10.58

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ge­schätzte Damen und Herren und vor allem geschätzte kleine und mittlere Unter­nehmer! Herr Wirtschaftskammergeneralsekretär Kopf hat heute wieder einmal den Spruch ver­wendet: Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es uns allen gut! – Die Frage ist für mich: Was versteht die ÖVP noch unter Wirtschaft? Wer zählt für die ÖVP noch zur Wirtschaft?

Ich würde sagen, mittlerweile müsste man den Spruch aus Sicht der ÖVP etwas abän­dern: Wenn es der Wirtschaftskammer gut geht, geht es uns allen gut! (Abg. Hörl: Hör auf!) Oder: Wenn es den Großspendern der ÖVP gut geht, geht es uns allen gut – von Wirecard bis zu Novomatic! (Beifall bei der FPÖ.)

Den kleinen und mittleren Unternehmen und den EPUs geht es definitiv nicht gut, sie wurden auf der Strecke gelassen, wie wir jetzt wieder sehen. Auch die Antwort des Herrn Minister in der heutigen Fragestunde auf die Frage, ob er den Fieranten und den Schaustellern helfen wird, da keine Veranstaltungen stattfinden, weil alle abgesagt werden, war mehr als dürftig. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die zweite Gruppe der Kleinen, die man auf der Strecke gelassen hat, sind die Ge­meinden. Ich habe einen Antrag auf Fristverlängerung für die Beantragung der Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm eingebracht, den wir auch heute hier ver­handeln, weil genau das eingetreten ist, was wir gesagt haben: Die Gemeinden werden nicht in der Lage sein, dieses Geld abzuholen. Es ist auch so. Jetzt muss die Frist bis Ende 2022 verlängert werden, damit die Gemeinden vielleicht nächstes Jahr das Geld abholen können.

Zum Antrag der SPÖ: Das haben wir auch von Anfang an gesagt, dass die Milliarde, die man den Gemeinden zusätzlich als Kredit zur Verfügung gestellt hat und die ab 2023 zurückgezahlt werden kann, der nächste Fehler ist, und das auch entsprechend in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden muss. Sonst wird es einfach nicht gehen, dass die Gemeinden sich in Zukunft finanzieren können, ihre Hausaufgaben machen können und auch entsprechend in die regionale Wirtschaft investieren können. Das wird nicht funktionieren, und deshalb werden wir auch diesen Antrag unterstützen.

Die dritte kleine Gruppe – die ist gar nicht so klein, die ist sehr groß –, die man auch völlig vergessen hat – und das behandeln wir heute auch im Finanzausgleichsgesetz und im Katastrophenfondsgesetz –, sind über 300 000 Frauen und Männer bei unseren freiwilligen Feuerwehren, die bei der Finanzierung ihrer Ausrüstung, die sie im täglichen Einsatz brauchen, völlig im Stich gelassen werden. Da geht es um den Schutz und um unsere Verantwortung, diesen Schutz sicherzustellen, damit die Ausrüstung der Feuerwehrmänner und -frauen in Österreich gewährleistet ist.

2013 wurde die Finanzierung so umgestellt, dass man einen Deckel nach unten hin, mit 95 Millionen Euro, definiert hat. Wenn man das auf die heutige Situation hochrechnen würde – alleine die Indexerhöhung –, dann wären wir bei circa 120 Millionen Euro. Dieser Wert ist aber nicht indexgesichert und auch nicht festgelegt worden, sondern ist immer von den Einnahmen aus der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer abhängig – und die sind natürlich im letzten Jahr eingebrochen. Also sind auch die Einnahmen bei den Feuerwehren österreichweit um circa 15 Millionen Euro eingebrochen, und die gilt es einmal auf jeden Fall für das letzte Jahr auszugleichen, damit Planungssicherheit besteht, damit sie ihre Ausrüstung beschaffen können, damit wir unseren Feuerwehr­kameradinnen und ‑kameraden draußen die notwendige Ausrüstung zu Verfügung stel­len können. Das ist unbedingt erforderlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann ist dieses völlig falsche Finanzierungsmodell auch entsprechend umzustellen und auch darauf abzustellen, dass man einen Fixbetrag definiert und auch wertgesichert für die Zukunft zur Verfügung stellt. Damit haben die Feuerwehren österreichweit Planungs­sicherheit und können dafür sorgen, dass sie unsere jungen Leute, dass sie unsere Frauen und Männer draußen entsprechend ausrüsten. Deshalb stelle ich einen ent­sprechenden Antrag dazu:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Finanzierung der Feuerwehren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, die Finanzierung der Feuerwehren durch den Katastrophenfonds für 2022 in aus­reichender Höhe sicherzustellen und zudem für diese Mittel in Zukunft eine jährliche Indexanpassung vorzusehen.“

*****

Danke, ich hoffe auf Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

11.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sicherstellung der Finanzierung der Feuerwehren

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Finanzausschusses über Regie­rungsvorlage (948 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunal­investitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (953 d.B.) in der 117. Sitzung des Nationalrates am 08. Juli 2021

Die österreichischen Feuerwehren leisten einen wichtigen und entscheidenden Beitrag zum Schutz der heimischen Bevölkerung: Neben den täglichen zahllosen Einsätzen zur Brandbekämpfung sind sie im technischen Hilfsdienst wie bei Unfällen im Einsatz und leisten zudem im Katastrophenfall wertvolle Hilfe. In Österreich gibt es ein weltweit einzigartiges und flächendeckendes Netz mit rund 4.800 Feuerwehren und rund 260.000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern, die seit Jahrzehnten rasche, unbürokratische, professionelle und vor allem ehrenamtliche Hilfe bei der Bewältigung von Natur­katastrophen leisten. Katastrophenhilfe durch die Feuerwehren passiert immer direkt in der betroffenen Region und das sofort. Das haben die Feuerwehren u.a. bei den großen Hochwasserkatastrophen und Schneedruckeinsätzen der vergangenen Jahre bewiesen.

Die notwendige Finanzierung für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und Durchführung der Hilfeleistungen wird aber immer schwieriger und ist derzeit nicht zuletzt durch die finanziellen Folgen der Covid-Krise massiv bedroht.

Bislang haben die Feuerwehren einen großen Teil der benötigten Gelder, insbesondere für die Finanzierung der Einsatzgeräten, aus dem Katastrophenfonds (UG 44, Finanz­ausgleich) erhalten. Gerade diese Gelder sind derzeit bedroht und nicht zuletzt aufgrund der Dotierung des Katastrophenfonds aus Anteilen an der Einkommen- und Körper­schaftsteuer im Sinken begriffen. Laut Budgetbericht 2021 gibt es im Vergleich zum BVA 2020 aufgrund der durch die COVID-19-Krise gesunkenen Dotierung des Katastro­phenfonds (-71,5 Mio. €) geringere Auszahlungen, was auch die Feuerwehren trifft.

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband fordert beispielsweise seit Jahren die dringend notwendige Aufstockung der Finanzmittel für die Feuerwehren (Katastrophen­fonds) und fürchtet, dass die ohnehin schon prekäre Finanzsituation künftig verstärkt wird.

Im Jahr 2010 haben die Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds 93 Millionen Euro erhalten. Hätte man bereits im Jahr 2010 eine jährliche Inflationsanpassung vorgesehen, stünden den Feuerwehren mittlerweile rd. 120 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung, eine Summe die dringend benötigt wird – ganz abgesehen von der Planungssicherheit für künftige Investitionen.

Zur langfristigen finanziellen Absicherung der Feuerwehren stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­for­dert, die Finanzierung der Feuerwehren durch den Katastrophenfonds für 2022 in aus­reichender Höhe sicherzustellen und zudem für diese Mittel in Zukunft eine jährliche Indexanpassung vorzusehen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.