Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 148

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greifend Konsens. Auch die Begnadigungen der Freiheitskämpfer müssen nach wie vor offen diskutiert werden.

Meine Damen und Herren, klar ist jedoch auch, dass das Südtirolautonomiestatut Vorbildwirkung für Minderheitenfragen in ganz Europa hat. Einschränkungen und Beschneidungen der Autonomie dürfen nicht zugelassen werden. Zurzeit sehe ich, ehr­lich gesagt, aber auch keine ernsthaften Anzeichen dafür. (Abg. Neubauer: Zeitungen aufschlagen, Herr Kollege!) Minister Spindelegger berichtet von guten Beziehungen zu seinem italienischen Amtskollegen, aber auch zu Innenminister Maroni. Die bilateralen Verhältnisse gestalten sich konfliktfrei.

Die jüngste Debatte betrifft die Frage der Schutzfunktion in der österreichischen Verfassung. Wir haben immer betont – und unser Südtirolsprecher hat das auch in seiner Rede vor etwa einem Monat hier im Hohen Haus bestätigt –, dass wir uns hier im Parlament für eine gemeinsame Lösung einsetzen werden.

Wir arbeiten an einem entsprechenden Entwurf. Sie sind alle herzlich eingeladen, sich hier konstruktiv einzubringen. Wir wollen mit möglichst großer Mehrheit diese Schutz­funktion der Republik Österreich auch in der Verfassung niedergeschrieben wissen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten. – Bitte.

 


16.17.04

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Diskussion zum Außenpolitischen Bericht bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schüssel, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Religionsfreiheit und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtssache Lautsi vs. Italien vom 3. November 2009 über die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler und die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. weiterhin dahingehend zu wirken, dass die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum und in öffentlichen Räumlichkeiten auch in Zukunft möglich ist und die Anbringung von Kreuzen in Schulklassen mit einer Mehrheit von SchülerInnen, die einer christlichen Konfession angehören, in Übereinstimmung mit der österreichischen Verfassungsordnung und den völkerrechtlichen Verpflichtungen gesichert ist;

2. gegenüber dem Europarat, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Haltung zu vertreten, dass die Wertungen, Kriterien und Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofs für Men­schenrechte im gegenständlichen nicht rechtskräftigen Urteil über die diesem Gerichts­hof zukommende Auslegung der Konvention weit hinausgehen und nicht dem Ver­ständnis des im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit entsprechen, zu dessen Gewährleistung sich Österreich durch den Beitritt zur Europäischen Menschen­rechts­konvention verpflichtet hat;

 


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