Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 174

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Gleiches gilt natürlich auch für Firmen und Belegschaften, meine Damen und Herren, die über nationale Grenzen hinaus aktiv sind. So ein Unternehmen ist meines, die voestalpine. Gerade die Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass in ausländischen Head­quarters Probleme auftreten können. Der Fall der Quelle Österreich ist ein leider sehr negatives Beispiel. Aber durch die Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG bauen wir künftig Problemen vor und erreichen eine Präzisierung der Rechte unserer Tausenden hervorragenden Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Die Gründung eines Europa­be­triebsrates wird künftig klaren und transparenten Regeln unterliegen, die auch die europäischen Verbände begleiten werden.

Gerade in Österreich, wo die Sozialpartnerschaft einen immens hohen Stellenwert hat, muss hervorgehoben werden, dass die Präzisierung der Grundsätze der Anhörung und der Unterrichtung sehr positiv ist und auch so von den Betriebsräten aufgenommen wird. Nicht mehr und nicht weniger als die Verbesserung des sozialen Dialogs ist hier das Ziel, sowie die Veränderung und die Verbesserung des Arbeitsverfassungs­geset­zes. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 901 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz sowie ein Verlangen auf namentliche Abstimmung hierüber vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile unter Berücksichtigung des vorliegenden Verlangens auf namentliche Abstimmung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 11 und 12 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Darüber ist von den Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen eine namentliche Abstimmung verlangt worden, die ausreichend unterstützt ist. Wir gehen so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Es dürfen nur diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für Artikel 1 Ziffer 11 und 12 des Gesetzentwurfes stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Lohfeyer wird ihn später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Zanger und die Schriftführerin Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Möchte noch jemand die Stimme abgeben? – Die Stimmabgabe ist beendet.

 


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