ÖVP dafür geschaffene System der Doppel- und Mehrgleisigkeiten wird nun seit geraumer Zeit vom Rechnungshof penibel aufgelistet und seiner Ineffizienz überführt.
Die Probleme liegen vor allem
in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzlage,
in der dadurch bedingten Zuständigkeitsverteilung auf Bundes– und Landesbehörden und den Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung, insbesondere im Bereich der Landeslehrer,
in den – dies ebenfalls Ausfluss der Kompetenzzersplitterung – dienst- und besoldungsrechtlichen Unterschieden zwischen Bundes- und Landeslehrern und ihrer unterschiedlichen Ausbildung,
in den Mängeln bei Leitungs- und Steuerungsverantwortung sowie beim Controlling,
im Bereich der zersplitterten Kompetenzen der Schulaufsicht (insbesondere bei den land- und forstwirtschaftlichen Schulen)
und den divergierenden Interessen im Bereich der Schulerhaltung (diese sind wiederum auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten zurückzuführen).
Darüber hinaus stellt die verfassungsrechtliche Festschreibung der politischen Besetzung der Schulverwaltungsbehörden ein besonderes Problem dar. Dem Landesschulrat als Schulbehörde des Landes sitzt der Landeshauptmann als Präsident vor. In allen Bundesländern wird er durch einen amtsführenden Präsidenten unterstützt. Die politische Besetzung ergibt sich damit schon aus dem B-VG.
Landeshauptmann = Landesschulratspräsident = politische Besetzung
Neun geschäftsführende Präsidenten = alle politisch besetzt
die Parteien bestimmen die Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrats
Diesem Gremium gehören neben dem Präsidenten stimmberechtigte Mitglieder an, die von den im Landtag vertretenen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmenstärke vorgeschlagen werden.
Darunter müssen sich gemäß Bundes-Schulaufsichtsgesetz Eltern von schulbesuchenden Kindern sowie Lehrer befinden. Bundesweit bestehen neun Landesschulratskollegien mit insgesamt ca. 300 Kollegiumsmitgliedern, von denen die Stimmberechtigten rein parteipolitisch nach dem Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien bestellt werden. Viele auf den Parteitickets als Elternvertreter entsandte Personen sind oft „zufällig“ vom Beruf Lehrer. Dazu kommen die Bezirksschulräte (gemäß den politischen Bezirken), die nach den selben gesetzlichen Vorgaben parteipolitisch bestellt werden, nämlich nach dem Stärkeverhältnis der für die im Landtag vertretenen Parteien bei der letzten Landtagswahl im Bezirk abgegebenen Stimmen.
Am Beispiel Niederösterreich lässt sich dieser politische Proporz besonders schön darstellen:
Präsident LH Erwin Pröll (ÖVP)
Das Kollegium des LSR:
Mit Stimmrecht: Mitglieder aufgrund der Mandatsstärke der im Landtag vertretenen Parteien
Ohne Stimmrecht: Der Rest (darunter auch die Landesschulsprecher)
D.h. stimmberechtigt sind im Kollegium des LSR nur die politisch bestellten Mitglieder!
Amtsführender Präsident: Hermann Helm (ÖVP, Generalsekretär im Büro von Unterrichtsministerin Geher)
Vizepräsidentin: Beate Raabe-Schasching (SPÖ; ehemals Abg. z. NR)
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