Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 228

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit dem Gegenstand im Zusammenhang und daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde betreffend „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 859/A der Abgeordne­ten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Rech­te von Kindern erlassen wird (528 d.B.)

Begründung

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die Konvention gilt als weltweites Grundgesetz der Kinderrechte.

Österreich hat 1992 die Kinderrechtskonvention als rechtlich verbindlich anerkannt. Trotz ihres grundrechtlichen Charakters steht die Konvention in Österreich aber bis heute nur im Range eines einfachen Gesetzes.

Darüber hinaus wurde vom Nationalrat ein „Erfüllungsvorbehalt“ erklärt, wonach die Kinderrechtskonvention nicht direkt anwendbar ist, sondern nur im Wege eines Durch­führungsgesetzes erfüllt werden kann.

Die Verankerung der Kinderrechtskonvention in der Österreichischen Bundesverfas­sung ist nach 20 Jahren zum Wohle aller Kinder und Jugendliche, zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch und zur Absicherung der Rechte, wie das Recht auf Bildung, auf Antidiskriminierung, auf Mitsprache, auf soziale Absicherung und auf Freizeit, not­wendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorzulegen, die alle Artikel der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Kinder- und Jugendorganisationen in den Gesetz­werdungsprozess einzubeziehen und somit das Recht auf Mitsprache zu gewährleisten.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.02

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsse­kretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich habe heute in der Früh bei der Einwendungsdebatte versucht, auf Inhalte einzugehen, aber offensichtlich


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