Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 116

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dementiert. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) erklärte: „Es ist derlei nicht bekannt. Wir können das in keinster Weise bestätigen.“ Auch aus Vaduz kam ein Dementi: „In den in Liechtenstein beschlagnahmten Unterlagen sind keine Konten oder Gesellschaften aufgetaucht, die von Dr. Jörg Haider oder seinem unmittelbaren Umfeld kontrolliert wurden oder werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Leitenden Staatsanwaltschaft. Und die Staatsanwaltschaft Wien betonte ebenso wie die Staats­anwaltschaft in Klagenfurt, nicht auf Konten mit Verbindung zu Haider gestoßen zu sein. Bis heute liegt kein einziger Beweis oder konkreter Hinweis auf die angeblichen Haider-Konten vor. Was aber vorliegt ist der Fall einer Justizministerin, die den verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider übel benachredet sowie die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert hat, sich dafür aber bis heute nicht entschuldigt und auch keine Konsequenzen gezogen hat.

Achtens: Der Fall Gottfried Kranz

Justizministerin Bandion-Ortner duldet es, dass unter ihr als Ministerin seitens der Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden permanente Verstöße gegen das Amtsgeheimnis und der Bruch der Verschwiegenheitspflicht passieren. Bestes Bei­spiel: Dr. Gottfried Kranz, leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Er hat im Rahmen dieser Funktion Anfang August 2010 gegenüber dem ORF im Zusam­menhang mit den Medienberichten rund um angeblich auf Liechtensteiner Konten entdeckten 45 Millionen Euro des verstorbenen Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider folgende Aussage getätigt: „Wohl habe ich hier vor ganz kurzer Zeit aus Wien eine Nachricht erhalten, dass hier ein Aktenvorgang nach Klagenfurt unterwegs sein soll, wonach eben tatsächlich aus einem ausländischen Staat nach Liechtenstein auf das Konto von Doktor Jörg Haider ein Betrag von 45 Millionen eingezahlt worden sein soll.“ Diese Aussage von Dr. Kranz hat sich nachweislich als irreführend und falsch herausgestellt, womit der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert hat. Denn der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Friedrich Alexander König, stellte klar, es handle sich dabei nur um ein Notizbuch mit „Eintragungen vom Hörensagen, die wiederum ein anderer vom Hörensagen gehört haben soll“, was heiße, dass „keine konkreten Beweise bekannt sind“. Dr. Gottfried Kranz hat mit seinen unrichtigen Aussagen in der Öffentlichkeit gegen die Amts­verschwiegenheit verstoßen und einen Bruch des Amtsgeheimnisses begangen, weil er mit seinem Gang an die Öffentlichkeit gegen § 58 des Richter- und Staats­anwalt­schaftsdienstgesetzes und gegen die Bestimmungen des Erlasses des Bundes­ministeriums für Justiz vom 12. November 2003 über die Zusammenarbeit mit den Medien verstoßen hat. Konsequenzen für Kranz gibt es bis heute nicht, was wiederum die Tätigkeit oder besser gesagt völlige Untätigkeit der Ministerin vor Augen führt, die keinerlei Konsequenzen zieht, keinen Korrekturbedarf ortet und das Prinzip der Unschuldsvermutung damit mit Füßen tritt. Dies ist umso dramatischer, als dass es sich beim Fall Kranz um keinen Einzelfall handelt, sondern der Bruch der Amtsver­schwiegenheit und der Bruch des Amtsgeheimnisses mittlerweile zur gängigen Praxis in der Justiz gehören. Vor allem, wenn es sich bei den Betroffenen um Politiker der Opposition handelt.

Neuntens: Gerichtliche Testamentsfälschungen in Vorarlberg

In der Testamentsfälschungsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn wird in Feldkirch in zig Verdachtsfällen ermittelt, in zwei Fällen – die wegen Befangenheit abgegeben wur-


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