Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 372

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

kinder zwischen 6 und 15 einmalig einen Fixbetrag von 100 €, quasi als minimale An­schaffungshilfe für den Schulbeginn geben. Bisher konnte die 13. Familienbeihilfe auch deutlich höher ausfallen, da diese gestaffelt nach dem Alter und inklusive eventuellem Mehrkinderzuschlag gezahlt wurde. Hier zu sparen, heißt sozial bedürftige Familien mas­siv zu schädigen.

Auch bei den Studenten war die 13. Familienbeihilfe ein Teil der Studienförderung und führt bei knapp 130.000 Beziehern zu einer Kürzung.

Die 13. Familienbeihilfe wurde auch eingeführt, da im Unterschied zu den Pensionen die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regel­mäßig erhöht wurden, um die Inflation abzugelten. Seit 1992 wurde dieser Wertverlust nur ungenügend bis gar nicht ausgeglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass die 13. Fa­milienbeihilfe im derzeitigen Ausmaß vollumfänglich erhalten bleibt. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche vorsieht, dass die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld in einem Aus­maß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Fa­milienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 25 – Familie und Jugend, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 22. Dezember 2010

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsäch­lichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Nach Angaben von Staatssekretär Reinhold Lopatka führt dies in Ländern mit nied­rigerer Familienbeihilfe als in Österreich zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Beispielsweise beträgt die Differenz der Familien­beihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Euro­parechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechts­konform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist ei­nerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits Einsparungen in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite