14.00
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Finanzminister, Sie haben es schon gesagt, wir haben heute die Verlängerung des Finanzausgleichs auf der Tagesordnung. Es geht nicht nur um eine Verlängerung und Fortschreibung, sondern auch darum, dass man entsprechende und genügend Mittel zur Verfügung stellt. Es gibt einen ganz wesentlichen Bereich, für den es noch immer zu wenig, also nicht genügend Mittel gibt, und das ist die Förderung der Bildung, vor allem der Basisbildung, sprich unserer Kinderbetreuung.
Wir haben die Situation, dass die Finanzierung in unserem föderalen System heute immer noch auf drei Ebenen aufgebaut ist: jener des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Die Gemeinden sind meistens die, die für den Betrieb der Kindergärten zuständig sind. Da bräuchte es dringendst eine Lösung, dass die Kindergartenbetreuung für alle Kinder gratis ist. Dazu werde ich heute auch einen entsprechenden Antrag einbringen.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man vor allem in dieser Phase auch für die Familien, die Eltern und vor allem die Alleinerziehenden, die davon massiv betroffen sind – wir haben heute schon über die extremen Teuerungen und Belastungen der Familien gesprochen und wir werden es wieder tun –, speziell in diesem Bereich eine Entlastung schafft und endlich einmal Klarheit schafft, damit auch die Finanzierung der Kindergärten gesichert ist.
Es geht aber nicht nur um Kindergärten, es geht auch darum, dass man das Modell flexibel macht, dass die junge Familie oder die junge Mutter entscheiden kann, ob sie bei ihrem Kind zu Hause bleibt und es zu Hause pflegt. Deshalb schlagen wir auch vor, einen entsprechenden Bildungsscheck zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, den finanziellen Spielraum können Sie schaffen, das würde gehen. Man könnte den Spielraum, der jetzt für die Zuschüsse und Zweckzuschüsse im Bereich der Covid-Maßnahmen notwendig ist, für die Elementarpädagogik umwidmen.
Es wäre auch ein sinnvoller Schritt, dass man die frei gewordene Milliarde, die Sie für die Impflotterie geplant haben, für unsere Kinder und die Familienbetreuung einsetzt, dann hätte sie wenigstens einen Sinn. Das wäre vielleicht auch von der ÖVP eine kleine Wiedergutmachung für die 1 Milliarde Euro für die Nachmittagsbetreuung, die Herr Kurz damals verhindert hat. (Ruf bei der SPÖ: 2 Milliarden!) Wir kennen es aus dem Chat: „Wie kannst Du das aufhalten?“ (Zwischenruf des Abg. Höfinger. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein ‚Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz‘ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
- die bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik-Angebote
- die Einführung eines ‚Kinderbetreuungs-Schecks‘
- die Anwendung auf die differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpädagogik.“
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Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.03
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1327 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (1344 d.B.), in der 141. Sitzung des Nationalrates am 23.2.2022
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel einer zukunftsorientierten Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik. Für uns Freiheitliche ist in diesem Zusammenhang eine echte Wahlfreiheit absolut notwendig. Im Fokus steht, dass Eltern die Möglichkeit haben sollen, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern bleiben zu können, wenn sie das wollen. Für all jene die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen geben möchten oder müssen, soll ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.
Bei allen Überlegungen steht immer die Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit im Vordergrund. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Ausbau institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen und flexibler Betreuungsangebote gefördert wird.
Tageseltern und flexible Möglichkeiten der Kinderbetreuung sollen ausgebaut werden. Wir brauchen bedarfsorientierte und familienorientierte Kinderbetreuungsmodelle. Man muss auch für Kinder Platz haben, deren Eltern überraschend einen Arbeitsplatz finden oder kurzfristig, während des Jahres einen Betreuungsplatz brauchen. Diese flexiblen Kinderbetreuungsformen gehören unterstützt, aber auch in finanzieller Hinsicht gleichgestellt. Besonders im ländlichen Raum, bei eingeschränkten Kindergartenöffnungszeiten wäre eine beitragsfreie Inanspruchnahme von Tageseltern notwendig, um eine Wahlfreiheit gewährleisten zu können.
Auch der Ausbau von Betriebskindergärten gehört von Seiten der Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik forciert. Kinderbetreuung im eigenen Betrieb bringt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich Öffnungszeiten an den Arbeitszeiten der Mitarbeiter orientieren. In diesem Zusammenhang sollten auch Kooperationen von kleinen und mittleren Betrieben, zur gemeinsamen Kinderbetreuung forciert werden.
Die Corona-Maßnahmen der letzten beiden Jahre, haben nicht nur zu massiven Einschränkungen bei der individuellen und gemeinschaftlichen Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft geführt, sondern auch die Defizite im Zusammenhang von Betreuungsangeboten in Sachen Elementarpädagogik offenbart. Dazu kommt eine sich massiv verschlechternde soziale Lage auf Grund der Corona-Maßnahmen und deren Folgen (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Inflation) für viele Familien mit Kindern, die eine finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten erschwert bzw. sogar unmöglich macht.
Nach einer zeitnahen Beendigung aller Einschränkungen sollte der dadurch gewonnene finanzielle Spielraum auch der Elementarpädagogik mit ihrer differenzierten Angebotspalette als Zukunftschance zur Verfügung stehen. Diese Angebote sollten von Bundesseite finanziert werden und somit für die Eltern als Gratis-Angebot zur Verfügung stehen. Dies soll über die Schaffung eines „Kinderbetreuungs-Schecks“ abgewickelt werden.
Das Covid-19-Zweckzuschussgesetz sollte schrittweise auslaufen, und durch ein Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz abgelöst werden. Dieses sollte die Grundlage für ein bundesweites Gratis-Angebot in der Elementarpädagogik und der Ausgabe eines „Kinderbetreuungs-Schecks“ sein.
Im Zuge der Verlängerung des Finanzausgleiches ist es bislang noch zu keiner neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik gekommen; entsprechende Gespräche sollen im Frühjahr 2022 abgeschlossen werden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein „Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz“ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
• die bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik-Angebote
• die Einführung eines „Kinderbetreuungs-Schecks“
• die Anwendung auf die differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpädagogik.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.