Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 227

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Völlig ausgespart sind auch die essenziellen Punkte der sozialen Absicherung, der Freizeit, der Erholung, der Gesundheit und des Rechtes auf Bildung. Sie haben sechs Artikel verankert, keine 45! Das Recht auf Bildung haben Sie absichtlich nicht verankert und glauben nun, uns den großen Wurf vorlegen zu können. (Abg. Dr. Wittmann: Alles Ausführungsgesetze!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein Wurf, überhaupt nicht! Das ist politischer und kinderrechtlicher Unsinn, und sonst gar nichts. (Beifall bei den Grünen.)

Aber das ist auch noch nicht alles. Es fehlt die Einbeziehung der Experten und der Ex­pertinnen der Kinderrechtsorganisationen. Diese Einbeziehung ist auch im Konvent nicht passiert, das heißt, man kann auch den Österreich-Konvent überhaupt nicht als Grundlage für einen nicht vorhandenen Konsens und eine Beschlussfähigkeit, die de facto nicht existent war, verwenden. (Abg. Großruck: Seien Sie ehrlich: Geben Sie zu, dass Sie boykottieren!)

Die Kinder- und Jugendorganisationen sind nicht eingebunden worden. All die vielen engagierten, ehrenamtlichen, hoch motivierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kinderrechtsorganisationen und deren Expertise werden nicht gehört, werden ignoriert. (Abg. Großruck: Das, was Sie machen, ist ein Eiertanz, um vom Boykott abzulenken!) Das ist fahrlässig, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Die Umsetzung haben Sie völlig vergessen. Wie soll – und damit sind wir bei dem Dis­kussionspunkt der Ausführung und der Durchsetzung – das Kinder- und Jugendgesetz im Verfassungsrang wirklich umgesetzt werden? (Abg. Dr. Wittmann: Sie sagen es
ja selbst! Ihre Formulierung ...!)
Da fehlt es am Monitoring, und es fehlt an Begleitmaß­nahmen.

Diese vielen, vielen Fehlleistungen Ihrer Koalition lassen nur einen Schluss zu: Die Kinderrechte sind Ihnen nichts wert! Für uns ist jedes Kind in Österreich gleich viel wert. Jedes Kind hat das Recht, von der Politik angehört zu werden. Jedes Kind hat Anspruch auf umfassenden Schutz, aber auch auf soziale Absicherung und Zukunfts­chancen.

Um Ihnen noch einmal die Hand entgegenzustrecken, bringe ich folgenden Antrag ein (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Konstruktiv! Sehr konstruktiv!):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorzulegen, die alle Artikel der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Kinder- und Jugendorganisationen in den Gesetz­werdungsprozess einzubeziehen und somit das Recht auf Mitsprache zu gewährleisten.“

*****

(Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja! Ganz wichtig!)

Kinderrechte, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind niemals teilbar und be­dürfen auf keinen Fall einer Husch-Pfusch-Aktion! (Beifall bei den Grünen.)

19.52

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite