bau an Kinderbetreuungsplätzen anstelle von Geldleistungen für Familien auch im Budgetentwurf für 2011 wiederfindet.
Familien finden im Budget sehr deutliche Einsparungen der direkten Geldleistungen vor (Reduzierung Bezugsdauer Familienbeihilfe, Reduzierung 13. Familienbeihilfe, Reduzierung Mehrkindzuschlag, Abschaffung Familienbeihilfe für arbeitsuchende junge Menschen, Abschaffung der Familienbeihilfe nach einer Ausbildung). Die Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuung fehlen jedoch völlig.
Familienminister Mitterlehner stellte im Budgetausschuss zum Bereich Familie und Jugend am 15. Dezember 2010 dazu fest, dass es im Jahr 2011 keine weiteren Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Unterstützung der Sprachförderung an die Länder geben wird. Im Jahr 2011 soll eine Evaluation der bisher verwendeten Mittel durchgeführt werden und ebenso der weitere Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ermittelt werden. Ob bzw. in welcher Höhe ab 2012 wieder Bundesmittel für den Ausbau zur Verfügung stehen, ließ der Minister völlig offen. Dies hat eine zumindest einjährige Lücke im Ausbau von weiteren Plätzen sowie der sprachlichen Förderung zur Folge.
Nachhaltige Familienpolitik, die es sich zum Ziel setzt für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen, darf Bemühungen im Ausbau von Kinderbetreuung nicht stoppen. Ob bzw. in welchem Umfang Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für unter 3-Jährige, zur Verfügung stehen, darf nicht allein der Finanzkraft von Ländern und Gemeinden überlassen werden. Weitere Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung mit der Unterstützung des Bundes sind dafür dringende Voraussetzung und dürfen daher auch nicht ausgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundeszuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Mio. Euro jährlich bis zum Ende der Legislaturperiode fortzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der bisherigen Höhe des Mehrkindzuschlags
eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011
Ein Viertel aller Studierenden schrammt derzeit an der Armutsgrenze. Dies geht aus der Studierenden Sozialerhebung 2009 hervor. Kürzungen bei der Familienbeihilfe werden diese Gruppe vergrößern.
Neben der verkürzten Bezugsdauer der Familienbeihilfe wird den Familien mit drei oder mehr Kindern der Mehrkindzuschlag gekürzt. Dieser Stand beträgt bislang monatlich 36,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Voraussetzung für den Bezug ist ein maximales Familieneinkommen (2009) von 55.000 Euro pro Jahr. Der Mehrkindzuschlag wird nun von 36,40 Euro auf 20 Euro gekürzt. Damit erspart sich die Regierung 26,1 Millionen Euro ab 2011.
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