Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 350

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 54. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Da dieser Entwurf gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden kann, stelle ich diese fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2495 der Beilagen auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich fest, dass die verfassungsmäßige Mehrheit gegeben ist.

01.34.3855. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2577 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 55. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


1.35.05

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist mittlerweile eine Unart, die sich in die Beschlusspraxis des Immunitätsausschusses eingeschlichen hat, dass wir auch dann, wenn politische Zusammenhänge bestehen, Abgeordnete unseres Hauses ausliefern. (Abg. Dr. Graf: Das ist keine Unart! Das ist eine Sauerei!)

In den vorliegenden Fällen gegen Josef Bucher, aber auch Stefan Petzner handelt es sich in klarer Art und Weise um politische Zusammenhänge. Beide Abgeordneten haben sich im Kärntner Landtagswahlkampf engagiert, und inwieweit man hier Kund­gebungen macht – durch übliche Kundgebungen an einem Hauptplatz, durch Inter­views, durch Internet, durch Videos –, ist irrelevant und auch untrennbar. Das kann man nicht trennen, wie Sie von SPÖ und ÖVP sich das wünschen.

Noch dazu ist es so, dass diese Anzeige von einem politischen Mitbewerber einge­bracht wurde – ein weiteres Indiz dafür, dass in dieser Angelegenheit ein politischer Zusammenhang besteht. Es handelt sich um eine Anzeige des Herrn Scheuch, dessen politische Karriere sich nicht zuletzt durch jene behaupteten Tatbestände, die die Abgeordneten Petzner und Bucher mehrmals formuliert haben, ohnedies selbst erledigt hat, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Strache: Wo ist der Bucher?)

Wir vom BZÖ stimmen daher gegen diese Auslieferung, weil unserer Auffassung nach ein klarer politischer Zusammenhang gegeben ist, aber ich nehme dies zum Anlass, gleich über die Arbeit des Immunitätsausschusses einiges zu berichten, sehr geehrte Damen und Herren!

In dieser Gesetzgebungsperiode, die bald zu Ende gehen wird, wurden 43 Auslie­ferungsbegehren der sogenannten unabhängigen Staatsanwaltschaft an das Parla­ment gerichtet. Drei Auslieferungsbegehren richteten sich gegen Abgeordnete der Sozialdemokratie, zwei Auslieferungsbegehren richteten sich gegen die Volkspartei, elf an die Freiheitlichen und zwölf ans Bündnis Zukunft Österreich.

 


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