13.15

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Einleitend darf ich gleich auf den Antrag der Kollegin von der SPÖ Bezug neh­men, den Entschließungsantrag betreffend Liveübertragung der Befragungen in den Ausschüssen, und ankündigen, dass wir diesem zustimmen werden. Wir haben das ja auch immer vertreten.

Nun darf ich hier zum Bild der Justiz Stellung nehmen, dazu, wie sie sich während des Untersuchungsausschusses – in den langen Monaten – dargestellt hat. Es geht da um die hohe Juristerei und ihre Spitzenrepräsentanten, die mit inniger ÖVP-Nähe ausge­stattet sind. Ich darf hier ein bisschen Licht hineinbringen in Bezug auf die Gründe, warum da diverse Herren in den Blickpunkt rückten und sogar Rücktritte erfolgen müss­ten.

Strukturelle Befangenheit, das ist ein ganz zentraler Vorwurf, der häufig geäußert wurde, eigentlich auch ein sehr bestürzender, trauriger Vorwurf, den mehrere Staatsanwälte in den Befragungen sehr detailliert geschildert haben. Bezogen war dieser Vorwurf der Befangenheit hauptsächlich auf ein Triumvirat: Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Mag. Fuchs, Sektionschef im Justizministerium Pilnacek und Leiter der ermittelnden Soko Tape Holzer.

Zu diesen Playern in der Justizszene und hauptsächlichen Ermittlern gesellt sich dann auch noch ein vierter Herr, der in die Ziehung gekommen ist; er war Richter am Verfas­sungsgerichtshof, vorher Justizminister, nach eigenen Angaben auch enger Vertrauter, Bewunderer, Förderer von Bundeskanzler Kurz – es handelt sich um Dr. Brandstetter. Er war in seinen vielen Funktionen auch noch Strafverteidiger, er hat viele erfolgreiche, clamorose Fälle betreut, mit sehr engem politischen Zusammenhang. (In Richtung des mit dem Rücken zur Rednerin stehenden Abg. Fürlinger:) Auch wenn Sie mir den Rücken kehren, Kollege Fürlinger, es ist so. Er ist als VfGH-Richter auch zwischen Verfassungsgerichtshof und Justizministerium hin und her spaziert – das ist, denke ich, nicht so gut für die Optik. Er ist dann über Unterhaltungen zwischen ihm als VfGH-Richter und dem Sektionschef im Justizministerium gestolpert. Seinen Rücktritt quittierte er mit den Worten: Es ist „eine Situation eingetreten [...], in der ich dem VfGH am besten dienen kann, indem ich mich von meiner Funktion zurückziehe.“ – Dem konnten wir alle uns nur anschließen; wirklich eine weise Ansicht zum Schluss seiner beruflichen Karriere.

Alle genannten Spitzenrepräsentanten der Justiz wären jedenfalls eigentlich dafür zu­ständig, die Unparteilichkeit, die Unbefangenheit, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern, zu gewährleisten, müssten zügiges, ergebnisoffenes Arbeiten und Ermitteln frei von politischer Einflussnahme sichern – leider haben uns aber einige Korruptions­staats­anwälte – immerhin unter Wahrheitspflicht – sehr detailliert geschildert, dass dem nicht so ist.

Sie schilderten politische Interventionen während der Ermittlungen, Zuständigkeiten wur­den geändert, Staatsanwälte abgezogen, andere eingesetzt, die Ermittlungen im Schred­derverfahren vereitelt. Es gab Weisungen, die auch dazu geführt haben, dass die ent­sprechenden Akten dem U-Ausschuss nicht geliefert wurden, und eine überbordende Berichtspflicht, die die Ermittlungsarbeiten natürlich sehr beeinträchtigte. Geplante Hausdurchsuchungen müssen an die Oberstaatsanwaltschaft gemeldet werden; das ist grundsätzlich ja kein ungewöhnlicher Vorgang, wenn das allerdings dazu führt, dass der Verdacht besteht, dass diese Hausdurchsuchungen von oberster Stelle an die Beschul­digten verraten werden, damit sich diese vorbereiten können, ist das wieder weniger schön. Es wurde auch ausführlich über die befangene Dienst- und Fachaufsicht und entsprechend ungerechtfertigte Disziplinarmaßnahmen berichtet – also alles in allem ein sehr trauriges Bild der Justiz.

Auch ein großes Thema ist das laufende Hinausspielen von Akteninhalten aus soge­nannten geheimen und Verschlussakten. Die Medien zitieren da ganz offen daraus beziehungsweise schreiben, dass ihnen Ermittlungsakte vorliegen. Also ich halte das unter anderem auch wegen der Verletzungen der Privatsphäre, die damit verbunden sind – egal wen sie betreffen, egal welcher Partei die Betroffenen angehören –, wirklich für einen Skandal. Es werden hier nicht nur die Beschuldigtenrechte mit Füßen getreten, es kann dann aufgrund der medialen Vorverurteilung und des Rummels einfach nicht mehr zu sachlichen Ermittlungen kommen.

Nun, wahrscheinlich unser aller frommer Wunsch wäre es natürlich, dass die Justiz frei von politischen Interventionen arbeiten kann – sie darf sich natürlich auch selbst nicht in den Dienst der Parteipolitik stellen. Verfahren dürfen nicht nach Beliebigkeit und Willkür gebremst, eingestellt, aber natürlich auch nicht einseitig eingeleitet und geführt werden. Das alles erschüttert nicht nur das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, sondern es erschüttert eben den Rechtsstaat selbst.

Einer der negativen Höhepunkte ist mit Sicherheit die Hausdurchsuchung bei einem Par­teimitarbeiter, nämlich einem ehemaligen Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsaus­schuss. Also dass man da die Handys, Laptops und sonstige elektronische Geräte eines Mitarbeiters beschlagnahmt – und da wissen wir, glaube ich, alle, worum es geht, nämlich auch um die Unterhaltungen –, dass man da an die Abgeordneten selbst heran­will, ist wirklich eine neue Qualität und äußerst bedenklich! Damit werden der Parlamen­tarismus und auch die Arbeit der Untersuchungsausschüsse wirklich infrage gestellt. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun der Ausblick, wie es weitergeht: Die Justizministerin von der Partei der Grünen redet vom Schutz des Rechtsstaates und von unabhängiger Justiz. Sie wäre selbst natürlich auch sehr zur Zurückhaltung in der Ideologie verpflichtet und sollte das Funktionieren der Justiz garantieren. Nach meiner Beobachtung hat sie sich dem bisher zu wenig gewidmet. Sie sagte kein Wort zu den Justizskandalen, zu den jüngsten Mordfällen und dazu, dass IS-Terroristen hier bei uns herumspazieren. Auch die Lage in den Justiz­anstalten interessiert sie wenig.

Zu den Aktenleaks habe ich noch nie eine wirkliche Stellungnahme gehört. Aber viel­leicht hängt das auch damit zusammen, dass es im grünen Megakorruptionsfall Christoph Chorherr bisher noch keine gegeben hat. Da ist die Unparteilichkeit halt ein bisschen fragwürdig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.