Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 192

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schriftlich überreicht, ist genügend unterstützt und steht daher in Verhandlung. Wegen seines Umfanges wird er vervielfältigt und verteilt. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des GWG im Zusammenhang mit der Umsetzung des 3. Binnemarktpaketes für den Energiebereich der Europäischen Union

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elek­trizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz er­lassen werden (997 d.B.)

Die Umsetzung des 3. Energiepaketes der Europäischen Union führt zu Veränderun­gen des österreichischen Energiemarktes. Es kommt zu einer Neuordnung im Strom-, aber auch im Gasmarkt; die Energieregulierungsbehörde wird anders strukturiert wer­den.

Österreich nimmt aufgrund seiner Lage inmitten von Europa eine zentrale Rolle als Erdgasdrehscheibe ein. Diese – auch für die Versorgungssicherheit Österreichs und Europas mit Erdgas - besondere Funktion soll im Zuge der Weiterentwicklung des ös­terreichischen Gasmarktes erhalten bleiben und ausgebaut werden. Um das für Ös­terreich beste und möglichst homogene Ergebnis für den Energiemarkt zu erzielen, be­darf es der Einbeziehung der Interessen aller Teilnehmer in allen Bereichen des Mark­tes (Strom, Gas, Organisation des Marktes).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat möglichst rasch, längstens bis En­de Februar 2011 einen Gesetzentwurf zukommen zu lassen, mit dem

die europäischen Vorgaben des 3. Energiepakets im Gasbereich (Richtlinie 2009/73/EG „Erdgasbinnenmarktrichtlinie“ sowie Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („Zugangsverord­nung“) in österreichisches Recht (Gaswirtschaftsgesetz IV; „GWG IV“) umgesetzt werden,

durch geeignete Regelungen für die Fernleitungsebene die Voraussetzungen geschaf­fen werden, die Stellung Österreichs als Drehscheibe im europäischen Gasverbund zu erhalten und auszubauen,

auf der Verteilerebene die bewährten und mit beträchtlichem Aufwand etablierten Strukturen erhalten bleiben,

vertikal integrierte Unternehmen auch weiterhin über ihre Unternehmensteile im Ein­klang mit den europarechtlichen Vorgaben verfügen können und dadurch die Möglich­keit haben, Steuereinnahmen für Österreich zu erarbeiten,

auf dem Bundesgebiet in jedem Marktgebiet nur eine Entry-Exit Zone eingerichtet wer­den soll, sofern das Marktgebiet auch über Fernleitungen verfügt,

eine Konzentration des Gashandels am Virtuellen Handelspunkt (VHP) eines Marktge­bietes angestrebt wird. Dazu soll die bereits am ITAB (Interactive Trading Area Baum-


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