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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

139. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 20. Jänner 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

139. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode            Donnerstag, 20. Jänner 2022

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 20. Jänner 2022: 9.05 – 22.24 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investment­fonds­gesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Natio­nale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreform­gesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I)

2. Punkt: Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreform­ge­setz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförde­rungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden

5. Punkt: Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung des österreichischen Vertre­ters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG

6. Punkt: Bericht über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impf­pflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

7. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird

8. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden

9. Punkt: Bericht über den Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung

10. Punkt: Bericht über den Antrag 2149/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Unge­impfter, ja zum Plan B!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 2

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

12. Punkt: Bericht über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden

13. Punkt: Bericht über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Konversionstherapien stoppen“ – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen

14. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/26

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Unterricht für Kinder und Jugend­liche mit Fluchterfahrung – Reihe BUND 2019/12

18. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förde­rungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend HTL Spengergasse – Reihe BUND 2020/35

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Erasmus+ Bildung und Hochschul­bildung – Reihe BUND 2020/36

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Forschungs- und Wissenschafts­kommunikation – Reihe BUND 2019/41

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien – Reihe BUND 2021/35

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Stiftungen bei der Öster­reichischen Akademie der Wissenschaften; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/18

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Smart Minerals GmbH – Reihe BUND 2019/38

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Geologische Bundesanstalt – Reihe BUND 2020/13

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Akkreditierung und öffentliche Finan­zierung von Privatuniversitäten – Reihe BUND 2020/26

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin – Reihe BUND 2020/47

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Management von Forschungs­infra­struktur – Reihe BUND 2021/14

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Über­prü­fung – Reihe BUND 2021/34

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft – Reihe BUND 2020/43


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 3

31. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesforschungs- und Ausbil­dungs­zentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Reihe BUND 2020/16

32. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umwelt­pädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34

33. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/32

34. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen in der Siedlungswas­serwirtschaft – Reihe BUND 2020/46

35. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/5

36. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode – Reihe BUND 2019/19

37. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) – Reihe BUND 2019/1

38. Punkt: Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien (Zl. MBA/210000087452/2021) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl

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Inhalt

Nationalrat

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens des Präsidenten des Europä­i­schen Parlaments David Maria Sassoli ...........................................................................      64

Mandatsverzicht des Abgeordneten Karl Mahrer .................................................      65

Angelobung der Abgeordneten Mag. Bettina Rausch ..........................................      65

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      65

Ordnungsrufe .............................................................................................  231, 247

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a GOG (Verzicht auf Vorberatung der Regie­rungsvorlage 1310 d.B.) ...........................................................................................      89

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 8500/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG ...................................................................      89

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ..............................    183

RednerInnen:

Peter Wurm ..............................................................................................................    183

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    186

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................    186

Philip Kucher ...........................................................................................................    188

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................    189


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 4

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    191

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    192

Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen, dem Justiz­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 31. März 2022 zu setzen – Ablehnung .......................................................  89, 334

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Aus­schussberichtes 1326 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ....................................................      90

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      90

Wortmeldungen betreffend die Ausführungen von Vizekanzler Mag. Werner Kogler in der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3:

Mag. Dr. Martin Graf ...............................................................................................    136

Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................................................    136

Mag. Beate Meinl-Reisinger....................................................................................    137

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    137

Stellungnahme der Präsidentin Doris Bures .......................................................    137

Wortmeldungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Geschäftsordnung bei tatsächlichen Berichtigungen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    181

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    182

Unterbrechung der Sitzung .....................................................................  182, 262

Wortmeldung der Abgeordneten Mag. Meri Disoski hinsichtlich der in der Prä­sidialkonferenz getroffenen Vereinbarung, die Abwesenheit von Abgeordneten während der Sitzung nicht zu kommentieren ...........................................................    191

Wortmeldung des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA hinsichtlich der in der Präsidialkonferenz getroffenen Vereinbarung, das Tragen beziehungsweise Nichttragen von Mund-Nasen-Schutzmasken nicht zu kommentieren ....................    202

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ..............................    261

Antrag der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Nico Marchetti, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht 1311 d.B. des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „,Konversionstherapien stoppen‘ – einstimmige Entschließung von 2019 end­lich umsetzen“ gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Gleichbehandlungsausschuss rückzuverweisen – Annahme ....................................................................  299, 299

Aktuelle Stunde (28.)

Thema: „Russland-Ukraine: Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unter­stützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ ......................................................      66

RednerInnen:

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................      66

Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. .......................................      69

Dr. Reinhold Lopatka ..............................................................................................      72

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................      73


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 5

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................      75

Michel Reimon, MBA ..............................................................................................      76

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................      77

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ..........................................................................      79

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................      80

Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................      82

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................      83

Henrike Brandstötter ..............................................................................................      84

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      65

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................      85

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Herbert Kickl .................................................................      86

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steu­ergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Invest­mentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Öko­soziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.) .....      90

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1292 d.B.): Bun­desgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) (1307 d.B.) ................................................................................................................      90

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1294 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreform­gesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III) (1308 d.B.) ....................................      91

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ........................................................................................................      91

August Wöginger ....................................................................................................      93

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................      95

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................      97

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................      99

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................    104

Karlheinz Kopf .........................................................................................................    107

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ............................................    110

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................    110

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................    113

Erwin Angerer .........................................................................................................    114

Peter Haubner .........................................................................................................    120

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    121

Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................    122

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    131


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 6

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................    132

Christoph Zarits ......................................................................................................    138

Michael Bernhard ....................................................................................................    139

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................    140

Mag. Bettina Rausch ..............................................................................................    141

Gabriel Obernosterer ..............................................................................................    143

Andreas Ottenschläger ..........................................................................................    143

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .............................................................................    144

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    146

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................    147

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Kalte Progression endlich abschaffen“ – Ab­leh­nung ...........................................................................................................  101, 168

Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen“ – Ablehnung ...............................................................................  111, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoff­preisdeckelung“ – Ablehnung ....................................................................  117, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“ – Ab­lehnung ......................................................................................................  149, 169

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1306, 1307 und 1308 d.B. ............................    166

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförde­rungs­gesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1309 d.B.) ................................................................................................................    151

5. Punkt: Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1298 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (1305 d.B.) ......................................................................    151

RednerInnen:

Andreas Kollross ....................................................................................................    151

Angela Baumgartner ..............................................................................................    154

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    155

Mag. Nina Tomaselli ...............................................................................................    156

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    157

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................    158

Ing. Manfred Hofinger .............................................................................................    160

Maximilian Köllner, MA ..........................................................................................    162

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    165

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburts­tag“ – Ablehnung .......................................................................................  153, 170


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 7

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ – Ableh­nung........................................................................................................... 163, 170

Annahme des Gesetzentwurfes in 1309 d.B. ...........................................................    169

Erteilung der dem schriftlichen Ausschussbericht 1305 d.B. angeschlossenen Ermächtigung im Sinne des Art. 50b B-VG iVm § 74d Abs. 1 Z 2 GOG .................    170

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.) .........................................................    170

7. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird (1314 d.B.) ......    170

8. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epi­demiegesetz 1950 geändert werden (1313 d.B.) .....................................................    171

RednerInnen:

Herbert Kickl ............................................................................................................    171

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    175

Mag. Jörg Leichtfried (tatsächliche Berichtigung) .................................................    178

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    178

Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) .................................................    181

Nurten Yılmaz (tatsächliche Berichtigung) ..............................................................    182

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................    194

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    196

Dr. Susanne Fürst ...................................................................................................    199

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................    201

Michael Schnedlitz ..................................................................................................    203

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .........................................................................    204

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    207

Philip Kucher ...........................................................................................................    217

Mag. Christian Ragger ............................................................................................    219

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    220

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................    221

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    223

Alois Stöger, diplômé .............................................................................................    224

Gabriela Schwarz ....................................................................................................    227

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................    228

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    231

Michel Reimon, MBA ..............................................................................................    233

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    234

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................    236

Pia Philippa Strache ...............................................................................................    238

Dietmar Keck ...........................................................................................................    240

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    244

Entschließungsantrag der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfpflicht und Arbeits­welt“ – Annahme (233/E) ..........................................................................  226, 263


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Asylstopp – Jetzt!“ – Ablehnung ......................................  230, 263

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Mag. Michaela Steinacker, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vollzug des Impf­pflichtgesetzes“ – Annahme (234/E) .........................................................  236, 264

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize“ – Annahme (235/E) ....  242, 264

Annahme des Gesetzentwurfes in 1312 d.B. (namentliche Abstimmung) ..............    261

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................    262

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1314 und 1313 d.B. .................................    264

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine breit an­gelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung (1315 d.B.) .......................................................................................    246

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2149/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B! (1316 d.B.) ................................................................................................................    246

RednerInnen:

Mario Lindner ..........................................................................................................    246

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    247

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    248

Mag. Gerhard Kaniak (tatsächliche Berichtigungen) ......................  251, 253, 254

Martina Diesner-Wais .............................................................................................    251

Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................    252

Philip Kucher ...........................................................................................................    253

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfen in der Apotheke“ – Ablehnung .............  249, 264

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1315 und 1316 d.B. ......................    264

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnik­gesetz geändert werden (1317 d.B.) ........................................................................    255

RednerInnen:

Alois Stöger, diplômé .............................................................................................    255

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    255

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    256

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    258

Dipl.-Ing. Andrea Holzner .......................................................................................    259

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    259

Annahme des Gesetzentwurfes in 1317 d.B. ...........................................................    265

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 9

Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuer­baren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geän­dert werden (1304 d.B.) ............................................................................................    265

RednerInnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    265

Tanja Graf ................................................................................................................    269

Alois Schroll ............................................................................................................    271

Lukas Hammer ........................................................................................................    272

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    283

Christoph Stark .......................................................................................................    286

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................    287

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    288

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“ – Ablehnung .............................................................  267, 289

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“ – Ablehnung .......  284, 289

Annahme des Gesetzentwurfes in 1304 d.B. ...........................................................    289

13. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konver­sionstherapien stoppen“ – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen (1311 d.B.) ................................................................................................................    290

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................    290

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................    291

Christian Lausch .....................................................................................................    292

Mario Lindner (tatsächliche Berichtigung) ..............................................................    292

Mag. Meri Disoski (tatsächliche Berichtigung) .......................................................    292

Nico Marchetti .........................................................................................................    293

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    294

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................    295

Sabine Schatz ..........................................................................................................    297

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    298

Rückverweisung des Berichtes des Gleichbehandlungsausschusses 1311 d.B. über den Antrag 943/A(E) an den Gleichbehandlungsausschuss ...........................    299

14. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63 (1279 d.B.) .................................    299

RednerInnen:

Andreas Kollross ....................................................................................................    299

Peter Weidinger ......................................................................................................    300

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    301

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................    302

Maximilian Köllner, MA ..........................................................................................    302

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    303

Christian Ries ..........................................................................................................    304

Nikolaus Prinz .........................................................................................................    305

Petra Wimmer ..........................................................................................................    306


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 10

Hermann Weratschnig, MBA MSc .........................................................................    307

Christian Lausch .....................................................................................................    308

Hans Stefan Hintner ...............................................................................................    308

Michael Seemayer ...................................................................................................    309

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    310

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1279 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63 ....................................................................................    311

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22 (III-149/1197 d.B.)    311

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/26 (III-361/1199 d.B.) ...................................    311

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung – Reihe BUND 2019/12 (III-28/1201 d.B.) ...................................................................    311

18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32 (III-47/1203 d.B.) ......................    311

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend HTL Spengergasse – Reihe BUND 2020/35 (III-184/1207 d.B.) .......    311

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Erasmus+ Bildung und Hochschulbildung – Reihe BUND 2020/36 (III­185/1208 d.B.) .....................................................................................................    312

RednerInnen:

Hermann Gahr .........................................................................................................    312

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................    313

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    314

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    314

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................    315

Lukas Brandweiner .................................................................................................    317

Kenntnisnahme der sechs Berichte III-149, III-361, III-28, III-47, III-184 und III‑185 d.B. ...............................................................................................................    332

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Forschungs- und Wissenschaftskommunikation – Reihe BUND 2019/41 (III­56/1198 d.B.) .............................................................................    318

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien – Reihe BUND 2021/35 (III-437/1200 d.B.) ................    318

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Ausgewählte Stiftungen bei der Österreichischen Akade­mie der Wissenschaften; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/18 (III-33/1202 d.B.) ............................................................................................................    318


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 11

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Smart Minerals GmbH – Reihe BUND 2019/38 (III-53/1204 d.B.) ....    319

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Geologische Bundesanstalt – Reihe BUND 2020/13 (III-106/1205 d.B.) ..........................................................................................................    319

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privat­uni­versitäten – Reihe BUND 2020/26 (III-163/1206 d.B.) .............................................    319

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin – Reihe BUND 2020/47 (III­212/1209 d.B.) ...........................................................................    319

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Management von Forschungsinfrastruktur – Reihe BUND 2021/14 (III­290/1210 d.B.) .....................................................................................................    319

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medi­zinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/34 (III­431/1211 d.B.) ...........................................................................    319

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................    319

Alois Kainz ...............................................................................................................    320

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    321

Kenntnisnahme der neun Berichte III-56, III-437, III-33, III-53, III-106, III-163, III‑212, III-290 und III-431 d.B. ..................................................................................    333

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft – Reihe BUND 2020/43 (III-200/1318 d.B.) .................................................................    322

31. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Reihe BUND 2020/16 (III-130/1319 d.B.) ...........    322

32. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34 (III-49/1323 d.B.) ..........................................    322

33. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netz­werken; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/32 (III-429/1325 d.B.) .........    322

RednerInnen:

Hermann Gahr .........................................................................................................    322

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................    323

Clemens Stammler .................................................................................................    324

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................    325

Laurenz Pöttinger ...................................................................................................    326

Michael Seemayer ...................................................................................................    326

Kenntnisnahme der vier Berichte III-200, III-130, III-49 und 429 d.B. .....................    333


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 12

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Reihe BUND 2020/46 (III­211/1320 d.B.) ...........................................................................    327

35. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Über­prüfung – Reihe BUND 2020/5 (III-93/1321 d.B.) ....................................................    327

36. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungs­peri­ode – Reihe BUND 2019/19 (III-34/1322 d.B.) ...................................................................    327

37. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) – Reihe BUND 2019/1 (III­18/1324 d.B.) ...............................................................................    328

RednerInnen:

Mag. Andreas Hanger .............................................................................................    328

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    329

Alois Kainz ...............................................................................................................    329

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    330

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    331

Kenntnisnahme der vier Berichte III-211, III-93, III-34 und III-18 d.B. .....................    334

38. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien (Zl. MBA/210000087452/2021) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl (1326 d.B.) ..............    334

Annahme des Ausschussantrages in 1326 d.B. ......................................................    334

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      86

1297: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusam­menarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027

1310: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

1327: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023

1328: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

1329: Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Über­nahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 13

Berichte ....................................................................................................................      86

Vorlage 82 BA: Monatserfolg November 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz; BM f. Finanzen

III-489: Bericht betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistun­gen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 – Reihe Einkommen 2021/1; Rechnungshof

III-508: Bericht betreffend Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2021/43; Rechnungshof

III-509: Tätigkeitsbericht 2021 – Reihe BUND 2020/44; Rechnungshof

III-510: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Inneres

III-511: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis November 2021; BM f. Arbeit

III-512: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für November 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-513: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-514: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Bildung, Wissen­schaft und Forschung

III-515: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für November 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-516: Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis November 2021; BM f. Arbeit

III-517: Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-518: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Landesverteidi­gung

III-519: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie

III-520: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 14

III-521: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-522: Förderungsbericht 2020 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013; Bundesregierung

III-523: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2021; BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

III-524: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; Bundeskanzler

III-525: Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-526: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-527: Nationaler Bildungsbericht Österreich 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-528: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende; BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-529: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021; BM f. Justiz

III-530: Bericht betreffend Österreichische Post AG – Qualität der Brief- und Paketzustellung im Universaldienst – Reihe BUND 2022/1; Rechnungshof

III-532: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-533: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-534: Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2021; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-535: Bericht über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-536: Bericht betreffend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungs­politik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2021; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ...........................................................      89

Aufnahme der Verhandlungen über ein Internationales Übereinkommen über die Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 15

Anträge der Abgeordneten

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückgabe der Federkrone (2189/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuersätze insbesondere für Beherbergungs- und Gastronomie­betriebe (2190/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Abwicklung der COFAG-Förderanträge und Auszahlung der genehmigten Fördermittel und Zuschüsse (2191/A)(E)

Peter Haubner, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (2192/A)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Studie, um Auswirkungen der Pandemie auf Bildungschancen von Studierenden zu erheben (2193/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (2194/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungerechtigkeiten im Wohlfahrtsfonds: Anpassung des Ärztegesetzes (2195/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschub des Zivildienstes bei beruflicher Unentbehrlichkeit (2196/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestper­sonal­einsatz und Kinderhöchstzahl in der Elementarbildung (2197/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratisierung der WKO: kein Wahlbetrug ohne Folgen! (2198/A)(E)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hybrid Events – das Erbe der Pandemie als Herausforderung für Konferenz- und Businesshotels (2199/A)(E)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzielle Coronahilfen – Unterförderungen rasch und unbürokratisch ausgleichen (2200/A)(E)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Beherbergungs­for­men fördern und nachhaltigen Tourismus absichern (2201/A)(E)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnrechtsreform statt Miet­erhöhungen (2202/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung der Antrag­stellung auf Familienzusammenführung (2203/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilversicherungs-, Ersatzzeiten- und Wanderversicherungsbericht (2204/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 16

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impfstatus in Vorsorge­unter­suchungen (2205/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zahngesundheit im Rahmen der Neugestaltung des Eltern-Kind-Passes (2206/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Autismusscreening im Rah­men der Neugestaltung des Eltern-Kind-Passes (2207/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU Außenpolitik (2208/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung der Antrag­stellung auf Familienzusammenführung (2209/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vetos gegen euro­päische Außenpolitik (2210/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Effektive Sensibilisierung der Polizei bzgl. extremistischen Strömungen (2211/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona-Bonus für alle Held*innen im Gesundheitswesen (2212/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keinen jungen Menschen zurück­lassen – psychosoziale Versorgung für Kinder und Jugendliche endlich sicherstellen (2213/A)(E)

August Wöginger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2214/A)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz geändert wird (2215/A)

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (2216/A)

Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2217/A)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße (2218/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse sowie Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum vor dem Bahnlärm (2219/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – „Lobau-Tunnel“ (2220/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Covid-Ungeimpften zur Führerscheinprüfung (2221/A)(E)

Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2222/A)

Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (2223/A)

Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 17

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (2224/A)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend CO2 Steuer: konsumenten­freundlich und sozial treffsicher machen (2225/A)(E)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird (2226/A)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird (2227/A)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird (2228/A)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (2229/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (2230/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliches Verbot von Konver­sionstherapien endlich umsetzen (2231/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung bundes­weiter Männerarbeit und Männerberatung (2232/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende endlich umsetzen (2233/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende endlich umsetzen (2234/A)(E)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 (2235/A)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiheitliches Maßnahmenpaket gegen die grüne Inflation (2236/A)(E)

Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sport­lebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sport­sicherungsgesetz– KuKuSpoSiG) geändert wird (2237/A)

Anfragen der Abgeordneten

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend FFP2-Maskenwucher in Wien Schwechat (8977/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausscheiden von Frau Mag. Eva Gollubits aus dem Vorstand der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (8978/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 18

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aktuelle Lage im Asylquartier „Haus Semmering“ (8979/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Verhaltensökonomische Studien von BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher bei der Licht ins Dunkel-Gala im ORF am 24. November 2021 (8980/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Exorbitante Corona-Kontrollen (8981/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kürzung der Mittel für den Insolvenzentgeltfonds in Krisenzeiten (8982/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend migrationspolitisches Totalversagen der Regierung aufgrund mangelnder Rücknahmeabkommen (8983/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Verkehrsstrafen für Nicht-Unionsbürger (8984/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend die Vergabe von Staatsgeschenken auf Steuerzahlerkosten (8985/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Bewerbungen für Um­weltjahr möglich (8986/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbonus Plus bei Wechsel des Familienbeihilfebeziehers wegen Tren­nung und Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrags (8987/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Bestellung des ehe­maligen Außenministers Dr. Michael Linhart zum Botschafter in Berlin (8988/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona Cluster im Weinviertel (8989/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsversagen nach Hassangriff auf schwules Paar (8990/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ermittlungsversagen nach Hassangriff auf schwules Paar (8991/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auf­geblasener PR-Apparat im Bundeskanzleramt (8992/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend China-Strategie Papier (8993/J)

Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 4.12.2021 in Wien (8994/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung – gibt es Lehren aus dem System Kurz? (8995/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 19

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personal­kosten im Polit-Apparat – gibt es Lehren aus dem System Kurz? (8996/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Oberösterreich (8997/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien (8998/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in der Steiermark (8999/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Tschechien (9000/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Slowenien (9001/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Slowakei (9002/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Ungarn (9003/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Vorarlberg (9004/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Italien (9005/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Tirol (9006/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Niederösterreich (9007/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Burgenland (9008/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Salzburg (9009/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Kärnten (9010/J)

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend dem Angriff auf ein homosexuelles Ehepaar am 18. August 2018 in Wien (9011/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Auszahlungen aus dem Aus­lands­katastrophenfonds im Jahr 2021 (9012/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Vorarlberg im Jahr 2021 (9013/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Folgeanfrage zur Anfrage 8243/J: Unzulässige Werbung für eine noch nicht beschlossene Steuerreform (9014/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 20

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Salzburg im Jahr 2021 (9015/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in der Steiermark im Jahr 2021 (9016/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Österreich im Jahr 2021 (9017/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität im Burgenland im Jahr 2021 (9018/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Wien im Jahr 2021 (9019/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Oberösterreich im Jahr 2021 (9020/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Niederösterreich im Jahr 2021 (9021/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Tirol im Jahr 2021 (9022/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Kärnten im Jahr 2021 (9023/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Finanzierung des Nachbarschaftsprojekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt (9024/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung des Nachbarschafts­projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt (9025/J)

Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Ursachen für die Minderausschöpfung der im Rahmen der Stellenpläne für berufsbildende Pflichtschulen genehmigten Planstellen bzgl. Ab­deckung von Freigegenständen, Förderunterricht und Übungen im Bereich der berufs­bildenden Pflichtschulen (9026/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend erbrachte Dienstleistungen: Auf­schlüsselung der Kosten (9027/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Privatzimmervermietung (9028/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend „Breitbandförderprogramme – Wie und Wann?“ (9029/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage Berichtspflichten innerhalb der Weisungskette im BMI (9030/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Preisbandregelung in Österreich (9031/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9032/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 21

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9033/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbüro­kra­tisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9034/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9035/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9036/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9037/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9038/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9039/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9040/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9041/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9042/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9043/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2021 (9044/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz (9045/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­tei­digung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Landesverteidigung (9046/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (9047/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 22

Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie (9048/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (9049/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundeskanzleramt (9050/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Arbeit (9051/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (9052/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (9053/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (9054/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Finanzen (9055/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Inneres (9056/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2021 im Bundesministerium für Justiz (9057/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Ermittlungen gegen Airborne Technologies und Erik Price (9058/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend den Fall „Assadi Assadollah“ (9059/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend den Fall „Assadi Assadollah“ (9060/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend den Fall „Assadi Assadollah“ (9061/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lohn statt Taschengeld (9062/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Bericht des Rechnungshofes betreffend der Aufgabenerfüllung und Einsatz­bereitschaft des Pionierbataillons 3 (9063/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ex­terne Verträge im Bundeskanzleramt Q4 2021 (9064/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 23

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend externe Verträge im Bundes­ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q4 2021 (9065/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q4 2021 (9066/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Q4 2021 (9067/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q4 2021 (9068/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend externe Verträge im Vizekanzleramt und Bun­desministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q4 2021 (9069/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q4 2021 (9070/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2021 (9071/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q4 2021 (9072/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q4 2021 (9073/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Q4 2021 (9074/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q4 2021 (9075/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit Q4 2021 (9076/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Umsetzung des Wirkungsziel 1 betreffend der Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen (9077/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld&Notstandhilfe 2020/2021 Bundesland Wien (9078/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend erneut haben tschetschenische „Sittenwächter“ brutal zugeschlagen (9079/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 24

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Arbeitsbedingungen für ÖBB/Postbusfahrer (9080/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichszulage und Pensions­bonus für die Jahre 2020 und 2021 (9081/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Getränkedosen-Desinfektion (9082/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Witwen- und Waisenpensionen 2017 bis 2021 (9083/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Soziale und arbeitsrechtlichen Auswirkungen des COVID-19-Impfpflichtgesetzs (9084/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Biontech Sponsoring an den österreichischen Universitäten (9085/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kein Grüner Pass trotz Antikörpertest und einmaliger Impfung (9086/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Verdoppelung der Suizidversuche bei Jugendlichen und nach wie vor kein ausreichendes Behandlungsangebot (9087/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Hetzt Vizekanzler strafrechtsrelevant gegen friedliche Demonstranten? (9088/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kooperation zur Erforschung von Impfstoffen (9089/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (12/2021) (9090/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-Hospitalisierungen (12/2021) (9091/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Arbeitsinspektionen im Lockdown (9092/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Verschiebung der Medienagenden (9093/J)

Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ausgeklam­merte Aspekte der „Evaluierung des Bauprogramms der Zukunft in Umsetzung des Regierungsprogramms – Schlussfolgerungen“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie von November 2021 (9094/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 25

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Karikatur an Tür eines leitenden Staatsanwaltes (9095/J)

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Dienstaufsichten gegenüber Staatsanwaltschaften und Beratungsverträge im BMJ (9096/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Nachträgliche Auszahlung des Familien­härtefallfonds an Selbständige (9097/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Geschäftsraummieten, OGH-Urteile und Rückforderungen der COFAG (9098/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsatz beim Bundesquartier für minderjährige Flüchtlinge in Steinhaus am Semmering (9099/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wie Gutachten im Maßnahmenvollzug über Leben entscheiden (9100/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Austrofaschistisches Herrschaftszeichen am Justizpalast (9101/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wertsicherung der Sportförderung (9102/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage Sportbonus (9103/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9104/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netz­werken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9105/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9106/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­tei­digung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9107/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9108/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netz­werken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9109/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9110/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9111/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 26

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9112/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9113/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9114/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9115/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9116/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9117/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9118/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundes­regie­rung im zweiten Halbjahr 2021 (9119/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9120/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9121/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9122/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Werbe- und PR-Aus­gaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9123/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9124/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9125/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundes­regierung im zweiten Halbjahr 2021 (9126/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9127/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 27

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zwei­ten Halbjahr 2021 (9128/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­tei­digung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9129/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2021 (9130/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regierung (9131/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9132/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9133/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9134/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Spesen und Repräsen­tationsausgaben der Bundesregierung (9135/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bun­desregierung (9136/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regie­rung (9137/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundes­regierung (9138/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9139/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9140/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9141/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9142/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9143/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9144/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 28

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidi­gung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (9145/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Kabinette im Bundeskanzleramt im 4. Quartal 2021 (9146/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfas­sung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9147/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9148/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9149/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9150/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidi­gung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9151/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9152/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9153/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9154/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9155/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9156/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9157/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9158/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9159/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2021 (9160/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9161/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9162/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 29

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9163/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9164/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9165/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9166/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9167/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9168/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9169/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9170/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Beauftragung und Durchführung von Stu­dien (9171/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9172/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9173/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9174/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beauftragung und Durchführung von Studien (9175/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Ergebnisse der Internen Revision (9176/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Interne Revision im BKA (9177/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Mangelhafte Aufarbeitung eines homophoben Angriffes auf ein Ehepaar in Wien (9178/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafrechtliche Aufarbeitung eines homophoben Angriffes auf ein Ehepaar in Wien (9179/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 30

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Homöopathie-Aufträge (9180/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Auswertung des Mobiltelefons von Ramin Mirfakhrai (9181/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend neue wissenschaftliche Studie aus Schweden warnt vor Schädigung der DNA durch Spike-Proteine (9182/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zum Ermittlungsstand im Impfskandal der Böhlerwerke Mürzzuschlag (9183/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einrichtung des Pandemiekrisenstabs GECKO (9184/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Konstituierung gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (9185/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Konstituierung ge­samtstaatliche Covid-Krisenkoordination (9186/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung NAP 2022-2030 und fehlende Strukturen zur psychischen Gesundheit von Menschen mit Behinderungen (9187/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Konstituierung gesamtstaatliche Krisenkoordination (9188/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fehlende Intensivpfleger in den Spitälern (9189/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalitätsbelastungszahlen Fremdenkriminalität im Jahr 2021 (9190/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grundversorgung und Kapazitätsauslastung von Asylunterkünften (Quartal 4/2021) (9191/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Inseratenkorruption im Finanzministerium (9192/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Länderliste der Einreisever­ordnung (9193/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Liegenschaftsverkäufe der öster­reichischen Bundesforste (9194/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 31

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9195/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9196/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2021 (9197/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Psychisch bedingte Frühpensio­nierungen von Waffenscheinbesitzern (9198/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Psychisch bedingte Frühpensionierungen von Waffenscheinbesitzern (9199/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förde­rungen für ÖVP-nahe Vereine (9200/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9201/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9202/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9203/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9204/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidigung betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9205/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9206/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9207/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9208/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9209/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9210/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9211/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9212/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9213/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 32

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Förderungen für ÖVP-nahe Vereine (9214/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schenkung von Social Media Accounts an Sebastian Kurz (9215/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Schen­kung von Social Media Accounts an Sebastian Kurz (9216/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kaufhaus Österreich als Förderplattform (9217/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausgaben für den Ministerwechsel (9218/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausgaben für den Ministerwechsel (9219/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend im Ausland verabreichte COVID-19 Impfungen (9220/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend im Ausland verabreichte COVID-19 Impfungen (9221/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend europaweites „Lieferkettengesetz“ (9222/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im Jahr 2021“ (9223/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im Jahr 2021“ (9224/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ausgaben für eine 56-tägige Kanzler­schaft (9225/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ausgaben für eine 56-tägige Kanzlerschaft (9226/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Antikörpertests in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (9227/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Antikörpertests in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (9228/J)

Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ausgaben für den Ministerwechsel (9229/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend globale Impfsolidarität stärken – globale Ungleichverteilung der Impfstoffe stoppen (9230/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Interventionen der Vorarlberger Landesregierung gegen Steuerprüfungen bei Unternehmen (9231/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 33

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Erste Probleme beim Hubschrauberkauf (9232/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Die Arbeiterkammer und das Momentum Institut: Subventionen unter Partei­freunden (9233/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Diskriminierung wegen Nicht-Impfung im Landesdienst (9234/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Schüsse auf Schlepperfahrzeug an ungarischer Grenze (9235/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Generalsanierung der Justizanstalt Josefstadt (9236/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend zwei Festnahmen und Schüsse am Bahnhof Wr. Neustadt (9237/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Resozialisierungsmaßnahmen in den Justizanstalten (9238/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ende der Hacklerregelung und Einfüh­rung des Frühstarterbonus (9239/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Aus­lastung der Bundesmuseen seit Wiedereröffnung im Vergleich zum Vorjahr“ (9240/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona und ihre Folgen bei den Haustieren (9241/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozi­ales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfschäden in Österreich 2000 bis 2021 (9242/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Ausgabe des Kampfanzuges neu („Austro Camou­flage Anzug“) (9243/J)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Kosten für Polizeieinsätze bei Demonstrationen unter dem Motto „Montags-Kundgebungen“ bzw. „Radweg Krottenbachstraße jetzt!“ von „Radeln in Döbling“ in 1190 Wien (9244/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Community Nursing in Österreich (9245/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Aktualisierung bzw. Anpassung des Rehabilitationsplanes für den Bereich der Kinder- und Jugendrehabilitation (9246/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 34

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hebammenmangel in Österreich (9247/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend konkrete Maßnahmen gegen eine Kommerzialisierung der Leihmutterschaft in Österreich (9248/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Freizeitangebote im Strafvollzug der Justizanstalten (9249/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Prüfung der Corona-Impfstoffe (9250/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Insassentelefonie im Strafvollzug (9251/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Munitions- und Waffenverluste bzw. -diebstähle beim Bun­desheer in den Jahren 2019 bis 2021 (9252/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend irreführende Informationen der COFAG und die kostenpflichtige Hilfe der WKO (9253/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wider­standsfähigkeit und Schutz kritischer Infrastrukturen (9254/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend COP27 in Sharm El-Sheikh (9255/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend COP27 in Sharm El-Sheikh (9256/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Unterstützung Delegierter aus dem Globalen Süden bei Klimakonferenzen (9257/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterstützung Delegierter aus dem Glo­balen Süden bei Klimakonferenzen (9258/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sagt Türkis-Grün ja zum Ausverkauf kritischer Infrastrukturen?“ (9259/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Sagt Türkis-Grün ja zum Ausverkauf kritischer Infrastrukturen?“ (9260/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend „Sagt Türkis-Grün ja zum Ausver­kauf kritischer Infrastrukturen?“ (9261/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Freigängerhaus Grafenstein (9262/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Überwachungsmaßnahmen nach dem SPG im Jahr 2021 (9263/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 35

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend 800 Tage Re­gierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9264/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Jubiläums-SAF: 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregie­rung Nehammer (9265/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen in den Bereichen Asyl und Migration (9266/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9267/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9268/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungs­pro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9269/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9270/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Pflege (9271/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend 800 Tage Regierungspro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheits­rechte (9272/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regie­rung Nehammer: Reformen im verfassungspolitischen Bereich (9273/J)

MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich des Konsu­ment_innenschutzes (9274/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regierung Nehammer: Reformen im Bereich des Rechnungshofes und der Parteien­finan­zierung (9275/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­pä­ische und internationale Angelegenheiten betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Entwicklungszusammenarbeit (9276/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend 800 Tage Regie­rungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Klima- und Umweltpolitische Fortschritte (9277/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 36

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend BMEIA_800 Tage Regierungs­pro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Außenpolitik (9278/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Bildung (9279/J)

Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bun­desregierung Nehammer: Reformen im Tourismus (9280/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Fortschritte in der Landwirtschaftspolitik (9281/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Energiepolitik (9282/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte (9283/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundes­regie­rung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte (9284/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich Wohnen (9285/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungspro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform des Gesundheitssystems (9286/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungspro­gramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Gesundheitsprävention (9287/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer – Menschen mit Behinderungen/Allgemeines (9288/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Menschen mit Behinderungen/Inklusive Bildung (9289/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer – Menschen mit Behinderungen/Arbeit (9290/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Jubiläums-SAF: 800 Tage Regierungsprogram  – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9291/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 37

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform Entbürokratisierung (9292/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der betrieblichen Lehrausbildung (9293/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform Standort- und Industriepolitik (9294/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versorgung und Kosten von minderjährigen Flüchtlingen in der Bundes­betreuung in Österreich (9295/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versorgung und Kosten von Asylwerber_innen in der Grundversorgung in Österreich (9296/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich Zivil- und Wirtschaftsrecht (9297/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Jubiläums-SAF: 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregie­rung Nehammer: Reformen im Bereich des Strafrechts (9298/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungs­stand Reformen im Bereich Jugend (9299/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 800 Tage Regierungs­programm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Frei­willigenarbeit (9300/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Zivil­dienst (9301/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer (9302/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Nachhaltige Medienpolitik (9303/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reformen im Bereich der Grund- und Freiheits­rechte (9304/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Reform der Familienpolitik (9305/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 38

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Frauen- und Gleichstellungspolitik (9306/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend 800 Tage Regierungsprogramm – 100 Tage Bundesregierung Nehammer: Umsetzungsstand Reformen im Bereich Integration (9307/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformen im Bereich Kapitalmarkt (9308/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachhaltiger Staatshaushalt und Aufgabenorientierter Finanzaus­gleich (9309/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformen im Bereich Glücksspiel (9310/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformen im Bereich Steuern und Entlastung (9311/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Statistik der Strafverfahren der einzelnen Landesgerichte (9312/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Vollkonzentration im 3. Abschnitt des UVP-G (9313/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Intransparenz der GECKO (9314/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Maßnahmen im inter­nationalen Vergleich (9315/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Österreichischer Frauenfonds (9316/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Widerstandsfähigkeit und Schutz kritischer Infrastrukturen (9317/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie steht Österreich zu Milorad Dodik? (9318/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (01/2022) (9319/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesweit einheitlich gere­gelte persönliche Assistenz (9320/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Welche Kosten ver­ursacht der scheindemokratische Klimarat? (9321/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 39

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8150/AB zu 8310/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8151/AB zu 8311/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8152/AB zu 8312/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8153/AB zu 8314/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8154/AB zu 8313/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (8155/AB zu 8316/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (8156/AB zu 8317/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8157/AB zu 8334/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8158/AB zu 8345/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8159/AB zu 8326/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8160/AB zu 8327/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8161/AB zu 8388/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8162/AB zu 8387/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8163/AB zu 8386/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8164/AB zu 8399/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8165/AB zu 8378/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 40

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8166/AB zu 8394/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8167/AB zu 8330/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8168/AB zu 8380/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8169/AB zu 8383/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8170/AB zu 8398/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8171/AB zu 8409/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8172/AB zu 8328/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8173/AB zu 8329/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8174/AB zu 8342/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8175/AB zu 8347/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8176/AB zu 8346/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8177/AB zu 8385/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (8178/AB zu 8319/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8179/AB zu 8369/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8180/AB zu 8363/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (8181/AB zu 8318/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8182/AB zu 8349/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8183/AB zu 8355/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8184/AB zu 8325/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 41

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8185/AB zu 8323/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8186/AB zu 8322/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8187/AB zu 8359/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8188/AB zu 8335/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8189/AB zu 8324/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8190/AB zu 8356/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8191/AB zu 8357/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8192/AB zu 8362/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8193/AB zu 8391/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8194/AB zu 8393/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8195/AB zu 8392/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8196/AB zu 8331/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8197/AB zu 8332/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8198/AB zu 8333/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8199/AB zu 8336/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8200/AB zu 8338/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8201/AB zu 8339/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8202/AB zu 8340/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 42

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8203/AB zu 8341/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8204/AB zu 8360/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8205/AB zu 8343/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8206/AB zu 8344/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8207/AB zu 8348/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8208/AB zu 8370/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8209/AB zu 8371/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8210/AB zu 8372/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8211/AB zu 8373/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8212/AB zu 8374/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8213/AB zu 8375/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8214/AB zu 8376/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8215/AB zu 8377/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8216/AB zu 8379/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8217/AB zu 8381/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8218/AB zu 8382/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8219/AB zu 8384/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8220/AB zu 8389/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8221/AB zu 8390/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8222/AB zu 8352/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 43

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8223/AB zu 8400/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kol­leginnen und Kollegen (8224/AB zu 8364/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8225/AB zu 8365/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8226/AB zu 8366/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8227/AB zu 8367/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (8228/AB zu 8368/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8229/AB zu 8321/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8230/AB zu 8354/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8231/AB zu 8397/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8232/AB zu 8402/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8233/AB zu 8337/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8234/AB zu 8361/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8235/AB zu 8404/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8236/AB zu 8405/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8237/AB zu 8406/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8238/AB zu 8407/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8239/AB zu 8461/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 44

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8240/AB zu 8435/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8241/AB zu 8444/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8242/AB zu 8408/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8243/AB zu 8353/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8244/AB zu 8460/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8245/AB zu 8358/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8246/AB zu 8454/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8247/AB zu 8395/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8248/AB zu 8451/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8249/AB zu 8655/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8250/AB zu 8509/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8251/AB zu 8464/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (8252/AB zu 8429/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (8253/AB zu 8520/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8254/AB zu 8455/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 45

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8255/AB zu 8453/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8256/AB zu 8419/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8257/AB zu 8448/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8258/AB zu 8426/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8259/AB zu 8401/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8260/AB zu 8396/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8261/AB zu 8320/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (8262/AB zu 8410/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8263/AB zu 8350/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8264/AB zu 8413/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8265/AB zu 8414/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8266/AB zu 8415/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (8267/AB zu 8411/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8268/AB zu 8512/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8269/AB zu 8545/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8270/AB zu 8503/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (8271/AB zu 8432/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (8272/AB zu 8431/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8273/AB zu 8430/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8274/AB zu 8412/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8275/AB zu 8425/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 46

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8276/AB zu 8420/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8277/AB zu 8423/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (8278/AB zu 8424/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8279/AB zu 8428/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8280/AB zu 8422/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8281/AB zu 8416/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8282/AB zu 8418/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8283/AB zu 8421/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (8284/AB zu 8427/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8285/AB zu 8468/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8286/AB zu 8471/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8287/AB zu 8466/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8288/AB zu 8450/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8289/AB zu 8467/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8290/AB zu 8469/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8291/AB zu 8449/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8292/AB zu 8457/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 47

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8293/AB zu 8447/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8294/AB zu 8433/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (8295/AB zu 8442/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (8296/AB zu 8445/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8297/AB zu 8443/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8298/AB zu 8436/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8299/AB zu 8446/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8300/AB zu 8459/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen (8301/AB zu 8474/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8302/AB zu 8439/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8303/AB zu 8463/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8304/AB zu 8458/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8305/AB zu 8470/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8306/AB zu 8472/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8307/AB zu 8473/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8308/AB zu 8441/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8309/AB zu 8462/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8310/AB zu 8476/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 48

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8311/AB zu 8477/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8312/AB zu 8478/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8313/AB zu 8479/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8314/AB zu 8480/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8315/AB zu 8438/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (8316/AB zu 8491/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8317/AB zu 8481/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8318/AB zu 8437/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8319/AB zu 8440/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8320/AB zu 8456/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8321/AB zu 8482/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8322/AB zu 8483/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8323/AB zu 8484/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8324/AB zu 8485/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8325/AB zu 8486/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8326/AB zu 8487/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8327/AB zu 8465/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8328/AB zu 8488/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8329/AB zu 8489/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8330/AB zu 8490/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 49

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8331/AB zu 8452/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8332/AB zu 8495/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8333/AB zu 8494/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8334/AB zu 8492/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8335/AB zu 8493/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8336/AB zu 8496/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (8337/AB zu 8497/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8338/AB zu 8500/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen (8339/AB zu 8498/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (8340/AB zu 8499/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8341/AB zu 8505/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8342/AB zu 8501/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (8343/AB zu 8515/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8344/AB zu 8502/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8345/AB zu 8514/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8346/AB zu 8518/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (8347/AB zu 8508/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8348/AB zu 8506/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 50

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (8349/AB zu 8507/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8350/AB zu 8504/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8351/AB zu 8571/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8352/AB zu 8576/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8353/AB zu 8529/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8354/AB zu 8579/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8355/AB zu 8585/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8356/AB zu 8549/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8357/AB zu 8601/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8358/AB zu 8591/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8359/AB zu 8551/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8360/AB zu 8542/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8361/AB zu 8530/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8362/AB zu 8590/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 51

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8363/AB zu 8581/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8364/AB zu 8536/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8365/AB zu 8588/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8366/AB zu 8528/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8367/AB zu 8583/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8368/AB zu 8525/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8369/AB zu 8532/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8370/AB zu 8574/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8371/AB zu 8534/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8372/AB zu 8533/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8373/AB zu 8531/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (8374/AB zu 8511/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8375/AB zu 8600/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8376/AB zu 8598/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 52

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8377/AB zu 8568/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8378/AB zu 8547/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8379/AB zu 8541/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8380/AB zu 8526/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8381/AB zu 8513/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8382/AB zu 8553/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8383/AB zu 8575/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8384/AB zu 8584/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8385/AB zu 8555/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8386/AB zu 8556/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (8387/AB zu 8510/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8388/AB zu 8554/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8389/AB zu 8587/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8390/AB zu 8538/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8391/AB zu 8592/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8392/AB zu 8561/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8393/AB zu 8599/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 53

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8394/AB zu 8537/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8395/AB zu 8539/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8396/AB zu 8578/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8397/AB zu 8582/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8398/AB zu 8589/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8399/AB zu 8540/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8400/AB zu 8550/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8401/AB zu 8570/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8402/AB zu 8569/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8403/AB zu 8567/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8404/AB zu 8573/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8405/AB zu 8577/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8406/AB zu 8558/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8407/AB zu 8572/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8408/AB zu 8552/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 54

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kol­legen (8409/AB zu 8614/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8410/AB zu 8517/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8411/AB zu 8516/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8412/AB zu 8595/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8413/AB zu 8563/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8414/AB zu 8597/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8415/AB zu 8562/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8416/AB zu 8596/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8417/AB zu 8564/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8418/AB zu 8527/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8419/AB zu 8535/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8420/AB zu 8603/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8421/AB zu 8726/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8422/AB zu 8522/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8423/AB zu 8559/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8424/AB zu 8602/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8425/AB zu 8546/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 55

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8426/AB zu 8560/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8427/AB zu 8566/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8428/AB zu 8557/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8429/AB zu 8544/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8430/AB zu 8586/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8431/AB zu 8519/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8432/AB zu 8524/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8433/AB zu 8523/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8434/AB zu 8593/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8435/AB zu 8594/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8436/AB zu 8548/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8437/AB zu 8565/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8438/AB zu 8543/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8439/AB zu 8580/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (8440/AB zu 8608/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (8441/AB zu 8604/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 56

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8442/AB zu 8944/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8443/AB zu 8617/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8444/AB zu 8650/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (8445/AB zu 8616/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8446/AB zu 8612/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8447/AB zu 8610/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8448/AB zu 8609/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8449/AB zu 8613/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8450/AB zu 8647/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8451/AB zu 8646/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (8452/AB zu 8605/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8453/AB zu 8615/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (8454/AB zu 8606/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8455/AB zu 8611/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (8456/AB zu 8607/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8457/AB zu 8685/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 57

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8458/AB zu 8684/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8459/AB zu 8677/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8460/AB zu 8666/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8461/AB zu 8641/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8462/AB zu 8623/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8463/AB zu 8631/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8464/AB zu 8678/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8465/AB zu 8687/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8466/AB zu 8619/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8467/AB zu 8634/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8468/AB zu 8653/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8469/AB zu 8674/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8470/AB zu 8668/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8471/AB zu 8621/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8472/AB zu 8663/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8473/AB zu 8629/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8474/AB zu 8645/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8475/AB zu 8648/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 58

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8476/AB zu 8673/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (8477/AB zu 8664/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8478/AB zu 8681/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8479/AB zu 8686/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8480/AB zu 8639/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8481/AB zu 8643/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8482/AB zu 8669/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (8483/AB zu 8652/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8484/AB zu 8627/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8485/AB zu 8626/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8486/AB zu 8618/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8487/AB zu 8637/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8488/AB zu 8636/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8489/AB zu 8622/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8490/AB zu 8640/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (8491/AB zu 8620/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­ge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8492/AB zu 8633/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8493/AB zu 8632/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 59

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8494/AB zu 8642/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8495/AB zu 8649/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8496/AB zu 8625/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8497/AB zu 8624/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8498/AB zu 8662/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8499/AB zu 8671/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8500/AB zu 8672/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kol­legen (8501/AB zu 8651/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8502/AB zu 8729/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8503/AB zu 8659/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8504/AB zu 8628/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8505/AB zu 8635/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8506/AB zu 8675/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8507/AB zu 8683/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8508/AB zu 8644/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (8509/AB zu 8638/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen (8510/AB zu 8630/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 60

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8511/AB zu 8728/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8512/AB zu 8717/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8513/AB zu 8696/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (8514/AB zu 8695/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8515/AB zu 8654/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8516/AB zu 8700/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8517/AB zu 8657/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8518/AB zu 8682/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8519/AB zu 8658/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolle­ginnen und Kollegen (8520/AB zu 8661/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8521/AB zu 8665/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8522/AB zu 8679/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8523/AB zu 8680/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (8524/AB zu 8757/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8525/AB zu 8986/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8526/AB zu 8656/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8527/AB zu 8667/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8528/AB zu 8719/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 61

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8529/AB zu 8712/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8530/AB zu 8714/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8531/AB zu 8710/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8532/AB zu 8709/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8533/AB zu 8708/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8534/AB zu 8707/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8535/AB zu 8706/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8536/AB zu 8705/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8537/AB zu 8704/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8538/AB zu 8703/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8539/AB zu 8702/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8540/AB zu 8660/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8541/AB zu 8676/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8542/AB zu 8732/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8543/AB zu 8724/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8544/AB zu 8730/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8545/AB zu 8735/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8546/AB zu 8736/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (8547/AB zu 8688/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 62

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolle­ginnen und Kollegen (8548/AB zu 8727/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (8549/AB zu 8697/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8550/AB zu 8725/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8551/AB zu 8733/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8552/AB zu 8711/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8553/AB zu 8723/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8554/AB zu 8713/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8555/AB zu 8718/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8556/AB zu 8693/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (8557/AB zu 8689/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (8558/AB zu 8690/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8559/AB zu 8734/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8560/AB zu 8691/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8561/AB zu 8721/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8562/AB zu 8692/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (8563/AB zu 8701/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8564/AB zu 8731/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8565/AB zu 8670/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 63

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8566/AB zu 8716/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (8567/AB zu 8694/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8568/AB zu 8699/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8569/AB zu 8720/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8570/AB zu 8715/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8571/AB zu 8698/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8572/AB zu 8722/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen (8573/AB zu 8738/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8574/AB zu 8737/J)

 


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 64

09.05.58Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.06.00*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Sie recht herzlich begrüßen und die 139. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären. Ich begrüße auch die Journalisten auf der Galerie und die Damen und Herren, die unseren Debatten zu Hause vor den Bildschirmen folgen.

09.06.21Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens des Präsidenten des Europäischen Parlaments David Maria Sassoli


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Am Beginn der Sitzung möchte ich des ehe­mali­gen Präsidenten des Europäischen Parlaments David Sassoli gedenken, der am 11. Jän­ner 2022 nach einer kurzen, aber schweren Erkrankung aus dem Leben geschieden ist. Präsident Sassoli – ich kannte ihn persönlich – war ein großer Europäer, der durch seine besondere Art erstens im Europäischen Parlament, wie mir von vielen Mitgliedern versichert wurde, immer versucht hat, eine Stimmung zu erreichen, die das Gemeinsame vor das Trennende gestellt hat, und der mit seinen Vertretern auch ermöglichte, dass das Europäische Parlament auch während der Pandemie arbeitsfähig geblieben ist. Er war ein großer Europäer, der die großeuropäische Einheit immer wieder betont und dem Parlamentarismus in Europa auch das nötige Gewicht gegeben hat.

Daher würde ich Sie bitten, am Beginn dieser Sitzung mit einer Gedenkminute dieses Parlamentariers, der für viele von uns auch Vorbild war, zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.) – Ich danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

09.07.46*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, dass den Abgeordneten zur Sitzungsverfolgung auch Plätze auf der Galerie sowie im Dach­foyer zur Verfügung stehen, um Abstand halten zu können. Die Abstimmungen finden wie üblich geblockt statt, und darüber hinaus kann vor der Abstimmung die Sitzung immer kurz unterbrochen werden.

Ich darf für die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause auch noch einmal anmerken, dass wir sämtliche Coronabestimmungen dementsprechend einhalten. Es ist empfohlen, auch auf den Sitzplätzen die Maske zu tragen, und durch die Plexiglaswände ist es möglich, ausreichend Schutz zu gewährleisten. Wir wissen, dass die Omikronvariante wesentlich ansteckender ist. Gott sei Dank sind viele der Kolleginnen und Kollegen, also die Über­zahl, da – wir konnten trotz unseres intensiven Sitzungsplanes hier im Parlament einen Cluster bisher sehr gut vermeiden.

Ich möchte auch noch anmerken, dass heute die Galerie eben deshalb für Besuche­rinnen und Besucher geschlossen ist. Sie war das letzte Mal schon offen, und wir werden von Mal zu Mal in der Präsidiale neu bewerten, wie wir vorgehen. Die Beschlüsse sind in der Präsidiale auch einstimmig – so wie auch zur Tagesordnung – gefasst worden.

Die Amtlichen Protokolle der 135. und der 136. Sitzung vom 15. Dezember 2021 sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 137. Sitzung und das Amtliche


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Protokoll der 138. Sitzung vom 16. Dezember sind in der Parlamentsdirektion aufgele­gen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Kira Grünberg, Dr. Gudrun Kugler, Carina Reiter, Johann Singer, Robert Laimer, Maximilian Lercher, Rudolf Silvan, Petra Vorderwinkler, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Mag. Ulrike Fischer und Ing. Martin Litschauer.

09.09.51Mandatsverzicht und Angelobung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Abgeordneter Karl Mahrer auf sein Mandat verzichtet hat und Frau Mag. Bettina Rausch in den Nationalrat berufen wurde.

Der Wahlschein liegt bereits vor und die Genannte ist im Hause, und so darf ich gleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die neue Abgeordnete ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf die Schriftführerin, Abgeordnete Steinacker, um die Verlesung der Gelöbnis­formel ersuchen. – Bitte.


Schriftführerin Mag. Michaela Steinacker: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

(Abg. Mag. Bettina Rausch leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

Vielen herzlichen Dank! – Ich darf Sie, Frau Abgeordnete, recht herzlich in unserer Mitte begrüßen.

09.10.53Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck wird durch Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. vertreten.

Ich darf weiters betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, Folgendes be­kannt geben:

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie Leonore Gewessler, BA wird durch Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler vertreten.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner wird durch Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.


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Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundes­mi­nister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M vertreten.

*****

Wie üblich überträgt ORF 2 die Sitzung bis 13 Uhr, anschließend der Infosender ORF III bis 19.15 Uhr. Im Anschluss wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen. Auch private Fernsehstationen übertragen die Sitzung teilweise oder zur Gänze.

09.11.46Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Russland-Ukraine: Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. Ich darf ihn darauf hinweisen, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte sehr.


9.12.06

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! „Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ Wir reden heute von Frieden, aber meine Damen und Herren, in Europa wird seit acht Jahren Krieg geführt. In der Ukraine wird Krieg geführt, und dort sind in diesen acht Jahren rund 14 000 Menschen gestorben. Die Ukraine ist ein Nach­bar, ist ein Partner. Die Menschen sind uns persönlich verbunden, sind uns auch his­torisch verbunden, wie wir wissen, und die Grenze, die Westgrenze der Ukraine ist von Wien aus näher als der Arlberg. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Wenn ich immer wieder höre: Was geht das uns an? Kümmert euch um Österreich!, dann muss ich sagen: Ja, ein Krieg in Europa betrifft uns natürlich! Er hat zum Beispiel 298 Menschen getroffen, die beim Abschuss einer Maschine der Malaysia Airlines gestorben sind. 80 Kinder waren darunter. Die Untersuchung hat klar ergeben, dieses Zivilflugzeug wurde von einer russischen Buk-Rakete abgeschossen, offenbar von prorussischen Rebellen.

Aber mehr noch, wir in Österreich sind Teil eines Friedensbündnisses, dieses Friedens­bündnisses Europa.

Noch etwas: In diesem Europa gibt es nur – und da zitiere ich Paul-Henri Spaak – zwei Arten von Staaten, nämlich kleine Staaten und kleine Staaten, die noch nicht wissen, dass sie kleine Staaten sind – denn selbst Frankreich oder Deutschland, große Mächte, Frankreich als Atommacht, sind in der globalen Dimension auch nur klein. Die Briten erleben gerade, wie schlecht es ihnen geht und wie klein sie außerhalb Europas gewor­den sind.

Wir haben dieses gemeinsame Europa nach dem schlimmsten aller Kriege, nach dem Holocaust aufgebaut. Das ist die größte Leistung, die je in diesem Kontinent vollbracht wurde. Herr Bundesminister Schallenberg, ich zähle Sie, obwohl Sie jünger sind, dazu: Wir sind die glücklichste Generation, die je hier leben durfte. Wir sind die glücklichste


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Generation, weil wir zwar die Erfahrung noch gemacht haben und gehört haben, wie schrecklich dieser Krieg war, aber wir sind im Wohlstand, im Frieden aufgewachsen.

Noch etwas kommt dazu: Wir durften erleben – Sie als Student und ich als Korres­pondent –, wie die Mauer aufgegangen ist, wie also auch der östliche Teil Europas, der von der Sowjetunion kontrolliert war, auf einmal befreit wurde und wie die Menschen sich dort befreit haben. Das war eine große, große Leistung, und wir können ihnen heute noch dazu gratulieren und dankbar sein, dass wir das alles so erleben durften. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht also um Frieden in Europa, und dazu muss man Folgendes sagen: Der Militärexperte Stefan Gady sagt, seit einigen Wochen marschieren noch mehr Truppen in Richtung Ukraine auf – die größte russische Bodenoffensive seit dem Zweiten Welt­krieg. Sie, Herr Bundesminister, haben gesagt, das ist wahnsinnig besorgniserregend. Ich glaube, das ist noch zu wenig.

Die Frage ist: Was will Putin eigentlich? Putin hat klare Forderungen gestellt: keine Nato-Erweiterung, keine Manöver in einem Streifen in der Nähe Russlands und auch keine US-Atomwaffen in Europa – aber keinerlei Restriktionen für Russland. Dazu hat der Experte Gerhard Mangott ganz klar gesagt: Putin hat gewusst, dass diese Forderungen unerreichbar sind. – Warum stellt er Forderungen, die nicht erreichbar sind? Will er eigentlich Krieg? Und warum greift er auf die Ukraine zu?

Dazu möchte ich einen kleinen historischen Abriss machen, was wir seit dem Jahr 1989 erlebt haben. Also im November 1989 geht die Mauer auf, im November 1990, nur ein Jahr später, Charta von Paris. Ich durfte dort dabei sein, KSZE-Schlussakte, und endlich hat es geheißen – wortwörtlich –: „Demokratie, Frieden und Einheit in Europa“, auch die Freiheit, Allianzen einzugehen. Ja, es stimmt, der damalige Außenminister Baker hat einmal zu Gorbatschow gesagt, die Nato wird sich nicht ausweiten. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Das war ein Gespräch zwischen den beiden.

Aber dann – und das müssen wir uns auch anschauen! – hat es sehr, sehr viele Ver­hand­lungen gegeben. Dazu kann ich Ihnen nur dieses Buch empfehlen, Kollege Kassegger, lesen Sie das Buch von Herrn Ischinger (das Buch „Welt in Gefahr. Deutschland und Europa in unsicheren Zeiten“ von Wolfgang Ischinger in die Höhe haltend)! Er hat nämlich ganz genau aufgegliedert, wie diese Verhandlungen stattgefunden haben und was bei diesen Verhandlungen drinnen war, nämlich: Die Ukraine hat 1991 ein Refe­rendum für die Unabhängigkeit auch im Osten abgehalten; dann 1994: Partnerschaft für den Frieden, auch mit Russland; 1994 das Budapester Memorandum, die Ukraine und andere Staaten haben auf Atomwaffen verzichtet, für die Sicherheit ihrer Grenzen – ganz eindeutig, Budapester Memorandum 1994 –; 1997 die Nato-Russland-Grundakte: Russ­land und die Nato haben beschlossen, künftig gemeinsam vorzugehen. Russland ist dann sogar im Hauptquartier der Nato in Brüssel gewesen. 1999: Partnerschaft für den Frieden Nato-Ukraine.

So, und dann ist Putin 2001 im Bundestag in Bonn gewesen und hat gesagt: Die Ideen der Freiheit haben die totalitär-stalinistische Ideologie ersetzt und auch Russland ist ein freundliches europäisches Land. 2007 hat er auf der Münchner Sicherheitskonferenz eine sehr aggressive Rede gehalten und gesagt: Die USA streben nach Weltherrschaft, dagegen müssen wir uns wehren.

Was ist in der Zwischenzeit passiert? – In der Zwischenzeit ist Folgendes passiert: Man hat gesehen, so wie in Westeuropa nach dem Krieg haben sich in vielen osteuropä­ischen Ländern freie Gesellschaften entwickelt, Gesellschaften, in denen der Wohlstand gewachsen ist. Russland konnte lange vom hohen Ölpreis profitieren, aber als der nicht mehr so gut war, ist die russische Wirtschaft zurückgegangen.


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Eine Zahl, die mich selber überrascht hat: Wie hoch ist das BIP Russlands? – Es ist gerade einmal doppelt so hoch wie das der Schweiz, 140 Millionen Russen, 9 Millionen Schweizer. Das heißt, Putin ist es nicht gelungen, Wohlstand in seinem Land zu erzeu­gen, in den anderen europäischen Staaten, in jenen, die bei der Europäischen Union sind, gibt es diesen Wohlstand. Die Ukraine möchte diesen Wohlstand auch haben, und Putin will das verhindern. Das ist der wesentliche Grund, denn da muss er seinen Leuten endlich einmal erklären, warum es ihnen schlecht geht und warum es denen in Europa gut geht. Das ist ein Grund, und dagegen müssen wir uns wehren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen auf Augenhöhe verhandeln, Herr Bundesminister Schallenberg, und auf Augenhöhe heißt, Putin nimmt uns nur ernst, wenn er ganz klar weiß, dass sein Handeln Konsequenzen hat. Ich habe es Bundeskanzler Nehammer im EU-Hauptausschuss gesagt: Nord Stream 2 muss natürlich Verhandlungsmasse sein. Wenn wir sagen: Wir eröffnen das auf jeden Fall, egal, ob ihr die Ukraine angreift oder nicht!, ja dann wird er die Ukraine natürlich angreifen. Ich ersuche Sie wirklich, Herr Bundesminister, sagen Sie das genauso deutlich, wie es inzwischen die deutsche Bundesregierung sagt: Es wird Nord Stream 2 nicht geben, Herr Putin, wenn Sie die Ukraine angreifen! Es muss ein ganz klarer Satz sein: Wir werden mit Ihnen nicht Handel treiben, wenn Sie die Ukraine angreifen! Wir müssen die Ukraine beschützen, auch mit Nord Stream 2!

Es zeigt ja auch die Geschichte: Es war letztlich, und das wissen Sie auch, der Nato-Doppelbeschluss, der die Sowjetunion dazu gebracht hat, abzurüsten. Es ist bei diesen Verhandlungen einfach nicht möglich, zu sagen: Ja, wir hätten ganz gerne, dass ihr das nicht macht, aber wenn, dann können wir auch keine Konsequenzen ziehen! Ich glaube, wir müssen wirklich sehr deutlich sagen: Lieber Herr Putin, Hände weg von der Ukraine!

In diesem Zusammenhang nur noch einen Satz zum Balkan. Auch dort erleben wir, wenn Sie in die Republika Srpska schauen, eine ganz gefährliche Entwicklung: die Zerstörung eines ohnehin komplizierten Staates Bosnien-Herzegowina, und auch das mit Russlands Unterstützung.

Da komme ich auf das zurück, was ich zuerst gesagt habe: Kümmert euch um Öster­reich! Ja, wir kümmern uns um Österreich, indem wir uns darum kümmern, dass auch am Balkan Frieden herrscht, denn wenn am Balkan wieder Krieg ist, dann werden auch wir davon betroffen sein. Also müssen wir uns auch darum kümmern und müssen sehr deutlich sagen: Herr Putin, Finger weg auch von Bosnien-Herzegowina! (Beifall bei NEOS und Grünen.) – Danke schön.

Umgekehrt muss es auch ein klares Angebot geben. Ich komme noch einmal zurück zu Herrn Putin. Was hat er gesagt? – Er hat einmal gesagt, er wünscht sich eine Frei­han­dels­zone von Lissabon bis Wladiwostok. – Ja, machen wir! Machen wir, aber zuerst müssen wir die Grenzen akzeptieren (Zwischenruf des Abg. Kassegger), müssen wir einander akzeptieren – und dann machen wir Handel und hoffen, dass es den Russinnen und Russen auch besser geht.

Zum Schluss noch einen wesentlichen Punkt: Ich habe mit Olexander Scherba, als er noch Botschafter in Wien war, viele Gespräche geführt. Er hat auch ein interessantes Buch geschrieben, auf Englisch, das kann ich auch empfehlen: „Ukraine vs. Darkness“. (Der Redner hält das genannte Buch in die Höhe.) Warum Darkness? – Der Putin-Be­rater Surkow sagt: Im Westen, bei den Liberalen, dort ist die Darkness, und das, was Russland hat, ist das Großartige, dorthin müssen wir streben! – Wir alle wissen aus unserem Leben, dass das natürlich überhaupt nicht stimmt. Dieser Surkow sagt auch, die Ukraine existiere gar nicht.

Wenn Sie das nachlesen, von einem Ukrainer, der beschreibt, was seine Heimat aus­macht, was sein Land ausmacht, dann ist klar: Wir müssen dazu stehen, dass wir dieses


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Land verteidigen, mit klaren Worten, Herr Bundesminister, denn es wird zu wenig sein, zu sagen, dass wir besorgt sind. Ja, wir sind besorgt. Wir sind sogar sehr besorgt. Vor allem aber wollen wir deutlich ausrichten, dass man mit uns so nicht umgehen kann. Wir alle gemeinsam sind Europa. Wir müssen gemeinsam aufstehen, wir müssen gemein­sam stark sein, nur dann haben wir eine Chance. Ich ersuche Sie dringend, das auch international, vor allem im Rahmen der Europäischen Union, umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Maurer.)

9.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf noch Herrn Bundesminister Schallenberg recht herzlich begrüßen, ich habe ihn zuerst nicht gesehen, und ihm sogleich das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesminister, Sie haben das Wort.


9.22.10

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst einmal möchte ich mich für diese Aktuelle Stunde und die Möglichkeit der Aussprache bedanken, weil ich glaube, die Situation ist tatsächlich sehr ernst, sie ist brandgefährlich und unglaublich angespannt. Wie ja schon gesagt wurde, Russland hat über 100 000 Soldaten an der ukrainisch-russischen Grenze zusammen­gezogen, schweres militärisches Gerät dort geballt. Das ist ein Aufmarsch, der keines­wegs in die Kategorie Übung fallen kann. Das ist eine massive Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, eine massive Drohkulisse, untermauert mit der Forderung Moskaus nach rechtlich verbindlichen Sicherheitsgarantien der Vereinigten Staaten und der Nato.

Aber ganz offen gesagt: Mit Panzern und Raketen kann man nicht verhandeln, mit, wie Secretary of State Antony Blinken es gesagt hat, der Pistole am Kopf der Ukraine kann man nicht verhandeln. Es kann nur Lösungen im Rahmen des Dialogs geben. Es ist daher richtig und wichtig, und ich begrüße das ausdrücklich, dass in den letzten Tagen die diplomatischen Kanäle auf Hochtouren gelaufen sind, heißgelaufen sind: einerseits zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, zwischen der Nato und Russland und auch im Rahmen – was ich für besonders wichtig halte – der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit hier in Wien. Ich unterstütze diese Gespräche, die ernsthafte Fortsetzung dieser Gespräche.

Ich möchte aber auch dazusagen, weil ich das immer wieder höre: Das Lamentieren, dass die Europäische Union nicht an diesem Tisch sitzt, halte ich für fehlgeleitet. Erstens macht sich damit die Europäische Union kleiner, als sie ist, zweitens gibt es genug Rückkoppelungsmechanismen zwischen den europäischen Partnern und den Vereinig­ten Staaten. Auch die Ukraine, um die es ja letztlich in diesem Zusammenhang geht, sitzt ja nicht am Tisch, sondern wird laufend eingebunden, genauso wie die Euro­päische Union.

Ich halte es im Gegensatz für sehr zielführend und richtig, dass in diesem so ange­spannten Moment vor allem die Vereinigten Staaten als Stimme der freien Welt hier mit den Russen reden. Man stelle sich nur vor, es wäre umgekehrt, wir hätten die Situation, die Amerikaner würden sagen: Die Ukraine ist nicht unser Thema, das ist ein euro­päisches Thema, wir ziehen uns zurück und engagieren uns nicht! – Da würde die Kritik aus dem europäischen Bereich sehr viel stärker ausfallen.

Ich sehe es aber auch so wie Sie, Herr Abgeordneter, dass wir nicht geschichts­verges­sen sein dürfen. Und vergessen wir nicht, Lemberg ist näher zu Wien als Lech am Arlberg! Das, was wir gerade sehen, unterstreicht eigentlich die Bedeutung, die Wichtig­keit auch der europäischen Integration, die Bedeutung und Wichtigkeit all dessen, was


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wir in den letzten 60 Jahren aufgebaut haben, inklusive der OSZE, inklusive der Schlussakte von Helsinki, aber eben auch die europäische Integration.

Ja, die Ausgangslage, der wir uns gegenübersehen, ist alles andere als einfach. Es ist klar, dass weite Teile der russischen Forderungen einfach inakzeptabel sind, etwa recht­lich verbindliche Garantien, dass die Ukraine nie der Nato beitreten wird. Wir Öster­reicher sind nicht Nato-Mitglied, und ich glaube, das ist auch richtig, wir sind ein neutraler Staat. Aber so, wie wir aus freien Stücken mit dem Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität unsere Neutralität beschlossen haben, so können andere Staaten ihre Sicherheitspolitik bestimmen. Letzten Endes ist es die Allianz selber, die Nato, die darüber zu befinden hat, und nicht ein Drittstaat. Oder etwa die andere Forde­rung Moskaus: rechtlich verbindliche Garantien, dass die Nato ihr Einflussgebiet auf das Ausmaß von 1997 zurückziehen soll.

Es gilt weiterhin der Satz, den Frank-Walter Steinmeier einmal geprägt hat, und ich halte ihn für sehr wichtig: Nachhaltige Sicherheit und Stabilität wird es in Europa nicht gegen Russland, sondern nur mit Russland geben können, aber es müssen sich Moskau und Russland bewusst sein, dass man die Geschichte nicht einfach umschreiben kann, das Rad der Zeit nicht zurückdrehen kann.

Es gibt auch andere Vorschläge, die Moskau auf den Tisch gelegt hat, die ich für sehr sinnvoll erachte und die wir auch im Rahmen der Europäischen Union positiv aufgreifen wollen: etwa Rüstungskontrolle für konventionelle Waffen, die Beschränkung der Statio­nierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen – ich glaube, dass es wesentlich ist, dass wir in diesem Bereich weiterkommen –, größere Transparenz bei Militärmanövern oder mehr vertrauensbildende Maßnahmen wie zum Beispiel Hotlines zwischen den militäri­schen Apparaten auf beiden Seiten.

Das bedarf seriöser Verhandlungen und seriöse Verhandlungen brauchen Zeit. Das ist aber momentan, wie es scheint, die größte Mangelware. Die Zeit scheint uns davonzu­laufen, denn ganz offen gestanden: Russland dreht immer weiter an der Eskalations­spirale, durch gemeinsame Manöver in Belarus, die Androhung der Stationierung von Truppen in Venezuela und Kuba oder Cyberangriffe, die weite Teile der Ukraine in Mitlei­denschaft gezogen haben. Ja, die Cyberangriffe lassen sich nicht eindeutig zuordnen, aber sie sind extrem beunruhigend. Man hat schon fast das Gefühl, dass wir im Vorhof eines Kriegsschauplatzes sind, wenn wir die Situation in der Ukraine momentan be­trachten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Moskau beruft sich in den vergangenen Wochen immer und immer wieder auf die Grundprinzipien der europäischen Sicherheits­ordnung. Und ja, es gibt eine ganz klare Basis für diese europäische Sicherheitsordnung, eine Basis, die Russland mit verhandelt hat, mit akzeptiert hat, die die Vereinigten Staaten und alle europäischen Staaten mittragen, nämlich die Schlussakte von Helsinki von 1975. Sie ist Grundpfeiler der Sicherheitsarchitektur in diesem Land. Gerade ein Land wie Österreich mit seiner historischen Erfahrung weiß zu schätzen, wie wichtig dieser Grundpfeiler ist. Die Prinzipien der souveränen Gleichheit der Staaten, der Nichtandrohung von Gewalt, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität, das ist alles in der Schlussakte von Helsinki rechtsverbindlich festgelegt.

Also wenn es darum geht, dass man über europäische Sicherheitsarchitektur spricht und sprechen will, und das ist sicher richtig und zutreffend, dann müssen wir das als Aus­gangsbasis nehmen und Moskau daran erinnern, dass es sich zu diesen Prinzipien international, völkerrechtlich verbindlich verpflichtet hat. Man kann da nicht auf einem Auge blind sein oder Rosinenpickerei machen. Wenn, dann gelten diese Prinzipien auch für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Und ich stimme Ihnen völlig


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zu, Herr Abgeordneter: Hände weg von der Ukraine! Das ist in Wirklichkeit die Kern­bot­schaft, um die es momentan geht.

Wir haben letzte Woche in Frankreich beim informellen Außenministertreffen der EU-Außenminister eine ganz klare Linie der Europäischen Union festgelegt: Wir treten ein für Dialog, wir treten ein für Verhandlungen, aber sicher nicht, niemals auf Kosten der Sicherheit und der Souveränität und der Unabhängigkeit unserer Partner! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Oberrauner.)

Ganz offen gestanden: Das russische Narrativ, dass man sich durch die Ukraine und durch den Westen bedroht fühlt, ist teilweise einfach nicht nachzuvollziehen. Nicht die Ukraine hat Teile Russlands besetzt, nicht die Ukraine rüstet auf und finanziert separa­tistische Bewegungen in Russland. Man hat manchmal das Gefühl, es ist der Brand­stifter, der jetzt erklärt, er hat Angst vor dem Feuer.

Es ist in Wirklichkeit – und das ist das Bittere – ein Ausdruck des Scheiterns; ein Aus­druck des Scheiterns, weil Moskau glaubt, ähnlich wie schon 1956, ähnlich wie schon 1968, nur mit Panzern und Raketen seinen Positionen Gehör verschaffen zu können. Wenn es Russland mit einer europäischen stabilen, nachhaltigen Sicherheitsarchitektur nämlich wirklich ernst wäre, dann gäbe es einen einfachen Weg, das zu zeigen: sich aus Transnistrien zurückzuziehen, sich aus Donbass zurückzuziehen, sich aus der Krim zurückzuziehen, sich aus Ossetien zurückzuziehen, sich aus Abchasien zurück­zuzie­hen. Das wäre der Weg, um zu zeigen: Ja, wir nehmen die Schlussakte von Helsinki ernst, ja, wir wollen eine nachhaltige, stabile Sicherheitsordnung in Europa und darüber hinaus!

Lassen Sie mich eines völlig unmissverständlich klarstellen: Jede weitere Aggression – ich betone das: jede weitere Aggression – gegen die Ukraine wird massive Konsequen­zen für Russland haben. Die Rechnung wird hoch sein – sie wird wirtschaftlich und politisch hoch sein –, aber nichts tun, die Hände in den Schoß legen und Appeasement kann es auch nicht sein. Wünschen wir das? – Natürlich nicht! Hätten wir gerne eine andere Situation? – Na selbstverständlich hätten wir gerne eine andere Situation! Ge­rade wir Österreicher, ähnlich wie auch andere Partner, etwa Deutschland, haben ein massives Interesse daran, eine tragfähige, stabile, auf Augenhöhe ausgerichtete Partnerschaft mit Russland zu haben, aber es sind nicht wir, die das unmöglich machen.

Ich habe das in diesem Hohen Haus schon einmal gesagt: Wer ist der erste Anwen­dungsfall des Sanktionsregimes wegen Cyberangriffen? – Russland. Des Sanktionsregi­mes wegen Menschenrechten? – Russland. Wer hat uns in Europa immer wieder vor Situationen gestellt, die uns im weitesten Sinne des Wortes wirklich herausgefordert haben? – Ja, leider Russland. Wir haben nicht diese Akte gesetzt, wir haben nicht in anderen Territorien diese Akte gesetzt und wir werden auch nicht die Hände in den Schoß legen und zuschauen, falls es da zu weiteren Aggressionen kommen sollte. Das ist bitte die ganz klare Linie dieser Bundesregierung. Ich habe das immer wieder gesagt: Dialog, wo möglich, Kante, wo notwendig. Wir sind jetzt gerade wieder in einer Situation, in der wir gegenüber Russland Kante zeigen müssen und nicht falsche Signale aussen­den dürfen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf den – wenn man so will – Elefanten im Raum eingehen; Sie haben ihn angesprochen: Nord Stream 2. Ganz offen gestanden: Ich halte das präventive Verbot eines wirtschaftlichen Projektes, das noch nicht einmal eine Betriebsgenehmigung hat, nicht für eine Drohkulisse gegenüber Moskau und nicht für einen sinnvollen Ansatz. Ich kann Ihnen aber eines versichern: Sollte es zu einer Aggression kommen, dann wird die Antwort Europas völlig klar und unmissverständlich ausfallen. Unsere Kernbotschaft ist klar: Die Souveränität, die territo­riale Integrität und die Unabhängigkeit der Ukraine sind unantastbar, sind nicht Teil der


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Verhandlungsmasse des Westens mit Moskau. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten von Grünen und NEOS.)

Moskau muss einsehen, dass es kein Jalta 2.0 geben kann, dass die europäische Außen- und Sicherheitspolitik und die Sicherheitsstruktur nicht am Reißbrett gemacht werden; eine Absteckung von Einflusssphären über die Köpfe der betroffenen Völker hinweg. Wir alle kennen ja das berühmte Bild, das Foto von Winston Churchill, als er sozusagen die europäische Karte mit Filzstift angestrichen hat und gesagt hat: Dort haben wir 30 Prozent Einfluss, ihr 70 Prozent, dort 50 : 50! Das war früher. Es hat damals schon nicht funktioniert, und jetzt funktioniert es schon gar nicht! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

Ich werde auch ganz bewusst Anfang Februar mit meinen tschechischen und slowa­kischen Kollegen im Rahmen des Slavkovformats nach Kiew und an die Kontaktlinie im Osten, nach Donbass, reisen – als klares Signal, als klares zentraleuropäisches Signal der Unterstützung, der Solidarität, des Engagements für die Unversehrtheit, für die Sou­veränität, für die Integrität der Ukraine.

Ich habe es ja schon erwähnt, vergessen wir eines nicht: Es geht in diesem Zusam­menhang nicht um ein fernes Land im Osten – wie gesagt, die ukrainische Grenze ist näher zu uns in Wien als Vorarlberg –, es geht auch um unsere eigene Sicherheit, daher kann es da auch keine falsch verstandene Neutralität geben. Österreich wird sich in diesem Sinne in Brüssel und darüber hinaus weiterhin für eine starke, handlungs- und lösungsorientierte EU-Position einsetzen, für eine nachhaltige Entspannung und für ein Mehr an Sicherheit und Stabilität in Europa. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lopatka. – Bitte sehr.


9.34.56

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Außenminister, danke für die Ausführungen, vor allem aber für die klare Positionierung, die Sie für die österreichische Bundesregierung und auch für uns hier klar zum Ausdruck gebracht haben.

„Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ Wer stimmt dieser Aussage hier im Parlament nicht zu? Wohl niemand steht dazu im Widerspruch. Allerdings möchte ich schon anmerken, dass in den letzten Wochen natürlich vieles an der EU vorbeigelaufen ist. Außenminister Schallenberg hat es an­gesprochen: Es hat Verhandlungen zwischen den USA und Russland gegeben, es hat Verhandlungen im Nato-Russland-Rat gegeben, und – für Österreich und für Wien wichtig – auch die OSZE, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, ist in direkten Verhandlungen mit Russland gewesen.

Die Europäische Union hat nicht direkt verhandelt, das muss man schon sehen, dabei ist aber gerade die Europäische Union berufen, die Souveränität der Ukraine einzu­fordern. 44 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sollten es in ihrer eigenen Hand haben, wie sie ihre Zukunft in ihrem Land sehen und wie sie ihr Land in Zukunft sicherheits­politisch ausgestalten wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Reimon.)

Mehr als 14 000 Menschen – es ist schon angesprochen worden – sind nach UN-Schät­zungen in den letzten Jahren in den Auseinandersetzungen zwischen den ukrai­nischen Regierungstruppen und den von Russland unterstützten Separatisten in der Ukraine im Donbass getötet worden. Jetzt geht es aber darum, einen großen Krieg zu verhindern,


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der auf dem Boden der Ukraine stattfinden könnte, und da hat sich die Europäische Union meines Erachtens stärker zu engagieren.

Bisher sind es Frankreich und Deutschland im sogenannten Normandieformat, die mit Nachdruck für eine Lösung dieses Konfliktes eintreten. „Unser gemeinsames Ziel ist die normale Arbeit des Normandie-Formats und ein neues Treffen im Normandie-Format“, das hat die neue deutsche Außenministerin Annalena Baerbock vor wenigen Tagen in Moskau und zuvor in Kiew klar zum Ausdruck gebracht. Ich sehe es auch als einen Schritt in diese Richtung, wenn unser Außenminister jetzt dann mit den tschechischen und slowakischen Kollegen unterwegs ist, um auf diesen Dialog zu drängen, denn Krieg kann da nie die Antwort sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Nach Einschätzungen von ukrainischen und westlichen Experten ist die Gefahr aber sehr groß. Präsident Putin hat 100 000 Soldaten an der ukrainischen Grenze zusammen­ge­zogen, laut „New York Times“ und US-Geheimdienstinformationen ist er imstande, dort innerhalb kürzester Zeit 175 000 Soldaten aufmarschieren zu lassen; es gibt auch Trup­pen­übungen in Belarus. Auf der anderen Seite steht die Ukraine mit einer gesamten Truppenstärke von 200 000 Mann. Nach den Gesprächen, die in Genf, in Brüssel und auch hier in Wien geführt worden sind, ist leider die Kriegsgefahr nicht geringer gewor­den, sondern größer.

