Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 23

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C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen mit den Cayman Islands zum Abschluss eines Abkom­mens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen.

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.

Die Debatte über EU-Erklärungen fällt gemäß § 74b der Geschäftsordnung (Tagesord­nungspunkt 1) grundsätzlich nicht in die Tagesblockzeit.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ für die Tagesordnungspunk­te 2 bis 5 vorgeschlagen, sodass sich hiefür folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 77 und BZÖ 74 Minuten.

Der ORF wird die Sitzung bis 13 Uhr live übertragen. Auf Grundlage der für die Plenar­debatte am 19. Mai 2010 gefassten Präsidialbeschlüsse wird folgende Strukturierung der Debatte beziehungsweise Fernsehredezeit vereinbart:

Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b der Geschäftsord­nung: beide Regierungsmitglieder je 12 Minuten, dann Rednerrunden nach Fraktions­stärke gemäß § 74b Abs. 4 der Geschäftsordnung mit 125 Minuten, sodass sich eine Gesamtredezeit von 149 Minuten ergibt.

Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt nach Fraktionsstärke.

Die Debatte über die Vorlagen des Finanzausschusses (Zahlungsbilanzstabilisierungs­gesetz-Novelle und Novelle zum Interbankmarktstärkungsgesetz) wird folgendermaßen aufgeteilt: eine Rednerrunde mit je 4 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 5 Mi­nuten, dann eine weitere Runde der Abgeordneten mit 3 Minuten, ein Regierungsmit­glied der SPÖ mit 5 Minuten und dann noch einmal eine RednerInnenrunde mit je 3 Mi­nuten, sodass sich insgesamt 60 Minuten ergeben.

Der Aufruf der RednerInnenrunden erfolgt nach dem Prinzip contra/pro. Vor der letzten RednerInnenrunde wird die verbleibende Fernsehredezeit unter den Fraktionen gleich­mäßig aufgeteilt.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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