Die Bologna-Erklärung hebt sich von anderen unverbindlich bleibenden Erklärungen durch die Definition klarer Ziele und einen vorgegebenen Zeitrahmen ab. Der Grad der Zielerreichung wird durch eine regelmäßige Bestandsaufnahme überprüft, wodurch ein positiver Rechtfertigungsdruck, der die nationale Umsetzung beschleunigt, entsteht.
Aus österreichischer Sicht hat der Bologna-Prozess wesentlich dazu beigetragen, die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voranzutreiben. Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Akademien stehen in Konkurrenz zu anderen europäischen Anbietern, dies wird sich in Zukunft noch verstärken. Eine ausschließlich nationale Sicht ist überholt; es geht um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen in Europa.
Es geht aber auch um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen gegenüber dem amerikanischen und dem asiatischen Raum. Es ist deutlich geworden, dass Europa sowohl als Studienraum als auch als Forschungsraum nicht die Attraktivität besitzt, die wünschenswert wäre.
Einen zentralen Stellenwert nehmen die Bemühungen um die Beseitigung von Mobilitätshindernissen für Studierende, Lehrende und Forschende ein. Dies muß neben intensiven Bemühungen für den outgoing-Bereich eine ebensolche Anstrengung für den incoming-Bereich bedeuten. Die österreichischen Hochschulen profitieren mindestens ebenso vom Aufenthalt ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender in Österreich wie vom Input jener, die Erfahrungen im Ausland sammeln.
Die größte Herausforderung ist wohl darin zu sehen, die Kluft zwischen den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und den realen Gegebenheiten zu verringern. Österreich hat auf gesetzlicher Ebene rasch reagiert: Mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002, dem Fachhochschul-Studiengesetz 2002 und dem Hochschulgesetz 2005 wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen verschiedener Universitäten/joint degree-Programmen und aufgewerteten PhD-ähnlichen Doktorats-Programmen geschaffen.
Es bestehen berechtigte Zweifel an der Erfüllung der oa. Erwartungen hinsichtlich Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden. Daher fordern wir eine Evaluierung und wenn notwendig teilweise Aussetzung des Bologna-Prozesses. Die Überantwortung der Umsetzung in die Autonomie der Universitäten scheint uns ein gangbarer Weg zu sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur Umsetzung des FPÖ – 10 Punkte Plans für Österreichs Universitäten wird die Bundesregierung aufgefordert, ehestmöglich entsprechende Regierungsvorlagen dem Nationalrat zuzuleiten.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Berivan Aslan. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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