Trotz unserer geografischen Nähe, die vom Außenminister schon angesprochen worden ist, tun wir uns schwer, weil natürlich unsere Grundeinstellung, unser Politikverständnis ein anderes ist als das von Putin. Putin arbeitet mit Einschüchterung, Putin arbeitet mit militärischer Macht, und obwohl die Europäische Union wirtschaftlich eine Weltmacht und für Russland ein wichtiger Handelspartner ist, sind wir natürlich militärisch nicht das Gegenüber, das Putin tatsächlich zum Nachdenken und zum Überdenken seiner Po­sition bringen kann. Diese Krise muss auch ein Weckruf für die EU sein, um die „Sprache der Macht“ zu lernen, wie es EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen formu­liert hat. Denn es führt kein Weg daran vorbei, dass die EU ihre Verantwortung für die Sicherheit in unserer Nachbarschaft wahrnimmt. Und diesen Weg muss Österreich unterstützen.

Was aber Österreich auch machen kann – und das tut das Parlament, dafür darf ich dem Präsidenten auch herzlich danken –, dass wir konkret helfen. In diesen Tagen sind wieder zehn russische und zehn ukrainische Kinder hier, um sich zu erholen. – Eine humanitäre Geste, ein wichtiges Signal, das wir hier auch als Österreich gerade an die Kinder in diesem krisengeschüttelten Land ausschicken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss. Neben der EU ist gerade auch die OSZE gefordert. In der OSZE sind die USA, Russland, die Ukraine und alle EU-Staaten vertreten, und sie ist geschaffen worden, um Sicherheit in Europa zu bringen. Und die OSZE hat dazu das Know-how. Ich hoffe sehr, da es um die Sicherheit Europas geht, dass die OSZE Russland und die Ukraine doch noch an den Verhandlungstisch bringen kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

9.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


9.41.23

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Für alle, die mei­nen, die Ukraine ist weit weg und die Dinge, die dort geschehen, betreffen uns nicht wirklich, darf ich einen Entfernungsvergleich bemühen: Ich habe mir die Luftlinien zwischen


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Wien und Bregenz, der westlichsten Landeshauptstadt, angeschaut, und diese Luftlinie beträgt 500,38 Kilometer. Die Luftlinie von Wien bis Uschhorod, das ist die westlichste Provinzhauptstadt der Ukraine, beträgt 439,69 Kilometer. (Abg. Deimek: ... es trifft nur auf die Grenzregion zu! Das ist, wenn man nicht Geografie kann!) Das ist schon sehr viel weniger und zeigt, dass wir hier nicht im Abseits stehen, sondern sehr nahe sind.

Was auch zu beobachten, leider zu beobachten ist, ist, dass sich der Konflikt zwischen Russland und vornehmlich der Ukraine immer stärker zuspitzt. Es erinnert an eine Zeit, von der wir dachten, dass sie vorbei sei, eine Zeit, in der der Kalte Krieg unser Land bedroht hat, die Kriegsgefahr real war und auch ein Atomkrieg etwas von Realität an sich hatte. Um zu wissen, wie die Dinge vielleicht zu behandeln, vielleicht zu lösen sind, muss man auch den Hintergrund dieses Konflikts mitbeleuchten, und wenn man das tut, und das hat auch der ehemalige Generalsekretär der OSZE Lamberto Zannier richtig dargestellt, dann ist es auch, wenn nicht hauptsächlich, ein Konflikt hinsichtlich der NATO und der Ukraine.

Als Österreicher und Österreicherinnen sind wir, wie alle Europäer und Europäerinnen, unmittelbar von dieser Gefahr für den Frieden in Europa betroffen. Und es ist meines Erachtens erstes Ziel der österreichischen Bundesregierung, hier nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv zu sein. Dieser Konflikt geht uns etwas an, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Wir – und ich glaube, da sind wir uns alle hier einig – wollen keine Zuspitzung des Konflikts in Richtung einer militärischen Auseinandersetzung. Daher fordern wir von der österreichischen Bundesregierung, insbesondere von Ihnen, Herr Außenminister, einen wirklich engagierten und wirklich guten Einsatz, der deeskalierend wirkt. Ich denke, das ist auch unsere gemeinsame Aufgabe, auf diplomatischem Wege zu versuchen, eine Deeskalation dieses Konflikts zu erreichen, und zwar einerseits bilateral, aber selbst­verständlich auch im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der OSZE, denn das Eskalations­potenzial – das muss man ganz offen sagen – ist ein wirklich hohes.

Die angekündigten Manöver Russlands sind sicher nicht hilfreich und deeskalierend, und die britischen Waffenlieferungen sind sicher auch nicht deeskalierend. Man muss aber auch sagen, dass die seit Kurzem erlassene Regelung, dass überregionale Zeitungen in der Ukraine nur mehr in ukrainischer Sprache erscheinen dürfen, auch nicht hilfreich ist, denn das Prinzip der Pressefreiheit hat überall zu gelten, nicht nur dann, wenn es einem recht ist, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Druck erzeugt Gegendruck – das kennen wir aus der Menschheitsgeschichte sehr gut –, und oft war es so, dass dieser Druck und dieser Gegendruck friedliche Lösungen mehr verhindert als gefördert haben. Und wenn manche schon von einem schwelenden Krieg sprechen: Es muss alles unternommen werden, um einen heißen Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu verhindern und da Vorsorge zu treffen, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht dabei auch um den Frieden und die Sicherheit in Europa. Es geht darum, dass wir uns als Sitzstaat der OSZE massiv einbringen, und es geht auch um eine stärkere Rolle der Europäischen Union in dieser Frage.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich gut erinnern, wie die Menschen, als es zu diesen Auseinandersetzungen am Majdanplatz gekommen ist, die Barrikaden erklommen haben. Kollegen von mir aus dem Europäischen Parlament waren damals vor Ort und haben berichtet, dass die Menschen in ihrem Mut und in ihrer Verzweiflung auf die Barrikaden gestiegen sind und die ukrainische Flagge vor sich hergetragen haben. Sie haben aber auch das europäische Sternenbanner auf diese Barrikaden ge­tragen, in der Hoffnung, dass Europa ihnen eine Zukunft bietet. Und diese Hoffnung sollten wir gemeinsam – als Europäerinnen und Europäer und als Österreicherinnen und


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Österreicher – nicht enttäuschen, geschätzte Damen und Herren! – Ein herzliches Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.


9.46.45

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Der Titel dieser Aktuellen Stunde lautet: „Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ – Da stellt sich natürlich die Frage: Welche Rolle, welche Möglichkeiten hat die Europäische Union, überhaupt an der aktiven Gestaltung des Friedens in Europa mitzuarbeiten? Oder: Wie ernst wird die Europäische Union in diesem Zusammenhang von den Russen, von den Amerikanern, von der Nato, von wem auch immer genommen?

Die traurige Gewissheit ist, die Europäische Union wird, um es gelinde zu formulieren, nicht besonders ernst genommen. Auch wenn der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik – Außenminister darf man ja nicht sagen, weil die entsprechende Verfassung, wie wir ja wissen, von den Franzosen und Holländern im Jahr 2005 per Volksentscheid abgelehnt wurde – Josep Borrell das bedauert und sagt, wir dürfen da keine Zuseher sein, keine unbeteiligten Zuschauer, und das sogar mit Jalta 2.0 vergleicht – was ich für etwas überschießend halte –, dann hat er durchaus recht, aber mit Josep Borrell wird jetzt niemand reden, jedenfalls nicht die Russen.

Die Russen haben ja weitreichende Vorschläge, Vertragsvorschläge, gemacht, zum einen an die USA und zum anderen an die Nato gerichtet – das sind die Organisationen beziehungsweise Länder, mit denen die Russen offenbar reden wollen –, zur gütlichen Lösung dieses Problems, und zwar schon vor Weihnachten. Da geht aber überhaupt nichts weiter.

Warum wird die Europäische Union in diesem Zusammenhang nicht ernst genommen? – Na ja, wenn Sie, Herr Außenminister, und auch Ihr Vorgänger, Außenminister Linhart – und ich gehe einmal sehr stark davon aus, dass Sie auch ähnliche Prinzipien haben –, unter anderem als eines der drei wichtigsten Dinge das vollkommene Bekenntnis zum transatlantischen Bündnis als Grundlage Ihrer Außenpolitik postulieren, dann darf man sich nicht wundern, denn wenn man das ein bisschen weniger freundlich formuliert oder direkter formuliert, dann heißt das im Prinzip – und das findet ja statt –, wir machen dem Grunde nach das, was die Vereinigten Staaten von Amerika wollen, und sind braver Partner – um es wieder freundlich zu formulieren – der Vereinigten Staaten von Amerika. Das heißt, die EU nimmt sich mit einer derartig einseitigen Politik selbst jegliche Handlungsmöglichkeiten, ein eigenes Profil zu entwickeln.

Wie soll das funktionieren? – Wir wissen doch, dass sich momentan geopolitisch sehr, sehr viel tut. Wir sind meines Erachtens an der Schwelle dieser monokratischen, impe­rialen Struktur der Vereinigten Staaten von Amerika, die sozusagen die Welt beherrscht. Es kommen starke Player, insbesondere China, aber auch Russland, wieder in eine Konsolidierungsphase, sie erscheinen sozusagen geopolitisch als Player. Wo ist da die EU? – Wenn ich jetzt die Losung ausgebe: Wir sind dem transatlantischen Bündnis bedingungslos treu!, dann gibt es keine Möglichkeit für ein Profil der EU.

Wir haben selbstverständlich auch das Problem – ohne Anführungszeichen –, dass wir eine Parallelstruktur haben, nämlich die Nato, und da geht es dann ums Eingemachte. Selbstverständlich spielt die Nato-Mitgliedschaft eine Rolle, in vielen Fällen besteht auch parallel eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Im konkreten Fall der Ukraine wird mit der Nato gesprochen und nicht mit der Europäischen Union. Das ist relativ


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einfach. Österreich hat eine gute Chance – weil wir ja nicht Mitglied der Nato sind, sondern neutral –, da in der guten alten Tradition als Brückenbauer zu fungieren und ausgleichend zu wirken.

Mir ist das Ganze zu schwarz-weiß, zu sehr Gut und Böse: USA gut, Russland böse. So ist es nicht! Die Welt ist nicht schwarz-weiß, sondern es gibt verschiedenste Grautöne, und man muss – und da bin ich noch lang kein Putin-Freund – auch die Sorgen und Bedenken der Russen ernst nehmen, zumindest zur Kenntnis nehmen, und darf die nicht einfach so vom Tisch wischen. Es hat natürlich eine massive Ausweitung der Nato Richtung Osten gegeben und es gibt Sicherheitsbedürfnisse der Russen. Das muss man doch zur Kenntnis nehmen. Stellen Sie sich vor, was die Amerikaner machen würden, würde Kuba, Venezuela oder Mexiko sagen, Mitglied einer russischen Militärge­mein­schaft zu sein! Da würden die Amerikaner – zu Recht – auch sagen: Das ist mit unserem Sicherheitsbedürfnis, mit unserer nationalen Sicherheit nicht notwendigerweise verein­bar, da läuten bei uns die Alarmglocken! – Das muss man meines Erachtens auch den Russen zugestehen.

Man darf das jetzt auf keinen Fall eskalieren lassen. Kollege Leichtfried hat eh schon gesagt, dass diese Truppenkonzentrationen natürlich eskalierend wirken, aber selbst­ver­ständlich sind auch Waffenlieferungen und Truppenbereitstellungen, etwa jene der Briten, auch nicht deeskalierend.

Ich komme zum Schlusssatz und bin da beim Kollegen Lopatka: Welches Format ist geeignet? – Minsk II ist offensichtlich nicht geeignet. Ich sehe, bilaterale Verhandlungen sind auch nicht geeignet, Jalta 2.0 auch nicht. Ich sehe eine große Chance im Rahmen der OSZE, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und deeskalierende Lösungen zu erarbeiten. Die Europäische Union spielt für mich in diesem Prozess in Wahrheit keine Rolle. (Beifall bei der FPÖ.)

9.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte.


9.52.48

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Herr Präsident! Herr Außenminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kassegger, Sie hätten jetzt schon transparent sein können und vor den Fernsehzusehern und Fernsehzuseherinnen sagen können, dass die FPÖ fünf Jahre ein Freundschaftsabkommen mit Putin gehabt hat, das er erst vor einem Monat hat auslaufen lassen (Zwischenruf des Abg. Deimek), und dass Sie unter den Umständen natürlich nicht wissen, wer der Gute und wer der Schlechte ist, wenn dort Truppen aufmarschieren. Die Transparenzerklärung hätten Sie jetzt schon vom Rednerpult abgeben können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kassegger: Ich habe das bei meiner letzten Rede, aber da waren Sie nicht da! – Ruf bei der FPÖ: Waren Sie beim letzten Mal nicht da?)

Tatsache ist, dass Europa vor einem Problem, vor einem großen Problem steht, es rollt auf uns zu. Österreich ist militärisch neutral, aber wir müssen wirklich nicht politisch neutral sein, wenn wir an der Schwelle eines Krieges stehen. Putin führt seit acht Jahren Krieg in der Ukraine, im Donbass, mit regulären Truppen und mit der Unterstützung von Milizen. Er hat die Krim völkerrechtswidrig besetzt. Im Baltikum, wo es große russische Minderheiten gibt – die drei Staaten sind immerhin EU-Mitglieder –, herrscht natürlich die Angst, dass er dort genau das Gleiche wie in der Ukraine macht, wo das zweimal passiert ist und es zweimal durchgegangen ist.

Wir als Europäische Union werden nicht darum herumkommen, uns dieser Sache zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wenn er im Donbass acht Jahre Krieg führen


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kann und die Krim besetzen kann, dann glaubt er, dass er jetzt den dritten Schritt setzen und die Landverbindung zur Krim erobern kann. Genau um das geht es bei dieser Sache, und das werden wir verhindern müssen.

Ein Großteil der EU-Mitglieder sind Nato-Mitglieder, und das ist ein Problem. Das ist ein Problem für Österreich als neutrales Land, wenn es nicht Nato-Mitglied werden und da nicht hineingezogen werden möchte, aber es ist eine Riesenchance, und die sollten wir aktiv nutzen, Herr Außenminister, finde ich.

Die Nato selbst sagt, sie wird nicht zu Waffen greifen, sie wird nicht angreifen. Sie hat kein Interesse an einer militärischen Eskalation, es wird wirtschaftliche Sanktionen geben. Dann aber ist das ein EU-Thema, dann ist das unser Thema, und dann sitzen wir dort am Tisch. (Abg. Deimek: ... das Gas in der Hand! Das vergesst ihr immer wieder ... außenpolitische Stümper!) Für alles unterhalb der Kriegsschwelle ist die Europäische Union zuständig. Dort ist Österreich mit am Ruder, und da erwarte ich mir eine starke Rolle Österreichs. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es gibt ein gutes Vorbild für solche Einsätze. In Bosnien-Herzegowina war zuerst die Nato die friedenserhaltende Kraft mit den SFOR-Truppen, die wurden von den Eufor-Truppen abgelöst, von europäischen EU-Truppen oder von der EU gestützten Truppen. Der Kommandant, der jetzt dort mit seinen Truppen für Frieden sorgt, ist sogar ein Österreicher. Wir können eine aktive Rolle spielen, sollten eine aktive Rolle spielen und sollten uns in guter österreichischer Tradition der letzten Jahrzehnte zumindest für den Frieden in Europa einsetzen und das auch weiterhin machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es muss eine Unabhängigkeit der Europäischen Union von Putin geben. Wenn er kein Interesse hat, ein konstruktiver Partner zu sein, wenn er kein Interesse hat, wirtschaftlich mit uns korrekt zu interagieren und sein eigenes Land aufzubauen, dann müssen wir da Konsequenzen ziehen, dann müssen wir uns wirtschaftlich und rohstoffmäßig unabhängig machen. Dass wir vom russischen Gas abhängig sind, ist ein Skandal. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

Es ist auch, das möchte ich auch noch sagen, ökologisch selbstverständlich nicht zu akzeptieren, dass wir uns gerade von diesem Rohstoff weiterhin abhängig machen. Schon aus diesem Grund sollten wir vielleicht über Nord Stream 2 mehr als nur nach­denken und das mehr als nur als Druckmittel in dieser Krise einsetzen, wir sollten kündigen – weg damit! (Beifall bei den Grünen.)

Zusammenfassend: Ich erwarte und erhoffe mir, dass wir in den nächsten Monaten aktiv sein werden und es zu keiner vollen militärischen Eskalation kommt. Wenn es aber dazu kommt, und dann zu einem wirtschaftlichen Kampf um die Freiheit der Ukraine, zu einem wirtschaftlichen Kampf um den Frieden, dann erwarte ich mir, dass Österreich darauf drängt, dass die Europäische Union da eine wichtige Rolle hat, friedlich vorangeht und viel Druck auf den russischen Aggressor macht. Wir können uns das in Europa nicht bieten lassen, dass Minderheiten aufgehetzt werden und in Bürgerkriege steuern. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Brandstätter.)

9.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


9.57.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich habe Sie schon einmal mutiger erlebt, wobei ich das nicht Ihnen persönlich zu­schreiben würde, sondern eher der Tatsache, dass die außenpolitische Linie Österreichs


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seit Jahrzehnten eingefroren ist und man sich nicht sonderlich überlegt, sich ein bisschen selbstkritischer damit auseinanderzusetzen, ob denn das immer noch sinnvoll ist.

Kollege Lopatka hat das zumindest probiert. Er hat hinterfragt, wieso wir als Europäische Union nicht diese Druckmittel haben, die wir brauchen würden, um entsprechend auf­zustehen. Wir sind uns, glaube ich, einig, was passiert, wenn Russland weiter militärisch eskaliert, aber die Frage ist ja, wie wir solche Situationen in Zukunft verhindern können und wie wir als Europäische Union es schaffen, in Zukunft eine einheitliche Linie und auch die entsprechenden Druckmittel zu haben, dass die europäische Stimme gehört wird.

Da bringt es halt im Ergebnis nicht viel, wenn man in Sonntagsreden immer wieder sagt: Wir sind für ein entschlossenes Handeln!, und wir uns als Österreich dann am Schluss halt leider sehr oft hinter unserer Geschichte verstecken. Sie wissen, dass wir als NEOS und auch ich höchstpersönlich die Neutralität im 21. Jahrhundert nicht unbedingt als geeignetes Konzept verstehen, um den Herausforderungen, die wir weltweit und auch in Europa haben, etwas entgegenzusetzen. Mit diesem Beharren auf der Neutralität schwächen wir einerseits Österreichs Position und wir schwächen auch die europäische Position nachhaltig, und das halte ich nicht für richtig.

Wir müssen uns weiterentwickeln und überlegen, wie wir solche Situationen in Zukunft verhindern können, nämlich die Aggression, die Russland über die letzten Jahre und auch davor immer wieder entsprechend an den Tag gelegt hat. Wir müssen zu einem Um­denken kommen und klare Antworten darauf haben, wie wir Russland etwas ent­gegensetzen, damit es nicht mehr die Möglichkeit hat, seine Hegemonialstellung, seinen Einflussbereich zu vergrößern. Dazu braucht es ein ordentliches Umdenken in Öster­reich und in der Europäischen Union, denn wenn wir es nicht schaffen, endlich mit einer Stimme zu sprechen, in Zukunft außenpolitisch wirklich geeint aufzutreten, dann brauchen wir uns, ehrlich gesagt, nicht zu wundern, wenn man uns nicht sonderlich ernst nimmt.

Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, Sie sind froh, dass die USA da als die Stimme der Freiheit verhandeln und auftreten. – Ja, ich bin auch froh, dass die USA hier auftreten, weil wir als Europäische Union es nicht können oder nicht ausreichend können. Was der französische Präsident Macron gesagt hat, ist schon etwas, dem ich jedenfalls zustimmen würde: Er hält es für absurd – und ich finde auch, dass das vollkommen daneben ist –, dass über die Frage, ob in Europa Krieg herrscht, die USA und Russland verhandeln, während wir nicht selbstbewusst auftreten und klar sagen können: Wir müssen uns da einsetzen und dem etwas entgegensetzen. (Beifall bei den NEOS.)

Wir brauchen uns ja nicht zu wundern, wenn auch die europäische Außenpolitik immer nur der kleinste gemeinsame Nenner von 27 Mitgliedstaaten ist. Jeder Außenminister fährt zuerst selbst in die Ukraine, dann versucht er, in Russland mitzuverhandeln; wir werden von den USA informiert – wie Sie gesagt haben –, wir schauen, was wir denn für entsprechende Informationen bekommen.

Und ja, die Europäische Union ist ein Friedensprojekt, ist das großartigste Friedens­projekt, es muss uns aber doch auch klar sein, dass wir lernen müssen, unsere Stimme entsprechend zu erheben, und zwar nicht nur mit wirtschaftlichen Sanktionen, denn wir merken ja, dass die Reaktion Russlands darauf einigermaßen zurückhaltend ist und der Eindruck kein sehr großer ist. Obwohl Emmanuel Macron meiner Parteienfamilie angehört, bin ich nicht in allen Fragen, sogar in vielen Fragen nicht seiner Meinung. Wo er aber recht hat, ist, wenn er klar betont, dass wir über eine neue europäische Sicher­heitsordnung nachdenken müssen. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen europä­ischen Heeres zu negieren und als Österreich immer wieder historisch darauf zurück­zufallen, dass wir die Neutralität haben, und uns nicht zu überlegen, wie wir die europäische


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Sicherheits- und Außenpolitik weiterentwickeln können, halte ich für ein Kopf-in-den-Sand-Stecken, und das ist eigentlich einer österreichischen Position nicht würdig. (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Lopatka hat es angesprochen: Wir brauchen ein Druckmittel, ein militärisches Druckmittel – es ist ja logisch, dass, wenn wir entsprechende Truppen haben und uns hinstellen und sagen können: Schaut, hier geht es auch dahin gehend keinen Schritt weiter und hier ist eine Grenze, die verteidigt wird!, sich Russland eher beeindrucken lassen wird.

Ich bin überzeugt davon: Wenn wir als Europa in der Welt ernst genommen werden wollen – und das will ich –, dann müssen wir ernsthaft darüber nachdenken und uns weiterentwickeln. Das heißt, es braucht eine echte gemeinsame Außen- und Sicher­heits­politik, und davon ist auch ein gemeinsames europäisches Heer ein wesentlicher Bestandteil. (Beifall bei den NEOS.)

10.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


10.02.42

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen nunmehr vor der angespanntesten militärischen Situation in Europa seit dem Kalten Krieg. Ich möchte dazu drei Punkte erwähnen, die mir einfach wichtig erscheinen.

Es wurde schon von allen meinen Vorrednern gesagt: Die Ukraine ist ein souveräner Staat, sie hat ein Selbstbestimmungsrecht, und wie die Ukraine ihren Weg geht, soll die Ukraine entscheiden.

Es ist – vielleicht muss man ein bisschen zurückgreifen – eine lange Geschichte der Unterdrückung. Es gab in der Ukraine immer vorherrschende Mächte. Die Ukraine ist ja ein relativ junger Staat auf dem Weg, diese Eigenverantwortung für sich auch zu lernen. Wenn wir oft, wie ich manchmal das Gefühl habe, ein bisschen herabschauen oder viele das Gefühl haben, sie sei eine Bananenrepublik, die ganz weit weg ist, dann muss man sagen: Das ist sie nicht. Es liegt aber im Wesen der Sache, dass auch Demokratie gelernt sein muss. Wenn wir schauen: Das Zarenreich, das Habsburgerreich, Polen, Russland natürlich in vielen Epochen – die Ukraine wurde einfach immer fremdbestimmt, es war eine Fremdherrschaft da. Diesen Anspruch, den Russland jetzt stellt, dürfen wir so als EU, als Europa, aber auch als Österreich nicht einfach hinnehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Für mich war das eine Erfahrung, ich kann mich noch erinnern: Die Orange Revolution – das hat mich damals eigentlich sehr geprägt. Damals ist für mich erst so das Interesse an diesem Land entstanden. Ganz viele Menschen haben ihr Leben gelassen, ganz viele Menschen haben da für Demokratie, für Freiheit gekämpft. Wir dürfen als Europa, wir dürfen als Demokratien auch niemals hinnehmen, dass es in der heutigen Zeit noch mit archaischen Mitteln, archaischen Machtdemonstrationen zur Verschiebung von Grenzen kommt, überhaupt zu einem Anspruch kommt, mit Panzern vorzugehen.

Zweitens, weil es ist ja auch immer wieder Thema ist: Warum müssen wir uns hier einmischen? – Es geht uns in Österreich natürlich etwas an! Einer meiner Vorredner, ich glaube, Jörg Leichtfried, hat gesagt, es sind genau 600 Kilometer. Wenn man sich für 6 Stunden ins Auto setzt, ist man bereits in der Ukraine, sie ist also wesentlich näher, als wir glauben oder als viele bei uns glauben, und die Ukraine ist für uns auch sicher­heitspolitisch ganz, ganz wesentlich. Sie liegt zu 100 Prozent auf europäischem Boden,


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und wir müssen uns natürlich für diesen Nachbarstaat sozusagen – sie ist ein Fast­nachbarstaat – auch selbst engagieren.

Das Dritte – ein Thema, das ich ganz wesentlich finde – ist die historische Chance für die EU. Ich glaube, es ist eine Chance, dass wir da jetzt die Verantwortung übernehmen, dass wir eine starke EU sind, dass wir zeigen, dass wir eine Rolle spielen, auch in diesem Spiel der Mächte – Europa, China, in vielem natürlich Russland –, in dem jeder sein Eigeninteresse hat. Wir müssen demonstrieren, dass wir als EU starke Partner sind, dass wir zusammengehören – und das ist nicht Deutschland, das ist nicht Frankreich, sondern wir alle gemeinsam können jetzt ein Statement setzen, wozu wir als EU auch imstande sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Außenministerkollegin Baerbock war ja kürzlich in der Ukraine, auch da kamen unter­schiedliche Meldungen. Ich glaube, was ganz wichtig ist, ist, dass wir uns da noch viel mehr verständigen, dass wir als Europa ein starker Partner sein wollen. Ich betrachte jetzt diesen gesamten Konflikt – wenn man ihn als eine Art Beziehungskonflikt sieht –: Welche Rollen könnten wir hier haben? Worum geht es hier? – Es geht um Zuge­hörig­keit, um Identität, es geht um Unterdrückung, es geht um Unterwerfung, um Selbstwert, um Kräftemessen. Das ist eigentlich eine toxische Beziehung zwischen Staaten, kann man sagen. Geht es uns etwas an oder geht es uns nichts an? – Wir sind sicher keine Schiedsrichter, wir können vermitteln und wir können befrieden, und das ist unsere historische Aufgabe. Ich glaube, Österreich ist sehr, sehr gut, gerade, was die diplo­matischen Beziehungen betrifft, was den Austausch betrifft. Wir haben wirtschaftliche Interessen, kulturelle Interessen.

Zurückschauend – und es ist einfach die schwierigste Situation, vor der wir seit dem Kalten Krieg je standen – habe ich ein Zitat gefunden, das ich ganz passend fand, das ist nämlich das Zitat des Kalten Krieges schlechthin: „Wer zuerst schießt, stirbt als Zweiter.“ – Genau so ist die Situation. Es kann nur eine Lose-lose-Situation entstehen. Wir müssen als Österreich da auch unseren Teil beitragen, und wir müssen vor allem einwirken, dass wir ein stärkeres Europa werden, dass wir eine starke EU sind und dass wir wirklich unsere Chance jetzt auch in dieser Situation nutzen, zu zeigen, dass wir als Europa zusammenstehen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.


10.07.42

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): „Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“, schreibt Carl von Clausewitz 1832 in seinem Buch „Vom Kriege“. Ich denke, dieser Satz entspricht auch in etwa der Militärdoktrin von Russland. Dass ein möglicher Krieg so nahe wie selten in der jüngsten Vergangenheit ist, haben wir jetzt schon mehrfach gehört, mit diversen Kilometervergleichen. Ich glaube, die Lehre daraus ist schlicht und ergreifend, dass Donezk und Luhansk nicht irgendwo im weiten Wilden Osten sind, sondern quasi vor unserer Haustür.

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU ist viel, viel Geld, sind Milliarden Euro geflossen, um diesen sechs Ländern, die die Östliche Partnerschaft umfasst, auf die Sprünge zu helfen, sage ich jetzt einmal, mit dem Effekt, dass das Wirtschaftswachstum sehr unregelmäßig ist, dass Korruption zwar oft aufgedeckt, aber noch lange nicht be­seitigt worden ist, dass Reformen entweder gar nicht oder wenn, dann unzureichend umgesetzt worden sind, sehr oft auch wieder zurückgenommen worden sind, und in der EU leider auch das Bewusstsein für die strategische Bedeutung dieser Östlichen


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Partnerschaft, für die strategische Bedeutung dieser sechs Staaten gesunken ist, gleicher­maßen wie die externe Bedrohung dieser sechs Staaten durch Russland und seine Verbündeten gestiegen ist. Das hat jetzt eben auch zur Konsequenz, dass vor allem Russland und die USA über die Zukunft der Ukraine verhandeln.

Ich habe gestern Abend relativ lange mit Martin Sajdik telefoniert, der viereinhalb Jahre lang Sondergesandter der OSZE für diesen Konflikt war. Martin versichert sehr glaubhaft, dass das OSZE-Monitoring in der Ostukraine wirklich Großartiges leistet und ganz, ganz wichtig ist. Was nur absolut fehlt, ist der politische Druck, dass die, die da monitoren, auch wirklich Zugang, freien Zugang, sicheren Zugang, zu allen Gebieten haben, auch in Russland, was notwendig wäre.

Was aber parallel dazu gleichermaßen fehlt, ist der politische Druck, dass auch Russland abkommensgemäß agiert. Ich habe lachen müssen, als Russland dieser Tage einge­fordert hat, dass die Minsker Verträge endlich umgesetzt werden müssen. Russland hält sich in ganz großem Umfang nicht an die Minsker Verträge, wenn es zum Beispiel darum geht, dass es ja eigentlich schon längst wieder die Ukraine sein sollte, die die Grenzen in den Separatistengebieten überwacht. Darüber hinaus fehlt der politische Druck, dass das Budapester Memorandum, was die Unversehrtheit der Grenzen der Ukraine betrifft, von Russland auch nur irgendwie respektiert würde.

Warum fehlt dieser Druck? Warum fehlt dieser Druck sowohl der Europäischen Union wie auch Österreichs? – Unter anderem deswegen, weil es ganz, ganz viele wirtschaft­liche Interessen gibt, die da querstehen: weil es österreichische Firmen gibt, die in Russland investiert haben, weil es russische Firmen in Österreich, in der EU gibt, die da auch Druck machen, und – das ist wahrscheinlich das Allerschlimmste beziehungsweise der schlimmste Faktor, warum dieser politische Druck nicht zustande kommt – weil wir schlicht und ergreifend von russischen Gaslieferungen abhängig sind, da es Generationen von Wirtschafts- und Umweltministern seit Martin Bartenstein – vor allem Minister der ÖVP – nicht geschafft haben, die Energiewende herbeizuführen, die wir endlich brauchen, da sie es nicht geschafft haben, endlich erneuerbare Energiequellen wirklich in einer Art und Weise auszubauen, dass wir eben nicht mehr von Importen fossiler Energieträger abhängig sind.

In diesem Zusammenhang ist es ein Witz, dass jetzt seit über einem Jahr ein Klimaschutzgesetz in Österreich fehlt (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer), dass wir nicht wissen, welche Ziele betreffend den Klimaschutz wir eigentlich haben. Das ist wirklich bedrohlich, und daran sieht man, dass Klimapolitik auch eine mehrfache globale Dimension hat, beispielsweise auch eine sicherheitspolitische Dimension.

Wissen Sie, ich bin jetzt seit vier Jahren in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, und als ich 2018 dort hingekommen bin, hat es aufgrund der Okkupation der Ukraine gerade Sanktionen gegen Russland gegeben; über mühsame Verhand­lun­gen ist Russland dann im Sommer 2019 wieder zurückgekommen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Gespräche und die Verhandlungen seither wesentlich anstrengender und nervenaufreibender geworden sind, dass es wesentlich mehr leere Kilometer gibt, dass es wirklich, wirklich mühsam ist, und trotzdem glaube ich, dass es besser ist, dass Russland am Tisch sitzt und dass wir mit Russland sprechen und nicht über Russland sprechen.

Aus gut informierten Quellen weiß ich, dass Putin vor allem vor zwei Dingen Angst hat: Das sind massive Demonstrationen gegen seine Regierung in russischen Städten und das ist beziehungsweise wäre ein Haftbefehl seine Person betreffend etwa vom Internationalen Strafgerichtshof aufgrund internationaler Verbrechen, die der ICC ahndet. Darum finde ich es auch so unglaublich wichtig – und ich bemühe mich seit in etwa sechs Jahren in Gesprächen mit ukrainischen Abgeordneten darum –, dass die


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Ukraine das Römische Statut ratifiziert, dass die Ukraine dem Internationalen Straf­gerichtshof beitritt. Ich glaube nämlich, das wäre ein sehr, sehr wichtiger Schritt: Sobald es eine Vorlage von Selenskyj gibt, könnte dieser Schritt dann auch wirklich erfolgen, denn mittlerweile gäbe es eine Mehrheit in der Rada, und der Beitritt der Ukraine zum ICC wäre ein wichtiger Schritt, damit Russland seine Politik nicht mit anderen Mitteln fortsetzt. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

10.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bösch. – Bitte.


10.13.41

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Das Nord-Stream-Projekt, diese Gaspipeline aus Russland, ist von einigen Vorrednern und auch von Ihnen, Herr Bundesminister, angesprochen worden. Ich glaube, dass das erst dann ein politischer Faktor sein wird, wenn in Berlin und in Wien die Wohnungen kalt sein werden; dann wird man darüber nachdenken müssen, in welcher Form wir diesbezüglich weiter agieren.

Sie, Herr Bundesminister, haben es aber richtig dargestellt: Wir sind in einer sehr schwierigen Lage, weil wir in diesem Konflikt sehr viele Mitspieler haben. Wir haben die USA, wir haben Russland und wir haben das betroffene Land, die Ukraine, wir haben aber auch die baltischen Länder, EU-Mitgliedstaaten, die sich natürlich fürchten, weil diese Länder auf ein halbes Jahrhundert eiserner russischer Faust des russischen Bären zurückblicken können, die wissen, was es bedeutet, wenn man mit eigenen Interessen in die Zwickmühle von Großmächten kommt, und die den russischen Bären auch dementsprechend kritisch einschätzen.

Es gibt darüber hinaus aber auch die Nato. Diese baltischen Staaten, diese EU-Mitglieder, sind auch Mitglieder der Nato geworden, Herr Bundesminister, und das aus gutem Grunde, nämlich weil sie der Europäischen Union und ihren Strukturen nicht trauen. Sie erkennen die strukturelle Schwäche der Europäischen Union, die auch schon von verschiedenen Vorrednern angesprochen worden ist, und haben sich der Nato angeschlossen. Die Nato ist das einzige jetzt funktionierende Militärbündnis der Welt.

Wir sind dankbar dafür, dass wir über ein halbes Jahrhundert Kalten Krieg die Nato als Schutzmacht hatten. Das ist die Nato aber nicht alleine, denn sie ist auch der militärische Arm der US-Außenpolitik, und das gilt es in diesem Konflikt, der vor uns steht, auch zu beurteilen. Diese Funktion der Nato, die Außenpolitik der USA hier militärisch zu sichern, ist ein wesentlicher Punkt. Die Nato hat sich nach dem Zusammenbruch des Eisernen Vorhanges grenzenlos nach Osten erweitert, und Russland wehrt sich gegen diese Erweiterung.

Erinnern wir uns zurück an die Sechzigerjahre, als die Sowjetunion vor der Haustür der USA, in Kuba, Atomraketen hat stationieren wollen! Das ist damals – zum Glück für uns alle im Westen – verhindert worden, aber es weist darauf hin, dass es eigene Sicher­heitsinteressen von Großmächten gibt, und die USA führen seit ihrer Gründung, seit 200 Jahren, Krieg um ihre Märkte. Das ist so bei Großmächten, das tun andere auch, und das kann keiner auf dieser Welt verhindern.

Wir aber, Herr Bundesminister, sind ein neutrales Land, und der wesentliche Punkt dabei ist jetzt nicht die Neutralität, sondern dass wir das einzige zentraleuropäische EU-Mitgliedsland sind, das nicht Vollmitglied der Nato ist. Wir hätten da die Möglichkeit, uns als Vermittler anzubieten: als Vermittler für beide Seiten, die in diesem Konflikt drinnen stecken. Derzeit scheint das unlösbar.

Wir als Republik Österreich sollten uns diesbezüglich als Vermittler anbieten, um auch sicherzustellen, dass wir eine Äquidistanz zwischen Washington und Moskau leben. Es


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muss uns, nicht nur uns als Österreicher, sondern auch uns als Europäer, klar sein, dass wir beide brauchen: Wir brauchen Washington, aber wir brauchen auch Moskau. Sie, Herr Bundesminister, haben ja richtigerweise erwähnt, dass ohne Russland kein Friede in Europa möglich sein wird. Deshalb möchte ich Sie auffordern, diese Äquidistanz auf europäischer Ebene zu leben und nicht einfach nachzuhüpfen, was Ihnen die EU-Partner vorhüpfen. Das, glaube ich, ist der falsche Weg, den Österreich in Europa gehen kann.

Erinnern Sie sich zurück an die Zeit unserer gemeinsamen Regierung, der Regierung von Freiheitlichen und der ÖVP! Dort ist es uns gelungen, auf europäischer Ebene eigenständige Wege zu gehen, sowohl in der Zuwanderungsfrage als auch in der Außenpolitik. Das sollten Sie sich als Beispiel nehmen, Herr Bundesminister! Sie sollten sich in dieser Richtung mehr bemühen, und das sollte Ihnen unser Land und der Friede in Europa eigentlich wert sein. (Beifall bei der FPÖ.)

10.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte sehr.


10.18.33

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Wir sprechen heute über den Konflikt der zwei größten Staaten in Europa. Dabei geht es um viele Menschen – 41 Millionen Menschen leben in der Ukraine, wenn wir von der Ukraine sprechen –, und ja, auch Österreich ist wirtschaftlich betroffen. Wir sind der sechstgrößte Investor in der Ukraine, 150 österreichische Betriebe haben Niederlassungen im Land, darunter schon sehr lange große Unternehmen wie Raiffeisen, Red Bull oder Porsche. Wir importieren viel aus der Ukraine – Rohstoffe wie beispielsweise Eisenerz – und exportieren auch viel dorthin. Der Konflikt betrifft uns massiv.

Was können wir tun? – Es war schon die Rede von der Östlichen Partnerschaft der EU. Diese existiert seit 2009. Sechs Länder inklusive Ukraine sind bei der Östlichen Part­nerschaft dabei. Das ist ein Versuch, mit diesen Ländern intensiv zusammenzuarbeiten, es ist aber kein Projekt Brüssel versus Moskau. Es ist eine Zusammenarbeit zum Beispiel auf Ebene der Resilienz, zum Beispiel im Kampf gegen Desinformation und Cyber- beziehungsweise hybride Bedrohungen – da wird unterstützt. Es ist Wieder­aufbau dabei und es werden Reformen wie beispielsweise jene in Bezug auf Rechts­staatlichkeit und Regierungsführung unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters gibt es den strategischen Kompass der EU. Das ist eine Initiative der EU mit dem Ziel, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den kommenden Jahren zu stär­ken. Das möchte ich jetzt nicht näher ausführen.

Ein bisschen möchte ich zu den Sanktionen sprechen; das ist das dritte Instrument, das uns zur Verfügung steht. Ich stimme überein, dass wir als Österreich eine Verantwortung haben, als EU eine Verantwortung haben, uns da zu beteiligen, sollten Sanktionen nötig sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich erwähnen: Trotz der bestehenden Sanktionen ist die EU nach wie vor Russlands wichtigster Handelspartner und Russland ist der viert­wichtigste Handelspartner der EU. Also da ist einiges zu tun.

Ich komme zum vierten Punkt, der mir sehr wichtig ist und der mir als guter Weg aus dieser Zwickmühle erscheint: die strategische Autonomie. Von dieser war noch nicht so viel die Rede. Strategische Autonomie bedeutet: Wir erinnern uns alle an den Beginn der Covid-19-Pandemie, in ganz Europa war keine Schutzausrüstung verfügbar. Wir haben sie in China bestellen müssen. Da bestand eine Abhängigkeit, und genau diese


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 84

Abhängigkeiten müssen wir reduzieren, Abhängigkeiten von einzelnen Ländern müssen wir reduzieren. (Beifall bei den Grünen.)

Bei diesem Konzept der strategischen Autonomie geht es also darum, dass wir unser multilaterales Handeln stärken, also mit vielen verschiedenen Ländern Handelsbezie­hun­gen aufbauen, die Abhängigkeit von einzelnen Ländern reduzieren und dadurch weniger anfällig für externe Bedrohungen sind. Genau das ist auch eine Dimension des derzeitigen Konflikts, denn wir sind abhängig von fossilen Rohstoffen aus Russland, aus Kasachstan, aus diesen östlichen Ländern. Diese Abhängigkeit müssen wir reduzieren, und dafür haben wir eine gute Lösung: Wir brauchen einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, die haben wir in Europa. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist natürlich nicht nur die Abhängigkeit von Rohstoffen, sondern auch die technolo­gische Abhängigkeit – technologische Abhängigkeit beispielsweise wieder von asiati­schen Ländern. Da geht es um Halbleitertechnologien. Also auch da müssen wir ganz massiv unsere Unabhängigkeit ausbauen, indem wir in diese Bereiche investieren und resilien­ter werden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Melchior und Wöginger.)

