Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 281

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Die Prüfung durch den Rechnungshof würde Einsparungen bringen und viele Chancen eröffnen, die man aufgrund eingeschränkter, aber nicht bewusst eingeschränkter Sicht­weisen eben nicht hat – davon bin ich überzeugt.

Ein weiteres Thema: Wohin soll sich die Prüfkompetenz des Rechnungshofes weiter­ent­wickeln? Das ist auch ein großes Anliegen der Freiheitlichen Partei. Wir haben im Herbst das Bankenrettungspaket beschlossen. Wir haben 100 Milliarden € bereitge­stellt, auf die die Banken zugreifen können, und es gibt Banken, die dieses Rettungs­paket in Anspruch genommen haben. Wir haben aber nicht die Möglichkeit geschaf­fen – unter Kontrolle des Rechnungshofes –, zu bestimmen, wie diese Mittel verwendet werden. Wir haben Vorstellungen, wie sie verwendet werden sollten, aber wir haben keine Möglichkeit, darauf einzuwirken, ob das auch tatsächlich passiert. Diese Gelder gehören in die Hände der Konsumenten, der kleinen und mittleren Betriebe, und bis dato habe ich nichts davon gehört, dass auch nur etwas davon bei ihnen angekommen ist.

Weiters sind wir der Ansicht, dass auch jene 250 Millionen €, die aus der EU direkt in private Empfängerhände fließen, der Kontrolle des Rechnungshofes zu unterliegen haben. 250 Millionen € aus unserem Steuergeld ist wohl ein entsprechend hoher Betrag, der das verdienen würde.

In diesem Sinne bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Prüfkompetenz­erwei­terung des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe dem Nationalrat vorzulegen, die insbesondere folgende Prüfkompetenzerweiterungen des Rechnungs­hofes:

Prüfung von Empfängern von Direktzahlungen der Europäischen Union

Prüfung von Wohnbauträgern

Prüfung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüs­se oder Haftungsübernahmen erhalten,

Prüfung von Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern

Prüfung von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist,

und folgende Prüfkompetenzerweiterungen der Landesrechnungshöfe:

Prüfung von Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern

Prüfung von Unternehmen, an denen die Länder und/oder Gemeinden mit mindestens 25 Prozent beteiligt sind,

beinhaltet.“

*****

Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.12

 


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