Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 177

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Fruchtbarkeit länger andauert. Daher ist es zu rechtfertigen, dass es eine Altersgrenze gibt, dass Frauen bis 40 Jahre und Männer bis 50 Jahre unterstützt werden, weil die Gelder so bestmöglich angelegt sind.

Es ist in Form der Lebensplanung den Frauen und Männern, den Paaren, zumutbar, dass sie sich rechtzeitig zur Familienplanung entschließen und dann natürlich auch rechtzeitig diese Versuche in Anspruch nehmen können.

Mit diesem Gesetz ist, denke ich, all jenen Paaren, die einen Kinderwunsch haben, die bestmögliche Unterstützung gegeben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


17.08.53

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich als letzten Redner hier kurz zusammenfassen: IVF-Versuche werden über den IVF-Fonds mit 70 Prozent gefördert. Dieses Gesetz ist notwendig, um eine Rechtsgrundlage für diese Mitfinanzierung der öffentlichen Hand zu gestalten, wobei 35 Prozent aus dem Fami­lienlastenausgleichsfonds und 35 Prozent aus den Sozialversicherungen kommen.

Durch die Gesetzesänderung wird die Dokumentation jedes IVF-Fonds-Versuches ver­bessert. Die Meldepflicht über Ergebnisse dieser Versuche wird normiert, die Bestim­mungen für das Melderegister werden nach datenschutzrechtlichen Erfordernissen nachgebessert. Die Anspruchsberechtigung auf die Förderung wird hier ebenfalls kla­rer geregelt.

Die Abgabe von Arzneimitteln im Zusammenhang mit IVF-Versuchen wird in diesem Gesetz auch den Vertragskrankenhäusern gestattet und nicht nur Apotheken.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kommt es in § 7 zu kleinen Verbesserungen, die der Datenschutzrat – das hat Kollege Maier bereits angesprochen – in seiner Sitzung im November angeregt hat.

Ich möchte hier klarstellen, dass eine Anhebung der Altersgrenze für IVF-Versuche ge­rade aus medizinischen Gründen von uns abgelehnt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

17.10.27 Abstimmung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Abstimmung über den Entwurf betreffend IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010 in 551 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Z 10 und Z 11 des Gesetzentwurfs bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfs in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

 


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