Ganz klar ist: Das bedeutet nicht, dass wir auf Multilateralismus, also auf die Zusam­menarbeit mit vielen Ländern, verzichten, sondern das bedeutet, dass wir die eigene Resilienz stärken. Die Lösung des Konflikts wird trotzdem in multilateralen Verhandlun­gen liegen, also nicht nur zwischen Russland und der Ukraine, sondern multilateral. Und die EU und auch Österreich müssen mit dabei sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. Bitte.


10.24.14

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause! Wir haben heute schon viel von Russlands Angst vor der Nato gehört, der Angst vor der Einkesselung, den Sicherheits­bedenken und vielem mehr. Vordergründig sind das ja auch verständliche Ängste, aber wenn man sich die Geschichte seit dem Ende des Kalten Krieges ansieht, dann passen diese vorgeblichen Ängste nicht wirklich zusammen.

Ich fasse einmal zusammen: Russland hat die Nato-Erweiterung in mehreren Schritten akzeptiert, zum Beispiel in der Charta von Paris aus dem Jahr 1990. Da sagt Russland ganz klar, dass jeder Staat seine Ausrichtung – politisch, sicherheitspolitisch, wirtschaft­lich – mit seinen Allianzen selber entscheiden kann.

In der Nato-Russland-Grundakte wurde vereinbart, was beide Seiten dürfen und was nicht. Und auch daran hat sich die Nato gehalten. 1993 hat Russland im Budapester Memorandum der Ukraine die Souveränität ihrer Grenzen garantiert. 2010 hat der damalige russische Präsident Medwedew nach einer großen Welle der Nato-Erweite­rung gesagt, dass Russland und die Nato ihr angespanntes Verhältnis endlich in den Griff bekommen haben.

Das klingt jetzt alles nicht nach einer panischen Angst vor dem Westen, vor allem da ja die Nato auch recht klargemacht hat, dass sie sich in die Belange der Ukraine nicht einmischen wird, solange es einen schwelenden Konflikt gibt. Warum jetzt gerade diese überschießenden Reaktionen? Warum jetzt gerade öffentliche Forderungen stellen, die einfach niemals akzeptiert werden können? Erwartet sich Putin tatsächlich eine Kapitu­lation des Westens? Oder sucht Putin nur einen Kriegsvorwand, um dann die Schuld dem Westen in die Schuhe zu schieben, weil dieser ja so unnachgiebig ist?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 85

Der Hintergrund ist meiner Meinung nach nicht hauptsächlich Russlands Angst vor der Ukraine. Es ist eher das ukrainische Modell, das Putin so viel Angst macht. Ukrainer sind Slawen, sie sind Teil des russischen Kulturkreises und, wie Putin ja auch selber gerne wiederholt, sie sind Teil des russischen Volkes. Wenn also die Ukrainer, die Teil des russischen Volkes sind, Europa und Russland miteinander vergleichen und sich dann Europa zuwenden, ja dann tut das Putin auch weh. Eine russische Kultur an den Grenzen Russlands, die sich von Moskau und damit auch von Putin abwendet, zeigt, dass die Kultur des starken Mannes vielleicht im Bröckeln begriffen ist. Das kann Putin natürlich nicht zulassen und muss da auch aktiv werden.

Jetzt hat die Ukraine jede Menge Probleme. Die Korruption ist allgegenwärtig, die Medienfreiheit ist nicht garantiert. Die Politik ist oft chaotisch. Es gibt eine Zivilgesell­schaft, die um Demokratie ringt. Genau dieses Ringen um Demokratie, diese Zivilgesell­schaft, dieser kämpfende Pluralismus ist aber das, was Putin in seinem Russland verhindern möchte. In der Ukraine ringen die Menschen um ihre Zukunft, in Russland wollen Putin und ein kleiner Zirkel die Zukunft der Menschen bestimmen. Und das geht sich natürlich nicht aus. Ein slawischer Nachbar, noch schlimmer: ein russischer Nach­bar, der ein Alternativmodell vorzeigt, darf einfach nicht sein. Jetzt kämpft also Putin nicht nur gegen die Nato, er bekämpft eigentlich unseren Lebensstil. Er bekämpft Europa. Er bekämpft unsere Werte und die müssen wir einfach verteidigen. Wir müssen unsere europäischen Werte verteidigen, denn es lohnt sich immer, für unsere Werte zu kämpfen.

Was also kann Europa tun? – Sie, Herr Minister, haben ja auch schon gesagt, dass wir die Ukraine nicht sich selbst überlassen dürfen. Der Konflikt ist keiner, der weit weg ist und uns kaltlassen darf. Es geht um den Angriff eines Autokraten gegen einen Staat, der sich dem Modell des freien Westens zuwenden möchte.

Es gibt ja mehrere Beispiele, wo Putin ebenfalls schon eingegriffen hat, Stichwort Kasachstan zum Beispiel, wo die Menschen auch Freiheit wollten und Putin einen Autokraten unterstützt. Belarus: Dort passiert gerade Ähnliches, das gleiche Ringen um Freiheit, das gleiche Ringen um Selbstbestimmung. Und wieder ist Putin da aufseiten der Diktatur.

Kollege Lopatka hat schon gesagt, dass die Verhandlungen an der EU vorbeilaufen. Das stimmt vielleicht so auch nicht ganz. Wie Sie richtig gesagt haben, Herr Bundesminister, ist die EU zwar durch die amerikanischen Partner gut eingebunden, aber es ist klar: Wenn wir nicht am Tisch sitzen und solange wir niemanden haben, der für uns mit einer Stimme spricht, sind wir kein akzeptabler Verhandlungspartner; denn wenn man immer zurückgehen und gemeinsam mit 26 Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich die Linie abstimmen muss, sind wir kein Partner, der ernst genommen wird. Wir brauchen deshalb eine gemeinsame Außenpolitik, wir brauchen den gemeinsamen europäischen Außenminister oder die gemeinsame europäische Außenministerin, um da auch einen Schritt weiterzukommen. In der Zwischenzeit müssen wir die Ukraine unterstützen und uns zu ihr bekennen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.29.22Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen darf ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung ge­mäß § 23 Abs. 4 verweisen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 86

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8977/J bis 9321/J

2. Anfragebeantwortungen: 8150/AB bis 8574/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (1328 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Übernahme­ge­setz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (1329 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg November 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfonds­gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 82 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/210000087452/2021, um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusam­menhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (1327 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (1297 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 – Reihe Einkommen 2021/1 (III-489 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2021/43 (III-508 d.B.)

Tätigkeitsbericht 2021 des Rechnungshofes – Reihe BUND 2020/44 (III-509 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Post AG – Qualität der Brief- und Paketzustellung im Universaldienst – Reihe BUND 2022/1 (III-530 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 87

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2020 bis November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-511 d.B.)

Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeits­marktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-516 d.B.)

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2021 (III-536 d.B.)

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2020 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-522 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 34 Innovation und Techno­logie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Ener­gie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-521 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-510 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-529 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-512 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-513 d.B.)

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-532 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landes­verteidigung (III-518 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 88

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vor­gelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-525 d.B.)

Sportausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-515 d.B.)

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-533 d.B.)

Tourismusausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-526 d.B.)

Umweltausschuss:

Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-517 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-519 d.B.)

Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie (III-534 d.B.)

Bericht über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umwelt­managementgesetzes, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-535 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-514 d.B.)

Nationaler Bildungsbericht Österreich 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-527 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-524 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie (III-520 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 89

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härte­fallfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-523 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-528 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art.50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Internationales Übereinkommen über die Be­kämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu krimi­nellen Zwecken

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters ist folgender Verhandlungsgegenstand eingelangt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen in 1310 der Beilagen.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Aus­schuss abzusehen und dies bei der Erstellung der Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.

Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass das dementsprechend vorgenommen wird.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8500/AB


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass gemäß § 92 der Geschäftsordnung das gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8500/AB der Anfrage 8672/J der Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verzicht auf Aspiration bei intramuskulärer Injek­tion hinsichtlich der Empfehlungen des RKI“ durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, aber spätestens um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Lindner beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 1523/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird“, eine Frist bis 31. März 2022 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird ge­schäftsordnungsgemäß nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 90

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 38 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl, 1326 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Absehen von der Auflagefrist für diesen Aus­schussbericht ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8, 9 und 10, 15 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 33 sowie 34 bis 37 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsi­dialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben heute eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“, daher ergibt sich die Redezeit wie folgt: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90 und NEOS 72 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Ge­schäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeord­neten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten, die Redezeit pro Debatte 5 Minuten.

Ich darf gleich zur Abstimmung kommen.

Wer mit den vorgestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Auch das ist wieder einstimmig. Ich danke.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.33.021. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektri­zitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investment­fonds­gesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1292 d.B.): Bundes­gesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) (1307 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 91

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1294 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III) (1308 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Herrn Vizekanzler Kogler, Herrn Bundesminister Brunner und Herrn Bundes­minister Mückstein begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort, bitte sehr.


10.33.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute die Steuerreform. Da sind einige Punkte dabei, die wir gerne mittragen und unterstützen. Da geht es im Wesentlichen um die Senkung der Steuern auf Arbeit. Es handelt sich einerseits um die Senkung der Tarifstufen der Ein­kommen-, der Lohnsteuer, andererseits um die Erhöhung des sogenannten Sozialver­sicherungsbonus und der Absetzbeträge, die dazu führt, dass Menschen, die für ihr Geld arbeiten, weniger Steuer zahlen. Das ist richtig, das ist wichtig, das unterstützen wir sehr gerne.

Wir anerkennen auch, dass die Regierung durch die Debatte klüger wird. Im ursprüng­lichen Entwurf waren ja ein paar Schildbürgerstreiche drinnen, wie etwa jene, dass die Steuersenkung unterjährig passiert, was zu einem unglaublichen bürokratischen Auf­wand geführt hätte, oder dass man nicht das Instrument des Sozialversicherungsbonus nimmt, sondern die Krankenversicherungsbeiträge senkt und komplizierte Refun­die­rungsvarianten macht. Es ist gut, dass Sie diesbezüglich nicht nur den Vorschlägen der Opposition – der Sozialdemokratischen Partei und auch anderer Oppositionsparteien –, sondern auch jenen von Arbeiterkammer, Gewerkschaft und so weiter Rechnung getra­gen haben. Das unterstützen wir.

Was im Wesentlichen passiert, ist, dass die Steuern auf Arbeit gesenkt werden, und zwar in etwa in der Höhe von dem, was die Menschen durch die kalte Progression mehr an Steuer zahlen – ich glaube, sogar etwas weniger –, denn wir haben in unserem Sys­tem ja eine automatische Steuererhöhung für jene, die arbeiten gehen und aufgrund ihrer Arbeit Steuer zahlen. Man gibt ihnen das zurück. Das ist gut, das finden wir richtig.

Für diejenigen aber, die für ihr Einkommen nicht arbeiten – es gibt ja auch Kapital- oder Vermögenseinkommen –, gibt es keine kalte Progression. Auch für die werden jedoch die Steuern gesenkt, obwohl sie nicht mehr Steuer zahlen. Die Regierung selber sagt in der Prognose: Jene, die für ihr Einkommen arbeiten, werden in den nächsten fünf Jahren um 25 bis 30 Prozent mehr Steuer zahlen – das sind die Regierungszahlen –, und jene, die über Kapital und Vermögen verfügen, werden nicht mehr zahlen als heute. Das sagen die Regierungszahlen. Das lehnen wir ab.

Da stellen wir uns natürlich die Frage: Wieso macht die Regierung das? Wieso ver­schlimmert sie unser Steuerstrukturproblem, dass nämlich Arbeit und Konsum heute zu hoch besteuert werden, Kapital und Vermögen hingegen zu niedrig? Wieso macht sie die Welt diesbezüglich schlimmer? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Vor wenigen Wochen haben wir alle durch die Veröffentlichung von Chatnachrichten ja mitlesen dürfen, was offenbar das Selbstverständnis der ÖVP und der ÖVP-Mitarbeiter in ÖVP-Kabinetten ist. Da schreibt ein altgedientes ÖVP-Kabinettsmitglied einem jungen: Du arbeitest in einem ÖVP-Kabinett! Du bist die Hure der Reichen! – Und der junge, noch nicht so erfahrene, antwortet: Danke, dass wir so offen darüber sprechen können!

Offenbar ist es also das Selbstverständnis der ÖVP und vor allem jener, die man nicht kennt und die die Politik in den Regierungsbüros umsetzen, dass sie für die Reichen und Mächtigen da zu sein haben, und nicht für jene, die jeden Tag fleißig arbeiten gehen, nicht für die breite Masse, nur für die Millionäre, nicht für die Millionen Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir uns ansehen, was diese Steuerreform für diese bedeutet, dann sehen wir: Ja, die ÖVP macht Politik für die Millionäre, für die Milliardäre, aber nicht für die Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Sie senkt die Konzernsteuern, also die Steuern für jene Konzerne, die heute – da sind sich alle Experten einig – ohnehin zu wenig bei­tragen.

Ich weiß, es gibt auch viele kleine GmbHs, die jetzt um 100, 200 oder 300 Euro weniger Steuern zahlen werden, aber die Großen zahlen um 1, 2 oder 3 Millionen Euro weniger Steuern. 80 Prozent des Senkungsvolumens entfallen auf 2 Prozent der größten Be­triebe in Österreich. Das heißt, Sie machen Politik für die ganz großen Konzerne. Ein paar Brösel fallen auch für die Kleinen ab, aber Ihnen geht es um die Milliardäre und um die großen Konzerne, nicht um die kleinen Betriebe, denn sonst würden Sie eine ganz andere Politik machen. Dann würden Sie zum Beispiel die Mindestkörperschaftsteuer senken, denn das käme den Kleinen zugute und nicht den Großen. Ihnen aber geht es um die Großen, Ihnen geht es um die Milliardäre und um die Konzerne. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.)

Wenn wir uns anschauen, wie Sie das im Vollzug machen, wie Sie die Steuergesetze vollziehen oder wie ein Milliardär wie Herr Wolf die Steuerbeamten behandelt, wird einem angst und bang. An dieser Stelle wirklich ein großer Dank an die vielen, vielen Steuerbeamten, denen egal ist, ob jemand Wolf heißt und ein Milliardär ist, und die darauf beharren, dass er – gegen den Willen der ÖVP – genauso seine Steuern zu bezahlen hat. – Danke für das Rückgrat und dass in Wahrheit Sie das aufgedeckt haben! Es waren Beamte, die diese Anzeige gegen namhafte ÖVP-Vertreter gemacht haben, weil sie für die Milliardäre gearbeitet haben.

Da sieht man: Der kriegt eine Steuervorschreibung – ich glaube, es waren 12 Millionen Euro –, Steuern, die er einfach zu zahlen hat. Und was macht die ÖVP? – Sie setzt sich dafür ein, dass er statt 12 nur 7 oder 8 Millionen Euro zahlen muss. Dann muss er noch Zinsen zahlen, und die ÖVP setzt sich dafür ein, dass er diese auch nicht zahlen muss. Die Kleinen müssen jeden Euro zahlen, denen wird das vom Gehalt abgezogen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Doppelbauer), um jeden Euro müssen sie betteln, damit sie ihn zurückbekommen. Bei den Reichen, bei den Milliardären kümmern Sie sich darum, dass sie möglichst keine Steuern zahlen.

Zur Ankündigung, dass man die Kursgewinnsteuer senken will: Ich weiß, es gibt auch Kleinanleger, die 100, 200, vielleicht 1000 Euro Steuer zahlen müssen und sich freuen würden, wenn sie die nicht zahlen müssten. Da geht es nur um ein paar Millionen Euro, die diese insgesamt weniger Steuern zahlen müssen, es geht aber um Hunderte Millio­nen – Hunderte Millionen! – für die Milliardäre in diesem Land.

Das ist offensichtlich das Selbstverständnis in der Realität der ÖVP, dass sie Politik für die Reichen macht, nämlich für die Milliardäre, und nicht für die Millionen hart arbeitender Österreicherinnen und Österreicher. Wieso die ÖVP das macht, wissen wir aus den


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Chats. Es ist ihr Selbstverständnis, dass sie sagt: Wir als ÖVP sind die Hure der Reichen! Wieso die Grünen da mitmachen, ist mir ein Rätsel. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte sehr, Herr Klubobmann.


10.41.38

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, eines weisen wir vehement zurück, und zwar den Klassenkampf, den Sie immer wieder betreiben, wenn es um große Steuerentlastungsmaßnahmen und auch um ein ökologisches System geht, das wir erstmals auch in Österreich einführen. Uns geht es darum, dass wir die Menschen entlasten. Gerade in Zeiten, in denen wir uns im Auf­schwung befinden, geht es um Stabilität, um Sicherung der Arbeitsplätze und des Stand­ortes und nicht um Klassenkampf, Herr Kollege Krainer. Das sollten Sie sich merken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Der ehemalige ÖVP-Vizekanzler Josef Riegler hat vor über 30 Jahren die ökosoziale Marktwirtschaft ins Leben gerufen. Das heißt, die soziale und ökologische Verant­wortung soll mit der marktwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Einklang gebracht wer­den. Das ist durchaus auch eine Grundlage für die ökosoziale Steuerreform, die wir heute hier beschließen.

Es ist zum einen die größte Steuerentlastung in der Zweiten Republik mit einem Gesamt­volumen von über 18 Milliarden Euro, zum anderen führen wir eine neue Systematik im Bereich der Ökologisierung in unserem Steuersystem ein. Das bedeutet auf der einen Seite eine breite Entlastung für alle, auf der anderen Seite könnte man auch sagen: Klimaschutz mit Hausverstand.

Wir vom ÖVP-Klub haben eine Broschüre gemacht (eine Broschüre mit dem Titel „Breite Entlastung für alle.“ in die Höhe haltend) – sie ist abzurufen unter www.oevpklub.at –, in der die wesentlichen Maßnahmen dieser ökosozialen Steuerreform aufgelistet sind. (Ruf bei der SPÖ: Wer hat sie gezahlt?)

Ich möchte einige wichtige Punkte daraus erwähnen: Wir entlasten alle arbeitenden Menschen. Wir senken die Steuersätze auf 30 und 40 Prozent. Der Eingangssteuersatz wurde bereits abgesenkt. Das bedeutet bis zu 1 230 Euro Entlastung pro Jahr und Steuerzahler. Der Faktor Arbeit wird mit 4,3 Milliarden Euro entlastet, und das einzig und allein über die Absenkung der Steuersätze und – im Bereich der Geringverdienerinnen und -verdiener, in dem wir bis zu rund 250 Euro mehr dazugeben – über den Sozialver­sicherungsbonus oder auch über die Anhebung des Verkehrsabsetzbetrages oder des Pensionistenabsetzbetrages. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Was Herr Kollege Krainer wieder einmal willkürlich vergessen hat, sind die Maßnahmen, die wir im Familienbereich setzen. Wir erhöhen den Familienbonus, den wir damals ge­meinsam mit der FPÖ eingeführt haben, von 1 500 Euro auf 2 000 Euro pro Jahr und Kind (Zwischenruf bei der SPÖ), bei den über 18-Jährigen von 500 Euro auf 650 Euro, und den Mehrkindbetrag heben wir für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuer bezahlen, von 250 auf 450 Euro an. Meine Damen und Herren, das sind die größten steuerlichen familienpolitischen Maßnahmen, die es jemals gegeben hat, und diese werden wir weiter fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Für die Zuseherinnen und Zuseher ist es, glaube ich, wichtig, dass man auch Beispiele gibt. Nehmen wir ein Ehepaar mit zwei Kindern – das gibt es Gott sei Dank noch in unserer Republik –, das arbeiten geht und seinen Teil für die Allgemeinheit leistet.


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Nehmen wir ein Paar mit einmal 2 167 Euro netto, einmal rund 2 200 Euro netto und zwei Kindern im Alter von fünf und neun Jahren. Sie leben zum Beispiel bei mir zu Hause in meinem Bezirk, in Schärding. Dort fallen alle 30 Gemeinden unter den Klimabonus von 200 Euro, weil wir ländlich strukturiert sind, weil wir auf das Auto angewiesen sind und weil wir keine Infrastruktur wie in Wien haben, wo ich, wenn ich vor die Haustüre gehe, überall – sehr vorbildlich – alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.

Diese Familie mit zwei Kindern erhält eine Gesamtentlastung inklusive Klimabonus von 2 783 Euro pro Jahr. Wenn man den Klimabonus separat rechnet – das sind 600 Euro pro Jahr –, sind es also 2 183 Euro pro Jahr. Meine Damen und Herren, ich habe bereits etliche Steuerentlastungen in diesem Hause erlebt und auch immer mitbeschlossen, aber das ist eindeutig die größte. Das Geld kommt in den Brieftaschen der Menschen auch an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Oder nehmen wir zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit einem fünfjährigen Kind, die arbeiten geht – nehmen wir an, als Mitarbeiterin im Spital, wo man derzeit auch sehr belastet ist – und 1 544 Euro netto verdient. Auch dort entlasten wir mit 854 Euro. Davon beträgt der Klimabonus 300 Euro.

Oder nehmen wir ein Pensionistenehepaar – wieder aus dem ländlichen Raum – mit zwei Pensionen, einmal 1 220 Euro, einmal 1 044 Euro – das gibt es hundertausendfach in Österreich –, dann beträgt die Gesamtentlastung für dieses Pensionistenehepaar 850 Euro pro Jahr.

Das ist etwas, das wir umsetzen wollen: eine ganz breite Entlastung, und zwar nicht nur für die arbeitenden Menschen und die Familien, sondern auch für die Wirtschaft, für unseren Standort und auch für die Landwirtschaft. Wir stehen dazu, meine Damen und Herren, dass auch der Standort abgesichert werden muss, gerade in Zeiten, in denen wir aus einer schweren Krise kommen und es darum geht, jetzt auch zu unterstützen.

Weil Sie, Herr Kollege Krainer, von den kleinen Betrieben gesprochen haben: Ja bitte, für wen ist denn der Gewinnfreibetrag, den wir von 13 auf 15 Prozent anheben? Für wen sind denn die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die wir von 800 auf 1000 Euro anheben? Für wen ist denn die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge auch im Bereich der Selbstständigen und der Landwirtschaft, für die wir 60 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen? – Das sind die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer und der Mittelstand, den wir damit entlasten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ja, wir stehen auch zur Senkung der Körperschaftsteuer um 2 Prozent. Wissen Sie, warum? – Weil das Betriebe betrifft, die Hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter beschäftigen, weil das Leitbetriebe in Österreich sind, auf die wir auch stolz sind. Ich verstehe nur eines nicht: Sie (in Richtung SPÖ) stellen dort die Betriebsrätinnen und Betriebsräte – zum Beispiel in der Voest – und stellen sich gegen diese Maßnahme. Das bedeutet Absicherung der Arbeitsplätze, das bedeutet Nachhaltigkeit auch im Bereich der Standortpolitik für diese Betriebe. Da geht es um Hunderttausende Arbeitsplätze, aber von der Politik haben Sie sich anscheinend schon längst verabschiedet – wir nicht, meine Damen und Herren, wir unterstützen diese Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft haben wir schon etliche Maßnahmen umgesetzt, aber natürlich braucht der Bauer seinen Traktor. Ja, wenn die Technologie fortschreitet, dann werden die Bäuerinnen und Bauern das auch annehmen. Derzeit ist es bei mir daheim so, dass man Diesel braucht, damit der Traktor fährt. Wir brauchen auch die Lebensmittel, mit denen wir tagtäglich unsere Tische decken, daher werden wir die CO2-Bepreisung im Bereich der Landwirtschaft kompensieren.


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Energieautarke Bauernhöfe sind mit zusätzlich 25 Millionen Euro abgebildet, und – was wir heute noch per Abänderungsantrag abändern – für jene, die die kleinsten Pensionen im Bereich der Landwirtschaft haben, und das sind viele, senken wir das fiktive Aus­gedinge noch einmal von 10 auf 7,5 Prozent ab. Sie haben einmal gesagt, das sei Klien­telpolitik. – Das ist Sozialpolitik, meine Damen und Herren, die wir hier umsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Wesentliche sind natürlich die Umweltmaßnahmen. Ja, wir müssen da einen Schritt weitergehen, weil wir natürlich unsere Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen. Wir setzen die CO2-Bepreisung mit einem regionalen Klimabonus, der abgestuft ist – zum Beispiel sind es in meiner Heimatgemeinde Sigharting 200 Euro und hier in Wien 100 Euro –, um. Für Kinder bekommt man jeweils die Hälfte dazu, dazwischen gibt es Abstufungen von 167 und 133 Euro. Das ist gut über die österreichische Landkarte verteilt, meine Damen und Herren. Und es ist Klimaschutz mit Hausverstand: zum einen ein Zuschlag auf die Tonne CO2-Ausstoß, zum anderen eine regionale Abfederung für jene Menschen, für Zigtausende Pendlerinnen und Pendler in unserer Republik, die zum Beispiel das Auto brauchen, weil sie zum Bahnhof oder zum Arbeitsplatz fahren. Das ist eine Politik, die mit Sach- und Hausverstand auch eine Ökologisierung herbeiführt.

Weitere Maßnahmen sind die Sauber-Heizen-Offensive und die Initiative raus aus Öl und Gas. Wir müssen das einfach auch da zustande bringen, daher wird dafür Geld in die Hand genommen: beispielsweise für die thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbauten 60 Millionen Euro pro Jahr. Damit wir, wo immer es möglich ist, raus aus diesen Ölheizungen und Gasheizungen kommen, werden auch für den Heizkessel­tausch zusätzlich 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Das ist eine breite Entlastung für alle Menschen in Österreich, nicht für einige wenige, sondern für alle Menschen in Öster­reich, wenn man den Klimabonus mitberücksichtigt. Wir leiten die Ökologisierung des Steuersystems ein und sichern damit den Aufschwung. Das bringt Stabilität und stärkt die Nachhaltigkeit in unserem Land.

Meine Damen und Herren, wenn man diesem großen Entlastungs- und Ökologisie­rungs­paket nicht zustimmt, dann meint man es nicht gut mit der Zukunft des Landes. Daher: Stimmen Sie zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

10.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


10.51.28

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Österreiche­rin­nen und Österreicher! Diese Steuerreform ist die größte Mogelpackung in der Zweiten Republik, sie ist weder öko noch sozial. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Doppelbauer.)

Es ist eine ökoasoziale Steuerreform, die von den Österreichern selbst durch die kalte Progression und durch die neue CO2-Strafsteuer, die ja nichts anderes als eine Mine­ralölsteuererhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist, finanziert wird.

Nicht umsonst hat der Rechnungshof in seiner Stellungnahme vom 6.12.2021 zur Steuerreform Folgendes festgehalten – ich darf den Rechnungshof zitieren –: „Zusam­menfassend hält der RH zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen fest, dass die Zahlen und Daten in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung teilweise nicht herge­leitet bzw. nicht nachvollziehbar ermittelt sind oder teilweise fehlen.“ – So viel zum Zah­lenwerk dieser Steuerreform.


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Diese Steuerreform macht das Steuerrecht auch nicht einfacher und gerechter, son­dern – ganz im Gegenteil – komplizierter und ungerechter.

Erstes Beispiel: Kein vernünftig denkender Legist lässt eine Einkommensteuertarifreform unterjährig in Kraft treten, sondern immer nur zum 1.1. eines Jahres. Ein unterjähriges Inkrafttreten ist für die Lohnverrechner und Unternehmer, aber natürlich auch für die Finanzverwaltung ein administrativer und bürokratischer Super-GAU.

Diese Steuerreform wird erst Mitte Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. In der Lohnverrechnung müssen dadurch die Gehälter für Jänner und Februar noch mit dem alten Einkommensteuertarif, mit den 35 Prozent, abgerechnet werden. Der Gesetz­geber schreibt dann vor, dass spätestens bis zum 31. Mai die mit dem alten ESt-Tarif falsch abgerechneten Monate wieder korrigiert werden müssen. Das heißt, alles muss aufgerollt werden, das heißt, dass diese falsch abgerechneten Monate doppelt abge­rechnet werden müssen, was natürlich zu höheren Kosten in der Lohnverrechnung führt. So sehen eine Digitalisierung und eine Vereinfachung der Lohnverrechnung unter dieser türkis-grünen Bundesregierung aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders amüsant ist es, wenn man sich dann die Einleitung der WKO-Stellungnahme vom 2.12.2021 durchliest; Herr Generalsekretär Kopf ist ja auch Angehöriger dieses Hauses. Dort heißt es – ich zitiere –: „Der Entwurf bringt für die Wirtschaft [...] eine Entlastung im Bereich der Steuerbürokratie“. – Genau das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege Kopf!

Weil wir gerade beim Thema Vereinfachung der Lohnverrechnung sind: Bei der Mitar­beitergewinnbeteiligung sieht die „Vereinfachung der Lohnverrechnung“ – unter Anfüh­rungszeichen – so aus, dass die Mitarbeitergewinnbeteiligung zwar einkommensteuer­frei ist, sehr wohl aber den Lohnnebenkosten und der Sozialversicherung unterliegt, was die Lohnverrechnung natürlich wieder komplizierter macht. Anzumerken ist auch, dass aufgrund der Sozialversicherungspflicht die Besserverdienenden, also diejenigen, die über der SV-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, überproportional von der neuen Rege­lung profitieren.

Drittes Beispiel: Der Sonderausgabenabzug für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems bringt nur Büro­kratismus und bringt jenen Personen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, über­haupt nichts. Eine Erhöhung der Direktförderung wäre da die bessere Lösung gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein viertes Beispiel ist die Besteuerung der Kryptowährungen. Wir sind uns wohl alle einig, dass es sich bei den Kryptowährungen um eine hoch spekulative Investitionsform handelt. Daher ist auch die steuerliche Besserstellung der Kryptowährungen beim Abzugsverbot und bei den Anschaffungsnebenkosten im Vergleich zum Sparen, Kaufen von Bundesanleihen oder Kaufen von Aktien vollkommen unverständlich. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Kryptowährungen im steuerlichen Bereich besser als zum Beispiel das einfache Sparen gestellt sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Fünftes Beispiel: Kommen wir zum Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz und zum Klimabonusgesetz. Für Benzin und Diesel bedeutet die türkis-grüne CO2-Straf­steuer eine zusätzliche Belastung von 7,7 beziehungsweise 8,8 Cent pro Liter im ersten Jahr. 2025 wird die CO2-Strafsteuer dann bereits 13 beziehungsweise 14,8 Cent pro Liter betragen. Wir dürfen nicht vergessen, dass bei Benzin bereits 50 Prozent Abgaben­belastung besteht, und bei Strom ist die Belastung sogar 55 Prozent. Da könnte man ansetzen. Wir werden dazu heute noch einen entsprechenden Antrag einbringen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Diese türkis-grüne CO2-Strafsteuer, die ja nichts anderes als eine Mineralölsteuer­erhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist, und der Klimabonus sind auch in der verwaltungstechnischen Abwicklung neue Bürokratiemonster. Es ist eine Steuer, die durch den Finanzminister kompliziert eingehoben wird und dann in Form eines regionalen Klimabonus von der Umweltministerin noch komplizierter und auch noch ungerecht verteilt wird. Warum muss man zwei Ministerien damit beschäftigen? Das Umweltministerium hat überhaupt keine Daten. Warum kann das nicht das Finanz­ministerium, in dem fast alle notwendigen Daten vorhanden sind, allein machen? Die ausschließliche Auszahlung des regionalen Klimabonus durch das BMF wäre kosten­effizienter und würde auch den Prinzipien der Datensparsamkeit und der Datensicherheit gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Ein weiterer Aspekt zur CO2-Strafsteuer: Es wird sogar eine eigene Behörde mit bis zu 65 neuen Planstellen erfunden, das sogenannte Amt für den nationalen Emissions­zertifi­katehandel. So sieht die Verwaltungsvereinfachung unter Türkis-Grün aus. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Zudem werden die betroffenen Unternehmen mit umfassenden Berichtspflichten und Überprüfungsmaßnahmen belastet. Auch das hat der Rechnungshof in seiner Stellung­nahme massiv kritisiert. Wenn man sich die Stellungnahme der WKO durchliest, die ja eigentlich die Unternehmer vertreten sollte, dann klingt das so, als wäre das alles kein Problem. Die Schaffung einer eigenen Behörde mit bis zu 65 neuen Planstellen stört die Wirtschaftskammer überhaupt nicht, ganz im Gegenteil, die Wirtschaftskammer fordert sogar in ihrer Stellungnahme das Einrichten eines Beirates der Sozialpartner mit umfas­senden Berichtspflichten der betroffenen Ministerien an den Beirat. (Abg. Loacker: Mit der aufgeblasenen Verwaltung kennt sich die Wirtschaftskammer aus!) Das bezeichnet die WKO dann als Entlastung im Bereich der Steuerbürokratie.

Der Klimabonus ist nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern er wird auch höchst ungerecht verteilt. Die CO2-Strafsteuer betrifft nämlich nicht nur die Mobilität, sondern auch das Heizen. Die Heizkosten und die Energieversorgung bleiben aber beim Klima­bonus vollkommen unberücksichtigt. Wie treffsicher der regionale Klimabonus ist, sieht man am oft zitierten Beispiel Ketzergasse, wo die Hausnummer über die Höhe des Klimabonus entscheidet, und das ist kein Einzelfall. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Entlastungsschritte dieser Steuerreform – von der Lohn- beziehungsweise Ein­kommensteuersenkung bis zur Mitarbeitergewinnbeteiligung – entsprechen mehr oder weniger dem, was ich im Jahr 2019 mit dem damaligen Finanzminister Löger ausver­handelt habe. Daher werden wir diesen Teilen der Steuerreform auch unsere Zustim­mung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.01


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Klubvorsitzende Sigrid Maurer zu Wort gemel­det. – Bitte.


11.01.09

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen und Minister auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuhörerInnen und ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Heute beschließen wir sie ja endlich und endgültig: Die ökosoziale Steuerreform, die wir das ganze letzte Jahr verhandelt und im Herbst präsentiert haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Wir Grüne sind mit dem Versprechen in diese Regierung gegangen, dass wir auf das Klima und unsere Umwelt aufpassen (Zwischenruf bei der FPÖ), damit unsere Kinder


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und unsere Enkelkinder eine lebenswerte Zukunft haben, dass auch sie auf diesem Planeten gut leben können und eine lebenswerte, gute Zukunft haben. (Abg. Hafenecker: Da müsste man aber die Grünen ...!)

Deshalb tun wir jetzt, was uns der Hausverstand sagt, und machen eine seit 30 Jahren bestehende Forderung der Grünen zur Wirklichkeit: Wir revolutionieren unser Steuer­system. Wir drehen nicht mehr an kleinen Schrauben, sondern wir setzen ein völlig neues Zahnrad in die Maschine ein. Es geht dabei nicht nur um eine Steuerreform, so wie es halt viele Steuerreformen gab, sondern es geht um eine ökosoziale Steuerreform. Es geht um die Ökologisierung unseres Steuersystems, und diese Steuerreform ist damit eine Kehrtwende in der Art und Weise, wie wir mit dem ökologischen Schaden und dem ökologischen Nutzen umgehen. Klimaschutz und soziale Verantwortung werden in das Zentrum unseres politischen Handelns gestellt und miteinander verknüpft. Ökologisch und sozial sind zwei ganz zentrale Begriffe grüner Politik, und das findet sich jetzt in dieser Steuerreform. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir tun das aus Verantwortung für das Klima und unsere Natur, aus Verantwortung für ein gutes Miteinander. Klimaschädliches Verhalten bekommt jetzt erstmals ein Preis­schild, und zugleich werden insbesondere mit dem Klimabonus und der Erhöhung des Sozialversicherungsbonus niedrige Einkommen stärker entlastet. Es erfolgt eine Erhö­hung des Kindermehrbetrages – das wurde hier schon ausführlich erwähnt –, es erfolgt auch eine Senkung der Tarifstufen. Es ist dies ein großes, großes Entlastungs­paket.

Wir Grüne sind überzeugt davon: Klimaschutz ist auch das Rezept für soziale Gerech­tigkeit. Wir führen mit dieser Steuerreform einen Preis für CO2 ein, und gleichzeitig verteilen wir das Geld, das wir dadurch einnehmen, wieder zurück an die Haushalte und an die Menschen, und zwar je nachdem, wie sie sich verhalten.

Der Klimabonus funktioniert so, dass Menschen, die in einer Gegend wie beispielsweise Wien wohnen, wo der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist und man sich leicht klima­freundlich verhalten kann, 100 Euro zurückbekommen. In Gegenden, in denen man sich durchaus entscheiden kann, ob man sich klimafreundlich verhält oder nicht, beträgt der Beitrag 150 Euro. Das bedeutet letztlich: Wenn man sich klimafreundlich verhält, dann bleibt einem mehr übrig vom Klimabonus. Schließlich sorgen wir betreffend die Gegen­den, die noch nicht gut erschlossen sind, die weit entfernt von guter Infrastruktur sind und wo es wenig öffentlichen Verkehr gibt, mit 200 Euro dafür, dass diese Menschen keinen Nachteil aus dieser Steuerreform haben. – Diese Ökologisierung des Steuer­systems ist notwendig und extrem wichtig, damit wir unser Ziel erreichen, nämlich Klima­neutralität bis 2030, und damit schaffen wir jetzt einen riesigen Meilenstein auf dem Weg dorthin. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber auch auf den Sozialteil eingehen, und an dieser Stelle muss ich schon sagen: Kollege Krainer! Du schätzt ja den Budgetdienst und auch die Analysen sehr, und ich meine, du tust das zu Recht, denn das tun wir alle hier im Parlament. Es wird hier immer wieder gesagt, diese Steuerreform sei weder ökologisch noch sozial. Wenn man sich aber die Daten und die Analyse anschaut, dann sieht man ganz klar, dass das Gegenteil der Fall ist: Von Ökologisierung konnte bei vergangenen Steuerreformen ganz sicher nicht die Rede sein, und was die soziale Verteilung beziehungsweise die Vertei­lungsbilanz dieser Steuerreform betrifft, so ist diese wesentlich besser als bei vergan­genen Steuerreformen. Auch was die Verteilung zwischen Männern und Frauen betrifft, steigen wir jetzt viel besser aus. Kollege Koza wird das noch detaillierter ausführen.

Das ist die Verteilungsperspektive (eine Tafel mit einem Säulendiagramm mit dem Titel „Verteilung Gesamtvolumen der ökosozialen Steuerreform und der Steuerreform 2015/16“


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in die Höhe haltend), die wir haben. Nun meine Frage: Wie hat es denn mit der Steuer­reform unter einem roten Kanzler ausgeschaut? – Da haben die zwei obersten Quintile am stärksten profitiert. Mit der ökosozialen Steuerreform dieser Regierung profitieren hingegen die drei unteren Quintile am meisten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf verweisen: Die Teuerung, die Inflation, die hohen Preise für Energie sind jetzt immer wieder Thema, und das wird auch immer wieder von der Opposition hier vorgebracht. Deshalb möchte ich noch darauf verweisen, was in dieser Steuerreform bereits alles für die niedrigen Einkommen und in dieser Frage getan wird: Es gibt 150 Euro für Menschen, die arbeitslos sind, und für Menschen mit niedrigem Einkommen. Das sind 100 Millionen, die wir da ausschütten und die einer Dreiviertelmillion Österreicherinnen und Österreichern zugutekommen. Wir haben den Klimabonus, der ganzjährig ausbezahlt wird, das sind 600 Millionen. Wir haben den Sozialversicherungsbonus überhaupt vorgezogen, denn aus dem Grund, dass wir wissen beziehungsweise wussten, dass die Energiepreise im Herbst stark steigen werden, kommt die CO2-Bepreisung erst im zweiten Halbjahr, damit wir hier keine zusätzliche Belastung schaffen. Der SV-Bonus hingegen wurde 2021 aber aufs ganze Jahr vorgezogen, und das sind 700 Millionen. Außerdem entfällt der Ökostrom­beitrag, das sind 110 Euro pro Haushalt, 400 Millionen insgesamt.

Wir haben also 1,8 Milliarden Entlastung für knapp vier Millionen Haushalte. Das sind im Schnitt 450 Euro, und daher ist es absolut falsch, zu sagen, dass diese Steuerreform nur den Millionären dient. Diese Steuerreform ist verteilungspolitisch wirklich extrem gut, das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal in Richtung Sozialdemokratie betonen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir arbeiten in dieser Regierung täglich daran, dass klimafreundliches Verhalten in Zukunft günstiger und einfacher wird, zum Beispiel auch mit dem Klimaticket, der Ökoinvestitionsprämie, dem Bahnausbaupaket, der Offensive raus aus Öl und Gas. Das wurde schon genannt. Das Gute wird also weiterhin günstiger, und das Schädliche bekommt einen gerechten Preis. Ich denke, das ist ein guter Weg für die Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.08


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.


