13.53
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mein Kollege Michael Bernhard hat schon ausgeführt, dass wir durchaus der Meinung sind, dass in der UG 43, also im Klimateil dieser Untergliederung, durchaus einige lobenswerte Punkte sind, das aber unterm Strich – und ich glaube, das sehen ja auch viele Abgeordnete der Grünen so – nicht ausreichen wird, um die auf Österreich heruntergebrochenen Klimaziele zu erreichen.
Fördermittel sind gut, der Bahnausbau ist gut, aber wir werden diese Klimakrise nicht wegfördern können. Es wird ambitionierte, strukturelle Reformen bei der Mobilität, im Steuersystem, aber vor allem auch im Fördersystem benötigen, mit einer klaren, liberalen Ordnungspolitik, aber immer mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Die besondere Tragödie beim Fördern ist ja nicht, dass wir das Gute zu wenig fördern – bei der thermischen Sanierung macht jeder Cent mehr natürlich Sinn –, sondern dass wir immer noch Milliarden für umweltschädliche Fossilförderungen ausgeben. Das ist eigentlich nichts anderes als Fossilsozialismus – sprich, wir geben Milliarden an Steuergeld aus, um Umwelt und Klima zu schädigen, und müssen uns dann auf der anderen Seite die Selbsthuldigungen der Regierung anhören, dass wir Millionen an Steuergeld einnehmen. Das ist doch vollkommen absurd! (Zwischenruf der Abg. Herr.) Gerade die abgefeierte CO2-Besteuerung – eine zusätzliche Steuer ohne jeglichen Lenkungseffekt, also das Schlechteste aus beiden Welten – verpufft im Vergleich mit den Fossilförderungen. (Beifall bei den NEOS.)
Ich möchte es Ihnen noch einmal hier zeigen (eine Tafel mit einem Säulendiagramm in die Höhe haltend): Nach Schätzungen des Wirtschaftsforschungsinstituts geben wir 4,7 Milliarden Euro pro Jahr für Fossilförderungen aus und nehmen im nächsten Jahr 0,5 Milliarden Euro durch eine neue Steuer ein, die überhaupt keinen Lenkungseffekt hat. – Das war nicht der Deal, liebe Grüne!
Diese angesprochenen Zahlen betreffend Fossilförderungen, also umweltschädliche Subventionen, beruhen auf Schätzungen von Wirtschaftsforschungsinstituten. Es gibt nämlich immer noch keine offizielle Studie, obwohl das von der Frau Ministerin schon so lange versprochen ist. Eine aktuelle Anfragebeantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Kollegin Julia Herr hat ergeben, dass man diese Studie noch nicht einmal in Auftrag gegeben hat. Das wollen wir so nicht weiter akzeptieren, deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Endlich Abschaffung oder Ökologisierung umweltschädlicher Subventionen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem BMF und entsprechend des Nationalratsbeschlusses ,Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren (503/UEA)‘ des 26.3.2021 einen konkreten und verbindlichern Fahrplan zur vollständigen Abschaffung oder Ökologisierung aller direkt bzw. indirekt klima- und umweltschädlichen Subventionen auf Bundes- und Landesebene bis 1.2.2022 vorzulegen.“
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Was in diesem Budget auch noch tragisch ist, ist, wie geizig wir wieder einmal bei der internationalen Klimahilfe sind. Ich glaube, Kollegin Herr und Kollege Hammer, die auch bei der Klimakonferenz waren, können bestätigen, wie erbärmlich das im internationalen Vergleich, vor allem im europäischen Vergleich ist. Es ist gut, dass wir für das übernächste Jahr eine Erhöhung des Green Climate Fund durchbringen konnten, aber auch das ist im internationalen Vergleich immer noch bescheidenst.
Wenn es darum geht, den ärmsten Ländern dabei zu helfen, sich an den Klimawandel anzupassen – liebe ÖVP, das ist diese Hilfe vor Ort, von der Sie immer sprechen –, sind wir extrem geizig. Ich habe hier noch einen Vergleich für Sie, der zeigt, welche Länder in den letzten zehn Jahren wie viel in den UN Adaptation Fund eingezahlt haben. (Der Redner hält eine Tafel mit der Überschrift „Klima – Hilfe vor Ort – UN-Adaptation Fund“ und einem Säulendiagramm in die Höhe.) Sie sehen hier Österreich im Vergleich zur Schweiz, zu Finnland und zur Hauptstadtregion Brüssel. Die Hauptstadtregion Brüssel hat in den letzten zehn Jahren mehr als 5 Millionen Euro eingezahlt, Österreich eine knappe Million Euro. Ziel dieses UN Adaptation Fund ist es eben auch, durch Hilfe vor Ort Klimamigration zu verhindern. – Das alleine sollte Sie doch motivieren, dafür zu sorgen, dass die Republik Österreich endlich einen würdigen, der Wirtschaftskraft entsprechenden Beitrag leistet. Deswegen bringe ich noch einen zweiten Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „niedrigen nationalen Beitrag zum UNFCCC Adaptation Fund erhöhen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, im Budget 2022 Mittel für eine Unterstützungszahlung an den UNFCCC Adaptation Fund bereitzustellen, welche deutlich über die 2013 einmalig geleistete Zahlung hinausgehen.“
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Greta Thunberg hat in Glasgow gesagt: weniger Blablabla, more action now! – Das war auch an Sie adressiert. Ich möchte das einfach einmal so stehen lassen. (Beifall bei den NEOS.)
13.57
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Endlich Abschaffung oder Ökologisierung umweltschädlicher Subventionen
eingebracht im Zuge der Debatte in der eingebracht im Zuge der Debatte in der 129. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über TOP 4: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 - BFG 2022) (1157 d.B.) samt Anlagen – UG 43
Umweltschädliche Subventionen belasten nicht nur das Budget, sondern untergraben - oft kostenintensive - Bemühungen der Republik Österreich, klimapolitische Zielsetzungen zu erreichen. Laut verschiedener Schätzungen werden in Österreich umweltschädliche Subventionen in einer Höhe von bis zu 4,7 Mrd Euro ausgegeben. Die Abschaffung oder Ökologisierung dieser Subventionen oder Förderungen ist seit Jahren eine Forderung von Umwelt- und Klimaschutzexpert_innen. Allerdings sind hier bisher vonseiten der letzten Regierungen keinerlei konkrete Schritte gesetzt worden.
Auch diese Bundesregierung hat in ihrem parlamentarischen Entschluss zum Klimavolksbegehren zwar - wie auch im Regierungsprogramm - ein grundsätzliches Bekenntnis zur Evaluierung der Förderlandschaft abgegeben. Allerdings wurde die darin bis Juli 2021 angekündigte Studie ebenso wenig umgesetzt wie das grundsätzliche Ziel bis 2022 einen Plan für eine ensprechende Abschaffung bzw. Ökologisierung aller kontraproduktiven Subventionen vorzulegen.
Da es sich hier um eine der wichtigsten klima- und umweltpolitischen Maßnahmen handelt und seit Jahren von Expert_innen und Umweltorganisationen verlangt wird, ist jedes weitere Zögern verantwortungslos.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem BMF und entsprechend des Nationalratsbeschlusses "Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren (503/UEA)" des 26.3.2021 einen konkreten und verbindlichern Fahrplan zur vollständigen Abschaffung oder Ökologisierung aller direkt bzw. indirekt klima- und umweltschädlichen Subventionen auf Bundes- und Landesebene bis 1.2.2022 vorzulegen."
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend niedrigen nationalen Beitrag zum UNFCCC Adaptation Fund erhöhen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 129. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über TOP 4: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 - BFG 2022) (1157 d.B.) samt Anlagen – UG 43
Der UNFCCC Adaptation Fonds wurde 2007 ins Leben gerufen, um Entwicklungsländer, die besonders anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind, bei der Finanzierung von konkreten Projekten und Programmen zur Klimawandelanpassung zu unterstützen. Diese Projekte helfen nicht nur menschliches Leid zu reduzieren, sondern auch Staaten und Gesellschaften resilienter zu gestalten und so überregionale Destabilisierungen, einen Einbruch der Lebensmittelversorgung sowie Flucht- und Migrationsbewegungen zu verhindern. Ein derartiger Ansatz würde auch dem vielfach kommunizierten Regierungsansatz der "Hilfe vor Ort" entsprechen.
Allerdings hat sich die Republik Österreich bei dieser wichtigen UN-Initiative extrem geizig gezeigt und bisher nur 2013 eine einmalige Zahlung von 690.000 US Dollar geleistet. Zum Vergleich: Finnland hat 6,8 Mio USD gespendet, die Schweiz 29,5 Mio USD, selbst die Hauptstadtregion Brüssel hat mit 6,8 Mio USD fast das zehnfache beigetragen. Das in Größe vergleichbare Schweden hat mit 142,2 Mio sogar cirka 200 mal so viel eingezahlt wie die Republik Österreich. Auch die EU hat im Rahmen der COP 26 100 Mio Euro für den Fonds angekündigt.
Österreich muss umgehend seiner historischen Verantwortung beim Klimawandel auf internationaler Ebene gerecht werden und einen, seiner Wirtschaftsleistung entsprechenden, Beitrag leisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, im Budget 2022 Mittel für eine Unterstützungszahlung an den UNFCCC Adaptation Fund bereitzustellen, welche deutlich über die 2013 einmalig geleistete Zahlung hinausgehen."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte Frau, Abgeordnete.