Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 75

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Und so könnte ich noch vieles an Sozialleistungen, an arbeitsmarktpolitischen Leis­tungen erwähnen, und daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir vom BZÖ auch weiter nicht die Augen davor verschließen, dass zirka eine Million Menschen in Österreich von Armut gefährdet ist, dass davon 90 000 Kinder in Armut leben und 250 000 Kinder armutsgefährdet sind.

Wir haben eine dramatische Situation, besonders für jene, die Kleinstpensionen haben, für jene, die Alleinerzieherinnen sind, für jene, die Familien haben, aber es können leider auch immer mehr jene, die fleißig arbeiten und aufgrund prekärer Arbeits­verhältnisse immer weniger bekommen, also keine adäquate Entlohnung haben, von diesem Einkommen nur schwer oder gar nicht leben.

Es ist leider Gottes so – und hier sollten wir nicht die Augen verschließen –, dass nicht nur Arbeitslosigkeit eine Armutsfalle ist, sondern immer mehr auch geringe Arbeits­einkommen. Und wir vom BZÖ sagen: Wer arbeitet, soll mehr in der Tasche haben als jemand, der nicht arbeitet. Es ist uns besonders wichtig, gerade im Bereich der Mindestsicherung, dass hier eine entsprechende Differenz ist. Es muss eine Differenz zwischen arbeitslosem Einkommen und Arbeitseinkommen von mindestens 30 Prozent sein, denn Arbeit muss sich lohnen. Arbeit muss sich lohnen! (Beifall beim BZÖ.)

Es muss einen Anreiz geben für Arbeit, und daher bringe ich auch einen entsprechen­den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Dolinschek und Grosz betreffend Maßnahmen zur Arbeitsmarktstabilisierung und für wirksame Armutsbekämpfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut ehestmöglich folgende Maßnahmen umzusetzen:

Statt ein arbeitsloses Grundeinkommen einzuführen soll allen Menschen ein echter Mindestlohn von 1 300 € für Vollzeitarbeit zustehen und das Einkommen jedenfalls um mindestens 30 Prozent über existenzsichernden Sozialleistungen liegen.

In Zeiten der Krise müssen die aktive Arbeitsmarktpolitik deutlich höher dotiert, neue Förderungsmöglichkeiten zur Arbeitsplatzerhaltung geschaffen, hochwertige Aus- und Weiterbildung stärker unterstützt, der Berufseinstieg von Jugendlichen sichergestellt und der österreichische Arbeitsmarkt vor hereindrängenden Arbeitskräften wirksam geschützt werden.

Sozialleistungen sollen Armut wirksam verhindern, Leistung belohnen und Missbrauch vermeiden. In einer gesamthaften Betrachtung müssen daher sowohl die konkrete Lebenssituation der Betroffenen als auch alle ihnen gewährten Sozialleistungen und von ihnen erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leistung ist meiner Überzeugung nach auch, wenn heute jemand in Pension ist und 45 Jahre lang gearbeitet und 45 Jahre lang in das System eingezahlt hat. Das ist meiner Meinung nach kein Privileg (Beifall beim BZÖ), das ist keine „heilige Kuh“, sondern das ist etwas, was sich die Menschen erarbeitet haben. Und das darf daher auch nicht abgeschafft werden!

 


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