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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

139. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 20. Jänner 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

139. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode            Donnerstag, 20. Jänner 2022

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 20. Jänner 2022: 9.05 – 22.24 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investment­fonds­gesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Natio­nale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreform­gesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I)

2. Punkt: Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreform­ge­setz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförde­rungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden

5. Punkt: Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung des österreichischen Vertre­ters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG

6. Punkt: Bericht über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impf­pflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

7. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird

8. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden

9. Punkt: Bericht über den Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung

10. Punkt: Bericht über den Antrag 2149/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Unge­impfter, ja zum Plan B!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 2

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

12. Punkt: Bericht über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden

13. Punkt: Bericht über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Konversionstherapien stoppen“ – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen

14. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/26

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Unterricht für Kinder und Jugend­liche mit Fluchterfahrung – Reihe BUND 2019/12

18. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förde­rungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend HTL Spengergasse – Reihe BUND 2020/35

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Erasmus+ Bildung und Hochschul­bildung – Reihe BUND 2020/36

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Forschungs- und Wissenschafts­kommunikation – Reihe BUND 2019/41

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien – Reihe BUND 2021/35

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Stiftungen bei der Öster­reichischen Akademie der Wissenschaften; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/18

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Smart Minerals GmbH – Reihe BUND 2019/38

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Geologische Bundesanstalt – Reihe BUND 2020/13

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Akkreditierung und öffentliche Finan­zierung von Privatuniversitäten – Reihe BUND 2020/26

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin – Reihe BUND 2020/47

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Management von Forschungs­infra­struktur – Reihe BUND 2021/14

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Über­prü­fung – Reihe BUND 2021/34

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft – Reihe BUND 2020/43


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 3

31. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesforschungs- und Ausbil­dungs­zentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Reihe BUND 2020/16

32. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umwelt­pädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34

33. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/32

34. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen in der Siedlungswas­serwirtschaft – Reihe BUND 2020/46

35. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/5

36. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode – Reihe BUND 2019/19

37. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) – Reihe BUND 2019/1

38. Punkt: Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien (Zl. MBA/210000087452/2021) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl

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Inhalt

Nationalrat

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens des Präsidenten des Europä­i­schen Parlaments David Maria Sassoli ...........................................................................      64

Mandatsverzicht des Abgeordneten Karl Mahrer .................................................      65

Angelobung der Abgeordneten Mag. Bettina Rausch ..........................................      65

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      65

Ordnungsrufe .............................................................................................  231, 247

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a GOG (Verzicht auf Vorberatung der Regie­rungsvorlage 1310 d.B.) ...........................................................................................      89

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 8500/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG ...................................................................      89

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ..............................    183

RednerInnen:

Peter Wurm ..............................................................................................................    183

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    186

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................    186

Philip Kucher ...........................................................................................................    188

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................    189


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 4

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    191

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    192

Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen, dem Justiz­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 31. März 2022 zu setzen – Ablehnung .......................................................  89, 334

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Aus­schussberichtes 1326 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ....................................................      90

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      90

Wortmeldungen betreffend die Ausführungen von Vizekanzler Mag. Werner Kogler in der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3:

Mag. Dr. Martin Graf ...............................................................................................    136

Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................................................    136

Mag. Beate Meinl-Reisinger....................................................................................    137

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    137

Stellungnahme der Präsidentin Doris Bures .......................................................    137

Wortmeldungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Geschäftsordnung bei tatsächlichen Berichtigungen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    181

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    182

Unterbrechung der Sitzung .....................................................................  182, 262

Wortmeldung der Abgeordneten Mag. Meri Disoski hinsichtlich der in der Prä­sidialkonferenz getroffenen Vereinbarung, die Abwesenheit von Abgeordneten während der Sitzung nicht zu kommentieren ...........................................................    191

Wortmeldung des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA hinsichtlich der in der Präsidialkonferenz getroffenen Vereinbarung, das Tragen beziehungsweise Nichttragen von Mund-Nasen-Schutzmasken nicht zu kommentieren ....................    202

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ..............................    261

Antrag der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Nico Marchetti, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht 1311 d.B. des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „,Konversionstherapien stoppen‘ – einstimmige Entschließung von 2019 end­lich umsetzen“ gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Gleichbehandlungsausschuss rückzuverweisen – Annahme ....................................................................  299, 299

Aktuelle Stunde (28.)

Thema: „Russland-Ukraine: Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unter­stützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ ......................................................      66

RednerInnen:

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................      66

Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. .......................................      69

Dr. Reinhold Lopatka ..............................................................................................      72

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................      73


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 5

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................      75

Michel Reimon, MBA ..............................................................................................      76

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................      77

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ..........................................................................      79

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................      80

Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................      82

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................      83

Henrike Brandstötter ..............................................................................................      84

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      65

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................      85

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Herbert Kickl .................................................................      86

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steu­ergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Invest­mentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Öko­soziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.) .....      90

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1292 d.B.): Bun­desgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) (1307 d.B.) ................................................................................................................      90

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1294 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreform­gesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III) (1308 d.B.) ....................................      91

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ........................................................................................................      91

August Wöginger ....................................................................................................      93

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................      95

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................      97

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................      99

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................    104

Karlheinz Kopf .........................................................................................................    107

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ............................................    110

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................    110

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................    113

Erwin Angerer .........................................................................................................    114

Peter Haubner .........................................................................................................    120

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    121

Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................    122

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    131


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 6

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................    132

Christoph Zarits ......................................................................................................    138

Michael Bernhard ....................................................................................................    139

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................    140

Mag. Bettina Rausch ..............................................................................................    141

Gabriel Obernosterer ..............................................................................................    143

Andreas Ottenschläger ..........................................................................................    143

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .............................................................................    144

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    146

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................    147

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Kalte Progression endlich abschaffen“ – Ab­leh­nung ...........................................................................................................  101, 168

Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen“ – Ablehnung ...............................................................................  111, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoff­preisdeckelung“ – Ablehnung ....................................................................  117, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“ – Ab­lehnung ......................................................................................................  149, 169

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1306, 1307 und 1308 d.B. ............................    166

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförde­rungs­gesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1309 d.B.) ................................................................................................................    151

5. Punkt: Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1298 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (1305 d.B.) ......................................................................    151

RednerInnen:

Andreas Kollross ....................................................................................................    151

Angela Baumgartner ..............................................................................................    154

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    155

Mag. Nina Tomaselli ...............................................................................................    156

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    157

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................    158

Ing. Manfred Hofinger .............................................................................................    160

Maximilian Köllner, MA ..........................................................................................    162

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    165

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburts­tag“ – Ablehnung .......................................................................................  153, 170


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 7

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ – Ableh­nung........................................................................................................... 163, 170

Annahme des Gesetzentwurfes in 1309 d.B. ...........................................................    169

Erteilung der dem schriftlichen Ausschussbericht 1305 d.B. angeschlossenen Ermächtigung im Sinne des Art. 50b B-VG iVm § 74d Abs. 1 Z 2 GOG .................    170

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.) .........................................................    170

7. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird (1314 d.B.) ......    170

8. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epi­demiegesetz 1950 geändert werden (1313 d.B.) .....................................................    171

RednerInnen:

Herbert Kickl ............................................................................................................    171

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    175

Mag. Jörg Leichtfried (tatsächliche Berichtigung) .................................................    178

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    178

Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) .................................................    181

Nurten Yılmaz (tatsächliche Berichtigung) ..............................................................    182

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................    194

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    196

Dr. Susanne Fürst ...................................................................................................    199

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................    201

Michael Schnedlitz ..................................................................................................    203

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .........................................................................    204

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    207

Philip Kucher ...........................................................................................................    217

Mag. Christian Ragger ............................................................................................    219

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    220

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................    221

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    223

Alois Stöger, diplômé .............................................................................................    224

Gabriela Schwarz ....................................................................................................    227

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................    228

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    231

Michel Reimon, MBA ..............................................................................................    233

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    234

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................    236

Pia Philippa Strache ...............................................................................................    238

Dietmar Keck ...........................................................................................................    240

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    244

Entschließungsantrag der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfpflicht und Arbeits­welt“ – Annahme (233/E) ..........................................................................  226, 263


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Asylstopp – Jetzt!“ – Ablehnung ......................................  230, 263

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Mag. Michaela Steinacker, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vollzug des Impf­pflichtgesetzes“ – Annahme (234/E) .........................................................  236, 264

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize“ – Annahme (235/E) ....  242, 264

Annahme des Gesetzentwurfes in 1312 d.B. (namentliche Abstimmung) ..............    261

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................    262

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1314 und 1313 d.B. .................................    264

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine breit an­gelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung (1315 d.B.) .......................................................................................    246

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2149/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B! (1316 d.B.) ................................................................................................................    246

RednerInnen:

Mario Lindner ..........................................................................................................    246

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    247

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    248

Mag. Gerhard Kaniak (tatsächliche Berichtigungen) ......................  251, 253, 254

Martina Diesner-Wais .............................................................................................    251

Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................    252

Philip Kucher ...........................................................................................................    253

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfen in der Apotheke“ – Ablehnung .............  249, 264

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1315 und 1316 d.B. ......................    264

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnik­gesetz geändert werden (1317 d.B.) ........................................................................    255

RednerInnen:

Alois Stöger, diplômé .............................................................................................    255

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    255

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    256

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    258

Dipl.-Ing. Andrea Holzner .......................................................................................    259

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    259

Annahme des Gesetzentwurfes in 1317 d.B. ...........................................................    265

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 9

Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuer­baren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geän­dert werden (1304 d.B.) ............................................................................................    265

RednerInnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    265

Tanja Graf ................................................................................................................    269

Alois Schroll ............................................................................................................    271

Lukas Hammer ........................................................................................................    272

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    283

Christoph Stark .......................................................................................................    286

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................    287

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    288

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“ – Ablehnung .............................................................  267, 289

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“ – Ablehnung .......  284, 289

Annahme des Gesetzentwurfes in 1304 d.B. ...........................................................    289

13. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konver­sionstherapien stoppen“ – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen (1311 d.B.) ................................................................................................................    290

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................    290

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................    291

Christian Lausch .....................................................................................................    292

Mario Lindner (tatsächliche Berichtigung) ..............................................................    292

Mag. Meri Disoski (tatsächliche Berichtigung) .......................................................    292

Nico Marchetti .........................................................................................................    293

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    294

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................    295

Sabine Schatz ..........................................................................................................    297

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    298

Rückverweisung des Berichtes des Gleichbehandlungsausschusses 1311 d.B. über den Antrag 943/A(E) an den Gleichbehandlungsausschuss ...........................    299

14. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63 (1279 d.B.) .................................    299

RednerInnen:

Andreas Kollross ....................................................................................................    299

Peter Weidinger ......................................................................................................    300

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    301

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................    302

Maximilian Köllner, MA ..........................................................................................    302

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    303

Christian Ries ..........................................................................................................    304

Nikolaus Prinz .........................................................................................................    305

Petra Wimmer ..........................................................................................................    306


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 10

Hermann Weratschnig, MBA MSc .........................................................................    307

Christian Lausch .....................................................................................................    308

Hans Stefan Hintner ...............................................................................................    308

Michael Seemayer ...................................................................................................    309

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    310

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1279 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63 ....................................................................................    311

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22 (III-149/1197 d.B.)    311

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/26 (III-361/1199 d.B.) ...................................    311

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung – Reihe BUND 2019/12 (III-28/1201 d.B.) ...................................................................    311

18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32 (III-47/1203 d.B.) ......................    311

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend HTL Spengergasse – Reihe BUND 2020/35 (III-184/1207 d.B.) .......    311

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Erasmus+ Bildung und Hochschulbildung – Reihe BUND 2020/36 (III­185/1208 d.B.) .....................................................................................................    312

RednerInnen:

Hermann Gahr .........................................................................................................    312

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................    313

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    314

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    314

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................    315

Lukas Brandweiner .................................................................................................    317

Kenntnisnahme der sechs Berichte III-149, III-361, III-28, III-47, III-184 und III‑185 d.B. ...............................................................................................................    332

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Forschungs- und Wissenschaftskommunikation – Reihe BUND 2019/41 (III­56/1198 d.B.) .............................................................................    318

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien – Reihe BUND 2021/35 (III-437/1200 d.B.) ................    318

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Ausgewählte Stiftungen bei der Österreichischen Akade­mie der Wissenschaften; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/18 (III-33/1202 d.B.) ............................................................................................................    318


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 11

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Smart Minerals GmbH – Reihe BUND 2019/38 (III-53/1204 d.B.) ....    319

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Geologische Bundesanstalt – Reihe BUND 2020/13 (III-106/1205 d.B.) ..........................................................................................................    319

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privat­uni­versitäten – Reihe BUND 2020/26 (III-163/1206 d.B.) .............................................    319

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin – Reihe BUND 2020/47 (III­212/1209 d.B.) ...........................................................................    319

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Management von Forschungsinfrastruktur – Reihe BUND 2021/14 (III­290/1210 d.B.) .....................................................................................................    319

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medi­zinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/34 (III­431/1211 d.B.) ...........................................................................    319

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................    319

Alois Kainz ...............................................................................................................    320

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    321

Kenntnisnahme der neun Berichte III-56, III-437, III-33, III-53, III-106, III-163, III‑212, III-290 und III-431 d.B. ..................................................................................    333

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft – Reihe BUND 2020/43 (III-200/1318 d.B.) .................................................................    322

31. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Reihe BUND 2020/16 (III-130/1319 d.B.) ...........    322

32. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34 (III-49/1323 d.B.) ..........................................    322

33. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netz­werken; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/32 (III-429/1325 d.B.) .........    322

RednerInnen:

Hermann Gahr .........................................................................................................    322

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................    323

Clemens Stammler .................................................................................................    324

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................    325

Laurenz Pöttinger ...................................................................................................    326

Michael Seemayer ...................................................................................................    326

Kenntnisnahme der vier Berichte III-200, III-130, III-49 und 429 d.B. .....................    333


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 12

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Reihe BUND 2020/46 (III­211/1320 d.B.) ...........................................................................    327

35. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Über­prüfung – Reihe BUND 2020/5 (III-93/1321 d.B.) ....................................................    327

36. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungs­peri­ode – Reihe BUND 2019/19 (III-34/1322 d.B.) ...................................................................    327

37. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) – Reihe BUND 2019/1 (III­18/1324 d.B.) ...............................................................................    328

RednerInnen:

Mag. Andreas Hanger .............................................................................................    328

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    329

Alois Kainz ...............................................................................................................    329

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    330

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    331

Kenntnisnahme der vier Berichte III-211, III-93, III-34 und III-18 d.B. .....................    334

38. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien (Zl. MBA/210000087452/2021) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl (1326 d.B.) ..............    334

Annahme des Ausschussantrages in 1326 d.B. ......................................................    334

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      86

1297: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusam­menarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027

1310: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

1327: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023

1328: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

1329: Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Über­nahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 13

Berichte ....................................................................................................................      86

Vorlage 82 BA: Monatserfolg November 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz; BM f. Finanzen

III-489: Bericht betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistun­gen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 – Reihe Einkommen 2021/1; Rechnungshof

III-508: Bericht betreffend Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2021/43; Rechnungshof

III-509: Tätigkeitsbericht 2021 – Reihe BUND 2020/44; Rechnungshof

III-510: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Inneres

III-511: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis November 2021; BM f. Arbeit

III-512: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für November 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-513: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-514: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Bildung, Wissen­schaft und Forschung

III-515: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für November 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-516: Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis November 2021; BM f. Arbeit

III-517: Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-518: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Landesverteidi­gung

III-519: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie

III-520: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 14

III-521: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-522: Förderungsbericht 2020 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013; Bundesregierung

III-523: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2021; BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

III-524: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; Bundeskanzler

III-525: Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-526: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-527: Nationaler Bildungsbericht Österreich 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-528: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende; BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-529: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021; BM f. Justiz

III-530: Bericht betreffend Österreichische Post AG – Qualität der Brief- und Paketzustellung im Universaldienst – Reihe BUND 2022/1; Rechnungshof

III-532: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-533: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-534: Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2021; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-535: Bericht über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-536: Bericht betreffend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungs­politik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2021; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ...........................................................      89

Aufnahme der Verhandlungen über ein Internationales Übereinkommen über die Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 15

Anträge der Abgeordneten

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückgabe der Federkrone (2189/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuersätze insbesondere für Beherbergungs- und Gastronomie­betriebe (2190/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Abwicklung der COFAG-Förderanträge und Auszahlung der genehmigten Fördermittel und Zuschüsse (2191/A)(E)

Peter Haubner, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (2192/A)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Studie, um Auswirkungen der Pandemie auf Bildungschancen von Studierenden zu erheben (2193/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (2194/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungerechtigkeiten im Wohlfahrtsfonds: Anpassung des Ärztegesetzes (2195/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschub des Zivildienstes bei beruflicher Unentbehrlichkeit (2196/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestper­sonal­einsatz und Kinderhöchstzahl in der Elementarbildung (2197/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratisierung der WKO: kein Wahlbetrug ohne Folgen! (2198/A)(E)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hybrid Events – das Erbe der Pandemie als Herausforderung für Konferenz- und Businesshotels (2199/A)(E)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzielle Coronahilfen – Unterförderungen rasch und unbürokratisch ausgleichen (2200/A)(E)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Beherbergungs­for­men fördern und nachhaltigen Tourismus absichern (2201/A)(E)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnrechtsreform statt Miet­erhöhungen (2202/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung der Antrag­stellung auf Familienzusammenführung (2203/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilversicherungs-, Ersatzzeiten- und Wanderversicherungsbericht (2204/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 16

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impfstatus in Vorsorge­unter­suchungen (2205/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zahngesundheit im Rahmen der Neugestaltung des Eltern-Kind-Passes (2206/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Autismusscreening im Rah­men der Neugestaltung des Eltern-Kind-Passes (2207/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU Außenpolitik (2208/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung der Antrag­stellung auf Familienzusammenführung (2209/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vetos gegen euro­päische Außenpolitik (2210/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Effektive Sensibilisierung der Polizei bzgl. extremistischen Strömungen (2211/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona-Bonus für alle Held*innen im Gesundheitswesen (2212/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keinen jungen Menschen zurück­lassen – psychosoziale Versorgung für Kinder und Jugendliche endlich sicherstellen (2213/A)(E)

August Wöginger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2214/A)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz geändert wird (2215/A)

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (2216/A)

Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2217/A)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße (2218/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse sowie Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum vor dem Bahnlärm (2219/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – „Lobau-Tunnel“ (2220/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Covid-Ungeimpften zur Führerscheinprüfung (2221/A)(E)

Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2222/A)

Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (2223/A)

Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 17

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (2224/A)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend CO2 Steuer: konsumenten­freundlich und sozial treffsicher machen (2225/A)(E)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird (2226/A)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird (2227/A)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird (2228/A)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (2229/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (2230/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliches Verbot von Konver­sionstherapien endlich umsetzen (2231/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung bundes­weiter Männerarbeit und Männerberatung (2232/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende endlich umsetzen (2233/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende endlich umsetzen (2234/A)(E)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 (2235/A)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiheitliches Maßnahmenpaket gegen die grüne Inflation (2236/A)(E)

Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sport­lebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sport­sicherungsgesetz– KuKuSpoSiG) geändert wird (2237/A)

Anfragen der Abgeordneten

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend FFP2-Maskenwucher in Wien Schwechat (8977/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausscheiden von Frau Mag. Eva Gollubits aus dem Vorstand der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (8978/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 18

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aktuelle Lage im Asylquartier „Haus Semmering“ (8979/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Verhaltensökonomische Studien von BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher bei der Licht ins Dunkel-Gala im ORF am 24. November 2021 (8980/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Exorbitante Corona-Kontrollen (8981/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kürzung der Mittel für den Insolvenzentgeltfonds in Krisenzeiten (8982/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend migrationspolitisches Totalversagen der Regierung aufgrund mangelnder Rücknahmeabkommen (8983/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Verkehrsstrafen für Nicht-Unionsbürger (8984/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend die Vergabe von Staatsgeschenken auf Steuerzahlerkosten (8985/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Bewerbungen für Um­weltjahr möglich (8986/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbonus Plus bei Wechsel des Familienbeihilfebeziehers wegen Tren­nung und Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrags (8987/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Bestellung des ehe­maligen Außenministers Dr. Michael Linhart zum Botschafter in Berlin (8988/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona Cluster im Weinviertel (8989/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsversagen nach Hassangriff auf schwules Paar (8990/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ermittlungsversagen nach Hassangriff auf schwules Paar (8991/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auf­geblasener PR-Apparat im Bundeskanzleramt (8992/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend China-Strategie Papier (8993/J)

Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 4.12.2021 in Wien (8994/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung – gibt es Lehren aus dem System Kurz? (8995/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 19

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personal­kosten im Polit-Apparat – gibt es Lehren aus dem System Kurz? (8996/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Oberösterreich (8997/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien (8998/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in der Steiermark (8999/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Tschechien (9000/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Slowenien (9001/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Slowakei (9002/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Ungarn (9003/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Vorarlberg (9004/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Italien (9005/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Tirol (9006/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Niederösterreich (9007/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Burgenland (9008/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Salzburg (9009/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Kärnten (9010/J)

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend dem Angriff auf ein homosexuelles Ehepaar am 18. August 2018 in Wien (9011/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Auszahlungen aus dem Aus­lands­katastrophenfonds im Jahr 2021 (9012/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Vorarlberg im Jahr 2021 (9013/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Folgeanfrage zur Anfrage 8243/J: Unzulässige Werbung für eine noch nicht beschlossene Steuerreform (9014/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 20

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Salzburg im Jahr 2021 (9015/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in der Steiermark im Jahr 2021 (9016/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Österreich im Jahr 2021 (9017/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität im Burgenland im Jahr 2021 (9018/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Wien im Jahr 2021 (9019/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Oberösterreich im Jahr 2021 (9020/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Niederösterreich im Jahr 2021 (9021/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Tirol im Jahr 2021 (9022/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Kärnten im Jahr 2021 (9023/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Finanzierung des Nachbarschaftsprojekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt (9024/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung des Nachbarschafts­projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt (9025/J)

Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Ursachen für die Minderausschöpfung der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildende Pflichtschulen genehmigten Planstellen bzgl. Ab­deckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich der berufs­bildenden Pflichtschulen (9026/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend erbrachte Dienstleistungen: Auf­schlüsselung der Kosten (9027/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Privatzimmervermietung (9028/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend „Breitbandförderprogramme – Wie und Wann?“ (9029/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage Berichtspflichten innerhalb der Weisungskette im BMI (9030/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Preisbandregelung in Österreich (9031/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9032/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 21

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9033/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbüro­kra­tisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9034/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9035/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9036/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9037/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9038/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9039/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9040/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9041/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9042/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9043/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9044/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz (9045/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­tei­digung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Landesverteidigung (9046/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (9047/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 22

Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie (9048/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (9049/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundeskanzleramt (9050/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Arbeit (9051/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (9052/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (9053/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (9054/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Finanzen (9055/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Inneres (9056/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Justiz (9057/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Ermittlungen gegen Airborne Technologies und Erik Price (9058/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend den Fall „Assadi Assadollah“ (9059/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend den Fall „Assadi Assadollah“ (9060/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend den Fall „Assadi Assadollah“ (9061/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lohn statt Taschengeld (9062/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Bericht des Rechnungshofes betreffend der Aufgabenerfüllung und Einsatz­bereitschaft des Pionierbataillons 3 (9063/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ex­terne Verträge im Bundeskanzleramt Q4 2021 (9064/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 23

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend externe Verträge im Bundes­ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q4 2021 (9065/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q4 2021 (9066/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Q4 2021 (9067/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q4 2021 (9068/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend externe Verträge im Vizekanzleramt und Bun­desministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q4 2021 (9069/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q4 2021 (9070/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2021 (9071/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q4 2021 (9072/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q4 2021 (9073/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Q4 2021 (9074/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q4 2021 (9075/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit Q4 2021 (9076/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Umsetzung des Wirkungsziel 1 betreffend der Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen (9077/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld&Notstandhilfe 2020/2021 Bundesland Wien (9078/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend erneut haben tschetschenische „Sittenwächter“ brutal zugeschlagen (9079/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 24

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Arbeitsbedingungen für ÖBB/Postbusfahrer (9080/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichszulage und Pensions­bonus für die Jahre 2020 und 2021 (9081/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Getränkedosen-Desinfektion (9082/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Witwen- und Waisenpensionen 2017 bis 2021 (9083/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Soziale und arbeitsrechtlichen Auswirkungen des COVID-19-Impfpflichtgesetzs (9084/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Biontech Sponsoring an den österreichischen Universitäten (9085/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kein Grüner Pass trotz Antikörpertest und einmaliger Impfung (9086/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Verdoppelung der Suizidversuche bei Jugendlichen und nach wie vor kein ausreichendes Behandlungsangebot (9087/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Hetzt Vizekanzler strafrechtsrelevant gegen friedliche Demonstranten? (9088/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kooperation zur Erforschung von Impfstoffen (9089/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (12/2021) (9090/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-Hospitalisierungen (12/2021) (9091/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Arbeitsinspektionen im Lockdown (9092/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Verschiebung der Medienagenden (9093/J)

Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ausgeklam­merte Aspekte der „Evaluierung des Bauprogramms der Zukunft in Umsetzung des Regierungsprogramms – Schlussfolgerungen“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie von November 2021 (9094/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 25

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Karikatur an Tür eines leitenden Staatsanwaltes (9095/J)

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Dienstaufsichten gegenüber Staatsanwaltschaften und Beratungsverträge im BMJ (9096/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Nachträgliche Auszahlung des Familien­härtefallfonds an Selbständige (9097/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Geschäftsraummieten, OGH-Urteile und Rückforderungen der COFAG (9098/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsatz beim Bundesquartier für minderjährige Flüchtlinge in Steinhaus am Semmering (9099/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wie Gutachten im Maßnahmenvollzug über Leben entscheiden (9100/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Austrofaschistisches Herrschaftszeichen am Justizpalast (9101/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wertsicherung der Sportförderung (9102/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage Sportbonus (9103/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9104/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netz­werken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9105/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9106/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­tei­digung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9107/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9108/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netz­werken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9109/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9110/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9111/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 26

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9112/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9113/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9114/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9115/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9116/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9117/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9118/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundes­regie­rung im zweiten Halbjahr 2021 (9119/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9120/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9121/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9122/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Werbe- und PR-Aus­gaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9123/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9124/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9125/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundes­regierung im zweiten Halbjahr 2021 (9126/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9127/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 27

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zwei­ten Halbjahr 2021 (9128/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­tei­digung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9129/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9130/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regierung (9131/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9132/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9133/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9134/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Spesen und Repräsen­tationsausgaben der Bundesregierung (9135/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bun­desregierung (9136/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regie­rung (9137/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regierung (9138/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9139/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9140/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9141/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9142/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9143/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9144/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 28

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidi­gung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9145/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Kabinette im Bundeskanzleramt im 4. Quartal 2021 (9146/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9147/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9148/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9149/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9150/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidi­gung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9151/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9152/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9153/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9154/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9155/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9156/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9157/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9158/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9159/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9160/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9161/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9162/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 29

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9163/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9164/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9165/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9166/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9167/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9168/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9169/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9170/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Beauftragung und Durchführung von Stu­dien (9171/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9172/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9173/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9174/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9175/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Ergebnisse der Internen Revision (9176/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Interne Revision im BKA (9177/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Mangelhafte Aufarbeitung eines homophoben Angriffes auf ein Ehepaar in Wien (9178/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafrechtliche Aufarbeitung eines homophoben Angriffes auf ein Ehepaar in Wien (9179/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 30

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Homöopathie-Aufträge (9180/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Auswertung des Mobiltelefons von Ramin Mirfakhrai (9181/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend neue wissenschaftliche Studie aus Schweden warnt vor Schädigung der DNA durch Spike-Proteine (9182/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zum Ermittlungsstand im Impfskandal der Böhlerwerke Mürzzuschlag (9183/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einrichtung des Pandemiekrisenstabs GECKO (9184/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Konstituierung gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (9185/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Konstituierung ge­samtstaatliche Covid-Krisenkoordination (9186/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung NAP 2022-2030 und fehlende Strukturen zur psychischen Gesundheit von Menschen mit Behinderungen (9187/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Konstituierung gesamtstaatliche Krisenkoordination (9188/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fehlende Intensivpfleger in den Spitälern (9189/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalitätsbelastungszahlen Fremdenkriminalität im Jahr 2021 (9190/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grundversorgung und Kapazitätsauslastung von Asylunterkünften (Quartal 4/2021) (9191/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Inseratenkorruption im Finanzministerium (9192/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Länderliste der Einreisever­ordnung (9193/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Liegenschaftsverkäufe der öster­reichischen Bundesforste (9194/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 31

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9195/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9196/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9197/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Psychisch bedingte Frühpensio­nierungen von Waffenscheinbesitzern (9198/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Psychisch bedingte Frühpensionierungen von Waffenscheinbesitzern (9199/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förde­rungen für ÖVP-nahe Vereine (9200/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9201/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9202/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9203/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9204/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidigung betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9205/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9206/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9207/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9208/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9209/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9210/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9211/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9212/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9213/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 32

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9214/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schenkung von Social Media Accounts an Sebastian Kurz (9215/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Schen­kung von Social Media Accounts an Sebastian Kurz (9216/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kaufhaus Österreich als Förderplattform (9217/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausgaben für den Ministerwechsel (9218/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausgaben für den Ministerwechsel (9219/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend im Ausland verabreichte COVID-19 Impfungen (9220/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend im Ausland verabreichte COVID-19 Impfungen (9221/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend europaweites „Lieferkettengesetz“ (9222/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im Jahr 2021“ (9223/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im Jahr 2021“ (9224/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ausgaben für eine 56-tägige Kanzler­schaft (9225/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ausgaben für eine 56-tägige Kanzlerschaft (9226/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Antikörpertests in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (9227/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Antikörpertests in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (9228/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ausgaben für den Ministerwechsel (9229/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend globale Impfsolidarität stärken – globale Ungleichverteilung der Impfstoffe stoppen (9230/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Interventionen der Vorarlberger Landesregierung gegen Steuerprüfungen bei Unternehmen (9231/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 33

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Erste Probleme beim Hubschrauberkauf (9232/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Die Arbeiterkammer und das Momentum Institut: Subventionen unter Partei­freunden (9233/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Diskriminierung wegen Nicht-Impfung im Landesdienst (9234/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Schüsse auf Schlepperfahrzeug an ungarischer Grenze (9235/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Generalsanierung der Justizanstalt Josefstadt (9236/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend zwei Festnahmen und Schüsse am Bahnhof Wr. Neustadt (9237/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Resozialisierungsmaßnahmen in den Justizanstalten (9238/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ende der Hacklerregelung und Einfüh­rung des Frühstarterbonus (9239/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Aus­lastung der Bundesmuseen seit Wiedereröffnung im Vergleich zum Vorjahr“ (9240/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona und ihre Folgen bei den Haustieren (9241/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozi­ales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfschäden in Österreich 2000 bis 2021 (9242/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Ausgabe des Kampfanzuges neu („Austro Camou­flage Anzug“) (9243/J)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Kosten für Polizeieinsätze bei Demonstrationen unter dem Motto „Montags-Kundgebungen“ bzw. „Radweg Krottenbachstraße jetzt!“ von „Radeln in Döbling“ in 1190 Wien (9244/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Community Nursing in Österreich (9245/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Aktualisierung bzw. Anpassung des Rehabilitationsplanes für den Bereich der Kinder- und Jugendrehabilitation (9246/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 34

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hebammenmangel in Österreich (9247/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend konkrete Maßnahmen gegen eine Kommerzialisierung der Leihmutterschaft in Österreich (9248/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Freizeitangebote im Strafvollzug der Justizanstalten (9249/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Prüfung der Corona-Impfstoffe (9250/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Insassentelefonie im Strafvollzug (9251/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Munitions- und Waffenverluste bzw. -diebstähle beim Bun­desheer in den Jahren 2019 bis 2021 (9252/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend irreführende Informationen der COFAG und die kostenpflichtige Hilfe der WKO (9253/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wider­standsfähigkeit und Schutz kritischer Infrastrukturen (9254/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend COP27 in Sharm El-Sheikh (9255/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend COP27 in Sharm El-Sheikh (9256/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Unterstützung Delegierter aus dem Globalen Süden bei Klimakonferenzen (9257/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterstützung Delegierter aus dem Glo­balen Süden bei Klimakonferenzen (9258/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sagt Türkis-Grün ja zum Ausverkauf kritischer Infrastrukturen?“ (9259/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Sagt Türkis-Grün ja zum Ausverkauf kritischer Infrastrukturen?“ (9260/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend „Sagt Türkis-Grün ja zum Ausver­kauf kritischer Infrastrukturen?“ (9261/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Freigängerhaus Grafenstein (9262/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Überwachungsmaßnahmen nach dem SPG im Jahr 2021 (9263/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 35

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend 800 Tage Re­gierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9264/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Jubiläums-SAF: 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregie­rung Nehammer (9265/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen in den Bereichen Asyl und Migration (9266/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9267/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9268/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungs­pro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9269/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9270/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Pflege (9271/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend 800 Tage Regierungspro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheits­rechte (9272/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regie­rung Nehammer: Reformen im verfassungspolitischen Bereich (9273/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich des Konsu­ment_innenschutzes (9274/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regierung Nehammer: Reformen im Bereich des Rechnungshofes und der Parteien­finan­zierung (9275/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­pä­ische und internationale Angelegenheiten betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Entwicklungszusammenarbeit (9276/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend 800 Tage Regie­rungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Klima- und Umweltpolitische Fortschritte (9277/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 36

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend BMEIA_800 Tage Regierungs­pro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Außenpolitik (9278/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Bildung (9279/J)

Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bun­desregierung Nehammer: Reformen im Tourismus (9280/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Fortschritte in der Landwirtschaftspolitik (9281/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Energiepolitik (9282/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte (9283/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regie­rung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte (9284/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich Wohnen (9285/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungspro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform des Gesundheitssystems (9286/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungspro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Gesundheitsprävention (9287/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer – Menschen mit Behinderungen/Allgemeines (9288/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Menschen mit Behinderungen/Inklusive Bildung (9289/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer – Menschen mit Behinderungen/Arbeit (9290/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Jubiläums-SAF: 800 Tage Regierungsprogram  – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9291/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 37

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform Entbürokratisierung (9292/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der betrieblichen Lehrausbildung (9293/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform Standort- und Industriepolitik (9294/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versorgung und Kosten von minderjährigen Flüchtlingen in der Bundes­betreuung in Österreich (9295/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versorgung und Kosten von Asylwerber_innen in der Grundversorgung in Österreich (9296/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich Zivil- und Wirtschaftsrecht (9297/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Jubiläums-SAF: 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregie­rung Nehammer: Reformen im Bereich des Strafrechts (9298/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungs­stand Reformen im Bereich Jugend (9299/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Frei­willigenarbeit (9300/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Zivil­dienst (9301/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9302/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Nachhaltige Medienpolitik (9303/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheits­rechte (9304/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Familienpolitik (9305/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 38

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Frauen- und Gleichstellungspolitik (9306/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Integration (9307/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformen im Bereich Kapitalmarkt (9308/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachhaltiger Staatshaushalt und Aufgabenorientierter Finanzaus­gleich (9309/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformen im Bereich Glücksspiel (9310/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformen im Bereich Steuern und Entlastung (9311/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Statistik der Strafverfahren der einzelnen Landesgerichte (9312/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Vollkonzentration im 3. Abschnitt des UVP-G (9313/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Intransparenz der GECKO (9314/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Maßnahmen im inter­nationalen Vergleich (9315/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Österreichischer Frauenfonds (9316/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Widerstandsfähigkeit und Schutz kritischer Infrastrukturen (9317/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie steht Österreich zu Milorad Dodik? (9318/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (01/2022) (9319/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesweit einheitlich gere­gelte persönliche Assistenz (9320/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Welche Kosten ver­ursacht der scheindemokratische Klimarat? (9321/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 39

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8150/AB zu 8310/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8151/AB zu 8311/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8152/AB zu 8312/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8153/AB zu 8314/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8154/AB zu 8313/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (8155/AB zu 8316/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (8156/AB zu 8317/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8157/AB zu 8334/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8158/AB zu 8345/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8159/AB zu 8326/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8160/AB zu 8327/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8161/AB zu 8388/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8162/AB zu 8387/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8163/AB zu 8386/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8164/AB zu 8399/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8165/AB zu 8378/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 40

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8166/AB zu 8394/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8167/AB zu 8330/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8168/AB zu 8380/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8169/AB zu 8383/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8170/AB zu 8398/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8171/AB zu 8409/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8172/AB zu 8328/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8173/AB zu 8329/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8174/AB zu 8342/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8175/AB zu 8347/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8176/AB zu 8346/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8177/AB zu 8385/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (8178/AB zu 8319/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8179/AB zu 8369/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8180/AB zu 8363/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (8181/AB zu 8318/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8182/AB zu 8349/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8183/AB zu 8355/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8184/AB zu 8325/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 41

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8185/AB zu 8323/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8186/AB zu 8322/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8187/AB zu 8359/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8188/AB zu 8335/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8189/AB zu 8324/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8190/AB zu 8356/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8191/AB zu 8357/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8192/AB zu 8362/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8193/AB zu 8391/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8194/AB zu 8393/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8195/AB zu 8392/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8196/AB zu 8331/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8197/AB zu 8332/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8198/AB zu 8333/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8199/AB zu 8336/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8200/AB zu 8338/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8201/AB zu 8339/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8202/AB zu 8340/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 42

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8203/AB zu 8341/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8204/AB zu 8360/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8205/AB zu 8343/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8206/AB zu 8344/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8207/AB zu 8348/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8208/AB zu 8370/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8209/AB zu 8371/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8210/AB zu 8372/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8211/AB zu 8373/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8212/AB zu 8374/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8213/AB zu 8375/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8214/AB zu 8376/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8215/AB zu 8377/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8216/AB zu 8379/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8217/AB zu 8381/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8218/AB zu 8382/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8219/AB zu 8384/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8220/AB zu 8389/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8221/AB zu 8390/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8222/AB zu 8352/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 43

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8223/AB zu 8400/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kol­leginnen und Kollegen (8224/AB zu 8364/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8225/AB zu 8365/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8226/AB zu 8366/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8227/AB zu 8367/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8228/AB zu 8368/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8229/AB zu 8321/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8230/AB zu 8354/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8231/AB zu 8397/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8232/AB zu 8402/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8233/AB zu 8337/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8234/AB zu 8361/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8235/AB zu 8404/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8236/AB zu 8405/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8237/AB zu 8406/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8238/AB zu 8407/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8239/AB zu 8461/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 44

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8240/AB zu 8435/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8241/AB zu 8444/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8242/AB zu 8408/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8243/AB zu 8353/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8244/AB zu 8460/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8245/AB zu 8358/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8246/AB zu 8454/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8247/AB zu 8395/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8248/AB zu 8451/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8249/AB zu 8655/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8250/AB zu 8509/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8251/AB zu 8464/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (8252/AB zu 8429/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (8253/AB zu 8520/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8254/AB zu 8455/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 45

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8255/AB zu 8453/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8256/AB zu 8419/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8257/AB zu 8448/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8258/AB zu 8426/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8259/AB zu 8401/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8260/AB zu 8396/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8261/AB zu 8320/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (8262/AB zu 8410/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8263/AB zu 8350/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8264/AB zu 8413/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8265/AB zu 8414/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8266/AB zu 8415/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (8267/AB zu 8411/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8268/AB zu 8512/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8269/AB zu 8545/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8270/AB zu 8503/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (8271/AB zu 8432/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (8272/AB zu 8431/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8273/AB zu 8430/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8274/AB zu 8412/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8275/AB zu 8425/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 46

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8276/AB zu 8420/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8277/AB zu 8423/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (8278/AB zu 8424/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8279/AB zu 8428/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8280/AB zu 8422/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8281/AB zu 8416/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8282/AB zu 8418/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8283/AB zu 8421/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (8284/AB zu 8427/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8285/AB zu 8468/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8286/AB zu 8471/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8287/AB zu 8466/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8288/AB zu 8450/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8289/AB zu 8467/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8290/AB zu 8469/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8291/AB zu 8449/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8292/AB zu 8457/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 47

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8293/AB zu 8447/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8294/AB zu 8433/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (8295/AB zu 8442/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (8296/AB zu 8445/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8297/AB zu 8443/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8298/AB zu 8436/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8299/AB zu 8446/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8300/AB zu 8459/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen (8301/AB zu 8474/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8302/AB zu 8439/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8303/AB zu 8463/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8304/AB zu 8458/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8305/AB zu 8470/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8306/AB zu 8472/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8307/AB zu 8473/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8308/AB zu 8441/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8309/AB zu 8462/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8310/AB zu 8476/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 48

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8311/AB zu 8477/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8312/AB zu 8478/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8313/AB zu 8479/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8314/AB zu 8480/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8315/AB zu 8438/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (8316/AB zu 8491/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8317/AB zu 8481/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8318/AB zu 8437/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8319/AB zu 8440/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8320/AB zu 8456/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8321/AB zu 8482/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8322/AB zu 8483/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8323/AB zu 8484/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8324/AB zu 8485/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8325/AB zu 8486/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8326/AB zu 8487/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8327/AB zu 8465/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8328/AB zu 8488/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8329/AB zu 8489/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8330/AB zu 8490/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 49

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8331/AB zu 8452/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8332/AB zu 8495/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8333/AB zu 8494/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8334/AB zu 8492/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8335/AB zu 8493/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8336/AB zu 8496/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (8337/AB zu 8497/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8338/AB zu 8500/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen (8339/AB zu 8498/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (8340/AB zu 8499/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8341/AB zu 8505/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8342/AB zu 8501/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (8343/AB zu 8515/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8344/AB zu 8502/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8345/AB zu 8514/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8346/AB zu 8518/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (8347/AB zu 8508/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8348/AB zu 8506/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 50

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (8349/AB zu 8507/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8350/AB zu 8504/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8351/AB zu 8571/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8352/AB zu 8576/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8353/AB zu 8529/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8354/AB zu 8579/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8355/AB zu 8585/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8356/AB zu 8549/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8357/AB zu 8601/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8358/AB zu 8591/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8359/AB zu 8551/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8360/AB zu 8542/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8361/AB zu 8530/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8362/AB zu 8590/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 51

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8363/AB zu 8581/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8364/AB zu 8536/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8365/AB zu 8588/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8366/AB zu 8528/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8367/AB zu 8583/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8368/AB zu 8525/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8369/AB zu 8532/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8370/AB zu 8574/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8371/AB zu 8534/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8372/AB zu 8533/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8373/AB zu 8531/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (8374/AB zu 8511/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8375/AB zu 8600/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8376/AB zu 8598/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 52

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8377/AB zu 8568/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8378/AB zu 8547/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8379/AB zu 8541/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8380/AB zu 8526/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8381/AB zu 8513/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8382/AB zu 8553/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8383/AB zu 8575/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8384/AB zu 8584/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8385/AB zu 8555/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8386/AB zu 8556/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (8387/AB zu 8510/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8388/AB zu 8554/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8389/AB zu 8587/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8390/AB zu 8538/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8391/AB zu 8592/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8392/AB zu 8561/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8393/AB zu 8599/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 53

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8394/AB zu 8537/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8395/AB zu 8539/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8396/AB zu 8578/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8397/AB zu 8582/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8398/AB zu 8589/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8399/AB zu 8540/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8400/AB zu 8550/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8401/AB zu 8570/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8402/AB zu 8569/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8403/AB zu 8567/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8404/AB zu 8573/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8405/AB zu 8577/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8406/AB zu 8558/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8407/AB zu 8572/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8408/AB zu 8552/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 54

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kol­legen (8409/AB zu 8614/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8410/AB zu 8517/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8411/AB zu 8516/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8412/AB zu 8595/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8413/AB zu 8563/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8414/AB zu 8597/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8415/AB zu 8562/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8416/AB zu 8596/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8417/AB zu 8564/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8418/AB zu 8527/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8419/AB zu 8535/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8420/AB zu 8603/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8421/AB zu 8726/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8422/AB zu 8522/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8423/AB zu 8559/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8424/AB zu 8602/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8425/AB zu 8546/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 55

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8426/AB zu 8560/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8427/AB zu 8566/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8428/AB zu 8557/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8429/AB zu 8544/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8430/AB zu 8586/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8431/AB zu 8519/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8432/AB zu 8524/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8433/AB zu 8523/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8434/AB zu 8593/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8435/AB zu 8594/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8436/AB zu 8548/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8437/AB zu 8565/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8438/AB zu 8543/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8439/AB zu 8580/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8440/AB zu 8608/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (8441/AB zu 8604/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 56

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8442/AB zu 8944/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8443/AB zu 8617/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8444/AB zu 8650/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (8445/AB zu 8616/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8446/AB zu 8612/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8447/AB zu 8610/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8448/AB zu 8609/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8449/AB zu 8613/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8450/AB zu 8647/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8451/AB zu 8646/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (8452/AB zu 8605/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8453/AB zu 8615/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (8454/AB zu 8606/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8455/AB zu 8611/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (8456/AB zu 8607/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8457/AB zu 8685/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 57

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8458/AB zu 8684/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8459/AB zu 8677/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8460/AB zu 8666/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8461/AB zu 8641/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8462/AB zu 8623/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8463/AB zu 8631/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8464/AB zu 8678/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8465/AB zu 8687/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8466/AB zu 8619/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8467/AB zu 8634/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8468/AB zu 8653/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8469/AB zu 8674/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8470/AB zu 8668/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8471/AB zu 8621/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8472/AB zu 8663/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8473/AB zu 8629/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8474/AB zu 8645/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8475/AB zu 8648/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 58

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8476/AB zu 8673/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (8477/AB zu 8664/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8478/AB zu 8681/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8479/AB zu 8686/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8480/AB zu 8639/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8481/AB zu 8643/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8482/AB zu 8669/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8483/AB zu 8652/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8484/AB zu 8627/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8485/AB zu 8626/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8486/AB zu 8618/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8487/AB zu 8637/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8488/AB zu 8636/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8489/AB zu 8622/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8490/AB zu 8640/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (8491/AB zu 8620/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­ge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8492/AB zu 8633/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8493/AB zu 8632/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 59

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8494/AB zu 8642/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8495/AB zu 8649/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8496/AB zu 8625/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8497/AB zu 8624/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8498/AB zu 8662/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8499/AB zu 8671/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8500/AB zu 8672/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kol­legen (8501/AB zu 8651/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8502/AB zu 8729/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8503/AB zu 8659/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8504/AB zu 8628/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8505/AB zu 8635/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8506/AB zu 8675/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8507/AB zu 8683/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8508/AB zu 8644/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8509/AB zu 8638/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen (8510/AB zu 8630/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 60

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8511/AB zu 8728/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8512/AB zu 8717/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8513/AB zu 8696/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8514/AB zu 8695/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8515/AB zu 8654/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8516/AB zu 8700/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8517/AB zu 8657/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8518/AB zu 8682/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8519/AB zu 8658/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolle­ginnen und Kollegen (8520/AB zu 8661/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8521/AB zu 8665/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8522/AB zu 8679/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8523/AB zu 8680/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (8524/AB zu 8757/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8525/AB zu 8986/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8526/AB zu 8656/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8527/AB zu 8667/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8528/AB zu 8719/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 61

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8529/AB zu 8712/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8530/AB zu 8714/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8531/AB zu 8710/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8532/AB zu 8709/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8533/AB zu 8708/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8534/AB zu 8707/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8535/AB zu 8706/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8536/AB zu 8705/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8537/AB zu 8704/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8538/AB zu 8703/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8539/AB zu 8702/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8540/AB zu 8660/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8541/AB zu 8676/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8542/AB zu 8732/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8543/AB zu 8724/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8544/AB zu 8730/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8545/AB zu 8735/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8546/AB zu 8736/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (8547/AB zu 8688/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 62

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8548/AB zu 8727/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (8549/AB zu 8697/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8550/AB zu 8725/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8551/AB zu 8733/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8552/AB zu 8711/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8553/AB zu 8723/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8554/AB zu 8713/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8555/AB zu 8718/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8556/AB zu 8693/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (8557/AB zu 8689/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (8558/AB zu 8690/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8559/AB zu 8734/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8560/AB zu 8691/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8561/AB zu 8721/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8562/AB zu 8692/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (8563/AB zu 8701/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8564/AB zu 8731/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8565/AB zu 8670/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 63

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8566/AB zu 8716/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (8567/AB zu 8694/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8568/AB zu 8699/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8569/AB zu 8720/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8570/AB zu 8715/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8571/AB zu 8698/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8572/AB zu 8722/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen (8573/AB zu 8738/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8574/AB zu 8737/J)

 


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 64

09.05.58Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.06.00*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Sie recht herzlich begrüßen und die 139. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären. Ich begrüße auch die Journalisten auf der Galerie und die Damen und Herren, die unseren Debatten zu Hause vor den Bildschirmen folgen.

