Parlamentskorrespondenz Nr. 133 vom 16.02.2022

Budgetausschuss spricht sich für die Verlängerung von Bund-Länder-Vereinbarungen aus

COVID-19-Compliance wird im Transparenzdatenbankgesetz verankert

Wien (PK) – Zentrales Thema im ersten Teil des heutigen Budgetausschusses war die mit der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode bis 2023 verbundene Anpassung der Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG. Konkret geht es um die Vereinbarungen über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, über die Zielsteuerung-Gesundheit und über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021.

Weiters stand ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Sicherstellung einer COVID-19-Compliance im Transparenzdatenbankgesetz auf der Tagesordnung. Dabei werden die Bezirksverwaltungsbehörden ermächtigt, Verwaltungsstrafbescheide an jene Stellen zu übermitteln, in deren Zuständigkeit eine mögliche Rückforderung von COVID-19-Förderleistungen fällt.

Die Abgeordneten diskutierten zudem über Gesetzesanträge der NEOS, in denen sie zusätzliche ExpertInnen für den parlamentarischen Budgetdienst fordern.

Verlängerung des Finanzausgleichs: Bund-Länder-Vereinbarungen werden angepasst

Aufgrund der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 sollen auch die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG angepasst werden. Dafür hat sich heute der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ mehrheitlich ausgesprochen. Nicht von der Regierungsvorlage (1327 d.B.) umfasst sind hingegen eine neue Vereinbarung über die Elementarpädagogik sowie über eine Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes, wozu die Gespräche laut der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes im Frühjahr 2022 abgeschlossen werden sollen.

Einige Änderungen sind im Gesundheitswesen vorgesehen, so etwa bei der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, wo eine Erhöhung des Gesamtbetrages auf 71,75 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2023 vorgesehen ist. Bei der Finanzzielsteuerung im Gesundheitsbereich wurde die Fortschreibung in den Jahren 2022 und 2023 dahingehend vorgesehen, dass die Ausgabenobergrenzen um 3,2% erhöht werden.

Ein von den Koalitionsparteien im Laufe der Debatte eingebrachter Ausschussantrag, der Anpassungen im Vollzug des Krankenanstalten- und Kuranstalten-Gesetzes (KAKuG)vorsieht, erhielt zudem die Zustimmung von ÖVP und Grünen. Konkret geht es um die bei der Verlängerung des Finanzausgleichs beschlossene Finanzzuweisungen an die Länder in der Höhe von insgesamt 750 Mio. € als Ausgleich für die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach von einer "sinnlosen Fortschreibung von 15a-Vereinbarungen für weitere zwei Jahre". Es komme zu keinen strukturellen Verbesserungen, Reformen würden "auf die lange Bank" geschoben. Das sah NEOS-Mandatar Gerald Loacker ähnlich. Die aktuelle Politik werde fortgeschrieben und er könne keine Lerneffekte der Bundesregierung für eine mögliche weitere Pandemie erkennen. Für Kai Jan Krainer (SPÖ) kommt die Erhöhung der Ausgabenobergrenzen um 3,2% einer realen Ausgabenkürzung im Gesundheitsbereich gleich, da die Inflation aktuell über diesem Wert liege.

Man müsse noch abwarten, wie hoch die Inflation im Jahresschnitt liegen werde, entgegnete Finanzminister Magnus Brunner. Die Prognosen der EZB und der WirtschaftsforscherInnen würden aktuell von einer Inflationsrate von etwa 3% für 2022 ausgehen. Zudem habe die Bundesregierung bereits Maßnahmen gegen die hohe Inflation gesetzt.

Weiterer Ausschussantrag von ÖVP und Grünen zurückgezogen

Ein weiterer Ausschussantrag der Koalitionsparteien wurde nach Kritik der Oppositionsparteien von ÖVP und Grünen zurückgezogen. SPÖ, FPÖ und NEOS konnten den erforderlichen inhaltlichen Zusammenhang zur Regierungsvorlage über die Bund-Länder-Vereinbarungen nicht erkennen. Durch die Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Vorausvergütung von Energieabgaben vereinfacht und zur Stärkung der Liquidität der anspruchsberechtigten Betriebe für den Zeitraum bis 2023 großzügiger ausgestaltet werden. Aufgrund der COVID-19-Krise sowie durch die hohen Energiepreise soll anstelle der bisherigen Vorausvergütung ein Betrag von bis zu 25% des vorigen Vergütungszeitraumes beansprucht werden können.

Obwohl er von einem inhaltlichen Zusammenhang überzeugt sei, gebe es rechtliche Unsicherheiten, weswegen man den Antrag zurückziehe, so Ausschussvorsitzender Gabriel Obernosterer (ÖVP) nach einer Sitzungsunterbrechung. Kai Jan Krainer (SPÖ), Gerhard Kaniak (FPÖ) sowie Gerald Looacker (NEOS) hatten zuvor die Vorgehensweise von ÖVP und Grünen scharf kritisiert. Krainer sprach etwa von einem Bruch der Geschäftsordnung des Nationalrats und kündigte gegebenenfalls rechtliche Schritte seitens der SPÖ an.

Sicherstellung einer COVID-19-Compliance im Transparenzdatenbankgesetz

ÖVP und Grüne wollen eine COVID-19-Compliance im Transparenzdatenbankgesetz verankern. Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) brachten dazu einen Initiativantrag ein, der Überprüfungsmechanismen zur Sicherstellung der COVID-19 Förderungsbestimmungen vorsieht (2180/A). Die Bestimmung soll rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft treten.

