13.13

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frauen Bundesministerinnen! Frau Rechnungshofpräsi­dentin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich möchte zum Budget der Volksanwalt­schaft Stellung nehmen und möchte mich auch im Namen der Sozialdemokratie noch einmal für die Leistungen und die Arbeit der Volksanwälte recht herzlich im Sinne der Bevölkerung bedanken.

Grundsätzlich – und das wird jetzt die Regierungsparteien vielleicht freuen – ist auch von unserer Seite an dem Budget der Volksanwälte nicht viel auszusetzen, wäre da nicht die Performance der Regierung. Aufgrund der aktuellen Situation in Österreich ist nicht ganz klar, ob die Verordnungen, die erlassen wurden und die noch erlassen werden, nicht vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden. Es ist zu befürchten, dass dadurch auf die Volksanwaltschaft so wie schon 2020 mehr Arbeit zukommen wird und sich viele Bür­gerinnen und Bürger so wie auch schon 2020 an die Volksanwaltschaft wenden werden.

Wir erinnern uns noch an voriges Jahr, als sich sehr viele Menschen bei der Volksan­waltschaft über die verfassungswidrigen Verordnungen beschwert haben. Das hat der Volksanwaltschaft unerwarteten Mehraufwand bereitet. Diesbezüglich wäre auch gleich meine Frage an die Volksanwälte – vielleicht können Sie die im Zuge dieser Debatte beantworten –: Wie schaut es eigentlich mit den Strafen, die von den Bürgerinnen und Bürgern 2020 aufgrund der verfassungswidrigen Verordnungen zu Unrecht bezahlt wur­den, aus? Es ist geschätzt worden, es sind, glaube ich, immerhin 6 Millionen Euro, die zu Unrecht eingehoben wurden. Sind diese von der Regierung schon zurückgezahlt worden?

Man muss sich das vorstellen: Menschen zahlen aufgrund verfassungswidriger Verord­nungen zu Unrecht Strafe, und die Republik Österreich zahlt das nicht zurück. So etwas ist mit einer modernen Demokratie nicht zu vereinbaren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Auch noch anbringen möchte ich, dass die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht zu Covid verfasst hat. Auch der Rechnungshof hat dazu einen Bericht verfasst. Herr Bun­deskanzler, da steht eigentlich alles drinnen, was bei Ihrem Vorgänger falsch gelaufen ist – inklusive Vorschläge, wie man es richtig macht. Ein großer Punkt ist dabei eine klare und einheitliche Kommunikation durch die Regierung. Ich ersuche Sie, das zu beherzi­gen, denn es geht da um Menschenleben und es geht da auch um die österreichische Wirtschaft.

Ich möchte auch noch auf unseren Antrag betreffend Kompetenzerweiterung für die Volksanwaltschaft hinweisen. Es kann nämlich nicht sein, dass es von der Rechtsform abhängt, ob die Volksanwälte in den Bundesländern Spitäler prüfen können oder in ge­wissen Bundesländern eben nicht prüfen können. Gerade in Einrichtungen des Gesund­heitswesens, wie zum Beispiel in Spitälern, darf man mögliche Menschenrechtsverlet­zungen nicht hinnehmen. Daher müssen die Volksanwälte jedes Landesspital überprü­fen dürfen, egal welche Rechtsform dieses aufweist.

Ebenso nicht in die Zuständigkeit der Volksanwälte fällt die Asfinag. Sie betreffend gibt es haarsträubende Fälle: So wurden Autofahrer mehrfach bestraft, weil sie einmal ohne Autobahnvignette erwischt wurden. Der Fall war auch, glaube ich, beim „Bürgeranwalt“ im Fernsehen.

Kollegin Diesner-Wais, die Volksanwaltschaftssprecherin der ÖVP, wird ja einige Redner nach mir sprechen: Ich ersuche alle Parlamentsfraktionen – selbst die Grünen haben diesbezüglich positive Signale ausgesendet –, diese Kompetenzerweiterung zu unter­stützen, da dies ein Mehr an Menschenrechtskontrolle und ein Mehr an Transparenz im öffentlichen Dienst bedeuten würde. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte, Herr Abgeordneter. Entschuldige, Niki, du wärst schon vorhin dran gewesen, aber das wird hoffentlich kein Beinbruch sein. Bitte schön.