Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 101

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Herr Minister Faymann, Sie haben ganz genau gewusst, was sich bei der Post ab­spielt. Die Postvorstände haben Ihnen das ganz genau gesagt. Wissen Sie, was Sie zu den Postvorständen gesagt haben? – Dass es Sie nicht interessiert. Und Sie haben sie wieder verabschiedet. Meine Damen und Herren, das war Ihre Verantwortung! (Beifall beim BZÖ.)

Deswegen sage ich: Wir werden Alfred Gusenbauer nachtrauern! Von Ihrer „sozialen Wärme“ profitieren nur Ihre Freunde, nur Ihre unmittelbaren Freunde, so zum Beispiel Ihr eigener Büroleiter. Der hat ein wirklich „faymannöses“ Gehalt, ein echt „fay­mannöses“ Gehalt. Der verdient 14 180 € pro Monat! (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Herr Kollege Matznetter, der Staatssekretär, wird ganz blass vor Neid. Das hat er nicht als Staatssekretär, aber die Freunde des Herrn Ministers Faymann, die haben es.

Meine Damen und Herren, das ist die soziale Wärme des Herrn Minister Faymann! Da droht uns wirklich Schweres. Wenn dieses Haus es akzeptiert ...

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Kollege Stadler, Ihre Redezeit ist been­det. – Bitte, den Schlusssatz!

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): ... wir akzeptieren es nicht. Wir werden Ihnen auf die Finger klopfen, verlassen Sie sich darauf! (Beifall beim BZÖ.)

17.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden Entschließungsanträge, die Herr Abgeordneter Mag. Stadler eingebracht hat, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung; sie sind zum einen auch bereits im Hause verteilt worden.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzureichende Verordnung zum Interbankmarktstärkungs- und Finanz­markt­stabilitätsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Aufrechterhaltung der Infrastruktur in Österreich und die Krise der staatsnahen Unternehmen vor dem Hintergrund eines untauglichen Regie­rungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode

Mit dem vom Nationalrat beschlossenen „Bankenrettungspaket“ wurde eine staatliche Hilfsmaßnahme in einem Gesamtumfang von 90 Milliarden Euro für Banken und Versicherungen geschnürt, was zur Stabilisierung des Finanzmarktes und zur Siche­rung des österreichischen Wohlstandes notwendig war.

Im Rahmen der Vorverhandlungen des Bankenpaketes vertrat das BZÖ vehement die Ansicht, dass die Begünstigungen nur unter strengen Auflagen und Bedingungen gewährt werden dürfen und präsentierte einen Abänderungsantrag, dessen Inhalt größtenteils in die §§ 2 Abs. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz und § 1 Abs. 4 Inter­bankmarktstärkungsgesetz Eingang gefunden hat. Rechtstechnisch wurde der Weg über eine Verordnungsermächtigung gewählt, um ein konkretes Regelwerk für die Inan­spruchnahme von Begünstigungen zu erreichen. Die Regelungen der Verord­nungsermächtigung sollten dazu dienen, einem verantwortungsvollen und objektiven Verordnungsgeber gewisse Zielvorgaben zu geben.

 


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