Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 138

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15.36.04

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ) (fortsetzend): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war gerade dabei, unsere Bedenken und un­ser Unbehagen über den vorliegenden Antrag zur Ausweitung des Restitutionsgeset­zes darzulegen, und komme jetzt noch zu meinen letzten beiden Punkten.

Erstens: Immer wieder konnten wir in der Vergangenheit feststellen, dass die Profiteure der Restitution nicht die Opfer selbst sind, sondern zumeist Rechtsanwälte, die Ed Fagans dieser Welt, oder dazwischengeschaltete Institutionen.

Zweitens: Die Vorgänge, die von diesem Entwurf betroffen sind, liegen mindestens zwei Generationen zurück. Das heißt, die Betroffenen selbst sind zumeist nicht mehr am Leben, und die Verpflichteten haben damals wohl kaum gelebt.

Die Frage ist daher: Wie soll es in Zukunft weitergehen? Rudolf Burger, Professor für Philosophie an der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien, hat dazu nonkonformis­tische und zweifellos beachtenswerte Gedanken geäußert. Er bezeichnet das Niemals-Vergessen als „elftes Gebot“, als „Kampfbegriff“. Burger sagt, es gehe dabei nicht um pietätvolles Gedenken an die Opfer und die tatsächliche Unauslöschlichkeit des Erin­nerns derer, die dem Grauen entronnen sind, sondern um dessen aktive Produktion und Reproduktion. Er geht noch weiter und sagt, das mache es möglich, aus dem vergangenen Unheil endlos moralisches Kapital zu schlagen.

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der an noch etwas anderes erinnert, und zwar daran, dass es eine zivilisatorische Leistung war, nach Auseinandersetzungen wieder zu verzeihen und zu vergessen und nicht immer dem Erinnerungsmythos hinterherzu­laufen und sich immer wieder gegenseitig Zahn um Zahn, Aug um Aug vorzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

So sollte der Hass besänftigt und der Friede gesichert werden. Nach Kriegen und Bür­gerkriegen ist daher immer wieder beschlossen worden, über die Untaten, Verbrechen, Morde, Massaker, Versklavungen, Vertreibungen – und zwar unabhängig vom Ausmaß und der Qualität – Vergeben und Vergessen zu vereinbaren.

Ich will nur ein historisches Beispiel dazu nennen, das Ihnen auch zu denken geben sollte: Ludwig XVIII. hat ein Gesetz erlassen, das das Gedenken an den Terror der Re­volution – und damit sogar an den Mord an seinem Bruder – untersagte, und zwar mit dem Zweck – ich zitiere wörtlich –, „um die Kette der Zeiten neu zu knüpfen“.

Für eine zukunftsweisende und nicht rückwärtsgewandte Politik sollte sich das Hohe Haus mit diesen Gedanken auseinandersetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 9/A dem Kulturausschuss zu.

15.39.508. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (16/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Als Erster gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser, mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


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