12.50

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel des Ganzen, worüber wir jetzt diskutieren, ist Terror-Bekämpfungs-Gesetz. Das ist die Überschrift, und wir er­innern uns, dass das das wesentlichste und medial am meisten behandelte Thema der letzten Monate war, insbesondere nach dem schrecklichen Terroranschlag am 2. No­vember 2020. Da war schon klar, dass das Ganze mehr Show als Inhalt sein wird, denn wir wissen ja mittlerweile, dass dieser Anschlag auf Basis der bestehenden Gesetze verhindert hätte werden können oder zumindest möglicherweise verhindert hätte werden können und dass es aufgrund von Behördenversagen im Innenministerium leider zu die­sem Anschlag gekommen ist. Die Gesetze hätten wir dafür also nicht ändern müssen.

Ich gestehe aber zu: Es gibt natürlich Änderungsbedarf in vielen Bereichen, es gäbe zum Beispiel wesentlichen Änderungsbedarf im Asylrecht und bei den Asylverfahren, denn was in den letzten Tagen und Monaten hervorgekommen ist, ist ja der Zustand, dass wir Menschen ins Land lassen, die höchst gefährlich sind, und es uns dann aus verschie­densten Gründen nicht gelingt, sie abzuschieben, auch wenn sie kriminell sind und je­denfalls kein Recht haben, hier zu bleiben.

Wir reden jetzt aber einmal konkret von den Vorschlägen, die hier am Tisch liegen. Zuerst einmal: Das Islamgesetz wird reformiert. 2014 ist dieses Islamgesetz unter Feder­führung des damaligen Integrationsstaatssekretärs Kurz beschlossen worden. Es ist daher nicht anzunehmen, dass man jetzt zugesteht, dass dieses Gesetz von Anfang an ein Rohrkrepierer war. Das ist klar, das kann man nicht zugeben, aber man versucht jetzt, ein paar Dinge zu verbessern.

Ein wesentlicher Punkt ist: Die Auslandsfinanzierung soll verboten werden. Das ist be­reits im alten Gesetz gestanden. Es gibt aber immer das Problem der Umgehungen von solchen Vorgaben, und solche Umgehungen sind nach wie vor möglich. Wir haben das damals aufgezeigt und ich sage es wieder: Das ist zum Beispiel in Form von Stiftungen möglich, denn die Stiftung hat ja ihren Sitz in Österreich und ist daher ein österreichi­scher Finanzierer. Nicht einmal das wirtschaftliche Eigentümerregister weist – bei einer Stiftung gibt es ja keinen Eigentümer – den Finanzierer der Stiftung aus. Das heißt, diese Umgehungsmöglichkeit ist weiterhin gegeben. Was man wirklich erreichen will, wird nicht erreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein zweiter Punkt: Damit man überhaupt weiß, wovon man spricht, ist ganz wesentlich, dass die Glaubensgrundsätze offengelegt werden. Wenn man von Religionsfreiheit spricht, muss man ja wissen, von welcher Religion gesprochen wird beziehungsweise was die Religion ausmacht. Sind gewisse Vorschriften kulturell bedingt oder ist es Reli­gion? Wenn man als Frau einem Mann nicht die Hand geben darf, ist das Religion oder ist das Kultur? Ist das Kopftuchtragen Religion, ist es Kultur? Und so weiter. Erst dann, wenn man das weiß, kann man über Religionsfreiheit sprechen.

Was das Bundeskanzleramt bekommen hat, ist ein Achtseiter – acht Seiten Glaubens­grundsätze! Genau da ist der springende Punkt: Wie will man denn beurteilen, ob in einer Moschee Religion betrieben wird oder ob das in Wirklichkeit etwas Staatsgefährdendes ist, was man daher auch verbieten kann? Man muss Regelungen haben, anhand derer man diese Moschee möglicherweise zusperren kann, einen Verein auflösen kann. Wenn man aber keine Grundlage hat, ist das nicht der Fall. Und genau das tun wir hier wiede­rum nicht, wir fordern weiterhin nicht die Glaubensgrundsätze ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben dann im Wesentlichen, auch im Strafrecht leider, Showgesetzgebung. Es ist natürlich nicht alles schlecht, das wäre ja ein Unsinn. Es ist immer ein Unsinn, wenn man das sagt. Es gibt ein paar Maßnahmen, die sinnvoll sind, aber ich konzentriere mich natürlich auf die, die wir kritisieren, denn wir lehnen ja auch diese Gesetzesvorschläge insgesamt ab.