09.06.21Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens des Präsidenten des Europäischen Parlaments David Maria Sassoli


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Am Beginn der Sitzung möchte ich des ehe­mali­gen Präsidenten des Europäischen Parlaments David Sassoli gedenken, der am 11. Jän­ner 2022 nach einer kurzen, aber schweren Erkrankung aus dem Leben geschieden ist. Präsident Sassoli – ich kannte ihn persönlich – war ein großer Europäer, der durch seine besondere Art erstens im Europäischen Parlament, wie mir von vielen Mitgliedern versichert wurde, immer versucht hat, eine Stimmung zu erreichen, die das Gemeinsame vor das Trennende gestellt hat, und der mit seinen Vertretern auch ermöglichte, dass das Europäische Parlament auch während der Pandemie arbeitsfähig geblieben ist. Er war ein großer Europäer, der die großeuropäische Einheit immer wieder betont und dem Parlamentarismus in Europa auch das nötige Gewicht gegeben hat.

Daher würde ich Sie bitten, am Beginn dieser Sitzung mit einer Gedenkminute dieses Parlamentariers, der für viele von uns auch Vorbild war, zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.) – Ich danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

09.07.46*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, dass den Abgeordneten zur Sitzungsverfolgung auch Plätze auf der Galerie sowie im Dach­foyer zur Verfügung stehen, um Abstand halten zu können. Die Abstimmungen finden wie üblich geblockt statt, und darüber hinaus kann vor der Abstimmung die Sitzung immer kurz unterbrochen werden.

Ich darf für die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause auch noch einmal anmerken, dass wir sämtliche Coronabestimmungen dementsprechend einhalten. Es ist empfohlen, auch auf den Sitzplätzen die Maske zu tragen, und durch die Plexiglaswände ist es möglich, ausreichend Schutz zu gewährleisten. Wir wissen, dass die Omikronvariante wesentlich ansteckender ist. Gott sei Dank sind viele der Kolleginnen und Kollegen, also die Über­zahl, da – wir konnten trotz unseres intensiven Sitzungsplanes hier im Parlament einen Cluster bisher sehr gut vermeiden.

Ich möchte auch noch anmerken, dass heute die Galerie eben deshalb für Besuche­rinnen und Besucher geschlossen ist. Sie war das letzte Mal schon offen, und wir werden von Mal zu Mal in der Präsidiale neu bewerten, wie wir vorgehen. Die Beschlüsse sind in der Präsidiale auch einstimmig – so wie auch zur Tagesordnung – gefasst worden.

Die Amtlichen Protokolle der 135. und der 136. Sitzung vom 15. Dezember 2021 sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 137. Sitzung und das Amtliche


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Protokoll der 138. Sitzung vom 16. Dezember sind in der Parlamentsdirektion aufgele­gen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Kira Grünberg, Dr. Gudrun Kugler, Carina Reiter, Johann Singer, Robert Laimer, Maximilian Lercher, Rudolf Silvan, Petra Vorderwinkler, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Mag. Ulrike Fischer und Ing. Martin Litschauer.

09.09.51Mandatsverzicht und Angelobung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Abgeordneter Karl Mahrer auf sein Mandat verzichtet hat und Frau Mag. Bettina Rausch in den Nationalrat berufen wurde.

Der Wahlschein liegt bereits vor und die Genannte ist im Hause, und so darf ich gleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die neue Abgeordnete ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf die Schriftführerin, Abgeordnete Steinacker, um die Verlesung der Gelöbnis­formel ersuchen. – Bitte.


Schriftführerin Mag. Michaela Steinacker: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

(Abg. Mag. Bettina Rausch leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

Vielen herzlichen Dank! – Ich darf Sie, Frau Abgeordnete, recht herzlich in unserer Mitte begrüßen.

09.10.53Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck wird durch Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. vertreten.

Ich darf weiters betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, Folgendes be­kannt geben:

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie Leonore Gewessler, BA wird durch Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler vertreten.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner wird durch Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.


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Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundes­mi­nister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M vertreten.

*****

Wie üblich überträgt ORF 2 die Sitzung bis 13 Uhr, anschließend der Infosender ORF III bis 19.15 Uhr. Im Anschluss wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen. Auch private Fernsehstationen übertragen die Sitzung teilweise oder zur Gänze.

09.11.46Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Russland-Ukraine: Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. Ich darf ihn darauf hinweisen, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte sehr.


9.12.06

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! „Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ Wir reden heute von Frieden, aber meine Damen und Herren, in Europa wird seit acht Jahren Krieg geführt. In der Ukraine wird Krieg geführt, und dort sind in diesen acht Jahren rund 14 000 Menschen gestorben. Die Ukraine ist ein Nach­bar, ist ein Partner. Die Menschen sind uns persönlich verbunden, sind uns auch his­torisch verbunden, wie wir wissen, und die Grenze, die Westgrenze der Ukraine ist von Wien aus näher als der Arlberg. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Wenn ich immer wieder höre: Was geht das uns an? Kümmert euch um Österreich!, dann muss ich sagen: Ja, ein Krieg in Europa betrifft uns natürlich! Er hat zum Beispiel 298 Menschen getroffen, die beim Abschuss einer Maschine der Malaysia Airlines gestorben sind. 80 Kinder waren darunter. Die Untersuchung hat klar ergeben, dieses Zivilflugzeug wurde von einer russischen Buk-Rakete abgeschossen, offenbar von prorussischen Rebellen.

Aber mehr noch, wir in Österreich sind Teil eines Friedensbündnisses, dieses Friedens­bündnisses Europa.

Noch etwas: In diesem Europa gibt es nur – und da zitiere ich Paul-Henri Spaak – zwei Arten von Staaten, nämlich kleine Staaten und kleine Staaten, die noch nicht wissen, dass sie kleine Staaten sind – denn selbst Frankreich oder Deutschland, große Mächte, Frankreich als Atommacht, sind in der globalen Dimension auch nur klein. Die Briten erleben gerade, wie schlecht es ihnen geht und wie klein sie außerhalb Europas gewor­den sind.

Wir haben dieses gemeinsame Europa nach dem schlimmsten aller Kriege, nach dem Holocaust aufgebaut. Das ist die größte Leistung, die je in diesem Kontinent vollbracht wurde. Herr Bundesminister Schallenberg, ich zähle Sie, obwohl Sie jünger sind, dazu: Wir sind die glücklichste Generation, die je hier leben durfte. Wir sind die glücklichste


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Generation, weil wir zwar die Erfahrung noch gemacht haben und gehört haben, wie schrecklich dieser Krieg war, aber wir sind im Wohlstand, im Frieden aufgewachsen.

Noch etwas kommt dazu: Wir durften erleben – Sie als Student und ich als Korres­pondent –, wie die Mauer aufgegangen ist, wie also auch der östliche Teil Europas, der von der Sowjetunion kontrolliert war, auf einmal befreit wurde und wie die Menschen sich dort befreit haben. Das war eine große, große Leistung, und wir können ihnen heute noch dazu gratulieren und dankbar sein, dass wir das alles so erleben durften. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht also um Frieden in Europa, und dazu muss man Folgendes sagen: Der Militärexperte Stefan Gady sagt, seit einigen Wochen marschieren noch mehr Truppen in Richtung Ukraine auf – die größte russische Bodenoffensive seit dem Zweiten Welt­krieg. Sie, Herr Bundesminister, haben gesagt, das ist wahnsinnig besorgniserregend. Ich glaube, das ist noch zu wenig.

Die Frage ist: Was will Putin eigentlich? Putin hat klare Forderungen gestellt: keine Nato-Erweiterung, keine Manöver in einem Streifen in der Nähe Russlands und auch keine US-Atomwaffen in Europa – aber keinerlei Restriktionen für Russland. Dazu hat der Experte Gerhard Mangott ganz klar gesagt: Putin hat gewusst, dass diese Forderungen unerreichbar sind. – Warum stellt er Forderungen, die nicht erreichbar sind? Will er eigentlich Krieg? Und warum greift er auf die Ukraine zu?

Dazu möchte ich einen kleinen historischen Abriss machen, was wir seit dem Jahr 1989 erlebt haben. Also im November 1989 geht die Mauer auf, im November 1990, nur ein Jahr später, Charta von Paris. Ich durfte dort dabei sein, KSZE-Schlussakte, und endlich hat es geheißen – wortwörtlich –: „Demokratie, Frieden und Einheit in Europa“, auch die Freiheit, Allianzen einzugehen. Ja, es stimmt, der damalige Außenminister Baker hat einmal zu Gorbatschow gesagt, die Nato wird sich nicht ausweiten. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Das war ein Gespräch zwischen den beiden.

Aber dann – und das müssen wir uns auch anschauen! – hat es sehr, sehr viele Ver­hand­lungen gegeben. Dazu kann ich Ihnen nur dieses Buch empfehlen, Kollege Kassegger, lesen Sie das Buch von Herrn Ischinger (das Buch „Welt in Gefahr. Deutschland und Europa in unsicheren Zeiten“ von Wolfgang Ischinger in die Höhe haltend)! Er hat nämlich ganz genau aufgegliedert, wie diese Verhandlungen stattgefunden haben und was bei diesen Verhandlungen drinnen war, nämlich: Die Ukraine hat 1991 ein Refe­rendum für die Unabhängigkeit auch im Osten abgehalten; dann 1994: Partnerschaft für den Frieden, auch mit Russland; 1994 das Budapester Memorandum, die Ukraine und andere Staaten haben auf Atomwaffen verzichtet, für die Sicherheit ihrer Grenzen – ganz eindeutig, Budapester Memorandum 1994 –; 1997 die Nato-Russland-Grundakte: Russ­land und die Nato haben beschlossen, künftig gemeinsam vorzugehen. Russland ist dann sogar im Hauptquartier der Nato in Brüssel gewesen. 1999: Partnerschaft für den Frieden Nato-Ukraine.

So, und dann ist Putin 2001 im Bundestag in Bonn gewesen und hat gesagt: Die Ideen der Freiheit haben die totalitär-stalinistische Ideologie ersetzt und auch Russland ist ein freundliches europäisches Land. 2007 hat er auf der Münchner Sicherheitskonferenz eine sehr aggressive Rede gehalten und gesagt: Die USA streben nach Weltherrschaft, dagegen müssen wir uns wehren.

Was ist in der Zwischenzeit passiert? – In der Zwischenzeit ist Folgendes passiert: Man hat gesehen, so wie in Westeuropa nach dem Krieg haben sich in vielen osteuropä­ischen Ländern freie Gesellschaften entwickelt, Gesellschaften, in denen der Wohlstand gewachsen ist. Russland konnte lange vom hohen Ölpreis profitieren, aber als der nicht mehr so gut war, ist die russische Wirtschaft zurückgegangen.


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Eine Zahl, die mich selber überrascht hat: Wie hoch ist das BIP Russlands? – Es ist gerade einmal doppelt so hoch wie das der Schweiz, 140 Millionen Russen, 9 Millionen Schweizer. Das heißt, Putin ist es nicht gelungen, Wohlstand in seinem Land zu erzeu­gen, in den anderen europäischen Staaten, in jenen, die bei der Europäischen Union sind, gibt es diesen Wohlstand. Die Ukraine möchte diesen Wohlstand auch haben, und Putin will das verhindern. Das ist der wesentliche Grund, denn da muss er seinen Leuten endlich einmal erklären, warum es ihnen schlecht geht und warum es denen in Europa gut geht. Das ist ein Grund, und dagegen müssen wir uns wehren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen auf Augenhöhe verhandeln, Herr Bundesminister Schallenberg, und auf Augenhöhe heißt, Putin nimmt uns nur ernst, wenn er ganz klar weiß, dass sein Handeln Konsequenzen hat. Ich habe es Bundeskanzler Nehammer im EU-Hauptausschuss gesagt: Nord Stream 2 muss natürlich Verhandlungsmasse sein. Wenn wir sagen: Wir eröffnen das auf jeden Fall, egal, ob ihr die Ukraine angreift oder nicht!, ja dann wird er die Ukraine natürlich angreifen. Ich ersuche Sie wirklich, Herr Bundesminister, sagen Sie das genauso deutlich, wie es inzwischen die deutsche Bundesregierung sagt: Es wird Nord Stream 2 nicht geben, Herr Putin, wenn Sie die Ukraine angreifen! Es muss ein ganz klarer Satz sein: Wir werden mit Ihnen nicht Handel treiben, wenn Sie die Ukraine angreifen! Wir müssen die Ukraine beschützen, auch mit Nord Stream 2!

Es zeigt ja auch die Geschichte: Es war letztlich, und das wissen Sie auch, der Nato-Doppelbeschluss, der die Sowjetunion dazu gebracht hat, abzurüsten. Es ist bei diesen Verhandlungen einfach nicht möglich, zu sagen: Ja, wir hätten ganz gerne, dass ihr das nicht macht, aber wenn, dann können wir auch keine Konsequenzen ziehen! Ich glaube, wir müssen wirklich sehr deutlich sagen: Lieber Herr Putin, Hände weg von der Ukraine!

In diesem Zusammenhang nur noch einen Satz zum Balkan. Auch dort erleben wir, wenn Sie in die Republika Srpska schauen, eine ganz gefährliche Entwicklung: die Zerstörung eines ohnehin komplizierten Staates Bosnien-Herzegowina, und auch das mit Russlands Unterstützung.

Da komme ich auf das zurück, was ich zuerst gesagt habe: Kümmert euch um Öster­reich! Ja, wir kümmern uns um Österreich, indem wir uns darum kümmern, dass auch am Balkan Frieden herrscht, denn wenn am Balkan wieder Krieg ist, dann werden auch wir davon betroffen sein. Also müssen wir uns auch darum kümmern und müssen sehr deutlich sagen: Herr Putin, Finger weg auch von Bosnien-Herzegowina! (Beifall bei NEOS und Grünen.) – Danke schön.

Umgekehrt muss es auch ein klares Angebot geben. Ich komme noch einmal zurück zu Herrn Putin. Was hat er gesagt? – Er hat einmal gesagt, er wünscht sich eine Frei­han­dels­zone von Lissabon bis Wladiwostok. – Ja, machen wir! Machen wir, aber zuerst müssen wir die Grenzen akzeptieren (Zwischenruf des Abg. Kassegger), müssen wir einander akzeptieren – und dann machen wir Handel und hoffen, dass es den Russinnen und Russen auch besser geht.

Zum Schluss noch einen wesentlichen Punkt: Ich habe mit Olexander Scherba, als er noch Botschafter in Wien war, viele Gespräche geführt. Er hat auch ein interessantes Buch geschrieben, auf Englisch, das kann ich auch empfehlen: „Ukraine vs. Darkness“. (Der Redner hält das genannte Buch in die Höhe.) Warum Darkness? – Der Putin-Be­rater Surkow sagt: Im Westen, bei den Liberalen, dort ist die Darkness, und das, was Russland hat, ist das Großartige, dorthin müssen wir streben! – Wir alle wissen aus unserem Leben, dass das natürlich überhaupt nicht stimmt. Dieser Surkow sagt auch, die Ukraine existiere gar nicht.

Wenn Sie das nachlesen, von einem Ukrainer, der beschreibt, was seine Heimat aus­macht, was sein Land ausmacht, dann ist klar: Wir müssen dazu stehen, dass wir dieses


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Land verteidigen, mit klaren Worten, Herr Bundesminister, denn es wird zu wenig sein, zu sagen, dass wir besorgt sind. Ja, wir sind besorgt. Wir sind sogar sehr besorgt. Vor allem aber wollen wir deutlich ausrichten, dass man mit uns so nicht umgehen kann. Wir alle gemeinsam sind Europa. Wir müssen gemeinsam aufstehen, wir müssen gemein­sam stark sein, nur dann haben wir eine Chance. Ich ersuche Sie dringend, das auch international, vor allem im Rahmen der Europäischen Union, umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Maurer.)

9.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf noch Herrn Bundesminister Schallenberg recht herzlich begrüßen, ich habe ihn zuerst nicht gesehen, und ihm sogleich das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesminister, Sie haben das Wort.


9.22.10

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst einmal möchte ich mich für diese Aktuelle Stunde und die Möglichkeit der Aussprache bedanken, weil ich glaube, die Situation ist tatsächlich sehr ernst, sie ist brandgefährlich und unglaublich angespannt. Wie ja schon gesagt wurde, Russland hat über 100 000 Soldaten an der ukrainisch-russischen Grenze zusammen­gezogen, schweres militärisches Gerät dort geballt. Das ist ein Aufmarsch, der keines­wegs in die Kategorie Übung fallen kann. Das ist eine massive Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, eine massive Drohkulisse, untermauert mit der Forderung Moskaus nach rechtlich verbindlichen Sicherheitsgarantien der Vereinigten Staaten und der Nato.

Aber ganz offen gesagt: Mit Panzern und Raketen kann man nicht verhandeln, mit, wie Secretary of State Antony Blinken es gesagt hat, der Pistole am Kopf der Ukraine kann man nicht verhandeln. Es kann nur Lösungen im Rahmen des Dialogs geben. Es ist daher richtig und wichtig, und ich begrüße das ausdrücklich, dass in den letzten Tagen die diplomatischen Kanäle auf Hochtouren gelaufen sind, heißgelaufen sind: einerseits zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, zwischen der Nato und Russland und auch im Rahmen – was ich für besonders wichtig halte – der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit hier in Wien. Ich unterstütze diese Gespräche, die ernsthafte Fortsetzung dieser Gespräche.

Ich möchte aber auch dazusagen, weil ich das immer wieder höre: Das Lamentieren, dass die Europäische Union nicht an diesem Tisch sitzt, halte ich für fehlgeleitet. Erstens macht sich damit die Europäische Union kleiner, als sie ist, zweitens gibt es genug Rückkoppelungsmechanismen zwischen den europäischen Partnern und den Vereinig­ten Staaten. Auch die Ukraine, um die es ja letztlich in diesem Zusammenhang geht, sitzt ja nicht am Tisch, sondern wird laufend eingebunden, genauso wie die Euro­päische Union.

Ich halte es im Gegensatz für sehr zielführend und richtig, dass in diesem so ange­spannten Moment vor allem die Vereinigten Staaten als Stimme der freien Welt hier mit den Russen reden. Man stelle sich nur vor, es wäre umgekehrt, wir hätten die Situation, die Amerikaner würden sagen: Die Ukraine ist nicht unser Thema, das ist ein euro­päisches Thema, wir ziehen uns zurück und engagieren uns nicht! – Da würde die Kritik aus dem europäischen Bereich sehr viel stärker ausfallen.

Ich sehe es aber auch so wie Sie, Herr Abgeordneter, dass wir nicht geschichts­verges­sen sein dürfen. Und vergessen wir nicht, Lemberg ist näher zu Wien als Lech am Arlberg! Das, was wir gerade sehen, unterstreicht eigentlich die Bedeutung, die Wichtig­keit auch der europäischen Integration, die Bedeutung und Wichtigkeit all dessen, was


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wir in den letzten 60 Jahren aufgebaut haben, inklusive der OSZE, inklusive der Schlussakte von Helsinki, aber eben auch die europäische Integration.

Ja, die Ausgangslage, der wir uns gegenübersehen, ist alles andere als einfach. Es ist klar, dass weite Teile der russischen Forderungen einfach inakzeptabel sind, etwa recht­lich verbindliche Garantien, dass die Ukraine nie der Nato beitreten wird. Wir Öster­reicher sind nicht Nato-Mitglied, und ich glaube, das ist auch richtig, wir sind ein neutraler Staat. Aber so, wie wir aus freien Stücken mit dem Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität unsere Neutralität beschlossen haben, so können andere Staaten ihre Sicherheitspolitik bestimmen. Letzten Endes ist es die Allianz selber, die Nato, die darüber zu befinden hat, und nicht ein Drittstaat. Oder etwa die andere Forde­rung Moskaus: rechtlich verbindliche Garantien, dass die Nato ihr Einflussgebiet auf das Ausmaß von 1997 zurückziehen soll.

Es gilt weiterhin der Satz, den Frank-Walter Steinmeier einmal geprägt hat, und ich halte ihn für sehr wichtig: Nachhaltige Sicherheit und Stabilität wird es in Europa nicht gegen Russland, sondern nur mit Russland geben können, aber es müssen sich Moskau und Russland bewusst sein, dass man die Geschichte nicht einfach umschreiben kann, das Rad der Zeit nicht zurückdrehen kann.

Es gibt auch andere Vorschläge, die Moskau auf den Tisch gelegt hat, die ich für sehr sinnvoll erachte und die wir auch im Rahmen der Europäischen Union positiv aufgreifen wollen: etwa Rüstungskontrolle für konventionelle Waffen, die Beschränkung der Statio­nierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen – ich glaube, dass es wesentlich ist, dass wir in diesem Bereich weiterkommen –, größere Transparenz bei Militärmanövern oder mehr vertrauensbildende Maßnahmen wie zum Beispiel Hotlines zwischen den militäri­schen Apparaten auf beiden Seiten.

Das bedarf seriöser Verhandlungen und seriöse Verhandlungen brauchen Zeit. Das ist aber momentan, wie es scheint, die größte Mangelware. Die Zeit scheint uns davonzu­laufen, denn ganz offen gestanden: Russland dreht immer weiter an der Eskalations­spirale, durch gemeinsame Manöver in Belarus, die Androhung der Stationierung von Truppen in Venezuela und Kuba oder Cyberangriffe, die weite Teile der Ukraine in Mitlei­denschaft gezogen haben. Ja, die Cyberangriffe lassen sich nicht eindeutig zuordnen, aber sie sind extrem beunruhigend. Man hat schon fast das Gefühl, dass wir im Vorhof eines Kriegsschauplatzes sind, wenn wir die Situation in der Ukraine momentan be­trachten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Moskau beruft sich in den vergangenen Wochen immer und immer wieder auf die Grundprinzipien der europäischen Sicherheits­ordnung. Und ja, es gibt eine ganz klare Basis für diese europäische Sicherheitsordnung, eine Basis, die Russland mit verhandelt hat, mit akzeptiert hat, die die Vereinigten Staaten und alle europäischen Staaten mittragen, nämlich die Schlussakte von Helsinki von 1975. Sie ist Grundpfeiler der Sicherheitsarchitektur in diesem Land. Gerade ein Land wie Österreich mit seiner historischen Erfahrung weiß zu schätzen, wie wichtig dieser Grundpfeiler ist. Die Prinzipien der souveränen Gleichheit der Staaten, der Nichtandrohung von Gewalt, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität, das ist alles in der Schlussakte von Helsinki rechtsverbindlich festgelegt.

Also wenn es darum geht, dass man über europäische Sicherheitsarchitektur spricht und sprechen will, und das ist sicher richtig und zutreffend, dann müssen wir das als Aus­gangsbasis nehmen und Moskau daran erinnern, dass es sich zu diesen Prinzipien international, völkerrechtlich verbindlich verpflichtet hat. Man kann da nicht auf einem Auge blind sein oder Rosinenpickerei machen. Wenn, dann gelten diese Prinzipien auch für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Und ich stimme Ihnen völlig


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zu, Herr Abgeordneter: Hände weg von der Ukraine! Das ist in Wirklichkeit die Kern­bot­schaft, um die es momentan geht.

Wir haben letzte Woche in Frankreich beim informellen Außenministertreffen der EU-Außenminister eine ganz klare Linie der Europäischen Union festgelegt: Wir treten ein für Dialog, wir treten ein für Verhandlungen, aber sicher nicht, niemals auf Kosten der Sicherheit und der Souveränität und der Unabhängigkeit unserer Partner! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Oberrauner.)

Ganz offen gestanden: Das russische Narrativ, dass man sich durch die Ukraine und durch den Westen bedroht fühlt, ist teilweise einfach nicht nachzuvollziehen. Nicht die Ukraine hat Teile Russlands besetzt, nicht die Ukraine rüstet auf und finanziert separa­tistische Bewegungen in Russland. Man hat manchmal das Gefühl, es ist der Brand­stifter, der jetzt erklärt, er hat Angst vor dem Feuer.

Es ist in Wirklichkeit – und das ist das Bittere – ein Ausdruck des Scheiterns; ein Aus­druck des Scheiterns, weil Moskau glaubt, ähnlich wie schon 1956, ähnlich wie schon 1968, nur mit Panzern und Raketen seinen Positionen Gehör verschaffen zu können. Wenn es Russland mit einer europäischen stabilen, nachhaltigen Sicherheitsarchitektur nämlich wirklich ernst wäre, dann gäbe es einen einfachen Weg, das zu zeigen: sich aus Transnistrien zurückzuziehen, sich aus Donbass zurückzuziehen, sich aus der Krim zurückzuziehen, sich aus Ossetien zurückzuziehen, sich aus Abchasien zurück­zuzie­hen. Das wäre der Weg, um zu zeigen: Ja, wir nehmen die Schlussakte von Helsinki ernst, ja, wir wollen eine nachhaltige, stabile Sicherheitsordnung in Europa und darüber hinaus!

Lassen Sie mich eines völlig unmissverständlich klarstellen: Jede weitere Aggression – ich betone das: jede weitere Aggression – gegen die Ukraine wird massive Konsequen­zen für Russland haben. Die Rechnung wird hoch sein – sie wird wirtschaftlich und politisch hoch sein –, aber nichts tun, die Hände in den Schoß legen und Appeasement kann es auch nicht sein. Wünschen wir das? – Natürlich nicht! Hätten wir gerne eine andere Situation? – Na selbstverständlich hätten wir gerne eine andere Situation! Ge­rade wir Österreicher, ähnlich wie auch andere Partner, etwa Deutschland, haben ein massives Interesse daran, eine tragfähige, stabile, auf Augenhöhe ausgerichtete Partnerschaft mit Russland zu haben, aber es sind nicht wir, die das unmöglich machen.

Ich habe das in diesem Hohen Haus schon einmal gesagt: Wer ist der erste Anwen­dungsfall des Sanktionsregimes wegen Cyberangriffen? – Russland. Des Sanktionsregi­mes wegen Menschenrechten? – Russland. Wer hat uns in Europa immer wieder vor Situationen gestellt, die uns im weitesten Sinne des Wortes wirklich herausgefordert haben? – Ja, leider Russland. Wir haben nicht diese Akte gesetzt, wir haben nicht in anderen Territorien diese Akte gesetzt und wir werden auch nicht die Hände in den Schoß legen und zuschauen, falls es da zu weiteren Aggressionen kommen sollte. Das ist bitte die ganz klare Linie dieser Bundesregierung. Ich habe das immer wieder gesagt: Dialog, wo möglich, Kante, wo notwendig. Wir sind jetzt gerade wieder in einer Situation, in der wir gegenüber Russland Kante zeigen müssen und nicht falsche Signale aussen­den dürfen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf den – wenn man so will – Elefanten im Raum eingehen; Sie haben ihn angesprochen: Nord Stream 2. Ganz offen gestanden: Ich halte das präventive Verbot eines wirtschaftlichen Projektes, das noch nicht einmal eine Betriebsgenehmigung hat, nicht für eine Drohkulisse gegenüber Moskau und nicht für einen sinnvollen Ansatz. Ich kann Ihnen aber eines versichern: Sollte es zu einer Aggression kommen, dann wird die Antwort Europas völlig klar und unmissverständlich ausfallen. Unsere Kernbotschaft ist klar: Die Souveränität, die territo­riale Integrität und die Unabhängigkeit der Ukraine sind unantastbar, sind nicht Teil der


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Verhandlungsmasse des Westens mit Moskau. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten von Grünen und NEOS.)

Moskau muss einsehen, dass es kein Jalta 2.0 geben kann, dass die europäische Außen- und Sicherheitspolitik und die Sicherheitsstruktur nicht am Reißbrett gemacht werden; eine Absteckung von Einflusssphären über die Köpfe der betroffenen Völker hinweg. Wir alle kennen ja das berühmte Bild, das Foto von Winston Churchill, als er sozusagen die europäische Karte mit Filzstift angestrichen hat und gesagt hat: Dort haben wir 30 Prozent Einfluss, ihr 70 Prozent, dort 50 : 50! Das war früher. Es hat damals schon nicht funktioniert, und jetzt funktioniert es schon gar nicht! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

Ich werde auch ganz bewusst Anfang Februar mit meinen tschechischen und slowa­kischen Kollegen im Rahmen des Slavkovformats nach Kiew und an die Kontaktlinie im Osten, nach Donbass, reisen – als klares Signal, als klares zentraleuropäisches Signal der Unterstützung, der Solidarität, des Engagements für die Unversehrtheit, für die Sou­veränität, für die Integrität der Ukraine.

Ich habe es ja schon erwähnt, vergessen wir eines nicht: Es geht in diesem Zusam­menhang nicht um ein fernes Land im Osten – wie gesagt, die ukrainische Grenze ist näher zu uns in Wien als Vorarlberg –, es geht auch um unsere eigene Sicherheit, daher kann es da auch keine falsch verstandene Neutralität geben. Österreich wird sich in diesem Sinne in Brüssel und darüber hinaus weiterhin für eine starke, handlungs- und lösungsorientierte EU-Position einsetzen, für eine nachhaltige Entspannung und für ein Mehr an Sicherheit und Stabilität in Europa. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lopatka. – Bitte sehr.


9.34.56

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Außenminister, danke für die Ausführungen, vor allem aber für die klare Positionierung, die Sie für die österreichische Bundesregierung und auch für uns hier klar zum Ausdruck gebracht haben.

„Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ Wer stimmt dieser Aussage hier im Parlament nicht zu? Wohl niemand steht dazu im Widerspruch. Allerdings möchte ich schon anmerken, dass in den letzten Wochen natürlich vieles an der EU vorbeigelaufen ist. Außenminister Schallenberg hat es an­gesprochen: Es hat Verhandlungen zwischen den USA und Russland gegeben, es hat Verhandlungen im Nato-Russland-Rat gegeben, und – für Österreich und für Wien wichtig – auch die OSZE, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, ist in direkten Verhandlungen mit Russland gewesen.

Die Europäische Union hat nicht direkt verhandelt, das muss man schon sehen, dabei ist aber gerade die Europäische Union berufen, die Souveränität der Ukraine einzu­fordern. 44 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sollten es in ihrer eigenen Hand haben, wie sie ihre Zukunft in ihrem Land sehen und wie sie ihr Land in Zukunft sicherheits­politisch ausgestalten wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Reimon.)

Mehr als 14 000 Menschen – es ist schon angesprochen worden – sind nach UN-Schät­zungen in den letzten Jahren in den Auseinandersetzungen zwischen den ukrai­nischen Regierungstruppen und den von Russland unterstützten Separatisten in der Ukraine im Donbass getötet worden. Jetzt geht es aber darum, einen großen Krieg zu verhindern,


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der auf dem Boden der Ukraine stattfinden könnte, und da hat sich die Europäische Union meines Erachtens stärker zu engagieren.

Bisher sind es Frankreich und Deutschland im sogenannten Normandieformat, die mit Nachdruck für eine Lösung dieses Konfliktes eintreten. „Unser gemeinsames Ziel ist die normale Arbeit des Normandie-Formats und ein neues Treffen im Normandie-Format“, das hat die neue deutsche Außenministerin Annalena Baerbock vor wenigen Tagen in Moskau und zuvor in Kiew klar zum Ausdruck gebracht. Ich sehe es auch als einen Schritt in diese Richtung, wenn unser Außenminister jetzt dann mit den tschechischen und slowakischen Kollegen unterwegs ist, um auf diesen Dialog zu drängen, denn Krieg kann da nie die Antwort sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Nach Einschätzungen von ukrainischen und westlichen Experten ist die Gefahr aber sehr groß. Präsident Putin hat 100 000 Soldaten an der ukrainischen Grenze zusammen­ge­zogen, laut „New York Times“ und US-Geheimdienstinformationen ist er imstande, dort innerhalb kürzester Zeit 175 000 Soldaten aufmarschieren zu lassen; es gibt auch Trup­pen­übungen in Belarus. Auf der anderen Seite steht die Ukraine mit einer gesamten Truppenstärke von 200 000 Mann. Nach den Gesprächen, die in Genf, in Brüssel und auch hier in Wien geführt worden sind, ist leider die Kriegsgefahr nicht geringer gewor­den, sondern größer.

Trotz unserer geografischen Nähe, die vom Außenminister schon angesprochen worden ist, tun wir uns schwer, weil natürlich unsere Grundeinstellung, unser Politikverständnis ein anderes ist als das von Putin. Putin arbeitet mit Einschüchterung, Putin arbeitet mit militärischer Macht, und obwohl die Europäische Union wirtschaftlich eine Weltmacht und für Russland ein wichtiger Handelspartner ist, sind wir natürlich militärisch nicht das Gegenüber, das Putin tatsächlich zum Nachdenken und zum Überdenken seiner Po­sition bringen kann. Diese Krise muss auch ein Weckruf für die EU sein, um die „Sprache der Macht“ zu lernen, wie es EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen formu­liert hat. Denn es führt kein Weg daran vorbei, dass die EU ihre Verantwortung für die Sicherheit in unserer Nachbarschaft wahrnimmt. Und diesen Weg muss Österreich unterstützen.

Was aber Österreich auch machen kann – und das tut das Parlament, dafür darf ich dem Präsidenten auch herzlich danken –, dass wir konkret helfen. In diesen Tagen sind wieder zehn russische und zehn ukrainische Kinder hier, um sich zu erholen. – Eine humanitäre Geste, ein wichtiges Signal, das wir hier auch als Österreich gerade an die Kinder in diesem krisengeschüttelten Land ausschicken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss. Neben der EU ist gerade auch die OSZE gefordert. In der OSZE sind die USA, Russland, die Ukraine und alle EU-Staaten vertreten, und sie ist geschaffen worden, um Sicherheit in Europa zu bringen. Und die OSZE hat dazu das Know-how. Ich hoffe sehr, da es um die Sicherheit Europas geht, dass die OSZE Russland und die Ukraine doch noch an den Verhandlungstisch bringen kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

9.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


9.41.23

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Für alle, die mei­nen, die Ukraine ist weit weg und die Dinge, die dort geschehen, betreffen uns nicht wirklich, darf ich einen Entfernungsvergleich bemühen: Ich habe mir die Luftlinien zwischen


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Wien und Bregenz, der westlichsten Landeshauptstadt, angeschaut, und diese Luftlinie beträgt 500,38 Kilometer. Die Luftlinie von Wien bis Uschhorod, das ist die westlichste Provinzhauptstadt der Ukraine, beträgt 439,69 Kilometer. (Abg. Deimek: ... es trifft nur auf die Grenzregion zu! Das ist, wenn man nicht Geografie kann!) Das ist schon sehr viel weniger und zeigt, dass wir hier nicht im Abseits stehen, sondern sehr nahe sind.

Was auch zu beobachten, leider zu beobachten ist, ist, dass sich der Konflikt zwischen Russland und vornehmlich der Ukraine immer stärker zuspitzt. Es erinnert an eine Zeit, von der wir dachten, dass sie vorbei sei, eine Zeit, in der der Kalte Krieg unser Land bedroht hat, die Kriegsgefahr real war und auch ein Atomkrieg etwas von Realität an sich hatte. Um zu wissen, wie die Dinge vielleicht zu behandeln, vielleicht zu lösen sind, muss man auch den Hintergrund dieses Konflikts mitbeleuchten, und wenn man das tut, und das hat auch der ehemalige Generalsekretär der OSZE Lamberto Zannier richtig dargestellt, dann ist es auch, wenn nicht hauptsächlich, ein Konflikt hinsichtlich der NATO und der Ukraine.

Als Österreicher und Österreicherinnen sind wir, wie alle Europäer und Europäerinnen, unmittelbar von dieser Gefahr für den Frieden in Europa betroffen. Und es ist meines Erachtens erstes Ziel der österreichischen Bundesregierung, hier nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv zu sein. Dieser Konflikt geht uns etwas an, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Wir – und ich glaube, da sind wir uns alle hier einig – wollen keine Zuspitzung des Konflikts in Richtung einer militärischen Auseinandersetzung. Daher fordern wir von der österreichischen Bundesregierung, insbesondere von Ihnen, Herr Außenminister, einen wirklich engagierten und wirklich guten Einsatz, der deeskalierend wirkt. Ich denke, das ist auch unsere gemeinsame Aufgabe, auf diplomatischem Wege zu versuchen, eine Deeskalation dieses Konflikts zu erreichen, und zwar einerseits bilateral, aber selbst­verständlich auch im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der OSZE, denn das Eskalations­potenzial – das muss man ganz offen sagen – ist ein wirklich hohes.

Die angekündigten Manöver Russlands sind sicher nicht hilfreich und deeskalierend, und die britischen Waffenlieferungen sind sicher auch nicht deeskalierend. Man muss aber auch sagen, dass die seit Kurzem erlassene Regelung, dass überregionale Zeitungen in der Ukraine nur mehr in ukrainischer Sprache erscheinen dürfen, auch nicht hilfreich ist, denn das Prinzip der Pressefreiheit hat überall zu gelten, nicht nur dann, wenn es einem recht ist, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Druck erzeugt Gegendruck – das kennen wir aus der Menschheitsgeschichte sehr gut –, und oft war es so, dass dieser Druck und dieser Gegendruck friedliche Lösungen mehr verhindert als gefördert haben. Und wenn manche schon von einem schwelenden Krieg sprechen: Es muss alles unternommen werden, um einen heißen Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu verhindern und da Vorsorge zu treffen, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht dabei auch um den Frieden und die Sicherheit in Europa. Es geht darum, dass wir uns als Sitzstaat der OSZE massiv einbringen, und es geht auch um eine stärkere Rolle der Europäischen Union in dieser Frage.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich gut erinnern, wie die Menschen, als es zu diesen Auseinandersetzungen am Majdanplatz gekommen ist, die Barrikaden erklommen haben. Kollegen von mir aus dem Europäischen Parlament waren damals vor Ort und haben berichtet, dass die Menschen in ihrem Mut und in ihrer Verzweiflung auf die Barrikaden gestiegen sind und die ukrainische Flagge vor sich hergetragen haben. Sie haben aber auch das europäische Sternenbanner auf diese Barrikaden ge­tragen, in der Hoffnung, dass Europa ihnen eine Zukunft bietet. Und diese Hoffnung sollten wir gemeinsam – als Europäerinnen und Europäer und als Österreicherinnen und


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Österreicher – nicht enttäuschen, geschätzte Damen und Herren! – Ein herzliches Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.


9.46.45

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Der Titel dieser Aktuellen Stunde lautet: „Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ – Da stellt sich natürlich die Frage: Welche Rolle, welche Möglichkeiten hat die Europäische Union, überhaupt an der aktiven Gestaltung des Friedens in Europa mitzuarbeiten? Oder: Wie ernst wird die Europäische Union in diesem Zusammenhang von den Russen, von den Amerikanern, von der Nato, von wem auch immer genommen?

Die traurige Gewissheit ist, die Europäische Union wird, um es gelinde zu formulieren, nicht besonders ernst genommen. Auch wenn der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik – Außenminister darf man ja nicht sagen, weil die entsprechende Verfassung, wie wir ja wissen, von den Franzosen und Holländern im Jahr 2005 per Volksentscheid abgelehnt wurde – Josep Borrell das bedauert und sagt, wir dürfen da keine Zuseher sein, keine unbeteiligten Zuschauer, und das sogar mit Jalta 2.0 vergleicht – was ich für etwas überschießend halte –, dann hat er durchaus recht, aber mit Josep Borrell wird jetzt niemand reden, jedenfalls nicht die Russen.

Die Russen haben ja weitreichende Vorschläge, Vertragsvorschläge, gemacht, zum einen an die USA und zum anderen an die Nato gerichtet – das sind die Organisationen beziehungsweise Länder, mit denen die Russen offenbar reden wollen –, zur gütlichen Lösung dieses Problems, und zwar schon vor Weihnachten. Da geht aber überhaupt nichts weiter.

Warum wird die Europäische Union in diesem Zusammenhang nicht ernst genommen? – Na ja, wenn Sie, Herr Außenminister, und auch Ihr Vorgänger, Außenminister Linhart – und ich gehe einmal sehr stark davon aus, dass Sie auch ähnliche Prinzipien haben –, unter anderem als eines der drei wichtigsten Dinge das vollkommene Bekenntnis zum transatlantischen Bündnis als Grundlage Ihrer Außenpolitik postulieren, dann darf man sich nicht wundern, denn wenn man das ein bisschen weniger freundlich formuliert oder direkter formuliert, dann heißt das im Prinzip – und das findet ja statt –, wir machen dem Grunde nach das, was die Vereinigten Staaten von Amerika wollen, und sind braver Partner – um es wieder freundlich zu formulieren – der Vereinigten Staaten von Amerika. Das heißt, die EU nimmt sich mit einer derartig einseitigen Politik selbst jegliche Handlungsmöglichkeiten, ein eigenes Profil zu entwickeln.

Wie soll das funktionieren? – Wir wissen doch, dass sich momentan geopolitisch sehr, sehr viel tut. Wir sind meines Erachtens an der Schwelle dieser monokratischen, impe­rialen Struktur der Vereinigten Staaten von Amerika, die sozusagen die Welt beherrscht. Es kommen starke Player, insbesondere China, aber auch Russland, wieder in eine Konsolidierungsphase, sie erscheinen sozusagen geopolitisch als Player. Wo ist da die EU? – Wenn ich jetzt die Losung ausgebe: Wir sind dem transatlantischen Bündnis bedingungslos treu!, dann gibt es keine Möglichkeit für ein Profil der EU.

Wir haben selbstverständlich auch das Problem – ohne Anführungszeichen –, dass wir eine Parallelstruktur haben, nämlich die Nato, und da geht es dann ums Eingemachte. Selbstverständlich spielt die Nato-Mitgliedschaft eine Rolle, in vielen Fällen besteht auch parallel eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Im konkreten Fall der Ukraine wird mit der Nato gesprochen und nicht mit der Europäischen Union. Das ist relativ


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einfach. Österreich hat eine gute Chance – weil wir ja nicht Mitglied der Nato sind, sondern neutral –, da in der guten alten Tradition als Brückenbauer zu fungieren und ausgleichend zu wirken.

Mir ist das Ganze zu schwarz-weiß, zu sehr Gut und Böse: USA gut, Russland böse. So ist es nicht! Die Welt ist nicht schwarz-weiß, sondern es gibt verschiedenste Grautöne, und man muss – und da bin ich noch lang kein Putin-Freund – auch die Sorgen und Bedenken der Russen ernst nehmen, zumindest zur Kenntnis nehmen, und darf die nicht einfach so vom Tisch wischen. Es hat natürlich eine massive Ausweitung der Nato Richtung Osten gegeben und es gibt Sicherheitsbedürfnisse der Russen. Das muss man doch zur Kenntnis nehmen. Stellen Sie sich vor, was die Amerikaner machen würden, würde Kuba, Venezuela oder Mexiko sagen, Mitglied einer russischen Militärge­mein­schaft zu sein! Da würden die Amerikaner – zu Recht – auch sagen: Das ist mit unserem Sicherheitsbedürfnis, mit unserer nationalen Sicherheit nicht notwendigerweise verein­bar, da läuten bei uns die Alarmglocken! – Das muss man meines Erachtens auch den Russen zugestehen.

Man darf das jetzt auf keinen Fall eskalieren lassen. Kollege Leichtfried hat eh schon gesagt, dass diese Truppenkonzentrationen natürlich eskalierend wirken, aber selbst­ver­ständlich sind auch Waffenlieferungen und Truppenbereitstellungen, etwa jene der Briten, auch nicht deeskalierend.

Ich komme zum Schlusssatz und bin da beim Kollegen Lopatka: Welches Format ist geeignet? – Minsk II ist offensichtlich nicht geeignet. Ich sehe, bilaterale Verhandlungen sind auch nicht geeignet, Jalta 2.0 auch nicht. Ich sehe eine große Chance im Rahmen der OSZE, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und deeskalierende Lösungen zu erarbeiten. Die Europäische Union spielt für mich in diesem Prozess in Wahrheit keine Rolle. (Beifall bei der FPÖ.)

9.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte.


9.52.48

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Herr Präsident! Herr Außenminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kassegger, Sie hätten jetzt schon transparent sein können und vor den Fernsehzusehern und Fernsehzuseherinnen sagen können, dass die FPÖ fünf Jahre ein Freundschaftsabkommen mit Putin gehabt hat, das er erst vor einem Monat hat auslaufen lassen (Zwischenruf des Abg. Deimek), und dass Sie unter den Umständen natürlich nicht wissen, wer der Gute und wer der Schlechte ist, wenn dort Truppen aufmarschieren. Die Transparenzerklärung hätten Sie jetzt schon vom Rednerpult abgeben können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kassegger: Ich habe das bei meiner letzten Rede, aber da waren Sie nicht da! – Ruf bei der FPÖ: Waren Sie beim letzten Mal nicht da?)

