Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 90

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Kommen wir aber zu der Materie, die hier bislang hauptsächlich behandelt worden ist, zum Steuerreformgesetz 2020! Versuchen wir, das einmal ein bisschen nüchterner zu betrachten, und blenden wir sozusagen das Wahlkampfgetöse dabei ein wenig aus! Mit dieser Steuerreform 2020 hat man sich unter anderem das Ziel gesetzt, gezielt für Entlastungen im unteren Einkommensbereich zu sorgen – im unteren Einkommens­bereich; warum ich das betone, wird sich herausstellen.

Jetzt ist zunächst einmal ein alter Vorschlag von mir aufgegriffen worden, die Ent­lastung der unteren Einkommen nicht über die Tarife zu machen – das geht nicht –, sondern über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Herausgekommen ist dabei schon eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, aber mit einem Rück­erstattungsmodell. – Das soll auch gut sein, das findet meine Zustimmung. Bei den Selbstständigen und den Bauern allerdings ist ein anderer Weg gegangen worden. Da ist es zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge gekommen, die verteilungs­politisch ganz andere Konsequenzen hat, auf die ich aber noch zu sprechen komme. Gleichzeitig ist im Budgetausschuss dann noch die Pensionsentlastung 2020 dazuge­kommen, also die überproportionale Anhebung über den Pensionsanpassungsfaktor hinaus für niedrige Pensionen – das höchste Ausmaß bei 1 100 Euro, dann ver­schleifend bis 2 500 Euro auf den Pensionsanpassungsfaktor.

Jetzt interessiert mich die Frage: Wie wirken sich diese Maßnahmen verteilungs­politisch auf die ArbeitnehmerInnen, auf die Pensionisten und auf die Selbstständigen und Landwirte aus? Ich habe den Budgetdienst ersucht, dazu Berechnungen vorzulegen. Das hat der Budgetdienst auch in hoher Qualität getan, wie er das immer tut, und da stellt sich heraus, dass die Gruppe der Pensionisten jene Gruppe ist, die am stärksten entlastet wird, allerdings nicht von ganz unten bis ganz oben, sondern mit Einschleifregelungen. Das heißt, die Entlastung reduziert sich bis 2 500 Euro, geht dann schön langsam auf ein sehr niedriges Niveau zurück und endet bei einem absoluten Betrag von 94 Euro.

Wie ist es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? – Bei den Arbeit­neh­merIn­nen ist es so, dass bei Einkommen zwischen 700 und 1 500 Euro der höchste Entlas­tungseffekt eintritt, nämlich 300 Euro, und das reduziert sich dann bis 2 200 Euro auf null. Man sieht also, bei beiden Gruppen gibt es im unteren und im mittleren Ein­kommensbereich Entlastungen, im oberen Bereich jedoch nicht, weil die Entlastungen eingeschliffen werden.

Wenn wir jetzt einen Blick auf die Selbstständigen und die Bauern werfen, dann sehen wir, dass die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge auf 0,85 Prozent dazu führt (Abg. Haubner: Nicht „auf“, sondern um!), dass nicht nur die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden, nein, es werden auch die hohen Einkommen entlastet, bis zur Höchstbeitragsgrundlage, linear. Der Budgetdienst – das kann man leider nicht sehen, weil die Grafik zu klein ist (Unterlagen in die Höhe haltend, auf denen ein Kurvendiagramm zu sehen ist) – zeigt das sehr, sehr deutlich auf.

Jetzt ist das Ziel natürlich verfehlt worden. Von einer Entlastung im unteren Einkom­mensbereich, meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ, kann keine Rede sein. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Na ja, schauen Sie sich das an, Herr Kollege Haubner! Wie ist es denn? (Auf die einzelnen Kurven im Diagramm weisend:) Schauen Sie, das sind die Freiberufler, das sind die Selbstständigen, das sind die Bauern; da steigt die Entlastung bis zu einem Einkommen von 6 500 Euro kontinuierlich an, dort ist die Entlastung am höchsten. Und bei den unselbstständigen ArbeitnehmerInnen endet die Entlastung bei 2 200 Euro, bei den Pensionisten im Wesentlichen bei 2 500 Euro. (Abg. Haubner: ... Herr Rossmann, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! ... für alle da!) Das werden Sie mir nicht ausreden, das sind Ergebnisse, die der Budgetdienst vorgelegt hat.

 


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