Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (1327 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 465/BNR
Dafür: V, S, G. Dagegen: F, A
Beschlossen im Nationalrat 465/BNR, Dafür: V, S, G. Dagegen: F, N

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023

Kurzinformation

Aufgrund der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 sollen auch die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, über die Zielsteuerung-Gesundheit und über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 angepasst werden.

Stand: 19.01.2022

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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