Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 275

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wer diesen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenom­men.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 274 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

20.25.1912. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (159 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evan­gelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatho­lische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israeli­tische Religionsgesellschaft geändert werden (256 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Mayer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.26.10

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Unterrichtsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit mehreren Anträgen befasst, darunter mit drei, die sich mit Kirche und Staat be­fassten. Ein Antrag war jener des Kollegen Stadler, mit dem Ziel, den Kirchenbeitrag in seiner Pflichtform abzuschaffen und auf freiwillige Basis zu stellen und für die Beiträge eine Zweckwidmung vorzusehen. Das heißt, der Spender kann dann jeweils auch sa­gen, wofür die Mittel verbraucht werden sollen. Weiters fordert der Kollege Stadler in seinem Antrag, dass die Klags- und Exekutionsmöglichkeit beseitigt werden soll.

Dieser Antrag wurde bereits im Rahmen einer Kurzdebatte hier im Haus diskutiert. Wir haben schon damals rechtliche Bedenken zu der eingebrachten Form vorgebracht, und der Kollege Stadler hat dann selbst im Ausschuss die Vertagung befürwortet und bean­tragt. Ich nehme an, dass er heute hier dazu Stellung nehmen wird.

Der zweite Punkt, dem wir heute die Zustimmung geben sollten, betrifft wiederkehren­de Leistungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften. Es geht dabei vor allem um die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsge­meinschaft.

Durch den Nationalsozialismus wurde den Kirchen und Religionsgemeinschaften ab dem Jahr 1938 praktisch ihr gesamtes Vermögen gestohlen. Österreich hat sich im


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite