21.20

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Auf der Tagesordnung steht das Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz. Eingangs möchte ich betonen, dass ich meinem Vorredner Karl Mahrer inhaltlich nichts hinzuzufügen habe. Ich bedanke mich für deine Ausführungen, die ich auch vollinhaltlich unterstütze.

Es geht um die Umsetzung der im Regierungsprogramm enthaltenen Doppelstaats­bürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus. Wie man an der Stimmung im Haus erkennt, ist das erfreulicherweise eine einstimmige Materie. Es freut mich auch ganz besonders, dass es bei den vielen Abänderungsanträgen trotz intensiver Diskussion ebenfalls zu einer Einigung gekommen ist.

Das Regierungsprogramm zählt aber nicht nur diese Doppelstaatsbürgerschaft auf, sondern es könnten auch noch zusätzliche hinzukommen, denn wie wir aus der politischen Diskussion schließen, weiß man noch nicht, was in England passieren wird, ob man den Brexitopfern ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft wird anbieten müssen, wie ich meine, oder – wie das im Regierungsprogramm bereits enthalten ist – auch unseren Landsleuten in Südtirol.

Die Frage zu Südtirol ist in den letzten Tagen wieder aufgeflammt. Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Gedenkfeiern in Südtirol wahrnehmen dürfen. Die wohl wür­digste hat im Tiroler Landtag stattgefunden, dort wurde der 100-jährigen Abtrennung, der Trennung vom Land Tirol gedacht. In Südtirol selbst war nach 1918 tiefe Depres­sion angesagt. Es hat bis 1972 gedauert, bis ein Autonomiestatut, das den Namen auch wirklich verdient, durchgesetzt werden konnte, und es hat wiederum 20 Jahre gebraucht, bis 1992 die Streitbeilegungserklärung bei der UNO eingereicht werden konnte.

Im Regierungsprogramm haben sich die ÖVP und die Freiheitliche Partei darauf verständigt, nun auch den Südtirolern die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, und ich stelle deshalb folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „enge bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert, zeitnah mit ihrer italienischen Kollegin und ihrem italie­nischen Kollegen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung in Südtirol in bilaterale Gespräche zu treten, um das Thema ,Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler‘ zu erörtern. Nach diesen Gesprächen wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für eine Doppelstaats­bürger­schaft für Südtiroler vorzulegen.“

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Ich bedanke mich für die Unterstützung bei der Österreichischen Volkspartei sehr herzlich, allen voran bei meinem lieben Freund und Südtirolsprecher Hermann Gahr, und ersuche insgesamt um Annahme unseres Antrages. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Hermann Gahr

Kolleginnen und Kollegen

betreffend enge bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 20: Antrag 536/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wanger, MSc. betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018)

Beinahe hundert Jahre ist es her, dass Südtirol im Rahmen des Friedensvertrags von Saint-Germain von Tirol und Österreich abgetrennt wurde. Im Regierungsprogramm unter Bundeskanzler Sebastian Kurz war nicht nur die Wahrnehmung einer aktiven Schutzfunktion für Südtirol vorgesehen, sondern auch die Schaffung einer Möglichkeit für die Doppelstaatsbürgerschaft von Südtirolern: „Im Geiste der europäischen Inte­gration und zur Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grund­lage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.“ Für die Realisierung dieses Vorhabens bedarf es einer guten Abstimmung zwischen Österreich und Italien, die im europäischen Geist erfolgen muss. Österreich sollte hier keine Alleingänge unterneh­men. Die Rechtspraxis zeigt, dass Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft ein sensibles Thema sind, deren Durchsetzung oft zu bilateralen Verstimmungen führen können. Dies ist in jedem Fall zu vermeiden, dennoch sollte dieses Anliegen, das viele Süd­tirolerinnen und Südtiroler hegen, geprüft werden.

Aufgrund der Notwendigkeit der Abhaltung von vorgezogenen Nationalratswahlen konnten diese Abstimmungen nicht mehr umgesetzt werden. Gerade aber der 100. Jahrestag des Friedensvertrages von Saint-Germain ist Anlass im Sinne des Euro­päischen Gedanken in enger Abstimmung mit Italien und Südtirol diese Grenze zu überwinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert, zeitnah mit ihrer italienischen Kollegin und ihrem italieni­schen Kollegen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung in Südtirol in bilaterale Gespräche zu treten, um das Thema "Doppelstaatsbürgerschaft für Süd­tiroler" zu erörtern. Nach diesen Gesprächen wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für eine Doppelstaatsbürger­schaft für Südtiroler vorzulegen."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist eingebracht, steht in Verhand­lung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper. – Bitte.