Tatsache ist, dass Europa vor einem Problem, vor einem großen Problem steht, es rollt auf uns zu. Österreich ist militärisch neutral, aber wir müssen wirklich nicht politisch neutral sein, wenn wir an der Schwelle eines Krieges stehen. Putin führt seit acht Jahren Krieg in der Ukraine, im Donbass, mit regulären Truppen und mit der Unterstützung von Milizen. Er hat die Krim völkerrechtswidrig besetzt. Im Baltikum, wo es große russische Minderheiten gibt – die drei Staaten sind immerhin EU-Mitglieder –, herrscht natürlich die Angst, dass er dort genau das Gleiche wie in der Ukraine macht, wo das zweimal passiert ist und es zweimal durchgegangen ist.

Wir als Europäische Union werden nicht darum herumkommen, uns dieser Sache zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wenn er im Donbass acht Jahre Krieg führen


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kann und die Krim besetzen kann, dann glaubt er, dass er jetzt den dritten Schritt setzen und die Landverbindung zur Krim erobern kann. Genau um das geht es bei dieser Sache, und das werden wir verhindern müssen.

Ein Großteil der EU-Mitglieder sind Nato-Mitglieder, und das ist ein Problem. Das ist ein Problem für Österreich als neutrales Land, wenn es nicht Nato-Mitglied werden und da nicht hineingezogen werden möchte, aber es ist eine Riesenchance, und die sollten wir aktiv nutzen, Herr Außenminister, finde ich.

Die Nato selbst sagt, sie wird nicht zu Waffen greifen, sie wird nicht angreifen. Sie hat kein Interesse an einer militärischen Eskalation, es wird wirtschaftliche Sanktionen geben. Dann aber ist das ein EU-Thema, dann ist das unser Thema, und dann sitzen wir dort am Tisch. (Abg. Deimek: ... das Gas in der Hand! Das vergesst ihr immer wieder ... außenpolitische Stümper!) Für alles unterhalb der Kriegsschwelle ist die Europäische Union zuständig. Dort ist Österreich mit am Ruder, und da erwarte ich mir eine starke Rolle Österreichs. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es gibt ein gutes Vorbild für solche Einsätze. In Bosnien-Herzegowina war zuerst die Nato die friedenserhaltende Kraft mit den SFOR-Truppen, die wurden von den Eufor-Truppen abgelöst, von europäischen EU-Truppen oder von der EU gestützten Truppen. Der Kommandant, der jetzt dort mit seinen Truppen für Frieden sorgt, ist sogar ein Österreicher. Wir können eine aktive Rolle spielen, sollten eine aktive Rolle spielen und sollten uns in guter österreichischer Tradition der letzten Jahrzehnte zumindest für den Frieden in Europa einsetzen und das auch weiterhin machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es muss eine Unabhängigkeit der Europäischen Union von Putin geben. Wenn er kein Interesse hat, ein konstruktiver Partner zu sein, wenn er kein Interesse hat, wirtschaftlich mit uns korrekt zu interagieren und sein eigenes Land aufzubauen, dann müssen wir da Konsequenzen ziehen, dann müssen wir uns wirtschaftlich und rohstoffmäßig unabhängig machen. Dass wir vom russischen Gas abhängig sind, ist ein Skandal. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

Es ist auch, das möchte ich auch noch sagen, ökologisch selbstverständlich nicht zu akzeptieren, dass wir uns gerade von diesem Rohstoff weiterhin abhängig machen. Schon aus diesem Grund sollten wir vielleicht über Nord Stream 2 mehr als nur nach­denken und das mehr als nur als Druckmittel in dieser Krise einsetzen, wir sollten kündigen – weg damit! (Beifall bei den Grünen.)

Zusammenfassend: Ich erwarte und erhoffe mir, dass wir in den nächsten Monaten aktiv sein werden und es zu keiner vollen militärischen Eskalation kommt. Wenn es aber dazu kommt, und dann zu einem wirtschaftlichen Kampf um die Freiheit der Ukraine, zu einem wirtschaftlichen Kampf um den Frieden, dann erwarte ich mir, dass Österreich darauf drängt, dass die Europäische Union da eine wichtige Rolle hat, friedlich vorangeht und viel Druck auf den russischen Aggressor macht. Wir können uns das in Europa nicht bieten lassen, dass Minderheiten aufgehetzt werden und in Bürgerkriege steuern. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Brandstätter.)

9.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


9.57.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich habe Sie schon einmal mutiger erlebt, wobei ich das nicht Ihnen persönlich zu­schreiben würde, sondern eher der Tatsache, dass die außenpolitische Linie Österreichs


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seit Jahrzehnten eingefroren ist und man sich nicht sonderlich überlegt, sich ein bisschen selbstkritischer damit auseinanderzusetzen, ob denn das immer noch sinnvoll ist.

Kollege Lopatka hat das zumindest probiert. Er hat hinterfragt, wieso wir als Europäische Union nicht diese Druckmittel haben, die wir brauchen würden, um entsprechend auf­zustehen. Wir sind uns, glaube ich, einig, was passiert, wenn Russland weiter militärisch eskaliert, aber die Frage ist ja, wie wir solche Situationen in Zukunft verhindern können und wie wir als Europäische Union es schaffen, in Zukunft eine einheitliche Linie und auch die entsprechenden Druckmittel zu haben, dass die europäische Stimme gehört wird.

Da bringt es halt im Ergebnis nicht viel, wenn man in Sonntagsreden immer wieder sagt: Wir sind für ein entschlossenes Handeln!, und wir uns als Österreich dann am Schluss halt leider sehr oft hinter unserer Geschichte verstecken. Sie wissen, dass wir als NEOS und auch ich höchstpersönlich die Neutralität im 21. Jahrhundert nicht unbedingt als geeignetes Konzept verstehen, um den Herausforderungen, die wir weltweit und auch in Europa haben, etwas entgegenzusetzen. Mit diesem Beharren auf der Neutralität schwächen wir einerseits Österreichs Position und wir schwächen auch die europäische Position nachhaltig, und das halte ich nicht für richtig.

Wir müssen uns weiterentwickeln und überlegen, wie wir solche Situationen in Zukunft verhindern können, nämlich die Aggression, die Russland über die letzten Jahre und auch davor immer wieder entsprechend an den Tag gelegt hat. Wir müssen zu einem Um­denken kommen und klare Antworten darauf haben, wie wir Russland etwas ent­gegensetzen, damit es nicht mehr die Möglichkeit hat, seine Hegemonialstellung, seinen Einflussbereich zu vergrößern. Dazu braucht es ein ordentliches Umdenken in Öster­reich und in der Europäischen Union, denn wenn wir es nicht schaffen, endlich mit einer Stimme zu sprechen, in Zukunft außenpolitisch wirklich geeint aufzutreten, dann brauchen wir uns, ehrlich gesagt, nicht zu wundern, wenn man uns nicht sonderlich ernst nimmt.

Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, Sie sind froh, dass die USA da als die Stimme der Freiheit verhandeln und auftreten. – Ja, ich bin auch froh, dass die USA hier auftreten, weil wir als Europäische Union es nicht können oder nicht ausreichend können. Was der französische Präsident Macron gesagt hat, ist schon etwas, dem ich jedenfalls zustimmen würde: Er hält es für absurd – und ich finde auch, dass das vollkommen daneben ist –, dass über die Frage, ob in Europa Krieg herrscht, die USA und Russland verhandeln, während wir nicht selbstbewusst auftreten und klar sagen können: Wir müssen uns da einsetzen und dem etwas entgegensetzen. (Beifall bei den NEOS.)

Wir brauchen uns ja nicht zu wundern, wenn auch die europäische Außenpolitik immer nur der kleinste gemeinsame Nenner von 27 Mitgliedstaaten ist. Jeder Außenminister fährt zuerst selbst in die Ukraine, dann versucht er, in Russland mitzuverhandeln; wir werden von den USA informiert – wie Sie gesagt haben –, wir schauen, was wir denn für entsprechende Informationen bekommen.

Und ja, die Europäische Union ist ein Friedensprojekt, ist das großartigste Friedens­projekt, es muss uns aber doch auch klar sein, dass wir lernen müssen, unsere Stimme entsprechend zu erheben, und zwar nicht nur mit wirtschaftlichen Sanktionen, denn wir merken ja, dass die Reaktion Russlands darauf einigermaßen zurückhaltend ist und der Eindruck kein sehr großer ist. Obwohl Emmanuel Macron meiner Parteienfamilie angehört, bin ich nicht in allen Fragen, sogar in vielen Fragen nicht seiner Meinung. Wo er aber recht hat, ist, wenn er klar betont, dass wir über eine neue europäische Sicher­heitsordnung nachdenken müssen. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen europä­ischen Heeres zu negieren und als Österreich immer wieder historisch darauf zurück­zufallen, dass wir die Neutralität haben, und uns nicht zu überlegen, wie wir die europäische


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Sicherheits- und Außenpolitik weiterentwickeln können, halte ich für ein Kopf-in-den-Sand-Stecken, und das ist eigentlich einer österreichischen Position nicht würdig. (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Lopatka hat es angesprochen: Wir brauchen ein Druckmittel, ein militärisches Druckmittel – es ist ja logisch, dass, wenn wir entsprechende Truppen haben und uns hinstellen und sagen können: Schaut, hier geht es auch dahin gehend keinen Schritt weiter und hier ist eine Grenze, die verteidigt wird!, sich Russland eher beeindrucken lassen wird.

Ich bin überzeugt davon: Wenn wir als Europa in der Welt ernst genommen werden wollen – und das will ich –, dann müssen wir ernsthaft darüber nachdenken und uns weiterentwickeln. Das heißt, es braucht eine echte gemeinsame Außen- und Sicher­heits­politik, und davon ist auch ein gemeinsames europäisches Heer ein wesentlicher Bestandteil. (Beifall bei den NEOS.)

10.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


10.02.42

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen nunmehr vor der angespanntesten militärischen Situation in Europa seit dem Kalten Krieg. Ich möchte dazu drei Punkte erwähnen, die mir einfach wichtig erscheinen.

Es wurde schon von allen meinen Vorrednern gesagt: Die Ukraine ist ein souveräner Staat, sie hat ein Selbstbestimmungsrecht, und wie die Ukraine ihren Weg geht, soll die Ukraine entscheiden.

Es ist – vielleicht muss man ein bisschen zurückgreifen – eine lange Geschichte der Unterdrückung. Es gab in der Ukraine immer vorherrschende Mächte. Die Ukraine ist ja ein relativ junger Staat auf dem Weg, diese Eigenverantwortung für sich auch zu lernen. Wenn wir oft, wie ich manchmal das Gefühl habe, ein bisschen herabschauen oder viele das Gefühl haben, sie sei eine Bananenrepublik, die ganz weit weg ist, dann muss man sagen: Das ist sie nicht. Es liegt aber im Wesen der Sache, dass auch Demokratie gelernt sein muss. Wenn wir schauen: Das Zarenreich, das Habsburgerreich, Polen, Russland natürlich in vielen Epochen – die Ukraine wurde einfach immer fremdbestimmt, es war eine Fremdherrschaft da. Diesen Anspruch, den Russland jetzt stellt, dürfen wir so als EU, als Europa, aber auch als Österreich nicht einfach hinnehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Für mich war das eine Erfahrung, ich kann mich noch erinnern: Die Orange Revolution – das hat mich damals eigentlich sehr geprägt. Damals ist für mich erst so das Interesse an diesem Land entstanden. Ganz viele Menschen haben ihr Leben gelassen, ganz viele Menschen haben da für Demokratie, für Freiheit gekämpft. Wir dürfen als Europa, wir dürfen als Demokratien auch niemals hinnehmen, dass es in der heutigen Zeit noch mit archaischen Mitteln, archaischen Machtdemonstrationen zur Verschiebung von Grenzen kommt, überhaupt zu einem Anspruch kommt, mit Panzern vorzugehen.

Zweitens, weil es ist ja auch immer wieder Thema ist: Warum müssen wir uns hier einmischen? – Es geht uns in Österreich natürlich etwas an! Einer meiner Vorredner, ich glaube, Jörg Leichtfried, hat gesagt, es sind genau 600 Kilometer. Wenn man sich für 6 Stunden ins Auto setzt, ist man bereits in der Ukraine, sie ist also wesentlich näher, als wir glauben oder als viele bei uns glauben, und die Ukraine ist für uns auch sicher­heitspolitisch ganz, ganz wesentlich. Sie liegt zu 100 Prozent auf europäischem Boden,


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und wir müssen uns natürlich für diesen Nachbarstaat sozusagen – sie ist ein Fast­nachbarstaat – auch selbst engagieren.

Das Dritte – ein Thema, das ich ganz wesentlich finde – ist die historische Chance für die EU. Ich glaube, es ist eine Chance, dass wir da jetzt die Verantwortung übernehmen, dass wir eine starke EU sind, dass wir zeigen, dass wir eine Rolle spielen, auch in diesem Spiel der Mächte – Europa, China, in vielem natürlich Russland –, in dem jeder sein Eigeninteresse hat. Wir müssen demonstrieren, dass wir als EU starke Partner sind, dass wir zusammengehören – und das ist nicht Deutschland, das ist nicht Frankreich, sondern wir alle gemeinsam können jetzt ein Statement setzen, wozu wir als EU auch imstande sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Außenministerkollegin Baerbock war ja kürzlich in der Ukraine, auch da kamen unter­schiedliche Meldungen. Ich glaube, was ganz wichtig ist, ist, dass wir uns da noch viel mehr verständigen, dass wir als Europa ein starker Partner sein wollen. Ich betrachte jetzt diesen gesamten Konflikt – wenn man ihn als eine Art Beziehungskonflikt sieht –: Welche Rollen könnten wir hier haben? Worum geht es hier? – Es geht um Zuge­hörig­keit, um Identität, es geht um Unterdrückung, es geht um Unterwerfung, um Selbstwert, um Kräftemessen. Das ist eigentlich eine toxische Beziehung zwischen Staaten, kann man sagen. Geht es uns etwas an oder geht es uns nichts an? – Wir sind sicher keine Schiedsrichter, wir können vermitteln und wir können befrieden, und das ist unsere historische Aufgabe. Ich glaube, Österreich ist sehr, sehr gut, gerade, was die diplo­matischen Beziehungen betrifft, was den Austausch betrifft. Wir haben wirtschaftliche Interessen, kulturelle Interessen.

Zurückschauend – und es ist einfach die schwierigste Situation, vor der wir seit dem Kalten Krieg je standen – habe ich ein Zitat gefunden, das ich ganz passend fand, das ist nämlich das Zitat des Kalten Krieges schlechthin: „Wer zuerst schießt, stirbt als Zweiter.“ – Genau so ist die Situation. Es kann nur eine Lose-lose-Situation entstehen. Wir müssen als Österreich da auch unseren Teil beitragen, und wir müssen vor allem einwirken, dass wir ein stärkeres Europa werden, dass wir eine starke EU sind und dass wir wirklich unsere Chance jetzt auch in dieser Situation nutzen, zu zeigen, dass wir als Europa zusammenstehen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.


10.07.42

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): „Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“, schreibt Carl von Clausewitz 1832 in seinem Buch „Vom Kriege“. Ich denke, dieser Satz entspricht auch in etwa der Militärdoktrin von Russland. Dass ein möglicher Krieg so nahe wie selten in der jüngsten Vergangenheit ist, haben wir jetzt schon mehrfach gehört, mit diversen Kilometervergleichen. Ich glaube, die Lehre daraus ist schlicht und ergreifend, dass Donezk und Luhansk nicht irgendwo im weiten Wilden Osten sind, sondern quasi vor unserer Haustür.

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU ist viel, viel Geld, sind Milliarden Euro geflossen, um diesen sechs Ländern, die die Östliche Partnerschaft umfasst, auf die Sprünge zu helfen, sage ich jetzt einmal, mit dem Effekt, dass das Wirtschaftswachstum sehr unregelmäßig ist, dass Korruption zwar oft aufgedeckt, aber noch lange nicht be­seitigt worden ist, dass Reformen entweder gar nicht oder wenn, dann unzureichend umgesetzt worden sind, sehr oft auch wieder zurückgenommen worden sind, und in der EU leider auch das Bewusstsein für die strategische Bedeutung dieser Östlichen


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Partnerschaft, für die strategische Bedeutung dieser sechs Staaten gesunken ist, gleicher­maßen wie die externe Bedrohung dieser sechs Staaten durch Russland und seine Verbündeten gestiegen ist. Das hat jetzt eben auch zur Konsequenz, dass vor allem Russland und die USA über die Zukunft der Ukraine verhandeln.

Ich habe gestern Abend relativ lange mit Martin Sajdik telefoniert, der viereinhalb Jahre lang Sondergesandter der OSZE für diesen Konflikt war. Martin versichert sehr glaubhaft, dass das OSZE-Monitoring in der Ostukraine wirklich Großartiges leistet und ganz, ganz wichtig ist. Was nur absolut fehlt, ist der politische Druck, dass die, die da monitoren, auch wirklich Zugang, freien Zugang, sicheren Zugang, zu allen Gebieten haben, auch in Russland, was notwendig wäre.

Was aber parallel dazu gleichermaßen fehlt, ist der politische Druck, dass auch Russland abkommensgemäß agiert. Ich habe lachen müssen, als Russland dieser Tage einge­fordert hat, dass die Minsker Verträge endlich umgesetzt werden müssen. Russland hält sich in ganz großem Umfang nicht an die Minsker Verträge, wenn es zum Beispiel darum geht, dass es ja eigentlich schon längst wieder die Ukraine sein sollte, die die Grenzen in den Separatistengebieten überwacht. Darüber hinaus fehlt der politische Druck, dass das Budapester Memorandum, was die Unversehrtheit der Grenzen der Ukraine betrifft, von Russland auch nur irgendwie respektiert würde.

Warum fehlt dieser Druck? Warum fehlt dieser Druck sowohl der Europäischen Union wie auch Österreichs? – Unter anderem deswegen, weil es ganz, ganz viele wirtschaft­liche Interessen gibt, die da querstehen: weil es österreichische Firmen gibt, die in Russland investiert haben, weil es russische Firmen in Österreich, in der EU gibt, die da auch Druck machen, und – das ist wahrscheinlich das Allerschlimmste beziehungsweise der schlimmste Faktor, warum dieser politische Druck nicht zustande kommt – weil wir schlicht und ergreifend von russischen Gaslieferungen abhängig sind, da es Generationen von Wirtschafts- und Umweltministern seit Martin Bartenstein – vor allem Minister der ÖVP – nicht geschafft haben, die Energiewende herbeizuführen, die wir endlich brauchen, da sie es nicht geschafft haben, endlich erneuerbare Energiequellen wirklich in einer Art und Weise auszubauen, dass wir eben nicht mehr von Importen fossiler Energieträger abhängig sind.

In diesem Zusammenhang ist es ein Witz, dass jetzt seit über einem Jahr ein Klimaschutzgesetz in Österreich fehlt (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer), dass wir nicht wissen, welche Ziele betreffend den Klimaschutz wir eigentlich haben. Das ist wirklich bedrohlich, und daran sieht man, dass Klimapolitik auch eine mehrfache globale Dimension hat, beispielsweise auch eine sicherheitspolitische Dimension.

Wissen Sie, ich bin jetzt seit vier Jahren in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, und als ich 2018 dort hingekommen bin, hat es aufgrund der Okkupation der Ukraine gerade Sanktionen gegen Russland gegeben; über mühsame Verhand­lun­gen ist Russland dann im Sommer 2019 wieder zurückgekommen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Gespräche und die Verhandlungen seither wesentlich anstrengender und nervenaufreibender geworden sind, dass es wesentlich mehr leere Kilometer gibt, dass es wirklich, wirklich mühsam ist, und trotzdem glaube ich, dass es besser ist, dass Russland am Tisch sitzt und dass wir mit Russland sprechen und nicht über Russland sprechen.

Aus gut informierten Quellen weiß ich, dass Putin vor allem vor zwei Dingen Angst hat: Das sind massive Demonstrationen gegen seine Regierung in russischen Städten und das ist beziehungsweise wäre ein Haftbefehl seine Person betreffend etwa vom Internationalen Strafgerichtshof aufgrund internationaler Verbrechen, die der ICC ahndet. Darum finde ich es auch so unglaublich wichtig – und ich bemühe mich seit in etwa sechs Jahren in Gesprächen mit ukrainischen Abgeordneten darum –, dass die


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Ukraine das Römische Statut ratifiziert, dass die Ukraine dem Internationalen Straf­gerichtshof beitritt. Ich glaube nämlich, das wäre ein sehr, sehr wichtiger Schritt: Sobald es eine Vorlage von Selenskyj gibt, könnte dieser Schritt dann auch wirklich erfolgen, denn mittlerweile gäbe es eine Mehrheit in der Rada, und der Beitritt der Ukraine zum ICC wäre ein wichtiger Schritt, damit Russland seine Politik nicht mit anderen Mitteln fortsetzt. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

10.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bösch. – Bitte.


10.13.41

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Das Nord-Stream-Projekt, diese Gaspipeline aus Russland, ist von einigen Vorrednern und auch von Ihnen, Herr Bundesminister, angesprochen worden. Ich glaube, dass das erst dann ein politischer Faktor sein wird, wenn in Berlin und in Wien die Wohnungen kalt sein werden; dann wird man darüber nachdenken müssen, in welcher Form wir diesbezüglich weiter agieren.

Sie, Herr Bundesminister, haben es aber richtig dargestellt: Wir sind in einer sehr schwierigen Lage, weil wir in diesem Konflikt sehr viele Mitspieler haben. Wir haben die USA, wir haben Russland und wir haben das betroffene Land, die Ukraine, wir haben aber auch die baltischen Länder, EU-Mitgliedstaaten, die sich natürlich fürchten, weil diese Länder auf ein halbes Jahrhundert eiserner russischer Faust des russischen Bären zurückblicken können, die wissen, was es bedeutet, wenn man mit eigenen Interessen in die Zwickmühle von Großmächten kommt, und die den russischen Bären auch dementsprechend kritisch einschätzen.

Es gibt darüber hinaus aber auch die Nato. Diese baltischen Staaten, diese EU-Mitglieder, sind auch Mitglieder der Nato geworden, Herr Bundesminister, und das aus gutem Grunde, nämlich weil sie der Europäischen Union und ihren Strukturen nicht trauen. Sie erkennen die strukturelle Schwäche der Europäischen Union, die auch schon von verschiedenen Vorrednern angesprochen worden ist, und haben sich der Nato angeschlossen. Die Nato ist das einzige jetzt funktionierende Militärbündnis der Welt.

Wir sind dankbar dafür, dass wir über ein halbes Jahrhundert Kalten Krieg die Nato als Schutzmacht hatten. Das ist die Nato aber nicht alleine, denn sie ist auch der militärische Arm der US-Außenpolitik, und das gilt es in diesem Konflikt, der vor uns steht, auch zu beurteilen. Diese Funktion der Nato, die Außenpolitik der USA hier militärisch zu sichern, ist ein wesentlicher Punkt. Die Nato hat sich nach dem Zusammenbruch des Eisernen Vorhanges grenzenlos nach Osten erweitert, und Russland wehrt sich gegen diese Erweiterung.

Erinnern wir uns zurück an die Sechzigerjahre, als die Sowjetunion vor der Haustür der USA, in Kuba, Atomraketen hat stationieren wollen! Das ist damals – zum Glück für uns alle im Westen – verhindert worden, aber es weist darauf hin, dass es eigene Sicher­heitsinteressen von Großmächten gibt, und die USA führen seit ihrer Gründung, seit 200 Jahren, Krieg um ihre Märkte. Das ist so bei Großmächten, das tun andere auch, und das kann keiner auf dieser Welt verhindern.

Wir aber, Herr Bundesminister, sind ein neutrales Land, und der wesentliche Punkt dabei ist jetzt nicht die Neutralität, sondern dass wir das einzige zentraleuropäische EU-Mitgliedsland sind, das nicht Vollmitglied der Nato ist. Wir hätten da die Möglichkeit, uns als Vermittler anzubieten: als Vermittler für beide Seiten, die in diesem Konflikt drinnen stecken. Derzeit scheint das unlösbar.

Wir als Republik Österreich sollten uns diesbezüglich als Vermittler anbieten, um auch sicherzustellen, dass wir eine Äquidistanz zwischen Washington und Moskau leben. Es


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muss uns, nicht nur uns als Österreicher, sondern auch uns als Europäer, klar sein, dass wir beide brauchen: Wir brauchen Washington, aber wir brauchen auch Moskau. Sie, Herr Bundesminister, haben ja richtigerweise erwähnt, dass ohne Russland kein Friede in Europa möglich sein wird. Deshalb möchte ich Sie auffordern, diese Äquidistanz auf europäischer Ebene zu leben und nicht einfach nachzuhüpfen, was Ihnen die EU-Partner vorhüpfen. Das, glaube ich, ist der falsche Weg, den Österreich in Europa gehen kann.

Erinnern Sie sich zurück an die Zeit unserer gemeinsamen Regierung, der Regierung von Freiheitlichen und der ÖVP! Dort ist es uns gelungen, auf europäischer Ebene eigenständige Wege zu gehen, sowohl in der Zuwanderungsfrage als auch in der Außenpolitik. Das sollten Sie sich als Beispiel nehmen, Herr Bundesminister! Sie sollten sich in dieser Richtung mehr bemühen, und das sollte Ihnen unser Land und der Friede in Europa eigentlich wert sein. (Beifall bei der FPÖ.)

10.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte sehr.


10.18.33

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Wir sprechen heute über den Konflikt der zwei größten Staaten in Europa. Dabei geht es um viele Menschen – 41 Millionen Menschen leben in der Ukraine, wenn wir von der Ukraine sprechen –, und ja, auch Österreich ist wirtschaftlich betroffen. Wir sind der sechstgrößte Investor in der Ukraine, 150 österreichische Betriebe haben Niederlassungen im Land, darunter schon sehr lange große Unternehmen wie Raiffeisen, Red Bull oder Porsche. Wir importieren viel aus der Ukraine – Rohstoffe wie beispielsweise Eisenerz – und exportieren auch viel dorthin. Der Konflikt betrifft uns massiv.

Was können wir tun? – Es war schon die Rede von der Östlichen Partnerschaft der EU. Diese existiert seit 2009. Sechs Länder inklusive Ukraine sind bei der Östlichen Part­nerschaft dabei. Das ist ein Versuch, mit diesen Ländern intensiv zusammenzuarbeiten, es ist aber kein Projekt Brüssel versus Moskau. Es ist eine Zusammenarbeit zum Beispiel auf Ebene der Resilienz, zum Beispiel im Kampf gegen Desinformation und Cyber- beziehungsweise hybride Bedrohungen – da wird unterstützt. Es ist Wieder­aufbau dabei und es werden Reformen wie beispielsweise jene in Bezug auf Rechts­staatlichkeit und Regierungsführung unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters gibt es den strategischen Kompass der EU. Das ist eine Initiative der EU mit dem Ziel, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den kommenden Jahren zu stär­ken. Das möchte ich jetzt nicht näher ausführen.

Ein bisschen möchte ich zu den Sanktionen sprechen; das ist das dritte Instrument, das uns zur Verfügung steht. Ich stimme überein, dass wir als Österreich eine Verantwortung haben, als EU eine Verantwortung haben, uns da zu beteiligen, sollten Sanktionen nötig sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich erwähnen: Trotz der bestehenden Sanktionen ist die EU nach wie vor Russlands wichtigster Handelspartner und Russland ist der viert­wichtigste Handelspartner der EU. Also da ist einiges zu tun.

Ich komme zum vierten Punkt, der mir sehr wichtig ist und der mir als guter Weg aus dieser Zwickmühle erscheint: die strategische Autonomie. Von dieser war noch nicht so viel die Rede. Strategische Autonomie bedeutet: Wir erinnern uns alle an den Beginn der Covid-19-Pandemie, in ganz Europa war keine Schutzausrüstung verfügbar. Wir haben sie in China bestellen müssen. Da bestand eine Abhängigkeit, und genau diese


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 84

Abhängigkeiten müssen wir reduzieren, Abhängigkeiten von einzelnen Ländern müssen wir reduzieren. (Beifall bei den Grünen.)

Bei diesem Konzept der strategischen Autonomie geht es also darum, dass wir unser multilaterales Handeln stärken, also mit vielen verschiedenen Ländern Handelsbezie­hun­gen aufbauen, die Abhängigkeit von einzelnen Ländern reduzieren und dadurch weniger anfällig für externe Bedrohungen sind. Genau das ist auch eine Dimension des derzeitigen Konflikts, denn wir sind abhängig von fossilen Rohstoffen aus Russland, aus Kasachstan, aus diesen östlichen Ländern. Diese Abhängigkeit müssen wir reduzieren, und dafür haben wir eine gute Lösung: Wir brauchen einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, die haben wir in Europa. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist natürlich nicht nur die Abhängigkeit von Rohstoffen, sondern auch die technolo­gische Abhängigkeit – technologische Abhängigkeit beispielsweise wieder von asiati­schen Ländern. Da geht es um Halbleitertechnologien. Also auch da müssen wir ganz massiv unsere Unabhängigkeit ausbauen, indem wir in diese Bereiche investieren und resilien­ter werden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Melchior und Wöginger.)

Ganz klar ist: Das bedeutet nicht, dass wir auf Multilateralismus, also auf die Zusam­menarbeit mit vielen Ländern, verzichten, sondern das bedeutet, dass wir die eigene Resilienz stärken. Die Lösung des Konflikts wird trotzdem in multilateralen Verhandlun­gen liegen, also nicht nur zwischen Russland und der Ukraine, sondern multilateral. Und die EU und auch Österreich müssen mit dabei sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. Bitte.


10.24.14

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause! Wir haben heute schon viel von Russlands Angst vor der Nato gehört, der Angst vor der Einkesselung, den Sicherheits­bedenken und vielem mehr. Vordergründig sind das ja auch verständliche Ängste, aber wenn man sich die Geschichte seit dem Ende des Kalten Krieges ansieht, dann passen diese vorgeblichen Ängste nicht wirklich zusammen.

Ich fasse einmal zusammen: Russland hat die Nato-Erweiterung in mehreren Schritten akzeptiert, zum Beispiel in der Charta von Paris aus dem Jahr 1990. Da sagt Russland ganz klar, dass jeder Staat seine Ausrichtung – politisch, sicherheitspolitisch, wirtschaft­lich – mit seinen Allianzen selber entscheiden kann.

In der Nato-Russland-Grundakte wurde vereinbart, was beide Seiten dürfen und was nicht. Und auch daran hat sich die Nato gehalten. 1993 hat Russland im Budapester Memorandum der Ukraine die Souveränität ihrer Grenzen garantiert. 2010 hat der damalige russische Präsident Medwedew nach einer großen Welle der Nato-Erweite­rung gesagt, dass Russland und die Nato ihr angespanntes Verhältnis endlich in den Griff bekommen haben.

Das klingt jetzt alles nicht nach einer panischen Angst vor dem Westen, vor allem da ja die Nato auch recht klargemacht hat, dass sie sich in die Belange der Ukraine nicht einmischen wird, solange es einen schwelenden Konflikt gibt. Warum jetzt gerade diese überschießenden Reaktionen? Warum jetzt gerade öffentliche Forderungen stellen, die einfach niemals akzeptiert werden können? Erwartet sich Putin tatsächlich eine Kapitu­lation des Westens? Oder sucht Putin nur einen Kriegsvorwand, um dann die Schuld dem Westen in die Schuhe zu schieben, weil dieser ja so unnachgiebig ist?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 85

Der Hintergrund ist meiner Meinung nach nicht hauptsächlich Russlands Angst vor der Ukraine. Es ist eher das ukrainische Modell, das Putin so viel Angst macht. Ukrainer sind Slawen, sie sind Teil des russischen Kulturkreises und, wie Putin ja auch selber gerne wiederholt, sie sind Teil des russischen Volkes. Wenn also die Ukrainer, die Teil des russischen Volkes sind, Europa und Russland miteinander vergleichen und sich dann Europa zuwenden, ja dann tut das Putin auch weh. Eine russische Kultur an den Grenzen Russlands, die sich von Moskau und damit auch von Putin abwendet, zeigt, dass die Kultur des starken Mannes vielleicht im Bröckeln begriffen ist. Das kann Putin natürlich nicht zulassen und muss da auch aktiv werden.

Jetzt hat die Ukraine jede Menge Probleme. Die Korruption ist allgegenwärtig, die Medienfreiheit ist nicht garantiert. Die Politik ist oft chaotisch. Es gibt eine Zivilgesell­schaft, die um Demokratie ringt. Genau dieses Ringen um Demokratie, diese Zivilgesell­schaft, dieser kämpfende Pluralismus ist aber das, was Putin in seinem Russland verhindern möchte. In der Ukraine ringen die Menschen um ihre Zukunft, in Russland wollen Putin und ein kleiner Zirkel die Zukunft der Menschen bestimmen. Und das geht sich natürlich nicht aus. Ein slawischer Nachbar, noch schlimmer: ein russischer Nach­bar, der ein Alternativmodell vorzeigt, darf einfach nicht sein. Jetzt kämpft also Putin nicht nur gegen die Nato, er bekämpft eigentlich unseren Lebensstil. Er bekämpft Europa. Er bekämpft unsere Werte und die müssen wir einfach verteidigen. Wir müssen unsere europäischen Werte verteidigen, denn es lohnt sich immer, für unsere Werte zu kämpfen.

Was also kann Europa tun? – Sie, Herr Minister, haben ja auch schon gesagt, dass wir die Ukraine nicht sich selbst überlassen dürfen. Der Konflikt ist keiner, der weit weg ist und uns kaltlassen darf. Es geht um den Angriff eines Autokraten gegen einen Staat, der sich dem Modell des freien Westens zuwenden möchte.

Es gibt ja mehrere Beispiele, wo Putin ebenfalls schon eingegriffen hat, Stichwort Kasachstan zum Beispiel, wo die Menschen auch Freiheit wollten und Putin einen Autokraten unterstützt. Belarus: Dort passiert gerade Ähnliches, das gleiche Ringen um Freiheit, das gleiche Ringen um Selbstbestimmung. Und wieder ist Putin da aufseiten der Diktatur.

Kollege Lopatka hat schon gesagt, dass die Verhandlungen an der EU vorbeilaufen. Das stimmt vielleicht so auch nicht ganz. Wie Sie richtig gesagt haben, Herr Bundesminister, ist die EU zwar durch die amerikanischen Partner gut eingebunden, aber es ist klar: Wenn wir nicht am Tisch sitzen und solange wir niemanden haben, der für uns mit einer Stimme spricht, sind wir kein akzeptabler Verhandlungspartner; denn wenn man immer zurückgehen und gemeinsam mit 26 Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich die Linie abstimmen muss, sind wir kein Partner, der ernst genommen wird. Wir brauchen deshalb eine gemeinsame Außenpolitik, wir brauchen den gemeinsamen europäischen Außenminister oder die gemeinsame europäische Außenministerin, um da auch einen Schritt weiterzukommen. In der Zwischenzeit müssen wir die Ukraine unterstützen und uns zu ihr bekennen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.29.22Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen darf ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung ge­mäß § 23 Abs. 4 verweisen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 86

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8977/J bis 9321/J

2. Anfragebeantwortungen: 8150/AB bis 8574/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (1328 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Übernahme­ge­setz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (1329 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg November 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfonds­gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 82 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/210000087452/2021, um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusam­menhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (1327 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (1297 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 – Reihe Einkommen 2021/1 (III-489 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2021/43 (III-508 d.B.)

Tätigkeitsbericht 2021 des Rechnungshofes – Reihe BUND 2020/44 (III-509 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Post AG – Qualität der Brief- und Paketzustellung im Universaldienst – Reihe BUND 2022/1 (III-530 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 87

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2020 bis November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-511 d.B.)

Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeits­marktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-516 d.B.)

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2021 (III-536 d.B.)

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2020 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-522 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 34 Innovation und Techno­logie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Ener­gie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-521 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-510 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-529 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-512 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-513 d.B.)

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-532 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landes­verteidigung (III-518 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 88

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vor­gelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-525 d.B.)

Sportausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-515 d.B.)

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-533 d.B.)

Tourismusausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-526 d.B.)

Umweltausschuss:

Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-517 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-519 d.B.)

Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie (III-534 d.B.)

Bericht über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umwelt­managementgesetzes, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-535 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-514 d.B.)

Nationaler Bildungsbericht Österreich 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-527 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-524 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie (III-520 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 89

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härte­fallfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-523 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-528 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art.50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Internationales Übereinkommen über die Be­kämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu krimi­nellen Zwecken

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters ist folgender Verhandlungsgegenstand eingelangt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen in 1310 der Beilagen.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Aus­schuss abzusehen und dies bei der Erstellung der Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.

Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass das dementsprechend vorgenommen wird.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8500/AB


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass gemäß § 92 der Geschäftsordnung das gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8500/AB der Anfrage 8672/J der Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verzicht auf Aspiration bei intramuskulärer Injek­tion hinsichtlich der Empfehlungen des RKI“ durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, aber spätestens um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Lindner beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 1523/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird“, eine Frist bis 31. März 2022 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird ge­schäftsordnungsgemäß nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 90

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 38 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl, 1326 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Absehen von der Auflagefrist für diesen Aus­schussbericht ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8, 9 und 10, 15 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 33 sowie 34 bis 37 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsi­dialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben heute eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“, daher ergibt sich die Redezeit wie folgt: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90 und NEOS 72 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Ge­schäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeord­neten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten, die Redezeit pro Debatte 5 Minuten.

Ich darf gleich zur Abstimmung kommen.

Wer mit den vorgestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Auch das ist wieder einstimmig. Ich danke.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.33.021. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektri­zitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investment­fonds­gesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1292 d.B.): Bundes­gesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) (1307 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 91

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1294 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III) (1308 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Herrn Vizekanzler Kogler, Herrn Bundesminister Brunner und Herrn Bundes­minister Mückstein begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort, bitte sehr.


10.33.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute die Steuerreform. Da sind einige Punkte dabei, die wir gerne mittragen und unterstützen. Da geht es im Wesentlichen um die Senkung der Steuern auf Arbeit. Es handelt sich einerseits um die Senkung der Tarifstufen der Ein­kommen-, der Lohnsteuer, andererseits um die Erhöhung des sogenannten Sozialver­sicherungsbonus und der Absetzbeträge, die dazu führt, dass Menschen, die für ihr Geld arbeiten, weniger Steuer zahlen. Das ist richtig, das ist wichtig, das unterstützen wir sehr gerne.

Wir anerkennen auch, dass die Regierung durch die Debatte klüger wird. Im ursprüng­lichen Entwurf waren ja ein paar Schildbürgerstreiche drinnen, wie etwa jene, dass die Steuersenkung unterjährig passiert, was zu einem unglaublichen bürokratischen Auf­wand geführt hätte, oder dass man nicht das Instrument des Sozialversicherungsbonus nimmt, sondern die Krankenversicherungsbeiträge senkt und komplizierte Refun­die­rungsvarianten macht. Es ist gut, dass Sie diesbezüglich nicht nur den Vorschlägen der Opposition – der Sozialdemokratischen Partei und auch anderer Oppositionsparteien –, sondern auch jenen von Arbeiterkammer, Gewerkschaft und so weiter Rechnung getra­gen haben. Das unterstützen wir.

Was im Wesentlichen passiert, ist, dass die Steuern auf Arbeit gesenkt werden, und zwar in etwa in der Höhe von dem, was die Menschen durch die kalte Progression mehr an Steuer zahlen – ich glaube, sogar etwas weniger –, denn wir haben in unserem Sys­tem ja eine automatische Steuererhöhung für jene, die arbeiten gehen und aufgrund ihrer Arbeit Steuer zahlen. Man gibt ihnen das zurück. Das ist gut, das finden wir richtig.

Für diejenigen aber, die für ihr Einkommen nicht arbeiten – es gibt ja auch Kapital- oder Vermögenseinkommen –, gibt es keine kalte Progression. Auch für die werden jedoch die Steuern gesenkt, obwohl sie nicht mehr Steuer zahlen. Die Regierung selber sagt in der Prognose: Jene, die für ihr Einkommen arbeiten, werden in den nächsten fünf Jahren um 25 bis 30 Prozent mehr Steuer zahlen – das sind die Regierungszahlen –, und jene, die über Kapital und Vermögen verfügen, werden nicht mehr zahlen als heute. Das sagen die Regierungszahlen. Das lehnen wir ab.

Da stellen wir uns natürlich die Frage: Wieso macht die Regierung das? Wieso ver­schlimmert sie unser Steuerstrukturproblem, dass nämlich Arbeit und Konsum heute zu hoch besteuert werden, Kapital und Vermögen hingegen zu niedrig? Wieso macht sie die Welt diesbezüglich schlimmer? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Vor wenigen Wochen haben wir alle durch die Veröffentlichung von Chatnachrichten ja mitlesen dürfen, was offenbar das Selbstverständnis der ÖVP und der ÖVP-Mitarbeiter in ÖVP-Kabinetten ist. Da schreibt ein altgedientes ÖVP-Kabinettsmitglied einem jungen: Du arbeitest in einem ÖVP-Kabinett! Du bist die Hure der Reichen! – Und der junge, noch nicht so erfahrene, antwortet: Danke, dass wir so offen darüber sprechen können!

Offenbar ist es also das Selbstverständnis der ÖVP und vor allem jener, die man nicht kennt und die die Politik in den Regierungsbüros umsetzen, dass sie für die Reichen und Mächtigen da zu sein haben, und nicht für jene, die jeden Tag fleißig arbeiten gehen, nicht für die breite Masse, nur für die Millionäre, nicht für die Millionen Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir uns ansehen, was diese Steuerreform für diese bedeutet, dann sehen wir: Ja, die ÖVP macht Politik für die Millionäre, für die Milliardäre, aber nicht für die Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Sie senkt die Konzernsteuern, also die Steuern für jene Konzerne, die heute – da sind sich alle Experten einig – ohnehin zu wenig bei­tragen.

Ich weiß, es gibt auch viele kleine GmbHs, die jetzt um 100, 200 oder 300 Euro weniger Steuern zahlen werden, aber die Großen zahlen um 1, 2 oder 3 Millionen Euro weniger Steuern. 80 Prozent des Senkungsvolumens entfallen auf 2 Prozent der größten Be­triebe in Österreich. Das heißt, Sie machen Politik für die ganz großen Konzerne. Ein paar Brösel fallen auch für die Kleinen ab, aber Ihnen geht es um die Milliardäre und um die großen Konzerne, nicht um die kleinen Betriebe, denn sonst würden Sie eine ganz andere Politik machen. Dann würden Sie zum Beispiel die Mindestkörperschaftsteuer senken, denn das käme den Kleinen zugute und nicht den Großen. Ihnen aber geht es um die Großen, Ihnen geht es um die Milliardäre und um die Konzerne. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.)

Wenn wir uns anschauen, wie Sie das im Vollzug machen, wie Sie die Steuergesetze vollziehen oder wie ein Milliardär wie Herr Wolf die Steuerbeamten behandelt, wird einem angst und bang. An dieser Stelle wirklich ein großer Dank an die vielen, vielen Steuerbeamten, denen egal ist, ob jemand Wolf heißt und ein Milliardär ist, und die darauf beharren, dass er – gegen den Willen der ÖVP – genauso seine Steuern zu bezahlen hat. – Danke für das Rückgrat und dass in Wahrheit Sie das aufgedeckt haben! Es waren Beamte, die diese Anzeige gegen namhafte ÖVP-Vertreter gemacht haben, weil sie für die Milliardäre gearbeitet haben.

Da sieht man: Der kriegt eine Steuervorschreibung – ich glaube, es waren 12 Millionen Euro –, Steuern, die er einfach zu zahlen hat. Und was macht die ÖVP? – Sie setzt sich dafür ein, dass er statt 12 nur 7 oder 8 Millionen Euro zahlen muss. Dann muss er noch Zinsen zahlen, und die ÖVP setzt sich dafür ein, dass er diese auch nicht zahlen muss. Die Kleinen müssen jeden Euro zahlen, denen wird das vom Gehalt abgezogen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Doppelbauer), um jeden Euro müssen sie betteln, damit sie ihn zurückbekommen. Bei den Reichen, bei den Milliardären kümmern Sie sich darum, dass sie möglichst keine Steuern zahlen.

Zur Ankündigung, dass man die Kursgewinnsteuer senken will: Ich weiß, es gibt auch Kleinanleger, die 100, 200, vielleicht 1000 Euro Steuer zahlen müssen und sich freuen würden, wenn sie die nicht zahlen müssten. Da geht es nur um ein paar Millionen Euro, die diese insgesamt weniger Steuern zahlen müssen, es geht aber um Hunderte Millio­nen – Hunderte Millionen! – für die Milliardäre in diesem Land.

Das ist offensichtlich das Selbstverständnis in der Realität der ÖVP, dass sie Politik für die Reichen macht, nämlich für die Milliardäre, und nicht für die Millionen hart arbeitender Österreicherinnen und Österreicher. Wieso die ÖVP das macht, wissen wir aus den


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Chats. Es ist ihr Selbstverständnis, dass sie sagt: Wir als ÖVP sind die Hure der Reichen! Wieso die Grünen da mitmachen, ist mir ein Rätsel. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte sehr, Herr Klubobmann.


10.41.38

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, eines weisen wir vehement zurück, und zwar den Klassenkampf, den Sie immer wieder betreiben, wenn es um große Steuerentlastungsmaßnahmen und auch um ein ökologisches System geht, das wir erstmals auch in Österreich einführen. Uns geht es darum, dass wir die Menschen entlasten. Gerade in Zeiten, in denen wir uns im Auf­schwung befinden, geht es um Stabilität, um Sicherung der Arbeitsplätze und des Stand­ortes und nicht um Klassenkampf, Herr Kollege Krainer. Das sollten Sie sich merken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Der ehemalige ÖVP-Vizekanzler Josef Riegler hat vor über 30 Jahren die ökosoziale Marktwirtschaft ins Leben gerufen. Das heißt, die soziale und ökologische Verant­wortung soll mit der marktwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Einklang gebracht wer­den. Das ist durchaus auch eine Grundlage für die ökosoziale Steuerreform, die wir heute hier beschließen.

Es ist zum einen die größte Steuerentlastung in der Zweiten Republik mit einem Gesamt­volumen von über 18 Milliarden Euro, zum anderen führen wir eine neue Systematik im Bereich der Ökologisierung in unserem Steuersystem ein. Das bedeutet auf der einen Seite eine breite Entlastung für alle, auf der anderen Seite könnte man auch sagen: Klimaschutz mit Hausverstand.

Wir vom ÖVP-Klub haben eine Broschüre gemacht (eine Broschüre mit dem Titel „Breite Entlastung für alle.“ in die Höhe haltend) – sie ist abzurufen unter www.oevpklub.at –, in der die wesentlichen Maßnahmen dieser ökosozialen Steuerreform aufgelistet sind. (Ruf bei der SPÖ: Wer hat sie gezahlt?)