11.08.31

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Finanzminister! Es gibt diesen schönen Spruch, dass der Wille fürs Werk steht. – Sie sind hier jetzt ganz neu und sozusagen gerade erst in Ihrer Funktion gestartet. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Ich kann es Ihnen aber trotzdem nicht so einfach machen, denn das Thema ist einfach zu wichtig. Es geht um eine sozial gerechte Ökologisierung des Steuersystems. (Abg. Ottenschläger: Das wird gemacht!)

Dafür braucht es zwei Dinge, die miteinander verbunden werden müssen. Das eine ist eben eine steuerliche Entlastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Es braucht aber zweitens vor allem auch eine ehrliche Übernahme von Verantwortung betreffend das Thema Klima, um das Wohl­ergehen der kommenden Generationen wirklich zu sichern, und nicht nur eine schöne grüne Marketingpolitik oder ein schönes Narrativ, das hier vorgelegt wird.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 100

Damit komme ich schon zu meiner Kritik: Diese Steuerreform schafft weder das eine noch das andere. Der notwendige Umschwung vor allem auch bei Österreichs CO2-Emissionen wird damit nicht erreicht werden. Das sagen auch alle Expertinnen und Experten.

Jetzt können wir schon darauf eingehen, dass es einzelne Punkte gibt, die wir wirklich sehr gut finden, die wir auch unterstützen. Das haben wir im Ausschuss schon gesagt, das werden wir heute auch so abstimmen – ich sage nur: klimafreundliche Investitionen oder auch die Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe, die wir natürlich begrüßen, der erste Schritt zur Mitarbeiterbeteiligung, obwohl es da sicherlich noch mehrere Schritte brauchen wird, um auf das nächste Level zu gehen.

Was ich auch persönlich schön finde, war Ihre Ankündigung, dass eben die KESt für Wertpapiere abgeschafft werden soll. Vielleicht können Sie dazu nachher noch etwas sagen, das haben Sie ja auch ein paar Mal medial gesagt, das war eine Ankündigung. Ich hoffe sehr, dass sie kommen wird. Das wäre ein ganz, ganz wichtiges Zeichen. (Beifall bei den NEOS.)

Damit komme ich zur anderen Seite der Medaille. Was uns schmerzhaft fehlt, was wir schmerzhaft vermissen – das werden sich die meisten schon denken können –, ist die Abschaffung der kalten Progression. Wir haben es heute wieder gelesen, es gibt jetzt neue Inflationsankündigungen beziehungsweise -berechnungen, es sind ungefähr 4 Pro­zent. Sie haben vor der Wahl auch versprochen, diese kalte Progression abzu­schaffen, denn sie führt dazu, dass sich die Menschen die Tarifsenkungen einfach selber finan­zieren. Das heißt, das ist einfach schlitzohrig.

Länder wie die Schweiz oder Schweden haben es auch geschafft, das abzuschaffen, und das muss auch das Ziel hier sein. Sie sollten einfach darauf verzichten, den Steuer­zahlerInnen huldvoll das Geld, ehrlich gesagt auf nicht ganz korrekte Art und Weise, aus der Tasche zu ziehen. (Abg. Ottenschläger: Hallo! Hallo!) Das sollten Sie nicht tun, damit es wirklich eine faire Entlastung gibt. (Beifall bei den NEOS.)

Ich werde nicht müde werden, meine Damen und Herren, das immer wieder zu betonen, auch hier im Hohen Haus, und deswegen gibt es auch heute wieder einen Entschließungs­antrag von meiner Fraktion:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kalte Progression endlich abschaffen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Progression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 jährlich an die Inflation angepasst werden.“

*****

Ich würde mich freuen, wenn Sie darauf eingehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 101

Damit komme ich auch schon zu meinem zweiten Punkt, dabei geht es mir wirklich um die Klimafreundlichkeit dieses Pakets. Was wir NEOS wollen  wir haben das, glaube ich, auch sehr ernsthaft diskutiert , ist eine CO2-Bepreisung, die diesen Lenkungspfad zur Klimaneutralität auch wirklich schafft. Wir wollen das im Gegenzug aber natürlich aufkommensneutral. Die Steuern auf Erwerbsarbeit und Unternehmenssteuern müssen weiter gesenkt werden, denn was wir nicht wollen, ist eine Erhöhung der Steuerquote.

Was wäre also hier zu tun? Man bräuchte wirklich einen vernünftigen Preis, um diese Lenkung auch zu erreichen. Es haben alle Expertinnen und Experten gesagt: Das Paket, das hier vorgelegt worden ist, kann man einen ersten Schritt nennen, aber es wird definitiv nicht ausreichen, um die Ziele, die ausgeschildert worden sind, zu erreichen. Über den missglückten Klimabonus werden wir heute noch mehr hören, mein Kollege Loacker wird auch noch darauf eingehen.

Vielleicht noch ein letzter Punkt, da geht es mir um die Subventionen: Es gibt in Österreich 4 Milliarden Euro an umweltschädlichen Subventionen, die jedes Jahr bezahlt werden. Es geht um das Dienstwagenprivileg, es geht um das Dieselprivileg und es geht auch um die Pendlerpauschale. Das sind alles Themen, die Sie in dieser Reform nicht einmal angegriffen haben, daher kann man einfach nicht von einer geglückten Reform sprechen, die wirklich ihre Ziele erreichen wird.

Meine Damen und Herren, das ist nicht nur ein Thema für das Klima, sondern es ist vor allem auch ein Thema für den Steuerzahler, denn mit 2030 werden wir im Jahr 9 Mil­liarden Euro an Kosten auf uns zukommen sehen, wenn wir die Klimaziele nicht erreichen. Lassen Sie es mich zusammenfassen: Mit dieser Steuerreform wird es nicht gelingen, deswegen hätten wir uns gerade von einer grünen Regierungsbeteiligung viel mehr in diese Richtung erwartet. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kalte Progression endlich abschaffen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 139. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabe­ge­setz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifi­katehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.) – TOP 1

Die versteckte Steuererhöhung

Die Kalte Progression, also die versteckte jährliche Steuererhöhung, entsteht, weil die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation ange­passt werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. Die Kalte Progression betrifft also alle Lohnsteuerpflichtigen und, entgegen der gängigen Auffassung, nicht nur jene, die aufgrund der Inflationsabgeltung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 102

in die nächst höhere Steuerstufe rutschen. Wenn der Bruttolohn steigt, steigt auch der Durchschnittssteuersatz – jener Anteil des Einkommens, der an den Finanzminister geht, nimmt also zu. Sie entsteht, sobald das zu versteuernde Einkommen einer Person an die Inflation angepasst wird und in der Folge zumindest den ersten Grenzsteuersatz überschreitet.

Entlastung aufgehalten, versprochen und doch nicht umgesetzt

Mehrfach haben Bundesregierungen die Abschaffung der Kalten Progression angekün­digt. Aktuell bekannt gewordene Akten zeigen auf, dass es bereits 2016 unter der Bundesregierung von Bundeskanzler Kern (SPÖ) und Vizekanzler Mitterlehner (ÖVP) Bestrebungen gab, die Kalte Progression abzuschaffen. Wie nun bekannt ist, interve­nierten 2016 einzelne Mitglieder der Bundesregierung und deren Umfeld, wie der spätere Mitterlehner-Nachfolger und der damalige Generalsekretär im Finanzministerium Schmid, um diese wichtige Reform aufzuhalten. Vor der Nationalratswahl 2017 hatten sowohl ÖVP als auch FPÖ die Abschaffung der Kalten Progression angekündigt, vor der letzten Wahl 2019 versprachen dies dann alle Parteien ausdrücklich. Im ausverhan­delten Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen fehlt wieder das volle Bekenntnis zum parteiübergreifenden Versprechen aus dem Wahlkampf 2019.

Selbst bezahlte Steuerreform statt versprochener Entlastung für Österreichs Steuer­zahler_innen

Am 3. Oktober 2021 präsentierte die Bundesregierung ihren Entwurf einer Steuerreform. Von der größten Entlastung der Steuerzahler_innen in der zweiten Republik war die Rede und dennoch hielt die Bundesregierung entgegen eigener Zusagen an der Kalten Progression fest. Der Effekt für das Budget ist nämlich zu bedeutsam. Pro Prozentpunkt Inflation fließen rund 250 Millionen Euro ins Budget, rechnete der ehemalige Finanzminister Hartwig Löger einmal vor. In den letzten Jahren haben die Menschen in Österreich sich die groß angekündigte Entlastung somit selbst finanziert.

Nach Berechnungen von NEOS belaufen sich die Mehreinnahmen durch die Kalte Pro­gression zwischen dem Jahr 2013 und 2023 auf rund 11,88 Milliarden Euro. Das Institut EcoAustria schätzt, dass die Kalte Progression ohne Steuerreform zwischen 2019 und 2025 zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von insgesamt 19,5 Milliarden Euro führen würde. Anhand einzelner Beispiele lässt sich dies ebenfalls aufzeigen: Eine Beraterin in einer Kreativagentur mit einem Gehalt von 55.000 Jahresbrutto gab 2016-2021 insge­samt unbemerkt an den Finanzminister 1527 EUR ab und bekommt dafür im Jahr 2022 eine Entlastung von 325 EUR. Von der Entlastung bleibt ihr also nichts mehr übrig. Im Gegenteil: die Kalte Progression hat 1202 EUR mehr gekostet, als sie bei der Steuer­reform 2022 wieder zurückbekommt. Ohne Abschaffung der Kalten Progression kommt es trotz Steuerreform für einzelne Gruppen unterm Strich zu einer steuerlichen Mehr­belastung. Das betrifft vor allem Haushalte ohne Kinder, da ein wesentlicher Teil des Entlastungsvolumens auf den Familienbonus entfällt.


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Versprechen ernst nehmen und Kalte Progression abschaffen

Damit nicht jede Regierung aufs Neue die größte Steuerreform aller Zeiten beschließen muss, um den Steuerzahler_innen das zurückzugeben, was sie ihnen zuerst über die Kalte Progression abgenommen hat, sollte endlich die Kalte Progression dauerhaft abgeschafft werden. Die Steuerstufen müssen daher automatisch jährlich mit der Infla­tion angehoben werden. Nur so können Entlastungsmaßnahmen eine nachhaltige Wir­kung entfalten und Gehaltserhöhung würden in erster Linie jenen zugutekommen, die sich die Gehaltserhöhung mit ihrem Einsatz erarbeitet haben, und nicht zu einem wesentlichen Teil auch in den Taschen des Finanzministers landen.

Auch für diese Bundesregierung war die Möglichkeit, Steuergeschenke verteilen und mit der "größten Steuerreform" prahlen zu können, zu verlockend. Deshalb wurde die Ab­schaffung der Kalten Progression vage aufs Ende der Legislaturperiode verschoben. Dabei sollte diese dringende Reform unverzüglich umgesetzt und die Kalte Progression endlich abgeschafft werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 104

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Pro­gression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 jährlich an die Inflation angepasst werden."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


11.14.08

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Also ich bin normalerweise kein Freund von Superlativen, aber das ist schon gewaltig, was Sie da heute beschließen: ein unglaubliches Paket, eine unglaubliche Steuerreform, eigentlich ein Meilenstein und auch eines der zentralen Projekte dieser Bundesregierung, das heute auf den Boden gebracht wird. Dafür möchte ich mich jetzt schon bedanken, da es wirklich ein unfassbarer Schritt ist. – Frau Kollegin Doppelbauer, ich werde sehr gerne noch auf diese einzelnen Punkte eingehen.

Also ich bin wirklich froh, ich freue mich wahnsinnig, dass hier heute diese Steuerreform beschlossen wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte mich aber ganz zu Beginn ganz herzlich bedanken, auf der einen Seite bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts, die mit ihrem Fachwissen wirklich Unglaubliches geleistet haben. Die Expertinnen und Experten haben in den vergan­genen Monaten intensiv an diesem Megaprojekt gearbeitet auch jene des Koalitions­partners haben sich da intensiv eingebracht, vielen Dank auch dafür –, und natürlich gilt auch ein ganz besonderer Dank meinem Vorgänger, Gernot Blümel, der gemeinsam mit dem Herrn Vizekanzler federführend die Verhandlungen geführt und dieses Megaprojekt auf den Boden gebracht hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wie vorhin gesagt: In der Politik spricht man natürlich insgesamt auch immer gerne von Superlativen, wenn es um ganz zentrale politische Vorhaben geht, und das ist eines dieser zentralen Vorhaben. Liebe Kollegin Doppelbauer, vielleicht können wir aber einfach die Fakten sprechen lassen, das ist, glaube ich, in der Politik ein nicht so schlechter Zugang. Fakt ist einfach, dass wir gemeinsam mit den ökologischen Anreizen, die wir setzen, die Österreicherinnen und Österreicher und die heimische Wirtschaft bis 2025 um insgesamt 18 Milliarden Euro entlasten. Das ist Fakt, das ist insofern Fakt, dass nicht nur wir es sagen, sondern uns auch alle Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschafts­forscher dieser Republik das bestätigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Auch der internationale Vergleich macht uns da relativ sicher. Ich bin gerade aus Brüssel zurückgekommen und habe natürlich auch mit dem schwedischen Kollegen, den Sie angesprochen haben, die Inhalte dieser Steuerreform diskutiert. Dieser internationale Vergleich macht uns sicher, denn in anderen Staaten werden Steuern momentan erhöht, da diskutiert man eher über Erhöhungen – wir senken die Steuern. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Ich meine, das ist ein ganz anderer Zugang, den wir da haben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 105

Andere Länder, wie beispielsweise die neue Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, orientieren sich an unserer Steuerreform. Sie sagen, eine Entlastung von 30 Milliarden Euro ist angedacht. Wenn ich den Faktor zehn hernehme, dann haben wir eine sechsmal höhere Entlastung, als sie die Deutschen planen. Das ist einfach gewaltig, was da auf den Boden gebracht wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Wir bleiben aber bitte gerne bei den Fakten, und Fakt ist auch, dass Österreich gesamt­wirtschaftlich einfach besser durch die Krise gekommen ist als andere Länder. Das ist Fakt. Jetzt wollen wir diesen Aufschwung nachhaltig nützen und nachhaltig festigen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Wir wollen den Unternehmen zusätz­lich die Möglichkeit geben, Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch natürlich auch den Wohlstand in unserem Land zu erhalten.

Jetzt komme ich zurück zu den Wirtschaftsforschern: Die renommierten Wirtschafts­forscher in Österreich, aber auch international  OECD, Währungsfonds, bei uns Wifo und IHS, interessanterweise übrigens auch Eco Austria –, rechnen uns vor, dass durch diese ökosoziale Steuerreform die Wirtschaft zusätzlich um 1 Prozent wachsen wird. Alleine die Steuerreform, die wir hier beschließen, bringt 1 Prozent an zusätzlichem Wachstum. Ich muss das noch einmal sagen, das ist einfach eine Megageschichte, die da umgesetzt wird. Auch die Beschäftigtenzahl geht allein durch diese Steuerreform um 30 000 Personen hinauf. Prognostiziert sind heuer Wachstumszahlen von 5,2 Prozent, auch da sind wir im Europaschnitt weit führend, und 1 Prozent davon durch die Steuer­reform. Also das muss man, glaube ich, einfach als Faktum respektieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Also während andere Länder wie gesagt eher belasten, entlasten wir. Andere diskutieren auch über die Abschaffung der kalten Progression, das ist ja schon interessant, Abgeord­neter Fuchs hat es erwähnt, aber natürlich auch Sie, Frau Kollegin Doppelbauer. Die Abschaffung der kalten Progression, ich glaube, da sind sich auch alle Experten einig, nützt eher den Besserverdienenden, das ist auch klar, das ist Fakt. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Wir gehen einen anderen Weg, wir wollen auch die Geringverdiener entlasten. Das ist auch ein zentraler Punkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ein zusätzlicher Punkt ist auch die Schwerpunktsetzung – wir haben das im Ausschuss schon besprochen –, die Schwerpunktsetzung ist ganz zentral. Zur Abschaffung der kalten Progression: Noch einmal, das steht im Regierungsprogramm und ich stehe auch zu diesem Ziel (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer), aber in dieser Situation, in der wir jetzt sind, müssen wir Schwerpunkte setzen. Wir haben diese Schwer­punkte mit der ökosozialen Steuerreform gesetzt, indem wir – da komme ich noch dazu – die Menschen entlasten, den Standort stärken und die richtigen ökolo­gischen Maßnahmen setzen, um diesen Transformationsprozess zu erreichen.

Zur CO2-Bepreisung: Die Steuerreform ist nicht das Allheilmittel für die Ökologisierung und für die Transformation, aber sie leistet natürlich einen wichtigen Beitrag. Mit der Be­preisung von CO2 verändern wir das Steuersystem schon von Grund auf und belohnen umweltfreundliches Verhalten und auch Investitionen im Bereich der Ökologisierung.

Man kann natürlich über die Höhe des CO2-Preises diskutieren. Das haben wir gemacht: Ab wann beginnt der Lenkungseffekt, ab wann nicht? Es gibt Expertinnen und Experten, für die der Preis zu niedrig ist. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) – Na, das hat natürlich schon einen Lenkungseffekt, weil jeder Preis einen Lenkungseffekt hat.

Jeder Preis hat einen Lenkungseffekt, wenn man die richtigen Begleitmaßnahmen setzt – ich werde nicht müde, das zu sagen –, nämlich Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur im Schienenbereich, Umstiegsmöglichkeiten, attraktive Angebote, wenn es darum geht, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Das sind Begleitmaßnahmen,


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die wir bereits gesetzt haben, die dann sehr wohl auch einen entsprechenden Len­kungseffekt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen in dieser Diskussion über die Höhe des Preises aber natürlich sehr wohl auch die Lebensrealität der Menschen berücksichtigen. Das ist ja auch ganz entschei­dend. Wie gesagt, es wird immer Experten geben, denen der Preis zu niedrig ist, aber wir schaffen die grüne Transformation nicht gegen die Bürger und gegen die Unter­nehmen, sondern nur gemeinsam. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, mit den Menschen und mit den Unternehmen, haben wir eine Chance, diese grüne Transformation entsprechend auf den Boden zu bringen.

Menschen am Land sind nun einmal stärker auf das Auto angewiesen, und es ist daher aus meiner Sicht nur gerecht, dass sie als Ausgleich für die höheren Kosten, die sie tragen, dann eben auch einen höheren regionalen Klimabonus erhalten. Das ist auch eines der zentralen Themen bei der CO2-Bepreisung, die man immer berücksichtigen muss, denn ökosozial heißt ökologisch, aber eben auch sozial, und diesen sozialen Aus­gleich schaffen wir auch mit dieser Steuerreform.

Zum Unternehmerischen: Ein CO2-Preis, ein Einstieg in den CO2-Preis ist sozusagen die Brücke zwischen der Ökologie und der Wirtschaft, weil es damit auch einen konkreten Pfad gibt, den wir einschlagen, damit die Unternehmen eine Sicherheit haben, wie sich der Preis in den nächsten Jahren entwickeln wird, bevor wir dann hoffentlich in einen europäischen Emissionshandelsmarkt einsteigen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Abseits der CO2-Bepreisung gibt es aber natürlich auch andere Investitionen, die wir gerade im Ökologisierungsbereich unterstützen: beispielsweise erhöhte Freibeträge, weitere Anreize für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen, Einbau klimafreund­licher Heizsysteme und anderes mehr. Da ist also einiges an klimafreundlichen Inves­titionsmöglichkeiten in diesem Paket drinnen, und deswegen wird diese Steuerreform dazu beitragen, dass uns die ökologische Wende auch gelingen wird.

Einen weiteren, ganz wesentlichen Schwerpunkt setzen wir natürlich auch mit der Ent­lastung von Familien auf der einen Seite und des Faktors Arbeit auf der anderen Seite. Wir haben im Rahmen des Konjunkturstärkungspakets bereits im Jahr 2020 die erste Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent gesenkt, und das wirkt auch nachhaltig für Personen mit kleineren Einkommen. Mit dieser ökosozialen Steuer­reform gehen wir jetzt die zweite und die dritte Einkommenstarifstufe an. Wir ziehen das nach und senken die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent und im nächsten Schritt dann nächstes Jahr die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent.

Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer – Kollege Krainer hat es erwähnt – wäre ursprünglich für Mitte des Jahres vorgesehen gewesen. Ja, lieber Kollege Krainer, wir hören zu, wir lernen auch immer, und deswegen setzen wir das rückwirkend mit dem 1.1.2022 um, damit die Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bereits am 1. Jänner rückwirkend erfolgen kann. Es sind herausfordernde Zeiten, die wir momentan durch­leben. Damit in diesen Zeiten die Entlastung spürbar wird, damit die Entlastung eben gleich spürbar wird und bei den Menschen auch sofort ankommt, werden wir auch diese Mischsteuersätze umsetzen.

Auch kleinere Einkommen profitieren von dieser ökosozialen Steuerreform, auch klei­nere Pensionen profitieren davon ganz stark. Wir heben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf 650 Euro an, für Pensionis­tinnen und Pensionisten erhöhen wir den Pensionistenabsetzbetrag auf 825 Euro. Auch diese erhöhten Absetzbeträge werden sofort spürbar, wir setzen sie rückwirkend mit 1.1.2022 um. Da sind also auch für kleinere Einkommen ganz wesentliche Schritte dabei.


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Noch ein ganz wichtiger Punkt zu den Familien: Wir erhöhen den Steuerabsetzbetrag für Kinder, den sogenannten Familienbonus Plus, auf 2 000 Euro pro Kind, und für Eltern, die wenig oder gar keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, erhöhen wir den Kindermehrbetrag auf 450 Euro. Erstmals – früher war der Kindermehrbetrag nur für alleinerziehende Eltern möglich – weiten wir das auch auf alle Eltern aus, damit auch alle von diesem Mehrbetrag profitieren können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist auch der Grund dafür, warum das eben sehr wohl eine ökosoziale Steuerreform ist, weil mit all diesen Maßnahmen auch ein Ausgleich geschaffen wird. Zu den Ent­lastungsmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich, für die Betriebe, werde ich mich kurz halten. Abgeordneter Kopf wird darauf noch eingehen, ich bin überzeugt, dass er das hervorragend machen wird.

Zur Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 Prozent, Abgeordneter Krainer hat sie erwähnt: Der derzeit geltende Körperschaftsteuersatz geht auf das Jahr 2005 zurück, und die Welt hat sich in den letzten 15, 16, 17 Jahren doch etwas geändert. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) In der Zwischenzeit haben fast alle Nachbarländer ihre Steuer­sätze gesenkt. Der durchschnittliche KöSt-Satz in der EU liegt bei 21,5 Prozent – nur damit wir auch wissen, wovon wir da reden –, und das ist für ausländische Investoren natürlich schon ein gewichtiger Faktor für ihre Standortwahl.

Gerade unsere deutschen Nachbarn schauen jetzt aus ihrer Sicht eigentlich mit Sorge auf Österreich, dass wir da nachziehen und im europäischen Vergleich attraktiver werden, weil es für sie schon ein Problem wird, wenn wir als Wirtschaftsstandort attrak­tiver werden. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Viele deutsche Unternehmen über­legen sich jetzt schon, ihre Standorte nach Österreich zu verlegen. Das ist wettbewerbs­technisch, in einem Wettbewerb in der Europäischen Union, ein ganz wichtiger Faktor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zusammengefasst: Ich glaube, die Fakten sprechen für sich: 18 Milliarden Euro Entlas­tungsvolumen in den nächsten Jahren, mit Abstand die größte Steuerreform der Zweiten Republik. Wir entlasten massiv in allen Bereichen – Familien, arbeitende Menschen, Un­ternehmen –, wir leisten mit dieser Steuerreform einen wichtigen Beitrag zur ökologi­schen Wende, zur ökologischen Transformation, und wir stärken den Standort mit gewis­sen Maßnahmen nachhaltig.

Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Unterstützung – ich hoffe, ich habe Sie überzeugen können – und freue mich wirklich über diesen Beschluss, der historisch ist und ein Mega­projekt der letzten Monate auf den Boden bringt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Doppelbauer: Na, na!)

11.28


Präsidentin Doris Bures: Wie bereits vom Minister angekündigt, ist der nächste Redner Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.


11.29.07

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin, passen Sie auf, dass der Herr Bundesminister nicht Ihre Rolle übernimmt, die Redner aufzurufen! (Bundesminister Brunner: Entschuldigen Sie, ich wollte Sie nicht - -! – Heiterkeit.) – Nein, danke, Herr Bundesminister. (Abg. Wöginger: Wer weiß, was in 20 Jahren ist!)

Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Wir befinden uns alle jetzt seit fast zwei Jahren in einer als durchaus sehr, sehr ernst zu bezeichnenden Situation, durch ein Virus, das uns im persönlichen, privaten Bereich Einschränkungen aufzwingt, das uns aber leider auch in unserem wirtschaftlichen Tun große Einschränkungen und große Probleme bringt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 108

Es gibt in diesen Stunden aber auch absolut Anlass zu Hoffnung und Zuversicht. Die Wissenschaft hat in Rekordzeit eine Impfung gegen dieses Virus bereitstellen können, die uns, wie wir jetzt sehen, einen enormen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bietet. Die Impfpflicht, die wir heute beschließen, ist natürlich nicht unumstritten und bedeutet selbstverständlich auch einen Eingriff – einen starken Eingriff – in die per­sönliche Sphäre, ist aber notwendig. Mit ihr bekommen wir Aussicht, ich würde sogar sagen: Anspruch, auf eine Art Normalität: nämlich ohne Lockdown und auch ohne 2G-Regel. Das hängt für mich zusammen.

Es gibt auch Anlass zu Hoffnung und Zuversicht, was die Wirtschaft betrifft. Sie erholt sich schon seit dem letzten Jahr kräftig, sie wächst kräftig. Natürlich hatten wir 2020 einen deutlichen Einbruch, so wie die gesamte Eurozone. Mit etwa 6,6 Prozent haben wir Einbrüche im selben Ausmaß erlebt. Schon Ende dieses Jahres werden wir aber voraussichtlich wieder auf Vorkrisenniveau sein. Das gibt Zuversicht, und darauf darf man sich – freuen ist vielleicht das falsche Wort; aber das gibt Zuversicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch das Beschäftigungsausmaß – das ist ja wohl für die Menschen in Österreich ein entscheidender Faktor – ist schon jetzt wieder auf Vorkrisenniveau. Das heißt, wir erle­ben seit dem letzten Jahr nach der Delle des Jahres 2020 einen regelrechten Wachs­tums­schub, letztes Jahr immerhin 4,1 Prozent – zur Erinnerung: Die Prognose vor der Krise lag für das Jahr 2021 bei 1,5 Prozent. Heuer wird uns von allen Experten ein Wachstum von 5,2 Prozent prognostiziert – noch einmal zur Erinnerung: Die Prognose für 2022 lag bei 1,6 Prozent.

Jetzt muss man seriöserweise natürlich sagen, da stecken aufgrund des Einbruchs des Jahres 2020 einige Aufholeffekte drinnen, ganz klar; aber wenn man gleichzeitig sieht – der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen –, dass Deutschland letztes Jahr nur bei 2,7 Prozent lag – wir bei 4,1 –, die Schweiz letztes Jahr bei 3,6 – wir wie gesagt bei 4,1 –, Deutschland heuer bei 4,2, also einen Prozentpunkt unter uns sein wird, die Schweiz sogar bei 3,3, also 2 Prozentpunkte unter unserem Wachstum, dann kann ich nur feststellen und Ihnen sagen: Diese Steuerreform kommt zur richtigen Zeit mit den richtigen Maßnahmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Lohnsteuersenkung, der Familienbonus, der Klimabonus, all diese Entlastungs­maß­nahmen stärken die Kaufkraft der Menschen in Österreich; die Körperschaftsteuer­sen­kung, der Investitionsfreibetrag als Folgemaßnahme der höchst erfolgreichen Investi­tions­prämie, auch der Gewinnfreibetrag für die einkommensteuerpflichtigen Unterneh­men – das alles sind Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen in schwieriger Zeit. Dafür stehen etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung, die sowohl der Beschäftigung als auch der Absicherung der zum Teil ja schwer getroffenen Unternehmen in Österreich dienen. Das heißt – ich habe es vorhin schon erwähnt, und die Experten und Expertinnen bestätigen uns das –, dieses um 1 bis 1,5 Prozent erhöhte Wachstum gegenüber der Schweiz und Deutschland, das wir in Österreich letztes Jahr schon hatten und heuer wieder, ist ein ursächlicher Effekt dieser Steuerreform. Das kann man nicht oft genug betonen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Noch ein paar Anmerkungen zu Mythen und Falschinformationen, die immer wieder verbreitet werden: Von der Körperschaftsteuer profitieren etwa 150 000 Unternehmen, nämlich Kapitalgesellschaften, und no na, Herr Kollege Krainer, sie profitieren natürlich in Relation zu ihrer Steuerleistung. Das jetzt hervorzustreichen, dass ein großes Unter­nehmen mehr bekommt als ein kleineres, ist nicht seriös. (Zwischenruf der Abg. Greiner.) Im Verhältnis zu ihrer Steuerleistung profitieren sie alle gleich, weil wir ja den Steuersatz senken, das sollte ja wohl einleuchtend sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 109

Der Herr Finanzminister hat es schon hervorgestrichen: Wir sind in der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in der Zwischenzeit hinter den Schnitt der EU-27 zurückge­fallen, wir sind auch gerade einmal dann, wenn wir die zwei Stufen genommen haben werden, ungefähr dort, wo der OECD-Schnitt sein wird. Also sind wir schon standort­politisch, um nicht ins Hintertreffen zu geraten, wenn es um Ansiedlung von Unterneh­men in Österreich geht, aufgerufen, diese zwei Senkungen bei der Körperschaftsteuer zu machen. Dazu sei im Übrigen gesagt: Auch bei der Einkommensteuersenkung der oberen zwei Tarifstufen profitieren ja letzten Endes Hunderttausende Unternehmerinnen und Unternehmer, die Einzelunternehmer sind oder Personengesellschaften haben und deswegen nicht körperschaftsteuerpflichtig, sondern einkommensteuerpflichtig sind. Das haben Sie geflissentlich auch verschwiegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Von wegen Umverteilung von unten nach oben! – Ich kann da auch wieder nur den Budgetdienst des Hauses zitieren, der uns ja wirklich sehr, sehr fundierte und seriöse Analysen liefert: Es profitiert vor allem der Mittelstand ganz klar, das zeigt die Studie des Budgetdienstes. No na, die mittleren 40 Prozent zahlen etwa 60 Prozent der Lohnsteuer. Die unteren 50 Prozent zahlen gerade einmal 2 Prozent. Um diese Menschen entlasten zu können, setzen wir andere Maßnahmen, bis hin zu einer Negativsteuer, aber die kann man nicht mehr mit der Steuer entlasten, weil sie fast keine zahlen. Zur Ergänzung noch: 4 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen leisten immerhin 40 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, tragen diese Last, das soll auch einmal gesagt werden. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Von dieser Steuerreform werden im Besonderen die mittleren Einkommen profitieren, die kleineren werden aber nicht vergessen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zur kalten Progression ist schon viel gesagt worden. Kollege Krainer, es ist eine leichte Untertreibung, zu sagen, die kalte Progression wird durch diese Steuerreform etwas mehr als kompensiert. Da sollte man auch wieder beim Budgetdienst nachlesen: Sie wird in ihrer Wirkung deutlich übertroffen (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Doppelbauer) gegenüber einer automatischen Senkung oder Berücksichtigung der kalten Progression. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: Bei der Inflation! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Noch etwas möchte ich zur vom Herrn Bundesminister kürzlich angezogenen Thematik Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge sagen. Nicht umsonst heißt im allgemeinen Sprachgebrauch die Behaltefrist Spekulationsfrist. Wir brauchen dringend privates Kapital zur Finanzierung von Unternehmen als Ergänzung zur Bankenfinanzierung und wir brauchen mehr Menschen, die bereit sind, ihr Erspartes auch in Firmen zu inves­tieren. Die, die es spekulativ tun, indem sie von einem Investment zum anderen hüpfen: no na, Kapitalertragsteuer. Aber jene, die bereit sind, über einen längeren Zeitraum in diese Unternehmen zu investieren, damit auch durchaus Risiko dieser Unternehmen mitzutragen, denen sollte man dieses Zuckerl der Kapitalertragsteuerbefreiung geben, weil die einen wesentlichen Beitrag zur Eigenkapitalstärkung unserer Unternehmen leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Deswegen, meine Damen und Herren, abschließend: Diese Steuerreform gibt Hoffnung. Sie gibt Hoffnung, Zuversicht und setzt auch ganz konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft der Menschen, Maßnahmen zum wirtschaftlichen Wachstum der einzelnen Unternehmen und sie stärkt die Beschäftigung in diesem Land in ganz besonders hohem Maße. Ich kann Sie also nur einladen, dieser Vorlage heute zuzustimmen, Sie leisten damit einen wertvollen positiven Beitrag zur weiteren Entwicklung unseres Landes. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.39



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 110

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeord­neter Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.40.01

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Wir wollen eine sachliche Diskussion führen. Der von mir sehr geschätzte Kollege Karlheinz Kopf hat hier gesagt, der Budgetdienst hätte gesagt, dass mit dieser Steuerreform die kalte Pro­gression mehr als ausgeglichen ist.

Ich berichtige tatsächlich: Diese Berechnung gilt nur, wenn man einen nicht zur Steuer gehörenden Familienbonus Plus einrechnet. Ansonsten wird die kalte Progression nicht ausgeglichen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Eßl: ... keine tatsächliche Berichti­gung, sondern eine Wortmeldung!)

11.40


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Julia Herr. – Bitte.


11.40.46

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Regierungsver­treter! Ich habe heute beim Herfahren in der Zeitung von einer alleinerziehenden Mutter gele­sen, die es nach der Trennung von ihrem Partner und nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr geschafft hat, die Miete zu bezahlen, und mit ihrem Kind mehrere Monate in der Kälte gesessen ist. Das ist eine Geschichte in der heutigen Zeitung, aber es geht ganz vielen Menschen so.

Im Übrigen, Herr Finanzminister, wird diese alleinerziehende Mutter mit wenig Gehalt nicht den vollen Familienbonus ausschöpfen, wie andere hier zum Beispiel, wie gut Verdiendende, nein, für diese alleinerziehende Mutter gilt er nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber zurück zur Geschichte: Ich denke, unter diesem Bild müssen wir eine Steuerreform beurteilen. Wem bringt sie am meisten? Wem bringt dieses Volumen etwas? Denen, die eh schon schwer über die Runden kommen, oder jenen, die jetzt schon zu viel haben? – An meinem Ton werden Sie es vielleicht erkennen: Es ist leider schon wieder Zweiteres passiert.

Ich greife da auch eine Maßnahme heraus. Mir ist nicht verständlich, warum in dieser Zeit, in der trotz oder sogar wegen der Krise, wegen der Pandemie einiges an Be­reicherung stattgefunden hat, sodass sich die Zahl der Millionäre auch in diesem Land immer weiter erhöht, Sie sich denken: Da geht aber noch mehr! Mir ist nicht verständlich, warum die Gewinnsteuer für Konzerne und große Unternehmen in diesem Land jetzt gesenkt wird!

Herr Abgeordneter Kopf! Zwei Drittel dieser Steuersenkung gehen an 1 Prozent der Unternehmen in diesem Land, an die Topunternehmen. Das ist einfach Fakt, das ist einfach so. (Beifall bei der SPÖ.) Warum das jetzt notwendig ist, anstatt dass wir das Geld anders einsetzen, nämlich für die, die es wirklich brauchen, ist mir nicht klar.

Es geht ja so weiter. Der neue Herr Finanzminister hat ja schon angekündigt, dass er mit dem Steuersenken für die Vermögenden weitermachen will; auch wenn es um Steu­ern auf Wertpapiere geht, wurde angekündigt, haben wir gelesen. Auch Gewinne mit Aktien sollen steuerlich begünstigt werden. Ich frage mich – oder ich frage mich nicht, denn da brauche ich mich nicht zu fragen, wem das etwas bringen wird. Die Hälfte der Bevölkerung in diesem Land hat keine Wertpapiere. Da ist es ganz klar, wem auch das wieder etwas bringen wird, und das ist einfach verkehrt! (Beifall bei der SPÖ.)

Da fehlen einem ja fast die Worte, aber man muss nicht lange danach suchen, denn der ehemalige ÖVP-Generalsekretär im Finanzministerium hat es eigentlich selbst sehr,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 111

sehr gut auf den Punkt gebracht. Er hat seinem Mitarbeiter nämlich geschrieben, Zitat: „Vergiss nicht – du hackelst im ÖVP Kabinett!! Du bist die Hure für die Reichen!“ – Auch das soll hier nicht unerwähnt bleiben, auch das will ich wirken lassen. – So viel einmal zum Punkt sozial. (Beifall bei der SPÖ.)

Machen wir weiter mit dem Punkt öko: Wie viel CO2 werden wir durch diese Reform denn einsparen? Wie viel werden wir am Ende des Tages einsparen? Ein paar Prozent, die wir an einer Hand abzählen können. Wenn die Voest in Linz einen Hochofen ausschalten muss, weil man ihn von Zeit zu Zeit reinigen muss, sparen wir mehr CO2 ein als durch diese Steuerreform. Auch das ist Fakt, auch wenn Sie hier von historisch reden und von Revolution – das haben wir vorher vonseiten der Grünen gehört.

Auch der Rechnungshof kritisiert oder hinterfragt den Lenkungseffekt all dieser Maßnah­men: Wie viel wird denn wirklich an Lenkungseffekt eintreten? Wie viele werden denn aufgrund dieser CO2-Steuer wirklich umsteigen?

Um da eine Verbesserung zu erzielen, will ich einen Antrag mit zwei zentralen Punkten einbringen: Erstens soll der CO2-Preis überhaupt sichtbar gemacht werden – die Bevölkerung wird ihn nämlich auf dem Rechnungszettel für das Tanken oder für das Heizen nicht sehen; das steht gar nicht drauf –, um einen Lenkungseffekt zu haben, um das sichtbar zu machen; denn jede Energiepreisschwankung ist mehr als dieser CO2-Preis. Das ist der erste Schritt.

Zweitens wollen wir, dass nicht die Falschen zur Kasse gebeten werden. Wenn man zum Beispiel die Mieter und Mieterinnen zur Kasse bittet und sagt, dann steigen die vielleicht auf eine andere Heizung um, dann muss man sagen: Nein, werden sie nicht. Es liegt nicht in ihrer Hand, sie können sich das Heizungssystem ja nicht aussuchen. Das heißt, sie werden einfach nur zur Kasse gebeten, der Lenkungseffekt ist gleich null, und das ist weder öko noch sozial! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rauch.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass bei Rechnungen von Energiehändlern künftig der Anteil der Kosten, der auf die CO2-Bepreisung entfällt und an die Endkunden weitergegeben wird, klar ausgewiesen wird.“

*****

Dann können sich nämlich auch die MieterInnen dieses Geld vom Vermieter zurück­holen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Julia Herr,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 112

Genossinnen und Genossen

betreffend CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbank­ge­setz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

Laut Erläuterungen zum Klimabonusgesetz führt die CO2-Bepreisung im Rahmen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes zu Mehrbelastungen der Haushalte:

"Mehrbelastungen für Haushalte durch diese Bepreisung ergeben sich insbesondere aufgrund von Preissteigerungen im Bereich Mobilität (Verwendung von Benzin- und Dieselkraftstoffen in privaten PKW), Wohnen (Heizsysteme auf Basis fossiler Brenn­stoffe) sowie durch Preissteigerungen bei der Bereitstellung von Konsumgütern und Dienstleistungen durch Unternehmen, welche an Endkundinnen weitergegeben wer­den." 1

Das Konzept der CO2-Bepreisung geht von einer Lenkungswirkung durch den höheren Preis aus. In zahlreichen Stellungnahmen zur Steuerreform, die an dieses Konzept glau­ben, wurde der Wert für die Bepreisung als zu niedrig bezeichnet, um die erforderliche Klimawirkung zu entfalten.

Doch die Idee des Lenkungseffekts der CO2-Bepreisung bleibt beim Heizen oft aus: Denn im Gegensatz zu den EigentümerInnen von Wohnungen und Einfamilienhäusern können sich MieterInnen das Heizsystem nicht aussuchen und tragen trotzdem den kompletten CO2-Preis. Das Problem ist kein geringes: Die Mietquote von Hauptwohn­sitzwohnungen liegt in Österreich bei 42,7 Prozent2. Der ausbleibende Lenkungseffekt ist nicht im Sinne der CO2-Bepreisung und somit unökologisch und vor allem auch unsozial. Dadurch, dass die VermieterInnen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht für die CO2-Bepreisung aufkommen müssen, besteht für sie auch kein Anreiz, alte, klimaschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen.

