18.42

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Öster­reiche­rinnen und Österreicher! Ich spreche ebenfalls zu Tagesordnungspunkt 4, zum Bun­desfinanzgericht. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit auch bei der Präsidentin des Rechnungshofes sehr herzlich für die sehr gute Analyse bedanken.

Ich darf auch über die Dauer der Rechtsmittelverfahren referieren. Das ist eigentlich das größte Problem des Bundesfinanzgerichtes, aber nicht die Schuld des Bundesfinanz­gerichtes. Ziel muss es sein, dass sowohl auf Ebene des Bundesfinanzgerichtes, des BFG, als auch auf Ebene des Finanzamtes, Verfahren schneller abgeschlossen werden. Schnellere Verfahren wären eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Erstens: Schnellere Verfahren führen schneller zur Rechtssicherheit, und Rechtssicher­heit ist ein entscheidender Standortfaktor, Rechtssicherheit bedeutet auch Planungs­sicherheit.

Zweitens: Schnellere Verfahren reduzieren den internen und externen Verwaltungs­auf­wand.

Zu guter Letzt drittens: Schnellere Verfahren bewirken auch, dass die Steuereinnahmen früher fließen und dass die Einbringlichkeit dementsprechend weniger gefährdet ist. Es geht da immerhin um ausgesetzte Beträge im Rechtsmittelverfahren von rund 2 Milliar­den Euro.

Was sagt das Bundesfinanzgericht dazu? – Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht: „Laut Stellungnahme des BFG sei die angestrebte Beschleunigung der Rechtsmittel­verfahren insbesondere wegen der schleppenden Nachbesetzung von Richterposten durch das Ministerium, der Nichtbesetzung von Verwaltungspersonal und unzureichen­der IT-Anwendungen nicht erreicht worden.“ – Ende des Zitats.

Eigentlich ist der Finanzminister verpflichtet, Richterposten möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden einer Planstelle auszu­schreiben. Im Rechnungshofbericht ist festgehalten, dass sich das Finanzministerium, der Finanzminister an diese Vorschrift schlicht und einfach nicht gehalten haben.

Von den 19 Schlussempfehlungen des Rechnungshofes betreffen sieben, also rund 37 Prozent, die IT, für welche das Finanzministerium verantwortlich zeichnet. Dies ver­wundert umso mehr, als Bundeskanzler Kurz und Bundesministerin Schramböck immer wieder betonen, wie wichtig ihnen die Digitalisierung ist. Diese Fakten zeigen aber, dass das alles nur Lippenbekenntnisse sind.

Lassen Sie mich noch ein paar ergänzende Anmerkungen zur Verfahrensdauer vor dem Bundesfinanzgericht machen! 42 Prozent der BFG-Verfahren dauern drei Jahre oder mehr. Die Anzahl der Erledigungen mit einer Verfahrensdauer von mehr als fünf Jahren betrug 1 357, 49 Verfahren dauerten länger als zehn Jahre.

So geht das nicht, das ist standortfeindlich. Bei Unternehmen geht es ja nicht immer nur um einfache Geschichten, sondern sehr häufig um Steuerfragen, die eben nicht nur den verfahrensgegenständlichen Zeitraum betreffen, sondern natürlich auch viele, viele Jahre danach relevant sind, wie zum Beispiel bei den Verrechnungspreisen. Wie soll ein Unternehmer ohne Rechtssicherheit vernünftig planen können, wenn eine Entscheidung möglicherweise erst nach drei, fünf oder mehr als zehn Jahren vorliegt? Derartig lange Verfahrensdauern sind unternehmerfeindlich, sie sind standortfeindlich, und der Finanzminister trägt dafür die Verantwortung.

Der Finanzminister muss Sorge tragen, dass das BFG die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erhält, eine moderne IT-Architektur sollte ohnehin selbstverständlich sein, und Standortfaktoren sowie Digitalisierung dürfen nicht reine Lippenbekenntnisse sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.