Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Herr Präsi­dent! Es wurden ja Milliarden an Coronahilfsgeldern allgemein ausbezahlt, für die Schü­lerinnen und Schüler und Schulen im Vergleich aber relativ wenig.

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„Warum haben Sie bereits jetzt eine gesetzliche Grundlage für Schullockdowns im nächsten Schuljahr in Begutachtung geschickt, anstatt Maßnahmen für den Herbst aus­zuarbeiten, die ebensolche verhindern?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr verehrte Frau Abgeordnete, der zweite Teil Ihrer Frage ist natürlich eine Unterstel­lung, nämlich dass ich keine Maßnahmen setze. Die Anfrage von Frau Abgeordneter Künsberg Sarre hat mir beispielsweise Gelegenheit gegeben, schon zu skizzieren, wel­che Maßnahmen wir für den Herbst setzen werden oder setzen können, aber ich freue mich auch, Sie vielleicht in einem bildungspolitischen Gespräch im Sommer treffen zu dürfen, damit wir gemeinsam auch Ihre Vorstellungen in die Schule und den schulischen Betrieb im Herbst einbringen können.

Das andere ist: Ich glaube, es ist absolut legitim, jetzt in der Schul-, in der Frühjahrslegis­tik die Möglichkeit – die Möglichkeit! – vorzusehen, entsprechende schulische Lock­downmaßnahmen zu setzen. Täte ich das jetzt nicht, Frau Abgeordnete, und wir stünden möglicherweise – hoffentlich nicht – im Herbst vor einer schwierigen Situation, dann wä­ren Sie wahrscheinlich die Erste, die sagen würde, lieber Herr Bildungsminister, warum haben Sie nicht Vorsorge getroffen und dies schon im Frühjahr eingebracht?!

Das eine schließt also das andere nicht aus. Wir arbeiten an einer virusrobusten Schule für den Herbst, da können Sie sicher sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Ich möchte bei den hohen psychischen Be­lastungen der Schülerinnen und Schüler ansetzen, und zwar gibt es ja speziell ausgebil­dete BeratungslehrerInnen, die genau für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Es kommt aber immer noch vor, dass diese für Dauersupplierungen wegen Erkrankun­gen und Quarantänebescheiden von Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden.

Meine Frage ist: Warum gibt es noch immer nicht ausreichend Personalreserven, damit diese BeratungslehrerInnen auch wirklich zum Einsatz kommen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Das ist schon eine sehr spezifische Frage. Sie können sicher sein, ich wäre alles andere als glücklich, wenn Beratungslehrer sozusagen eingesetzt würden, um Krankheitsfälle auszugleichen. Dafür bin ich ganz sicher nicht. Ich würde Sie aber in diesem Fall auch darum bitten, über die Bildungsdirektion konkrete Angaben darüber zu erhalten. Es ist manchmal auch ein Kommunikationsproblem. Es sind entsprechende Lehrerreserven in jeder Bildungsdirektion vorhanden. Wir müssen diese Beratungslehrer nicht für diesen Zweck einsetzen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Graf. – Bitte.