Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 224

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Der Pflegebereich ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen für unser Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb fordern wir vom BZÖ ein umfassendes Rettungs­paket für die Pflege in Österreich – im Interesse der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen und derjenigen, die in Pflegeberufen tätig sind.

In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich folgen­den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend um­fassende Verbesserungen im Pflegebereich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Na­tionalrat so schnell wie möglich ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept im Pflegebe­reich zu übermitteln, das zumindest folgende Punkte beinhaltet:

die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegel­des und die Einrichtung eines Pflegefonds;

die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes;

die Verringerung der Zahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stel­len im Pflegegeldverfahren;

einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die Qualitätskriterien neu definiert, ohne die Schwellen für den Zugang zu bestimmten Pfle­gestufen zu erhöhen;

eine Verringerung der Verfahrensdauer und

die Schaffung eines Lehrberufes „Pflege und Gesundheit“.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Debattenbeiträge meiner Vor­redner rekapituliere, dann, muss ich sagen, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgend­eine Partei diesem unserem Antrag heute nicht zustimmt. Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

21.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend um­fassende Verbesserungen im Pflegebereich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/3 (III-114/934 d.B.)

Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf Vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Doch in seinem Bericht „Bund 2010/3“ stellte der Rechnungshof fest, dass es "keine umfas­sende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit" gibt und daher


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