Ich möchte einige wichtige Punkte daraus erwähnen: Wir entlasten alle arbeitenden Menschen. Wir senken die Steuersätze auf 30 und 40 Prozent. Der Eingangssteuersatz wurde bereits abgesenkt. Das bedeutet bis zu 1 230 Euro Entlastung pro Jahr und Steuerzahler. Der Faktor Arbeit wird mit 4,3 Milliarden Euro entlastet, und das einzig und allein über die Absenkung der Steuersätze und – im Bereich der Geringverdienerinnen und -verdiener, in dem wir bis zu rund 250 Euro mehr dazugeben – über den Sozialver­sicherungsbonus oder auch über die Anhebung des Verkehrsabsetzbetrages oder des Pensionistenabsetzbetrages. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Was Herr Kollege Krainer wieder einmal willkürlich vergessen hat, sind die Maßnahmen, die wir im Familienbereich setzen. Wir erhöhen den Familienbonus, den wir damals ge­meinsam mit der FPÖ eingeführt haben, von 1 500 Euro auf 2 000 Euro pro Jahr und Kind (Zwischenruf bei der SPÖ), bei den über 18-Jährigen von 500 Euro auf 650 Euro, und den Mehrkindbetrag heben wir für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuer bezahlen, von 250 auf 450 Euro an. Meine Damen und Herren, das sind die größten steuerlichen familienpolitischen Maßnahmen, die es jemals gegeben hat, und diese werden wir weiter fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Für die Zuseherinnen und Zuseher ist es, glaube ich, wichtig, dass man auch Beispiele gibt. Nehmen wir ein Ehepaar mit zwei Kindern – das gibt es Gott sei Dank noch in unserer Republik –, das arbeiten geht und seinen Teil für die Allgemeinheit leistet.


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Nehmen wir ein Paar mit einmal 2 167 Euro netto, einmal rund 2 200 Euro netto und zwei Kindern im Alter von fünf und neun Jahren. Sie leben zum Beispiel bei mir zu Hause in meinem Bezirk, in Schärding. Dort fallen alle 30 Gemeinden unter den Klimabonus von 200 Euro, weil wir ländlich strukturiert sind, weil wir auf das Auto angewiesen sind und weil wir keine Infrastruktur wie in Wien haben, wo ich, wenn ich vor die Haustüre gehe, überall – sehr vorbildlich – alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.

Diese Familie mit zwei Kindern erhält eine Gesamtentlastung inklusive Klimabonus von 2 783 Euro pro Jahr. Wenn man den Klimabonus separat rechnet – das sind 600 Euro pro Jahr –, sind es also 2 183 Euro pro Jahr. Meine Damen und Herren, ich habe bereits etliche Steuerentlastungen in diesem Hause erlebt und auch immer mitbeschlossen, aber das ist eindeutig die größte. Das Geld kommt in den Brieftaschen der Menschen auch an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Oder nehmen wir zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit einem fünfjährigen Kind, die arbeiten geht – nehmen wir an, als Mitarbeiterin im Spital, wo man derzeit auch sehr belastet ist – und 1 544 Euro netto verdient. Auch dort entlasten wir mit 854 Euro. Davon beträgt der Klimabonus 300 Euro.

Oder nehmen wir ein Pensionistenehepaar – wieder aus dem ländlichen Raum – mit zwei Pensionen, einmal 1 220 Euro, einmal 1 044 Euro – das gibt es hundertausendfach in Österreich –, dann beträgt die Gesamtentlastung für dieses Pensionistenehepaar 850 Euro pro Jahr.

Das ist etwas, das wir umsetzen wollen: eine ganz breite Entlastung, und zwar nicht nur für die arbeitenden Menschen und die Familien, sondern auch für die Wirtschaft, für unseren Standort und auch für die Landwirtschaft. Wir stehen dazu, meine Damen und Herren, dass auch der Standort abgesichert werden muss, gerade in Zeiten, in denen wir aus einer schweren Krise kommen und es darum geht, jetzt auch zu unterstützen.

Weil Sie, Herr Kollege Krainer, von den kleinen Betrieben gesprochen haben: Ja bitte, für wen ist denn der Gewinnfreibetrag, den wir von 13 auf 15 Prozent anheben? Für wen sind denn die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die wir von 800 auf 1000 Euro anheben? Für wen ist denn die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge auch im Bereich der Selbstständigen und der Landwirtschaft, für die wir 60 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen? – Das sind die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer und der Mittelstand, den wir damit entlasten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ja, wir stehen auch zur Senkung der Körperschaftsteuer um 2 Prozent. Wissen Sie, warum? – Weil das Betriebe betrifft, die Hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter beschäftigen, weil das Leitbetriebe in Österreich sind, auf die wir auch stolz sind. Ich verstehe nur eines nicht: Sie (in Richtung SPÖ) stellen dort die Betriebsrätinnen und Betriebsräte – zum Beispiel in der Voest – und stellen sich gegen diese Maßnahme. Das bedeutet Absicherung der Arbeitsplätze, das bedeutet Nachhaltigkeit auch im Bereich der Standortpolitik für diese Betriebe. Da geht es um Hunderttausende Arbeitsplätze, aber von der Politik haben Sie sich anscheinend schon längst verabschiedet – wir nicht, meine Damen und Herren, wir unterstützen diese Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft haben wir schon etliche Maßnahmen umgesetzt, aber natürlich braucht der Bauer seinen Traktor. Ja, wenn die Technologie fortschreitet, dann werden die Bäuerinnen und Bauern das auch annehmen. Derzeit ist es bei mir daheim so, dass man Diesel braucht, damit der Traktor fährt. Wir brauchen auch die Lebensmittel, mit denen wir tagtäglich unsere Tische decken, daher werden wir die CO2-Bepreisung im Bereich der Landwirtschaft kompensieren.


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Energieautarke Bauernhöfe sind mit zusätzlich 25 Millionen Euro abgebildet, und – was wir heute noch per Abänderungsantrag abändern – für jene, die die kleinsten Pensionen im Bereich der Landwirtschaft haben, und das sind viele, senken wir das fiktive Aus­gedinge noch einmal von 10 auf 7,5 Prozent ab. Sie haben einmal gesagt, das sei Klien­telpolitik. – Das ist Sozialpolitik, meine Damen und Herren, die wir hier umsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Wesentliche sind natürlich die Umweltmaßnahmen. Ja, wir müssen da einen Schritt weitergehen, weil wir natürlich unsere Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen. Wir setzen die CO2-Bepreisung mit einem regionalen Klimabonus, der abgestuft ist – zum Beispiel sind es in meiner Heimatgemeinde Sigharting 200 Euro und hier in Wien 100 Euro –, um. Für Kinder bekommt man jeweils die Hälfte dazu, dazwischen gibt es Abstufungen von 167 und 133 Euro. Das ist gut über die österreichische Landkarte verteilt, meine Damen und Herren. Und es ist Klimaschutz mit Hausverstand: zum einen ein Zuschlag auf die Tonne CO2-Ausstoß, zum anderen eine regionale Abfederung für jene Menschen, für Zigtausende Pendlerinnen und Pendler in unserer Republik, die zum Beispiel das Auto brauchen, weil sie zum Bahnhof oder zum Arbeitsplatz fahren. Das ist eine Politik, die mit Sach- und Hausverstand auch eine Ökologisierung herbeiführt.

Weitere Maßnahmen sind die Sauber-Heizen-Offensive und die Initiative raus aus Öl und Gas. Wir müssen das einfach auch da zustande bringen, daher wird dafür Geld in die Hand genommen: beispielsweise für die thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbauten 60 Millionen Euro pro Jahr. Damit wir, wo immer es möglich ist, raus aus diesen Ölheizungen und Gasheizungen kommen, werden auch für den Heizkessel­tausch zusätzlich 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Das ist eine breite Entlastung für alle Menschen in Österreich, nicht für einige wenige, sondern für alle Menschen in Öster­reich, wenn man den Klimabonus mitberücksichtigt. Wir leiten die Ökologisierung des Steuersystems ein und sichern damit den Aufschwung. Das bringt Stabilität und stärkt die Nachhaltigkeit in unserem Land.

Meine Damen und Herren, wenn man diesem großen Entlastungs- und Ökologisie­rungs­paket nicht zustimmt, dann meint man es nicht gut mit der Zukunft des Landes. Daher: Stimmen Sie zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

10.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


10.51.28

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Österreiche­rin­nen und Österreicher! Diese Steuerreform ist die größte Mogelpackung in der Zweiten Republik, sie ist weder öko noch sozial. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Doppelbauer.)

Es ist eine ökoasoziale Steuerreform, die von den Österreichern selbst durch die kalte Progression und durch die neue CO2-Strafsteuer, die ja nichts anderes als eine Mine­ralölsteuererhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist, finanziert wird.

Nicht umsonst hat der Rechnungshof in seiner Stellungnahme vom 6.12.2021 zur Steuerreform Folgendes festgehalten – ich darf den Rechnungshof zitieren –: „Zusam­menfassend hält der RH zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen fest, dass die Zahlen und Daten in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung teilweise nicht herge­leitet bzw. nicht nachvollziehbar ermittelt sind oder teilweise fehlen.“ – So viel zum Zah­lenwerk dieser Steuerreform.


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Diese Steuerreform macht das Steuerrecht auch nicht einfacher und gerechter, son­dern – ganz im Gegenteil – komplizierter und ungerechter.

Erstes Beispiel: Kein vernünftig denkender Legist lässt eine Einkommensteuertarifreform unterjährig in Kraft treten, sondern immer nur zum 1.1. eines Jahres. Ein unterjähriges Inkrafttreten ist für die Lohnverrechner und Unternehmer, aber natürlich auch für die Finanzverwaltung ein administrativer und bürokratischer Super-GAU.

Diese Steuerreform wird erst Mitte Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. In der Lohnverrechnung müssen dadurch die Gehälter für Jänner und Februar noch mit dem alten Einkommensteuertarif, mit den 35 Prozent, abgerechnet werden. Der Gesetz­geber schreibt dann vor, dass spätestens bis zum 31. Mai die mit dem alten ESt-Tarif falsch abgerechneten Monate wieder korrigiert werden müssen. Das heißt, alles muss aufgerollt werden, das heißt, dass diese falsch abgerechneten Monate doppelt abge­rechnet werden müssen, was natürlich zu höheren Kosten in der Lohnverrechnung führt. So sehen eine Digitalisierung und eine Vereinfachung der Lohnverrechnung unter dieser türkis-grünen Bundesregierung aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders amüsant ist es, wenn man sich dann die Einleitung der WKO-Stellungnahme vom 2.12.2021 durchliest; Herr Generalsekretär Kopf ist ja auch Angehöriger dieses Hauses. Dort heißt es – ich zitiere –: „Der Entwurf bringt für die Wirtschaft [...] eine Entlastung im Bereich der Steuerbürokratie“. – Genau das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege Kopf!

Weil wir gerade beim Thema Vereinfachung der Lohnverrechnung sind: Bei der Mitar­beitergewinnbeteiligung sieht die „Vereinfachung der Lohnverrechnung“ – unter Anfüh­rungszeichen – so aus, dass die Mitarbeitergewinnbeteiligung zwar einkommensteuer­frei ist, sehr wohl aber den Lohnnebenkosten und der Sozialversicherung unterliegt, was die Lohnverrechnung natürlich wieder komplizierter macht. Anzumerken ist auch, dass aufgrund der Sozialversicherungspflicht die Besserverdienenden, also diejenigen, die über der SV-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, überproportional von der neuen Rege­lung profitieren.

Drittes Beispiel: Der Sonderausgabenabzug für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems bringt nur Büro­kratismus und bringt jenen Personen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, über­haupt nichts. Eine Erhöhung der Direktförderung wäre da die bessere Lösung gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein viertes Beispiel ist die Besteuerung der Kryptowährungen. Wir sind uns wohl alle einig, dass es sich bei den Kryptowährungen um eine hoch spekulative Investitionsform handelt. Daher ist auch die steuerliche Besserstellung der Kryptowährungen beim Abzugsverbot und bei den Anschaffungsnebenkosten im Vergleich zum Sparen, Kaufen von Bundesanleihen oder Kaufen von Aktien vollkommen unverständlich. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Kryptowährungen im steuerlichen Bereich besser als zum Beispiel das einfache Sparen gestellt sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Fünftes Beispiel: Kommen wir zum Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz und zum Klimabonusgesetz. Für Benzin und Diesel bedeutet die türkis-grüne CO2-Straf­steuer eine zusätzliche Belastung von 7,7 beziehungsweise 8,8 Cent pro Liter im ersten Jahr. 2025 wird die CO2-Strafsteuer dann bereits 13 beziehungsweise 14,8 Cent pro Liter betragen. Wir dürfen nicht vergessen, dass bei Benzin bereits 50 Prozent Abgaben­belastung besteht, und bei Strom ist die Belastung sogar 55 Prozent. Da könnte man ansetzen. Wir werden dazu heute noch einen entsprechenden Antrag einbringen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Diese türkis-grüne CO2-Strafsteuer, die ja nichts anderes als eine Mineralölsteuer­erhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist, und der Klimabonus sind auch in der verwaltungstechnischen Abwicklung neue Bürokratiemonster. Es ist eine Steuer, die durch den Finanzminister kompliziert eingehoben wird und dann in Form eines regionalen Klimabonus von der Umweltministerin noch komplizierter und auch noch ungerecht verteilt wird. Warum muss man zwei Ministerien damit beschäftigen? Das Umweltministerium hat überhaupt keine Daten. Warum kann das nicht das Finanz­ministerium, in dem fast alle notwendigen Daten vorhanden sind, allein machen? Die ausschließliche Auszahlung des regionalen Klimabonus durch das BMF wäre kosten­effizienter und würde auch den Prinzipien der Datensparsamkeit und der Datensicherheit gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Ein weiterer Aspekt zur CO2-Strafsteuer: Es wird sogar eine eigene Behörde mit bis zu 65 neuen Planstellen erfunden, das sogenannte Amt für den nationalen Emissions­zertifi­katehandel. So sieht die Verwaltungsvereinfachung unter Türkis-Grün aus. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Zudem werden die betroffenen Unternehmen mit umfassenden Berichtspflichten und Überprüfungsmaßnahmen belastet. Auch das hat der Rechnungshof in seiner Stellung­nahme massiv kritisiert. Wenn man sich die Stellungnahme der WKO durchliest, die ja eigentlich die Unternehmer vertreten sollte, dann klingt das so, als wäre das alles kein Problem. Die Schaffung einer eigenen Behörde mit bis zu 65 neuen Planstellen stört die Wirtschaftskammer überhaupt nicht, ganz im Gegenteil, die Wirtschaftskammer fordert sogar in ihrer Stellungnahme das Einrichten eines Beirates der Sozialpartner mit umfas­senden Berichtspflichten der betroffenen Ministerien an den Beirat. (Abg. Loacker: Mit der aufgeblasenen Verwaltung kennt sich die Wirtschaftskammer aus!) Das bezeichnet die WKO dann als Entlastung im Bereich der Steuerbürokratie.

Der Klimabonus ist nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern er wird auch höchst ungerecht verteilt. Die CO2-Strafsteuer betrifft nämlich nicht nur die Mobilität, sondern auch das Heizen. Die Heizkosten und die Energieversorgung bleiben aber beim Klima­bonus vollkommen unberücksichtigt. Wie treffsicher der regionale Klimabonus ist, sieht man am oft zitierten Beispiel Ketzergasse, wo die Hausnummer über die Höhe des Klimabonus entscheidet, und das ist kein Einzelfall. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Entlastungsschritte dieser Steuerreform – von der Lohn- beziehungsweise Ein­kommensteuersenkung bis zur Mitarbeitergewinnbeteiligung – entsprechen mehr oder weniger dem, was ich im Jahr 2019 mit dem damaligen Finanzminister Löger ausver­handelt habe. Daher werden wir diesen Teilen der Steuerreform auch unsere Zustim­mung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.01


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Klubvorsitzende Sigrid Maurer zu Wort gemel­det. – Bitte.


11.01.09

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen und Minister auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuhörerInnen und ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Heute beschließen wir sie ja endlich und endgültig: Die ökosoziale Steuerreform, die wir das ganze letzte Jahr verhandelt und im Herbst präsentiert haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Wir Grüne sind mit dem Versprechen in diese Regierung gegangen, dass wir auf das Klima und unsere Umwelt aufpassen (Zwischenruf bei der FPÖ), damit unsere Kinder


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und unsere Enkelkinder eine lebenswerte Zukunft haben, dass auch sie auf diesem Planeten gut leben können und eine lebenswerte, gute Zukunft haben. (Abg. Hafenecker: Da müsste man aber die Grünen ...!)

Deshalb tun wir jetzt, was uns der Hausverstand sagt, und machen eine seit 30 Jahren bestehende Forderung der Grünen zur Wirklichkeit: Wir revolutionieren unser Steuer­system. Wir drehen nicht mehr an kleinen Schrauben, sondern wir setzen ein völlig neues Zahnrad in die Maschine ein. Es geht dabei nicht nur um eine Steuerreform, so wie es halt viele Steuerreformen gab, sondern es geht um eine ökosoziale Steuerreform. Es geht um die Ökologisierung unseres Steuersystems, und diese Steuerreform ist damit eine Kehrtwende in der Art und Weise, wie wir mit dem ökologischen Schaden und dem ökologischen Nutzen umgehen. Klimaschutz und soziale Verantwortung werden in das Zentrum unseres politischen Handelns gestellt und miteinander verknüpft. Ökologisch und sozial sind zwei ganz zentrale Begriffe grüner Politik, und das findet sich jetzt in dieser Steuerreform. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir tun das aus Verantwortung für das Klima und unsere Natur, aus Verantwortung für ein gutes Miteinander. Klimaschädliches Verhalten bekommt jetzt erstmals ein Preis­schild, und zugleich werden insbesondere mit dem Klimabonus und der Erhöhung des Sozialversicherungsbonus niedrige Einkommen stärker entlastet. Es erfolgt eine Erhö­hung des Kindermehrbetrages – das wurde hier schon ausführlich erwähnt –, es erfolgt auch eine Senkung der Tarifstufen. Es ist dies ein großes, großes Entlastungs­paket.

Wir Grüne sind überzeugt davon: Klimaschutz ist auch das Rezept für soziale Gerech­tigkeit. Wir führen mit dieser Steuerreform einen Preis für CO2 ein, und gleichzeitig verteilen wir das Geld, das wir dadurch einnehmen, wieder zurück an die Haushalte und an die Menschen, und zwar je nachdem, wie sie sich verhalten.

Der Klimabonus funktioniert so, dass Menschen, die in einer Gegend wie beispielsweise Wien wohnen, wo der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist und man sich leicht klima­freundlich verhalten kann, 100 Euro zurückbekommen. In Gegenden, in denen man sich durchaus entscheiden kann, ob man sich klimafreundlich verhält oder nicht, beträgt der Beitrag 150 Euro. Das bedeutet letztlich: Wenn man sich klimafreundlich verhält, dann bleibt einem mehr übrig vom Klimabonus. Schließlich sorgen wir betreffend die Gegen­den, die noch nicht gut erschlossen sind, die weit entfernt von guter Infrastruktur sind und wo es wenig öffentlichen Verkehr gibt, mit 200 Euro dafür, dass diese Menschen keinen Nachteil aus dieser Steuerreform haben. – Diese Ökologisierung des Steuer­systems ist notwendig und extrem wichtig, damit wir unser Ziel erreichen, nämlich Klima­neutralität bis 2030, und damit schaffen wir jetzt einen riesigen Meilenstein auf dem Weg dorthin. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber auch auf den Sozialteil eingehen, und an dieser Stelle muss ich schon sagen: Kollege Krainer! Du schätzt ja den Budgetdienst und auch die Analysen sehr, und ich meine, du tust das zu Recht, denn das tun wir alle hier im Parlament. Es wird hier immer wieder gesagt, diese Steuerreform sei weder ökologisch noch sozial. Wenn man sich aber die Daten und die Analyse anschaut, dann sieht man ganz klar, dass das Gegenteil der Fall ist: Von Ökologisierung konnte bei vergangenen Steuerreformen ganz sicher nicht die Rede sein, und was die soziale Verteilung beziehungsweise die Vertei­lungsbilanz dieser Steuerreform betrifft, so ist diese wesentlich besser als bei vergan­genen Steuerreformen. Auch was die Verteilung zwischen Männern und Frauen betrifft, steigen wir jetzt viel besser aus. Kollege Koza wird das noch detaillierter ausführen.

Das ist die Verteilungsperspektive (eine Tafel mit einem Säulendiagramm mit dem Titel „Verteilung Gesamtvolumen der ökosozialen Steuerreform und der Steuerreform 2015/16“


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in die Höhe haltend), die wir haben. Nun meine Frage: Wie hat es denn mit der Steuer­reform unter einem roten Kanzler ausgeschaut? – Da haben die zwei obersten Quintile am stärksten profitiert. Mit der ökosozialen Steuerreform dieser Regierung profitieren hingegen die drei unteren Quintile am meisten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf verweisen: Die Teuerung, die Inflation, die hohen Preise für Energie sind jetzt immer wieder Thema, und das wird auch immer wieder von der Opposition hier vorgebracht. Deshalb möchte ich noch darauf verweisen, was in dieser Steuerreform bereits alles für die niedrigen Einkommen und in dieser Frage getan wird: Es gibt 150 Euro für Menschen, die arbeitslos sind, und für Menschen mit niedrigem Einkommen. Das sind 100 Millionen, die wir da ausschütten und die einer Dreiviertelmillion Österreicherinnen und Österreichern zugutekommen. Wir haben den Klimabonus, der ganzjährig ausbezahlt wird, das sind 600 Millionen. Wir haben den Sozialversicherungsbonus überhaupt vorgezogen, denn aus dem Grund, dass wir wissen beziehungsweise wussten, dass die Energiepreise im Herbst stark steigen werden, kommt die CO2-Bepreisung erst im zweiten Halbjahr, damit wir hier keine zusätzliche Belastung schaffen. Der SV-Bonus hingegen wurde 2021 aber aufs ganze Jahr vorgezogen, und das sind 700 Millionen. Außerdem entfällt der Ökostrom­beitrag, das sind 110 Euro pro Haushalt, 400 Millionen insgesamt.

Wir haben also 1,8 Milliarden Entlastung für knapp vier Millionen Haushalte. Das sind im Schnitt 450 Euro, und daher ist es absolut falsch, zu sagen, dass diese Steuerreform nur den Millionären dient. Diese Steuerreform ist verteilungspolitisch wirklich extrem gut, das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal in Richtung Sozialdemokratie betonen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir arbeiten in dieser Regierung täglich daran, dass klimafreundliches Verhalten in Zukunft günstiger und einfacher wird, zum Beispiel auch mit dem Klimaticket, der Ökoinvestitionsprämie, dem Bahnausbaupaket, der Offensive raus aus Öl und Gas. Das wurde schon genannt. Das Gute wird also weiterhin günstiger, und das Schädliche bekommt einen gerechten Preis. Ich denke, das ist ein guter Weg für die Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.08


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.


11.08.31

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Finanzminister! Es gibt diesen schönen Spruch, dass der Wille fürs Werk steht. – Sie sind hier jetzt ganz neu und sozusagen gerade erst in Ihrer Funktion gestartet. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Ich kann es Ihnen aber trotzdem nicht so einfach machen, denn das Thema ist einfach zu wichtig. Es geht um eine sozial gerechte Ökologisierung des Steuersystems. (Abg. Ottenschläger: Das wird gemacht!)

Dafür braucht es zwei Dinge, die miteinander verbunden werden müssen. Das eine ist eben eine steuerliche Entlastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Es braucht aber zweitens vor allem auch eine ehrliche Übernahme von Verantwortung betreffend das Thema Klima, um das Wohl­ergehen der kommenden Generationen wirklich zu sichern, und nicht nur eine schöne grüne Marketingpolitik oder ein schönes Narrativ, das hier vorgelegt wird.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 100

Damit komme ich schon zu meiner Kritik: Diese Steuerreform schafft weder das eine noch das andere. Der notwendige Umschwung vor allem auch bei Österreichs CO2-Emissionen wird damit nicht erreicht werden. Das sagen auch alle Expertinnen und Experten.

Jetzt können wir schon darauf eingehen, dass es einzelne Punkte gibt, die wir wirklich sehr gut finden, die wir auch unterstützen. Das haben wir im Ausschuss schon gesagt, das werden wir heute auch so abstimmen – ich sage nur: klimafreundliche Investitionen oder auch die Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe, die wir natürlich begrüßen, der erste Schritt zur Mitarbeiterbeteiligung, obwohl es da sicherlich noch mehrere Schritte brauchen wird, um auf das nächste Level zu gehen.

Was ich auch persönlich schön finde, war Ihre Ankündigung, dass eben die KESt für Wertpapiere abgeschafft werden soll. Vielleicht können Sie dazu nachher noch etwas sagen, das haben Sie ja auch ein paar Mal medial gesagt, das war eine Ankündigung. Ich hoffe sehr, dass sie kommen wird. Das wäre ein ganz, ganz wichtiges Zeichen. (Beifall bei den NEOS.)

Damit komme ich zur anderen Seite der Medaille. Was uns schmerzhaft fehlt, was wir schmerzhaft vermissen – das werden sich die meisten schon denken können –, ist die Abschaffung der kalten Progression. Wir haben es heute wieder gelesen, es gibt jetzt neue Inflationsankündigungen beziehungsweise -berechnungen, es sind ungefähr 4 Pro­zent. Sie haben vor der Wahl auch versprochen, diese kalte Progression abzu­schaffen, denn sie führt dazu, dass sich die Menschen die Tarifsenkungen einfach selber finan­zieren. Das heißt, das ist einfach schlitzohrig.

Länder wie die Schweiz oder Schweden haben es auch geschafft, das abzuschaffen, und das muss auch das Ziel hier sein. Sie sollten einfach darauf verzichten, den Steuer­zahlerInnen huldvoll das Geld, ehrlich gesagt auf nicht ganz korrekte Art und Weise, aus der Tasche zu ziehen. (Abg. Ottenschläger: Hallo! Hallo!) Das sollten Sie nicht tun, damit es wirklich eine faire Entlastung gibt. (Beifall bei den NEOS.)

Ich werde nicht müde werden, meine Damen und Herren, das immer wieder zu betonen, auch hier im Hohen Haus, und deswegen gibt es auch heute wieder einen Entschließungs­antrag von meiner Fraktion:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kalte Progression endlich abschaffen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Progression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 jährlich an die Inflation angepasst werden.“

*****

Ich würde mich freuen, wenn Sie darauf eingehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 101

Damit komme ich auch schon zu meinem zweiten Punkt, dabei geht es mir wirklich um die Klimafreundlichkeit dieses Pakets. Was wir NEOS wollen  wir haben das, glaube ich, auch sehr ernsthaft diskutiert , ist eine CO2-Bepreisung, die diesen Lenkungspfad zur Klimaneutralität auch wirklich schafft. Wir wollen das im Gegenzug aber natürlich aufkommensneutral. Die Steuern auf Erwerbsarbeit und Unternehmenssteuern müssen weiter gesenkt werden, denn was wir nicht wollen, ist eine Erhöhung der Steuerquote.

Was wäre also hier zu tun? Man bräuchte wirklich einen vernünftigen Preis, um diese Lenkung auch zu erreichen. Es haben alle Expertinnen und Experten gesagt: Das Paket, das hier vorgelegt worden ist, kann man einen ersten Schritt nennen, aber es wird definitiv nicht ausreichen, um die Ziele, die ausgeschildert worden sind, zu erreichen. Über den missglückten Klimabonus werden wir heute noch mehr hören, mein Kollege Loacker wird auch noch darauf eingehen.

Vielleicht noch ein letzter Punkt, da geht es mir um die Subventionen: Es gibt in Österreich 4 Milliarden Euro an umweltschädlichen Subventionen, die jedes Jahr bezahlt werden. Es geht um das Dienstwagenprivileg, es geht um das Dieselprivileg und es geht auch um die Pendlerpauschale. Das sind alles Themen, die Sie in dieser Reform nicht einmal angegriffen haben, daher kann man einfach nicht von einer geglückten Reform sprechen, die wirklich ihre Ziele erreichen wird.

Meine Damen und Herren, das ist nicht nur ein Thema für das Klima, sondern es ist vor allem auch ein Thema für den Steuerzahler, denn mit 2030 werden wir im Jahr 9 Mil­liarden Euro an Kosten auf uns zukommen sehen, wenn wir die Klimaziele nicht erreichen. Lassen Sie es mich zusammenfassen: Mit dieser Steuerreform wird es nicht gelingen, deswegen hätten wir uns gerade von einer grünen Regierungsbeteiligung viel mehr in diese Richtung erwartet. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kalte Progression endlich abschaffen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 139. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabe­ge­setz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifi­katehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.) – TOP 1

Die versteckte Steuererhöhung

Die Kalte Progression, also die versteckte jährliche Steuererhöhung, entsteht, weil die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation ange­passt werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. Die Kalte Progression betrifft also alle Lohnsteuerpflichtigen und, entgegen der gängigen Auffassung, nicht nur jene, die aufgrund der Inflationsabgeltung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 102

in die nächst höhere Steuerstufe rutschen. Wenn der Bruttolohn steigt, steigt auch der Durchschnittssteuersatz – jener Anteil des Einkommens, der an den Finanzminister geht, nimmt also zu. Sie entsteht, sobald das zu versteuernde Einkommen einer Person an die Inflation angepasst wird und in der Folge zumindest den ersten Grenzsteuersatz überschreitet.

Entlastung aufgehalten, versprochen und doch nicht umgesetzt

Mehrfach haben Bundesregierungen die Abschaffung der Kalten Progression angekün­digt. Aktuell bekannt gewordene Akten zeigen auf, dass es bereits 2016 unter der Bundesregierung von Bundeskanzler Kern (SPÖ) und Vizekanzler Mitterlehner (ÖVP) Bestrebungen gab, die Kalte Progression abzuschaffen. Wie nun bekannt ist, interve­nierten 2016 einzelne Mitglieder der Bundesregierung und deren Umfeld, wie der spätere Mitterlehner-Nachfolger und der damalige Generalsekretär im Finanzministerium Schmid, um diese wichtige Reform aufzuhalten. Vor der Nationalratswahl 2017 hatten sowohl ÖVP als auch FPÖ die Abschaffung der Kalten Progression angekündigt, vor der letzten Wahl 2019 versprachen dies dann alle Parteien ausdrücklich. Im ausverhan­delten Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen fehlt wieder das volle Bekenntnis zum parteiübergreifenden Versprechen aus dem Wahlkampf 2019.

Selbst bezahlte Steuerreform statt versprochener Entlastung für Österreichs Steuer­zahler_innen

Am 3. Oktober 2021 präsentierte die Bundesregierung ihren Entwurf einer Steuerreform. Von der größten Entlastung der Steuerzahler_innen in der zweiten Republik war die Rede und dennoch hielt die Bundesregierung entgegen eigener Zusagen an der Kalten Progression fest. Der Effekt für das Budget ist nämlich zu bedeutsam. Pro Prozentpunkt Inflation fließen rund 250 Millionen Euro ins Budget, rechnete der ehemalige Finanzminister Hartwig Löger einmal vor. In den letzten Jahren haben die Menschen in Österreich sich die groß angekündigte Entlastung somit selbst finanziert.

Nach Berechnungen von NEOS belaufen sich die Mehreinnahmen durch die Kalte Pro­gression zwischen dem Jahr 2013 und 2023 auf rund 11,88 Milliarden Euro. Das Institut EcoAustria schätzt, dass die Kalte Progression ohne Steuerreform zwischen 2019 und 2025 zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von insgesamt 19,5 Milliarden Euro führen würde. Anhand einzelner Beispiele lässt sich dies ebenfalls aufzeigen: Eine Beraterin in einer Kreativagentur mit einem Gehalt von 55.000 Jahresbrutto gab 2016-2021 insge­samt unbemerkt an den Finanzminister 1527 EUR ab und bekommt dafür im Jahr 2022 eine Entlastung von 325 EUR. Von der Entlastung bleibt ihr also nichts mehr übrig. Im Gegenteil: die Kalte Progression hat 1202 EUR mehr gekostet, als sie bei der Steuer­reform 2022 wieder zurückbekommt. Ohne Abschaffung der Kalten Progression kommt es trotz Steuerreform für einzelne Gruppen unterm Strich zu einer steuerlichen Mehr­belastung. Das betrifft vor allem Haushalte ohne Kinder, da ein wesentlicher Teil des Entlastungsvolumens auf den Familienbonus entfällt.


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Versprechen ernst nehmen und Kalte Progression abschaffen

Damit nicht jede Regierung aufs Neue die größte Steuerreform aller Zeiten beschließen muss, um den Steuerzahler_innen das zurückzugeben, was sie ihnen zuerst über die Kalte Progression abgenommen hat, sollte endlich die Kalte Progression dauerhaft abgeschafft werden. Die Steuerstufen müssen daher automatisch jährlich mit der Infla­tion angehoben werden. Nur so können Entlastungsmaßnahmen eine nachhaltige Wir­kung entfalten und Gehaltserhöhung würden in erster Linie jenen zugutekommen, die sich die Gehaltserhöhung mit ihrem Einsatz erarbeitet haben, und nicht zu einem wesentlichen Teil auch in den Taschen des Finanzministers landen.

Auch für diese Bundesregierung war die Möglichkeit, Steuergeschenke verteilen und mit der "größten Steuerreform" prahlen zu können, zu verlockend. Deshalb wurde die Ab­schaffung der Kalten Progression vage aufs Ende der Legislaturperiode verschoben. Dabei sollte diese dringende Reform unverzüglich umgesetzt und die Kalte Progression endlich abgeschafft werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 104

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Pro­gression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 jährlich an die Inflation angepasst werden."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


11.14.08

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Also ich bin normalerweise kein Freund von Superlativen, aber das ist schon gewaltig, was Sie da heute beschließen: ein unglaubliches Paket, eine unglaubliche Steuerreform, eigentlich ein Meilenstein und auch eines der zentralen Projekte dieser Bundesregierung, das heute auf den Boden gebracht wird. Dafür möchte ich mich jetzt schon bedanken, da es wirklich ein unfassbarer Schritt ist. – Frau Kollegin Doppelbauer, ich werde sehr gerne noch auf diese einzelnen Punkte eingehen.

Also ich bin wirklich froh, ich freue mich wahnsinnig, dass hier heute diese Steuerreform beschlossen wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte mich aber ganz zu Beginn ganz herzlich bedanken, auf der einen Seite bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts, die mit ihrem Fachwissen wirklich Unglaubliches geleistet haben. Die Expertinnen und Experten haben in den vergan­genen Monaten intensiv an diesem Megaprojekt gearbeitet auch jene des Koalitions­partners haben sich da intensiv eingebracht, vielen Dank auch dafür –, und natürlich gilt auch ein ganz besonderer Dank meinem Vorgänger, Gernot Blümel, der gemeinsam mit dem Herrn Vizekanzler federführend die Verhandlungen geführt und dieses Megaprojekt auf den Boden gebracht hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wie vorhin gesagt: In der Politik spricht man natürlich insgesamt auch immer gerne von Superlativen, wenn es um ganz zentrale politische Vorhaben geht, und das ist eines dieser zentralen Vorhaben. Liebe Kollegin Doppelbauer, vielleicht können wir aber einfach die Fakten sprechen lassen, das ist, glaube ich, in der Politik ein nicht so schlechter Zugang. Fakt ist einfach, dass wir gemeinsam mit den ökologischen Anreizen, die wir setzen, die Österreicherinnen und Österreicher und die heimische Wirtschaft bis 2025 um insgesamt 18 Milliarden Euro entlasten. Das ist Fakt, das ist insofern Fakt, dass nicht nur wir es sagen, sondern uns auch alle Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschafts­forscher dieser Republik das bestätigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Auch der internationale Vergleich macht uns da relativ sicher. Ich bin gerade aus Brüssel zurückgekommen und habe natürlich auch mit dem schwedischen Kollegen, den Sie angesprochen haben, die Inhalte dieser Steuerreform diskutiert. Dieser internationale Vergleich macht uns sicher, denn in anderen Staaten werden Steuern momentan erhöht, da diskutiert man eher über Erhöhungen – wir senken die Steuern. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Ich meine, das ist ein ganz anderer Zugang, den wir da haben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 105

Andere Länder, wie beispielsweise die neue Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, orientieren sich an unserer Steuerreform. Sie sagen, eine Entlastung von 30 Milliarden Euro ist angedacht. Wenn ich den Faktor zehn hernehme, dann haben wir eine sechsmal höhere Entlastung, als sie die Deutschen planen. Das ist einfach gewaltig, was da auf den Boden gebracht wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Wir bleiben aber bitte gerne bei den Fakten, und Fakt ist auch, dass Österreich gesamt­wirtschaftlich einfach besser durch die Krise gekommen ist als andere Länder. Das ist Fakt. Jetzt wollen wir diesen Aufschwung nachhaltig nützen und nachhaltig festigen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Wir wollen den Unternehmen zusätz­lich die Möglichkeit geben, Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch natürlich auch den Wohlstand in unserem Land zu erhalten.

Jetzt komme ich zurück zu den Wirtschaftsforschern: Die renommierten Wirtschafts­forscher in Österreich, aber auch international  OECD, Währungsfonds, bei uns Wifo und IHS, interessanterweise übrigens auch Eco Austria –, rechnen uns vor, dass durch diese ökosoziale Steuerreform die Wirtschaft zusätzlich um 1 Prozent wachsen wird. Alleine die Steuerreform, die wir hier beschließen, bringt 1 Prozent an zusätzlichem Wachstum. Ich muss das noch einmal sagen, das ist einfach eine Megageschichte, die da umgesetzt wird. Auch die Beschäftigtenzahl geht allein durch diese Steuerreform um 30 000 Personen hinauf. Prognostiziert sind heuer Wachstumszahlen von 5,2 Prozent, auch da sind wir im Europaschnitt weit führend, und 1 Prozent davon durch die Steuer­reform. Also das muss man, glaube ich, einfach als Faktum respektieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Also während andere Länder wie gesagt eher belasten, entlasten wir. Andere diskutieren auch über die Abschaffung der kalten Progression, das ist ja schon interessant, Abgeord­neter Fuchs hat es erwähnt, aber natürlich auch Sie, Frau Kollegin Doppelbauer. Die Abschaffung der kalten Progression, ich glaube, da sind sich auch alle Experten einig, nützt eher den Besserverdienenden, das ist auch klar, das ist Fakt. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Wir gehen einen anderen Weg, wir wollen auch die Geringverdiener entlasten. Das ist auch ein zentraler Punkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ein zusätzlicher Punkt ist auch die Schwerpunktsetzung – wir haben das im Ausschuss schon besprochen –, die Schwerpunktsetzung ist ganz zentral. Zur Abschaffung der kalten Progression: Noch einmal, das steht im Regierungsprogramm und ich stehe auch zu diesem Ziel (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer), aber in dieser Situation, in der wir jetzt sind, müssen wir Schwerpunkte setzen. Wir haben diese Schwer­punkte mit der ökosozialen Steuerreform gesetzt, indem wir – da komme ich noch dazu – die Menschen entlasten, den Standort stärken und die richtigen ökolo­gischen Maßnahmen setzen, um diesen Transformationsprozess zu erreichen.

Zur CO2-Bepreisung: Die Steuerreform ist nicht das Allheilmittel für die Ökologisierung und für die Transformation, aber sie leistet natürlich einen wichtigen Beitrag. Mit der Be­preisung von CO2 verändern wir das Steuersystem schon von Grund auf und belohnen umweltfreundliches Verhalten und auch Investitionen im Bereich der Ökologisierung.

Man kann natürlich über die Höhe des CO2-Preises diskutieren. Das haben wir gemacht: Ab wann beginnt der Lenkungseffekt, ab wann nicht? Es gibt Expertinnen und Experten, für die der Preis zu niedrig ist. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) – Na, das hat natürlich schon einen Lenkungseffekt, weil jeder Preis einen Lenkungseffekt hat.

Jeder Preis hat einen Lenkungseffekt, wenn man die richtigen Begleitmaßnahmen setzt – ich werde nicht müde, das zu sagen –, nämlich Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur im Schienenbereich, Umstiegsmöglichkeiten, attraktive Angebote, wenn es darum geht, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Das sind Begleitmaßnahmen,


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die wir bereits gesetzt haben, die dann sehr wohl auch einen entsprechenden Len­kungseffekt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen in dieser Diskussion über die Höhe des Preises aber natürlich sehr wohl auch die Lebensrealität der Menschen berücksichtigen. Das ist ja auch ganz entschei­dend. Wie gesagt, es wird immer Experten geben, denen der Preis zu niedrig ist, aber wir schaffen die grüne Transformation nicht gegen die Bürger und gegen die Unter­nehmen, sondern nur gemeinsam. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, mit den Menschen und mit den Unternehmen, haben wir eine Chance, diese grüne Transformation entsprechend auf den Boden zu bringen.

Menschen am Land sind nun einmal stärker auf das Auto angewiesen, und es ist daher aus meiner Sicht nur gerecht, dass sie als Ausgleich für die höheren Kosten, die sie tragen, dann eben auch einen höheren regionalen Klimabonus erhalten. Das ist auch eines der zentralen Themen bei der CO2-Bepreisung, die man immer berücksichtigen muss, denn ökosozial heißt ökologisch, aber eben auch sozial, und diesen sozialen Aus­gleich schaffen wir auch mit dieser Steuerreform.

Zum Unternehmerischen: Ein CO2-Preis, ein Einstieg in den CO2-Preis ist sozusagen die Brücke zwischen der Ökologie und der Wirtschaft, weil es damit auch einen konkreten Pfad gibt, den wir einschlagen, damit die Unternehmen eine Sicherheit haben, wie sich der Preis in den nächsten Jahren entwickeln wird, bevor wir dann hoffentlich in einen europäischen Emissionshandelsmarkt einsteigen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Abseits der CO2-Bepreisung gibt es aber natürlich auch andere Investitionen, die wir gerade im Ökologisierungsbereich unterstützen: beispielsweise erhöhte Freibeträge, weitere Anreize für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen, Einbau klimafreund­licher Heizsysteme und anderes mehr. Da ist also einiges an klimafreundlichen Inves­titionsmöglichkeiten in diesem Paket drinnen, und deswegen wird diese Steuerreform dazu beitragen, dass uns die ökologische Wende auch gelingen wird.

Einen weiteren, ganz wesentlichen Schwerpunkt setzen wir natürlich auch mit der Ent­lastung von Familien auf der einen Seite und des Faktors Arbeit auf der anderen Seite. Wir haben im Rahmen des Konjunkturstärkungspakets bereits im Jahr 2020 die erste Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent gesenkt, und das wirkt auch nachhaltig für Personen mit kleineren Einkommen. Mit dieser ökosozialen Steuer­reform gehen wir jetzt die zweite und die dritte Einkommenstarifstufe an. Wir ziehen das nach und senken die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent und im nächsten Schritt dann nächstes Jahr die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent.

Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer – Kollege Krainer hat es erwähnt – wäre ursprünglich für Mitte des Jahres vorgesehen gewesen. Ja, lieber Kollege Krainer, wir hören zu, wir lernen auch immer, und deswegen setzen wir das rückwirkend mit dem 1.1.2022 um, damit die Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bereits am 1. Jänner rückwirkend erfolgen kann. Es sind herausfordernde Zeiten, die wir momentan durch­leben. Damit in diesen Zeiten die Entlastung spürbar wird, damit die Entlastung eben gleich spürbar wird und bei den Menschen auch sofort ankommt, werden wir auch diese Mischsteuersätze umsetzen.

Auch kleinere Einkommen profitieren von dieser ökosozialen Steuerreform, auch klei­nere Pensionen profitieren davon ganz stark. Wir heben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf 650 Euro an, für Pensionis­tinnen und Pensionisten erhöhen wir den Pensionistenabsetzbetrag auf 825 Euro. Auch diese erhöhten Absetzbeträge werden sofort spürbar, wir setzen sie rückwirkend mit 1.1.2022 um. Da sind also auch für kleinere Einkommen ganz wesentliche Schritte dabei.


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Noch ein ganz wichtiger Punkt zu den Familien: Wir erhöhen den Steuerabsetzbetrag für Kinder, den sogenannten Familienbonus Plus, auf 2 000 Euro pro Kind, und für Eltern, die wenig oder gar keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, erhöhen wir den Kindermehrbetrag auf 450 Euro. Erstmals – früher war der Kindermehrbetrag nur für alleinerziehende Eltern möglich – weiten wir das auch auf alle Eltern aus, damit auch alle von diesem Mehrbetrag profitieren können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist auch der Grund dafür, warum das eben sehr wohl eine ökosoziale Steuerreform ist, weil mit all diesen Maßnahmen auch ein Ausgleich geschaffen wird. Zu den Ent­lastungsmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich, für die Betriebe, werde ich mich kurz halten. Abgeordneter Kopf wird darauf noch eingehen, ich bin überzeugt, dass er das hervorragend machen wird.

Zur Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 Prozent, Abgeordneter Krainer hat sie erwähnt: Der derzeit geltende Körperschaftsteuersatz geht auf das Jahr 2005 zurück, und die Welt hat sich in den letzten 15, 16, 17 Jahren doch etwas geändert. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) In der Zwischenzeit haben fast alle Nachbarländer ihre Steuer­sätze gesenkt. Der durchschnittliche KöSt-Satz in der EU liegt bei 21,5 Prozent – nur damit wir auch wissen, wovon wir da reden –, und das ist für ausländische Investoren natürlich schon ein gewichtiger Faktor für ihre Standortwahl.

Gerade unsere deutschen Nachbarn schauen jetzt aus ihrer Sicht eigentlich mit Sorge auf Österreich, dass wir da nachziehen und im europäischen Vergleich attraktiver werden, weil es für sie schon ein Problem wird, wenn wir als Wirtschaftsstandort attrak­tiver werden. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Viele deutsche Unternehmen über­legen sich jetzt schon, ihre Standorte nach Österreich zu verlegen. Das ist wettbewerbs­technisch, in einem Wettbewerb in der Europäischen Union, ein ganz wichtiger Faktor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zusammengefasst: Ich glaube, die Fakten sprechen für sich: 18 Milliarden Euro Entlas­tungsvolumen in den nächsten Jahren, mit Abstand die größte Steuerreform der Zweiten Republik. Wir entlasten massiv in allen Bereichen – Familien, arbeitende Menschen, Un­ternehmen –, wir leisten mit dieser Steuerreform einen wichtigen Beitrag zur ökologi­schen Wende, zur ökologischen Transformation, und wir stärken den Standort mit gewis­sen Maßnahmen nachhaltig.

Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Unterstützung – ich hoffe, ich habe Sie überzeugen können – und freue mich wirklich über diesen Beschluss, der historisch ist und ein Mega­projekt der letzten Monate auf den Boden bringt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Doppelbauer: Na, na!)

11.28


Präsidentin Doris Bures: Wie bereits vom Minister angekündigt, ist der nächste Redner Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.


11.29.07

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin, passen Sie auf, dass der Herr Bundesminister nicht Ihre Rolle übernimmt, die Redner aufzurufen! (Bundesminister Brunner: Entschuldigen Sie, ich wollte Sie nicht - -! – Heiterkeit.) – Nein, danke, Herr Bundesminister. (Abg. Wöginger: Wer weiß, was in 20 Jahren ist!)

Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Wir befinden uns alle jetzt seit fast zwei Jahren in einer als durchaus sehr, sehr ernst zu bezeichnenden Situation, durch ein Virus, das uns im persönlichen, privaten Bereich Einschränkungen aufzwingt, das uns aber leider auch in unserem wirtschaftlichen Tun große Einschränkungen und große Probleme bringt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 108

Es gibt in diesen Stunden aber auch absolut Anlass zu Hoffnung und Zuversicht. Die Wissenschaft hat in Rekordzeit eine Impfung gegen dieses Virus bereitstellen können, die uns, wie wir jetzt sehen, einen enormen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bietet. Die Impfpflicht, die wir heute beschließen, ist natürlich nicht unumstritten und bedeutet selbstverständlich auch einen Eingriff – einen starken Eingriff – in die per­sönliche Sphäre, ist aber notwendig. Mit ihr bekommen wir Aussicht, ich würde sogar sagen: Anspruch, auf eine Art Normalität: nämlich ohne Lockdown und auch ohne 2G-Regel. Das hängt für mich zusammen.

Es gibt auch Anlass zu Hoffnung und Zuversicht, was die Wirtschaft betrifft. Sie erholt sich schon seit dem letzten Jahr kräftig, sie wächst kräftig. Natürlich hatten wir 2020 einen deutlichen Einbruch, so wie die gesamte Eurozone. Mit etwa 6,6 Prozent haben wir Einbrüche im selben Ausmaß erlebt. Schon Ende dieses Jahres werden wir aber voraussichtlich wieder auf Vorkrisenniveau sein. Das gibt Zuversicht, und darauf darf man sich – freuen ist vielleicht das falsche Wort; aber das gibt Zuversicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch das Beschäftigungsausmaß – das ist ja wohl für die Menschen in Österreich ein entscheidender Faktor – ist schon jetzt wieder auf Vorkrisenniveau. Das heißt, wir erle­ben seit dem letzten Jahr nach der Delle des Jahres 2020 einen regelrechten Wachs­tums­schub, letztes Jahr immerhin 4,1 Prozent – zur Erinnerung: Die Prognose vor der Krise lag für das Jahr 2021 bei 1,5 Prozent. Heuer wird uns von allen Experten ein Wachstum von 5,2 Prozent prognostiziert – noch einmal zur Erinnerung: Die Prognose für 2022 lag bei 1,6 Prozent.

Jetzt muss man seriöserweise natürlich sagen, da stecken aufgrund des Einbruchs des Jahres 2020 einige Aufholeffekte drinnen, ganz klar; aber wenn man gleichzeitig sieht – der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen –, dass Deutschland letztes Jahr nur bei 2,7 Prozent lag – wir bei 4,1 –, die Schweiz letztes Jahr bei 3,6 – wir wie gesagt bei 4,1 –, Deutschland heuer bei 4,2, also einen Prozentpunkt unter uns sein wird, die Schweiz sogar bei 3,3, also 2 Prozentpunkte unter unserem Wachstum, dann kann ich nur feststellen und Ihnen sagen: Diese Steuerreform kommt zur richtigen Zeit mit den richtigen Maßnahmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Lohnsteuersenkung, der Familienbonus, der Klimabonus, all diese Entlastungs­maß­nahmen stärken die Kaufkraft der Menschen in Österreich; die Körperschaftsteuer­sen­kung, der Investitionsfreibetrag als Folgemaßnahme der höchst erfolgreichen Investi­tions­prämie, auch der Gewinnfreibetrag für die einkommensteuerpflichtigen Unterneh­men – das alles sind Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen in schwieriger Zeit. Dafür stehen etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung, die sowohl der Beschäftigung als auch der Absicherung der zum Teil ja schwer getroffenen Unternehmen in Österreich dienen. Das heißt – ich habe es vorhin schon erwähnt, und die Experten und Expertinnen bestätigen uns das –, dieses um 1 bis 1,5 Prozent erhöhte Wachstum gegenüber der Schweiz und Deutschland, das wir in Österreich letztes Jahr schon hatten und heuer wieder, ist ein ursächlicher Effekt dieser Steuerreform. Das kann man nicht oft genug betonen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Noch ein paar Anmerkungen zu Mythen und Falschinformationen, die immer wieder verbreitet werden: Von der Körperschaftsteuer profitieren etwa 150 000 Unternehmen, nämlich Kapitalgesellschaften, und no na, Herr Kollege Krainer, sie profitieren natürlich in Relation zu ihrer Steuerleistung. Das jetzt hervorzustreichen, dass ein großes Unter­nehmen mehr bekommt als ein kleineres, ist nicht seriös. (Zwischenruf der Abg. Greiner.) Im Verhältnis zu ihrer Steuerleistung profitieren sie alle gleich, weil wir ja den Steuersatz senken, das sollte ja wohl einleuchtend sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 109

Der Herr Finanzminister hat es schon hervorgestrichen: Wir sind in der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in der Zwischenzeit hinter den Schnitt der EU-27 zurückge­fallen, wir sind auch gerade einmal dann, wenn wir die zwei Stufen genommen haben werden, ungefähr dort, wo der OECD-Schnitt sein wird. Also sind wir schon standort­politisch, um nicht ins Hintertreffen zu geraten, wenn es um Ansiedlung von Unterneh­men in Österreich geht, aufgerufen, diese zwei Senkungen bei der Körperschaftsteuer zu machen. Dazu sei im Übrigen gesagt: Auch bei der Einkommensteuersenkung der oberen zwei Tarifstufen profitieren ja letzten Endes Hunderttausende Unternehmerinnen und Unternehmer, die Einzelunternehmer sind oder Personengesellschaften haben und deswegen nicht körperschaftsteuerpflichtig, sondern einkommensteuerpflichtig sind. Das haben Sie geflissentlich auch verschwiegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Von wegen Umverteilung von unten nach oben! – Ich kann da auch wieder nur den Budgetdienst des Hauses zitieren, der uns ja wirklich sehr, sehr fundierte und seriöse Analysen liefert: Es profitiert vor allem der Mittelstand ganz klar, das zeigt die Studie des Budgetdienstes. No na, die mittleren 40 Prozent zahlen etwa 60 Prozent der Lohnsteuer. Die unteren 50 Prozent zahlen gerade einmal 2 Prozent. Um diese Menschen entlasten zu können, setzen wir andere Maßnahmen, bis hin zu einer Negativsteuer, aber die kann man nicht mehr mit der Steuer entlasten, weil sie fast keine zahlen. Zur Ergänzung noch: 4 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen leisten immerhin 40 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, tragen diese Last, das soll auch einmal gesagt werden. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Von dieser Steuerreform werden im Besonderen die mittleren Einkommen profitieren, die kleineren werden aber nicht vergessen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zur kalten Progression ist schon viel gesagt worden. Kollege Krainer, es ist eine leichte Untertreibung, zu sagen, die kalte Progression wird durch diese Steuerreform etwas mehr als kompensiert. Da sollte man auch wieder beim Budgetdienst nachlesen: Sie wird in ihrer Wirkung deutlich übertroffen (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Doppelbauer) gegenüber einer automatischen Senkung oder Berücksichtigung der kalten Progression. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: Bei der Inflation! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Noch etwas möchte ich zur vom Herrn Bundesminister kürzlich angezogenen Thematik Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge sagen. Nicht umsonst heißt im allgemeinen Sprachgebrauch die Behaltefrist Spekulationsfrist. Wir brauchen dringend privates Kapital zur Finanzierung von Unternehmen als Ergänzung zur Bankenfinanzierung und wir brauchen mehr Menschen, die bereit sind, ihr Erspartes auch in Firmen zu inves­tieren. Die, die es spekulativ tun, indem sie von einem Investment zum anderen hüpfen: no na, Kapitalertragsteuer. Aber jene, die bereit sind, über einen längeren Zeitraum in diese Unternehmen zu investieren, damit auch durchaus Risiko dieser Unternehmen mitzutragen, denen sollte man dieses Zuckerl der Kapitalertragsteuerbefreiung geben, weil die einen wesentlichen Beitrag zur Eigenkapitalstärkung unserer Unternehmen leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Deswegen, meine Damen und Herren, abschließend: Diese Steuerreform gibt Hoffnung. Sie gibt Hoffnung, Zuversicht und setzt auch ganz konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft der Menschen, Maßnahmen zum wirtschaftlichen Wachstum der einzelnen Unternehmen und sie stärkt die Beschäftigung in diesem Land in ganz besonders hohem Maße. Ich kann Sie also nur einladen, dieser Vorlage heute zuzustimmen, Sie leisten damit einen wertvollen positiven Beitrag zur weiteren Entwicklung unseres Landes. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.39



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 110

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeord­neter Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.40.01

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Wir wollen eine sachliche Diskussion führen. Der von mir sehr geschätzte Kollege Karlheinz Kopf hat hier gesagt, der Budgetdienst hätte gesagt, dass mit dieser Steuerreform die kalte Pro­gression mehr als ausgeglichen ist.

Ich berichtige tatsächlich: Diese Berechnung gilt nur, wenn man einen nicht zur Steuer gehörenden Familienbonus Plus einrechnet. Ansonsten wird die kalte Progression nicht ausgeglichen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Eßl: ... keine tatsächliche Berichti­gung, sondern eine Wortmeldung!)

11.40


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Julia Herr. – Bitte.


11.40.46

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Regierungsver­treter! Ich habe heute beim Herfahren in der Zeitung von einer alleinerziehenden Mutter gele­sen, die es nach der Trennung von ihrem Partner und nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr geschafft hat, die Miete zu bezahlen, und mit ihrem Kind mehrere Monate in der Kälte gesessen ist. Das ist eine Geschichte in der heutigen Zeitung, aber es geht ganz vielen Menschen so.

Im Übrigen, Herr Finanzminister, wird diese alleinerziehende Mutter mit wenig Gehalt nicht den vollen Familienbonus ausschöpfen, wie andere hier zum Beispiel, wie gut Verdiendende, nein, für diese alleinerziehende Mutter gilt er nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber zurück zur Geschichte: Ich denke, unter diesem Bild müssen wir eine Steuerreform beurteilen. Wem bringt sie am meisten? Wem bringt dieses Volumen etwas? Denen, die eh schon schwer über die Runden kommen, oder jenen, die jetzt schon zu viel haben? – An meinem Ton werden Sie es vielleicht erkennen: Es ist leider schon wieder Zweiteres passiert.

Ich greife da auch eine Maßnahme heraus. Mir ist nicht verständlich, warum in dieser Zeit, in der trotz oder sogar wegen der Krise, wegen der Pandemie einiges an Be­reicherung stattgefunden hat, sodass sich die Zahl der Millionäre auch in diesem Land immer weiter erhöht, Sie sich denken: Da geht aber noch mehr! Mir ist nicht verständlich, warum die Gewinnsteuer für Konzerne und große Unternehmen in diesem Land jetzt gesenkt wird!

Herr Abgeordneter Kopf! Zwei Drittel dieser Steuersenkung gehen an 1 Prozent der Unternehmen in diesem Land, an die Topunternehmen. Das ist einfach Fakt, das ist einfach so. (Beifall bei der SPÖ.) Warum das jetzt notwendig ist, anstatt dass wir das Geld anders einsetzen, nämlich für die, die es wirklich brauchen, ist mir nicht klar.

Es geht ja so weiter. Der neue Herr Finanzminister hat ja schon angekündigt, dass er mit dem Steuersenken für die Vermögenden weitermachen will; auch wenn es um Steu­ern auf Wertpapiere geht, wurde angekündigt, haben wir gelesen. Auch Gewinne mit Aktien sollen steuerlich begünstigt werden. Ich frage mich – oder ich frage mich nicht, denn da brauche ich mich nicht zu fragen, wem das etwas bringen wird. Die Hälfte der Bevölkerung in diesem Land hat keine Wertpapiere. Da ist es ganz klar, wem auch das wieder etwas bringen wird, und das ist einfach verkehrt! (Beifall bei der SPÖ.)

Da fehlen einem ja fast die Worte, aber man muss nicht lange danach suchen, denn der ehemalige ÖVP-Generalsekretär im Finanzministerium hat es eigentlich selbst sehr,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 111

sehr gut auf den Punkt gebracht. Er hat seinem Mitarbeiter nämlich geschrieben, Zitat: „Vergiss nicht – du hackelst im ÖVP Kabinett!! Du bist die Hure für die Reichen!“ – Auch das soll hier nicht unerwähnt bleiben, auch das will ich wirken lassen. – So viel einmal zum Punkt sozial. (Beifall bei der SPÖ.)

Machen wir weiter mit dem Punkt öko: Wie viel CO2 werden wir durch diese Reform denn einsparen? Wie viel werden wir am Ende des Tages einsparen? Ein paar Prozent, die wir an einer Hand abzählen können. Wenn die Voest in Linz einen Hochofen ausschalten muss, weil man ihn von Zeit zu Zeit reinigen muss, sparen wir mehr CO2 ein als durch diese Steuerreform. Auch das ist Fakt, auch wenn Sie hier von historisch reden und von Revolution – das haben wir vorher vonseiten der Grünen gehört.

Auch der Rechnungshof kritisiert oder hinterfragt den Lenkungseffekt all dieser Maßnah­men: Wie viel wird denn wirklich an Lenkungseffekt eintreten? Wie viele werden denn aufgrund dieser CO2-Steuer wirklich umsteigen?

Um da eine Verbesserung zu erzielen, will ich einen Antrag mit zwei zentralen Punkten einbringen: Erstens soll der CO2-Preis überhaupt sichtbar gemacht werden – die Bevölkerung wird ihn nämlich auf dem Rechnungszettel für das Tanken oder für das Heizen nicht sehen; das steht gar nicht drauf –, um einen Lenkungseffekt zu haben, um das sichtbar zu machen; denn jede Energiepreisschwankung ist mehr als dieser CO2-Preis. Das ist der erste Schritt.

Zweitens wollen wir, dass nicht die Falschen zur Kasse gebeten werden. Wenn man zum Beispiel die Mieter und Mieterinnen zur Kasse bittet und sagt, dann steigen die vielleicht auf eine andere Heizung um, dann muss man sagen: Nein, werden sie nicht. Es liegt nicht in ihrer Hand, sie können sich das Heizungssystem ja nicht aussuchen. Das heißt, sie werden einfach nur zur Kasse gebeten, der Lenkungseffekt ist gleich null, und das ist weder öko noch sozial! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rauch.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass bei Rechnungen von Energiehändlern künftig der Anteil der Kosten, der auf die CO2-Bepreisung entfällt und an die Endkunden weitergegeben wird, klar ausgewiesen wird.“

*****

Dann können sich nämlich auch die MieterInnen dieses Geld vom Vermieter zurück­holen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Julia Herr,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 112

Genossinnen und Genossen

betreffend CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbank­ge­setz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

Laut Erläuterungen zum Klimabonusgesetz führt die CO2-Bepreisung im Rahmen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes zu Mehrbelastungen der Haushalte:

"Mehrbelastungen für Haushalte durch diese Bepreisung ergeben sich insbesondere aufgrund von Preissteigerungen im Bereich Mobilität (Verwendung von Benzin- und Dieselkraftstoffen in privaten PKW), Wohnen (Heizsysteme auf Basis fossiler Brenn­stoffe) sowie durch Preissteigerungen bei der Bereitstellung von Konsumgütern und Dienstleistungen durch Unternehmen, welche an Endkundinnen weitergegeben wer­den." 1

Das Konzept der CO2-Bepreisung geht von einer Lenkungswirkung durch den höheren Preis aus. In zahlreichen Stellungnahmen zur Steuerreform, die an dieses Konzept glau­ben, wurde der Wert für die Bepreisung als zu niedrig bezeichnet, um die erforderliche Klimawirkung zu entfalten.

Doch die Idee des Lenkungseffekts der CO2-Bepreisung bleibt beim Heizen oft aus: Denn im Gegensatz zu den EigentümerInnen von Wohnungen und Einfamilienhäusern können sich MieterInnen das Heizsystem nicht aussuchen und tragen trotzdem den kompletten CO2-Preis. Das Problem ist kein geringes: Die Mietquote von Hauptwohn­sitzwohnungen liegt in Österreich bei 42,7 Prozent2. Der ausbleibende Lenkungseffekt ist nicht im Sinne der CO2-Bepreisung und somit unökologisch und vor allem auch unsozial. Dadurch, dass die VermieterInnen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht für die CO2-Bepreisung aufkommen müssen, besteht für sie auch kein Anreiz, alte, klimaschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen.

Von diesem grundlegenden Problem abgesehen, verringert die konkrete Ausgestaltung der CO2-Bepreisung noch zusehends eine beabsichtigte Lenkungswirkung. Es ist nicht sichergestellt, dass die CO2-Bepreisung für die Kundinnen und Kunden auch wirklich transparent und nachvollziehbar auf den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen wird. Ein CO2-Preis der aber auf Grund mangelnder Kennzeichnung im Auf und Ab der Ener­giepreise unterzugehen droht, kann beim besten Willen keinen Lenkungseffekt erzielen.

Zudem wäre eine klare Regelung für die Kennzeichnung der CO2-Kosten auf der Rech­nung die Grundvoraussetzung für beispielsweise eine Refundierung der Mehrbelastung durch die VermieterInnen oder einen zielgenauen Ausgleich bei gestiegenen Mobilitäts­kosten.

Damit die Kosten für die CO2-Bepreisung auch bei den Verursachern eingehoben wer­den können, muss also klar ersichtlich sein, wie sich die Energierechnungen zusammen­setzen. Aktuell ist es für KundInnen oft unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen, welchen Anteil der Kosten jeweils die verschiedenen Steuern ausmachen. Gerade wenn die Energiepreise steigen, ist es nicht klar erkenntlich, wodurch diese Preissteigerung zustande kommt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 113

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass bei Rechnungen von Energiehändlern künftig der Anteil der Kosten, der auf die CO2-Bepreisung entfällt und an die Endkunden weitergegeben wird, klar ausgewiesen wird.“

1 Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVll/l/I_01292/fname_1038656.pdf

2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/512031/umfrage/miet-und-eigentumsquote-von-hauptwohnsitzwohnungen-in-oesterreich/

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.


11.46.11

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Auch wenn heute noch Corona auf der Tagesordnung steht und wir Rekorde brechen, was die Infektionszahlen betrifft, denke ich, ist der Tag aufgrund der Vorlagen, die wir jetzt diskutieren, auf jeden Fall ein Grund zur Freude.

Dass es tatsächlich gelingt, diese ökosoziale Steuerreform heute auf den Weg zu brin­gen, ist ein Erfolg, glaube ich, für uns Grüne, für die Regierung insgesamt, aber insbe­sondere für die Menschen in diesem Land, insbesondere für die Jüngsten unter ihnen, denn endlich kriegen klimaschädliche Emissionen einen Preis und das Klima wird Teil der Rechnung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt natürlich zig Gründe, weshalb ich glaube, dass diese Steuerreform ein Erfolg ist. Ich möchte insbesondere auf drei eingehen und dann vielleicht noch kurz ein bisschen auf die Themen, die so eingeworfen worden sind.

Zum Ersten, glaube ich, ist es ein Erfolg, dass das überhaupt beschlossen wird. Ich erinnere daran, dass vor nicht ganz einem Jahr bei Diskussionen Stimmen laut geworden sind: Was macht denn diese Taskforce? Gibt es die überhaupt? Das geht sich doch niemals aus bis 2022!

Frau Doppelbauer! Ich erinnere mich auch noch an Ihre Aussagen im Ausschuss: Es geht sich niemals aus, dass wir diese Steuerreform 2022 auf den Weg kriegen. Und jetzt liegen noch ungefähr 20 Rednerinnen und Redner zwischen meiner Rede und dem Beschluss dieser Steuerreform, und es ist noch nicht einmal Februar 2022. Das ist, glaube ich, ein großer Erfolg – das zu Beginn. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Nun will man das nicht an solchen Formalitäten aufhängen, aber es macht natürlich einen Unterschied, ob ein CO2-Preis 2022 oder 2023 kommt. Das wäre nämlich, wenn er jetzt nicht käme, ein CO2-Preis von null. Dann würden sich die NEOS wahrscheinlich auch nicht besonders darüber freuen.

Viel wichtiger als diese Frage ist aus meiner Sicht allerdings die soziale Frage. Die war immer sehr zentral in all den Verhandlungen und Diskussionen um die CO2-Bepreisung. Auch da gab es immer wieder Stimmen, die gesagt haben – Kollege Krainer hat auch


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 114

heute wieder versucht, es so darzustellen –, dass, wenn Türkis und Grün zusammen eine Steuerreform machen, sie vielleicht ein bisschen öko, aber auf keinem Fall sozial wird.

Tatsächlich muss man da aufpassen. Eine CO2-Bepreisung ist eine Steuer, die so wirken kann. Insbesondere dann, wenn man es so macht, wie es die NEOS vorschlagen, wenn man nämlich im Gegenzug dazu nur die Einkommensteuer senkt, dann muss man aufpassen, dass man nicht in eine Situation kommt, in der die Geringverdiener den Besserverdienenden die Steuern zahlen. Das wäre möglicherweise eine Situation gewesen, in die man hätte kommen können.

Deshalb war für mich immer der Maßstab, ob es gelingt, einen Klimabonus umzusetzen als Rückverteilung der CO2-Bepreisung oder nicht, denn der Klimabonus oder der Ökobonus, diese Pauschale, ist quasi die Wunderwaffe, die sicherstellt, dass solch eine CO2-Bepreisung dann nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Maßnahme wird. Und das ist gelungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das betrifft auch die Aussagen der Kollegin Herr. Diese Mutter, die Sie gerade in Ihrer Rede geschildert haben, profitiert von diesem Klimabonus wie auch vom Sozialver­siche­rungsbonus. Genau auf diese Personen haben wir abgezielt, denn die bezahlen zum Teil ja die CO2-Bepreisung. Deshalb ist es wichtig, dass sie etwas zurückkriegen. Sie kriegen jetzt aber überproportional zurück.

Dieser Teil dieser Steuerreform, den es bei früheren Steuerreformen, unter anderem auch bei jener der SPÖ, nicht gegeben hat, stellt sicher, dass die Niedrigverdiener mehr zurückbekommen als jene, die viel verdienen. (Beifall des Abg. Haubner.)

Das kann man sich quasi auf der Rückseite eines Bierdeckels oder auf der Vorderseite eines Bierdeckels ausrechnen. Das ist jetzt aber auch hochoffiziell vom Budgetdienst und vom Fiskalrat bestätigt worden und ist, glaube ich, auch grundsätzlich einleuchtend.

Ein dritter Aspekt, den ich noch hervorstreichen möchte – und da widerspreche ich dem Abgeordneten Fuchs, der meint, dass das eh nur eine Erhöhung der Mineralölsteuer ist –, ist: Das ist sie aus verschiedenen Gründen nicht, zum Beispiel, weil wir auf den CO2-Gehalt abstellen und nicht auf die Liter; andererseits aber eben, weil diese CO2-Bepreisung zuerst als Abgabe und dann als Handelssystem wirkt.

Das stellt zwei Dinge sicher, nämlich erstens Planbarkeit von Beginn an – fixe Preise, alle wissen, was kommt, Unternehmen und Haushalte können sich darauf einstellen – und zweitens wird durch das Handelssystem – im Gegensatz zum CO2-Preis, den die NEOS vorschlagen – sichergestellt, dass wir auch die Klimaziele erreichen. Beides wird natürlich mit dieser Steuerreform bezweckt.

Zum Schluss vielleicht noch ganz kurz: Es gibt verschiedenste Kritikpunkte von allen Seiten, das finde ich auch legitim. Man kann sich auf das eine oder andere Detail versteifen, ich meine aber, dass in Summe sowohl für die NEOS als auch für die SPÖ und sogar auch für die FPÖ bei dieser Steuerreform eine Menge von Maßnahmen dabei sind, die man breitest unterstützen kann. Um diese breite Unterstützung werbe ich und ich hoffe, dass sich eine solche dann bis zur Abstimmung ausgeht. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.50


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.


11.51.03

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Geschätzte Bundesminister! – Bleiben Sie da, Herr Vizekanzler, es zahlt sich aus!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 115

(Vizekanzler Kogler: Da habe ich gerade einen anderen Verdacht gehabt!) Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich zur sogenannten ökosozialen Steuerreform komme, vielleicht noch ein paar Worte zum Parlament und zur heutigen Sitzung. Wenn man heute das Parlament betritt, und das Parlament ist ja die politische Volksvertretung, dann glaubt man, man ist in einem anderen Land: Rund um das Parlament ist eine Bannmeile errichtet, Polizisten stehen um das Parlament, schirmen das Parlament ab, das Volk ist ausgesperrt. Das braucht es nicht bei Volksvertretern, das braucht es nur bei Volksverrätern! (Beifall bei der FPÖ.)

So etwas habe ich noch nie erlebt, und das alles, weil ihr Angst vor dem eigenem Volk habt, weil ihr heute einen Impfzwang beschließen wollt, den viele in diesem Land ablehnen und der auch nicht verhältnismäßig ist, in keiner Form verhältnismäßig ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass im weiteren Verlauf der Rede die Aufforderung, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen, nicht erfor­derlich ist. Ich möchte es jetzt trotzdem einmal anmerken, weil es in Hinblick auf die folgenden Tagesordnungspunkte möglicherweise wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es eine Geschäftsordnung gibt, wonach die Würde des Hauses durch die Ausdrucks­weise nicht verletzt werden soll.

Sie können jetzt in Ihrer Rede fortfahren. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Mäßigen Sie sich!)


Abgeordneter Erwin Angerer (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, dann kann ich jetzt mit meinen Ausführungen fortfahren. Ich hoffe, Sie haben die Redezeit angehalten, es wird heute nämlich zeitlich ein bisschen knapp, weil es viel zu sagen gibt. (Abg. Höfinger: Hätten Sie vorher nicht so einen Blödsinn gesagt!)

Jetzt zur ökosozialen Steuerreform: Herr Finanzminister, Sie haben heute gesagt, es gäbe keine Steuererhöhungen, und das ist nicht richtig beziehungsweise eine Falsch­aussage. Sie nennen es nur anders, es gibt eine sogenannte CO2-Bepreisung, aber diese ist sehr wohl eine steuerliche Belastung für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Sie haben heute auch ein sogenanntes Gemeindebelohnungspaket vorgestellt (Ruf bei der ÖVP: Bravo!): Also was ist denn das?! Ich muss ja sagen, ich bin fassungslos, was ihr für Ideen habt. Ich habe mich für die Gemeinden eingesetzt, denn die bekommen nichts von den zusätzlichen Steuereinnahmen, weil es keine gemeinschaftliche Bundes­abgabe ist – und jetzt gibt es dieses Gemeindebelohnungspaket, wofür die Durchimp­fungsrate einer Gemeinde herangezogen wird.

Herr Nehammer hat das an einem Beispiel erklärt: Eine Gemeinde mit 3 000 Einwohnern bekommt bei einer Impfrate von 80 Prozent 30 000 Euro, bei 85 Prozent 60 000 Euro und bei 90 Prozent 120 000 Euro. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Ich freue mich schon, wenn der sozialdemokratische Bürgermeister von Stall im Mölltal – die Gemeinde ist jetzt bei 42 Prozent Durchimpfungsrate – mit einer Spritze in der Hand durch den Ort läuft und seine Bürger impft, damit er dann 30 000 oder 60 000 Euro bekommt. Wie ich die Staller kenne, wird das wenig Eindruck machen, sondern man wird eher aufpassen müssen, dass das nicht nach hinten losgeht. Was euch da einfällt, ist ja nur mehr peinlich, dass man es von so etwas abhängig macht, ob eine Gemeinde eine Unter­stützung bekommt oder nicht. (Abg. Hörl: Bleib sachlich!)

Kommen wir jetzt zur sogenannten ökosozialen Steuerreform: Die ist nicht ökosozial, sondern das ist ein Ökowahn, was da mit dieser Steuerreform umgesetzt wird, und das bringt Inflation und Preissteigerungen, die wir alle bereits spüren. Alle in diesem Land, von den Unternehmern bis zu jedem privaten Haushalt, spüren das, alle sind massiv


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 116

belastet. (Zwischenruf des Abg. Eßl. – Vizekanzler Kogler: Die gibt es ja noch nicht einmal!)

Herr Kopf hat heute so schön erwähnt, den Unternehmern wäre geholfen worden: Sehr viele Unternehmer haben bis heute noch keine Unterstützung oder wenig Unterstützung bekommen und kämpfen jetzt gerade mit den extremen Energiepreisen, sie bekommen die Rohstoffe nicht mehr, die Rohstoffpreise sind explodiert. Das ist die Folge Ihrer Politik, Ihrer Coronamaßnahmen und Ihrer Coronapolitik und dieses Ökowahns, den Sie jetzt mit den Grünen betreiben. (Ruf bei der ÖVP: Wenn in China nicht produziert wird!)

Die Braven werden von Frau Maurer belohnt und die Bösen, das bestimmt auch Frau Maurer, werden eben bestraft. Das ist die Frau Maurer, die Ihnen allen, liebe Öster­reicherinnen und Österreicher, den Mittelfinger gezeigt hat! Die entscheidet in Zukunft, wer brav und wer böse ist, und die einen kriegen dann eine Belohnung und die anderen werden bestraft. So ist das System, das heute hier von ÖVP-Politikern und Grünen-Politikern beschlossen wird.

Unser Zugang ist: Wir müssen die Menschen in diesem Land schützen, deshalb braucht es auch einen Schutz vor diesen Preissteigerungen, vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen und für die besonders einkommensschwachen Haushalte. So etwas Ähnliches hat es schon einmal von den Fünfzigerjahren bis in die Neunzigerjahre gegeben, eine Lohn- und Preiskommission. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

So etwas Ähnliches fordern wir auch jetzt: Eine Preiskommission, die über den Aus­schuss für Konsumentenschutz die Preise gewisser lebensnotwendigen Güter, also die Lebenshaltungskosten, reguliert. Ich bringe dazu einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten beinhaltet:

- Schaffung eines COVID-19-Warenkorbs, der die Preise für Waren und Dienstleis­tungen wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heizkosten­preise, Sprit­preise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

- Bereitstellung der Daten zur Schaffung des COVID-19-Warenkorbs durch die Statistik Austria.

- Schaffung eines COVID-19-Preisbandes, das beim Abweichen einzelner Endver­braucherpreise, d.h. mehr als zehn Prozent, beim zuständigen Konsumenten­schutz­minister eine Informationspflicht an den zuständigen Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auslöst.

- Verpflichtung des Konsumentenschutzminister, die Erlassung eines Preisstopps für einzelne Waren und Dienstleistungen mit einer Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Ta­gen je nach Anlassfall vorzunehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 117

- Einführung einer Treibstoff-Preisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treib­stoff.“

*****

Menschen schützen und nicht Menschen bestrafen, das wäre unser Zugang – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreis-decke­lung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdaten-bank­gesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

in der 139. Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2022

Die COVID-19-Krise hat zu einer nachhaltigen Störung der österreichischen Wirtschaft geführt. Die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung haben zur Folge, dass sich noch immer eine große Zahl von Arbeitnehmern in Kurzarbeit befindet bzw. beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet ist und hunderttausende kleine und mittlere Unternehmer in ihrer Existenz massiv bedroht sind.

Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage bessert, sind viele Bürgerinnen und Bürger finanziell bedroht: Laut Standard vom 21. Dezember 2021 kommt mit der wirtschaftlichen Erholung die Inflation zurück. Und weiter:

„3,6 Prozent betrug die Inflation im Oktober in Österreich. Das ist ein Zehnjahreshoch.

Die Preiserhöhungen bei Treibstoffen, Energie und Rohstoffen haben auch die Inflation im Jahresverlauf angetrieben. Und zwar deutlicher, als das erwartet worden war. In Österreich stieg die Teuerungsrate im Oktober auf 3,6 Prozent und erreichte damit ein Niveau wie zuletzt im November 2011. In Deutschland kletterte die Inflation im Oktober auf 4,5 Prozent und damit auf den höchsten Wert seit August 1993.

Experten sind sich nun uneins darin, ob dieser Preisanstieg ein nachhaltigeres Thema sein wird oder ob es sich aufgrund der aktuellen Lage, die von Lieferengpässen und einem Nachfrageboom gekennzeichnet ist, um ein vorübergehendes Preisphänomen handelt. Für ein rasches Ende des Preisanstiegs gibt es derzeit jedenfalls wenig An­zeichen.

Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), rechnet mit einem dauerhaft höheren Inflationsdruck. Zwar gebe es in den aktuellen Inflationsraten ohne Frage temporäre Effekte. "Dennoch muss man davon ausgehen, dass die Teuerung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 118

nicht zu Raten zurückkehrt, wie wir sie mal hatten mit zwischen einem halben und eineinhalb Prozent", sagt der Ökonom.

Felbermayr geht davon aus, dass in einzelnen Sektoren – etwa Heizenergie oder Lebensmittel – die Preiserhöhungen sehr viel höher ausfallen können als in anderen Segmenten. "Das trifft dann in höherem Maße Haushalte mit niedrigem Einkommen, die mehr konsumieren als Hochverdiener", sagt der Wifo-Chef….

Die Inflationsrate lag im Corona-Krisenjahr 2020 in Österreich noch bei 1,4 Prozent. Seit Mai 2021 begann die Teuerungsrate zu steigen und erreichte im September mit 3,3 Prozent bereits ein Zehnjahreshoch.“

Im Zuge der Corona-Krise kann es folglich zu überfallsartigen Teuerungssprüngen kom­men. Große Teile der Bevölkerung, die durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine schwin­dende Existenzgrundlage ohnehin bereits unter Druck geraten sind, werden dadurch weiter in eine soziale Notlage gebracht.

Ein staatliches Preismonitoring und damit ein Inflationsstopp muss daher insbesondere zum Schutz von Konsumenten eingeführt werden. Damit gilt es zu verhindern, dass Preiserhöhungen und eine entsprechende Inflation diese Gruppen, die bedingt durch COVID-19-Maßnahmen mit fehlendem Teuerungsausgleich bei Lohnanpassungen, Lohn- und Gehaltsreduktionen durch Kurzarbeit oder Einkommenseinbußen in Folge von Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit besonders benachteiligt und damit in soziale Existenzbedrohung gebracht werden.

Es soll daher ein Preismonitoring angeführt werden, angelehnt an die Lohn- und Preis­kommission (1957-1994), aber in einer modernen Art und Weise. Das heißt, der Ausschuss Konsumentenschutz hat hier eine politische Agenda und die Sozialpartner arbeiten auf Expertenebene mit.

Grund für eine solche Maßnahmen ist, dass COVID-19-Maßnahmen zu Marktverzer­rungen führen können, die zu Lasten von Arbeitnehmer und Konsumenten gehen. Aber auch Produzenten können Opfer sein, wenn etwa einige wenige Handelsunternehmen die Preise bestimmen. Wenn sie etwa der Landwirtschaft wenig für ein Produkt bezahlen, aber als Monopolisten oder Oligopolisten die Macht haben, den Konsumenten hohe Endverbraucherpreise zu diktieren.

Es braucht daher einen Maßnahmenmix, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Das heißt, Maßnahmen des Staates, beschlossen vom Ausschuss für Konsumentenschutz, bei denen die Preise für ausgewählten Güter in einem bestimmten Zeitraum behördlich festgelegt und nicht erhöht werden dürfen.

Im Focus dieser Maßnahmen soll ein abzubildender COVID-19-Warenkorb sein, der die Preise für Waren und Dienstleistungen, wie etwa Lebensmittelpreise, Hygiene­artikel­preise, Mietpreise, Heizkostenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Ver­kehr usw. beinhaltet.

Die abzubildenden Daten für den COVID-19-Warenkorb liefert die Statistik Austria einmal pro Monat.

Ergeben sich hier deutliche Abweichen bei einzelnen Endverbraucherpreisen, das heißt mehr als zehn Prozent bei einzelnen Waren und Dienstleistungen, dann hat der zustän­dige Konsumentenschutzminister den Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats damit zu befassen.

Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats hat dann entsprechende Be­schlüsse zu fassen, um den Konsumentenschutzminister mit der Erlassung eines Preisstopps zu beauftragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 119

Als Varianten für diesen zu beschließenden Preisstopp soll eine Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall möglich sein.

Im Zeitraum des befristeten Preisstopps sollen COVID-19-Maßnahmen, die in Österreich aber auch im Verhältnis zu anderen relevanten Handels- und Wirtschaftspartnern zur Inflation geführt haben, nach Maßgabe ausgesetzt bzw. gänzlich abgeschafft werden.

Auch der Treibstoffpreis ist in den letzten Wochen und Monaten sind massiv gestiegen und haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das eine enorme Belastung für die Bevöl­kerung, vor allem aber für die vielen Pendler, darstellt. Die tägliche Fahrt zur Arbeit wird eine steigende finanzielle Belastung; Öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund des fehlenden bedarfsgerechten Angebots bzw. aus zeitlichen Gründen keine sinnvolle Alternative.

Die Treibstoffpreise sind ein maßgeblicher Preistreiber für die Inflation. Im Vergleich zum November 2020 mussten Autofahrer für Super um 36%, für Diesel um 42% mehr bezahlen, d.h. eine durchschnittliche Tankfüllung mit Super kostete im November 2021 um über 19 Euro mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres, bei Diesel um rund 21 Euro mehr.

Ein deutliches Sinken der Treibstoffpreise ist in der nächsten Zeit nicht zu erwarten, vielmehr ist ein weiterer Preisanstieg zu befürchten. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Staat aktiv wird, um diese enorme Treibstoffpreiserhöhung wirksam zu stoppen.

Da die Steuerreform keinerlei Maßnahmen setzt, um die oben angeführten Maßnahmen umzusetzen sowie auch nicht geeignet ist, der Inflation bzw. den steigenden Treibstoff­preisen gegenzusteuern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten beinhaltet:

•             Schaffung eines COVID-19-Warenkorbs, der die Preise für Waren und Dienstleistungen wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heiz­kos­tenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

•             Bereitstellung der Daten zur Schaffung des COVID-19-Warenkorbs durch die Statistik Austria.

•             Schaffung eines COVID-19-Preisbandes, das beim Abweichen einzelner Endver­braucherpreise, d.h. mehr als zehn Prozent, beim zuständigen Konsumentenschutz­minister eine Informationspflicht an den zuständigen Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auslöst.

•             Verpflichtung des Konsumentenschutzminister, die Erlassung eines Preisstopps für einzelne Waren und Dienstleistungen mit einer Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall vorzunehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 120

•             Einführung einer Treibstoff-Preisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treibstoff.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


11.57.51

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Kollege Angerer! Die Coronakrise hat uns alle sehr gefordert, auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, und wir haben alles unternommen, um die Unternehmer mit Hilfspaketen zu unter­stützen. Es ist sicher möglich, dass bei dem einen oder anderen ein kleines Problem in der Abwicklung aufgetaucht ist, aber wir setzen uns für jeden Unternehmer und für jede Unternehmerin ein und schauen, dass sie die Coronaunterstützung zeitgerecht bekom­men. Das möchte ich Ihnen versichern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Wir wollen Stabilität und Wachstum in unserem Land, und da ist es ganz wichtig, dass wir Unterstützung für eine florierende Wirtschaft sicherstellen und Anreize für die arbei­tenden Menschen setzen. Genau das tun wir mit dieser ökosozialen Steuerreform, denn eine Wirtschaft, die gesunde Unternehmen hat, schafft und sichert die Arbeitsplätze.

Eines möchte ich in Richtung SPÖ schon auch ganz deutlich sagen: Die Maßnahmen, die wir hier für die Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Paket umsetzen, dienen vor allem der Sicherheit des Standortes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, denn das ist unteilbar miteinander verbunden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Wenn ich mir diese ökosoziale Steuerreform genau ansehe, dann, muss ich sagen, gibt es da genau diese Unterstützung und diese Anreize. Wir schaffen die notwendige Stabilität, und vor allem hat die Reform auch die Nachhaltigkeit zum Inhalt. Wir machen damit eine ganz klare Ansage in Richtung Entlastung und auch dafür, dass sich Leistung lohnt.

Entlasten statt Belasten ist unsere Devise, meine Damen und Herren, und in diesen schwierigen Coronazeiten – ich habe es schon angesprochen – ist es eben notwendig, dass wir auch Impulse setzen, und diese Impulse haben wir hier mit integriert.

Die Prognosen – Kollege Kopf und der Finanzminister haben es schon ausgeführt – stehen auf Aufschwung: 5,2 Prozent Wachstum im heurigen Jahr und 2,5 Prozent im nächsten Jahr. Das prognostizieren uns die Wirtschaftsforscher, und das sind gute Signale. Damit können wir uns diese Steuerreform auch leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die gesamtwirtschaftlichen Effekte und vor allem die Entlastungen zeigen ja ein gutes Bild. Diese Steuerreform bringt uns ein zusätzliches BIP-Wachstum von bis zu 1 Pro­zent. Es werden bis zu 30 000 neue Arbeitsplätze geschaffen, und wir entlasten den Faktor Arbeit – das ist auch ganz wichtig – mit 4,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025.

Wir schaffen also drei Schwerpunkte: Wir wollen die arbeitenden Menschen entlasten, wir setzen Anreize für umweltfreundliches Verhalten und wir stärken nachhaltig den Standort und damit unsere Unternehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 121

Als Wirtschaftssprecher meiner Partei ist es mir ganz wichtig, hier auch zu erwähnen, dass bei der Tarifreform die Einpersonenunternehmer von der Senkung der Steuersätze von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent profitieren und dass auch die Anhebung des Gewinnfreibetrages von 13 auf 15 Prozent ein deutliches Signal ist. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 800 auf 1 000 Euro ist gerade für die Kleinunternehmer ein wichtiger Impuls.

Meine Damen und Herren, auch die Mitarbeitererfolgsbeteiligung, bei der die Unter­nehmer für ihre Mitarbeiter einen Beitrag leisten, wenn sie erfolgreich sind, wenn die Mitarbeiter einen Beitrag zum Erfolg geleistet haben, bieten wir an – eine wichtige Maß­nahme und ein wichtiger Impuls für ein gutes Miteinander. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte auch zur Körperschaftsteuersenkung noch etwas sagen. Wir wissen, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in einem internationalen Wettbewerb stehen. Der Standort Österreich ist nicht isoliert zu sehen, sondern er befindet sich mitten in Europa, und rundherum haben die Länder niedrigere Körperschaftsteuersätze als bei uns. Da ist es für einen Unternehmer ein Leichtes, seinen Standort in das Ausland zu verlegen. (Zwischenruf der Abg. Herr.) Genau dem wollen wir vorbauen, sodass wir die Unternehmen in Österreich behalten und auch die Arbeitsplätze in Österreich absichern. Da sollte gerade die Sozialdemokratie, die sich hier immer wieder als Beschützer der Arbeitsplätze aufführt (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Herr), nicht Klassenkampf betreiben, sondern diese Maßnahme unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Aufschwung, Stabilität und Nachhaltigkeit schaffen wir sicher, wenn wir alles miteinander und nicht gegeneinander angehen. Deshalb: Schauen wir, dass wir gemeinsam erfolg­reich sind! Bitte stimmen Sie dieser Steuerreform zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


12.03.06

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Man muss natürlich dieses Eigenlob der ÖVP und insbesondere des ÖVP-Wirtschaftsflügels ein bisschen relativieren. Am besten macht man das anhand der eigenen Zahlen des ÖVP-Wirtschaftsflügels. Wenn man nämlich schaut, welche Pro­gnose die Wirtschaftskammer zur Abgabenquote in Österreich erstellt, dann sieht man: Die geht ja noch hinauf, von 42,6 Prozent im Vorjahr auf 42,7 Prozent heuer und 43,0 Pro­zent nächstes Jahr. – So groß kann die Entlastung nicht sein, wenn die Abgabenquote noch steigt. (Beifall bei den NEOS.)

Der Herr Bundesminister hat sich in diesen Tagen für die Ankündigung, die Kapital­ertragsteuer auf Kursgewinne werde entfallen, abfeiern lassen. Tatsächlich ist es so, dass diese Wiedereinführung der Behaltefrist den Stakeholdern für diese Steuerreform schon versprochen war und jetzt nicht gekommen ist. Es geht – das hat Karlheinz Kopf richtig ausgeführt – ja nicht nur um Leute, die Altersvorsorge betreiben und Wertpapiere lange halten, sondern es geht auch um Beteiligungen an Unternehmen. Wenn es in diesem Land Probleme für Start-ups gibt, sich zu kapitalisieren, geht es auch darum, es attraktiver zu machen, in ein Start-up zu investieren und, wenn es gewachsen ist, die Beteiligung vielleicht auch wieder abzustoßen und dann nicht vor einer großen Steuer­hürde zu stehen. Es ist auch nachgewiesen, dass Länder, die solche Behaltefristen haben, mehr Innovation und eine höhere Patentquote haben. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 122

Nun zum Klimabonus: Die Frau Sonnenscheinklimaministerin ist nicht da – Kollege Hanger, ich kann Sie aufgrund der Akustik nicht verstehen –, aber mit ihrem Klimabonus feiert sie sich ab: Klima und Bonus – das muss ja super sein.

Nach einer ziemlich willkürlichen Einteilung bekommen jetzt die Bürger von manchen Gemeinden 100 Euro Klimabonus, manche 133 Euro und ein paar wenige 200 Euro, mit dem total logischen Ergebnis: Es wird der Sprit teurer, und der Wiener, der nach Tulln pendelt, kriegt 100 Euro Klimabonus, und der Tullner, der nach Wien pendelt, kriegt 133 Euro Klimabonus. Sie haben die gleichen Kosten und den gleichen Weg, aber einen unterschiedlichen Klimabonus.

Damit die Frau Ministerin ihren Haider-Hunderter verteilen kann, muss sie eine neue Bürokratie im Ministerium aufbauen. Sie braucht Daten vom Finanzamt, sie braucht Daten über Behinderte vom Sozialministeriumsservice, sie braucht Daten von der Pen­sionsversicherung, sie braucht vom Finanzamt auch die Familienbeihilfendaten, und um das alles zu verwalten, braucht sie eine eigene Bürokratie. Sie kann nicht sagen, wie viele Mitarbeiter sie dort braucht und was das kosten wird. Das ist ja wurscht, denn es ist fürs Klima und es ist ein Bonus, dann ist es super, dann macht halt die Bundes­verwaltung noch eine zusätzliche Metastase im Klimaministerium.

Wie viele Daten da auch zusammengeführt werden, wie sicher die Daten auch sind: Immer, wenn es verschiedene Datenquellen gibt, kommen jedenfalls Fehler vor. Da muss dann eine Schlichtungsstelle, auch im Ministerium, die Probleme klären, wenn Leute nicht den Klimahunderter oder die 133 Euro bekommen haben, den beziehungs­weise die sie sich vorstellen – die ganze Bürokratie für 100 Euro.

