Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 101

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nen zur Finanzierung des Kaufs einer eigenen Wohnung oder zum Bau eines eigenen Hauses einhalten,

ablaufende Endfälligkeiten bei Bedarf angemessen verlängern“, Herr Kollege Krainer,

„KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierig­keiten kommen, mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenzu­kommen,

die BankkundInnen bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kreditstruk­tur gebührenfrei unterstützen,

(Nicht-Fremdwährungs-)Kredite zu fairen Bedingungen an Privatpersonen zur Wohn­raumbeschaffung für den Eigenbedarf bereitstellen.

Die Einhaltung dieser Bedingungen ist durch die Banken mittels geeigneter Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, mit welchen soziale Härtefälle und Obdachlosigkeit mithilfe staatlicher Unterstützung ver­mieden werden können.“

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So weit würde es nämlich kommen, wenn man nicht rechtzeitig darauf schaut, dass endlich einmal auch für diejenigen ein Schutzschirm aufgespannt wird, die wirklich eines solchen bedürfen. Nur die Banken zu schützen mit dem Argument: Das hilft auch allen! – das ist zwar in Teilen richtig –, und gleichzeitig diejenigen, die jetzt schon betroffen sind, allein zu lassen, damit werden Sie nicht glaubwürdig bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Lichtenecker, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Moratorium für private (Fremdwährungs-)KreditnehmerInnen zur Überbrückung der Folgen der Finanzkrise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsför­derungsgesetz 1981 geändert wird.

Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird der bestehende Haftungsrahmen für die Ausfuhrförderung um 5 Milliarden Euro erweitert. Während somit neuerlich der Staat mit massivem finanziellem Einsatz dem Bankensektor und der Exportwirtschaft ange­sichts der bestehenden Finanzkrise zur Seite springt, wurden nach wie vor keine aus­reichenden Maßnahmen zum Schutz der PrivatkreditnehmerInnen, Einpersonen-, Klein- und Mittelunternehmen und jener Personen, die durch Beratungsfehler von Fi­nanzberaterInnen Schäden erlitten, ergriffen. Solche Maßnahmen sind jedoch zur aus­gewogenen Unterstützung unbedingt erforderlich.

 


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