Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 171

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hört natürlich schon auch zu jenen Gesetzen, die mit dazu beitragen, auch Arbeitslo­sigkeit zu befeuern, weil das Gesetz inzwischen weit über seinen ursprünglichen Zweck, den Urlaub und die Abfertigung für die Bauarbeiter zu finanzieren, hinausgewachsen ist und damit ganz viele Sonderlösungen mitfinanziert werden, die die Wettbewerbssitua­tion der ganzen Branche verschlechtern. Wenn da Überbrückungsgeld gezahlt wird, um die Mitarbeiter früher in Pension schicken zu können, kann das die Bauwirtschaft schon machen, aber sie muss wissen, dass sie damit ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit schä­digt. Es sollte der Nationalrat nicht alles eins zu eins nachhüpfen, was die Sozialpartner am Verhandlungstisch ausschnapsen, und damit noch die Arbeitslosigkeit im Bau be­feuern, die man dann mit anderen politischen Maßnahmen wieder reduzieren muss.

Langzeitarbeitslosigkeit ist auch eine Frage dessen, wie attraktiv es ist, in der Arbeits­losigkeit zu verharren, und das hängt unseres Erachtens auch von den Zumutbarkeits­bestimmungen ab. Aber, Frau Kollegin Schwentner, da liegt ein Missverständnis vor: Das, was wir möchten, ist eine Erhöhung der Zumutbarkeit der Anfahrtszeit pro Tag hin und retour auf drei Stunden für einen Vollzeitbeschäftigten, das heißt, eineinhalb Stun­den pro Weg. Und wenn heute Menschen einem Beruf nachgehen – und da gibt es ge­nug Pendler, die eineinhalb Stunden pro Tag unterwegs sind zu ihrem Job –, dann ist es für sie nicht nachvollziehbar, dass Arbeitslose einen Job nicht annehmen müssen, weil dieser eineinhalb Stunden entfernt ist. Die denken, ich mache das jeden Tag – und der kann zu Hause bleiben und das Geld kassieren mit der Erklärung: Nein, das ist mir zu weit!

Deswegen sagen wir, das gehört ausgedehnt. Und wenn man die Zumutbarkeitsbestim­mungen lockert, dann sieht man auch ein zusätzliches Tor, um die Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauszuholen, damit sie eben nicht so lange arbeitslos sind und sich nicht zu Problemfällen für das System und in Wirklichkeit auch für sich selbst entwickeln.

Nun zur Frage der Selbständigen, die von den Krankenkassen gegen ihren eigenen Wil­len zu Angestellten erklärt werden. Es geht hier im Kern – Kollegin Belakowitsch-Jene­wein hat es ausgeführt – um einen Kampf um Beiträge. Die Kassen kämpfen um Ver­sichertenbeiträge auf dem Rücken der Versicherten. Selbständige, die selbständig ar­beiten wollen, werden von Krankenkassen gegen ihren Willen zu Angestellten erklärt und, schwups, sind sie nicht mehr selbständig. Wir wollen da den Betroffenen eine bessere Rechtsstellung verschaffen.

Was wir auch wollen, ist, dass, wenn jemand ein selbständiges Einkommen von 24 000 € im Jahr erzielt, ihm ein Recht zusteht, selbständig zu bleiben, wenn er es will, dass er nicht gegen seinen Willen umqualifiziert werden kann. Wir brauchen da Sicherheit für die Selbständigen, die aus eigenem Entschluss unternehmerisch tätig sind. Wir müs­sen darauf achten, dass sie nicht der Willkür der Kassen ausgeliefert sind.

Ich verstehe, dass es ins Weltbild mancher hier herinnen nicht hineinpasst, dass Men­schen keine Lust haben, von der Arbeiterkammer, von der Gewerkschaft oder von der Krankenkasse bevormundet zu werden. Aber Sie werden es nicht glauben: Solche Leute gibt es, und die arbeiten gerne und die empfinden Arbeit als Freude und nicht als Stra­fe, und die wollen selbständig tätig sein.

Klar, es gehört dazu, das langfristige Ziel ist: Wir brauchen eine gemeinsame Kranken­versicherung mit gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen für alle. Und wenn wir das heute schon hätten, dann wäre es auch kein Kampf der Kassen um die Beiträge und dann könnte man sich dieses ganze bürokratische Drama auf dem Rücken der Ver­sicherten sparen.

Deshalb ersuche ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag im Sinne der selbständig Tätigen. (Beifall bei den NEOS.)

16.40

 


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