Dann führen Sie noch abgestufte Krankenversicherungssätze fürs Gewerbe und für die Bauern ein. Nun, es ist klar, dass abgestufte Krankenversicherungssätze innerhalb einer Beitragsgruppe verfassungswidrig sind. Sie haben das auch für die Arbeiter und Angestellten angekündigt, haben es dort zu Recht herausgenommen, weil es verfassungsrechtlich nicht geht. Für die Gewerbler und für die Bauernversicherung lassen Sie die verfassungswidrige Bestimmung drinnen. Sehenden Auges Verfassungs­widriges zu beschließen ist falsch und unverantwortlich. Es wird Ihnen auf den Kopf fallen, dass Sie da Geschenke verteilen, die rechtlich nicht gedeckt sind. (Beifall bei den NEOS.)

12.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte.


12.07.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Wir diskutieren heute die ökosoziale Steuerreform.

Wir setzen in diesem Kontext Entlastungsschritte, damit letztendlich das Leben und das Wirtschaften in Österreich leichter werden und wir bei der Lebensqualität und auch der Wirtschaftsleistung an vorderster Front bleiben.

Wir setzen Ökologisierungsschritte, das machen wir auch für unsere Kinder. Damit sichern wir eine gute Zukunft.

Wir setzen auch Maßnahmen für den sozialen Ausgleich. Es ist schön, zu sehen, dass wir uns den Sozialstaat in Österreich leisten können. Da ist es für mich besonders wich­tig, dass wir auch in den unteren Einkommensbereichen Maßnahmen setzen können. Warum können wir uns das leisten? – Weil wir in Summe ein fleißiges und innovatives Volk sind. Dem Herrn Bundesminister und allen an diesem Projekt Beteiligten sage ich ein herzliches Dankeschön dafür.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 123

Die österreichische Landwirtschaft durchlebt schwere Zeiten – steigende Energiepreise, steigende Düngemittelkosten, steigende Futtermittelkosten –, und darum ist es eine Not­wendigkeit, dass die CO2-Bepreisung kompensiert und rückerstattet wird, dass wir im Bereich der energieautarken Bauernhöfe ein Projekt aufsetzen, das die Wirtschaftlichkeit an den Höfen steigert, aber auch die Klimabilanz in Österreich verbessert, und dass wir die Krankenversicherungsbeiträge senken und auch als Dank an die ältere Generation, die in unserem Land viel aufgebaut hat, den Anrechnungsprozentsatz beim fiktive Aus­gedinge nach der Senkung im vorigen Jahr heuer noch einmal von 10 auf 7,5 Prozent senken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Solidarität und Zusammenhalt sind in diesen Tagen ein großes Thema. Das wird von verschiedensten Bevölkerungsgruppen angesprochen. Eine der Lehren aus der Krise ist zweifellos, dass wir uns im gesellschaftlichen Kontext mehr Gedanken darüber machen müssen, was für uns in Österreich Solidarität und Zusammenhalt heißt.

Auch im Zusammenhang mit Lebensmitteln möchte ich aber von Solidarität reden. Wir brauchen einfach mehr Solidarität entlang der Wertschöpfungskette. Das heißt, ich for­dere weniger Extremaktionen in den Supermärkten (Zwischenruf des Abg. Matznetter), weil diese Extremaktionen in Wahrheit die Lebensmittel ökonomisch und emotional ent­werten. Ich fordere auch weitere Preisanpassungen, weil der Kostendruck mittlerweile unerträglich wird, und es ist notwendig, entlang der Wertschöpfungskette die Kosten besser zu verteilen, damit wir die Zukunft der österreichischen Bäuerinnen und Bauern absichern, damit wir die Zukunft der österreichischen Lebensmittel absichern, damit wir auch in Zukunft stolz auf das sein können, was die österreichische Landwirtschaft leistet, und darauf, welche guten Lebensmittel wir in Österreich vorfinden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich darf am Ende meiner Ausführungen zwei Anträge einbringen, zum einen den gesamt­ändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Voglauer, Strasser, Stammler, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage des Ökosozialen Steuer­reformgesetzes 2022 Teil III, betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“.

Ich darf den Antrag kurz in den Kernpunkten erläutern. Ja, wir haben die Regierungs­vorlage adaptieren müssen. Wir haben dort Einkommensklassen gebildet, und die betroffenen Personen in den entsprechenden Einkommensklassen bekommen einmal im Jahr Pauschalbeträge überwiesen. Und: Wir haben die Regierungsvorlage um die Senkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge erweitert, nämlich von 10 auf 7,5 Prozent. Wir verbessern so die Lebenssituation der bäuerlichen Pensio­nistinnen und Pensionisten mit den kleinsten Pensionen um in Summe 8 Millionen Euro.

Ich darf außerdem folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 4 (Umsatzsteuergesetz 1994) wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 werden folgende Z 1a und 1b eingefügt:

„1a. In § 12 Abs. 10 dritter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 124

Wortfolge „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt.

1b. In § 12 Abs. 10 vierter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die Wort­folge „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt“

2. Nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 18 Abs. 10 wird die Wortfolge „Wohnungen betreffen, die nachträglich in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG übertragen wur­den,“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragungen – ausgenommen von Geschäfts­räumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG betreffen,“ ersetzt.“

*****

Ich ersuche Sie um Unterstützung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.13

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Clemens Stammler,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III (1294 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der in der Regierungsvorlage 1294 der Beilagen enthaltene Gesetzesvorschlag wird durch den nachstehenden Gesetzesvorschlag ersetzt:

Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes

Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 238/2021, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 27e wird folgender § 27f samt Überschrift eingefügt:

„Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

§ 27f. (1) Personen, die am 31. Mai des laufenden Kalenderjahres nach den §§ 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, 3 Abs. 1 Z 2, 14a oder 14b in der Krankenversicherung pflicht- oder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 125

selbstversichert sind, haben Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversiche­rungs­beiträgen, sofern deren monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt 2 900,00 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage. Liegt zum Stichtag noch keine endgültige Beitrags­grundlage vor, ist die vorläufige Beitragsgrundlage nach § 25a heranzuziehen. Die §§ 25a Abs. 5 und 35b sind nicht anzuwenden.

(2) Der auf die anspruchsberechtigten Personen entfallende Pauschalbetrag beträgt

              1. bei einer Beitragsgrundlage bis 500,00 Euro 90,00 Euro;

              2. bei einer Beitragsgrundlage von 500,01 bis 600 Euro 110,00 Euro;

              3. bei einer Beitragsgrundlage von 600,01 bis 700,00 Euro 130,00 Euro;

              4. bei einer Beitragsgrundlage von 700,01 bis 800,00 Euro 150,00 Euro;

              5. bei einer Beitragsgrundlage von 800,01 bis 900,00 Euro 170,00 Euro;

              6. bei einer Beitragsgrundlage von 900,01 bis 1 000,00 Euro 190,00 Euro;

              7. bei einer Beitragsgrundlage von 1 000,01 bis 1 100,00 Euro 210,00 Euro;

              8. bei einer Beitragsgrundlage von 1 100,01 bis 1 200,00 Euro 210,00 Euro;

              9. bei einer Beitragsgrundlage von 1 200,01 bis 1 300,00 Euro 225,00 Euro;

              10. bei einer Beitragsgrundlage von 1 300,01 bis 1 400,00 Euro 240,00 Euro;

              11. bei einer Beitragsgrundlage von 1 400,01 bis 1 500,00 Euro 260,00 Euro;

              12. bei einer Beitragsgrundlage von 1 500,01 bis 1 600,00 Euro 280,00 Euro;

              13. bei einer Beitragsgrundlage von 1 600,01 bis 1 700,00 Euro 295,00 Euro;

              14. bei einer Beitragsgrundlage von 1 700,01 bis 1 800,00 Euro 315,00 Euro;

              15. bei einer Beitragsgrundlage von 1 800,01 bis 1 900,00 Euro 310,00 Euro;

              16. bei einer Beitragsgrundlage von 1 900,01 bis 2 000,00 Euro 280,00 Euro;

              17. bei einer Beitragsgrundlage von 2 000,01 bis 2 100,00 Euro 245,00 Euro;

              18. bei einer Beitragsgrundlage von 2 100,01 bis 2 200,00 Euro 200,00 Euro;

              19. bei einer Beitragsgrundlage von 2 200,01 bis 2 300,00 Euro 155,00 Euro;

              20. bei einer Beitragsgrundlage von 2 300,01 bis 2 400,00 Euro 105,00 Euro;

              21. bei einer Beitragsgrundlage von 2 400,01 bis 2 900,00 Euro 60,00 Euro.

(3) Der Bund hat der Sozialversicherungsanstalt die Aufwendungen für die Gutschriften zu ersetzen und unter Bedachtnahme auf die Kassenlage des Bundes einen monatlichen Vorschuss zu leisten.

(4) Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt jeweils zum 1. Juni. Nach­trägliche Sachverhaltsänderungen sowie Änderungen der Beitragsgrundlage ha­ben keinen Einfluss auf den Anspruch bzw. die Höhe der Beitragsgutschrift.

(5) Die Gutschriften sind jeweils im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal auf den Beitragskonten der Versicherten flüssig zu machen.“

2. Im § 149 Abs. 7 dritter Satz wird der Ausdruck „10%“ durch den Ausdruck „7,5%“ ersetzt.

3. Nach § 393 wird folgender § 394 samt Überschrift angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 126

„Schlussbestimmung zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl I. Nr. xx/2022

§ 394. (1) § 27f samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und ist erstmals für das Kalenderjahr 2022 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2022 anzuwenden.

(2) § 149 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

(3) In Fällen, in denen durch die Absenkung des Prozentsatzes nach § 149 Abs. 7 von 10% auf 7,5% durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2022 ein Anspruch auf Ausgleichszulage entsteht, gebührt diese abweichend von § 153 Abs. 2 mit Erfüllung der Voraussetzungen, frühestens ab 1. Jänner 2022, wenn der Antrag auf Ausgleichszulage im Jahr 2022 gestellt wird.“

Artikel 2

Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 238/2021, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 24e wird folgender § 24f samt Überschrift eingefügt:

„Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

§ 24f. (1) Die Betriebsführerlnnen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 haben Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen für die nach § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 bis 4 pflichtversicherten Personen, sofern

              1. diese am 15. Jänner des laufenden Kalenderjahres in der Krankenver­sicherung nach diesem Bundesgesetz pflichtversichert waren und

              2. deren Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung am 15. Jänner des laufenden Kalenderjahres 2 900,00 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist die Beitrags­grundlage aus der/den Erwerbstätigkeit/en, die die Pflichtversicherung nach diesem Bun­desgesetz begründet/n; bei land(forst)wirtschaftlichen Betrieben, für die ein Einheits­wert des land(forst)wirtschaftlichen Vermögens nach den §§ 29 bis 50 BewG nicht festgestellt wird, ist die zuletzt endgültig festgestellte Beitragsgrundlage nach § 23 Abs. 4 maßgebend. Liegt zum Stichtag keine endgültige Beitragsgrundlage vor, ist die vorläu­fige Beitragsgrundlage gemäß §§ 23 Abs. 4a und 4d heranzuziehen. § 33b ist nicht anzuwenden.

(2) Der Anspruch gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a.

(3) Der auf die anspruchsberechtigten Personen entfallende Pauschalbetrag beträgt

              1. bei einer Beitragsgrundlage bis 500,00 Euro 90,00 Euro;

              2. bei einer Beitragsgrundlage von 500,01 bis 600 Euro 110,00 Euro;

              3. bei einer Beitragsgrundlage von 600,01 bis 700,00 Euro 130,00 Euro;

              4. bei einer Beitragsgrundlage von 700,01 bis 800,00 Euro 150,00 Euro;

              5. bei einer Beitragsgrundlage von 800,01 bis 900,00 Euro 170,00 Euro;

              6. bei einer Beitragsgrundlage von 900,01 bis 1 000,00 Euro 190,00 Euro;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 127

              7. bei einer Beitragsgrundlage von 1 000,01 bis 1 100,00 Euro 210,00 Euro;

              8. bei einer Beitragsgrundlage von 1 100,01 bis 1 200,00 Euro 210,00 Euro;

              9. bei einer Beitragsgrundlage von 1 200,01 bis 1 300,00 Euro 225,00 Euro;

              10. bei einer Beitragsgrundlage von 1 300,01 bis 1 400,00 Euro 240,00 Euro;

              11. bei einer Beitragsgrundlage von 1 400,01 bis 1 500,00 Euro 260,00 Euro;

              12. bei einer Beitragsgrundlage von 1 500,01 bis 1 600,00 Euro 280,00 Euro;

              13. bei einer Beitragsgrundlage von 1 600,01 bis 1 700,00 Euro 295,00 Euro;

              14. bei einer Beitragsgrundlage von 1 700,01 bis 1 800,00 Euro 315,00 Euro;

              15. bei einer Beitragsgrundlage von 1 800,01 bis 1 900,00 Euro 310,00 Euro;

              16. bei einer Beitragsgrundlage von 1 900,01 bis 2 000,00 Euro 280,00 Euro;

              17. bei einer Beitragsgrundlage von 2 000,01 bis 2 100,00 Euro 245,00 Euro;

              18. bei einer Beitragsgrundlage von 2 100,01 bis 2 200,00 Euro 200,00 Euro;

              19. bei einer Beitragsgrundlage von 2 200,01 bis 2 300,00 Euro 155,00 Euro;

              20. bei einer Beitragsgrundlage von 2 300,01 bis 2 400,00 Euro 105,00 Euro;

              21. bei einer Beitragsgrundlage von 2 400,01 bis 2 900,00 Euro 60,00 Euro.

(4) Der Bund hat der Sozialversicherungsanstalt die Aufwendungen für die Gutschriften zu ersetzen und unter Bedachtnahme auf die Kassenlage des Bundes einen monatlichen Vorschuss zu leisten.

(5) Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt jeweils zum 1. Juni. Nach­trägliche Sachverhaltsänderungen sowie Änderungen der Beitragsgrundlage haben keinen Einfluss auf den Anspruch bzw. die Höhe der Beitragsgutschrift.

(6) Die Gutschriften sind jeweils im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das zweite Quartal auf den Beitragskonten der Betriebsführer flüssig zu machen.“

2. Im § 140 Abs. 7 dritter Satz wird der Ausdruck „10 %“ durch den Ausdruck „7,5%“ ersetzt.

3. Nach § 387 wird folgender § 388 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 388. § 24f samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und ist erstmals für das Kalenderjahr 2022 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das zweite Quartal 2022 anzuwenden.

(2) § 140 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

(3) In Fällen, in denen durch die Absenkung des Prozentsatzes nach § 140 Abs. 7 von 10% auf 7,5% durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2022 ein Anspruch auf Aus­gleichszulage entsteht, gebührt diese abweichend von § 144 Abs. 2 mit Erfüllung der Voraussetzungen, frühestens ab 1. Jänner 2022, wenn der Antrag auf Ausgleichszulage im Jahr 2022 gestellt wird.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 128

Begründung

Allgemeines:

Im Zuge der geplanten Steuerreform ist eine finanzielle Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen beabsichtigt. Im Bereich der unselbständigen Erwerbstätigen erfolgt diese im Wege einer Erhöhung des SV-Bonus, welcher im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen ist. Nachdem diese steuerrechtliche Variante im Bereich der selbständig Erwerbstätigen nicht in Betracht kommt, soll die finanzielle Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen im Zusammenhang mit den von den Versicherten zu tragenden Krankenversicherungsbeiträgen erreicht werden. Die Abwicklung wurde der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) übertragen.

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene gestaffelte Absenkung der Beitragssätze würde allerdings einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand in der technischen Administration der SVS bedeuten. Da die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen im Be­reich der Selbständigen regelmäßig im Nachhinein nachzubemessen sind, wäre eine permanente Aufrollung bei der Beitragssatzberechnung erforderlich. Abgesehen von dem erheblichen Ressourceneinsatz für die technische Umsetzung würden die nach­träg­lichen Neuberechnungen der Krankenversicherungsbeiträge auch zu großer Rechts­unsicherheit bei den Versicherten führen.

Mit dem Abänderungsantrag wird daher eine administrativ wesentlich einfachere Lösung vorgeschlagen, die den durch die Steuerreform zu begünstigenden Personenkreis in vergleichbarem Umfang finanziell entlastet und auch gegenüber den Versicherten trans­parenter dargestellt werden kann.

Gesetzlich wird eine jährliche Zuwendung in Form einer Gutschrift an KV-Versicherte nach dem GSVG und BSVG, deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage 2 900,00 Euro nicht übersteigt, vorgesehen. Diese Beträge werden jährlich im Zuge der Beitragsvorschreibung im laufenden Kalenderjahr gutgeschrieben. Die Aufwendungen für die Gutschriften werden aus Mitteln des Bundes getragen und pro Kalenderjahr verrechnet.

Die finanziellen Auswirkungen im GSVG belaufen sich auf rund 47 Millionen Euro und im BSVG auf rund 15,5 Millionen Euro.

Zu Art. 1 Z 1 und 3 sowie Art. 2 Z 1 und 3 (§§ 27f und 394 Abs. 1 GSVG; § 24f und 388 Abs. 1 BSVG:

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversicherungs­beiträ­gen ist einerseits der Bestand der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung sowie das Vorliegen einer sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage der jeweiligen krankenversicherten Person bis zu einer Höhe von 2 900,00 Euro (dieser Betrag entspricht einer monatlichen BTG in der Höhe von 2 500,00 Euro im ASVG; 2 500,00 x 14 = 35 000,00/12 = ~ 2 917,00) zu einem bestimmten Stichtag – im GSVG der 31. Mai des laufenden Kalenderjahres, im BSVG der 15. Jänner des laufenden Kalenderjahres. Der 15. Jänner im BSVG wurde vor dem Hintergrund festgesetzt, dass Änderungs­mel­dungen der Betriebsführer (Zu-, Verpachtungen, Zu-, Verkäufe) oftmals erst nachträglich erfolgen und bei der Feststellung des Anspruchs auf die Gutschrift eine möglichst kor­rekte Bewirtschaftungslage berücksichtigt werden soll. Zur Prüfung des Anspruchs ist grundsätzlich auf die zuletzt festgestellte endgültige Beitragsgrundlage abzustellen; wurde noch keine endgültige Beitragsgrundlage festgestellt (z.B. bei Neueintritt der Pflichtver­siche­rung), ist die aktuelle vorläufige Beitragsgrundlage heranzuziehen.

Der in Betracht kommende Personenkreis wird zum Stichtag 1. Juni des jeweiligen Kalenderjahres ermittelt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass versicherungs- bzw.


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beitragsrechtliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf den Anspruch sowie die Höhe der Gutschriften haben, um jegliche Aufrollung der Ansprüche im Nachhinein auszuschließen.

Ausgehend von dem finanziellen Aufwand, der durch die in der Regierungsvorlage vor­gesehene gestaffelte Absenkung der Beitragssätze in der Krankenversicherung entstan­den wäre, wird hinsichtlich der gutzuschreibenden Beträge eine abgestufte Höhe für 21 Versichertengruppen (90,00 Euro, 110,00 Euro, 130,00 Euro, 150,00 Euro, 170,00 Euro, 190,00 Euro, 210,00 Euro, 210,00 Euro, 225,00 Euro, 240,00 Euro, 260,00 Euro, 280,00 Euro, 295,00 Euro, 315,00 Euro, 310,00 Euro, 280,00 Euro, 245,00 Euro, 200,00 Euro, 155,00 Euro, 105,00 Euro und 60,00 Euro im Jahr) festgelegt. Diese Abstufung orientiert sich am Ausmaß der in der Regierungsvorlage vorgesehenen sozial gestaffelten Absen­kung des Beitragssatzes. Damit tritt eine Entlastung analog der Maßnahmen der öko­sozialen Steuerreform der Unselbständigen ein. Die genannten Werte unterliegen nicht der Aufwertung nach § 108ff ASVG.

Die Auszahlung der Beitragsgutschriften an die anspruchsberechtigten Personen (bzw. die beitragspflichtigen Betriebsführer im BSVG) erfolgt im Zuge der Beitragsvor­schrei­bungen des 3. Quartals im GSVG sowie des 2. Quartals im BSVG. Die Ursache für diese abweichende Regelung liegt in den unterschiedlichen Vorschreibezeitpunkten gemäß § 35 GSVG (2. Monat des Kalendervierteljahres) und § 33 BSVG (Monat nach Ablauf eines Kalendervierteljahres). Die Gutschrift erfolgt daher erstmals im Juli 2022 (BSVG) und August 2022 (GSVG).

Zu Art. 1 Z 2 und 3 sowie Art. 2 Z 2 und 3 (§§ 149 Abs. 7 sowie 394 Abs. 2 und 3 GSVG; §§ 140 Abs. 7 sowie 388 Abs. 2 und 3 BSVG):

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, so werden für die Berechnung der Aus­gleichszulage in der Pensionsversicherung nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte (z.B. Ausgedinge, Verkaufspreis oder Pachtzins) angerechnet, sondern – ausgehend vom Einheitswert der übergebenen Güter – ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“.

Dabei wird – aus wirtschaftlicher Sicht – unterstellt, dass der Betriebsübernehmer/die Betriebsübernehmerin der übergebenden Person Sachleistungen zur Verfügung stellt, nachdem sie den Betrieb übernommen hat (etwa Brennholz und dergleichen). Dies wird derzeit pauschal mit 10% des jeweils anzuwendenden Richtsatzes angerechnet (wenn der Einheitswert des Betriebes einen bestimmten Schwellenwert überschreitet) und ver­ringert somit die Ausgleichszulage.

Abhängig von der Höhe des Einheitswertes des aufgegebenen Betriebes werden im Jahr 2022 max. 103,05 Euro (bei Einzelrichtsatz) bzw. max. 162,57 Euro (bei Familien­richtsatz) als fiktives Ausgedinge (10% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes) angerechnet.

Bei diesen Werten handelt es sich um die maximale Anrechnung, die bei aufgegebenen Betrieben ab einem Einheitswert von 3.900,00 Euro (bei Einzelrichtsatz) bzw. ab einem Einheitswert von 5.600,00 Euro (bei Familienrichtsatz) zur Anwendung kommt.

Bei einer Absenkung auf 7,5% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes würden max. 77,29 Euro (bei Einzelrichtsatz) bzw. max. 121,93 Euro (bei Familienrichtsatz) an­gerechnet werden.

Durch eine Übergangsbestimmung soll sichergestellt werden, dass durch die Absenkung des fiktiven Ausgedinges neu entstandene Ansprüche auf Ausgleichszulage bereits ab 1. Jänner 2022 gebühren, wenn der entsprechende Antrag im Jahr 2022 gestellt wird (und die Pension schon zu Jahresbeginn bezogen wurde).


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Die Absenkung der Anrechnung um 2,5% des Ausgleichzulagenrichtsatzes bringt eine Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen von 8 Millionen Euro.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbank­ge­setz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (Top 1)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 4 (Umsatzsteuergesetz 1994) wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 werden folgende Z 1a und 1b eingefügt:

„1a. In § 12 Abs. 10 dritter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt.

1b. In § 12 Abs. 10 vierter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragung –ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt“

2. Nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 18 Abs. 10 wird die Wortfolge „Wohnungen betreffen, die nachträglich in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG übertragen wurden,“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragungen – ausgenommen von Ge­schäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGGbetreffen,“ ersetzt.“

Begründung

Zu den ZZ 1a und 2a

Um potenziell auftretenden Unsicherheiten betreffend die nachträgliche Übertragung von Wohnobjekten auch in das in ländlichen Bereichen häufig vorkommende (Mit-)Eigentum, insbesondere bei Reihenhausanlagen zu begegnen sowie zur Gleichbehandlung von in den meisten Fällen mit Wohnobjekten mitübertragenen Ein- und Abstellplätzen wird die Formulierung „einer Wohnung in das Wohnungseigentum“ gestrichen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung zur Schaffung von Rechtssicherheit und werden geänderte budgetäre Auswirkungen nicht erwartet.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den


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Grundzügen erläutert, ist auch an alle Abgeordneten verteilt worden und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.14.12

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Wenn ich mich an die Dankesreden meiner Vorredner erinnere, vor allem aus ÖVP-Reihen – allen voran an Ihre Rede, Herr Bundesminister (in Richtung Bundesminister Brunner), in der Sie sich bei Herrn Blümel bedanken –, überrascht mich das genau gar nicht, denn mein Ge­samteindruck von dieser Steuerreform ist jener, dass das ganze Paket von einem Thomas Schmid und von einem Gernot Blümel inspiriert und beseelt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mehrmals nachfragen müssen, um zu begreifen, dass wir heute tatsächlich eine Steuerreform – eine sehr große Steuerreform – ohne Gegenfinanzierung beschließen sollen. Sehr geehrte Damen und Herren, das hat es in der Geschichte der Republik noch nie gegeben, dass man ein 18-Milliarden-Paket beschließt und nicht zeigt, wer die Kosten zahlt! (Beifall bei der SPÖ.)

Wer zahlt das? – Jetzt komme ich schön langsam darauf: Immer wenn die ÖVP von Solidarität und von gemeinsam redet, dann nimmt sie die Kleinen mit. Schimpfen Sie mich ruhig eine Klassenkämpferin, ich empfinde es als Kompliment! (Beifall bei der SPÖ.) Mir fällt immer mehr auf, dass Sie dann von Gemeinsamkeit und Solidarität reden, wenn die Kleinen, wenn die Arbeiterinnen und Arbeiter, wenn die GeringverdienerInnen die Kosten dieser Steuerreform, die Kosten dieser Krise zahlen – dann denken Sie an Gemeinsamkeit und Solidarität. Ich bin wirklich sauer, wenn ich mir das anschaue.  Sie, die Klubobfrau der Grünen, haben gesagt, das sei eine extrem gute Verteilungspolitik in diesem Gesetz. Ja was verstehen denn Sie unter extrem guter Verteilungspolitik? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Maurer.)

Haben Sie die Analyse dieses Pakets durchgelesen – dass wirklich von unten nach oben verteilt wird (Zwischenruf der Abg. Maurer), dass überproportional mehr Männer als Frauen von dieser Steuerreform profitieren? Wissen Sie, wie das in der Seele wehtut, wenn man in den Bezirken draußen ist, wenn man Kinder von Tourismusbediensteten sieht, die von der Arbeitslosigkeit stärker betroffen sind? Gerade in Bundesländern, die die Krise am härtesten trifft, sitzt das Kind des Hoteliers und kann 1 500 Euro be­kommen, über den Familienbonus Plus mittlerweile 2 000 Euro, und dem Kind des Zimmermädchens muss man sagen: Du bist dieser Republik genau 400 Euro, besten­falls 450 Euro wert. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo ist denn da die Gerechtigkeit? Was bitte ist daran extrem gerecht, frage ich Sie Grüne  denn bei der ÖVP erwarte ich mir genau gar keinen sozialen Aspekt, gar keinen Gerechtigkeitssinn. Das ärgert mich schon sehr. Man merkt, Sie bleiben Ihrer Linie treu.

Auch Sie, Herr Minister (in Richtung Bundesminister Brunner), enttäuschen nicht, muss man sagen: Sie bleiben der ÖVP-Linie treu, nämlich darin, die Großspender zu bedienen. Warum können wir als VertreterInnen dieser Republik immer noch nicht ein­sehen, wohin denn die Milliarden aus dieser Cofag-Gesellschaft gezahlt werden? Wer bekommt diese Milliarden? Vielleicht würde sogar eine Revolution ausbrechen, Frau Maurer, wenn man merken würde, dass eine Arbeitslose mit 150 Euro Teuerungsbonus im Jahr abgespeist wird, und wir dann sehen, dass Milliarden rausgehen. Wer bekommt sie? Bleibt das Geld im Land? Welche Gesellschaften kriegen das, welche Konzerne? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Warum legen Sie es nicht offen? (Abg. Ottenschläger: Es ist offengelegt!) – Weil Sie sofort abgewählt würden, und das zu Recht (Beifall bei der


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SPÖ), weil Sie mit dem Steuergeld, mit diesen Reformen Ihre Klientel bedienen, und zwar rücksichtslos und beinhart.

Es bringt genau gar nichts, wenn Sie da ruhig, wie von der Kanzel redend, also wirklich in sanften Worten, sagen: Na, prozentual haben die Geringverdiener mehr profitiert. – Wenn Sie das in absoluten Zahlen ausdrücken würden, wäre es beschämend! (Beifall bei der SPÖ.)

Nichtsdestotrotz aber sage ich, man könnte mit Strukturinvestitionen wie zum Beispiel einer Kindergartenmilliarde wirklich vielen Familien helfen (eine Tafel mit der Aufschrift „Her mit den 1,2 Milliarden für Kinderbetreuung!“ in die Höhe haltend). Dann wäre jedes Kind in diesem Land gleich viel wert. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist wichtig, dafür stehen wir, und das fordere ich von Ihnen allen ein – von euch Grünen, Herr Vizekanzler, genauso wie von euch ÖVPlern. (Beifall bei der SPÖ.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Vizekanzler Werner Kogler zu Wort ge­meldet. – Bitte.


12.19.04

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir – oder vielmehr Sie – beschließen hier mit dieser ökologisch-sozialen Steuerreform jedenfalls einen Meilenstein. Einige Meilensteine sind hier ausgeschildert – ich werde gleich darauf eingehen –, lassen Sie mich aber zunächst noch sagen, dass ich dankbar bin, an einem Tag wie heute hier im Hohen Haus zu Gast sein zu dürfen, weil mehrere wichtige Gesetze beschlossen werden: eben diese Reform, die jetzt Gegenstand ist, anschließend in den nächsten Blöcken aber auch ein Rahmengesetz zur Einführung einer Impfpflicht.

Ich sage das deshalb, weil ein Abgeordneter der Freiheitlichen Partei – da ist Kollege Angerer – sich hier aus meiner Sicht nicht nur sehr seltsam, sondern auch in einer nicht hinnehmbaren Art und Weise geäußert hat. Ich traue mich das auch von der Regie­rungsbank aus deshalb zu kommentieren, weil er sich implizit auf einen Wahlvorgang 2019 bezogen hat. Da haben wir alle kandidiert, sonst würden Sie nicht hier sitzen – ich auch, sogar als Spitzenkandidat.

Was nicht hinnehmbar ist, finde ich, ist, weil eine Bannmeile ums Parlament gezogen wurde – notwendigerweise, denn wir wissen ja, wer da aller zwischendurch immer noch herummarschiert, nicht nur, aber auch (Zwischenruf des Abg. Hauser) –, aus diesem Umstand heraus die Formulierung zu finden, es handle sich bei Ihnen allen, Kolleginnen und Kollegen, um  „Volksverräter“ und nicht um „Volksvertreter“.  Das ist hier gesagt worden! Ich halte das für nicht hinnehmbar, und das ist noch eine geziemende, diplo­matische Formulierung, von der Regierungsbank aus. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Wissen Sie, wie das 2019 war? Das war eine allgemeine, freie, geheime Wahl, so gut wir es eben können, und die war nicht so schlecht. Ich würde das nicht als undemo­kratisch in der Form bezeichnen, dass Sie zu dem Schluss kommen, es würden hier „Volksverräter“ sitzen. Das geht sich nicht aus. Ich möchte das auch hier von der Regierungsbank, nicht nur von der Präsidentin, zurückgewiesen wissen.

Wissen Sie, was in diesem Jahr 2019 prinzipienverratend war, wo wirklich Verrat pas­siert ist? (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Hauser.) – Das sind jene gewesen, die sich aus Ihren Reihen heraus vorübergehend nach Ibiza abgesetzt haben und in flagranti ertappt wurden, als sie sämtliche demokratische Prinzipien dieser Re­publik (Abg. Stefan: Welche? Welche?) verraten haben, die Sie bis zu diesem Tag hin


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führerhaft angebetet haben. Das ist doch die Wahrheit! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Matznetter. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Jetzt zu diesem Meilenstein. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich danke allen, die da mitgewirkt haben. Das war ein großes Werk. Nicht nur, weil ich mitverhandelt habe, weiß ich das, sondern es war wirklich in vielen Verästelungen keine Kleinigkeit, und das betrifft in Wahrheit tatsächlich mehrere Ministerien. Ich glaube, das ist deshalb ein Meilenstein, weil bestimmte Mechanismen, die hier gebaut werden, unumkehrbar eingebaut werden, mit gewissen alten Denkmustern aufräumen und neues Denken implementieren, auch im Steuersystem mit neuen Prinzipien.

Auf diese Art und Weise – es wurde ja angedeutet – wird eine Steuermaschine gebaut, wo Räder eingepasst werden, die es noch nicht gegeben hat, die man in Zukunft aufgrund des politisch-demokratischen Gestaltungswillens drehen kann. Ich sage, der Einbau dieser Mechanismen ist viel, viel schwieriger, als dann daran zu drehen. Ob das jetzt – zu dem komme ich dann noch, zur Höhe des CO2-Preises – von null auf zehn geht oder von zehn auf 100 – viele, viele Ökonominnen und Ökonomen sagen, der erste Schritt, das überhaupt einzuführen, ist der viel, viel schwierigere, als dann an diesen Schrauben oder Rädern zu drehen. Das sollte man zumindest nicht unerwähnt lassen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Ja, über die Höhe des Preises können wir dann gerne diskutieren, und vor allem über die Widersprüche, die Sie hier herinnen aufmachen, gerne noch. Das ist es, glaube ich, was hier mit diesem Gesamtkonstruktionswerk generiert wird.

Es wurde schon angedeutet, sei aber nur gesagt: Viele Länder in Europa schauen jetzt auf Österreich, wie wir das hier konstruiert haben. Auch dafür bin ich schon einmal kritisiert worden: weil ich gesagt habe, diese Konstruktion sei europaweit einmalig. – Ja, es stimmt aber, wenn man alle Elemente zusammenzählt. Irgendeinen CO2-Preis für irgendetwas, dort ein bisschen bei der Mineralölsteuer, da oder da, gibt es tatsächlich in vielen Ländern in Europa schon, das ist richtig, in vielen Ländern auch schon länger mit durchaus höheren Werten, anerkannterweise Schweden oder sonst etwas. Die Kon­struktion hier aber hat viele Elemente, ich kann mindestens vier identifizieren, die in der Kombination einmalig wirken.

Erstens die Einführung des Preises, der automatisch in ein Handelssystem umgelegt werden kann, wenn wir es wollen  die demokratische Mehrheit hier. Das finden wir so dann fast nur mehr in der Bundesrepublik Deutschland. Was Sie dort aber nicht finden, ist eine Rückverteilung – und zwar zur Gänze – der Einnahmen aus dieser CO2-Bepreisung an die Bevölkerung, an die Haushalte, an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, ja sogar an die Kinder.

Dies ist einmalig und führt auch dazu, dass die Verteilungseffekte aus der CO2-Be­preisung – das muss man sich einmal vorstellen, das so hinzubringen! – tatsächlich für die schwächeren Einkommen einen höheren Nettoeffekt erzeugen als umgekehrt. Das hat nicht nur der Budgetdienst des Hauses – diesen sollten Sie ja akzeptieren –, das haben auch die Wirtschaftsforschungsinstitute anerkannt, der Fiskalrat, und, und, und. Also gehen Sie da nicht heraus, Frau Kollegin Yildirim, und erzählen – bei allem Respekt – halt das, was Sie sich sowieso aufgeschrieben haben, nur hat es halt mit der Steuer­reform nichts zu tun! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Matznetter: Frau Präsidentin! ... in herabwürdigender Form von Kolleginnen! – Weitere Zwischenrufe der Abgeord­neten Greiner und Yildirim.)

Ich vertrete heute ja auch die Klimaschutzministerin, ich konzentriere mich in erster Linie eh auf die ökologischen Punkte, keine Sorge, denn sonst hätten wir es ja noch lustiger. Die Sache geht ja dann weiter. Gerade, wenn Sie aus sozialen Gesichtspunkten anmah­nen, dass die Energiepreise phasenweise zu hoch werden – das kann man so oder so


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sehen, wie auch immer –, hat dieses Reformwerk am Schluss noch etwas ganz Schlaues eingebaut, nämlich, dass die CO2-Bepreisung entlang der Schwankungen der Rohenergiepreise variiert. Würden diese also besonders explodieren, was ja phasen­weise vorkommt – zugegeben, gerade erleben wir es –, dann wird die CO2-Bepreisung geringer angehoben. Würde, was aber gar nicht ausgeschlossen ist, der Energiemarkt so ausschauen, dass die Preise wieder sinken – was man, wie Frau Kollegin Herr aus­geführt hat, ja ökologisch in Wahrheit gar nicht wollen kann –, dann würde die CO2-Bepreisung höher werden.

Wozu führt das, viertens, im Ergebnis? – Dass ein verlässlicherer Preispfad da ist, und das ist ja das, was Umweltökonominnen und -ökonomen seit Jahren und Jahrzehnten fordern und einfordern  dass es Planbarkeit für die Investitionen der Unternehmen, für diese Entscheidungen gibt, selbst für die Haushalte. Wenn sich die Frage stellt, sich ein neues Auto anzuschaffen, dann ist bei diesen Preisen doch mindestens so ent­scheidend, was in zwei, drei, vier Jahren ist, oder sogar noch länger, und nicht nur jetzt in der Sekunde. Tun Sie nicht so, als ob die Leute das nicht irgendwie antizipieren könnten! Die Wirtschaftsbetriebe jedenfalls mit Sicherheit, denn diese leben davon, sonst wären sie gar nicht mehr auf dem Markt. So viel Marktwirtschaft muss sein, selbst für die SPÖ. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Zarits.)

Das ist doch das Schlaue an dieser Konstruktion, und so wird das fortgesetzt. Wenn Sie jetzt die Gesamteffekte anschauen, auch die sozialen und die regionalen, auch das ist gut, da haben wir von der Österreichischen Volkspartei etwas angenommen, tat­sächlich –, sehen Sie, dass wir mit den ersten 100 Euro eine Basisabgeltung für einen Erwachsenen in allen Regionen haben. Das deckt in der Regel und im Durchschnitt, so ist es ja konstruiert, die Energiekosten, die Mehrkosten ab, die durch die CO2-Bepreisung kommen. Das ist rein mathematisch logisch, würden Sie sich die Mühe machen, echt nachzurechnen  das passt aber dann ja nicht auf Ihr Taferl. Ich lasse mir durch eine gescheite Recherche meine Rede nicht kaputt machen!, das ist wohl das Motto. Aber rechnen Sie nach! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es kann gar nicht anders sein, aus zwei Gründen. Erstens einmal haben ja auch Industriebetriebe und Wirtschaftsbetriebe Teile der CO2-Bepreisung zu tragen; nicht so viel, weil wir sie ja zum Teil kompensieren, weil wir sie auch wettbewerbsfähig haben wollen, aber es bleibt dort etwas übrig. Es wird aber zu 100 Prozent an die Haushalte rückverteilt. Das heißt, allein daher ergibt sich schon ein Nettoplus. Es ist genau umgekehrt argumentierbar, werter Kollege Krainer, zumindest an dieser Stelle.

Und: Warum entsteht eine Verteilungswirkung von oben nach unten, wenn man es so ausdrücken will, um mich vielleicht auch Ihrer Sprache zu bedienen? – Weil nämlich die Haushalte mit unteren Einkommen wesentlich geringere – in absoluten Zahlen, die haben Sie ja eingefordert – Energiekosten haben als Haushalte mit höheren Einkom­men. Wenn ich das jetzt aber pro Kopf und Haushalt rückverteile, ist klar, was heraus­kommt: Die unteren profitieren mehr. So einfach ist das! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf der Abg. Yildirim.)

Dann gibt es noch den regionalen Ausgleich, der eben sehr sinnvoll ist, wenn diese Basisabgeltung einmal geleistet ist, da ja nicht überall in Österreich die gleiche Situation herrscht. Ja, da mag es Fälle geben, dass es in der einen Gemeinde so ist und in der nächsten so, das ist schon alles wahr. Es ist aber trotzdem nicht nur das Bemühen, sondern das Ziel ist erreicht, dass wir da auch einen zusätzlichen regionalen – ich sage es dazu – Gerechtigkeitseffekt reinbringen, der auch eine soziale Komponente hat. Es ist ja doch wahr, wie Klubobmann Wöginger es ausgeführt hat, dass im Waldviertel der Weg zum Krankenhaus, zur Apotheke, in den Kindergarten ein weiterer ist und die Infrastruktur gar nicht so vorhanden ist. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wird es einmal so sein, dass der öffentliche Verkehr und die Infrastruktur dort besser ausgebaut


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sind  das sind die beiden Elemente, die da wissenschaftlich berechnet herangezogen wurden , dann wird sich auch diese Lücke schließen. (Abg. Matznetter: Ihr seids über den Tisch gezogen worden!)

Deshalb: Wenn wir da gut sind, wird das dazu führen, dass sich dieser regionale Klima­bonus in der Auszahlung angleicht. Aber er richtet sich eben nach den Bedingungen, unter denen die Menschen leben müssen. Die wollen wir ja mitnehmen. Das ist ja das Wesentlichste, dass es diesen sozialen Ausgleich gibt, sonst brauchen wir das gar nicht anzufangen.

Es stehen große Transformationen vor uns, ja, und das ist nur ein Einstieg. Damit alleine wird man die Klimaziele nicht erreichen; das behauptet aber auch kein vernünftiger Mensch, Frau Kollegin Herr, das behauptet ja niemand! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Es ist aber ein Teil, ein Instrument in diese Richtung.

Ich glaube, Sie sollten sich auch in der Fraktion einmal selber einig werden. Ich höre dauernd, und das kann ich in der kurzen Frist sogar nachvollziehen, von der Klubobfrau abwärts – nur von der Kollegin Herr höre ich dazu nichts, sie redet dann halt so –, dass wir die Mehrwertsteuer auf Energie senken sollten, besser gestern als übermorgen. Ja, das kann man überlegen, weil es jetzt halt diese Energiepreisexplosion gibt, die wesentlich dramatischer dargestellt wird, als sie wirklich ist, aber das ist wieder eine andere Frage. Wenn man das über zehn Jahre angleicht, dann wird man sehen, dass die Kurve flacher ist, aber das ist eine andere Frage. Sie müssen sich nur verständigen, es gibt nur einen Gaspreis für den Haushalt und einen Zapfsäulenpreis für den Sprit: Wollen Sie ihn jetzt teurer oder billiger? Bitte schön um Aufklärung! Beides zugleich geht sich nicht aus (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner), und Sie sollten sich einmal davon verabschieden, Sozialpolitik an der Zapfsäule machen zu wollen.

Wir brauchen aber Sozialpolitik, deshalb drehen wir es ja um, und deshalb entstehen ja diese Verteilungseffekte. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Es wird so sein, dass die Preise – ja, Frau Kollegin Herr, da sind wir uns einig – für den Ausstoß steigen werden, das Gute wird günstiger und das Schädliche wird teurer. Das ist ja der Hauptnutzen der ganzen Übung, und dieser wird erreicht. Umgekehrt aber  an einer anderen Stelle, aber mit dem gleichen Geld  kommt es zum sozialen Ausgleich. Das ist die Logik und Weisheit, die da implementiert ist, und das können Sie nicht einfach wegreden, auch nicht andere Sozialfragen. So viel schon dazu.

Ja, es ist richtig, dass die Grünen es zum Beispiel bevorzugt hätten, was die zusätzliche Ent­lastung von Unternehmen betrifft, eher auf die lohnsummenbezogenen Abgaben abzu­zielen, weil das auch Effekte auf die Arbeitsplätze hätte. Es ist aber auch kein Weltunter­gang, so wie Sie tun, die Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent zu senken. Wenn Sie sich die Nettodimension der Entlastung in Höhe von 18 Milliarden Euro auf die nächsten vier Jahre, glaube ich, anschauen, dann werden Sie rausrechnen können, dass die Körper­schaftsteuersenkung darin zwar auch vorkommt, aber ein sehr kleiner Teil davon ist. Also bleiben Sie bitte schön am Boden! Dann können wir uns alle miteinander wieder an irgendwelchen Taferln anhalten, aber man sollte sich nicht mit dem eigenen Taferl infizieren.

Insofern, glaube ich, geht es genau in die richtige Richtung, obwohl Einzelne in der Regierung das jeweils ein bisschen anders gemacht haben, aber es ist ein Gesamtwerk, das in manchen Elementen unumkehrbare Richtungsmarker drinnen hat, und das ist wirklich das Gute an dieser Sache.

Weil wir schon beim Guten sind, noch einmal, was drüber steht: Das Gute wird entlastet, und das Schädliche wird teurer. Dazu muss man sich endlich einmal bekennen, anstatt irgendeinem irrlichternden Populismus anzuhängen. Dieses Privileg hätte ich nur in dieser Fraktion (in Richtung FPÖ weisend) vermutet. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.33



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 136

Präsidentin Doris Bures: Ich habe jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter Graf.

*****


12.33.32

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir sind zum wiederholten Mal Zeuge geworden, wie der Herr Vize­kanzler hier in einer herablassenden, despektierlichen Art gleich eines Stammtisch­jargons, den er permanent verwendet (Zwischenruf des Abg. Eßl), Abgeordnete hier im Hohen Haus speziell persönlich annonciert, sie in Misskredit bringt, weil sie angeblich vorgefertigte Reden vom Blatt lesen, nicht eingehen auf Argumente, und vieles andere mehr.

Ich bin zutiefst enttäuscht, dass ein ehemaliger Abgeordneter dieses Hauses mit derartig wenig Respekt (Oh-Rufe bei der ÖVP – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller) den einzel­nen Rednern, Abgeordneten in diesem Hohen Haus gegenübertritt und hier auch die Bevölkerung, die für ihre berechtigten Interessen permanent auch auf die Straße geht, nur weil es ihm politisch nicht gefällt, despektierlich, herablassend behandelt (Beifall bei der FPÖ), in einer Art und Weise, die der Würde des Hauses und einem Regierungs­mitglied überhaupt nicht entspricht.

Dies alles noch unter Ausnützung der ihm unbeschränkt zur Verfügung stehenden Rede­zeit – im Gegensatz zu Abgeordneten, die oft nur 1, 2 oder 3 Minuten Redezeit haben (Zwischenruf des Abg. Haubner) – verlangt er viele Dinge, unterstellt er viele Dinge und würdigt die Abgeordneten des Hohen Hauses herab. Dadurch entsteht insgesamt ein missbilligender Ton, der dann in der Öffentlichkeit geeignet ist, die Politiker schlecht­zumachen. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Ich darf Sie bitten, Frau Präsidentin, dies zum Thema der nächsten Präsidiale zu machen: Wie soll der Umgang gepflogen werden mit Regierungsmitgliedern, die perma­nent nur den moralischen Zeigefinger in die Höhe strecken, aber nicht mit Argumenten, sondern mit Diffamierungen gegenüber Abgeordneten und Bevölkerung vorgehen? (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

12.35


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt jetzt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsord­nung vor. – Bitte, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek.


12.35.48

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren auf der Regierungs­bank! Auch die Sozialdemokratie möchte sich hier sehr kritisch zu den Aussagen von Ihnen, Herr Vizekanzler, äußern. Ich beziehe mich auf die despektierliche Äußerung einer sozialdemokratischen Abgeordneten gegenüber, zumal es völlig egal ist, ob sich jemand etwas aufschreibt oder nicht und wie jemand zu Informationen kommt.

