Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 173

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Das andere Negative dabei ist, dass die Frist für die Vorabverständigung des Betriebs­rates bei einer beabsichtigten Kündigung von ArbeitnehmerInnen von fünf Tagen auf eine Woche verlängert worden ist. Das ist in Wahrheit ein Peanut. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass diese Frist ausgedehnt wird, damit man sich bei Streitfällen auch außergerichtlich einigen kann – angelehnt an die Verlängerung der Anfechtungs­frist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeberkündigung, die jetzt von einer Woche auf zwei Wochen verlängert wurde; das finde ich positiv, das ist in Ordnung, denn dadurch hat man eher die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung.

Herr Bundesminister, ich vermisse vor allem eines bei dieser Regierungsvorlage: Im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre es sinnvoll gewesen, eine Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts durchzuführen und eine Neuko­difizierung des Arbeitsrechtes zur Beseitigung der jetzigen Rechtszersplitterung.

Auch die Umsetzung unserer langjährigen Forderung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1 300 € aus dem Jahre 2007 wäre dringend notwendig. Das vermisse ich in dieser Regierungsvorlage. Deswegen werden wir dieser Regierungsvorlage hier auch die Zustimmung verweigern, ihr also nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


17.32.43

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Seit mehr als einem Jahrzehnt versuchen Belegschaftsvertreter, Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Verbes­serungen und Veränderungen im Arbeitsverfassungsgesetz herbeizuführen. Das ist mit dieser Regierungsvorlage gelungen. Dies ist ein Gesamtpaket, das man als durchaus positiv bezeichnen kann.

Hervorzuheben ist da zum Beispiel der Jugendvertrauensrat. Mit dem Paket moderni­sieren und erweitern wir dieses wichtige Mitbestimmungsrecht der Jungen in den Betrie­ben, wir passen es den geänderten Ausbildungswegen an. Es gibt verlängerte Lehrzeiten, es gibt Doppellehren, es gibt Lehren mit Matura, und das führt dazu, dass die Ausbildung später beendet wird. Wir reagieren darauf und dehnen den Kreis der jugendlichen Arbeitnehmer auf bis zu 21 Jahre aus. Daher haben sie auch die Möglichkeit, im Jugendvertrauensrat entsprechend tätig zu sein.

Weiters erweitern wir auch die Möglichkeit der Mitbestimmung der Jungen im Betriebsrat. Sie können bereits ab 18 Jahren zum Betriebsrat gewählt werden.

Aber auch die Arbeit des Betriebsrates wird durch diese Novelle vereinfacht. Betriebs­rats­beschlüsse sind künftig im Umlauf möglich, meine Damen und Herren. Vor allem für große, verzweigte Unternehmen – auch ich bin in einem solchen beschäftigt – mit ebenso verzweigten Betriebsratskörperschaften ist es eine enorme Erleichterung, dass dies in diesem Gesetz geregelt wird.

Mehr Rechte erhalten Betriebsräte auch beim Einspruch gegen eine Kündigung. Wie vorhin schon erwähnt wurde, können sie ihr Veto gegen eine Kündigung innerhalb einer Woche statt bisher nur innerhalb von fünf Tagen erheben. Auch das ist ein gravie­render Fortschritt.

Ganz wichtig ist aber auch, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage die Informationsrechte der Betriebsräte präzisieren. Ab sofort darf es keine Geheimniskrämerei mehr geben. Die gewählten Belegschaftsvertreter müssen rechtzeitig eine umfangreiche Information über Betriebsänderungen erhalten, was bisher nicht der Fall war. Auch das regeln wir jetzt mit diesem Arbeitsverfassungsgesetz.

 


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