13.24
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Umweltbudget in der UG 43 hat – und da möchte ich jetzt vielleicht ein bisschen überraschen – Licht und Schatten. Es ist tatsächlich so, dass sich, wenn man sich die Entwicklung des Umweltbudgets in den letzten Jahren anschaut, zeigt, dass es sich in den letzten zwei Jahren in vielen Teilbudgets in die richtige Richtung entwickelt hat.
Ich möchte da auch positiv herausheben, dass wir, wenn es um die thermische Sanierung, um den Raus-aus-dem-Öl-Bonus, um energieautarke Bauernhöfe und viele andere konkreten Maßnahmen geht, die sozusagen in eine klimaneutrale Zukunft einzahlen, sehr wohl Bemühungen im Ressort und auch von mindestens einer Regierungsfraktion sehen (Ruf bei der ÖVP: Aber hallo!) – welche Regierungsfraktion, das darf sich jetzt jeder selbst überlegen. (Beifall bei den NEOS. – Staatssekretär Brunner: Bei uns ist es klar, ja! – Heiterkeit des Redners. – Zwischenruf bei den Grünen.)
Es gibt aber auch Schatten, und das ist der Grund, warum wir dem Budget nicht zustimmen können. Das möchte ich auch inhaltlich begründen. Wie den Kollegen hier bekannt ist, haben wir ein eigenes Modell für die Ökologisierung der österreichischen Steuerlandschaft vorgelegt. Darüber kann man vortrefflich streiten. Wir sind aber der Meinung, dass ein ganz grundsätzliches Prinzip von der Regierung nicht eingehalten worden ist, nämlich dass wir grundsätzlich den Weg wählen, dass wir weniger Steuern, weniger Abgaben einnehmen und nicht als Regierung, als Politik den Menschen mittels Bonus etwas zurückgeben. Das hat für uns etwas Bevormundendes. (Zwischenruf bei den Grünen.)
Unser zentrales Anliegen ist, generell von der Besteuerung auf Arbeit wegzugehen und in die Besteuerung auf Ressourcen, auf Umweltverschmutzung hinzuwirken. Das ist das zentrale Element. Der Klimabonus verfälscht aus diesem Grund massiv das Umweltbudget, weil er nämlich suggeriert, dass das Budget um einen großen Betrag ansteigt. In Wirklichkeit ist es aber nur eine Rückverteilung von Steuern, die vorher schon den Menschen abgeknöpft worden sind.
Es ist tatsächlich auch so – ein zweiter Punkt, und das ist ganz wichtig –, dass es verschiedene Elemente gibt, die in dieser Ökologisierung des Steuersystems einfach verpasst worden sind. Wir können jetzt darüber diskutieren, ob der CO2-Preis zu hoch oder zu niedrig ist, da wird dann der Redner nach mir sicherlich gute Worte finden. Wir als NEOS glauben, dass er bedeutend zu niedrig ist. Wesentlich ist aber, dass wir sagen: Es ist eine Chance verpasst worden.
Wir haben nämlich 2018 ein Steuermodell vorgelegt, bei dem wir gesagt haben, wenn wir jetzt den CO2-Preis wirklich sukzessive auf 350 Euro anheben und gleichzeitig andere umweltbezogene Steuern und Abgaben abschaffen, dann ergibt sich ein Lenkungseffekt. Wenn man auf den heutigen Preis schaut – die fossile Energie ist einfach teurer geworden –, dann sieht man, der Preis, den wir damals vorgeschlagen haben, ist heute ohnehin Realität, nur sind aber die steuerlichen Maßnahmen, die wir auf der anderen Seite gehabt hätten, nämlich die Reduktion der Mehrwertsteuer, Reduktion auf Arbeitseinkommen, also bei der Einkommensteuer, bei den Lohnnebenkosten, nicht passiert. Das heißt: Hätte man uns damals zugehört und dem Gesagten Bedeutung geschenkt, dann hätten die Leute heute einfach mehr Geld im Börsel.
Dazu möchte ich auch einen Antrag stellen, ganz konkret zum CO2-Preis:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer ambitionierteren CO2 Bepreisung bei gleichzeitiger Steuerentlastung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den in der Steuerreform angesetzten CO2 Preis entsprechend der Empfehlungen der klimapolitischen Expert_innen deutlich zu erhöhen, um einen klaren ökologischen Lenkungseffekt zu erziehlen. Eine solche CO2-Bepreisung muss aufkommensneutral sein, das heisst gleichzeitig hat eine entsprechende steuerliche Entlastung von Bürger_innen und Unternehmen zu erfolgen.“
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Ganz wichtig – wenn jetzt von grüner Seite das Argument kommt, was die NEOS quasi alles anders fordern –: Hier liegt ein Antrag zu dem, was die Klimaforschung fordert, und nicht dazu, was die NEOS fordern, am Tisch. Dementsprechend bitte ich um eine entsprechende Unterstützung.