Im Strafrecht haben wir jetzt einen neuen Erschwerungsgrund, und dieser neue Er­schwerungsgrund heißt: aufgrund einer extremistischen religiösen Tatbegehung. Das ist sinnlos, weil das bereits existiert. Man kann das natürlich machen. Man kann sagen: Okay, es schadet ja nicht; tun wir halt noch einen zusätzlichen Erschwerungsgrund rein! Man braucht aber deswegen nicht zu behaupten, dass man irgendetwas in der Gesetz­gebung ändert. In Wirklichkeit existiert das bereits, nämlich eine Tatbegehung, die eine besonders verwerfliche Grundlage hat. Das haben wir bereits; das ist bereits heute ein Erschwerungsgrund.

Es gibt auch einen neuen Straftatbestand. Wir haben jetzt „religiös motivierte extremis­tische Verbindung“. Auch das ist in Wirklichkeit bereits in den staatsfeindlichen Bewe­gungen abgebildet, denn: Was anderes als eine staatsfeindliche Bewegung ist eine, die extremistisch-religiös motiviert ist? Die ist staatsfeindlich, weil sie unsere Grundwerte und Grundlagen der Gesellschaft ablehnt.

Wir sehen also, da werden jetzt Gesetze gemacht, um zu demonstrieren, man würde großartig etwas gegen den Terror tun, und in Wirklichkeit gibt es das bereits oder es ist weitgehend sinnlos. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der anderen Seite wurde ein Antrag, den wir Freiheitliche eingebracht haben, abge­lehnt. Darin geht es darum, dass es einen Erschwerungsgrund darstellt, wenn die Tatbe­gehung unter Ausnützung des Asylrechts stattfindet. Es gibt derartige Erschwerungs­gründe in anderer Form auch, wenn man zum Beispiel eine Autoritätssituation ausnützt, eine Tat gegen Wehrlose begeht – das ist dann zum Beispiel erschwerend –, oder auch, wenn man bereits mehrere Taten begangen hat. Das sind einfach objektive Tatsachen, die erschwerend sind. Und es macht natürlich einen Unterschied, ob der Schutz des Staates mit all seinen Möglichkeiten ausgenutzt und dann noch gegen die Bürger in diesem Staat vorgegangen wird, und das, wie wir wissen, leider zum Teil bestialisch. Das ist ein ganz klassischer Erschwerungsgrund; wir haben das daher eingebracht.

Das wurde mit weiß Gott was – das sei fremdenfeindlich und was weiß ich noch – ab­getan. Das ist ohnehin das Übliche, aber leider wurde das auch von der ÖVP schlichtweg einfach nur abgelehnt, obwohl sie immer wieder äußert, dass ihr das auch so ein großes Anliegen sei, dass man scharf dagegen vorgeht, wenn Asylanten ihre Situation ausnüt­zen und unsere Menschen und vor allem Frauen attackieren.

Daher bin ich sehr enttäuscht, dass wir unter dem großen Titel Terror-Bekämpfungs-Gesetz in Wirklichkeit nichts weitergebracht haben und dort, wo es wirklich wichtig wäre, leider nichts geschafft haben. Auch beim großen Thema, dass Menschen in unser Land gekommen sind, die die Situation ausnützen und furchtbare Straftaten begehen, wurde in Wirklichkeit nichts erreicht. Also leider: Chance völlig vertan! (Beifall bei der FPÖ.)

12.57

Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße Herrn Bundesminister Karl Nehammer im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Karl Mahrer das Wort. – Bitte.