Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 330

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Fangen wir vielleicht mit der EU an! Sie haben es in den Zeitungen gelesen: Die Kosten allein des EU-Parlaments liegen bei 1,2 Milliarden €. Es ist zwar ein großes Parlament, kostet aber trotzdem zehn Mal so viel wie unser Nationalrat, der nicht gerade billig und kostenbewusst wirtschaftet. (Abg. Mag. Lunacek: Schaffen wir es doch ab!) – Frau Kollegin! Sie kommen schon noch dran! (Abg. Mag. Lunacek: Demo­kratie kostet etwas!) Ich verstehe das nicht. Lassen Sie mich einmal reden! Ich rede ja nicht über die Abschaffung der EU und des EU-Parlaments, sondern ich rede über Kosten und über die Budgetposition 12. Lassen Sie mich das bitte sagen! Sie können sich dann gerne zu Wort melden. Ich glaube, Sie stehen ohnedies auf der Rednerliste. Dann können Sie allen das Gegenteil erzählen oder sagen, wie falsch das sei, was ich sage!

Gehen wir ein bisschen weiter! Kommen wir zur Position EU-Agenturen. Der Kosten­rahmen umfasst ungefähr 1,1 bis 1,15 Milliarden €. Diese Agenturen sind eine beson­ders schnell wachsende Spezies. Im Jahr 2000 hat es – soweit ich mich erinnere – sieben gegeben, jetzt gibt es 27 Agenturen, eine davon in Wien. Diese Agenturen zeichnen sich dadurch aus, dass sie unter den durchschnittlichen Personalkosten die höchsten Wirtschaftseinheiten, die wir in Europa kennen, sind.

Die Agentur, die in Wien situiert ist, ist die Europäische Grundrechtsagentur. Sie wurde früher einmal als Anti-Rassismus-Beobachtungsstelle geschaffen, weil man gedacht hat, nach der Koalition, die sich zwischen Schüssel und Haider anbahnte, braucht die EU eine eigene Beobachtungsstelle, um die Rassisten unter Kontrolle zu haben. Diese Anti-Rassismus-Beobachtungsstelle wurde wie alles in der EU, das ja nicht auflösbar und rückgängig machbar ist, in eine Agentur für Grundrechte umbe­nannt.

Derzeit hat diese Agentur 40 Planposten, also ebenso viele Vollerwerbsäquivalente. Die durchschnittlichen Kosten dieser Agentur betragen 143 000 € pro Person. Das sind Positionen, die wir uns sehr wohl schon jetzt und in der Krise nicht nur zu Gemüte führen müssen, sondern auch zu Gemüte führen sollten, denn all das ist zumindest zu einem Teil österreichisches Geld.

Ich möchte jetzt gar nicht auf die Subventionen, auf die Rückflüsse im Detail eingehen. Man kann darüber denken, wie man will. Generell erscheint es mir nicht sinnvoll, dass wir brutto 2,4 Milliarden € zahlen und uns dann freuen, dass, durch eine riesige Büro­kratie verkompliziert, ein Teil – ungefähr 60 bis 65 Prozent – wieder zurückfließt. Wie viel es wirklich ist, wissen wir nicht. Manche nennen 1,4, 1,5 oder 1,6 Milliarden € an Rückflusszahlen. So kommen wir ungefähr auf diese 650 bis 700 Millionen € Netto­beitrag, den wir dieses Jahr leisten müssen. (Abg. Amon: Wäre Ihnen lieber, wir wären Nettoempfänger?)

Nehmen wir irgendein Beispiel heraus, etwa das Mandlberggut im Pongau. Das hat von der EU, wie ich den letzten Berichten entnommen habe, eine Subvention – eine Co-Subvention wohlgemerkt! – von 44 000 € für den Ausbau der Schnapsbrennanlage und des angeschlossenen Verkaufsraumes bekommen. Das gönne ich dem Mandl­berggut, das ist eine schöne Sache! Aber ist es wirklich die Aufgabe der EU, ist das wirklich eine kostengünstige und direkte Verteilung und Verwaltung von Subventionen, wenn man in Brüssel solche Entscheidungen fällt und solche Projekte fördert? Ich glaube, diese Frage dürfen wir uns auch jetzt in der Krise und vor der Sanierung der Realwirtschaft stellen. (Abg. Grillitsch: Solche regionalen Ideen wollen Sie nicht?! Aha!) – Herr Kollege, Sie können dann auch noch reden!

Aber halten wir uns nicht in der EU auf, sondern gehen wir weiter! Kommen wir direkt zur Budget-Position Auswärtiges! Kommen wir zu unseren Beiträgen zur UNO! Auch dafür sind wir natürlich verantwortlich, wenngleich wir nicht im Budget entscheiden kön-


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