In diesem Zusammenhang darf ich auch einen zweiten Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Dieselprivilegs“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der vorliegenden Steuerreform die steuerliche Begünstigung des Diesels gegenüber Benzin aufzuheben.“
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Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, der in den Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen verloren gegangen ist. Es gibt Werkzeuge, mit denen wir innerhalb kürzester Zeit unsere Emissionen bedeutend reduzieren könnten, damit wir wieder Richtung Klimaneutralität 2040 gehen. Diese Werkzeuge wurden im letzten Jahr nicht ausreichend genutzt, und das sagen nicht nur die NEOS, sondern das sagt eine wesentlich breitere Allianz. Sie haben heute die große Chance, in Korrektur zu gehen, das Dieselprivileg abzuschaffen und den CO2-Preis zu erhöhen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.29
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einführung einer ambitionierteren CO2 Bepreisung bei gleichzeitiger Steuerentlastung
eingebracht im Zuge der Debatte in der eingebracht im Zuge der Debatte in der 129. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über TOP 4: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 - BFG 2022) (1157 d.B.) samt Anlagen – UG 43
Eine grundlegende Ökologisierung des Steuersystems, welche eine sektorübergreifende Besteuerung von klimaschädlichen Emissionen sowie eine deutliche Entlastung des Faktors Arbeit beinhaltet, könnte einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der österreichischen Klimaziele leisten und umweltfreundliches Handeln von Bürger_innen und Unternehmen fördern. Die positiven Auswirkungen einer CO2 Steuer werden nicht nur von einer Vielzahl von Expert_innen und Organisationen betont (unter anderem WIFO, Weltbank, IWF, zahllosen Umweltorganisationen sowie ein internationaler Zusammenschluss von über 3500 Ökonom_innen inklusive zahlreicher Nobelpreisträger_innen), sondern werden auch durch das erfolgreiche Beispiel Schweden unterstrichen, wo eine merkliche Senkung der Emissionen trotz positiver Wirtschaftsentwicklung erreicht wurde.
Die von der Bundesregierung vorgelegte Steuerreform bringt weder die versprochenen Entlastung der Bürger_innen weil man auch diesmal bewusst darauf verzichtete, die Kalte Progression abzuschaffen. Die Kalte Progression führt jedoch dazu, dass sich die Bürger_innen ihre für 2022 im Rahmen der Steuerreform angekündigte Entlastung de facto vorfinanzieren.
Gleichzeitig ist der CO2 Preis zu niedrig, um den notwendigen Lenkungseffekt zu entfalten. Während Expert_innen grundsätzlich eine CO2 Bepreisung ab etwa 100€ pro Tonne für das Minimum halten und auch der CO2 im ETS Emissionshandel bereits diese Größenordnung eingenommen hat, ist der in der Steuerreform geplante Einstieg bei 30€ im Juli 2022 und schrittweise Anstieg um 5€ pro Jahr bis 2025 komplett unzureichend. Gerade im Mobilitätsbereich, wo der höchste klimapolitische Handlungsbedarf besteht entspricht dieser Preisanstieg auf den Liter Benzin gerechnet den marktüblichen Preisschwankungen. Es braucht also einerseits eine ambitioniertere aufkommensneutrale CO2 Bepreisung entsprechend der Empfehlungen sämtlicher Expert_innen - sowie zeitgleich eine deutliche Entlastung für Menschen und Unternehmen, vor allem in Form einer Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern und der Lohnnebenkosten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, den in der Steuerreform angesetzten CO2 Preis entsprechend der Empfehlungen der klimapolitischen Expert_innen deutlich zu erhöhen, um einen klaren ökologischen Lenkungseffekt zu erziehlen. Eine solche CO2-Bepreisung muss aufkommensneutral sein, das heisst gleichzeitig hat eine entsprechende steuerliche Entlastung von Bürger_innen und Unternehmen zu erfolgen."
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung des Dieselprivilegs
eingebracht im Zuge der Debatte in der 129. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über TOP 4: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 - BFG 2022) (1157 d.B.) samt Anlagen – UG 43
Die im österreichischen Steuersystem verankerte steuerliche Begünstigung des Diesels ist im Jahre 2021 aus ökologischer und klimapolitischer Sicht nicht mehr rechtfertigbar. Laut Umweltbundesamt werden in Österreich durch Treibstoffexport allein 2020 Emissionen in der Höhe von etwa 5 Millionen Tonnen CO2 verursacht (also mehr als 20% der vom Verkehrsektor insgesamt verursachten CO2-Emissionen), wovon ein Großteil auf den im internationalen Vergleich geringen Dieselpreis zurückzuführen ist. Dieser Status Österreichs als "Billigtankstelle Europas" führt dazu, dass Transitverkehr durch Österreich unnötig verstärkt wird. Die steuerliche Begünstigung von Dieseltreibstoff hat abgesehen von den CO2 Emissionen weitere umweltpolitische Nachteile: So sind Dieselmotoren überproportional für Luftverschmutzung durch Stickoxide und Feinstaub verantwortlich, welche erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben und für tausende Atemwegserkrankungen mitverantwortlich sind. Vor allem für Kinder, Schwangere und ältere Menschen ist die dadurch verursachte gesundheitliche Belastung erheblich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der vorliegenden Steuerreform die steuerliche Begünstigung des Diesels gegenüber Benzin aufzuheben."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch mit in Verhandlung.
Nun gelangt Herr Kollege Lukas Hammer zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.