Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 139

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15.40.12

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Noch unter der schwarz-blauen Regierung zwischen 2000 und 2006 wurde die UN-Konvention gegen Korruption hier im Parlament mit den Stimmen aller Parlamentspar­teien ratifiziert. Letztes Jahr war es dann so weit, diese UN-Konvention in Österreich in ein Gesetz umzusetzen. Es hat einen Entwurf der Frau Bundesministerin Berger gege­ben, in dem sehr detaillierte Korruptionsstrafbestimmungen für Beamte und für die Pri­vatwirtschaft geschaffen wurden.

Einen Fehler hat die Frau Bundesminister damals gemacht: Sie hat das Parlament ersucht, die Strafbestimmungen hinsichtlich korrupter Abgeordneter die Justizsprecher selbst verhandeln zu lassen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Richtig!) Das ist dann passiert, und SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ haben ein Kartell der Milde gebildet (Abg. Mag. Don­nerbauer: Grüne!), nämlich Milde für korrupte und straffällige Abgeordnete. – Nein, nicht die Grünen. Wir haben gegen Ihren Initiativantrag gestimmt, Herr Donnerbauer, der unter Ihrer Federführung zustande gekommen ist. Die Grünen waren die Einzigen, die einen Abänderungsantrag zu Ihrem völlig verunglückten Initiativantrag eingebracht haben.

Tatsache war aber: Das Kartell der Milde für korrupte Abgeordnete aus den vier ande­ren Parteien hat damals unseren Abänderungsantrag niedergestimmt.

Ihr Antrag damals, Kollege Donnerbauer, und der Antrag der anderen drei Justizspre­cher war völlig zahnlos. Sie haben nämlich damals nur den Stimmenkauf unter Strafe gestellt. Und Sie wissen, dass in diesem Haus niemand so dumm ist, dass er seine Stimme verkauft. So läuft das in der Praxis nicht. Dieser Straftatbestand war bewusst zahnlos; es ist bewusst darum gegangen, den Tatbestand eng zu halten, um jenen Bereich, der in Österreich das eigentliche Problem ist, nicht zu berühren, nämlich den Sumpf aus Gönnern, Lobbyisten, Parteispendern wollten Sie nicht berühren. Daher sind Sie auch nicht angestoßen und haben bewusst in diesem Dezember 2007 die UN-Konvention gegen Korruption in Österreich nicht umgesetzt.

Nur zwei Monate später – siehe da! – flattert an alle Klubobleute ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes. Und was wird festgestellt? – Eigentlich gehören diese Korruptionsbestimmungen repariert, weil sie nicht umgesetzt wurden. Das Gutachten endet mit folgendem Satz:

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass zur vollständigen Umsetzung des gegenständlichen UN-Übereinkommens weitere Straftatbestände betreffend gewählte Amtsträger geschaffen werden sollten. – Zitatende.

Dieses Gutachten haben offensichtlich alle Klubobleute außer den Grünen in der Schublade verschwinden lassen. Es ist wiederum nichts passiert. Und dann, Ende Mai, ist etwas ganz Interessantes passiert: Die „Kronen Zeitung“ und der ORF haben – mit etwas Verspätung – entdeckt, dass sich die vier Parteien ÖVP, SPÖ, BZÖ und FPÖ als Kartell der Milde mit einem sehr sanften Abgeordnetenkorruptionstatbestand geschont haben.

Und siehe da: Plötzlich wachen einige auf! Einer von denen war der Kollege Westen­thaler, der sich das offensichtlich gar nicht anhören kann. (Abg. Ing. Westenthaler steht in den hinteren Bankreihen der BZÖ-Fraktion.) In der „Kronen Zeitung“ stellt ein Herr Karl Ulrich die Frage: Warum soll ein strenges Anti-Korruptionsgesetz nicht für Abgeordnete gelten?

Und was sagt der Kollege Westenthaler, der hier noch im Dezember 2007 gegen jede Form eines strengeren Straftatbestandes eingetreten ist? Er sagt:

 


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