17.57

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Elisabeth Udolf-Strobl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz hat einen schwierigen Namen, es hat einen wichtigen Hintergrund. Wir alle – alle Behör­den, alle sonstigen öffentlichen Stellen – nützen zunehmend das Internet, um ein brei­tes Spektrum an Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind. Mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz soll sichergestellt werden, dass Websites und mobile Anwendungen auf der Grundlage der gemeinsamen Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser werden.

Dieses Konzept eines barrierefreien Zugangs umfasst Grundsätze und Techniken, die bei Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung zu beachten sind, damit Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für jene mit Behinderungen, besser zugäng­lich gemacht werden. In technischer Hinsicht gilt diese Richtschnur derzeit als Erfüllung der Stufe AA der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1. Es erfolgt da­durch die Umsetzung der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie der EU für den Bundesbe­reich. Die Ziele, die wir damit verfolgen, sind konkret die bessere Zugänglichkeit, die bessere Gestaltung und die barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des Bundes und die Möglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer, Mängel anzuzeigen und damit deren Beseitigung durchzusetzen.

Für die Besorgung dieser Aufgaben nach dem Bundesgesetz ist, wie schon vorhin angesprochen, die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG vorge­se­hen, bei der mit der Novelle des FFG-Gesetzes auch die Aufgabe der Digitalisierung verankert wurde. Aufgrund dieser inhaltlich sehr verwandten Thematik können und sollen die Aufgaben und Funktionen nach diesem Bundesgesetz grundsätzlich von der FFG wahrgenommen werden, auch wenn mit Verordnung auch eine andere zuständige Stelle benannt werden könnte.

Ich darf aufgrund des allgemeinen Interesses und der allgemeinen Wichtigkeit dieses Themas um eine breite Zustimmung bitten. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.00

Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger zu Wort. – Bitte.