13.33

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Kollegin­nen und Kollegen! Vor allem aber: Liebe Bürgerinnen und Bürger zu Hause! Es gibt gute Scherze, es gibt schlechte Scherze, und dann gibt es auch noch die Medienpolitik un­serer Bundesregierung. Dank der nun bekannten Chats wissen wir auch, was sozial adäquates Verhalten ist: Umfragen zu manipulieren, mit Inseraten zu garnieren und das Ganze mit richtig viel Steuergeld zu verbrämen.

Die Auswirkungen dieser völlig aus dem Ruder gelaufenen Inseratenpolitik sind drama­tisch: Nur 3 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind der Meinung, dass man sich günstige Berichterstattung nicht kaufen kann. Im Gegenzug sind 25 Prozent der Menschen in unserem Land mittlerweile der Meinung, dass man sich jede Berichterstat­tung in privaten Medien kaufen kann und dass Journalistinnen und Journalisten dann schreiben, was immer man möchte. Dieser Vertrauensverlust in die klassischen Medien ist dramatisch: Die Menschen ziehen sich in ihre Echokammern zurück, ihre Informa­tionsquellen sind dann irgendwelche Telegram-Gruppen, sie werden Opfer von gezielten Desinformationskampagnen und von Fakenews.

Wer jetzt gedacht hat, dass diese Medienpolitik mit dem neuen Bundeskanzler Alexan­der Schallenberg aufhört, der irrt leider. Ganz im Gegenteil: Die rückwärtsgewandte Medienpolitik wird auch vom neuen Bundeskanzler weitergeführt. Auf meine Frage im Budgetausschuss zur dringend notwendigen Neuaufstellung der Presseförderung mein­te er, dass das derzeitige System sehr praktikabel sei und auch die Trimmel-Formel for­midabel.

Was ist die Trimmel-Formel?, fragt sich jetzt vielleicht der eine oder andere. – Wolfgang Trimmel wurde unter Bundeskanzler Werner Faymann Leiter des Bundespressedienstes und hat in dieser Funktion eine nach politischen Vorgaben passende Gewichtung für Inserate erarbeitet. Diese Formel war eigentlich nichts anderes als ein Mix aus Reich­weite, also wie viele Menschen man erreicht, und Auflage, also wie viele Bäume man fällen muss, um möglichst viel Papier zu bedrucken.

Dieser Zugang, diese Trimmel-Formel, ist völlig veraltet. Niemand arbeitet heute mehr danach, außer unsere Bundesregierung. Dabei sind Zielgruppen völlig uninteressant, das Timing ist uninteressant, die Frequenz von Werbung, die Kosten, Kennzahlen wie Erfolgskontrollen sucht man ebenfalls vergeblich. Unterstützung beim Werben bekommt man im Bundeskanzleramt von mittlerweile 68 PR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern. 68! – Diese Zahl hat Bundeskanzler Schallenberg im Ausschuss genannt.

Schallenberg führt also als zuständiger Bundeskanzler diese Medienpolitik fort, und er verantwortet damit auch die steigende Skepsis gegenüber Medien im Allgemeinen und der Medienförderung im Speziellen.

Wir NEOS halten da dagegen. Wir wollen eine Transformation der Medienförderung, die in transparente und nachvollziehbare Förderkriterien mündet, die Abo- und Bezahlmo­delle attraktiv macht, und wir wollen ein Ende der überbordenden Inserate und Werbung der öffentlichen Hand – überall. (Abg. Gödl: Wie in Wien!)

Als einen von vielen notwendigen Schritten bringe ich folgenden Antrag ein - - (Abg. Gödl: Was ist mit Wien?) – Wenn Sie sinnerfassend zuhören können, dann haben Sie gehört: „der öffentlichen Hand“. Es ist überall zu viel. (Abg. Brandstätter: Zuhören!)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transpa­renz in Budgets für Informationstätigkeit bringen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, eine Verbuchungsrichtlinie zu erlassen, die sicherstellt, dass alle Ausgaben für In­formationstätigkeit einheitlich und transparent erfasst, verbucht und im Budget darge­stellt und eine Möglichkeit für regelmäßige Berichterstattung darüber im Budgetvollzug geschaffen werden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ‎, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenz in Budgets für Informationstätigkeit bringen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 129. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über TOP 4: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 - BFG 2022) (1157 d.B.) samt Anlagen – UG 10

Im Zuge der Analyse des diesjährigen Budgets wurde erneut sehr augenscheinlich, dass es bei Ausgaben für Informationstätigkeit der einzelnen Ministerien an Transparenz mangelt. Diese Ausgaben jedes Ressorts werden grundsätzlich in einem Konto verrech­net, das die Bezeichnung „Werkleistungen durch Dritte“ trägt. In diesem Konto können aber auch viele andere, unterschiedliche Leistungen verrechnet werden, da es sich um ein sogenanntes Sammelkonto handelt.

Zudem haben die Ressorts auch die Möglichkeit, Untergliederungen einzurichten – die konkrete Bezeichnung ist hier aber wieder ressortspezifisch und somit überall unter­schiedlich.

Es ist aktuell also nicht wirklich möglich, schnell und einheitlich festzustellen, wie hoch die Ausgaben für Informationstätigkeit in den einzelnen Ressorts sind und wie sich diese zusammensetzen. Gerade in einer Zeit, in der Fälle von Inseratenkorruption von Seiten der Regierung ersichtlich wurden, müssen wir gemeinsam alles in unserer Macht stehen­de tun, um diese Ausgaben transparent zu gestalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, eine Verbuchungsrichtlinie zu erlassen, die sicherstellt, dass alle Ausgaben für Informationstätigkeit einheitlich und transparent erfasst, verbucht und im Budget dargestellt und eine Möglichkeit für regelmäßige Berichterstattung darüber im Budget­vollzug geschaffen werden."

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing.in Olga Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.