Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 75

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Gehalts­beschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage des Abg. KO Strache und weiterer Abg. an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betref­fend die Aufrechterhaltung der Infrastruktur in Österreich und in die Krise der staats­nahen Unternehmen vor dem Hintergrund eines untauglichen Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, in der 4. Sitzung des Nationalrates am 25. No­vember 2008, XXIV.GP.

Durch die Wirtschaftskrise und der von alten und neuen SPÖ-ÖVP Koalitionsregierung auferlegten massiven Belastungen der Bürger ist es dringend geboten, auch einen umfassenden Abbau der Managerprivilegien im staatsnahen Bereich einzuleiten. Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Manager.

Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffent­licher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u.a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verant­wortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veranlagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.

Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuer­zahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht werden. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umständen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Speku­lations(schein)gewinne, teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.

Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kredit­marktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch der Inanspruch­nahme der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministers für Finanzen in bezug auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­fordert, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staats­nahen Betrieben (wie z.B. der ÖBB, ASFINAG) und der Manager jener Banken und Versicherungen, die die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundeskanzlers gemäß dem Bundesbezügegesetz gedeckelt werden.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Katzian. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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