Ich bin das nicht gewohnt, dass das von der Regierungsbank auch vonseiten der Grünen geschieht – von der ÖVP sind wir es leider gewohnt (Oh-Rufe bei der ÖVP) –, und ich bitte Sie inständig, das hier in Zukunft zu unterlassen und hier keine Beleidigungen aus­zusprechen! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)


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12.36


Präsidentin Doris Bures: Frau Klubvorsitzende Meinl-Reisinger, bitte.


12.36.41

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich schließe mich dem an, was gesagt wurde, möchte aber sagen, dass wir das vielleicht wirklich in der Präsidiale einmal besprechen. Das ist ja nichts Neues, ich habe das auch unter Türkis-Blau erlebt, dass da durchaus despektierliche Aussagen von­seiten der Regierung in Richtung der Abgeordneten gekommen sind.

Zu dem Herrn Kollegen der Fraktion der FPÖ: Also ich glaube, da sollten wir uns alle an der Nase nehmen, und Sie sich ganz besonders. Sitzen Sie hier nicht ein wenig im Glashaus, wenn Sie eben Volksvertreter als Volksverräter bezeichnet haben? (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen sowie des Abg. Lindner.)

Angesichts der Debatte, die noch folgen wird, appelliere ich: Reißen wir uns alle ein bisserl zusammen! – Danke sehr.

12.37


Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? (Abg. Maurer: Ja, bitte!) – Bitte, Frau Klubvorsitzende.


12.37.31

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich an dieser Stelle dem anschließen, was Frau Meinl-Reisinger gerade gesagt hat: Jemand, der VolksvertreterInnen hier als VolksverräterInnen bezeichnet und dann auch noch die Chuzpe hat, sich hinzustellen (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz) und eine Geschäfts­ord­nungswortmeldung mit unbeschränkter Redezeit dafür zu nutzen, sich derart zu äußern, ich glaube, das richtet sich von selbst.

Andererseits möchte ich an dieser Stelle auch sagen, wir sind hier im Parlament und zu Recht stellen wir Abgeordnete regelmäßig die Anforderung, dass die Ministerinnen und Minister sich hier erklären, dass sie Rede und Antwort stehen und dass sie Stellung nehmen zu dem, was wir hier beschließen. (Ruf bei der SPÖ: Aber nicht beleidigend!)

Ich kann mich sehr gut an sehr viele Diskussionen erinnern, die wir hier schon hatten, in denen man sich darüber beschwert hat, dass die Ministerinnen und Minister nicht auf die Debatte hier eingehen. Genau das macht Werner Kogler als Vizekanzler ganz explizit: Er hört zu und schaut sich an, was die Menschen sagen. Und der Hinweis, wenn vom Budgetdienst und vielen anderen Stellen halt entsprechende Expertise geäußert wurde, dass man sich in der eigenen Rede nicht von Fakten verwirren lassen darf, das muss auch in einer solchen Debatte zulässig sein.

Ich halte es im Gegenteil eigentlich für eine Bereicherung, wenn die Ministerinnen und Minister, der Vizekanzler und der Kanzler so agieren, hier gut zuhören und auch aktiv auf das eingehen, was die Abgeordneten hier sagen. Ich halte das für eine gute parlamentarische Tradition. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Gibt es jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsord­nung? – Das ist nicht der Fall.

Ich möchte zum Ersten sagen, dass ich selbstverständlich dem Wunsch nachkomme und in der Präsidialkonferenz, auch dann auf Grundlage der Protokolle, die uns vorlie­gen, das zur Diskussion stellen werde. Ich habe auch den Eindruck, dass das ohnedies von allen so gesehen wird.

Ich möchte zweitens sagen, dass ich diese Aussage des Herrn Abgeordneten Angerer auch zurückgewiesen habe. Ich habe darauf Bezug genommen und vor allem insofern


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situativ gehandelt, als es meine Aufgabe als Vorsitzende auch ist, deeskalierend zu wirken. Daher ist diese Aufforderung zur Mäßigung genau das richtige Instrument dafür.

Diese Aufforderung zur Mäßigung in der Ausdrucksweise gilt natürlich für die Abgeord­neten in diesem Haus, aber ebenso auch für Sie, Herr Vizekanzler. Das heißt, die Aufgabe, die Würde des Hauses zu achten und eine sachliche Debatte zu führen, wie wir das ja alle wollen, gilt für die Abgeordneten und – ich erwähne es noch einmal, auch als Aufruf zur Mäßigung zu verstehen – auch für die Damen und Herren auf der Regie­rungsbank.

*****

Damit gehen wir nun in der Debatte weiter.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte.


12.40.31

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Herr Finanzminister! Herr Gesundheitsminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser kurzen Unterbrechung versuche ich, Frau Präsident, die heute zu beschließende Steuerreform sehr sachlich zu erörtern und zu beschreiben.

Wir haben ein Paket vor uns, ein Paket mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro: 18 Milliarden Euro für die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher. 18 Mil­liarden Euro Entlastungsvolumen, das bedeutet, das ist die größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik.

Unsere Ziele sind ganz klar formuliert: Wir wollen den Faktor Arbeit entlasten, wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten. Wir wollen natürlich auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, die Unternehmerinnen und Unternehmer entlas­ten, weil sie es sind, die Arbeitsplätze schaffen und die auch Arbeitsplätze sichern. Natürlich wollen wir auch – das wurde heute auch schon angesprochen – ökologische Anreize schaffen. Viele Leute sprechen über den Klima- und Umweltschutz. Ja, und wir setzen hier auch im Steuersystem klima- und umweltschutzorientierte Schritte. Das ist wichtig, und jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, um hier die ersten Schritte zu setzen.

Was wollen wir mit der Steuerreform erreichen? – Wir wollen eine nachhaltige Steuer­reform, die Menschen sollen nachhaltig entlastet werden. Wir wollen eine sozial gerechte Steuerreform, und vor allem soll die Steuerreform auch treffsicher sein. Alle werden entlastet: alle Berufsgruppen, alle Einkommensgruppen, alle Altersgruppen – von den Kindern und Familien mit dem Familienbonus bis hin zu den Pensionistinnen und Pen­sionisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Insgesamt sind es 17 Einzelmaßnahmen, die wir in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren umsetzen wollen, Schritt für Schritt. Das Erste ist, dass wir vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten wollen. Mit dem Sozialversicherungsbonus – der wurde heute auch schon angesprochen – entlasten wir vor allem kleine Einkommen. Der Pensionistenabsetzbetrag und eben auch der Verkehrsabsetzbetrag werden erhöht, 825 Euro und 650 Euro Entlastung für kleine und mittlere Einkommen.

Wir haben im Jahr 2020 bereits die ersten Schritte gesetzt, was die Steuertarifsenkung betrifft. Die erste Steuertarifstufe wurde im Jahr 2020 von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Im Juli 2022 folgt der nächste Schritt: die Senkung der zweiten Steuertarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent. Das ist für eine Arbeitnehmerin, für einen Arbeitnehmer eine durchschnittliche Entlastung von 650 Euro im Jahr. Im Juli 2023 folgt dann der nächste


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Schritt: Die dritte Steuertarifstufe wird von 42 auf 40 Prozent gesenkt; das ist eine Entlastung von 580 Euro im Jahr. Das heißt, für die Einkommenskategorien, die wir senken, ist das ein Entlastungsvolumen von 2,75 Milliarden Euro. Der Fokus liegt jetzt auf der Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen, das ist uns auch in dieser Phase extrem wichtig. Wer arbeitet, soll etwas davon haben. Die Menschen, die in der Früh aufstehen, die arbeiten fahren, sollen mehr im Börserl haben, sollen auch mehr Netto vom Brutto haben.

Die Gewinnbeteiligung wurde von Kollegen Haubner schon angesprochen: Das ist eine langjährige Forderung des ÖAAB als Arbeitnehmervertreter. (Zwischenrufe der Abge­ord­neten Kollross und Matznetter.) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mit einem steuerfreien Betrag von 3 000 Euro am Unternehmensgewinn beteiligt werden. Wir haben in der Coronakrise gesehen, dass die Coronaprämie gut angenommen wurde und die Unternehmerinnen und Unternehmer das auch an die Mitarbeiter ausbezahlt haben.

Der Familienbonus – es wurde angesprochen – ist ein Erfolgsmodell. Wir haben ihn vor zwei Jahren eingeführt: 1 500 Euro pro Kind. Er wird jetzt weiterentwickelt: bis zu 2 000 Euro Entlastung pro Kind und Jahr. Der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro angehoben; das ist vor allem eine Entlastung für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben sehr, sehr viel vor: 18 Milliarden Euro in den nächsten Jahren für den Standort, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ökologische Maßnahmen. Wir müssen auch in den Klimaschutz investieren. Es ist jetzt an der Zeit, nicht nur darüber zu reden, sondern ökologische und Umwelt­schutzmaßnahmen auch im Steuersystem zu verankern. Es ist eine gute Reform – ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


12.45.27

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vize­kanzler! Geschätzter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Ich möchte auch auf der inhaltlichen Seite bleiben, aber gerne einen Schritt zurück­gehen. Wir diskutieren heute über eine Steuerreform, die sich selbst die Etikette gibt, nachhaltig und ökologisch zu sein. Gleichzeitig sagen selbst die wohlmeinendsten Beob­achterInnen, dass die Auswirkung der Steuerreform auf die Emissionen maximal 4 Pro­zent des Gesamtvolumens sein wird.

So, jetzt würde ich gerne einen Schritt zurückgehen: Wir befinden uns im Moment in einer Pandemie, und wir erleben, dass es in einer außergewöhnlichen Situation eine gut funktionierende Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Staat geben muss. Das funktioniert manchmal besser, manchmal funktioniert es schlechter. Wenn wir irgendwann endlich wieder aus dieser Pandemie herauskommen, werden wir hoffentlich noch stärker das Bewusstsein haben, dass wir mitten in einer Klimakrise stecken, in der es eine genauso starke Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik braucht.

Sie werden dann 4 Prozent des Problems gelöst haben, bleiben 96 Prozent über, und da ist die Frage: Wie gehen wir mit der Klimakrise um? – Wir wissen, eine Klimawende bedeutet eine Energiewende, und wir wissen weiters, dass international 9 von 10 Euro im Bereich der Energiepolitik aus dem privaten Kapitalmarkt kommen. Das Geld kommt nicht aus staatlichen Investitionen, sondern von privater Seite, und da geht es ganz stark


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um das Unternehmertum, da geht es ganz stark um verfügbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Da kommen wir jetzt wieder zur Steuerreform: In einer Situation, in der wir wissen, dass es einen enormen Arbeitskräftemangel gibt, in einer Situation, in der wir wissen, wir werden noch viel mehr ausgebildete Arbeitskräfte brauchen, um die Energiewende zu stemmen, kommt von Regierungsseite kein einziges Mal das Wort Lohnneben­kosten­senkung. – Das ist das zentrale Problem. (Beifall bei den NEOS.) Wenn wir heute einer Mitarbeiterin anbieten, 25 statt 20 Stunden zu arbeiten, dann kommt die Antwort: Ich würde gerne 25 Stunden arbeiten, aber mein realer Nettolohn sinkt, wenn ich mehr arbeite!

Wir bauen einen Staat ausschließlich aus verschiedenen Bonusgedanken und Zuschüs­sen und immer weniger so, dass sich Leistung tatsächlich auch auszahlt. Das ist breit gedacht, weit über den Mittelstand hinaus, aber natürlich vor allem für den Mittelstand. Wenn wir es nicht schaffen, durch eine Lohnnebenkostensenkung und eine viel massi­vere Senkung der Einkommensbesteuerung Anreize zu schaffen, dass Menschen stärker in den Arbeitsmarkt gehen, dann werden wir die Klimakrise nicht durch eine ordentliche Energiewende überwinden. Da braucht es Anreize dafür, dass Frauen frühzeitig nach der Familiengründung wieder in die Karriere zurückkehren können, da braucht es einen Anreiz, dass Teilzeitkräfte mehr Vollzeit arbeiten wollen. All das findet sich in keinster Weise.

Für uns NEOS ist klar: Es bräuchte eine richtige Revolution im Steuersystem und kein Reförmchen. Das ist es aber, was die Regierung hier abliefert, wenn man es sich in Bezug auf die Klimakrise genauer anschaut.

Zentrales Element – und damit möchte ich dann auch schließen –: Wir haben die Situation, dass die Politik immer zu langsam ist; sie war es in der Pandemie, sie ist es in der Klimakrise. Die Wirtschaft kann das zentrale Element der Lösung sein. Das ist sie aber nur in zweierlei Hinsicht: wenn wir einerseits durch das Steuersystem die Unter­nehmensfreude propagieren, sodass Menschen sich selbstständig machen und Teil der Lösung werden; und wenn wir andererseits tatsächlich allen Menschen, die bei uns in Unternehmen arbeiten, ein Aufstiegsversprechen machen, damit sie wissen, wenn sie arbeiten, wenn sie ein Teil der Lösung sind, dann können sie sich in diesem Land tatsächlich auch etwas aufbauen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.


12.49.33

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Ich wende mich ganz bewusst explizit auch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil es für sie ein guter Tag ist, wenn wir heute die ökosoziale Steuerreform beschließen.

Diese ökosoziale Steuerreform passt genau in dieses Konzept, das die ÖVP seit Joschi Riegler verfolgt, nämlich das Prinzip der ökosozialen Marktwirtschaft. Und das zentrale Element dieser ökosozialen Steuerreform ist ganz klar: Wir wollen die Menschen in diesem Land entlasten.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass es eigentlich die zweite Etappe dieser Steuerreform ist, die erste Etappe haben wir bereits 2020 beschlossen. Damals haben wir bereits den ersten Steuertarif von 25 auf 20 Prozent abgesenkt, und zwar für diejenigen, die wenig verdienen, nämlich zwischen 11 000 und 18 000 Euro. Wir haben damals schon den


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Kinderbonus eingeführt. Und für die Bäuerinnen und Bauern darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir damals einige begrenzende Faktoren, was die Vollpau­scha­lierung betrifft, gestrichen haben: die 120 Vieheinheiten, die 60 Hektar landwirtschaft­liche Nutzfläche und einiges anderes mehr.

Heute beschließen wir die zweite Etappe. Kernpunkt dieses Beschlusses ist wiederum die Absenkung von Steuertarifstufen, nämlich die der zweiten, das betrifft jene mit zwischen 18 000 und 31 000 Euro Jahreseinkommen, von 35 auf 30 Prozent und die Tarifstufe drei, das betrifft jene mit einem Jahreseinkommen zwischen 31 000 und 60 000 Euro, von 42 Prozent auf 40 Prozent. – Sie sehen, die unteren Stufen haben wir wesentlich mehr abgesenkt als die oberen Stufen.

Es wird auch der Familienbonus angehoben, von 1 500 auf 2 000 Euro, und das betrifft sehr, sehr viele Familien in Österreich, und auch der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro erhöht. Was ganz wichtig ist, und da darf ich mich beim Herrn Finanzminister, bei dir, lieber Magnus Brunner, auch herzlich bedanken: dass in der Zukunft nicht nur die Alleinerzieher in dieses Paket miteinbezogen werden, sondern dass zum Beispiel auch pauschalierte Betriebe – und hier wieder die Botschaft an die Bäuerinnen und Bauern – in Zukunft davon profitieren können.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die CO2-Bepreisung – diese Steuerreform soll ja klima­relevant sein und den Klimaschutz fördern –, aber der Klimabonus für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gleicht diese aus. Es gibt auch da wieder eine besondere Regelung für die Bäuerinnen und Bauern.

Für die Wirtschaft gibt es natürlich mehrere Maßnahmen, die angesprochen wurden: Der Investitionsfreibetrag wird erhöht, die Körperschaftsteuer gesenkt, und vieles andere mehr. Hinsichtlich der Sozialversicherung gibt es in der Zukunft eine gestaffelte Rege­lung zum Vorteil der Geringverdiener, das heißt eine Beitragssenkung. Und da darf ich mich an Gust Wöginger wenden und mich bedanken, weil er derjenige war, der maß­geblich dazu beigetragen hat, dass es für die Bäuerinnen und Bauern eine weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf letztendlich 7,5 Prozent geben wird.

Wir haben also eine ökosoziale Steuerreform. Der ökologische Effekt für die Umwelt und für die Natur ist in hohem Maße gegeben, der soziale Effekt für Familien und Gering­verdiener ist in hohem Maße gegeben, und es ist ein wirtschaftlicher Effekt, der in etwa 30 000 Arbeitsplätze schafft, der den Faktor Arbeit bis 2025 um etwa 4,3 Milliarden Euro entlastet. Es ist eine Steuerreform, die Klimaschutz belohnt, eine Steuerreform, die Schwerpunkte setzt, eine Steuerreform, die Anreize gibt, und eine Steuerreform, von der jeder Bürger in Österreich profitieren wird, und darum sollten wir dieser auch breit zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.54


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Rausch. – Bitte.


12.54.32

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Vor allem: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Es ist mir eine besondere Ehre und große Freude, vom heutigen Tag an auch dem österreichischen Nationalrat anzugehören, hier mit Ihnen, mit euch gemein­sam Politik für Österreich und in Österreich zu gestalten.

Ich möchte fast sagen, ich bin Parlamentarierin aus Leidenschaft. Ich habe das im Bundesrat schon lernen und leben dürfen, auch im Niederösterreichischen Landtag, und habe das Parlament schätzen gelernt als einen Ort der Auseinandersetzung im besten Sinn des Wortes, nämlich in dem Sinn, dass wir uns miteinander auseinandersetzen, mit


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unseren ganz unterschiedlichen Zugängen, Haltungen, Erfahrungen, und dass das nicht so einfach ist, keine sehr kleine Aufgabe, dass das mitunter sehr fordernd ist, denke ich, hat der heutige Tag ja auch schon gezeigt.

Das ist auch keine Überraschung, denn die Wählerinnen und Wähler haben uns in der Tat ja eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe übergeben, nämlich dass wir in ihrem Sinne die Spielregeln gestalten, nämlich jene Spielregeln, die darüber bestimmen, wie wir unser Zusammenleben als Gesellschaft gestalten wollen. Das ist ein Auftrag, den ich persönlich sehr ernst nehme, den ich auch mit Demut und mit Ernsthaftigkeit angehen werde und bei dem ich mich sehr darauf freue, wenn wir ihn gemeinsam bestmöglich erfüllen können.

Ich denke, in Zeiten wie diesen braucht es da von allen Seiten guten Willen und besten Willen, und den werde ich einbringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die ökosoziale Steuerreform, die eben in Verhandlung und zum Beschluss ansteht, ist ja genau so etwas. Wir regeln die Spielregeln unseres Zusammenlebens neu, wir verändern sie auch ein Stück weit, und zwar so, dass Wohlstand für alle weiter wachsen kann – kann ist für mich im positivsten Sinn gemeint, aber es ist wichtig, dass es ein Kann ist, denn aus meiner Sicht, so ist meine Überzeugung, kann der Staat Wohlstand nicht garantieren, aber er kann sehr viel dafür tun, dass er möglich wird. Er kann Chancen, Anreize bieten, Menschen zur Entfaltung zu motivieren, für das Gelingen dieses Zusammenlebens und dieses Wohlstands zu sorgen. Wir regeln also die Spiel­regeln so, dass Wohlstand für alle wachsen kann, dass den Menschen mehr von ihrem Einkommen bleibt und dass wir klimafreundliches Verhalten unterstützen. Das sind die Säulen der ökosozialen Marktwirtschaft, wie sie die Volkspartei als ihr ordnungspoliti­sches Modell gestaltet hat und verfolgt, und das tun wir auch mit diesem Beschluss. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir tun das mit der Marktwirtschaft als einer Basis für allgemeinen Wohlstand – ich sage noch einmal, der Vergleich zwischen marktwirtschaftlich und nicht marktwirtschaftlich ausgerichteten Ländern, der macht da sicher, denke ich –, mit sozialer Absicherung, wo sie notwendig ist, wobei sozial für uns auch bedeutet, das haben wir heute schon mehrmals gehört, dass man von dem Einkommen auch ein Auskommen hat, und das gelingt umso besser, wenn der Staat weniger wegnimmt. Daher entlasten wir mit dieser Steuerreform. Und als dritte Säule in der ökosozialen Marktwirtschaft wollen wir klima­schädliches Verhalten teurer machen – daher der zitierte CO2-Preis – und klimafreund­liches Verhalten unterstützen – ein Modell unserer Wertewelt, mit dem wir Freiheit und Verantwortung, Freiheit und Sicherheit in Einklang bringen.

Ich denke, wir haben das ausführlich in den letzten Wochen und Monaten diskutiert. Sie alle haben das diskutiert, leidenschaftlich, es sind viele Argumente vorgebracht worden, und wir sind trotzdem nicht in allem einer Meinung. Ich denke, das ist auch okay so. Das gehört zur Auseinandersetzung im besten Sinn dazu.

Ich jedenfalls freue mich sehr, dass einer meiner ersten Beschlüsse an meinem ersten Tag im Hohen Haus die Zustimmung zur ökosozialen Steuerreform ist. Ich sage allen Danke, die daran mitgewirkt haben, und freue mich, wenn es mir viele gleichtun. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.



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12.58.36

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Herr Arbeitsminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ohne nochmals im Detail darauf einzugehen, denn wer aufgepasst hat, der kennt die Eckpunkte dieser Steuerreform, möchte ich dazu noch sagen – so wie wir das eigentlich schon in der Bud­getdebatte, beim Budgetbeschluss im November gesagt haben –: Diese Regierung ver­waltet diesen Staat nicht, sondern diese Regierung gestaltet diesen Staat und gestaltet auch für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Einwallner und Matznetter.)

Diese ökosoziale Steuerreform macht 18 Milliarden Euro aus. Wir wissen von allen Experten, wo die Schwerpunkte liegen: Das ist im Familienbereich und das ist im Klein­gewerbebereich, das sind die beiden Bereiche, in denen am meisten entlastet wird. Alle anderen Punkte möchte ich jetzt in der Kürze nicht anführen, wir wissen aber, dass niemand auf der Strecke geblieben ist und jeder von dieser Steuerreform profitiert. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.)

Ganz kurz zurückgeschaut – ich weiß, das wird schnell vergessen –: Vor 22 Monaten circa, am 15. März 2020, sind wir in einen Lockdown gegangen, es folgte eine Weltkrise, die größte Krise der Nachkriegszeit. Damals hat die Regierung – damals noch unter Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Kogler und Finanzminister Blümel – gesagt: Wir werden schnell helfen (Zwischenrufe bei der SPÖ), denn wer schnell hilft, hilft doppelt! Es wurde viel Geld in die Hand genommen. Wir wissen, dass die Privatkonkurse in der Krisenzeit sogar zurückgegangen sind (Zwischenruf des Abg. Matznetter), wir wissen, dass die Gewerbekonkurse in der Krisenzeit zurückgegangen sind.

Wenn vor eineinhalb Jahren irgendjemand gesagt hätte, wir beschließen heute hier das größte Entlastungspaket der Zweiten Republik, hätte ihn jeder ausgelacht. Der Herr Finanzminister hat es ja gesagt, die EU fragt: Wie macht ihr das? Es wurde damals, in der Krise, schnell geholfen und wir haben jetzt ein wesentlich stärkeres Wachstum als andere Staaten. Das zeigt, dass wir das Geld zur richtigen Zeit richtig investiert haben. Deshalb haben wir auch jetzt, nach dieser kurzen Zeit, die Möglichkeit, die größte – eine ökosoziale – Steuerreform anzugehen.

Es gab heute große Kritik von den Freiheitlichen und von der SPÖ, dazu muss ich sagen: Herr Kollege Fuchs, Sie wissen, dass vieles von diesem Steuerpaket schon in unserem damaligen Regierungsprogramm – als wir mit Ihnen beieinander waren – gestanden ist. (Abg. Deimek: Das hat er ja gesagt ...! Das ist das Problem!) Und im Hinblick auf die SPÖ – weil wir gerade von der ökosozialen Steuerreform reden – wissen wir, dass das schon in dreien, vieren ihrer Regierungsprogramme gestanden ist. Es war aber nie mög­lich, das umzusetzen. Im Rahmen der Koalition der ÖVP mit den Grünen ist es uns gelungen, Österreich in die Zukunft zu führen, und das auch steuerlich. Ich glaube, darauf können wir stolz sein, dass andere Staaten zu uns herschauen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte.


13.02.08

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Dieses aus unserer Sicht wirklich sehr sinnvolle, zukunftsweisende


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Paket liegt auf dem Tisch. Es ist vieles schon erörtert worden, ich werde versuchen, hier keine Wiederholungen von mir zu geben, ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um auf zwei Punkte einzugehen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das eine ist: Eine meiner Vorrednerinnen von der SPÖ, Frau Kollegin Yildirim, hat ge­meint, es wurden Milliarden an Unterstützungsmaßnahmen an Unternehmen ausbe­zahlt. – Ja, Gott sei Dank! Das hat nicht zuletzt auch viele Arbeitsplätze hier in Österreich gerettet. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

Sie kritisiert und sagt, sie möchte gerne wissen, wer diese Unterstützungsgelder bekom­men hat. (Abg. Yildirim: Warum veröffentlichen Sie nicht?!) Nicht zuletzt Vertreter Ihrer Fraktion oder auch Ihnen nahestehende Wirtschaftsinstitute haben in den letzten Tagen einige dieser Beispiele selber vor den Vorhang geholt. Dann frage ich Sie: Woher haben denn die die Informationen? – Ich werde es Ihnen noch einmal sagen, auch damit es die Zuseherinnen und Zuseher wissen: Es gibt eine Transparenzdatenbank auf euro­pä­ischer Ebene. (Zwischenruf der Abg. Yildirim.) Wir haben die Verpflichtung, dass alle Unterstützungsmaßnahmen über 100 000 Euro dort eingetragen werden. Sie sind dort einsehbar. Das ist Transparenz, Frau Kollegin! – So weit zur Richtigstellung. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

Ich möchte mich aber an dieser Stelle natürlich bei all jenen bedanken, die dieses Paket ausverhandelt haben und uns hier vorgelegt haben. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, mich explizit bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu bedanken, denn: Ja, es ist richtig, ohne ihren Beitrag, ohne die vielen tollen Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter in den Betrieben, die tollen Unternehmer, die wir haben, die vielen innovativen Betriebe in Österreich, die auch in dieser schweren Zeit weiterhin ihren Beitrag für ein funktionierendes System, für den sehr ausgeprägten Wohlfahrtsstaat in Österreich geleistet haben, wäre das nicht möglich. Ihnen, glaube ich, gilt besonderer Dank für ihre Leistungen, dafür, dass sie ihre Steuern entrichten. Der Herr Finanzminister, die Regie­rung, wir alle können deswegen hier ein solch ausgewogenes Paket beschließen, weil wir so viele tolle Arbeitnehmer und Unternehmer in diesem Land haben. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.05.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Steuerreform soll die Menschen entlasten, den Menschen soll mehr Geld im Geldbörsl bleiben. Eine Steuerreform soll aber auch eine positive Entwicklung einleiten, soll in eine gute Richtung lenken – im Fachsprech spricht man von Steuerungs- und Lenkungseffekten.

Die vorliegende ökosoziale Steuerreform erfüllt diese Dinge, die Menschen werden nämlich – wir haben es bereits gehört – über die Jahre mit in etwa 18 Milliarden Euro entlastet, also es bleibt ihnen mehr Geld zum Leben, und gleichzeitig wird der notwen­dige Umbau unseres Steuersystems durchgeführt, es findet eine Ökologisierung des Steuersystems statt.

Alle reden vom Klimawandel, Klimaschutz ist notwendig, und der muss auch in politi­schen Maßnahmen münden. Die Pariser Klimaziele sind mit Leben zu erfüllen und eine Ökologisierung des Steuersystems bringt Derartiges: Fossile Energieträger werden besteuert, stärker besteuert, und das soll die Menschen motivieren, sich umweltfreund­licher zu verhalten. Natürlich muss das besonnen gemacht werden und sozial verträglich


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erfolgen – und das gelingt mit dieser Steuerreform. Herzliche Gratulation, Herr Finanz­minister, Herr Vizekanzler, dass Ihnen das gemeinsam gelungen ist! – Es wurde ja schon jahrelang darum gerungen.

Ich sehe aber noch einen weiteren Aspekt und eine Chance in dieser Steuerreform – plus in den vielen steuerlichen Maßnahmen, die wir bereits beschlossen haben –, näm­lich dass sie ein Impulsgeber für den ländlichen Raum sein kann. Wir haben in Österreich viele Regionen, in denen es eine starke Abwanderung gibt, periphere Regionen, nicht nur im alpinen Raum, sondern auch im ländlichen Raum, und die brauchen zusätzliche Impulse. Dort ist es halt so, dass viele Menschen noch fossile Energieträger nutzen, sei es, dass sie in einer Wohnanlage wohnen, wo sie an einer Erdgasheizung hängen, oder dass sie ein Einfamilienhaus mit einer Ölheizung haben. Aus dem Grund muss das sozial verträglich gestaltet werden.

Genauso ist es beim Verkehr: Der Verkehr ist einer der Hauptverursacher schädlicher Treibhausgase. Ein Mittel, um da sozial abzufedern, ist der Klimabonus, der den Menschen derartig Entlastung gibt, als die, die in Regionen leben, wo der öffentliche Nahverkehr gut ausgebaut ist, weniger Geld bekommen als jene, die in Regionen leben, wo der öffentliche Verkehr eben nicht funktioniert. Ein Beispiel: Wenn man in Wien auf die Straßenbahn wartet, kommt innerhalb von 5, 6, 7 Minuten die nächste Straßenbahn, bei der U-Bahn ist es genauso. Wien hat ein wirklich sehr gut ausgebautes Öffisystem.

In vielen ländlichen Regionen ist das nicht so. In meinem Heimatbundesland gibt es Dörfer, die gar nicht so extrem entlegen liegen, wo der Bus in der Früh wegfährt – er bringt die Kinder, die Schulkinder in den Bezirksvorort – und am Nachmittag wieder zurückkommt und sie wieder nach Hause bringt. Zwei Mal am Tag fährt ein Autobus! Das ist in Teilen des Burgenlandes so, aber auch in Kärnten und in anderen Bundes­ländern. Dann fährt noch ein zweiter Bus nach Wien, um die Pendler dort hinzubringen.

Ich will damit sagen, dass der öffentliche Verkehr in vielen Regionen gar nicht ausgebaut ist und die Menschen ein Auto brauchen. Die Berufspendler und auch andere – die Hausfrau, die einkaufen fährt, die Menschen, die zum Arzt gehen, die in die Apotheke müssen – brauchen ein Auto, um ein ordentliches Leben zu haben. Ich würde nicht so leichtfertig wie Kollegin Doppelbauer die Pendlerpauschale und all diese Dinge kritisieren. Die Leute brauchen ein Fahrzeug, um ein lebenswertes Leben zu haben. Das ist in der Stadt Wien oder in den Landeshauptstädten ganz anders zu beurteilen, und daher ist es wichtig, dass es da eine Staffelung gibt, dass in den ländlichen Regionen ein höherer Klimabonus bezahlt wird.

Ich sehe aber noch einen weiteren Aspekt: Corona hat gezeigt, dass sich unsere Arbeitswelt massiv verändert hat. Das Homeoffice ist ein stärkerer Impuls geworden. In den letzten Jahren ist der Anteil von Homeofficearbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern von 10 Prozent auf 40 Prozent gestiegen. Ich sehe das als eine Chance, um den länd­lichen Raum stärker zu beleben. Menschen, die oft hoch qualifiziert sind, müssen ab­wandern, müssen pendeln, durch Homeoffice aber können sie von zu Hause aus ihren Job ausüben.

Die steuerlichen Maßnahmen, die wir hier bereits beschlossen haben – zum Beispiel, dass bei Zurverfügungstellung von Computern und Handys dieser Sachbezug nicht steuerpflichtig ist, dass es ein steuerfreies Homeofficepauschale gibt, dass es eine Absetzbarkeit von ergonomischen Einrichtungen gibt –, sind daher wichtig, denn das motiviert die Menschen, in ländlichen Regionen zu arbeiten – wo sie teilweise auch herkommen –, und in Verbindung mit öffentlichem Nahverkehr kann das eigentlich viel besser funktionieren. Wenn dann noch das Breitband stärker ausgebaut wird, haben nicht nur die Städte, die sich Gott sei Dank ohnedies positiv entwickeln, eine große Chance,


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sondern auch die ländlichen Regionen, die genauso auf ein entsprechendes Wohl­stands­niveau herangeführt werden sollen.

In Summe trägt diese Steuerreform meiner Meinung nach dazu bei, und daher unter­stützen wir dieses Projekt aus ganzem Herzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.10.31

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der MinisterInnenbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuseherInnen! Die Frage, die heute wieder einmal mehrfach aufgeworfen worden ist – nicht das erste Mal, bei der letzten Diskussion hatten wir sie auch schon –, lautet: Wie sozial ist diese Steuerreform? Ist diese Steuerreform sozial genug oder ist sie nicht in hohem Maße unsozial? Wie ökologisch ist diese Steuerreform? Verdient diese Steuerreform überhaupt die Bezeichnung, ökosozial zu sein, oder ist alles nur ein großer Schwindel, großes Marketing oder was auch immer? Wie immer gerne von der freiheitlichen Seite behauptet wird, ist sie sogar asozial und unökologisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Frage stellt, wie sozial eine Steuerreform ist, dann stellt sich die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit, nämlich: Wie verteilt sich der Kuchen der steuerlichen Entlastung oder der Steuersenkung auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, auf die unterschiedlichen Menschen, die in diesem Land leben; wie auf diejenigen, die wenig verdienen, die wenig haben, wie auf diejenigen, die viel haben?

Bei einer solchen Steuerreform ist es nicht so einfach, wie man oft glaubt, insbesondere auch die Verteilungswirkungen entsprechend abzuschätzen, weil die Instrumente, näm­lich die Steuersenkung, die Tarifsenkung beispielsweise, klassische Maßnahmen sind, die eigentlich dazu führen, dass die einkommensstärkeren Gruppen profitieren. Auch wenn man unten die Steuern senkt, profitieren die, die oben sind, mehr. Wenn man den Satz der zweiten und dritten Steuerstufe senkt, profitieren die, die oben sind, mehr, weil oft arme, ärmere Menschen gar nicht erst in diese Steuertarifstufen hineinkommen.

Das heißt, wir brauchen auch noch andere Instrumente, um eine möglichst gerechte Steuerreform hinzukriegen, beispielweise indem wir Transferzahlungen machen, Direkt­zahlungen an die Haushalte, Direktzahlungen an Betroffene, indem wir beispielsweise auch Abgaben senken, denn Steuern zahlen alle Menschen in diesem Land. Steuern zahlen nicht nur die Reichen, Steuern zahlen auch diejenigen, die sehr wenig verdienen, nämlich indem sie Mehrwertsteuer zahlen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wo die Steuerbelastung insgesamt nicht wirklich wesentlich niedriger ist als bei denjenigen, die mehr verdienen.

Schauen wir uns einmal an – wir haben zum Glück die aktuellen Zahlen –, wie sich die Verteilung des Entlastungsvolumens auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen in dieser Steuerreform jetzt tatsächlich darstellt! Schauen wir uns an: Ist sie sozial oder ist sie nicht sozial? Wenn man fragt, ob etwas sozial ist oder nicht, dann muss man auch einen Bezugspunkt finden, einen Vergleich, um das beurteilen zu können. Der beste Vergleich ist wohl die angeblich größte Steuerreform aller Zeiten aus den Jahren 2015 und 2016, beschlossen unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler, sehr stark beklatscht und gefeiert von sozialdemokratischen Gewerkschaftern.

Da (eine Tafel mit einem Säulendiagramm mit dem Titel „Verteilung Gesamtvolumen der ökosozialen Steuerreform und der Steuerreform 2015/16“ in die Höhe haltend) haben


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wir die Verteilungsbilanz des Gesamtvolumens dieser Steuerreform und unserer öko­sozialen Steuerreform. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier unten sehen Sie die jeweiligen Einkommensfünftel, das heißt, hier (auf die entsprechenden Säulen deu­tend) sind die Menschen, die am wenigsten verdienen, hier die Menschen, die am meis­ten verdienen. Rot ist die Säule der damaligen Steuerreform unter Rot-Schwarz. Wie man sieht, ist die rote Säule bei der Entlastung des untersten Einkommensfünftels nur halb so hoch wie die grüne Säule, die unsere ökosoziale Steuerreform abbildet, das heißt, die ökosoziale Steuerreform verteilt viel besser nach unten um. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Gleichzeitig ist oben, im obersten Einkommensfünftel, interessanterweise die Entlastung am höchsten, und zwar unter der rot-schwarzen größten Steuerreform aller Zeiten. (Abg. Maurer: So, so!) Die ökosoziale Steuerreform entlastet da bei Weitem nicht in diesem Ausmaß. Das heißt, von der Verteilungsbilanz her ist diese Steuerreform, die wir heute beschließen, deutlich besser als die letzte. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.) Wenn diese ökosoziale Steuerreform angeblich nicht sozial ist, dann frage ich mich, was die größte Steuerreform aller Zeiten aus dem Jahr 2015/16 war, angesichts dieser ganz klaren Zahlen und Fakten.

Auch eine andere interessante Zahl möchte ich gerne noch herzeigen, weil es von dieser Seite hier (in Richtung FPÖ deutend) immer heißt: Die CO2-Steuer, die CO2-Bepreisung trifft vor allem die unteren Einkommensschichten, sie verteilt ganz falsch. – Nein (eine weitere Tafel mit einem Säulendiagramm mit der Aufschrift „Aufteilung Volumen Klima­bonus CO2-Bepreisung“ in die Höhe haltend), nein! Wer sich mit Verteilungsfragen und Umweltschutz auseinandergesetzt hat, der weiß, dass gerade die Einkommensstarken und die Reicheren besonders viel CO2 ausstoßen. Das ist global so, es ist auch in Österreich so. Wenn man sich die CO2-Bepreisung – in Grau – anschaut, sieht man: Diese wächst, sie steigt progressiv. Das heißt, je reicher die Haushalte, desto höher die CO2-Belastung, desto mehr zahlen sie auch! Das heißt, die CO2-Bepreisung verteilt um, von oben nach unten. Gleichzeitig sehen wir, dass gerade die unteren Einkommens­gruppen durch den Klimabonus besonders stark entlastet sind, und zwar deutlich stärker, als sie durch die CO2-Bepreisung belastet werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verteilungsbilanz ist klar, die Verteilungsbilanz ist eindeutig: Diese Steuerreform hat den Namen ökosozial nicht nur verdient, sie ist ökologisch und sie ist sozial. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei den Grünen: Oj, oj, oj, oj!)


13.16.09

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich wollte die Geschäftsordnungs­debatte vorhin nicht verlängern, aber, lieber Werner Kogler: Ich schätze dich persönlich sehr, überlege dir aber deine Worte! Deine Ausführungen zur Kollegin Yildirim waren mehr als unangemessen. Eine grüne Partei, die schon einmal einen langjährigen Abge­ordneten Peter Pilz hatte, der dann gesagt hat: So sind halt alte weiße Männer!, sollte besonders sensibel sein. Daher bitte ich künftig um Zurückhaltung bei der Herab­würdigung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie haben jetzt, glaube ich, sechs oder sieben Abgeordnete der Regierungsparteien gehört, eine Art Belangsendung, die hauptsächlich aus Eigenlob bestand. Es gab sogar richtige Fragestellungen, Kollege Koza hat die Frage gestellt: Ist


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das alles ein Schwindel? – Die Frage ist richtig, nur die Antwort war falsch, Herr Kollege! Sie haben sich selber in Ihren rot-grünen und schwarz-grünen Säulen verirrt (Abg. Koza: Zahlen lügen nicht! ... Zahlen lügen nicht!), die Kernfragen in dieser Sache aber nicht beantwortet, genauso wie Kollege Obernosterer, der gesagt hat, die Körperschaft­steuer­senkung wäre fürs Kleingewerbe gewesen. – Ehrlich gesagt, Herr Kollege Obernosterer, wenn es Ihnen ums Kleingewerbe gegangen wäre, hätten sie die unendliche Körper­schaftsteuer in Form der Mindestkörperschaftsteuer abgeschafft, und nicht die Groß­konzerne, die sowieso weltweit fast keine Steuern zahlen, mit weiteren Steuerge­schen­ken versorgt. Das ist ja die wahre Handschrift, die dahintersteckt! (Beifall bei der SPÖ.) 

Eines sage ich Ihnen gleich: 18 Milliarden Euro ohne Gegenfinanzierung, das muss man einmal zusammenbringen! Ich habe gleich einen Vorschlag dafür, wie eine Gegen­finanzierung, der auch Sie zustimmen müssten, gegeben wäre. Ich möchte nämlich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Matznetter, Genossinnen und Ge­nossen vorbringen, nämlich, dass bei denjenigen, die aufgrund der Förderungen durch die Coronahilfen so viel bekommen haben, dass die Summe aus Gewinn plus Hilfen höher ist als ihr Gewinn vor der Coronazeit, etwas abgeschöpft wird. (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Wir brauchen nämlich niemanden, der sich an den Steuergeldern bereichert. Da hatten wir zum Beispiel KTM, wo dann die Dividende hoch genug war; Starbucks, die so viel an Förderungen bekommen haben, dass sie 287 Jahre lang die Mindestkörperschaftsteuer zahlen müssten, um das zurückzuzahlen; da hatten wir Mediamarkt (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), da hatten wir XXXLutz und wie sie alle heißen, da hatten wir Benko mit Leiner – ein Who is who der Freunde des Sebastian Kurz.

Ich bringe daher diesen Entschließungsantrag ein. Ich möchte ihn kurz verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Son­derabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:

1. Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen

Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unternehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.

2. Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021

Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unter­stützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teilweise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre


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erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafshilfen gedeckelt - sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“

*****

Damit hätten Sie eine relevante Finanzierung, schöpfen bei den Krisengewinnern ab, und die Freunde der ÖVP, als noch Spendenzeit war, könnten einen Beitrag leisten.

Sozial ist diese Steuerreform nicht, das wissen Sie selber, da kann Herr Kollege Koza noch so oft herauskommen. (Zwischenruf des Abg. Koza.) Sie selber hier bekommen 2 000 Euro Familienbonus Plus, und die Kleinen, wie vorhin dargestellt, bekommen es nicht?! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Koza, ein Schriftstück in die Höhe haltend. – Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Jedes Kind ist gleich viel wert, das ist die richtige Familienförderung, nicht das, was Sie, Herr Kollege Koza, hier machen (Beifall bei der SPÖ), nämlich sich herzustellen und zu sagen: Wir sind ja so sozial, 2 000 Euro für unsereins, und die Kleinfamilie kann sich mit 450 oder 600 Euro zufriedengeben! (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Koza, ein Schriftstück mit Säulendiagramm in die Höhe haltend.) – Ja, ja, verirrt in Ihren Säulen!

Zurück aber zum Ökologischen: Jetzt haben wir das Argument mit dem öffentlichen Verkehr schon hundertmal gehört. Niko Berlakovich erzählt uns, die müssen alle einzeln im Auto fahren. Wie schaut denn das wirklich aus? – In Wirklichkeit belastet die Raumwärme viel mehr als der Verkehr. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Da gibt es im Waldviertel – das ist dort, von wo angeblich Sebastian Kurz stammt – jederzeit die Möglichkeit, das mit einer Holzheizung wegzukriegen, es gibt also eine Steuerungs­möglichkeit (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), man kann aus dem herauskommen. Wie schaut es aus in Meidling, woher er wirklich kommt? – Die Mieterin, der Mieter dort kann gar nichts machen. Das heißt, das Steuern kann nicht funktionieren, weil Sie keine Maßnahmen gesetzt haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) So, das heißt, von zwei Personen – einer aus Meidling und einer aus dem Waldviertel – kriegt die, die nichts machen kann, die Hälfte und die, die umgestalten kann, das Dop­pelte.

Und es geht ja weiter, denn was soll der Bewohner aus Meidling, der jeden Tag mit Bus und U-Bahn fährt, machen? Der kann den CO2-Impact seines Verkehrsmittels nicht senken, aber der Waldviertler braucht nur eine Fahrgemeinschaft zu gründen.

Es ist völlig falsch, es ist nicht sozial, es ist keine Lenkungsabgabe und daher auch unökologisch. Fazit: weder sozial noch ökologisch – leider daneben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz


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2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

Durch die Auswertung von Unternehmensbilanzen tritt mehr und mehr zu Tage, dass die Wirtschaftsförderungen der Bundesregierung alles andere als zielgerichtet waren. Viele Betriebe haben im Corona-Jahr 2020 – bei zahlreichen Lockdown-Tagen und Um­satzeinbußen – ein absolutes Rekordergebnis eingefahren.

Zur Erinnerung: Die Regierung hat zu Beginn der Corona-Krise Anfang 2020 die Ent­schädigungszahlungen im Epidemiegesetz ausgehebelt – dort wäre nämlich ein Verlust­ersatz für alle Betriebe vorgesehen gewesen. Damals wurde diese Vorgangsweise mit dem Argument: „Ein vollständiger Verlustersatz würde dem Staat zu viel Geld kosten“ begründet.

Schaut man sich die Ergebnisse an, so hat die Regierung es tatsächlich geschafft, dass vielen Unternehmen nicht einmal der Verlust abgegolten wurde – einige mussten bereits schließen.

Auf der anderen Seite hat man durch einen absoluten Wildwuchs an Förderungen – Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz I und II, Kurzarbeit etc. – billigend in Kauf genommen, dass einzelne Betriebe massiv überfördert werden. Dies insbesondere deshalb, weil es keine Gegenrechnung mit anderen Förderungen bzw. mit entstandenen Gewinnen gibt.

Hätte man einen einfachen Verlustausgleich gewählt, dann hätten die Unternehmen mit der Jahresveranlagungen 2020 bzw. 2021 die Übergewinne einfach an den Staat zurückbezahlen müssen – das wäre logisch und fair. Es kann schließlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, ausgerechnet im Corona-Jahr Rekordgewinne von Bauhäusern, Autohäusern oder großen Elektronikketten zu finanzieren.

Aktuelle Bilanzauswertungen zeichnen ein ziemlich desaströses Bild. Die Überförde­rungen finden besonders dort statt, wo hoher Wareneinsatz kombiniert mit hohen Per­sonalkosten auftritt. Der undifferenzierte Umsatzersatz im November und Dezember 2020, wo einfach 80% des Vorjahresumsatzes ersetzt wurden, wurde auch von nam­haften Ökonomen kritisiert. Eine Elektronikkette bekommt einen Umsatzersatz für einen Fernseher, der im November 2020 nicht verkauft wird, eine Woche vor Weihnachten geht das Geschäft dann aber auf - der Fernseher wird verkauft – man hat einen Fern­seher quasi zweimal verkauft – einmal dem Konsumenten, einmal dem Steuerzahler, der dafür aber nichts bekommen hat. Gleichzeitig konnten die Betriebsausgaben massiv gesenkt werden, weil der Steuerzahler auch einen Großteil der Personalkosten in Form der Kurzarbeit übernommen hat. Das Ergebnis: Rekordgewinne in Mitten der Corona-Krise für große Konzerne.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es soweit nie gekommen wäre, hätte die Regierung nicht das Epidemiegesetz ausgehebelt. Man hätte ein einfaches, klares Modell schaffen können, in dem alle Unternehmen eine großzügige Akontozahlung erhalten, aber am Ende des Jahres bei der Steuererklärung abgerechnet wird, sodass Überförderungen (Übergewinne) an den Fiskus zurückbezahlt werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 151

1.          Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen

Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unter­nehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.

2.          Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021

Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unter­stützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teil­weise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafs­hilfen gedeckelt – sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

13.22.414. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bun­des­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1309 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Re­gie­rungsvorlage (1298 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ge­mäß Art. 50b Z 3 B-VG (1305 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Andreas Kollross. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.23.35

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum Finanzausgleich drei kurze Anmerkungen: Ja, okay, verlängern wir den Finanz­ausgleich, aber führen wir dann bitte vor allen Dingen auch eine ehrliche Debatte über die künftige Aufteilung der Steuermittel auf die drei Gebietskörperschaften! Wir erleben ja schon lange – das hat jetzt nicht nur etwas mit dieser Regierung zu tun –, dass die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 152

Aufgaben immer wieder auch nach unten, in die Städte und Gemeinden, gedrückt wer­den; wenn es dann aber um die Finanzmittel geht, ist das oftmals leider nicht der Fall, dann vergisst man sehr schnell auf die Städte und Gemeinden.

Wenn wir über den Finanzausgleich diskutieren, dann sollten wir vielleicht auch darüber diskutieren: Was passiert eigentlich wirklich mit den Ertragsanteilen, was passiert wirklich mit den Geldern, die den Gemeinden und Städten zustehen? – Diskutieren wir doch darüber, ob wir den Umweg über die Länder überhaupt brauchen! Dort gibt es dann Einbehalte, für die man sich als Bürgermeister bei der Landesregierung anstellen darf, dass man dann in Form von Bedarfszuweisungen wieder Gelder bekommt, die einem eigentlich eh automatisch zustehen würden. Oder diskutieren wir endlich auch einmal darüber, dass die Gelder, die den Gemeinden zustehen würden, den Gemeinden auch gleich direkt ausbezahlt werden! – Erste Anmerkung.

Zweite Anmerkung – weil in weiterer Folge auch ein Antrag zu den Finanzhilfen für die Gemeinden und Städte kommt –: Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja darüber lachen, aber immer wieder kommt in Form der Salamitaktik eine Regierungsvorlage von ÖVP und Grünen, wie man die Finanzhilfen der Gemeinden jetzt anders und besser gestalten kann, und immer wieder ist es letztendlich nur Stückwerk.

Ich möchte nur daran erinnern, dass wir in Wirklichkeit seit April des vorigen Jahres auf diese Situation hinweisen, und immer wieder kommen Sie dann im Gänsemarsch heraus und sagen: Nein, das ist alles nicht so!, und wir sollen das lassen. Dann, nach dem April hat es im Juni 2020 auf einmal geheißen: Ja, das Kommunalinvestitionsgesetz kommt. – Dann haben wir von Anfang an darauf hingewiesen, dass das nicht funktionieren wird, weil ihr etwas nicht berücksichtigt, nämlich dass die Liquidität in den Gemeinden fehlt. Wieder gab es den Gänsemarsch, und alle haben uns erklärt: Das stimmt nicht!

Weil es sich dann doch bewahrheitet hat, ist im Dezember 2020 von euch gekommen: Ui, da gibt es noch ein zweites Gemeindehilfspaket! – Jetzt gibt es noch 1 Milliarde Euro, um eben einmal die Liquidität zu schaffen, damit man das erste Gemeindepaket über­haupt abholen kann. Auch da haben wir von Anfang an gesagt, dass das nicht funk­tionieren wird, und nun kommt das dritte, weil nämlich eines bei diesem zweiten Ge­meindehilfspaket passiert ist: Es ist ja nur ein Kredit, nur ein Vorgriff auf Einnahmen der Gemeinden, die sie dann ab 2023 wieder zurückzahlen müssen. Auch da haben wir euch gesagt, dass es nicht funktionieren wird.

Jetzt kommt ihr mit einen ganz schnellen Antrag, den ihr gestern eingebracht und aus­geschickt habt, daher: Ja, jetzt gibt es zusätzliche Hilfen! – Warum geht ihr nicht einfach her, hört auf uns und macht einmal ein gescheites Gesetz, anstatt dass wir jedes Mal ein Gesetz brauchen, um das alte Gesetz, das ihr beschlossen habt, wieder zu repa­rieren? (Beifall bei der SPÖ.)

Letzte Anmerkung zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Auch das könnte man im Finanzausgleich regeln. Ich möchte nur eines anmerken: Wir diskutieren jetzt so viel über 2G und 3G. Es gäbe für die Kinderbetreuung – und ich glaube, dass das wichtig wäre – 3G, nämlich ganzjährig, ganztägig, gratis, und das ab dem ersten Lebensjahr. Das ist eine Aufgabe, die diese Regierung hier zu lösen hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass es da einen Bundeskanzler gegeben hat, der zugunsten seiner eigenen Karriere geschaut hat, dass es keine Nachmittagsbetreuung gibt (Abg. Hörl: Das ist ja ein Blödsinn!), dass 1,2 Milliarden Euro eben nicht ausbezahlt werden.

Deshalb folgt noch einmal der Elchtest, und ich bringe folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 153

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechts­an­spruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundes­ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag sicherzustellen und für die nachhaltige Finanzierung des qualita­tiven und quantitativen Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen und elementar­päda­gogischer Bildung jährlich zusätzlich mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent vom BIP) bereitzustellen.“

*****

Reden wir nicht darüber, machen wir es endlich! Die Kinder, die Familien, die Frauen haben es sich verdient, dass es endlich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

13.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Re­gierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungs­gesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wer­den (1309 d.B.)

In der nun schon mehr als zwei Jahre andauernden Corona-Krise haben Österreichs Familien ungeheure Lasten gestemmt – und sie tun dies immer noch. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat viele Familien ans Limit gebracht. Vor allem Frauen stehen unter besonders hohem Druck. Die unbezahlte Haus- und Sorge­arbeit – insbesondere für Kinderbetreuung – nimmt stetig zu, während das Einkommen sinkt. Demzufolge sind erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen und werden durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie endlich zu verbessern und die Elementar­bildung sowie die Zukunftschancen unserer Kinder zu stärken, fordern die fortschritt­lichen Kräfte in Österreich schon lange einen Rechtsanspruch auf einen Kinder­bildungs­platz ab dem 1. Geburtstag des Kindes. Der Platz soll qualitativ hochwertig, ganztägig und ganzjährig verfügbar sein. Hohe Qualitätsstandards, etwa im Bereich der Öffnungs­zeiten müssen bundesweit gelten – denn jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf eine hochqualitative Betreuung und Förderung. Selbstverständlich braucht es beste Arbeits­bedingungen für Beschäftigten in der Elementarpädagogik sowie eine faire und gute Bezahlung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 154

Zur Umsetzung dieser wichtigen Ziele muss der Bund nachhaltig Mittel zur Verfügung stellen und mit ausreichender Finanzierung dafür Sorge tragen, dass auch die Städte und Gemeinden diese Betreuungsplätze zügig einrichten und ausbauen können. Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung sowohl für den dringend benötigten Ausbau, als auch für die erforderlichen Qualitätsverbesserungen zur Schaffung echter Bildungseinrichtungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bun­des­ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird auf­gefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag sicherzustellen und für die nachhaltige Finanzierung des qualitativen und quantitativen Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen und elementarpädago­gi­scher Bildung jährlich zusätzlich mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent vom BIP) bereit­zustellen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.28.46

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Man kann es nicht oft genug betonen und hervorheben: Die öko­soziale Steuerreform sorgt für positive gesamtwirtschaftliche Effekte und steigert sowohl die Wertschöpfung als auch die Beschäftigung in Österreich – 18 Milliarden Euro bis 2025. Diese Steuerreform ist für alle Österreicherinnen und Österreicher, für Arbeit­nehmer, für Pensionisten, für die Landwirtschaft, für Unternehmer: Jede und jeder Ein­zelne wird mehr Geld zur Verfügung haben.

Als Bürgermeisterin ist mir ein Aspekt dieser Steuerreform besonders wichtig, und das ist der Finanzausgleich. Dieser wird im Zuge der Steuerreform bis 2023 verlängert. Warum ist diese Verlängerung so wichtig? – Der Finanzausgleich ist für unsere Ge­meinden die wichtigste Grundlage, um die regionalwirtschaftliche Dynamik zu erhalten und um die Infrastruktur in unseren Gemeinden aufrechtzuerhalten, sei es im Gesund­heits-, Verkehrs- und Bildungssektor, in der Wasserwirtschaft oder bei den Sozialleis­tungen.

Trotz Wirtschaftseinbruchs, Kurzarbeit und Lockdowns haben die Gemeinden gute Arbeit geleistet. Die Infrastruktur der Daseinsvorsorge wurde gesichert, es wurde gleich­zeitig auch in die Zukunft investiert. Die Gemeinden haben bewiesen, wie wichtig sie im gesamtwirtschaftlichen Gefüge sind. Sie sind regionale Konjunkturmotoren.

Durch die Verlängerung des Finanzausgleichs Planungssicherheit zu haben ist ganz wichtig für unsere Gemeinden. Diese Verlängerung und die damit verbundenen finan­ziellen Auswirkungen wurden bereits in der Budgetplanung berücksichtigt. Heuer werden Ertragsanteile für Länder und Gemeinden in der Höhe von 29,7 Milliarden Euro erwartet. Das ist eine Steigerung von 4,4 Milliarden Euro. Auf die Gemeinden entfallen davon


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12,1 Milliarden Euro. Zusätzlich erhalten die Gemeinden 0,6 Milliarden Euro an Transfer­zahlungen – um hier nur einige Zahlen zu nennen. Natürlich dürfen wir auch nicht das Kommunalinvestitionsgesetz vergessen. Auch da wurden Transferzahlungen an die Gemeinden geleistet.

Herr Kollege Kollross von der SPÖ, weil Sie immer die Gemeindefinanzen kritisieren: Es ist kein „Stückwerk“ (Zwischenruf des Abg. Kollross), es wird immer im Bedarfsfall reagiert. Wir haben immer wieder, in jedem Finanzausschuss und in jedem Budgetaus­schuss, gesagt, der Gemeindebund ist immer mit unserem Finanzminister im Austausch. Wenn Bedarf gegeben ist, dann wird nachgeschossen, wenn Sie es so haben wollen. (Abg. Kollross: Ja, ja!) Jetzt haben wir wieder die Situation, es ist wieder ein Bedarfsfall da, der Herr Finanzminister reagiert, und es werden neue Mittel aufgestellt werden. (Bei­fall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

Auch Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr hat erst diese Woche bestätigt, dass die Finan­zen der österreichischen Gemeinden im Durchschnitt sehr solide sind und die Corona­krise gut bewältigt wurde. Er zeigt sich sehr positiv überrascht, dass sich die Sorgen, die Investitionen betreffen, nicht bewahrheitet haben. Laut Wifo-Prognose wird ein Wachs­tum der Ertragsanteile von 6,8 Prozent für 2022 erwartet, was auf die günstige Konjunk­tur und Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen ist. Dies geht wiederum Hand in Hand mit der ökosozialen Steuerreform. Sie steht für Aufschwung, für unseren Neustart nach der Krise. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.32.54

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir behan­deln bei diesem Tagesordnungspunkt nicht nur die Verlängerung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend den Finanzausgleich, sondern aufgrund der Ent­scheidung, mit diesem etwas fantasielosen und kurzfristigen Beschluss den Finanz­rahmen so fortzusetzen wie in den vergangenen Jahren, sind auch wesentliche Bereiche des österreichischen Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung mitbetrof­fen. Es handelt sich hier um das Pflegefondsgesetz, es handelt sich hier um das Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz, und es handelt sich hier um das Gesetz zur Finanzierung von Kranken- und Kuranstalten.

Wenn sich im Gesundheitswesen in den vergangenen zwei Jahren die Experten in einer Sache einig waren, dann ist es das, dass die Coronakrise wie ein Brennglas auf die Probleme in unserem Gesundheitssystem hingewiesen hat – nicht nur was die Finan­zierung, sondern auch was die Leistungsfähigkeit anbelangt –, und viele Probleme wie zum Beispiel die schlechten Arbeitsbedingungen für Pflegerinnen und Pfleger haben sich in der Krise so manifestiert, dass die daraus entstandenen Probleme massiv spürbar geworden sind.

Was macht diese Bundesregierung nun? – Sie tut so, als ob es die Coronakrise gar nicht gäbe, als ob es in der gesamten zersplitterten Finanzierung unseres Gesund­heits­systems überhaupt keinen Handlungsbedarf gäbe. Sie schreibt die Finanzie­rungsbud­gets einfach weiter, obwohl jetzt, nach zwei Jahren Coronakrise, schon ganz offen­sichtlich ist und wir deutlich sehen, dass das nicht funktioniert, sondern dass die Prob­leme in allen Bereichen immer größer werden. Sie schreiben mit diesem Gesetz, das Sie jetzt beschließen wollen, zumindest auf der finanziellen Ebene diese Probleme wei­ter fort.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 156

Es gibt im Pflegebereich, von dem das Pflegefondsgesetz ein maßgeblicher Finan­zier­ungsanteil ist, die einmalige Situation in Österreich, dass mehr als 10 – in manchen Bundesländern sogar 15 – Prozent der Langzeitpflegeplätze in den Heimen leer stehen, weil man nicht ausreichend Pflegepersonal findet. Herr Bundesminister, glauben Sie, dass dieses Problem mit einer Fortschreibung des bestehenden Budgets gelöst werden kann?

Wir haben für die gesamtgesundheitlichen Ausgaben im Rahmen des Gesundheits-Ziel­steuerungsgesetzes einen linearen Steigerungspfad von 3,2 Prozent der Gesundheits­ausgaben. Herr Bundesminister, glauben Sie tatsächlich, dass Sie mit einer linearen Fortschreibung der Gesamtausgaben im Gesundheitsbereich die Rückstände und zu­sätzliche Schäden, die durch die Coronapandemie entstanden sind, aufarbeiten und beheben können und die Gesundheitsversorgung wieder auf das Niveau heben können, auf dem sie war?

Betreffend Krankenanstaltenfinanzierung liegt jetzt gerade von der Bundesregierung ja auch der Vorschlag auf dem Tisch, dass es zu 750 Millionen Euro Kostenersatz für die Länder kommen soll, weil die Krankenanstalten in den letzten zwei Jahren entsprechend unterfinanziert waren. Ja glauben Sie, dass mit einer linearen Fortschreibung der bisherigen Finanzierung diese Defizite 2022 und 2023 nicht wieder auftreten werden und dass Sie die personelle Situation, die in vielen Bereichen tatsächlich kritisch ist, ohne zusätzliche Mittel lösen können?

Aus meiner Sicht zeigt dieses Gesetz, das hier auf dem Tisch liegt, nur, dass die Bun­desregierung heillos überfordert und vollkommen planlos ist, wie sie den Herausforde­rungen dieser Zeit begegnen soll, wie sie die Folgeschäden, die die Coronapandemie – vor allem im Gesundheitswesen – angerichtet hat, aufarbeiten soll. Herr Bundesminister, ich kann Ihnen nur auftragen: Gehen Sie tief in sich, überlegen Sie sich das gut! Das, was Sie hier heute beschließen wollen, wird die Probleme in unserem Land, im Ge­sundheitswesen nur noch weiter verschärfen, aber nichts von den bestehenden Problemen lösen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag. Nina Tomaselli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.36.41

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wenn man sich das Regierungsprogramm der türkis-grünen Bundesregierung so durchliest, dann kann man ehrlich zugeben – das sieht man an einigen Stellen –: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Tatsächlich konnte damals bei der Erstellung nie­mand mit einer Coronapandemie und vor allem ihren tiefgreifenden Folgen rechnen. Trotzdem – darauf bin ich schon sehr stolz – ist es uns gelungen, wirklich viele Punkte dieses ambitionierten Regierungsprogrammes umzusetzen. Es seien nur erwähnt: Klimaticket, Ausbau erneuerbarer Energien, Plastikpfand oder – wie es heute ja be­schlossen worden ist – eine erstmalige Bepreisung von CO2. (Beifall bei den Grünen.)

Ein wichtiger Punkt, der mir besonders wichtig ist, aber auch, glaube ich, im gesamt­staatlichen Gefüge wichtig ist, weil er mindestens ebenso viel nachhaltige Veränderung mit sich gebracht hätte, wäre der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Ge­meinden gewesen. Leider ist es dort durch die Pandemie zu Verzögerungen bei der Neuaufstellung gekommen.

Die Bundesregierung hat sich – das können Sie ja durchaus im Regierungsprogramm nachlesen – ehrgeizige Ziele gesetzt. Ganz vorne stehen natürlich – das ist nichts Neues,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 157

das erzählen wir seit 15 Jahren – die Entwirrung und Reduktion der Transferströme, aber auch, dass man klare Zuständigkeiten schafft. Natürlich ist es auch ein Evergreen, dass Verantwortung und Finanzierung besser aneinandergekoppelt werden und auch – das wäre eben das Neue gewesen – dass der Klimaschutz ein ganz wesentlicher Anknüp­fungspunkt innerhalb des Finanzausgleiches ist, denn Klimaschutz ist eine ganz­staatliche Aufgabe, und da müssen selbstverständlich auch alle Gebietskörperschaften mitarbeiten. Ein moderner Finanzausgleich muss das abbilden.

Ein zentraler Punkt wären dazu zum Beispiel die Ökologisierung, aber auch die Zweck­widmung der Wohnbauförderung oder die Neuaufstellung der ÖPNV-Mittel.

Sie sehen: Das Regierungsprogramm hätte so einiges vorgesehen – meines Erachtens wesentliche und gute Verbesserungen, die trotzdem ehestmöglich umgesetzt werden sollen. Da die Krise aber wirklich – so ehrlich muss man auch sein – erhebliche Verän­derungen mit sich gebracht hat, hätte es einfach mehr Zeit und Ressourcen gebraucht. Die FAG-Verhandlungen sind schon unter normalen Umständen eine wirklich intensive Angelegenheit – und so natürlich umso mehr.

Jetzt sind wir halt quasi gezwungen, den Finanzausgleich nochmals zwei Jahre zu verlängern. Die Verlängerung heißt auch, dass die Förderungen, zum Beispiel für die Siedlungswasserwirtschaft um je 80 Millionen Euro für 2022 und 2023, verlängert werden, die Dotierung des Pflegefonds fast 900 Millionen Euro sowie die Unterstützung für die Länder bei der Finanzierung der Krankenanstalten 750 Millionen Euro aus­machen.

Eine Sache aber wird im Finanzausgleich nicht verlängert – und das ist mir auch als Replik auf Kollegen Kollross schon wichtig –, und zwar ist das, wie bereits bei der Budgetdebatte angekündigt, die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik, denn die Dringlichkeit einer ganzjährigen, ganztägigen und vor allem qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in ganz Österreich ist unbestritten. Die kann sicher nicht warten. Es braucht da einen Ausbau, es braucht Verbesserung, einheitliche Standards und selbst­verständlich auch mehr Mittel, und die werden wir schnellstmöglich umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Steinacker.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.40.50

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Finanzminister! Wir haben es ja jetzt schon gehört: Es geht wieder einmal um die Verlängerung des Finanzausgleiches. Man hat bei dieser Bun­desregierung wirklich manchmal ein bisschen den Eindruck, dass es bei vielen Dingen, die schlicht und einfach abgearbeitet gehören, weil sie auf der Liste stehen, oftmals heißt: Nur nicht hudeln! Ich habe auch schon zu Ihrem Vorgänger immer gesagt, dass ich verstanden habe, dass man am Beginn der Pandemie nicht in die Verhandlungen zum Finanzausgleich gehen kann. Das war schon klar, aber jetzt sind wir doch schon zwei Jahre in diesem Prozess. Er ist jetzt auf Ende 2023 verschoben, und das ist für mich persönlich nicht mehr nachvollziehbar.

Es gibt einen großen Verlierer in diesem ganzen Bereich, und das ist, wie auch schon bei der Steuerreform, der Steuerzahler, der da wieder einmal zum Handkuss kommt. Jetzt geht dieser Finanzausgleich also erneut unhinterfragt und unreformiert weiter, ein Finanzausgleich, der eben weder aufgabenorientiert noch zielorientiert ist und bei dem derjenige, der bestimmt, was bezahlt wird, selten der ist, der es auch zahlt, und vor allem schon gar nicht der ist, der die Steuermittel dafür einheben muss.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 158

Neben dieser Verlängerung des Finanzausgleichs gibt es eben auch noch diese Erhö­hungen. Davon sind sicher auch viele sinnvolle Maßnahmen umfasst – das würden wir keinesfalls abstreiten –, aber es wird dadurch eben wieder Geld ausgegeben, für das keine Ziele eingemeldet werden müssen. Das heißt, es wird Geld ausgegeben, aber man muss keine Ziele einmelden, und man muss auch nicht Rechenschaft darüber ablegen, wie und vor allem wie effizient das Geld verwendet worden ist. Wir sind hier immerhin auch für den Haushalt dieser Republik verantwortlich.

Damit komme ich zu meinem nächsten Punkt: Es ist auch nicht geklärt, woher diese Gelder kommen – 750 Millionen Euro hier, 250 Millionen Euro da. Ich nehme an, Sie wollen eben wieder mehr Schulden machen. Als ich in dieses Hohe Haus eingezogen bin, habe ich ja eigentlich immer geglaubt, es ist die SPÖ, die sagt: Das Geld wird im Keller gedruckt, wir geben einfach einmal aus. – Bei den Grünen hat es mich auch nicht sehr verwundert, aber dass jetzt auch die ÖVP ins gleiche Horn bläst, ist schon erstaunlich. Ich nehme es jedoch zur Kenntnis. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenbe­merkung von Bundesminister Brunner.) Herr Finanzminister, wir können es gerne noch einmal nachbesprechen. Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch.

Kollegin Tomaselli hat es schon gesagt: Es ist ein Evergreen. Das sehe ich auch so. Es braucht einen aufgabenorientierten Finanzausgleich, ein Zusammenführen von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenkompetenz sowie eine Abgabenautonomie, vor allem bei­spielsweise durch Aufschläge von Ländern oder indem eben auch die Einkom­mensteuer den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, um da etwas zu tun.

Generell braucht es mehr Entflechtung und mehr Transparenz in diesem Bereich. Damit wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung von diesem Mammutverfahren – leider erst in zwei Jahren. (Beifall bei den NEOS.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Bundesminister.


13.43.49

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzesvorschlag geht es zunächst um die Verlängerung des Finanz­ausgleichs. Vielleicht nur kurz zur Erklärung, weil das noch nicht festgehalten worden ist: Was ist ein Finanzausgleich? – Ein Finanzausgleich regelt, wie die Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden. Diese Vereinbarung gilt für mehrere Jahre.

Mit Ende des Jahres wäre der Finanzausgleich ja nun ausgelaufen; auch deswegen gibt es die Notwendigkeit zumindest einer Verlängerung, konkret wird er also um zwei Jahre bis 2023 erstreckt. In – salopp gesagt – normalen Zeiten wird der Finanzausgleich zwi­schen Bund, Ländern und Gemeinden intensiv und lange verhandelt. Das wurde schon erwähnt. Jetzt leben wir, bedingt durch die Coronapandemie, jedoch in nicht ganz nor­malen Zeiten, und daher sind die Länder bereits im Jahr 2020 mit dem Vorschlag an den Bund herangetreten, den bestehenden Finanzausgleich um diese zwei Jahre zu verlän­gern. – Das nur zur Erklärung des Hintergrundes dieses Beschlusses heute.

Jetzt war Corona und ist Corona und bleibt Corona natürlich auch eine enorme Heraus­forderung für unser Gesundheitssystem, vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Das gilt ganz besonders für die Bundesländer, die ja auch die höheren Abgänge der Kranken­anstalten zu tragen haben. Wir haben uns mit den Bundesländern daher darauf ver­ständigt, dass der Bund für entgangene Einnahmen aus den Krankenanstalten und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 159

höhere Ausgaben der Länder für die Jahre 2020 und 2021 pauschal eben diese vorhin schon genannten 750 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Die geringeren gesamtstaatlichen Steuereinnahmen treffen aber nicht nur die Länder, sondern natürlich auch die Gemeinden. Wir haben daher eigentlich bereits zu Beginn der Krise sehr rasch reagiert und ein erstes Gemeindepaket geschnürt, damit mit Inves­titionen auch im kommunalen Bereich entsprechend gefördert werden kann. Natürlich muss man darauf reagieren, wie die Situation in der Krise gerade ist. An die sozial­demokratischen Abgeordneten gerichtet, um dem entgegenzustehen: Nein, man muss natürlich flexibel sein, selbstverständlich. Darum sind wir auch mit dem Gemeindebund in ständigem Austausch darüber, was die Bedürfnisse der Gemeinden sind. Deswegen auch diese Pakete, zuerst die Gemeindemilliarde, die übrigens von den Kommunen hervorragend angenommen wird: 800 Millionen Euro wurden bereits abgerufen und damit Investitionen in der Höhe von 3,1 Milliarden Euro unterstützt.

Wir haben dann zu Beginn des Jahres 2021 das zweite Gemeindepaket aufgestellt. Zum einen wurden die Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Millionen Euro erhöht. Zum anderen haben wir speziell für finanziell schwächer aufgestellte Gemeinden auch noch den Strukturfonds um zusätzlich 100 Millionen Euro aufgestockt. Als dritte Maßnahme in diesem zweiten Gemeindepaket wurde den Gemeinden auch eine Steigerung ihrer Ertragsanteile im Jahr 2021 um 12,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr garantiert.

Jetzt gibt es eine gute wirtschaftliche Entwicklung und auch eine Wirtschaftserholung. Diese Einnahmenentwicklung hat dazu geführt, dass es eine Steigerung um 13,8 Pro­zent gibt. Sie liegt somit sehr wohl über dem garantierten Mindestwert. Wenn man es im Nachhinein betrachtet, wäre ein garantierter Sondervorschuss also eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Weil die Situation aber ist, wie sie ist, und die Gemeinden natürlich gefordert sind und wir den Gemeinden auch weiterhin unter die Arme greifen wollen, um auch ein nachhaltiges Wachstum und eine nachhaltig gute Entwicklung sicherzustellen, greifen wir ihnen zusätzlich unter die Arme. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Weratschnig.) Daher verzichtet der Bund auf die weitere Aufrollung, auf die Rückzahlung dieses Sondervorschusses, und stellt den Gemeinden somit noch einmal 275 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir haben in der ökosozialen Steuerreform auch Entlastungsmaßnahmen für Länder und Gemeinden vorgesehen – das haben wir schon vorhin in der Debatte erwähnt und diskutiert –, weil insbesondere bei einigen Maßnahmen auch kleinere Einkommen und kleinere Pensionen mit den erhöhten Absetzbeträgen profitieren. Damit diese zusätz­liche Entlastung im Bereich der Einkommensteuer eben nicht zulasten der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden geht, wird der Bund auch diese Mindereinnahmen, die daraus resultieren, zur Gänze ersetzen. Da geht es im ersten Jahr noch einmal um 180 Millionen Euro pro Jahr und dann um jeweils 220 Millionen Euro in den kommenden Jahren.

Es gibt also noch einmal ein Gemeindepaket, weil wir wissen, wie die Gemeinden ge­fordert sind und was sie leisten. Deswegen gibt es auch diese zusätzliche Unterstützung (Beifall bei ÖVP und Grünen), weil wir diese Maßnahmen ja auch nicht aus Selbstzweck machen, sondern dadurch mithelfen, auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coro­nakrise auf die Länder und Gemeinden zu lindern.

Selbstverständlich werden wir als Bund die Lage auch weiterhin flexibel beobachten und mit den Gemeinden in ständigem Austausch stehen, damit wir, wenn Handlungsbedarf entsteht, auch weiterhin flexibel reagieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.50



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 160

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Manfred Hofinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.50.30

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang ganz kurz auf Kollegin Karin Doppelbauer replizieren, die ich ja sehr schätze. Sie haben gesagt, dass die Steuermittel, die die Gemeinden zur Verwendung haben, nicht transparent einge­setzt werden. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Das möchte ich wirklich zurück­weisen. Gerade die Gemeindebudgets sind sehr genau kontrolliert, haben einen eigenen Finanzprüfungsausschuss, werden von den Behörden kontrolliert (Zwischenruf des Abg. Loacker), daher lasse ich das so nicht stehen. Ich glaube, alle Gemeinden, die Ge­meinderäte gemeinsam mit den Bürgermeistern, setzen das Geld sehr wohl sehr vernünftig ein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grebien.)

Eine Frage, liebe Österreicherinnen und Österreicher: Wer organisiert, glauben Sie, den Winterdienst bei Ihnen zu Hause oder sorgt dafür, dass Ihre Kinder von zu Hause für den Kindergarten oder die Volksschule abgeholt werden? Wer baut und betreibt Kin­dergärten und Volksschulen? Wer organisiert den Straßenbau, Abwasserentsorgung und so weiter und so fort? Oder in dieser Zeit: Wer organisiert Impfkampagnen oder Teststraßen? – Es sind unsere Gemeinden mit ganz, ganz vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit vielen freiwilligen Funktionären, mit den Bürgermeistern. Sie leisten hervorragende Arbeit, herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben ein sehr gutes föderales System in Österreich, auf das wir wirklich sehr, sehr stolz sein können. Da braucht es aber auch Geld dazu. Welches Geld wird dafür verwendet? – Steuereinnahmen des Staates. Wie viel bekommt jede Gemeinde? – Das ist im Finanzausgleichsgesetz 2017 genau festgelegt. Es ist ein sehr komplexes Werk, durch welches jede Gemeinde genau weiß, wie viel sie an Steuermitteln pro Einwohner in der Gemeinde bekommt. Dieses Werk schreiben wir jetzt für zwei Jahre bis 2023 fort.

Es ist ganz, ganz wichtig für die Gemeinden – vor allem in der momentanen Situation, in der Coronazeit –, dass sie wirklich Planungssicherheit haben, vor allem in finanziellen Bereichen. Ich glaube, dass wir das wirklich gut machen.

Dazu möchte ich auch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (1309 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefonds­ge­setz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert: In Artikel 1 [...] wird die bisherige Novellierungsanordnung mit „1.“ bezeichnet; folgende neue Novellierungs­anordnung 2 wird angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 161

„2. Nach § 10 Abs. 4a wird folgender Abs. 4b eingefügt: ‚(4b) Vor der länderweisen Verteilung ist den Ertragsanteilen der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 275 Millionen Euro hinzuzurechnen.‘“

*****

Dieser Abänderungsantrag ermöglicht, was der Ministerrat beschlossen hat, nämlich dass wir ein drittes Gemeindepaket auf Schiene bringen. Ich möchte schon betonen, dass der Regierung und den Regierungsfraktionen die Gemeinden wirklich ein ganz we­sentliches Anliegen sind.

Wir haben in der Vergangenheit, Kollege Kollross, mit Augenmaß und situations­ab­hängig von der Coronapandemie – von der ja niemand weiß, wie sie weitergeht – bereits das erste Paket, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit 1 Milliarde Euro, durch das wir gemeinsam mit den Gemeinden die regionale Wirtschaft angekurbelt haben, und das zweite Paket im vergangenen Jahr, mit dem wir vor allem die strukturschwachen Ge­meinden gefördert haben, umgesetzt.

Es freut mich als Kommunalsprecher sehr, dass gestern im Ministerrat das dritte kommunale Investitionspaket vorgestellt worden ist, das eine Erhöhung der Ertrags­anteile von 275 Millionen Euro beinhaltet und – die Gemeinden sind auch für die Spitals­finanzierung zuständig – auch den Ausgleich von 750 Millionen Euro enthält. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Für den Beitrag der Gemeinden, vor allem für die Gering­verdiener bei der ökologischen Steuerreform, schaffen wir hier auch einen Ausgleich bis 2025.

Das dritte Gemeindepaket umfasst 1,9 Milliarden Euro – herzlichen Dank dafür. Es freut mich als Kommunalsprecher und als Vertreter vieler Bürgermeister besonders, dass unseren Bedürfnissen und unseren Forderungen so schnell nachgekommen worden ist. Ich bedanke mich besonders bei unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, bei unserem Finanzminister Magnus Brunner, bei unserem Klubobmann und bei unserem Koalitions­partner mit der Kommunalsprecherin Elisabeth Götze. Wir lassen unsere Gemeinden nicht im Stich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

13.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (1309 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefonds­gesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.) (Top 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017) wird die bisherige Novel­lierungsanordnung mit „1.“ bezeichnet; folgende neue Novellierungsanordnung 2 wird angefügt:

„2. Nach § 10 Abs. 4a wird folgender Abs. 4b eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 162

„(4b) Vor der länderweisen Verteilung ist den Ertragsanteilen der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 275 Millionen Euro hinzuzurechnen.““

Begründung

Mit dem so genannten zweiten Gemeindepaket in der FAG-Novelle BGBl. I Nr. 29/2021

•             wurde erstens mit 100 Mio. € der Strukturfonds aufgestockt und wurden damit die strukturschwachen Gemeinden zusätzlich unterstützt,

•             wurden zweitens mit 400 Mio. € die Ertragsanteile der Gemeinden bei der Zwischenabrechnung im März 2021 erhöht, sodass letztlich statt einer deutlich negativen Zwischenabrechnung sogar ein Plus von 140 Mio. € ausbezahlt wurde,

•             wurde drittens eine Steigerung der Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % und in den weiteren Jahren um 1,0 % bis 2,0 % durch Sonder-Vorschüsse garantiert:

Für die garantierte Steigerung der Ertragsanteile um 12,5 % wurde ursprünglich auf­grund der damaligen Wirtschaftsprognosen ein Sonder-Vorschuss von 1,0 Mrd. € budgetiert. Aufgrund der Wirtschaftserholung und der damit verbundenen guten Einnah­menentwicklung lag die Steigerung im Jahr 2021 letztlich auch ohne Sonder-Vorschuss über dem garantierten Mindestwert von 12,5 % (und zwar bei +13,8 %) und war daher im Jahr 2021 somit kein Sonder-Vorschuss erforderlich.

Die im März und Juni 2021 auf Basis der damaligen Wirtschafts- und Ertragsanteile-Prognosen ausbezahlten ersten beiden Tranchen des Sonder-Vorschusses von zusammen 500 Mio. € waren im Nachhinein gesehen daher nicht erforderlich und waren daher aufzurollen. Um den Gemeinden bei dieser Aufrollung liquiditätsmäßig entgegen­zukommen, wurde diese Aufrollung auf mehrere Monate gestreckt und wurden im Jahr 2021 nur die ersten 225 Mio. Euro aufgerollt, sodass im Jahr 2022 noch 275 Mio. Euro aufzurollen sind.

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden für das Jahr 2021 um 275 Mio. Euro soll diese restliche Aufrollung nunmehr entfallen.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Maximilian Köllner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.56.17

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist gut, dass jetzt endlich Klarheit über die Verteilung der Steuermittel herrscht und der Finanzausgleich um zwei Jahre verlängert wird, wenngleich man schon sagen muss: Ganz überraschend ist das Ende der Finanz­ausgleichsperiode nicht gekommen. Wir sind aber in einer Pandemie – Sie haben es auch gesagt –, es sind besondere Zeiten.

Meine Damen und Herren, wenn wir schon bei den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden sind, möchte ich ganz kurz ausholen: Wir alle können uns noch gut daran erinnern, als die ÖVP großspurig das „Licht am Ende des Tunnels“ und das Ende der Pandemie zu einer Zeit, als noch lange keine Rede davon sein konnte, verkündet hat. Anstatt Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung zu übernehmen, war Ihnen das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 163

Marketing wichtiger, obwohl Experten davor gewarnt haben, dass wir mit Leichtfertigkeit in rasender Geschwindigkeit auf die nächste Welle zusteuern.

Wäre Österreich allein auf die Coronapolitik dieser Bundesregierung angewiesen, wäre unser Land verloren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das eigenverantwortliche Handeln der Gemeinden hat letztlich gesichert, dass nicht alles zusammenbricht. Das ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass die Gemeinden das Herzstück unseres politischen Systems sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gemeinden, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Gemeinderäte sind es aber auch gewesen, die Ihr Chaos, das Chaos der Bundesregierung, aufräumen muss­ten. Sie haben die Teststationen in den Orten organisiert, Impfangebote auf die Beine gestellt oder den Bürgerinnen und Bürgern Ihre komplizierten Verordnungen erklärt. Die Gemeinden sind es auch, die das nach wie vor tun, egal was noch kommt.

Als Dank – sozusagen – haben die Gemeinden im Vorjahr ein Hilfspaket erhalten, das sie sich letztendlich selbst bezahlen müssen, denn was Sie als Gemeindemilliarde verkaufen möchten, war nichts anderes als ein Vorschuss auf die Gemeindeertrags­anteile in Höhe von 1 Milliarde Euro.

Wenn aber die Kommunen finanziell ausbluten, bedeutet das kein Geld für Straßen und Gehsteige, kein Geld für Wohnbau, für Kindergärten oder Schulrenovierungen. Was Sie jetzt aktuell im Ministerrat präsentiert haben, ist zwar ein Versuch, das Ganze zu reparieren, aber er kommt sehr spät und ist immer noch nicht das Gelbe vom Ei.

Wir bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldig ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Stärkung der Gemeindefinanzen zuzuleiten. Darin sollten insbesondere folgende Punkte enthalten sein:

1. Ein ersatzloser Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss und

2. die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024.“

*****

Ich bin selbst in der Gemeindepolitik aktiv. Ich weiß, was die Gemeindevertreter leisten, um das Leben in den Orten attraktiv zu gestalten. Unterstützen Sie unseren Antrag, dann unterstützen Sie damit die Gemeinden mit Hilfspaketen, die keine Schmähparade sind, sondern wirklich weiterhelfen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Maximilian Köllner, MA, Genossinnen und Ge­nossen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 164

betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 4) Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Ziel­steu­erungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1309 d.B.)

Begründung

Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bedingt durch die Maßnahmen der ÖVP/Grüne-Bundesregierung, insbesondere die Lockdowns des letzten Jahres und neuerlichen Lockdowns heuer lassen die Einnahmen ganzer Branchen wegbrechen. Diese Entwicklungen haben auch massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.

Bereits im letzten Jahr hat die SPÖ auf die prekäre Situation der Gemeindefinanzen hingewiesen und zahlreiche Anträge eingebracht, die eine Problemlösung aufzeigen. Die Corona-Krise hat nicht nur große Löcher in den Budgets des Bundes hinterlassen, auch und besonders die Gemeinden wurden hart getroffen. Anders als der Bund, haben die Gemeinden keine einfachen Möglichkeiten sich die notwendige Liquidität über die ÖBFA zu holen. Gleichzeitig zählen die Gemeinden zu den größten Investoren in Öster­reich. Bleiben Gemeindeinvestitionen aus, hat das verheerende Auswirkungen auf die öster­reichische Wirtschaft und damit auf Beschäftigung und Wohlstand in ganz Österreich.  Das von der schwarzgrünen Regierung beschlossene Kommunalinvestitions­­paket hilft nur jenen Gemeinden, die über eine entsprechende Finanzkraft verfügen um den 50%igen-Eigenanteil der Investitionen finanzieren zu können. Die Einnahmen­ausfälle bei den Ertragsanteilen durch das einbrechende Steueraufkommen, der Kom­munalsteuer und den lokalen Tourismusabgaben haben vielerorts ein Niveau erreicht, dass die Finan­zie­rung selbst der laufenden Gemeindeausgaben nicht mehr zur Gänze sicherstellt – an regionale Konjunkturmaßnahmen zur Bekämpfung der Krise ist gar nicht zu denken.

Das Gemeindefinanzierungspaket der ÖVP/Grünen Bundesregierung gewährt den Ge­meinden ein Darlehen von 1 Mrd. €, das diese aber ab 2023 wieder zurückzahlen müssen. Dieses Geld fehlt den Gemeinden somit jedenfalls mittelfristig. Der Monitoring-Bericht des Finanzministeriums vom Oktober 2021 zeigt, dass der Schuldenstand der österreichischen Gemeinden in der Krise deutlich gewachsen ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldig ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Stärkung der Gemeindefinanzen zuzuleiten. Darin sollten insbesondere folgende Punkte enthalten sein:

1.    Ein ersatzloser Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss und


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2.  die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Mag. Ernst Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.59.58

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): „Die Grundfeste des freien Staats ist die freie Gemeinde.“ – Herr Präsident! Meine geschätzten Herren Bundesminister! Mit diesem Postulat wurden 1849 im provisorischen Gemeindegesetz die Gemeinden im österreichi­schen Teil der Monarchie gegründet und eingerichtet.

Von Anfang an waren die Gemeinden eine Art Doppelnatur, einerseits als staatliche Be­hörde, die Gesetze vollzieht, die zum Beispiel der Bund erlässt – Beispiel Meldewesen – oder die Länder erlassen – Beispiel Baurecht –, auf der anderen Seite aber neben dieser Aufgabe als staatliche Behörde auch als lokale Lebenswelt. Und diese lokale Lebenswelt ist derart gestaltet, dass sie auf dem Prinzip, auf dem Recht der Selbstverwaltung beruht. Eine Selbstverwaltung kann es aber nur geben, wenn sie mit einem finanziellen Spielraum ausgestattet ist, und im österreichischen Rechtssystem reden wir dann von dem sogenannten Finanzausgleich.

Der Finanzausgleich ist ein sogenanntes paktiertes Gesetz, Herr Abgeordneter Kollross. Der Finanzausgleich, der hier im Parlament beschlossen wird – und das ist jahrzehn­te­langer Usus –, beruht immer auf einer Vereinbarung der sogenannten Finanzausgleichs­partner, und das Parlament als Gesetzgebungsorgan nimmt diese Vereinbarung, diesen Pakt dann zur Kenntnis. So nehmen wir jetzt mit der Verlängerung des Finanzaus­gleiches zur Kenntnis, dass sich auch die Finanzausgleichspartner darauf geeinigt ha­ben, den 2016 beschlossenen Pakt, der 2017 bis 2021 gelten sollte, nun um zwei Jahre zu verlängern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig verlängern wir auch die Gültigkeit anderer wichtiger Gesetze, um nämlich diesen Spielraum der Gemeinden im Sinne des Rechts auf Selbstverwaltung zu erhalten. Wir verlängern zum Beispiel auch das Umweltförderungsgesetz um diese zwei Jahre, um den Gemeinden auch Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft – sprich: der Trinkwasserversorgung, der Abwasserreinigung – geben zu können, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Wir verlängern zum Beispiel auch das Pflegefondsgesetz. Wir unterstützen die Länder und damit auch direkt und indirekt die Gemeinden in vielen Fragen der Finanzierung der Pflegeaufgaben vor Ort. Es ist Aufgabe der Länder und Gemeinden, die Sachleistungen der Pflege zu erbringen, etwa Pflegebetreuungsplätze bereitzuhalten. Damit diese leich­ter finanziert werden können, schaffen wir mit diesem heutigen Beschluss, mit dem Beschluss, das Pflegefondsgesetz zu verlängern – 436 Millionen Euro für das heurige Jahr, 455 Millionen Euro im kommenden Jahr –, die Grundlage, um diesen Spielraum im Sinne des Rechts auf Selbstverwaltung auch zu erhalten.

Meine Damen und Herren, so werden auch die Gemeinden mit dieser Unterstützung, die vom Parlament ausgeht, dieses Prinzip auf Selbstverwaltung aufrechterhalten können. Man bedenke, es gibt in Österreich derzeit – ich sage bewusst derzeit, denn auch das ist in ständiger Veränderung – 2 093 Gemeinden, und wir haben eine große Diversität bei den Gemeinden. Die größte Gemeinde, in der wir uns hier im Parlament gerade befinden, ist die Stadt Wien mit 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, und die


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kleinste Gemeinde Österreichs ist im Bezirk Reutte mit aktuell – und man höre richtig – 41 Einwohnern. Sie ist übrigens noch kleiner, Herr Kollege aus dem Burgenland, als Tschanigraben mit derzeit 67 Einwohnern.

Wir haben also Gemeindegrößen von 41 Einwohnern bis 1,9 Millionen Einwohnern, und in unserem Rechtssystem hat jede Gemeinde prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten. Sie hat aber auf jeden Fall das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Selbstverwaltung, aber dieses Grundrecht kann nur gelebt werden, wenn es einen finanziellen Spielraum zur Gestaltung des Lebensraums, der Lebensrealität der Men­schen vor Ort gibt.

Dieser Beschluss, den wir jetzt hier fassen, den Finanzausgleich und die Gültigkeit der Begleitgesetze zu verlängern, den Gemeinden weitere Investitionspakete anzubieten und zum Beispiel auch die Aufrollung der Vorschüsse jetzt anders zu gestalten, sichert genau diesen finanziellen Spielraum der Gemeinden ab. Für uns gilt – und das ist ganz klar –: Die Gemeinden sind die Grundfeste eines freien Staates, und diese Grundfeste werden wir aktiv unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5.

14.05.00Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vor­nehme.

Bevor wir abstimmen, frage ich die Klubs, ob eine Unterbrechung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Öko­soziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I in 1306 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Fuchs und Dipl.-Ing. Doppelbauer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag sowie von den Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzent­wurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 2 bis 8 in der Fassung des Aus­schussberichtes.


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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 9 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 11, Z 12 lit. a bis d sowie f und g sowie Z 13 und 14 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 15 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 16 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 17 und 18 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 19 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 20 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 21 bis 28 sowie Art. 2 Z 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 3 bis 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 6, Art. 3 und Art. 4 Z 1 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.


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Die Abgeordneten Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Z 1a und 1b in Art. 4 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Z 2a in Art. 4 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 3 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 6 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 8 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kalte Progres­sion endlich abschaffen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 Steuer: konsu­men­tenfreundlich und sozial treffsicher machen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Klima­bonusgesetz samt Titel und Eingang in 1292 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Öko­soziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III in 1294 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Dipl.-Ing. Voglauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1294 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abände­rungsantrages der Abgeordneten Haubner, Dipl.-Ing. Voglauer, Kolleginnen und Kolle­gen aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenom­men.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungs­ge­setz, das Pflegefondsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1295 der Beila­gen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kopf, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten And­reas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten, die dem Ausschussbericht 1305 der Bei­lagen angeschlossene Ermächtigung gemäß § 74d Abs. 1 Z 2 der Geschäftsordnung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

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