Von diesem grundlegenden Problem abgesehen, verringert die konkrete Ausgestaltung der CO2-Bepreisung noch zusehends eine beabsichtigte Lenkungswirkung. Es ist nicht sichergestellt, dass die CO2-Bepreisung für die Kundinnen und Kunden auch wirklich transparent und nachvollziehbar auf den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen wird. Ein CO2-Preis der aber auf Grund mangelnder Kennzeichnung im Auf und Ab der Ener­giepreise unterzugehen droht, kann beim besten Willen keinen Lenkungseffekt erzielen.

Zudem wäre eine klare Regelung für die Kennzeichnung der CO2-Kosten auf der Rech­nung die Grundvoraussetzung für beispielsweise eine Refundierung der Mehrbelastung durch die VermieterInnen oder einen zielgenauen Ausgleich bei gestiegenen Mobilitäts­kosten.

Damit die Kosten für die CO2-Bepreisung auch bei den Verursachern eingehoben wer­den können, muss also klar ersichtlich sein, wie sich die Energierechnungen zusammen­setzen. Aktuell ist es für KundInnen oft unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen, welchen Anteil der Kosten jeweils die verschiedenen Steuern ausmachen. Gerade wenn die Energiepreise steigen, ist es nicht klar erkenntlich, wodurch diese Preissteigerung zustande kommt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 113

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass bei Rechnungen von Energiehändlern künftig der Anteil der Kosten, der auf die CO2-Bepreisung entfällt und an die Endkunden weitergegeben wird, klar ausgewiesen wird.“

1 Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVll/l/I_01292/fname_1038656.pdf

2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/512031/umfrage/miet-und-eigentumsquote-von-hauptwohnsitzwohnungen-in-oesterreich/

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.


11.46.11

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Auch wenn heute noch Corona auf der Tagesordnung steht und wir Rekorde brechen, was die Infektionszahlen betrifft, denke ich, ist der Tag aufgrund der Vorlagen, die wir jetzt diskutieren, auf jeden Fall ein Grund zur Freude.

Dass es tatsächlich gelingt, diese ökosoziale Steuerreform heute auf den Weg zu brin­gen, ist ein Erfolg, glaube ich, für uns Grüne, für die Regierung insgesamt, aber insbe­sondere für die Menschen in diesem Land, insbesondere für die Jüngsten unter ihnen, denn endlich kriegen klimaschädliche Emissionen einen Preis und das Klima wird Teil der Rechnung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt natürlich zig Gründe, weshalb ich glaube, dass diese Steuerreform ein Erfolg ist. Ich möchte insbesondere auf drei eingehen und dann vielleicht noch kurz ein bisschen auf die Themen, die so eingeworfen worden sind.

Zum Ersten, glaube ich, ist es ein Erfolg, dass das überhaupt beschlossen wird. Ich erinnere daran, dass vor nicht ganz einem Jahr bei Diskussionen Stimmen laut geworden sind: Was macht denn diese Taskforce? Gibt es die überhaupt? Das geht sich doch niemals aus bis 2022!

Frau Doppelbauer! Ich erinnere mich auch noch an Ihre Aussagen im Ausschuss: Es geht sich niemals aus, dass wir diese Steuerreform 2022 auf den Weg kriegen. Und jetzt liegen noch ungefähr 20 Rednerinnen und Redner zwischen meiner Rede und dem Beschluss dieser Steuerreform, und es ist noch nicht einmal Februar 2022. Das ist, glaube ich, ein großer Erfolg – das zu Beginn. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Nun will man das nicht an solchen Formalitäten aufhängen, aber es macht natürlich einen Unterschied, ob ein CO2-Preis 2022 oder 2023 kommt. Das wäre nämlich, wenn er jetzt nicht käme, ein CO2-Preis von null. Dann würden sich die NEOS wahrscheinlich auch nicht besonders darüber freuen.

Viel wichtiger als diese Frage ist aus meiner Sicht allerdings die soziale Frage. Die war immer sehr zentral in all den Verhandlungen und Diskussionen um die CO2-Bepreisung. Auch da gab es immer wieder Stimmen, die gesagt haben – Kollege Krainer hat auch


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 114

heute wieder versucht, es so darzustellen –, dass, wenn Türkis und Grün zusammen eine Steuerreform machen, sie vielleicht ein bisschen öko, aber auf keinem Fall sozial wird.

Tatsächlich muss man da aufpassen. Eine CO2-Bepreisung ist eine Steuer, die so wirken kann. Insbesondere dann, wenn man es so macht, wie es die NEOS vorschlagen, wenn man nämlich im Gegenzug dazu nur die Einkommensteuer senkt, dann muss man aufpassen, dass man nicht in eine Situation kommt, in der die Geringverdiener den Besserverdienenden die Steuern zahlen. Das wäre möglicherweise eine Situation gewesen, in die man hätte kommen können.

Deshalb war für mich immer der Maßstab, ob es gelingt, einen Klimabonus umzusetzen als Rückverteilung der CO2-Bepreisung oder nicht, denn der Klimabonus oder der Ökobonus, diese Pauschale, ist quasi die Wunderwaffe, die sicherstellt, dass solch eine CO2-Bepreisung dann nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Maßnahme wird. Und das ist gelungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das betrifft auch die Aussagen der Kollegin Herr. Diese Mutter, die Sie gerade in Ihrer Rede geschildert haben, profitiert von diesem Klimabonus wie auch vom Sozialver­siche­rungsbonus. Genau auf diese Personen haben wir abgezielt, denn die bezahlen zum Teil ja die CO2-Bepreisung. Deshalb ist es wichtig, dass sie etwas zurückkriegen. Sie kriegen jetzt aber überproportional zurück.

Dieser Teil dieser Steuerreform, den es bei früheren Steuerreformen, unter anderem auch bei jener der SPÖ, nicht gegeben hat, stellt sicher, dass die Niedrigverdiener mehr zurückbekommen als jene, die viel verdienen. (Beifall des Abg. Haubner.)

Das kann man sich quasi auf der Rückseite eines Bierdeckels oder auf der Vorderseite eines Bierdeckels ausrechnen. Das ist jetzt aber auch hochoffiziell vom Budgetdienst und vom Fiskalrat bestätigt worden und ist, glaube ich, auch grundsätzlich einleuchtend.

Ein dritter Aspekt, den ich noch hervorstreichen möchte – und da widerspreche ich dem Abgeordneten Fuchs, der meint, dass das eh nur eine Erhöhung der Mineralölsteuer ist –, ist: Das ist sie aus verschiedenen Gründen nicht, zum Beispiel, weil wir auf den CO2-Gehalt abstellen und nicht auf die Liter; andererseits aber eben, weil diese CO2-Bepreisung zuerst als Abgabe und dann als Handelssystem wirkt.

Das stellt zwei Dinge sicher, nämlich erstens Planbarkeit von Beginn an – fixe Preise, alle wissen, was kommt, Unternehmen und Haushalte können sich darauf einstellen – und zweitens wird durch das Handelssystem – im Gegensatz zum CO2-Preis, den die NEOS vorschlagen – sichergestellt, dass wir auch die Klimaziele erreichen. Beides wird natürlich mit dieser Steuerreform bezweckt.

Zum Schluss vielleicht noch ganz kurz: Es gibt verschiedenste Kritikpunkte von allen Seiten, das finde ich auch legitim. Man kann sich auf das eine oder andere Detail versteifen, ich meine aber, dass in Summe sowohl für die NEOS als auch für die SPÖ und sogar auch für die FPÖ bei dieser Steuerreform eine Menge von Maßnahmen dabei sind, die man breitest unterstützen kann. Um diese breite Unterstützung werbe ich und ich hoffe, dass sich eine solche dann bis zur Abstimmung ausgeht. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.50


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.


11.51.03

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Geschätzte Bundesminister! – Bleiben Sie da, Herr Vizekanzler, es zahlt sich aus!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 115

(Vizekanzler Kogler: Da habe ich gerade einen anderen Verdacht gehabt!) Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich zur sogenannten ökosozialen Steuerreform komme, vielleicht noch ein paar Worte zum Parlament und zur heutigen Sitzung. Wenn man heute das Parlament betritt, und das Parlament ist ja die politische Volksvertretung, dann glaubt man, man ist in einem anderen Land: Rund um das Parlament ist eine Bannmeile errichtet, Polizisten stehen um das Parlament, schirmen das Parlament ab, das Volk ist ausgesperrt. Das braucht es nicht bei Volksvertretern, das braucht es nur bei Volksverrätern! (Beifall bei der FPÖ.)

So etwas habe ich noch nie erlebt, und das alles, weil ihr Angst vor dem eigenem Volk habt, weil ihr heute einen Impfzwang beschließen wollt, den viele in diesem Land ablehnen und der auch nicht verhältnismäßig ist, in keiner Form verhältnismäßig ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass im weiteren Verlauf der Rede die Aufforderung, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen, nicht erfor­derlich ist. Ich möchte es jetzt trotzdem einmal anmerken, weil es in Hinblick auf die folgenden Tagesordnungspunkte möglicherweise wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es eine Geschäftsordnung gibt, wonach die Würde des Hauses durch die Ausdrucks­weise nicht verletzt werden soll.

Sie können jetzt in Ihrer Rede fortfahren. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Mäßigen Sie sich!)


Abgeordneter Erwin Angerer (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, dann kann ich jetzt mit meinen Ausführungen fortfahren. Ich hoffe, Sie haben die Redezeit angehalten, es wird heute nämlich zeitlich ein bisschen knapp, weil es viel zu sagen gibt. (Abg. Höfinger: Hätten Sie vorher nicht so einen Blödsinn gesagt!)

Jetzt zur ökosozialen Steuerreform: Herr Finanzminister, Sie haben heute gesagt, es gäbe keine Steuererhöhungen, und das ist nicht richtig beziehungsweise eine Falsch­aussage. Sie nennen es nur anders, es gibt eine sogenannte CO2-Bepreisung, aber diese ist sehr wohl eine steuerliche Belastung für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Sie haben heute auch ein sogenanntes Gemeindebelohnungspaket vorgestellt (Ruf bei der ÖVP: Bravo!): Also was ist denn das?! Ich muss ja sagen, ich bin fassungslos, was ihr für Ideen habt. Ich habe mich für die Gemeinden eingesetzt, denn die bekommen nichts von den zusätzlichen Steuereinnahmen, weil es keine gemeinschaftliche Bundes­abgabe ist – und jetzt gibt es dieses Gemeindebelohnungspaket, wofür die Durchimp­fungsrate einer Gemeinde herangezogen wird.

Herr Nehammer hat das an einem Beispiel erklärt: Eine Gemeinde mit 3 000 Einwohnern bekommt bei einer Impfrate von 80 Prozent 30 000 Euro, bei 85 Prozent 60 000 Euro und bei 90 Prozent 120 000 Euro. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Ich freue mich schon, wenn der sozialdemokratische Bürgermeister von Stall im Mölltal – die Gemeinde ist jetzt bei 42 Prozent Durchimpfungsrate – mit einer Spritze in der Hand durch den Ort läuft und seine Bürger impft, damit er dann 30 000 oder 60 000 Euro bekommt. Wie ich die Staller kenne, wird das wenig Eindruck machen, sondern man wird eher aufpassen müssen, dass das nicht nach hinten losgeht. Was euch da einfällt, ist ja nur mehr peinlich, dass man es von so etwas abhängig macht, ob eine Gemeinde eine Unter­stützung bekommt oder nicht. (Abg. Hörl: Bleib sachlich!)

Kommen wir jetzt zur sogenannten ökosozialen Steuerreform: Die ist nicht ökosozial, sondern das ist ein Ökowahn, was da mit dieser Steuerreform umgesetzt wird, und das bringt Inflation und Preissteigerungen, die wir alle bereits spüren. Alle in diesem Land, von den Unternehmern bis zu jedem privaten Haushalt, spüren das, alle sind massiv


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 116

belastet. (Zwischenruf des Abg. Eßl. – Vizekanzler Kogler: Die gibt es ja noch nicht einmal!)

Herr Kopf hat heute so schön erwähnt, den Unternehmern wäre geholfen worden: Sehr viele Unternehmer haben bis heute noch keine Unterstützung oder wenig Unterstützung bekommen und kämpfen jetzt gerade mit den extremen Energiepreisen, sie bekommen die Rohstoffe nicht mehr, die Rohstoffpreise sind explodiert. Das ist die Folge Ihrer Politik, Ihrer Coronamaßnahmen und Ihrer Coronapolitik und dieses Ökowahns, den Sie jetzt mit den Grünen betreiben. (Ruf bei der ÖVP: Wenn in China nicht produziert wird!)

Die Braven werden von Frau Maurer belohnt und die Bösen, das bestimmt auch Frau Maurer, werden eben bestraft. Das ist die Frau Maurer, die Ihnen allen, liebe Öster­reicherinnen und Österreicher, den Mittelfinger gezeigt hat! Die entscheidet in Zukunft, wer brav und wer böse ist, und die einen kriegen dann eine Belohnung und die anderen werden bestraft. So ist das System, das heute hier von ÖVP-Politikern und Grünen-Politikern beschlossen wird.

Unser Zugang ist: Wir müssen die Menschen in diesem Land schützen, deshalb braucht es auch einen Schutz vor diesen Preissteigerungen, vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen und für die besonders einkommensschwachen Haushalte. So etwas Ähnliches hat es schon einmal von den Fünfzigerjahren bis in die Neunzigerjahre gegeben, eine Lohn- und Preiskommission. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

So etwas Ähnliches fordern wir auch jetzt: Eine Preiskommission, die über den Aus­schuss für Konsumentenschutz die Preise gewisser lebensnotwendigen Güter, also die Lebenshaltungskosten, reguliert. Ich bringe dazu einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten beinhaltet:

- Schaffung eines COVID-19-Warenkorbs, der die Preise für Waren und Dienstleis­tungen wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heizkosten­preise, Sprit­preise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

- Bereitstellung der Daten zur Schaffung des COVID-19-Warenkorbs durch die Statistik Austria.

- Schaffung eines COVID-19-Preisbandes, das beim Abweichen einzelner Endver­braucherpreise, d.h. mehr als zehn Prozent, beim zuständigen Konsumenten­schutz­minister eine Informationspflicht an den zuständigen Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auslöst.

- Verpflichtung des Konsumentenschutzminister, die Erlassung eines Preisstopps für einzelne Waren und Dienstleistungen mit einer Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Ta­gen je nach Anlassfall vorzunehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 117

- Einführung einer Treibstoff-Preisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treib­stoff.“

*****

Menschen schützen und nicht Menschen bestrafen, das wäre unser Zugang – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreis-decke­lung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdaten-bank­gesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

in der 139. Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2022

Die COVID-19-Krise hat zu einer nachhaltigen Störung der österreichischen Wirtschaft geführt. Die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung haben zur Folge, dass sich noch immer eine große Zahl von Arbeitnehmern in Kurzarbeit befindet bzw. beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet ist und hunderttausende kleine und mittlere Unternehmer in ihrer Existenz massiv bedroht sind.

Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage bessert, sind viele Bürgerinnen und Bürger finanziell bedroht: Laut Standard vom 21. Dezember 2021 kommt mit der wirtschaftlichen Erholung die Inflation zurück. Und weiter:

„3,6 Prozent betrug die Inflation im Oktober in Österreich. Das ist ein Zehnjahreshoch.

Die Preiserhöhungen bei Treibstoffen, Energie und Rohstoffen haben auch die Inflation im Jahresverlauf angetrieben. Und zwar deutlicher, als das erwartet worden war. In Österreich stieg die Teuerungsrate im Oktober auf 3,6 Prozent und erreichte damit ein Niveau wie zuletzt im November 2011. In Deutschland kletterte die Inflation im Oktober auf 4,5 Prozent und damit auf den höchsten Wert seit August 1993.

Experten sind sich nun uneins darin, ob dieser Preisanstieg ein nachhaltigeres Thema sein wird oder ob es sich aufgrund der aktuellen Lage, die von Lieferengpässen und einem Nachfrageboom gekennzeichnet ist, um ein vorübergehendes Preisphänomen handelt. Für ein rasches Ende des Preisanstiegs gibt es derzeit jedenfalls wenig An­zeichen.

Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), rechnet mit einem dauerhaft höheren Inflationsdruck. Zwar gebe es in den aktuellen Inflationsraten ohne Frage temporäre Effekte. "Dennoch muss man davon ausgehen, dass die Teuerung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 118

nicht zu Raten zurückkehrt, wie wir sie mal hatten mit zwischen einem halben und eineinhalb Prozent", sagt der Ökonom.

Felbermayr geht davon aus, dass in einzelnen Sektoren – etwa Heizenergie oder Lebensmittel – die Preiserhöhungen sehr viel höher ausfallen können als in anderen Segmenten. "Das trifft dann in höherem Maße Haushalte mit niedrigem Einkommen, die mehr konsumieren als Hochverdiener", sagt der Wifo-Chef….

Die Inflationsrate lag im Corona-Krisenjahr 2020 in Österreich noch bei 1,4 Prozent. Seit Mai 2021 begann die Teuerungsrate zu steigen und erreichte im September mit 3,3 Prozent bereits ein Zehnjahreshoch.“

Im Zuge der Corona-Krise kann es folglich zu überfallsartigen Teuerungssprüngen kom­men. Große Teile der Bevölkerung, die durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine schwin­dende Existenzgrundlage ohnehin bereits unter Druck geraten sind, werden dadurch weiter in eine soziale Notlage gebracht.

Ein staatliches Preismonitoring und damit ein Inflationsstopp muss daher insbesondere zum Schutz von Konsumenten eingeführt werden. Damit gilt es zu verhindern, dass Preiserhöhungen und eine entsprechende Inflation diese Gruppen, die bedingt durch COVID-19-Maßnahmen mit fehlendem Teuerungsausgleich bei Lohnanpassungen, Lohn- und Gehaltsreduktionen durch Kurzarbeit oder Einkommenseinbußen in Folge von Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit besonders benachteiligt und damit in soziale Existenzbedrohung gebracht werden.

Es soll daher ein Preismonitoring angeführt werden, angelehnt an die Lohn- und Preis­kommission (1957-1994), aber in einer modernen Art und Weise. Das heißt, der Ausschuss Konsumentenschutz hat hier eine politische Agenda und die Sozialpartner arbeiten auf Expertenebene mit.

Grund für eine solche Maßnahmen ist, dass COVID-19-Maßnahmen zu Marktverzer­rungen führen können, die zu Lasten von Arbeitnehmer und Konsumenten gehen. Aber auch Produzenten können Opfer sein, wenn etwa einige wenige Handelsunternehmen die Preise bestimmen. Wenn sie etwa der Landwirtschaft wenig für ein Produkt bezahlen, aber als Monopolisten oder Oligopolisten die Macht haben, den Konsumenten hohe Endverbraucherpreise zu diktieren.

Es braucht daher einen Maßnahmenmix, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Das heißt, Maßnahmen des Staates, beschlossen vom Ausschuss für Konsumentenschutz, bei denen die Preise für ausgewählten Güter in einem bestimmten Zeitraum behördlich festgelegt und nicht erhöht werden dürfen.

Im Focus dieser Maßnahmen soll ein abzubildender COVID-19-Warenkorb sein, der die Preise für Waren und Dienstleistungen, wie etwa Lebensmittelpreise, Hygiene­artikel­preise, Mietpreise, Heizkostenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Ver­kehr usw. beinhaltet.

Die abzubildenden Daten für den COVID-19-Warenkorb liefert die Statistik Austria einmal pro Monat.

Ergeben sich hier deutliche Abweichen bei einzelnen Endverbraucherpreisen, das heißt mehr als zehn Prozent bei einzelnen Waren und Dienstleistungen, dann hat der zustän­dige Konsumentenschutzminister den Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats damit zu befassen.

Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats hat dann entsprechende Be­schlüsse zu fassen, um den Konsumentenschutzminister mit der Erlassung eines Preisstopps zu beauftragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 119

Als Varianten für diesen zu beschließenden Preisstopp soll eine Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall möglich sein.

Im Zeitraum des befristeten Preisstopps sollen COVID-19-Maßnahmen, die in Österreich aber auch im Verhältnis zu anderen relevanten Handels- und Wirtschaftspartnern zur Inflation geführt haben, nach Maßgabe ausgesetzt bzw. gänzlich abgeschafft werden.

Auch der Treibstoffpreis ist in den letzten Wochen und Monaten sind massiv gestiegen und haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das eine enorme Belastung für die Bevöl­kerung, vor allem aber für die vielen Pendler, darstellt. Die tägliche Fahrt zur Arbeit wird eine steigende finanzielle Belastung; Öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund des fehlenden bedarfsgerechten Angebots bzw. aus zeitlichen Gründen keine sinnvolle Alternative.

Die Treibstoffpreise sind ein maßgeblicher Preistreiber für die Inflation. Im Vergleich zum November 2020 mussten Autofahrer für Super um 36%, für Diesel um 42% mehr bezahlen, d.h. eine durchschnittliche Tankfüllung mit Super kostete im November 2021 um über 19 Euro mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres, bei Diesel um rund 21 Euro mehr.

Ein deutliches Sinken der Treibstoffpreise ist in der nächsten Zeit nicht zu erwarten, vielmehr ist ein weiterer Preisanstieg zu befürchten. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Staat aktiv wird, um diese enorme Treibstoffpreiserhöhung wirksam zu stoppen.

Da die Steuerreform keinerlei Maßnahmen setzt, um die oben angeführten Maßnahmen umzusetzen sowie auch nicht geeignet ist, der Inflation bzw. den steigenden Treibstoff­preisen gegenzusteuern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten beinhaltet:

•             Schaffung eines COVID-19-Warenkorbs, der die Preise für Waren und Dienstleistungen wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heiz­kos­tenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

•             Bereitstellung der Daten zur Schaffung des COVID-19-Warenkorbs durch die Statistik Austria.

•             Schaffung eines COVID-19-Preisbandes, das beim Abweichen einzelner Endver­braucherpreise, d.h. mehr als zehn Prozent, beim zuständigen Konsumentenschutz­minister eine Informationspflicht an den zuständigen Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auslöst.

•             Verpflichtung des Konsumentenschutzminister, die Erlassung eines Preisstopps für einzelne Waren und Dienstleistungen mit einer Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall vorzunehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 120

•             Einführung einer Treibstoff-Preisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treibstoff.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


11.57.51

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Kollege Angerer! Die Coronakrise hat uns alle sehr gefordert, auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, und wir haben alles unternommen, um die Unternehmer mit Hilfspaketen zu unter­stützen. Es ist sicher möglich, dass bei dem einen oder anderen ein kleines Problem in der Abwicklung aufgetaucht ist, aber wir setzen uns für jeden Unternehmer und für jede Unternehmerin ein und schauen, dass sie die Coronaunterstützung zeitgerecht bekom­men. Das möchte ich Ihnen versichern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Wir wollen Stabilität und Wachstum in unserem Land, und da ist es ganz wichtig, dass wir Unterstützung für eine florierende Wirtschaft sicherstellen und Anreize für die arbei­tenden Menschen setzen. Genau das tun wir mit dieser ökosozialen Steuerreform, denn eine Wirtschaft, die gesunde Unternehmen hat, schafft und sichert die Arbeitsplätze.

Eines möchte ich in Richtung SPÖ schon auch ganz deutlich sagen: Die Maßnahmen, die wir hier für die Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Paket umsetzen, dienen vor allem der Sicherheit des Standortes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, denn das ist unteilbar miteinander verbunden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Wenn ich mir diese ökosoziale Steuerreform genau ansehe, dann, muss ich sagen, gibt es da genau diese Unterstützung und diese Anreize. Wir schaffen die notwendige Stabilität, und vor allem hat die Reform auch die Nachhaltigkeit zum Inhalt. Wir machen damit eine ganz klare Ansage in Richtung Entlastung und auch dafür, dass sich Leistung lohnt.

Entlasten statt Belasten ist unsere Devise, meine Damen und Herren, und in diesen schwierigen Coronazeiten – ich habe es schon angesprochen – ist es eben notwendig, dass wir auch Impulse setzen, und diese Impulse haben wir hier mit integriert.

Die Prognosen – Kollege Kopf und der Finanzminister haben es schon ausgeführt – stehen auf Aufschwung: 5,2 Prozent Wachstum im heurigen Jahr und 2,5 Prozent im nächsten Jahr. Das prognostizieren uns die Wirtschaftsforscher, und das sind gute Signale. Damit können wir uns diese Steuerreform auch leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die gesamtwirtschaftlichen Effekte und vor allem die Entlastungen zeigen ja ein gutes Bild. Diese Steuerreform bringt uns ein zusätzliches BIP-Wachstum von bis zu 1 Pro­zent. Es werden bis zu 30 000 neue Arbeitsplätze geschaffen, und wir entlasten den Faktor Arbeit – das ist auch ganz wichtig – mit 4,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025.

Wir schaffen also drei Schwerpunkte: Wir wollen die arbeitenden Menschen entlasten, wir setzen Anreize für umweltfreundliches Verhalten und wir stärken nachhaltig den Standort und damit unsere Unternehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 121

Als Wirtschaftssprecher meiner Partei ist es mir ganz wichtig, hier auch zu erwähnen, dass bei der Tarifreform die Einpersonenunternehmer von der Senkung der Steuersätze von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent profitieren und dass auch die Anhebung des Gewinnfreibetrages von 13 auf 15 Prozent ein deutliches Signal ist. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 800 auf 1 000 Euro ist gerade für die Kleinunternehmer ein wichtiger Impuls.

Meine Damen und Herren, auch die Mitarbeitererfolgsbeteiligung, bei der die Unter­nehmer für ihre Mitarbeiter einen Beitrag leisten, wenn sie erfolgreich sind, wenn die Mitarbeiter einen Beitrag zum Erfolg geleistet haben, bieten wir an – eine wichtige Maß­nahme und ein wichtiger Impuls für ein gutes Miteinander. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte auch zur Körperschaftsteuersenkung noch etwas sagen. Wir wissen, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in einem internationalen Wettbewerb stehen. Der Standort Österreich ist nicht isoliert zu sehen, sondern er befindet sich mitten in Europa, und rundherum haben die Länder niedrigere Körperschaftsteuersätze als bei uns. Da ist es für einen Unternehmer ein Leichtes, seinen Standort in das Ausland zu verlegen. (Zwischenruf der Abg. Herr.) Genau dem wollen wir vorbauen, sodass wir die Unternehmen in Österreich behalten und auch die Arbeitsplätze in Österreich absichern. Da sollte gerade die Sozialdemokratie, die sich hier immer wieder als Beschützer der Arbeitsplätze aufführt (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Herr), nicht Klassenkampf betreiben, sondern diese Maßnahme unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Aufschwung, Stabilität und Nachhaltigkeit schaffen wir sicher, wenn wir alles miteinander und nicht gegeneinander angehen. Deshalb: Schauen wir, dass wir gemeinsam erfolg­reich sind! Bitte stimmen Sie dieser Steuerreform zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


12.03.06

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Man muss natürlich dieses Eigenlob der ÖVP und insbesondere des ÖVP-Wirtschaftsflügels ein bisschen relativieren. Am besten macht man das anhand der eigenen Zahlen des ÖVP-Wirtschaftsflügels. Wenn man nämlich schaut, welche Pro­gnose die Wirtschaftskammer zur Abgabenquote in Österreich erstellt, dann sieht man: Die geht ja noch hinauf, von 42,6 Prozent im Vorjahr auf 42,7 Prozent heuer und 43,0 Pro­zent nächstes Jahr. – So groß kann die Entlastung nicht sein, wenn die Abgabenquote noch steigt. (Beifall bei den NEOS.)

Der Herr Bundesminister hat sich in diesen Tagen für die Ankündigung, die Kapital­ertragsteuer auf Kursgewinne werde entfallen, abfeiern lassen. Tatsächlich ist es so, dass diese Wiedereinführung der Behaltefrist den Stakeholdern für diese Steuerreform schon versprochen war und jetzt nicht gekommen ist. Es geht – das hat Karlheinz Kopf richtig ausgeführt – ja nicht nur um Leute, die Altersvorsorge betreiben und Wertpapiere lange halten, sondern es geht auch um Beteiligungen an Unternehmen. Wenn es in diesem Land Probleme für Start-ups gibt, sich zu kapitalisieren, geht es auch darum, es attraktiver zu machen, in ein Start-up zu investieren und, wenn es gewachsen ist, die Beteiligung vielleicht auch wieder abzustoßen und dann nicht vor einer großen Steuer­hürde zu stehen. Es ist auch nachgewiesen, dass Länder, die solche Behaltefristen haben, mehr Innovation und eine höhere Patentquote haben. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 122

Nun zum Klimabonus: Die Frau Sonnenscheinklimaministerin ist nicht da – Kollege Hanger, ich kann Sie aufgrund der Akustik nicht verstehen –, aber mit ihrem Klimabonus feiert sie sich ab: Klima und Bonus – das muss ja super sein.

Nach einer ziemlich willkürlichen Einteilung bekommen jetzt die Bürger von manchen Gemeinden 100 Euro Klimabonus, manche 133 Euro und ein paar wenige 200 Euro, mit dem total logischen Ergebnis: Es wird der Sprit teurer, und der Wiener, der nach Tulln pendelt, kriegt 100 Euro Klimabonus, und der Tullner, der nach Wien pendelt, kriegt 133 Euro Klimabonus. Sie haben die gleichen Kosten und den gleichen Weg, aber einen unterschiedlichen Klimabonus.

Damit die Frau Ministerin ihren Haider-Hunderter verteilen kann, muss sie eine neue Bürokratie im Ministerium aufbauen. Sie braucht Daten vom Finanzamt, sie braucht Daten über Behinderte vom Sozialministeriumsservice, sie braucht Daten von der Pen­sionsversicherung, sie braucht vom Finanzamt auch die Familienbeihilfendaten, und um das alles zu verwalten, braucht sie eine eigene Bürokratie. Sie kann nicht sagen, wie viele Mitarbeiter sie dort braucht und was das kosten wird. Das ist ja wurscht, denn es ist fürs Klima und es ist ein Bonus, dann ist es super, dann macht halt die Bundes­verwaltung noch eine zusätzliche Metastase im Klimaministerium.

Wie viele Daten da auch zusammengeführt werden, wie sicher die Daten auch sind: Immer, wenn es verschiedene Datenquellen gibt, kommen jedenfalls Fehler vor. Da muss dann eine Schlichtungsstelle, auch im Ministerium, die Probleme klären, wenn Leute nicht den Klimahunderter oder die 133 Euro bekommen haben, den beziehungs­weise die sie sich vorstellen – die ganze Bürokratie für 100 Euro.

Dann führen Sie noch abgestufte Krankenversicherungssätze fürs Gewerbe und für die Bauern ein. Nun, es ist klar, dass abgestufte Krankenversicherungssätze innerhalb einer Beitragsgruppe verfassungswidrig sind. Sie haben das auch für die Arbeiter und Angestellten angekündigt, haben es dort zu Recht herausgenommen, weil es verfassungsrechtlich nicht geht. Für die Gewerbler und für die Bauernversicherung lassen Sie die verfassungswidrige Bestimmung drinnen. Sehenden Auges Verfassungs­widriges zu beschließen ist falsch und unverantwortlich. Es wird Ihnen auf den Kopf fallen, dass Sie da Geschenke verteilen, die rechtlich nicht gedeckt sind. (Beifall bei den NEOS.)

12.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte.


12.07.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Wir diskutieren heute die ökosoziale Steuerreform.

Wir setzen in diesem Kontext Entlastungsschritte, damit letztendlich das Leben und das Wirtschaften in Österreich leichter werden und wir bei der Lebensqualität und auch der Wirtschaftsleistung an vorderster Front bleiben.

Wir setzen Ökologisierungsschritte, das machen wir auch für unsere Kinder. Damit sichern wir eine gute Zukunft.

Wir setzen auch Maßnahmen für den sozialen Ausgleich. Es ist schön, zu sehen, dass wir uns den Sozialstaat in Österreich leisten können. Da ist es für mich besonders wich­tig, dass wir auch in den unteren Einkommensbereichen Maßnahmen setzen können. Warum können wir uns das leisten? – Weil wir in Summe ein fleißiges und innovatives Volk sind. Dem Herrn Bundesminister und allen an diesem Projekt Beteiligten sage ich ein herzliches Dankeschön dafür.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 123

Die österreichische Landwirtschaft durchlebt schwere Zeiten – steigende Energiepreise, steigende Düngemittelkosten, steigende Futtermittelkosten –, und darum ist es eine Not­wendigkeit, dass die CO2-Bepreisung kompensiert und rückerstattet wird, dass wir im Bereich der energieautarken Bauernhöfe ein Projekt aufsetzen, das die Wirtschaftlichkeit an den Höfen steigert, aber auch die Klimabilanz in Österreich verbessert, und dass wir die Krankenversicherungsbeiträge senken und auch als Dank an die ältere Generation, die in unserem Land viel aufgebaut hat, den Anrechnungsprozentsatz beim fiktive Aus­gedinge nach der Senkung im vorigen Jahr heuer noch einmal von 10 auf 7,5 Prozent senken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Solidarität und Zusammenhalt sind in diesen Tagen ein großes Thema. Das wird von verschiedensten Bevölkerungsgruppen angesprochen. Eine der Lehren aus der Krise ist zweifellos, dass wir uns im gesellschaftlichen Kontext mehr Gedanken darüber machen müssen, was für uns in Österreich Solidarität und Zusammenhalt heißt.

Auch im Zusammenhang mit Lebensmitteln möchte ich aber von Solidarität reden. Wir brauchen einfach mehr Solidarität entlang der Wertschöpfungskette. Das heißt, ich for­dere weniger Extremaktionen in den Supermärkten (Zwischenruf des Abg. Matznetter), weil diese Extremaktionen in Wahrheit die Lebensmittel ökonomisch und emotional ent­werten. Ich fordere auch weitere Preisanpassungen, weil der Kostendruck mittlerweile unerträglich wird, und es ist notwendig, entlang der Wertschöpfungskette die Kosten besser zu verteilen, damit wir die Zukunft der österreichischen Bäuerinnen und Bauern absichern, damit wir die Zukunft der österreichischen Lebensmittel absichern, damit wir auch in Zukunft stolz auf das sein können, was die österreichische Landwirtschaft leistet, und darauf, welche guten Lebensmittel wir in Österreich vorfinden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich darf am Ende meiner Ausführungen zwei Anträge einbringen, zum einen den gesamt­ändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Voglauer, Strasser, Stammler, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage des Ökosozialen Steuer­reformgesetzes 2022 Teil III, betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“.

Ich darf den Antrag kurz in den Kernpunkten erläutern. Ja, wir haben die Regierungs­vorlage adaptieren müssen. Wir haben dort Einkommensklassen gebildet, und die betroffenen Personen in den entsprechenden Einkommensklassen bekommen einmal im Jahr Pauschalbeträge überwiesen. Und: Wir haben die Regierungsvorlage um die Senkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge erweitert, nämlich von 10 auf 7,5 Prozent. Wir verbessern so die Lebenssituation der bäuerlichen Pensio­nistinnen und Pensionisten mit den kleinsten Pensionen um in Summe 8 Millionen Euro.

Ich darf außerdem folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 4 (Umsatzsteuergesetz 1994) wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 werden folgende Z 1a und 1b eingefügt:

„1a. In § 12 Abs. 10 dritter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 124

Wortfolge „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt.

1b. In § 12 Abs. 10 vierter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die Wort­folge „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt“

2. Nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 18 Abs. 10 wird die Wortfolge „Wohnungen betreffen, die nachträglich in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG übertragen wur­den,“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragungen – ausgenommen von Geschäfts­räumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG betreffen,“ ersetzt.“

*****

Ich ersuche Sie um Unterstützung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.13

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Clemens Stammler,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III (1294 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der in der Regierungsvorlage 1294 der Beilagen enthaltene Gesetzesvorschlag wird durch den nachstehenden Gesetzesvorschlag ersetzt:

Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes

Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 238/2021, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 27e wird folgender § 27f samt Überschrift eingefügt:

„Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

§ 27f. (1) Personen, die am 31. Mai des laufenden Kalenderjahres nach den §§ 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, 3 Abs. 1 Z 2, 14a oder 14b in der Krankenversicherung pflicht- oder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 125

selbstversichert sind, haben Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversiche­rungs­beiträgen, sofern deren monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt 2 900,00 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage. Liegt zum Stichtag noch keine endgültige Beitrags­grundlage vor, ist die vorläufige Beitragsgrundlage nach § 25a heranzuziehen. Die §§ 25a Abs. 5 und 35b sind nicht anzuwenden.

(2) Der auf die anspruchsberechtigten Personen entfallende Pauschalbetrag beträgt

              1. bei einer Beitragsgrundlage bis 500,00 Euro 90,00 Euro;

              2. bei einer Beitragsgrundlage von 500,01 bis 600 Euro 110,00 Euro;

              3. bei einer Beitragsgrundlage von 600,01 bis 700,00 Euro 130,00 Euro;

              4. bei einer Beitragsgrundlage von 700,01 bis 800,00 Euro 150,00 Euro;

              5. bei einer Beitragsgrundlage von 800,01 bis 900,00 Euro 170,00 Euro;

              6. bei einer Beitragsgrundlage von 900,01 bis 1 000,00 Euro 190,00 Euro;

              7. bei einer Beitragsgrundlage von 1 000,01 bis 1 100,00 Euro 210,00 Euro;

              8. bei einer Beitragsgrundlage von 1 100,01 bis 1 200,00 Euro 210,00 Euro;

              9. bei einer Beitragsgrundlage von 1 200,01 bis 1 300,00 Euro 225,00 Euro;

              10. bei einer Beitragsgrundlage von 1 300,01 bis 1 400,00 Euro 240,00 Euro;

              11. bei einer Beitragsgrundlage von 1 400,01 bis 1 500,00 Euro 260,00 Euro;

              12. bei einer Beitragsgrundlage von 1 500,01 bis 1 600,00 Euro 280,00 Euro;

              13. bei einer Beitragsgrundlage von 1 600,01 bis 1 700,00 Euro 295,00 Euro;

              14. bei einer Beitragsgrundlage von 1 700,01 bis 1 800,00 Euro 315,00 Euro;

              15. bei einer Beitragsgrundlage von 1 800,01 bis 1 900,00 Euro 310,00 Euro;

              16. bei einer Beitragsgrundlage von 1 900,01 bis 2 000,00 Euro 280,00 Euro;

              17. bei einer Beitragsgrundlage von 2 000,01 bis 2 100,00 Euro 245,00 Euro;

              18. bei einer Beitragsgrundlage von 2 100,01 bis 2 200,00 Euro 200,00 Euro;

              19. bei einer Beitragsgrundlage von 2 200,01 bis 2 300,00 Euro 155,00 Euro;

              20. bei einer Beitragsgrundlage von 2 300,01 bis 2 400,00 Euro 105,00 Euro;

              21. bei einer Beitragsgrundlage von 2 400,01 bis 2 900,00 Euro 60,00 Euro.

(3) Der Bund hat der Sozialversicherungsanstalt die Aufwendungen für die Gutschriften zu ersetzen und unter Bedachtnahme auf die Kassenlage des Bundes einen monatlichen Vorschuss zu leisten.

(4) Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt jeweils zum 1. Juni. Nach­trägliche Sachverhaltsänderungen sowie Änderungen der Beitragsgrundlage ha­ben keinen Einfluss auf den Anspruch bzw. die Höhe der Beitragsgutschrift.

(5) Die Gutschriften sind jeweils im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal auf den Beitragskonten der Versicherten flüssig zu machen.“

2. Im § 149 Abs. 7 dritter Satz wird der Ausdruck „10%“ durch den Ausdruck „7,5%“ ersetzt.

3. Nach § 393 wird folgender § 394 samt Überschrift angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 126

„Schlussbestimmung zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl I. Nr. xx/2022

§ 394. (1) § 27f samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und ist erstmals für das Kalenderjahr 2022 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2022 anzuwenden.

(2) § 149 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

(3) In Fällen, in denen durch die Absenkung des Prozentsatzes nach § 149 Abs. 7 von 10% auf 7,5% durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2022 ein Anspruch auf Ausgleichszulage entsteht, gebührt diese abweichend von § 153 Abs. 2 mit Erfüllung der Voraussetzungen, frühestens ab 1. Jänner 2022, wenn der Antrag auf Ausgleichszulage im Jahr 2022 gestellt wird.“

Artikel 2

Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 238/2021, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 24e wird folgender § 24f samt Überschrift eingefügt:

„Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

§ 24f. (1) Die Betriebsführerlnnen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 haben Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen für die nach § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 bis 4 pflichtversicherten Personen, sofern

              1. diese am 15. Jänner des laufenden Kalenderjahres in der Krankenver­sicherung nach diesem Bundesgesetz pflichtversichert waren und

              2. deren Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung am 15. Jänner des laufenden Kalenderjahres 2 900,00 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist die Beitrags­grundlage aus der/den Erwerbstätigkeit/en, die die Pflichtversicherung nach diesem Bun­desgesetz begründet/n; bei land(forst)wirtschaftlichen Betrieben, für die ein Einheits­wert des land(forst)wirtschaftlichen Vermögens nach den §§ 29 bis 50 BewG nicht festgestellt wird, ist die zuletzt endgültig festgestellte Beitragsgrundlage nach § 23 Abs. 4 maßgebend. Liegt zum Stichtag keine endgültige Beitragsgrundlage vor, ist die vorläu­fige Beitragsgrundlage gemäß §§ 23 Abs. 4a und 4d heranzuziehen. § 33b ist nicht anzuwenden.