Mittels eines im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrages konkretisieren ÖVP und Grüne die Rechtsgrundlage für die Nutzung der Überprüfungsinstrumente. Um den Bezirksverwaltungsbehörden eine möglichst effiziente und zielorientierte Erhebung der maßgeblichen COVID-19-Leistungen zu ermöglichen, soll diesen die Berechtigung zur personenbezogenen Abfrage aus der Transparenzdatenbank eingeräumt werden. Ergibt die Erhebung, dass FördernehmerInnen ab November 2021 Leistungen erhalten haben, die von einer Rückforderung möglicherweise betroffen sind, besteht die Verpflichtung, den rechtskräftigen Verwaltungsstrafbescheid an jene Stellen zu übermitteln, in deren Zuständigkeit die Rückforderung der Leistung fällt.

Laut Finanzminister Brunner sind die Regelungen bereits in den Förderrichtlinien verankert. Nun werde nur der Datenfluss und Informationsaustausch geregelt, unterstrich er mehrfach. Elisabeth Götze (Grüne) stellte gegenüber der FPÖ klar, dass Verstöße von MitarbeiterInnen als Privatperson nicht dazu führen, dass Leistungen von Betrieben zurückgefordert werden. Dazu müsse der Betrieb selbst gegen die Vorschriften verstoßen. Franz Hörl (ÖVP) zeigte sich grundsätzlich skeptisch gegenüber Überprüfungen, er wollte aber gegen jene vorgehen, die sich bewusst entgegen der Regeln verhalten. Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP) sah darin die Möglichkeit, dem Missbrauch von Förderungen bestmöglich entgegenzutreten.

Demgegenüber stand Gerhard Kaniak (FPÖ) dem Antrag kritisch gegenüber. Aus seiner Sicht werde massiv über das Ziel hinaus geschossen. Besonders mangle es an einer Abwägung im Strafausmaß sowie einer Differenzierung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie ErsttäterIn und FolgetäterIn. Fraktionskollege Erwin Angerer (FPÖ) sah darin eine unverhältnismäßige Maßnahme, insbesondere da aktuell COVID-Maßnahmen und Förderungen zurückgefahren werden. Seitens der NEOS kritisierte Karin Doppelbauer erneut die COFAG und trat für die Abwicklung durch das Finanzministerium ein. Problematisch sah sie die zivilrechtliche Verfolgung durch die COFAG. Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte hingegen die fehlende Kostenabschätzung. Bei der Abstimmung sprachen sich dementsprechend nur ÖVP und Grüne für den Initiativantrag in Form des Abänderungsantrags aus.

NEOS fordern zusätzliche ExpertInnen für parlamentarischen Budgetdienst

Die NEOS wollen den parlamentarischen Budgetdienst erweitern. Geht es nach Karin Doppelbauer (NEOS) so soll der Budgetdienst auch Analysen, Expertisen und Kurzstudien zu Regierungsvorlagen erstellen können und dazu beitragen, dass eine möglichst kosteneffiziente Erreichung der Klimaziele und der damit verbundenen Zahlungen sichergestellt wird. Dadurch würden sich für den Budgetdienst neue Aufgaben, wie die umfassende Information des Nationalrats über die Grundlagen und die Einhaltung des Treibhausgasbudgets und des Pfads zur Klimaneutralität bis 2040 sowie Analyse und Überwachung der nationalen und europäischen Vorgaben ergeben, hält Doppelbauer fest. Mit zwei Initiativanträgen, die jedoch von ÖVP und Grünen mehrheitlich vertagt wurden, fordert sie fünf zusätzliche ExpertInnen und eine Assistenzkraft. Die Änderungen betreffen das Bundesfinanzgesetz 2022 sowie das Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (2161/A und 2158/A).

Die strategische Ausweitung des Budgetdienstes sei von großer Bedeutung und auch durch einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag von allen Fraktionen im Vorjahr unterstützt worden, hielt Karin Doppelbauer (NEOS) im Ausschuss fest. Es brauche dazu sechs zusätzliche MitarbeiterInnen, mit ihren Anträgen wolle sie an eine "schnellstmögliche Umsetzung" erinnern, so die NEOS-Abgeordnete.

Sie begrüße die Ausweitung des Budgetdiensts, es sei aber aktuell noch nicht der richtige Zeitpunkt diese vorzunehmen, begründete Elisabeth Götze (Grüne) die Vertagung. Dem schloss sich Gabriel Obernosterer (ÖVP) an. In der Sache sei man sich einig, es bedürfe nun aber keiner "Hauruckaktion" des Budgetausschusses, da hier inhaltlich der Umweltausschuss zuständig sei. Dort gebe es noch Klärungsbedarf. Der Budgetausschuss sei im Anschluss für die Bereitstellung der Planstellen zuständig, so Obernosterer. Kai Jan Krainer (SPÖ) konnte hingegen keine Uneinigkeit im Umweltausschuss erkennen. Die SPÖ unterstütze die NEOS-Anträge, da der Budgetdienst bereits selbst den zusätzlichen Personalbedarf festgehalten habe.

Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach sich für eine interne Umverteilung der Aufgaben des Budgetdienstes anstatt zusätzlicher neuer Posten aus. Es gehe nun darum, "den Worten Taten folgen zu lassen". (Fortsetzung Budgetausschuss) med/gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .