Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 203

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nichts anderes kann es sich beziehen, wenn Gernot Blümel an Thomas Schmid schreibt: „Keine Sorge. Du bist Familie.“ Oder Sebastian Kurz an denselben folgende Nachricht sendet: „Kriegst eh alles was du willst 😘😘😘“. Der Journalist Klaus Knittelfelder nannte es „Partie statt Partei“ (Knittelfelder, Inside Türkis, Wien 2020, 19). Es ist dieser Zusam­menschluss, dessen Verhalten im Mittelpunkt der Untersuchung steht. Die WKStA refe­renziert auf den Zusammenschluss in ihren Ermittlungsakten regelmäßig als „Gruppe um Sebastian Kurz“ oder „Sebastian Kurz und die Gruppe seiner engsten Vertrauten“.

Der ÖVP zuzurechnen sind jene Regierungsmitglieder, StaatssekretärInnen sowie Mitar­beiterInnen politischer Büros, die der ÖVP angehören, von ihr vorgeschlagen wurden oder von ÖVP-VertreterInnen in ihre jeweiligen politischen Büros und Kabinette bestellt wurden. Maßgeblich ist dabei eine politische Betrachtung anhand der tatsächlichen Ge­gebenheiten. Eine formale Betrachtung wäre nicht geeignet, da jedes Regierungsmit­glied unterschiedslos vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers er­nannt wird. Es ist jedoch offenkundig, welcher Partei die jeweiligen Personen zuzuord­nen sind, da es sich bei den genannten Funktionen um Angehörige der höchsten politi­schen Entscheidungsebene des Bundes und ihr engstes Umfeld handelt, das von den die Koalitionsregierung stützenden Parteien nicht Personen überlassen wird, auf die diese keinen Einfluss ausüben können oder die ihnen gegenüber nicht loyal sind. So sind selbst „unabhängige“ Mitglieder der Bundesregierung wie Karin Kneissl und Josef Moser zweifelsfrei der FPÖ bzw. der ÖVP zurechenbar gewesen.

Der Begriff des Gewährens bildet eine umfassende Beschreibung sowohl aktiven Tuns als auch Unterlassens und umfasst alle Erscheinungsformen des Vollziehungshandelns (sofern sie zur Vorteilsgewährung abstrakt geeignet sind, s.u.). Es wird dabei regelmäßig auf den potentiellen Wissensstand der jeweiligen Personen ankommen, da dieser Vo­raussetzung für ihr Verhalten ist. Insofern wird der Kenntnisstand der jeweiligen Regie­rungsmitglieder sowie ihres Umfelds zentraler Gegenstand der Beweiserhebungen sein. Vom Begriff des Gewährens sind angesichts der Vielfältigkeit der möglichen Einflussnah­meformen insbesondere in hierarchisch organisierten Einrichtungen wie Bundesministe­rien nicht nur eigene Handlungen der genannten Personen, die direkt zu einer Vorteils­gewährung führen, erfasst, sondern auch formelle Anordnungen wie auch informelle Bitten oder Wünsche, die eine Motivlage erkennen lassen, und so indirekt zu einer Be­günstigung durch andere Personen im Bereich der Vollziehung des Bundes führen. Um dies zu verdeutlichen werden auch Vorbereitungshandlungen ausdrücklich erfasst. Es wird dabei regelmäßig auf die Frage der (potentiellen) Kausalität des Verhaltens von Regierungsmitgliedern oder ihren Büros für Handlungen oder Unterlassungen durch Be­dienstete der jeweiligen Ressorts ankommen. Diesen Umstand umschreibt der Untersu­chungsgegenstand durch die Verwendung der Wortfolge „auf Betreiben“.

Als Vorbereitungshandlungen werden ausdrücklich auch alle Handlungen auf Grundlage des „Projekts Ballhausplatz“ erfasst, da dieses erst die erforderliche machtpolitische Grundlage für die späteren Handlungen des Zusammenschlusses bildete (zu den Inhal­ten des Projekts Ballhausplatz siehe oben).

Der Begriff der „Verbundenheit“ beschreibt das erforderliche Naheverhältnis zur ÖVP, wobei dessen Grundlage vielfältig sein kann. Der Begriff der Verbundenheit erfasst in der Rechtsordnung unterschiedliche Formen der gegenseitigen Abhängigkeit, insbeson­dere wirtschaftlicher, aber auch rechtlicher Art. Gemeinsam ist den damit erfassten Sachverhalten ein Abhängigkeitsverhältnis, das gerade dadurch entsteht, dass jeweils eine Seite einen Vorteil anstrebt, der von der anderen Seite zur Verfügung gestellt wer­den kann, da er sich in dessen Ingerenz befindet. Die Verbundenheit mit der ÖVP in­diziert bereits das Vorliegen des parteipolitischen Interesses. Verbunden sind insofern jedenfalls alle Unternehmen, an denen die ÖVP direkt oder indirekt beteiligt ist, ihr nahestehende Organisationen sowie Teilorganisationen, Unternehmen mit dauernder


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