(2) Der Anspruch gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a.

(3) Der auf die anspruchsberechtigten Personen entfallende Pauschalbetrag beträgt

              1. bei einer Beitragsgrundlage bis 500,00 Euro 90,00 Euro;

              2. bei einer Beitragsgrundlage von 500,01 bis 600 Euro 110,00 Euro;

              3. bei einer Beitragsgrundlage von 600,01 bis 700,00 Euro 130,00 Euro;

              4. bei einer Beitragsgrundlage von 700,01 bis 800,00 Euro 150,00 Euro;

              5. bei einer Beitragsgrundlage von 800,01 bis 900,00 Euro 170,00 Euro;

              6. bei einer Beitragsgrundlage von 900,01 bis 1 000,00 Euro 190,00 Euro;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 127

              7. bei einer Beitragsgrundlage von 1 000,01 bis 1 100,00 Euro 210,00 Euro;

              8. bei einer Beitragsgrundlage von 1 100,01 bis 1 200,00 Euro 210,00 Euro;

              9. bei einer Beitragsgrundlage von 1 200,01 bis 1 300,00 Euro 225,00 Euro;

              10. bei einer Beitragsgrundlage von 1 300,01 bis 1 400,00 Euro 240,00 Euro;

              11. bei einer Beitragsgrundlage von 1 400,01 bis 1 500,00 Euro 260,00 Euro;

              12. bei einer Beitragsgrundlage von 1 500,01 bis 1 600,00 Euro 280,00 Euro;

              13. bei einer Beitragsgrundlage von 1 600,01 bis 1 700,00 Euro 295,00 Euro;

              14. bei einer Beitragsgrundlage von 1 700,01 bis 1 800,00 Euro 315,00 Euro;

              15. bei einer Beitragsgrundlage von 1 800,01 bis 1 900,00 Euro 310,00 Euro;

              16. bei einer Beitragsgrundlage von 1 900,01 bis 2 000,00 Euro 280,00 Euro;

              17. bei einer Beitragsgrundlage von 2 000,01 bis 2 100,00 Euro 245,00 Euro;

              18. bei einer Beitragsgrundlage von 2 100,01 bis 2 200,00 Euro 200,00 Euro;

              19. bei einer Beitragsgrundlage von 2 200,01 bis 2 300,00 Euro 155,00 Euro;

              20. bei einer Beitragsgrundlage von 2 300,01 bis 2 400,00 Euro 105,00 Euro;

              21. bei einer Beitragsgrundlage von 2 400,01 bis 2 900,00 Euro 60,00 Euro.

(4) Der Bund hat der Sozialversicherungsanstalt die Aufwendungen für die Gutschriften zu ersetzen und unter Bedachtnahme auf die Kassenlage des Bundes einen monatlichen Vorschuss zu leisten.

(5) Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt jeweils zum 1. Juni. Nach­trägliche Sachverhaltsänderungen sowie Änderungen der Beitragsgrundlage haben keinen Einfluss auf den Anspruch bzw. die Höhe der Beitragsgutschrift.

(6) Die Gutschriften sind jeweils im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das zweite Quartal auf den Beitragskonten der Betriebsführer flüssig zu machen.“

2. Im § 140 Abs. 7 dritter Satz wird der Ausdruck „10 %“ durch den Ausdruck „7,5%“ ersetzt.

3. Nach § 387 wird folgender § 388 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 388. § 24f samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und ist erstmals für das Kalenderjahr 2022 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das zweite Quartal 2022 anzuwenden.

(2) § 140 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

(3) In Fällen, in denen durch die Absenkung des Prozentsatzes nach § 140 Abs. 7 von 10% auf 7,5% durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2022 ein Anspruch auf Aus­gleichszulage entsteht, gebührt diese abweichend von § 144 Abs. 2 mit Erfüllung der Voraussetzungen, frühestens ab 1. Jänner 2022, wenn der Antrag auf Ausgleichszulage im Jahr 2022 gestellt wird.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 128

Begründung

Allgemeines:

Im Zuge der geplanten Steuerreform ist eine finanzielle Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen beabsichtigt. Im Bereich der unselbständigen Erwerbstätigen erfolgt diese im Wege einer Erhöhung des SV-Bonus, welcher im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen ist. Nachdem diese steuerrechtliche Variante im Bereich der selbständig Erwerbstätigen nicht in Betracht kommt, soll die finanzielle Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen im Zusammenhang mit den von den Versicherten zu tragenden Krankenversicherungsbeiträgen erreicht werden. Die Abwicklung wurde der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) übertragen.

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene gestaffelte Absenkung der Beitragssätze würde allerdings einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand in der technischen Administration der SVS bedeuten. Da die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen im Be­reich der Selbständigen regelmäßig im Nachhinein nachzubemessen sind, wäre eine permanente Aufrollung bei der Beitragssatzberechnung erforderlich. Abgesehen von dem erheblichen Ressourceneinsatz für die technische Umsetzung würden die nach­träg­lichen Neuberechnungen der Krankenversicherungsbeiträge auch zu großer Rechts­unsicherheit bei den Versicherten führen.

Mit dem Abänderungsantrag wird daher eine administrativ wesentlich einfachere Lösung vorgeschlagen, die den durch die Steuerreform zu begünstigenden Personenkreis in vergleichbarem Umfang finanziell entlastet und auch gegenüber den Versicherten trans­parenter dargestellt werden kann.

Gesetzlich wird eine jährliche Zuwendung in Form einer Gutschrift an KV-Versicherte nach dem GSVG und BSVG, deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage 2 900,00 Euro nicht übersteigt, vorgesehen. Diese Beträge werden jährlich im Zuge der Beitragsvorschreibung im laufenden Kalenderjahr gutgeschrieben. Die Aufwendungen für die Gutschriften werden aus Mitteln des Bundes getragen und pro Kalenderjahr verrechnet.

Die finanziellen Auswirkungen im GSVG belaufen sich auf rund 47 Millionen Euro und im BSVG auf rund 15,5 Millionen Euro.

Zu Art. 1 Z 1 und 3 sowie Art. 2 Z 1 und 3 (§§ 27f und 394 Abs. 1 GSVG; § 24f und 388 Abs. 1 BSVG:

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversicherungs­beiträ­gen ist einerseits der Bestand der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung sowie das Vorliegen einer sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage der jeweiligen krankenversicherten Person bis zu einer Höhe von 2 900,00 Euro (dieser Betrag entspricht einer monatlichen BTG in der Höhe von 2 500,00 Euro im ASVG; 2 500,00 x 14 = 35 000,00/12 = ~ 2 917,00) zu einem bestimmten Stichtag – im GSVG der 31. Mai des laufenden Kalenderjahres, im BSVG der 15. Jänner des laufenden Kalenderjahres. Der 15. Jänner im BSVG wurde vor dem Hintergrund festgesetzt, dass Änderungs­mel­dungen der Betriebsführer (Zu-, Verpachtungen, Zu-, Verkäufe) oftmals erst nachträglich erfolgen und bei der Feststellung des Anspruchs auf die Gutschrift eine möglichst kor­rekte Bewirtschaftungslage berücksichtigt werden soll. Zur Prüfung des Anspruchs ist grundsätzlich auf die zuletzt festgestellte endgültige Beitragsgrundlage abzustellen; wurde noch keine endgültige Beitragsgrundlage festgestellt (z.B. bei Neueintritt der Pflichtver­siche­rung), ist die aktuelle vorläufige Beitragsgrundlage heranzuziehen.

Der in Betracht kommende Personenkreis wird zum Stichtag 1. Juni des jeweiligen Kalenderjahres ermittelt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass versicherungs- bzw.


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beitragsrechtliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf den Anspruch sowie die Höhe der Gutschriften haben, um jegliche Aufrollung der Ansprüche im Nachhinein auszuschließen.

Ausgehend von dem finanziellen Aufwand, der durch die in der Regierungsvorlage vor­gesehene gestaffelte Absenkung der Beitragssätze in der Krankenversicherung entstan­den wäre, wird hinsichtlich der gutzuschreibenden Beträge eine abgestufte Höhe für 21 Versichertengruppen (90,00 Euro, 110,00 Euro, 130,00 Euro, 150,00 Euro, 170,00 Euro, 190,00 Euro, 210,00 Euro, 210,00 Euro, 225,00 Euro, 240,00 Euro, 260,00 Euro, 280,00 Euro, 295,00 Euro, 315,00 Euro, 310,00 Euro, 280,00 Euro, 245,00 Euro, 200,00 Euro, 155,00 Euro, 105,00 Euro und 60,00 Euro im Jahr) festgelegt. Diese Abstufung orientiert sich am Ausmaß der in der Regierungsvorlage vorgesehenen sozial gestaffelten Absen­kung des Beitragssatzes. Damit tritt eine Entlastung analog der Maßnahmen der öko­sozialen Steuerreform der Unselbständigen ein. Die genannten Werte unterliegen nicht der Aufwertung nach § 108ff ASVG.

Die Auszahlung der Beitragsgutschriften an die anspruchsberechtigten Personen (bzw. die beitragspflichtigen Betriebsführer im BSVG) erfolgt im Zuge der Beitragsvor­schrei­bungen des 3. Quartals im GSVG sowie des 2. Quartals im BSVG. Die Ursache für diese abweichende Regelung liegt in den unterschiedlichen Vorschreibezeitpunkten gemäß § 35 GSVG (2. Monat des Kalendervierteljahres) und § 33 BSVG (Monat nach Ablauf eines Kalendervierteljahres). Die Gutschrift erfolgt daher erstmals im Juli 2022 (BSVG) und August 2022 (GSVG).

Zu Art. 1 Z 2 und 3 sowie Art. 2 Z 2 und 3 (§§ 149 Abs. 7 sowie 394 Abs. 2 und 3 GSVG; §§ 140 Abs. 7 sowie 388 Abs. 2 und 3 BSVG):

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, so werden für die Berechnung der Aus­gleichszulage in der Pensionsversicherung nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte (z.B. Ausgedinge, Verkaufspreis oder Pachtzins) angerechnet, sondern – ausgehend vom Einheitswert der übergebenen Güter – ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“.

Dabei wird – aus wirtschaftlicher Sicht – unterstellt, dass der Betriebsübernehmer/die Betriebsübernehmerin der übergebenden Person Sachleistungen zur Verfügung stellt, nachdem sie den Betrieb übernommen hat (etwa Brennholz und dergleichen). Dies wird derzeit pauschal mit 10% des jeweils anzuwendenden Richtsatzes angerechnet (wenn der Einheitswert des Betriebes einen bestimmten Schwellenwert überschreitet) und ver­ringert somit die Ausgleichszulage.

Abhängig von der Höhe des Einheitswertes des aufgegebenen Betriebes werden im Jahr 2022 max. 103,05 Euro (bei Einzelrichtsatz) bzw. max. 162,57 Euro (bei Familien­richtsatz) als fiktives Ausgedinge (10% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes) angerechnet.

Bei diesen Werten handelt es sich um die maximale Anrechnung, die bei aufgegebenen Betrieben ab einem Einheitswert von 3.900,00 Euro (bei Einzelrichtsatz) bzw. ab einem Einheitswert von 5.600,00 Euro (bei Familienrichtsatz) zur Anwendung kommt.

Bei einer Absenkung auf 7,5% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes würden max. 77,29 Euro (bei Einzelrichtsatz) bzw. max. 121,93 Euro (bei Familienrichtsatz) an­gerechnet werden.

Durch eine Übergangsbestimmung soll sichergestellt werden, dass durch die Absenkung des fiktiven Ausgedinges neu entstandene Ansprüche auf Ausgleichszulage bereits ab 1. Jänner 2022 gebühren, wenn der entsprechende Antrag im Jahr 2022 gestellt wird (und die Pension schon zu Jahresbeginn bezogen wurde).


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Die Absenkung der Anrechnung um 2,5% des Ausgleichzulagenrichtsatzes bringt eine Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen von 8 Millionen Euro.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbank­ge­setz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (Top 1)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 4 (Umsatzsteuergesetz 1994) wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 werden folgende Z 1a und 1b eingefügt:

„1a. In § 12 Abs. 10 dritter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragung – ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt.

1b. In § 12 Abs. 10 vierter Unterabsatz wird die Wortfolge „Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragung –ausgenommen von Geschäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c“ ersetzt“

2. Nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 18 Abs. 10 wird die Wortfolge „Wohnungen betreffen, die nachträglich in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG übertragen wurden,“ durch die Wortfolge „Eigentumsübertragungen – ausgenommen von Ge­schäftsräumen – aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGGbetreffen,“ ersetzt.“

Begründung

Zu den ZZ 1a und 2a

Um potenziell auftretenden Unsicherheiten betreffend die nachträgliche Übertragung von Wohnobjekten auch in das in ländlichen Bereichen häufig vorkommende (Mit-)Eigentum, insbesondere bei Reihenhausanlagen zu begegnen sowie zur Gleichbehandlung von in den meisten Fällen mit Wohnobjekten mitübertragenen Ein- und Abstellplätzen wird die Formulierung „einer Wohnung in das Wohnungseigentum“ gestrichen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung zur Schaffung von Rechtssicherheit und werden geänderte budgetäre Auswirkungen nicht erwartet.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den


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Grundzügen erläutert, ist auch an alle Abgeordneten verteilt worden und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.14.12

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Wenn ich mich an die Dankesreden meiner Vorredner erinnere, vor allem aus ÖVP-Reihen – allen voran an Ihre Rede, Herr Bundesminister (in Richtung Bundesminister Brunner), in der Sie sich bei Herrn Blümel bedanken –, überrascht mich das genau gar nicht, denn mein Ge­samteindruck von dieser Steuerreform ist jener, dass das ganze Paket von einem Thomas Schmid und von einem Gernot Blümel inspiriert und beseelt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mehrmals nachfragen müssen, um zu begreifen, dass wir heute tatsächlich eine Steuerreform – eine sehr große Steuerreform – ohne Gegenfinanzierung beschließen sollen. Sehr geehrte Damen und Herren, das hat es in der Geschichte der Republik noch nie gegeben, dass man ein 18-Milliarden-Paket beschließt und nicht zeigt, wer die Kosten zahlt! (Beifall bei der SPÖ.)

Wer zahlt das? – Jetzt komme ich schön langsam darauf: Immer wenn die ÖVP von Solidarität und von gemeinsam redet, dann nimmt sie die Kleinen mit. Schimpfen Sie mich ruhig eine Klassenkämpferin, ich empfinde es als Kompliment! (Beifall bei der SPÖ.) Mir fällt immer mehr auf, dass Sie dann von Gemeinsamkeit und Solidarität reden, wenn die Kleinen, wenn die Arbeiterinnen und Arbeiter, wenn die GeringverdienerInnen die Kosten dieser Steuerreform, die Kosten dieser Krise zahlen – dann denken Sie an Gemeinsamkeit und Solidarität. Ich bin wirklich sauer, wenn ich mir das anschaue.  Sie, die Klubobfrau der Grünen, haben gesagt, das sei eine extrem gute Verteilungspolitik in diesem Gesetz. Ja was verstehen denn Sie unter extrem guter Verteilungspolitik? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Maurer.)

Haben Sie die Analyse dieses Pakets durchgelesen – dass wirklich von unten nach oben verteilt wird (Zwischenruf der Abg. Maurer), dass überproportional mehr Männer als Frauen von dieser Steuerreform profitieren? Wissen Sie, wie das in der Seele wehtut, wenn man in den Bezirken draußen ist, wenn man Kinder von Tourismusbediensteten sieht, die von der Arbeitslosigkeit stärker betroffen sind? Gerade in Bundesländern, die die Krise am härtesten trifft, sitzt das Kind des Hoteliers und kann 1 500 Euro be­kommen, über den Familienbonus Plus mittlerweile 2 000 Euro, und dem Kind des Zimmermädchens muss man sagen: Du bist dieser Republik genau 400 Euro, besten­falls 450 Euro wert. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo ist denn da die Gerechtigkeit? Was bitte ist daran extrem gerecht, frage ich Sie Grüne  denn bei der ÖVP erwarte ich mir genau gar keinen sozialen Aspekt, gar keinen Gerechtigkeitssinn. Das ärgert mich schon sehr. Man merkt, Sie bleiben Ihrer Linie treu.

Auch Sie, Herr Minister (in Richtung Bundesminister Brunner), enttäuschen nicht, muss man sagen: Sie bleiben der ÖVP-Linie treu, nämlich darin, die Großspender zu bedienen. Warum können wir als VertreterInnen dieser Republik immer noch nicht ein­sehen, wohin denn die Milliarden aus dieser Cofag-Gesellschaft gezahlt werden? Wer bekommt diese Milliarden? Vielleicht würde sogar eine Revolution ausbrechen, Frau Maurer, wenn man merken würde, dass eine Arbeitslose mit 150 Euro Teuerungsbonus im Jahr abgespeist wird, und wir dann sehen, dass Milliarden rausgehen. Wer bekommt sie? Bleibt das Geld im Land? Welche Gesellschaften kriegen das, welche Konzerne? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Warum legen Sie es nicht offen? (Abg. Ottenschläger: Es ist offengelegt!) – Weil Sie sofort abgewählt würden, und das zu Recht (Beifall bei der


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SPÖ), weil Sie mit dem Steuergeld, mit diesen Reformen Ihre Klientel bedienen, und zwar rücksichtslos und beinhart.

Es bringt genau gar nichts, wenn Sie da ruhig, wie von der Kanzel redend, also wirklich in sanften Worten, sagen: Na, prozentual haben die Geringverdiener mehr profitiert. – Wenn Sie das in absoluten Zahlen ausdrücken würden, wäre es beschämend! (Beifall bei der SPÖ.)

Nichtsdestotrotz aber sage ich, man könnte mit Strukturinvestitionen wie zum Beispiel einer Kindergartenmilliarde wirklich vielen Familien helfen (eine Tafel mit der Aufschrift „Her mit den 1,2 Milliarden für Kinderbetreuung!“ in die Höhe haltend). Dann wäre jedes Kind in diesem Land gleich viel wert. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist wichtig, dafür stehen wir, und das fordere ich von Ihnen allen ein – von euch Grünen, Herr Vizekanzler, genauso wie von euch ÖVPlern. (Beifall bei der SPÖ.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Vizekanzler Werner Kogler zu Wort ge­meldet. – Bitte.


12.19.04

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir – oder vielmehr Sie – beschließen hier mit dieser ökologisch-sozialen Steuerreform jedenfalls einen Meilenstein. Einige Meilensteine sind hier ausgeschildert – ich werde gleich darauf eingehen –, lassen Sie mich aber zunächst noch sagen, dass ich dankbar bin, an einem Tag wie heute hier im Hohen Haus zu Gast sein zu dürfen, weil mehrere wichtige Gesetze beschlossen werden: eben diese Reform, die jetzt Gegenstand ist, anschließend in den nächsten Blöcken aber auch ein Rahmengesetz zur Einführung einer Impfpflicht.

Ich sage das deshalb, weil ein Abgeordneter der Freiheitlichen Partei – da ist Kollege Angerer – sich hier aus meiner Sicht nicht nur sehr seltsam, sondern auch in einer nicht hinnehmbaren Art und Weise geäußert hat. Ich traue mich das auch von der Regie­rungsbank aus deshalb zu kommentieren, weil er sich implizit auf einen Wahlvorgang 2019 bezogen hat. Da haben wir alle kandidiert, sonst würden Sie nicht hier sitzen – ich auch, sogar als Spitzenkandidat.

Was nicht hinnehmbar ist, finde ich, ist, weil eine Bannmeile ums Parlament gezogen wurde – notwendigerweise, denn wir wissen ja, wer da aller zwischendurch immer noch herummarschiert, nicht nur, aber auch (Zwischenruf des Abg. Hauser) –, aus diesem Umstand heraus die Formulierung zu finden, es handle sich bei Ihnen allen, Kolleginnen und Kollegen, um  „Volksverräter“ und nicht um „Volksvertreter“.  Das ist hier gesagt worden! Ich halte das für nicht hinnehmbar, und das ist noch eine geziemende, diplo­matische Formulierung, von der Regierungsbank aus. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Wissen Sie, wie das 2019 war? Das war eine allgemeine, freie, geheime Wahl, so gut wir es eben können, und die war nicht so schlecht. Ich würde das nicht als undemo­kratisch in der Form bezeichnen, dass Sie zu dem Schluss kommen, es würden hier „Volksverräter“ sitzen. Das geht sich nicht aus. Ich möchte das auch hier von der Regierungsbank, nicht nur von der Präsidentin, zurückgewiesen wissen.

Wissen Sie, was in diesem Jahr 2019 prinzipienverratend war, wo wirklich Verrat pas­siert ist? (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Hauser.) – Das sind jene gewesen, die sich aus Ihren Reihen heraus vorübergehend nach Ibiza abgesetzt haben und in flagranti ertappt wurden, als sie sämtliche demokratische Prinzipien dieser Re­publik (Abg. Stefan: Welche? Welche?) verraten haben, die Sie bis zu diesem Tag hin


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führerhaft angebetet haben. Das ist doch die Wahrheit! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Matznetter. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Jetzt zu diesem Meilenstein. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich danke allen, die da mitgewirkt haben. Das war ein großes Werk. Nicht nur, weil ich mitverhandelt habe, weiß ich das, sondern es war wirklich in vielen Verästelungen keine Kleinigkeit, und das betrifft in Wahrheit tatsächlich mehrere Ministerien. Ich glaube, das ist deshalb ein Meilenstein, weil bestimmte Mechanismen, die hier gebaut werden, unumkehrbar eingebaut werden, mit gewissen alten Denkmustern aufräumen und neues Denken implementieren, auch im Steuersystem mit neuen Prinzipien.

Auf diese Art und Weise – es wurde ja angedeutet – wird eine Steuermaschine gebaut, wo Räder eingepasst werden, die es noch nicht gegeben hat, die man in Zukunft aufgrund des politisch-demokratischen Gestaltungswillens drehen kann. Ich sage, der Einbau dieser Mechanismen ist viel, viel schwieriger, als dann daran zu drehen. Ob das jetzt – zu dem komme ich dann noch, zur Höhe des CO2-Preises – von null auf zehn geht oder von zehn auf 100 – viele, viele Ökonominnen und Ökonomen sagen, der erste Schritt, das überhaupt einzuführen, ist der viel, viel schwierigere, als dann an diesen Schrauben oder Rädern zu drehen. Das sollte man zumindest nicht unerwähnt lassen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Ja, über die Höhe des Preises können wir dann gerne diskutieren, und vor allem über die Widersprüche, die Sie hier herinnen aufmachen, gerne noch. Das ist es, glaube ich, was hier mit diesem Gesamtkonstruktionswerk generiert wird.

Es wurde schon angedeutet, sei aber nur gesagt: Viele Länder in Europa schauen jetzt auf Österreich, wie wir das hier konstruiert haben. Auch dafür bin ich schon einmal kritisiert worden: weil ich gesagt habe, diese Konstruktion sei europaweit einmalig. – Ja, es stimmt aber, wenn man alle Elemente zusammenzählt. Irgendeinen CO2-Preis für irgendetwas, dort ein bisschen bei der Mineralölsteuer, da oder da, gibt es tatsächlich in vielen Ländern in Europa schon, das ist richtig, in vielen Ländern auch schon länger mit durchaus höheren Werten, anerkannterweise Schweden oder sonst etwas. Die Kon­struktion hier aber hat viele Elemente, ich kann mindestens vier identifizieren, die in der Kombination einmalig wirken.

Erstens die Einführung des Preises, der automatisch in ein Handelssystem umgelegt werden kann, wenn wir es wollen  die demokratische Mehrheit hier. Das finden wir so dann fast nur mehr in der Bundesrepublik Deutschland. Was Sie dort aber nicht finden, ist eine Rückverteilung – und zwar zur Gänze – der Einnahmen aus dieser CO2-Bepreisung an die Bevölkerung, an die Haushalte, an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, ja sogar an die Kinder.

Dies ist einmalig und führt auch dazu, dass die Verteilungseffekte aus der CO2-Be­preisung – das muss man sich einmal vorstellen, das so hinzubringen! – tatsächlich für die schwächeren Einkommen einen höheren Nettoeffekt erzeugen als umgekehrt. Das hat nicht nur der Budgetdienst des Hauses – diesen sollten Sie ja akzeptieren –, das haben auch die Wirtschaftsforschungsinstitute anerkannt, der Fiskalrat, und, und, und. Also gehen Sie da nicht heraus, Frau Kollegin Yildirim, und erzählen – bei allem Respekt – halt das, was Sie sich sowieso aufgeschrieben haben, nur hat es halt mit der Steuer­reform nichts zu tun! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Matznetter: Frau Präsidentin! ... in herabwürdigender Form von Kolleginnen! – Weitere Zwischenrufe der Abgeord­neten Greiner und Yildirim.)

Ich vertrete heute ja auch die Klimaschutzministerin, ich konzentriere mich in erster Linie eh auf die ökologischen Punkte, keine Sorge, denn sonst hätten wir es ja noch lustiger. Die Sache geht ja dann weiter. Gerade, wenn Sie aus sozialen Gesichtspunkten anmah­nen, dass die Energiepreise phasenweise zu hoch werden – das kann man so oder so


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sehen, wie auch immer –, hat dieses Reformwerk am Schluss noch etwas ganz Schlaues eingebaut, nämlich, dass die CO2-Bepreisung entlang der Schwankungen der Rohenergiepreise variiert. Würden diese also besonders explodieren, was ja phasen­weise vorkommt – zugegeben, gerade erleben wir es –, dann wird die CO2-Bepreisung geringer angehoben. Würde, was aber gar nicht ausgeschlossen ist, der Energiemarkt so ausschauen, dass die Preise wieder sinken – was man, wie Frau Kollegin Herr aus­geführt hat, ja ökologisch in Wahrheit gar nicht wollen kann –, dann würde die CO2-Bepreisung höher werden.

Wozu führt das, viertens, im Ergebnis? – Dass ein verlässlicherer Preispfad da ist, und das ist ja das, was Umweltökonominnen und -ökonomen seit Jahren und Jahrzehnten fordern und einfordern  dass es Planbarkeit für die Investitionen der Unternehmen, für diese Entscheidungen gibt, selbst für die Haushalte. Wenn sich die Frage stellt, sich ein neues Auto anzuschaffen, dann ist bei diesen Preisen doch mindestens so ent­scheidend, was in zwei, drei, vier Jahren ist, oder sogar noch länger, und nicht nur jetzt in der Sekunde. Tun Sie nicht so, als ob die Leute das nicht irgendwie antizipieren könnten! Die Wirtschaftsbetriebe jedenfalls mit Sicherheit, denn diese leben davon, sonst wären sie gar nicht mehr auf dem Markt. So viel Marktwirtschaft muss sein, selbst für die SPÖ. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Zarits.)

Das ist doch das Schlaue an dieser Konstruktion, und so wird das fortgesetzt. Wenn Sie jetzt die Gesamteffekte anschauen, auch die sozialen und die regionalen, auch das ist gut, da haben wir von der Österreichischen Volkspartei etwas angenommen, tat­sächlich –, sehen Sie, dass wir mit den ersten 100 Euro eine Basisabgeltung für einen Erwachsenen in allen Regionen haben. Das deckt in der Regel und im Durchschnitt, so ist es ja konstruiert, die Energiekosten, die Mehrkosten ab, die durch die CO2-Bepreisung kommen. Das ist rein mathematisch logisch, würden Sie sich die Mühe machen, echt nachzurechnen  das passt aber dann ja nicht auf Ihr Taferl. Ich lasse mir durch eine gescheite Recherche meine Rede nicht kaputt machen!, das ist wohl das Motto. Aber rechnen Sie nach! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es kann gar nicht anders sein, aus zwei Gründen. Erstens einmal haben ja auch Industriebetriebe und Wirtschaftsbetriebe Teile der CO2-Bepreisung zu tragen; nicht so viel, weil wir sie ja zum Teil kompensieren, weil wir sie auch wettbewerbsfähig haben wollen, aber es bleibt dort etwas übrig. Es wird aber zu 100 Prozent an die Haushalte rückverteilt. Das heißt, allein daher ergibt sich schon ein Nettoplus. Es ist genau umgekehrt argumentierbar, werter Kollege Krainer, zumindest an dieser Stelle.

Und: Warum entsteht eine Verteilungswirkung von oben nach unten, wenn man es so ausdrücken will, um mich vielleicht auch Ihrer Sprache zu bedienen? – Weil nämlich die Haushalte mit unteren Einkommen wesentlich geringere – in absoluten Zahlen, die haben Sie ja eingefordert – Energiekosten haben als Haushalte mit höheren Einkom­men. Wenn ich das jetzt aber pro Kopf und Haushalt rückverteile, ist klar, was heraus­kommt: Die unteren profitieren mehr. So einfach ist das! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf der Abg. Yildirim.)

Dann gibt es noch den regionalen Ausgleich, der eben sehr sinnvoll ist, wenn diese Basisabgeltung einmal geleistet ist, da ja nicht überall in Österreich die gleiche Situation herrscht. Ja, da mag es Fälle geben, dass es in der einen Gemeinde so ist und in der nächsten so, das ist schon alles wahr. Es ist aber trotzdem nicht nur das Bemühen, sondern das Ziel ist erreicht, dass wir da auch einen zusätzlichen regionalen – ich sage es dazu – Gerechtigkeitseffekt reinbringen, der auch eine soziale Komponente hat. Es ist ja doch wahr, wie Klubobmann Wöginger es ausgeführt hat, dass im Waldviertel der Weg zum Krankenhaus, zur Apotheke, in den Kindergarten ein weiterer ist und die Infrastruktur gar nicht so vorhanden ist. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wird es einmal so sein, dass der öffentliche Verkehr und die Infrastruktur dort besser ausgebaut


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sind  das sind die beiden Elemente, die da wissenschaftlich berechnet herangezogen wurden , dann wird sich auch diese Lücke schließen. (Abg. Matznetter: Ihr seids über den Tisch gezogen worden!)

Deshalb: Wenn wir da gut sind, wird das dazu führen, dass sich dieser regionale Klima­bonus in der Auszahlung angleicht. Aber er richtet sich eben nach den Bedingungen, unter denen die Menschen leben müssen. Die wollen wir ja mitnehmen. Das ist ja das Wesentlichste, dass es diesen sozialen Ausgleich gibt, sonst brauchen wir das gar nicht anzufangen.

Es stehen große Transformationen vor uns, ja, und das ist nur ein Einstieg. Damit alleine wird man die Klimaziele nicht erreichen; das behauptet aber auch kein vernünftiger Mensch, Frau Kollegin Herr, das behauptet ja niemand! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Es ist aber ein Teil, ein Instrument in diese Richtung.

Ich glaube, Sie sollten sich auch in der Fraktion einmal selber einig werden. Ich höre dauernd, und das kann ich in der kurzen Frist sogar nachvollziehen, von der Klubobfrau abwärts – nur von der Kollegin Herr höre ich dazu nichts, sie redet dann halt so –, dass wir die Mehrwertsteuer auf Energie senken sollten, besser gestern als übermorgen. Ja, das kann man überlegen, weil es jetzt halt diese Energiepreisexplosion gibt, die wesentlich dramatischer dargestellt wird, als sie wirklich ist, aber das ist wieder eine andere Frage. Wenn man das über zehn Jahre angleicht, dann wird man sehen, dass die Kurve flacher ist, aber das ist eine andere Frage. Sie müssen sich nur verständigen, es gibt nur einen Gaspreis für den Haushalt und einen Zapfsäulenpreis für den Sprit: Wollen Sie ihn jetzt teurer oder billiger? Bitte schön um Aufklärung! Beides zugleich geht sich nicht aus (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner), und Sie sollten sich einmal davon verabschieden, Sozialpolitik an der Zapfsäule machen zu wollen.

Wir brauchen aber Sozialpolitik, deshalb drehen wir es ja um, und deshalb entstehen ja diese Verteilungseffekte. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Es wird so sein, dass die Preise – ja, Frau Kollegin Herr, da sind wir uns einig – für den Ausstoß steigen werden, das Gute wird günstiger und das Schädliche wird teurer. Das ist ja der Hauptnutzen der ganzen Übung, und dieser wird erreicht. Umgekehrt aber  an einer anderen Stelle, aber mit dem gleichen Geld  kommt es zum sozialen Ausgleich. Das ist die Logik und Weisheit, die da implementiert ist, und das können Sie nicht einfach wegreden, auch nicht andere Sozialfragen. So viel schon dazu.

Ja, es ist richtig, dass die Grünen es zum Beispiel bevorzugt hätten, was die zusätzliche Ent­lastung von Unternehmen betrifft, eher auf die lohnsummenbezogenen Abgaben abzu­zielen, weil das auch Effekte auf die Arbeitsplätze hätte. Es ist aber auch kein Weltunter­gang, so wie Sie tun, die Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent zu senken. Wenn Sie sich die Nettodimension der Entlastung in Höhe von 18 Milliarden Euro auf die nächsten vier Jahre, glaube ich, anschauen, dann werden Sie rausrechnen können, dass die Körper­schaftsteuersenkung darin zwar auch vorkommt, aber ein sehr kleiner Teil davon ist. Also bleiben Sie bitte schön am Boden! Dann können wir uns alle miteinander wieder an irgendwelchen Taferln anhalten, aber man sollte sich nicht mit dem eigenen Taferl infizieren.

Insofern, glaube ich, geht es genau in die richtige Richtung, obwohl Einzelne in der Regierung das jeweils ein bisschen anders gemacht haben, aber es ist ein Gesamtwerk, das in manchen Elementen unumkehrbare Richtungsmarker drinnen hat, und das ist wirklich das Gute an dieser Sache.

Weil wir schon beim Guten sind, noch einmal, was drüber steht: Das Gute wird entlastet, und das Schädliche wird teurer. Dazu muss man sich endlich einmal bekennen, anstatt irgendeinem irrlichternden Populismus anzuhängen. Dieses Privileg hätte ich nur in dieser Fraktion (in Richtung FPÖ weisend) vermutet. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.33



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 136

Präsidentin Doris Bures: Ich habe jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter Graf.

*****


12.33.32

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir sind zum wiederholten Mal Zeuge geworden, wie der Herr Vize­kanzler hier in einer herablassenden, despektierlichen Art gleich eines Stammtisch­jargons, den er permanent verwendet (Zwischenruf des Abg. Eßl), Abgeordnete hier im Hohen Haus speziell persönlich annonciert, sie in Misskredit bringt, weil sie angeblich vorgefertigte Reden vom Blatt lesen, nicht eingehen auf Argumente, und vieles andere mehr.

Ich bin zutiefst enttäuscht, dass ein ehemaliger Abgeordneter dieses Hauses mit derartig wenig Respekt (Oh-Rufe bei der ÖVP – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller) den einzel­nen Rednern, Abgeordneten in diesem Hohen Haus gegenübertritt und hier auch die Bevölkerung, die für ihre berechtigten Interessen permanent auch auf die Straße geht, nur weil es ihm politisch nicht gefällt, despektierlich, herablassend behandelt (Beifall bei der FPÖ), in einer Art und Weise, die der Würde des Hauses und einem Regierungs­mitglied überhaupt nicht entspricht.

Dies alles noch unter Ausnützung der ihm unbeschränkt zur Verfügung stehenden Rede­zeit – im Gegensatz zu Abgeordneten, die oft nur 1, 2 oder 3 Minuten Redezeit haben (Zwischenruf des Abg. Haubner) – verlangt er viele Dinge, unterstellt er viele Dinge und würdigt die Abgeordneten des Hohen Hauses herab. Dadurch entsteht insgesamt ein missbilligender Ton, der dann in der Öffentlichkeit geeignet ist, die Politiker schlecht­zumachen. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Ich darf Sie bitten, Frau Präsidentin, dies zum Thema der nächsten Präsidiale zu machen: Wie soll der Umgang gepflogen werden mit Regierungsmitgliedern, die perma­nent nur den moralischen Zeigefinger in die Höhe strecken, aber nicht mit Argumenten, sondern mit Diffamierungen gegenüber Abgeordneten und Bevölkerung vorgehen? (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

12.35


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt jetzt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsord­nung vor. – Bitte, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek.


12.35.48

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren auf der Regierungs­bank! Auch die Sozialdemokratie möchte sich hier sehr kritisch zu den Aussagen von Ihnen, Herr Vizekanzler, äußern. Ich beziehe mich auf die despektierliche Äußerung einer sozialdemokratischen Abgeordneten gegenüber, zumal es völlig egal ist, ob sich jemand etwas aufschreibt oder nicht und wie jemand zu Informationen kommt.

Ich bin das nicht gewohnt, dass das von der Regierungsbank auch vonseiten der Grünen geschieht – von der ÖVP sind wir es leider gewohnt (Oh-Rufe bei der ÖVP) –, und ich bitte Sie inständig, das hier in Zukunft zu unterlassen und hier keine Beleidigungen aus­zusprechen! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)


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12.36


Präsidentin Doris Bures: Frau Klubvorsitzende Meinl-Reisinger, bitte.


12.36.41

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich schließe mich dem an, was gesagt wurde, möchte aber sagen, dass wir das vielleicht wirklich in der Präsidiale einmal besprechen. Das ist ja nichts Neues, ich habe das auch unter Türkis-Blau erlebt, dass da durchaus despektierliche Aussagen von­seiten der Regierung in Richtung der Abgeordneten gekommen sind.

Zu dem Herrn Kollegen der Fraktion der FPÖ: Also ich glaube, da sollten wir uns alle an der Nase nehmen, und Sie sich ganz besonders. Sitzen Sie hier nicht ein wenig im Glashaus, wenn Sie eben Volksvertreter als Volksverräter bezeichnet haben? (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen sowie des Abg. Lindner.)

Angesichts der Debatte, die noch folgen wird, appelliere ich: Reißen wir uns alle ein bisserl zusammen! – Danke sehr.

12.37


Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? (Abg. Maurer: Ja, bitte!) – Bitte, Frau Klubvorsitzende.


12.37.31

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich an dieser Stelle dem anschließen, was Frau Meinl-Reisinger gerade gesagt hat: Jemand, der VolksvertreterInnen hier als VolksverräterInnen bezeichnet und dann auch noch die Chuzpe hat, sich hinzustellen (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz) und eine Geschäfts­ord­nungswortmeldung mit unbeschränkter Redezeit dafür zu nutzen, sich derart zu äußern, ich glaube, das richtet sich von selbst.

Andererseits möchte ich an dieser Stelle auch sagen, wir sind hier im Parlament und zu Recht stellen wir Abgeordnete regelmäßig die Anforderung, dass die Ministerinnen und Minister sich hier erklären, dass sie Rede und Antwort stehen und dass sie Stellung nehmen zu dem, was wir hier beschließen. (Ruf bei der SPÖ: Aber nicht beleidigend!)

Ich kann mich sehr gut an sehr viele Diskussionen erinnern, die wir hier schon hatten, in denen man sich darüber beschwert hat, dass die Ministerinnen und Minister nicht auf die Debatte hier eingehen. Genau das macht Werner Kogler als Vizekanzler ganz explizit: Er hört zu und schaut sich an, was die Menschen sagen. Und der Hinweis, wenn vom Budgetdienst und vielen anderen Stellen halt entsprechende Expertise geäußert wurde, dass man sich in der eigenen Rede nicht von Fakten verwirren lassen darf, das muss auch in einer solchen Debatte zulässig sein.

Ich halte es im Gegenteil eigentlich für eine Bereicherung, wenn die Ministerinnen und Minister, der Vizekanzler und der Kanzler so agieren, hier gut zuhören und auch aktiv auf das eingehen, was die Abgeordneten hier sagen. Ich halte das für eine gute parlamentarische Tradition. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Gibt es jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsord­nung? – Das ist nicht der Fall.

Ich möchte zum Ersten sagen, dass ich selbstverständlich dem Wunsch nachkomme und in der Präsidialkonferenz, auch dann auf Grundlage der Protokolle, die uns vorlie­gen, das zur Diskussion stellen werde. Ich habe auch den Eindruck, dass das ohnedies von allen so gesehen wird.

Ich möchte zweitens sagen, dass ich diese Aussage des Herrn Abgeordneten Angerer auch zurückgewiesen habe. Ich habe darauf Bezug genommen und vor allem insofern


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situativ gehandelt, als es meine Aufgabe als Vorsitzende auch ist, deeskalierend zu wirken. Daher ist diese Aufforderung zur Mäßigung genau das richtige Instrument dafür.

Diese Aufforderung zur Mäßigung in der Ausdrucksweise gilt natürlich für die Abgeord­neten in diesem Haus, aber ebenso auch für Sie, Herr Vizekanzler. Das heißt, die Aufgabe, die Würde des Hauses zu achten und eine sachliche Debatte zu führen, wie wir das ja alle wollen, gilt für die Abgeordneten und – ich erwähne es noch einmal, auch als Aufruf zur Mäßigung zu verstehen – auch für die Damen und Herren auf der Regie­rungsbank.

*****

Damit gehen wir nun in der Debatte weiter.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte.


12.40.31

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Herr Finanzminister! Herr Gesundheitsminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser kurzen Unterbrechung versuche ich, Frau Präsident, die heute zu beschließende Steuerreform sehr sachlich zu erörtern und zu beschreiben.

Wir haben ein Paket vor uns, ein Paket mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro: 18 Milliarden Euro für die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher. 18 Mil­liarden Euro Entlastungsvolumen, das bedeutet, das ist die größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik.

Unsere Ziele sind ganz klar formuliert: Wir wollen den Faktor Arbeit entlasten, wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten. Wir wollen natürlich auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, die Unternehmerinnen und Unternehmer entlas­ten, weil sie es sind, die Arbeitsplätze schaffen und die auch Arbeitsplätze sichern. Natürlich wollen wir auch – das wurde heute auch schon angesprochen – ökologische Anreize schaffen. Viele Leute sprechen über den Klima- und Umweltschutz. Ja, und wir setzen hier auch im Steuersystem klima- und umweltschutzorientierte Schritte. Das ist wichtig, und jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, um hier die ersten Schritte zu setzen.

Was wollen wir mit der Steuerreform erreichen? – Wir wollen eine nachhaltige Steuer­reform, die Menschen sollen nachhaltig entlastet werden. Wir wollen eine sozial gerechte Steuerreform, und vor allem soll die Steuerreform auch treffsicher sein. Alle werden entlastet: alle Berufsgruppen, alle Einkommensgruppen, alle Altersgruppen – von den Kindern und Familien mit dem Familienbonus bis hin zu den Pensionistinnen und Pen­sionisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Insgesamt sind es 17 Einzelmaßnahmen, die wir in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren umsetzen wollen, Schritt für Schritt. Das Erste ist, dass wir vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten wollen. Mit dem Sozialversicherungsbonus – der wurde heute auch schon angesprochen – entlasten wir vor allem kleine Einkommen. Der Pensionistenabsetzbetrag und eben auch der Verkehrsabsetzbetrag werden erhöht, 825 Euro und 650 Euro Entlastung für kleine und mittlere Einkommen.

Wir haben im Jahr 2020 bereits die ersten Schritte gesetzt, was die Steuertarifsenkung betrifft. Die erste Steuertarifstufe wurde im Jahr 2020 von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Im Juli 2022 folgt der nächste Schritt: die Senkung der zweiten Steuertarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent. Das ist für eine Arbeitnehmerin, für einen Arbeitnehmer eine durchschnittliche Entlastung von 650 Euro im Jahr. Im Juli 2023 folgt dann der nächste


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Schritt: Die dritte Steuertarifstufe wird von 42 auf 40 Prozent gesenkt; das ist eine Entlastung von 580 Euro im Jahr. Das heißt, für die Einkommenskategorien, die wir senken, ist das ein Entlastungsvolumen von 2,75 Milliarden Euro. Der Fokus liegt jetzt auf der Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen, das ist uns auch in dieser Phase extrem wichtig. Wer arbeitet, soll etwas davon haben. Die Menschen, die in der Früh aufstehen, die arbeiten fahren, sollen mehr im Börserl haben, sollen auch mehr Netto vom Brutto haben.

Die Gewinnbeteiligung wurde von Kollegen Haubner schon angesprochen: Das ist eine langjährige Forderung des ÖAAB als Arbeitnehmervertreter. (Zwischenrufe der Abge­ord­neten Kollross und Matznetter.) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mit einem steuerfreien Betrag von 3 000 Euro am Unternehmensgewinn beteiligt werden. Wir haben in der Coronakrise gesehen, dass die Coronaprämie gut angenommen wurde und die Unternehmerinnen und Unternehmer das auch an die Mitarbeiter ausbezahlt haben.

Der Familienbonus – es wurde angesprochen – ist ein Erfolgsmodell. Wir haben ihn vor zwei Jahren eingeführt: 1 500 Euro pro Kind. Er wird jetzt weiterentwickelt: bis zu 2 000 Euro Entlastung pro Kind und Jahr. Der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro angehoben; das ist vor allem eine Entlastung für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben sehr, sehr viel vor: 18 Milliarden Euro in den nächsten Jahren für den Standort, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ökologische Maßnahmen. Wir müssen auch in den Klimaschutz investieren. Es ist jetzt an der Zeit, nicht nur darüber zu reden, sondern ökologische und Umwelt­schutzmaßnahmen auch im Steuersystem zu verankern. Es ist eine gute Reform – ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


12.45.27

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vize­kanzler! Geschätzter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Ich möchte auch auf der inhaltlichen Seite bleiben, aber gerne einen Schritt zurück­gehen. Wir diskutieren heute über eine Steuerreform, die sich selbst die Etikette gibt, nachhaltig und ökologisch zu sein. Gleichzeitig sagen selbst die wohlmeinendsten Beob­achterInnen, dass die Auswirkung der Steuerreform auf die Emissionen maximal 4 Pro­zent des Gesamtvolumens sein wird.

So, jetzt würde ich gerne einen Schritt zurückgehen: Wir befinden uns im Moment in einer Pandemie, und wir erleben, dass es in einer außergewöhnlichen Situation eine gut funktionierende Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Staat geben muss. Das funktioniert manchmal besser, manchmal funktioniert es schlechter. Wenn wir irgendwann endlich wieder aus dieser Pandemie herauskommen, werden wir hoffentlich noch stärker das Bewusstsein haben, dass wir mitten in einer Klimakrise stecken, in der es eine genauso starke Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik braucht.

Sie werden dann 4 Prozent des Problems gelöst haben, bleiben 96 Prozent über, und da ist die Frage: Wie gehen wir mit der Klimakrise um? – Wir wissen, eine Klimawende bedeutet eine Energiewende, und wir wissen weiters, dass international 9 von 10 Euro im Bereich der Energiepolitik aus dem privaten Kapitalmarkt kommen. Das Geld kommt nicht aus staatlichen Investitionen, sondern von privater Seite, und da geht es ganz stark


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um das Unternehmertum, da geht es ganz stark um verfügbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Da kommen wir jetzt wieder zur Steuerreform: In einer Situation, in der wir wissen, dass es einen enormen Arbeitskräftemangel gibt, in einer Situation, in der wir wissen, wir werden noch viel mehr ausgebildete Arbeitskräfte brauchen, um die Energiewende zu stemmen, kommt von Regierungsseite kein einziges Mal das Wort Lohnneben­kosten­senkung. – Das ist das zentrale Problem. (Beifall bei den NEOS.) Wenn wir heute einer Mitarbeiterin anbieten, 25 statt 20 Stunden zu arbeiten, dann kommt die Antwort: Ich würde gerne 25 Stunden arbeiten, aber mein realer Nettolohn sinkt, wenn ich mehr arbeite!

Wir bauen einen Staat ausschließlich aus verschiedenen Bonusgedanken und Zuschüs­sen und immer weniger so, dass sich Leistung tatsächlich auch auszahlt. Das ist breit gedacht, weit über den Mittelstand hinaus, aber natürlich vor allem für den Mittelstand. Wenn wir es nicht schaffen, durch eine Lohnnebenkostensenkung und eine viel massi­vere Senkung der Einkommensbesteuerung Anreize zu schaffen, dass Menschen stärker in den Arbeitsmarkt gehen, dann werden wir die Klimakrise nicht durch eine ordentliche Energiewende überwinden. Da braucht es Anreize dafür, dass Frauen frühzeitig nach der Familiengründung wieder in die Karriere zurückkehren können, da braucht es einen Anreiz, dass Teilzeitkräfte mehr Vollzeit arbeiten wollen. All das findet sich in keinster Weise.

Für uns NEOS ist klar: Es bräuchte eine richtige Revolution im Steuersystem und kein Reförmchen. Das ist es aber, was die Regierung hier abliefert, wenn man es sich in Bezug auf die Klimakrise genauer anschaut.

Zentrales Element – und damit möchte ich dann auch schließen –: Wir haben die Situation, dass die Politik immer zu langsam ist; sie war es in der Pandemie, sie ist es in der Klimakrise. Die Wirtschaft kann das zentrale Element der Lösung sein. Das ist sie aber nur in zweierlei Hinsicht: wenn wir einerseits durch das Steuersystem die Unter­nehmensfreude propagieren, sodass Menschen sich selbstständig machen und Teil der Lösung werden; und wenn wir andererseits tatsächlich allen Menschen, die bei uns in Unternehmen arbeiten, ein Aufstiegsversprechen machen, damit sie wissen, wenn sie arbeiten, wenn sie ein Teil der Lösung sind, dann können sie sich in diesem Land tatsächlich auch etwas aufbauen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.


12.49.33

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Ich wende mich ganz bewusst explizit auch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil es für sie ein guter Tag ist, wenn wir heute die ökosoziale Steuerreform beschließen.

Diese ökosoziale Steuerreform passt genau in dieses Konzept, das die ÖVP seit Joschi Riegler verfolgt, nämlich das Prinzip der ökosozialen Marktwirtschaft. Und das zentrale Element dieser ökosozialen Steuerreform ist ganz klar: Wir wollen die Menschen in diesem Land entlasten.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass es eigentlich die zweite Etappe dieser Steuerreform ist, die erste Etappe haben wir bereits 2020 beschlossen. Damals haben wir bereits den ersten Steuertarif von 25 auf 20 Prozent abgesenkt, und zwar für diejenigen, die wenig verdienen, nämlich zwischen 11 000 und 18 000 Euro. Wir haben damals schon den


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Kinderbonus eingeführt. Und für die Bäuerinnen und Bauern darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir damals einige begrenzende Faktoren, was die Vollpau­scha­lierung betrifft, gestrichen haben: die 120 Vieheinheiten, die 60 Hektar landwirtschaft­liche Nutzfläche und einiges anderes mehr.

Heute beschließen wir die zweite Etappe. Kernpunkt dieses Beschlusses ist wiederum die Absenkung von Steuertarifstufen, nämlich die der zweiten, das betrifft jene mit zwischen 18 000 und 31 000 Euro Jahreseinkommen, von 35 auf 30 Prozent und die Tarifstufe drei, das betrifft jene mit einem Jahreseinkommen zwischen 31 000 und 60 000 Euro, von 42 Prozent auf 40 Prozent. – Sie sehen, die unteren Stufen haben wir wesentlich mehr abgesenkt als die oberen Stufen.

Es wird auch der Familienbonus angehoben, von 1 500 auf 2 000 Euro, und das betrifft sehr, sehr viele Familien in Österreich, und auch der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro erhöht. Was ganz wichtig ist, und da darf ich mich beim Herrn Finanzminister, bei dir, lieber Magnus Brunner, auch herzlich bedanken: dass in der Zukunft nicht nur die Alleinerzieher in dieses Paket miteinbezogen werden, sondern dass zum Beispiel auch pauschalierte Betriebe – und hier wieder die Botschaft an die Bäuerinnen und Bauern – in Zukunft davon profitieren können.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die CO2-Bepreisung – diese Steuerreform soll ja klima­relevant sein und den Klimaschutz fördern –, aber der Klimabonus für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gleicht diese aus. Es gibt auch da wieder eine besondere Regelung für die Bäuerinnen und Bauern.

Für die Wirtschaft gibt es natürlich mehrere Maßnahmen, die angesprochen wurden: Der Investitionsfreibetrag wird erhöht, die Körperschaftsteuer gesenkt, und vieles andere mehr. Hinsichtlich der Sozialversicherung gibt es in der Zukunft eine gestaffelte Rege­lung zum Vorteil der Geringverdiener, das heißt eine Beitragssenkung. Und da darf ich mich an Gust Wöginger wenden und mich bedanken, weil er derjenige war, der maß­geblich dazu beigetragen hat, dass es für die Bäuerinnen und Bauern eine weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf letztendlich 7,5 Prozent geben wird.

Wir haben also eine ökosoziale Steuerreform. Der ökologische Effekt für die Umwelt und für die Natur ist in hohem Maße gegeben, der soziale Effekt für Familien und Gering­verdiener ist in hohem Maße gegeben, und es ist ein wirtschaftlicher Effekt, der in etwa 30 000 Arbeitsplätze schafft, der den Faktor Arbeit bis 2025 um etwa 4,3 Milliarden Euro entlastet. Es ist eine Steuerreform, die Klimaschutz belohnt, eine Steuerreform, die Schwerpunkte setzt, eine Steuerreform, die Anreize gibt, und eine Steuerreform, von der jeder Bürger in Österreich profitieren wird, und darum sollten wir dieser auch breit zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.54


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Rausch. – Bitte.


12.54.32

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Vor allem: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Es ist mir eine besondere Ehre und große Freude, vom heutigen Tag an auch dem österreichischen Nationalrat anzugehören, hier mit Ihnen, mit euch gemein­sam Politik für Österreich und in Österreich zu gestalten.

Ich möchte fast sagen, ich bin Parlamentarierin aus Leidenschaft. Ich habe das im Bundesrat schon lernen und leben dürfen, auch im Niederösterreichischen Landtag, und habe das Parlament schätzen gelernt als einen Ort der Auseinandersetzung im besten Sinn des Wortes, nämlich in dem Sinn, dass wir uns miteinander auseinandersetzen, mit


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unseren ganz unterschiedlichen Zugängen, Haltungen, Erfahrungen, und dass das nicht so einfach ist, keine sehr kleine Aufgabe, dass das mitunter sehr fordernd ist, denke ich, hat der heutige Tag ja auch schon gezeigt.

Das ist auch keine Überraschung, denn die Wählerinnen und Wähler haben uns in der Tat ja eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe übergeben, nämlich dass wir in ihrem Sinne die Spielregeln gestalten, nämlich jene Spielregeln, die darüber bestimmen, wie wir unser Zusammenleben als Gesellschaft gestalten wollen. Das ist ein Auftrag, den ich persönlich sehr ernst nehme, den ich auch mit Demut und mit Ernsthaftigkeit angehen werde und bei dem ich mich sehr darauf freue, wenn wir ihn gemeinsam bestmöglich erfüllen können.

Ich denke, in Zeiten wie diesen braucht es da von allen Seiten guten Willen und besten Willen, und den werde ich einbringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die ökosoziale Steuerreform, die eben in Verhandlung und zum Beschluss ansteht, ist ja genau so etwas. Wir regeln die Spielregeln unseres Zusammenlebens neu, wir verändern sie auch ein Stück weit, und zwar so, dass Wohlstand für alle weiter wachsen kann – kann ist für mich im positivsten Sinn gemeint, aber es ist wichtig, dass es ein Kann ist, denn aus meiner Sicht, so ist meine Überzeugung, kann der Staat Wohlstand nicht garantieren, aber er kann sehr viel dafür tun, dass er möglich wird. Er kann Chancen, Anreize bieten, Menschen zur Entfaltung zu motivieren, für das Gelingen dieses Zusammenlebens und dieses Wohlstands zu sorgen. Wir regeln also die Spiel­regeln so, dass Wohlstand für alle wachsen kann, dass den Menschen mehr von ihrem Einkommen bleibt und dass wir klimafreundliches Verhalten unterstützen. Das sind die Säulen der ökosozialen Marktwirtschaft, wie sie die Volkspartei als ihr ordnungspoliti­sches Modell gestaltet hat und verfolgt, und das tun wir auch mit diesem Beschluss. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir tun das mit der Marktwirtschaft als einer Basis für allgemeinen Wohlstand – ich sage noch einmal, der Vergleich zwischen marktwirtschaftlich und nicht marktwirtschaftlich ausgerichteten Ländern, der macht da sicher, denke ich –, mit sozialer Absicherung, wo sie notwendig ist, wobei sozial für uns auch bedeutet, das haben wir heute schon mehrmals gehört, dass man von dem Einkommen auch ein Auskommen hat, und das gelingt umso besser, wenn der Staat weniger wegnimmt. Daher entlasten wir mit dieser Steuerreform. Und als dritte Säule in der ökosozialen Marktwirtschaft wollen wir klima­schädliches Verhalten teurer machen – daher der zitierte CO2-Preis – und klimafreund­liches Verhalten unterstützen – ein Modell unserer Wertewelt, mit dem wir Freiheit und Verantwortung, Freiheit und Sicherheit in Einklang bringen.

Ich denke, wir haben das ausführlich in den letzten Wochen und Monaten diskutiert. Sie alle haben das diskutiert, leidenschaftlich, es sind viele Argumente vorgebracht worden, und wir sind trotzdem nicht in allem einer Meinung. Ich denke, das ist auch okay so. Das gehört zur Auseinandersetzung im besten Sinn dazu.

Ich jedenfalls freue mich sehr, dass einer meiner ersten Beschlüsse an meinem ersten Tag im Hohen Haus die Zustimmung zur ökosozialen Steuerreform ist. Ich sage allen Danke, die daran mitgewirkt haben, und freue mich, wenn es mir viele gleichtun. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.



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12.58.36

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Herr Arbeitsminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ohne nochmals im Detail darauf einzugehen, denn wer aufgepasst hat, der kennt die Eckpunkte dieser Steuerreform, möchte ich dazu noch sagen – so wie wir das eigentlich schon in der Bud­getdebatte, beim Budgetbeschluss im November gesagt haben –: Diese Regierung ver­waltet diesen Staat nicht, sondern diese Regierung gestaltet diesen Staat und gestaltet auch für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Einwallner und Matznetter.)

Diese ökosoziale Steuerreform macht 18 Milliarden Euro aus. Wir wissen von allen Experten, wo die Schwerpunkte liegen: Das ist im Familienbereich und das ist im Klein­gewerbebereich, das sind die beiden Bereiche, in denen am meisten entlastet wird. Alle anderen Punkte möchte ich jetzt in der Kürze nicht anführen, wir wissen aber, dass niemand auf der Strecke geblieben ist und jeder von dieser Steuerreform profitiert. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.)

Ganz kurz zurückgeschaut – ich weiß, das wird schnell vergessen –: Vor 22 Monaten circa, am 15. März 2020, sind wir in einen Lockdown gegangen, es folgte eine Weltkrise, die größte Krise der Nachkriegszeit. Damals hat die Regierung – damals noch unter Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Kogler und Finanzminister Blümel – gesagt: Wir werden schnell helfen (Zwischenrufe bei der SPÖ), denn wer schnell hilft, hilft doppelt! Es wurde viel Geld in die Hand genommen. Wir wissen, dass die Privatkonkurse in der Krisenzeit sogar zurückgegangen sind (Zwischenruf des Abg. Matznetter), wir wissen, dass die Gewerbekonkurse in der Krisenzeit zurückgegangen sind.

Wenn vor eineinhalb Jahren irgendjemand gesagt hätte, wir beschließen heute hier das größte Entlastungspaket der Zweiten Republik, hätte ihn jeder ausgelacht. Der Herr Finanzminister hat es ja gesagt, die EU fragt: Wie macht ihr das? Es wurde damals, in der Krise, schnell geholfen und wir haben jetzt ein wesentlich stärkeres Wachstum als andere Staaten. Das zeigt, dass wir das Geld zur richtigen Zeit richtig investiert haben. Deshalb haben wir auch jetzt, nach dieser kurzen Zeit, die Möglichkeit, die größte – eine ökosoziale – Steuerreform anzugehen.

Es gab heute große Kritik von den Freiheitlichen und von der SPÖ, dazu muss ich sagen: Herr Kollege Fuchs, Sie wissen, dass vieles von diesem Steuerpaket schon in unserem damaligen Regierungsprogramm – als wir mit Ihnen beieinander waren – gestanden ist. (Abg. Deimek: Das hat er ja gesagt ...! Das ist das Problem!) Und im Hinblick auf die SPÖ – weil wir gerade von der ökosozialen Steuerreform reden – wissen wir, dass das schon in dreien, vieren ihrer Regierungsprogramme gestanden ist. Es war aber nie mög­lich, das umzusetzen. Im Rahmen der Koalition der ÖVP mit den Grünen ist es uns gelungen, Österreich in die Zukunft zu führen, und das auch steuerlich. Ich glaube, darauf können wir stolz sein, dass andere Staaten zu uns herschauen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte.


13.02.08

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Dieses aus unserer Sicht wirklich sehr sinnvolle, zukunftsweisende


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Paket liegt auf dem Tisch. Es ist vieles schon erörtert worden, ich werde versuchen, hier keine Wiederholungen von mir zu geben, ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um auf zwei Punkte einzugehen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das eine ist: Eine meiner Vorrednerinnen von der SPÖ, Frau Kollegin Yildirim, hat ge­meint, es wurden Milliarden an Unterstützungsmaßnahmen an Unternehmen ausbe­zahlt. – Ja, Gott sei Dank! Das hat nicht zuletzt auch viele Arbeitsplätze hier in Österreich gerettet. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

Sie kritisiert und sagt, sie möchte gerne wissen, wer diese Unterstützungsgelder bekom­men hat. (Abg. Yildirim: Warum veröffentlichen Sie nicht?!) Nicht zuletzt Vertreter Ihrer Fraktion oder auch Ihnen nahestehende Wirtschaftsinstitute haben in den letzten Tagen einige dieser Beispiele selber vor den Vorhang geholt. Dann frage ich Sie: Woher haben denn die die Informationen? – Ich werde es Ihnen noch einmal sagen, auch damit es die Zuseherinnen und Zuseher wissen: Es gibt eine Transparenzdatenbank auf euro­pä­ischer Ebene. (Zwischenruf der Abg. Yildirim.) Wir haben die Verpflichtung, dass alle Unterstützungsmaßnahmen über 100 000 Euro dort eingetragen werden. Sie sind dort einsehbar. Das ist Transparenz, Frau Kollegin! – So weit zur Richtigstellung. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

Ich möchte mich aber an dieser Stelle natürlich bei all jenen bedanken, die dieses Paket ausverhandelt haben und uns hier vorgelegt haben. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, mich explizit bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu bedanken, denn: Ja, es ist richtig, ohne ihren Beitrag, ohne die vielen tollen Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter in den Betrieben, die tollen Unternehmer, die wir haben, die vielen innovativen Betriebe in Österreich, die auch in dieser schweren Zeit weiterhin ihren Beitrag für ein funktionierendes System, für den sehr ausgeprägten Wohlfahrtsstaat in Österreich geleistet haben, wäre das nicht möglich. Ihnen, glaube ich, gilt besonderer Dank für ihre Leistungen, dafür, dass sie ihre Steuern entrichten. Der Herr Finanzminister, die Regie­rung, wir alle können deswegen hier ein solch ausgewogenes Paket beschließen, weil wir so viele tolle Arbeitnehmer und Unternehmer in diesem Land haben. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.05.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Steuerreform soll die Menschen entlasten, den Menschen soll mehr Geld im Geldbörsl bleiben. Eine Steuerreform soll aber auch eine positive Entwicklung einleiten, soll in eine gute Richtung lenken – im Fachsprech spricht man von Steuerungs- und Lenkungseffekten.

Die vorliegende ökosoziale Steuerreform erfüllt diese Dinge, die Menschen werden nämlich – wir haben es bereits gehört – über die Jahre mit in etwa 18 Milliarden Euro entlastet, also es bleibt ihnen mehr Geld zum Leben, und gleichzeitig wird der notwen­dige Umbau unseres Steuersystems durchgeführt, es findet eine Ökologisierung des Steuersystems statt.

Alle reden vom Klimawandel, Klimaschutz ist notwendig, und der muss auch in politi­schen Maßnahmen münden. Die Pariser Klimaziele sind mit Leben zu erfüllen und eine Ökologisierung des Steuersystems bringt Derartiges: Fossile Energieträger werden besteuert, stärker besteuert, und das soll die Menschen motivieren, sich umweltfreund­licher zu verhalten. Natürlich muss das besonnen gemacht werden und sozial verträglich


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erfolgen – und das gelingt mit dieser Steuerreform. Herzliche Gratulation, Herr Finanz­minister, Herr Vizekanzler, dass Ihnen das gemeinsam gelungen ist! – Es wurde ja schon jahrelang darum gerungen.

Ich sehe aber noch einen weiteren Aspekt und eine Chance in dieser Steuerreform – plus in den vielen steuerlichen Maßnahmen, die wir bereits beschlossen haben –, näm­lich dass sie ein Impulsgeber für den ländlichen Raum sein kann. Wir haben in Österreich viele Regionen, in denen es eine starke Abwanderung gibt, periphere Regionen, nicht nur im alpinen Raum, sondern auch im ländlichen Raum, und die brauchen zusätzliche Impulse. Dort ist es halt so, dass viele Menschen noch fossile Energieträger nutzen, sei es, dass sie in einer Wohnanlage wohnen, wo sie an einer Erdgasheizung hängen, oder dass sie ein Einfamilienhaus mit einer Ölheizung haben. Aus dem Grund muss das sozial verträglich gestaltet werden.

Genauso ist es beim Verkehr: Der Verkehr ist einer der Hauptverursacher schädlicher Treibhausgase. Ein Mittel, um da sozial abzufedern, ist der Klimabonus, der den Menschen derartig Entlastung gibt, als die, die in Regionen leben, wo der öffentliche Nahverkehr gut ausgebaut ist, weniger Geld bekommen als jene, die in Regionen leben, wo der öffentliche Verkehr eben nicht funktioniert. Ein Beispiel: Wenn man in Wien auf die Straßenbahn wartet, kommt innerhalb von 5, 6, 7 Minuten die nächste Straßenbahn, bei der U-Bahn ist es genauso. Wien hat ein wirklich sehr gut ausgebautes Öffisystem.

In vielen ländlichen Regionen ist das nicht so. In meinem Heimatbundesland gibt es Dörfer, die gar nicht so extrem entlegen liegen, wo der Bus in der Früh wegfährt – er bringt die Kinder, die Schulkinder in den Bezirksvorort – und am Nachmittag wieder zurückkommt und sie wieder nach Hause bringt. Zwei Mal am Tag fährt ein Autobus! Das ist in Teilen des Burgenlandes so, aber auch in Kärnten und in anderen Bundes­ländern. Dann fährt noch ein zweiter Bus nach Wien, um die Pendler dort hinzubringen.

Ich will damit sagen, dass der öffentliche Verkehr in vielen Regionen gar nicht ausgebaut ist und die Menschen ein Auto brauchen. Die Berufspendler und auch andere – die Hausfrau, die einkaufen fährt, die Menschen, die zum Arzt gehen, die in die Apotheke müssen – brauchen ein Auto, um ein ordentliches Leben zu haben. Ich würde nicht so leichtfertig wie Kollegin Doppelbauer die Pendlerpauschale und all diese Dinge kritisieren. Die Leute brauchen ein Fahrzeug, um ein lebenswertes Leben zu haben. Das ist in der Stadt Wien oder in den Landeshauptstädten ganz anders zu beurteilen, und daher ist es wichtig, dass es da eine Staffelung gibt, dass in den ländlichen Regionen ein höherer Klimabonus bezahlt wird.

Ich sehe aber noch einen weiteren Aspekt: Corona hat gezeigt, dass sich unsere Arbeitswelt massiv verändert hat. Das Homeoffice ist ein stärkerer Impuls geworden. In den letzten Jahren ist der Anteil von Homeofficearbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern von 10 Prozent auf 40 Prozent gestiegen. Ich sehe das als eine Chance, um den länd­lichen Raum stärker zu beleben. Menschen, die oft hoch qualifiziert sind, müssen ab­wandern, müssen pendeln, durch Homeoffice aber können sie von zu Hause aus ihren Job ausüben.

Die steuerlichen Maßnahmen, die wir hier bereits beschlossen haben – zum Beispiel, dass bei Zurverfügungstellung von Computern und Handys dieser Sachbezug nicht steuerpflichtig ist, dass es ein steuerfreies Homeofficepauschale gibt, dass es eine Absetzbarkeit von ergonomischen Einrichtungen gibt –, sind daher wichtig, denn das motiviert die Menschen, in ländlichen Regionen zu arbeiten – wo sie teilweise auch herkommen –, und in Verbindung mit öffentlichem Nahverkehr kann das eigentlich viel besser funktionieren. Wenn dann noch das Breitband stärker ausgebaut wird, haben nicht nur die Städte, die sich Gott sei Dank ohnedies positiv entwickeln, eine große Chance,


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sondern auch die ländlichen Regionen, die genauso auf ein entsprechendes Wohl­stands­niveau herangeführt werden sollen.

In Summe trägt diese Steuerreform meiner Meinung nach dazu bei, und daher unter­stützen wir dieses Projekt aus ganzem Herzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.10.31

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der MinisterInnenbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuseherInnen! Die Frage, die heute wieder einmal mehrfach aufgeworfen worden ist – nicht das erste Mal, bei der letzten Diskussion hatten wir sie auch schon –, lautet: Wie sozial ist diese Steuerreform? Ist diese Steuerreform sozial genug oder ist sie nicht in hohem Maße unsozial? Wie ökologisch ist diese Steuerreform? Verdient diese Steuerreform überhaupt die Bezeichnung, ökosozial zu sein, oder ist alles nur ein großer Schwindel, großes Marketing oder was auch immer? Wie immer gerne von der freiheitlichen Seite behauptet wird, ist sie sogar asozial und unökologisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Frage stellt, wie sozial eine Steuerreform ist, dann stellt sich die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit, nämlich: Wie verteilt sich der Kuchen der steuerlichen Entlastung oder der Steuersenkung auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, auf die unterschiedlichen Menschen, die in diesem Land leben; wie auf diejenigen, die wenig verdienen, die wenig haben, wie auf diejenigen, die viel haben?

Bei einer solchen Steuerreform ist es nicht so einfach, wie man oft glaubt, insbesondere auch die Verteilungswirkungen entsprechend abzuschätzen, weil die Instrumente, näm­lich die Steuersenkung, die Tarifsenkung beispielsweise, klassische Maßnahmen sind, die eigentlich dazu führen, dass die einkommensstärkeren Gruppen profitieren. Auch wenn man unten die Steuern senkt, profitieren die, die oben sind, mehr. Wenn man den Satz der zweiten und dritten Steuerstufe senkt, profitieren die, die oben sind, mehr, weil oft arme, ärmere Menschen gar nicht erst in diese Steuertarifstufen hineinkommen.

Das heißt, wir brauchen auch noch andere Instrumente, um eine möglichst gerechte Steuerreform hinzukriegen, beispielweise indem wir Transferzahlungen machen, Direkt­zahlungen an die Haushalte, Direktzahlungen an Betroffene, indem wir beispielsweise auch Abgaben senken, denn Steuern zahlen alle Menschen in diesem Land. Steuern zahlen nicht nur die Reichen, Steuern zahlen auch diejenigen, die sehr wenig verdienen, nämlich indem sie Mehrwertsteuer zahlen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wo die Steuerbelastung insgesamt nicht wirklich wesentlich niedriger ist als bei denjenigen, die mehr verdienen.

Schauen wir uns einmal an – wir haben zum Glück die aktuellen Zahlen –, wie sich die Verteilung des Entlastungsvolumens auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen in dieser Steuerreform jetzt tatsächlich darstellt! Schauen wir uns an: Ist sie sozial oder ist sie nicht sozial? Wenn man fragt, ob etwas sozial ist oder nicht, dann muss man auch einen Bezugspunkt finden, einen Vergleich, um das beurteilen zu können. Der beste Vergleich ist wohl die angeblich größte Steuerreform aller Zeiten aus den Jahren 2015 und 2016, beschlossen unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler, sehr stark beklatscht und gefeiert von sozialdemokratischen Gewerkschaftern.

Da (eine Tafel mit einem Säulendiagramm mit dem Titel „Verteilung Gesamtvolumen der ökosozialen Steuerreform und der Steuerreform 2015/16“ in die Höhe haltend) haben


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wir die Verteilungsbilanz des Gesamtvolumens dieser Steuerreform und unserer öko­sozialen Steuerreform. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier unten sehen Sie die jeweiligen Einkommensfünftel, das heißt, hier (auf die entsprechenden Säulen deu­tend) sind die Menschen, die am wenigsten verdienen, hier die Menschen, die am meis­ten verdienen. Rot ist die Säule der damaligen Steuerreform unter Rot-Schwarz. Wie man sieht, ist die rote Säule bei der Entlastung des untersten Einkommensfünftels nur halb so hoch wie die grüne Säule, die unsere ökosoziale Steuerreform abbildet, das heißt, die ökosoziale Steuerreform verteilt viel besser nach unten um. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Gleichzeitig ist oben, im obersten Einkommensfünftel, interessanterweise die Entlastung am höchsten, und zwar unter der rot-schwarzen größten Steuerreform aller Zeiten. (Abg. Maurer: So, so!) Die ökosoziale Steuerreform entlastet da bei Weitem nicht in diesem Ausmaß. Das heißt, von der Verteilungsbilanz her ist diese Steuerreform, die wir heute beschließen, deutlich besser als die letzte. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.) Wenn diese ökosoziale Steuerreform angeblich nicht sozial ist, dann frage ich mich, was die größte Steuerreform aller Zeiten aus dem Jahr 2015/16 war, angesichts dieser ganz klaren Zahlen und Fakten.

Auch eine andere interessante Zahl möchte ich gerne noch herzeigen, weil es von dieser Seite hier (in Richtung FPÖ deutend) immer heißt: Die CO2-Steuer, die CO2-Bepreisung trifft vor allem die unteren Einkommensschichten, sie verteilt ganz falsch. – Nein (eine weitere Tafel mit einem Säulendiagramm mit der Aufschrift „Aufteilung Volumen Klima­bonus CO2-Bepreisung“ in die Höhe haltend), nein! Wer sich mit Verteilungsfragen und Umweltschutz auseinandergesetzt hat, der weiß, dass gerade die Einkommensstarken und die Reicheren besonders viel CO2 ausstoßen. Das ist global so, es ist auch in Österreich so. Wenn man sich die CO2-Bepreisung – in Grau – anschaut, sieht man: Diese wächst, sie steigt progressiv. Das heißt, je reicher die Haushalte, desto höher die CO2-Belastung, desto mehr zahlen sie auch! Das heißt, die CO2-Bepreisung verteilt um, von oben nach unten. Gleichzeitig sehen wir, dass gerade die unteren Einkommens­gruppen durch den Klimabonus besonders stark entlastet sind, und zwar deutlich stärker, als sie durch die CO2-Bepreisung belastet werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verteilungsbilanz ist klar, die Verteilungsbilanz ist eindeutig: Diese Steuerreform hat den Namen ökosozial nicht nur verdient, sie ist ökologisch und sie ist sozial. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei den Grünen: Oj, oj, oj, oj!)


13.16.09

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich wollte die Geschäftsordnungs­debatte vorhin nicht verlängern, aber, lieber Werner Kogler: Ich schätze dich persönlich sehr, überlege dir aber deine Worte! Deine Ausführungen zur Kollegin Yildirim waren mehr als unangemessen. Eine grüne Partei, die schon einmal einen langjährigen Abge­ordneten Peter Pilz hatte, der dann gesagt hat: So sind halt alte weiße Männer!, sollte besonders sensibel sein. Daher bitte ich künftig um Zurückhaltung bei der Herab­würdigung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie haben jetzt, glaube ich, sechs oder sieben Abgeordnete der Regierungsparteien gehört, eine Art Belangsendung, die hauptsächlich aus Eigenlob bestand. Es gab sogar richtige Fragestellungen, Kollege Koza hat die Frage gestellt: Ist


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das alles ein Schwindel? – Die Frage ist richtig, nur die Antwort war falsch, Herr Kollege! Sie haben sich selber in Ihren rot-grünen und schwarz-grünen Säulen verirrt (Abg. Koza: Zahlen lügen nicht! ... Zahlen lügen nicht!), die Kernfragen in dieser Sache aber nicht beantwortet, genauso wie Kollege Obernosterer, der gesagt hat, die Körperschaft­steuer­senkung wäre fürs Kleingewerbe gewesen. – Ehrlich gesagt, Herr Kollege Obernosterer, wenn es Ihnen ums Kleingewerbe gegangen wäre, hätten sie die unendliche Körper­schaftsteuer in Form der Mindestkörperschaftsteuer abgeschafft, und nicht die Groß­konzerne, die sowieso weltweit fast keine Steuern zahlen, mit weiteren Steuerge­schen­ken versorgt. Das ist ja die wahre Handschrift, die dahintersteckt! (Beifall bei der SPÖ.) 

Eines sage ich Ihnen gleich: 18 Milliarden Euro ohne Gegenfinanzierung, das muss man einmal zusammenbringen! Ich habe gleich einen Vorschlag dafür, wie eine Gegen­finanzierung, der auch Sie zustimmen müssten, gegeben wäre. Ich möchte nämlich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Matznetter, Genossinnen und Ge­nossen vorbringen, nämlich, dass bei denjenigen, die aufgrund der Förderungen durch die Coronahilfen so viel bekommen haben, dass die Summe aus Gewinn plus Hilfen höher ist als ihr Gewinn vor der Coronazeit, etwas abgeschöpft wird. (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Wir brauchen nämlich niemanden, der sich an den Steuergeldern bereichert. Da hatten wir zum Beispiel KTM, wo dann die Dividende hoch genug war; Starbucks, die so viel an Förderungen bekommen haben, dass sie 287 Jahre lang die Mindestkörperschaftsteuer zahlen müssten, um das zurückzuzahlen; da hatten wir Mediamarkt (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), da hatten wir XXXLutz und wie sie alle heißen, da hatten wir Benko mit Leiner – ein Who is who der Freunde des Sebastian Kurz.

Ich bringe daher diesen Entschließungsantrag ein. Ich möchte ihn kurz verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Son­derabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:

1. Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen

Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unternehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.

2. Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021

Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unter­stützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teilweise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre


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erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafshilfen gedeckelt - sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“

*****

Damit hätten Sie eine relevante Finanzierung, schöpfen bei den Krisengewinnern ab, und die Freunde der ÖVP, als noch Spendenzeit war, könnten einen Beitrag leisten.

Sozial ist diese Steuerreform nicht, das wissen Sie selber, da kann Herr Kollege Koza noch so oft herauskommen. (Zwischenruf des Abg. Koza.) Sie selber hier bekommen 2 000 Euro Familienbonus Plus, und die Kleinen, wie vorhin dargestellt, bekommen es nicht?! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Koza, ein Schriftstück in die Höhe haltend. – Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Jedes Kind ist gleich viel wert, das ist die richtige Familienförderung, nicht das, was Sie, Herr Kollege Koza, hier machen (Beifall bei der SPÖ), nämlich sich herzustellen und zu sagen: Wir sind ja so sozial, 2 000 Euro für unsereins, und die Kleinfamilie kann sich mit 450 oder 600 Euro zufriedengeben! (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Koza, ein Schriftstück mit Säulendiagramm in die Höhe haltend.) – Ja, ja, verirrt in Ihren Säulen!

Zurück aber zum Ökologischen: Jetzt haben wir das Argument mit dem öffentlichen Verkehr schon hundertmal gehört. Niko Berlakovich erzählt uns, die müssen alle einzeln im Auto fahren. Wie schaut denn das wirklich aus? – In Wirklichkeit belastet die Raumwärme viel mehr als der Verkehr. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Da gibt es im Waldviertel – das ist dort, von wo angeblich Sebastian Kurz stammt – jederzeit die Möglichkeit, das mit einer Holzheizung wegzukriegen, es gibt also eine Steuerungs­möglichkeit (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), man kann aus dem herauskommen. Wie schaut es aus in Meidling, woher er wirklich kommt? – Die Mieterin, der Mieter dort kann gar nichts machen. Das heißt, das Steuern kann nicht funktionieren, weil Sie keine Maßnahmen gesetzt haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) So, das heißt, von zwei Personen – einer aus Meidling und einer aus dem Waldviertel – kriegt die, die nichts machen kann, die Hälfte und die, die umgestalten kann, das Dop­pelte.

Und es geht ja weiter, denn was soll der Bewohner aus Meidling, der jeden Tag mit Bus und U-Bahn fährt, machen? Der kann den CO2-Impact seines Verkehrsmittels nicht senken, aber der Waldviertler braucht nur eine Fahrgemeinschaft zu gründen.

Es ist völlig falsch, es ist nicht sozial, es ist keine Lenkungsabgabe und daher auch unökologisch. Fazit: weder sozial noch ökologisch – leider daneben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz


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2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

Durch die Auswertung von Unternehmensbilanzen tritt mehr und mehr zu Tage, dass die Wirtschaftsförderungen der Bundesregierung alles andere als zielgerichtet waren. Viele Betriebe haben im Corona-Jahr 2020 – bei zahlreichen Lockdown-Tagen und Um­satzeinbußen – ein absolutes Rekordergebnis eingefahren.

Zur Erinnerung: Die Regierung hat zu Beginn der Corona-Krise Anfang 2020 die Ent­schädigungszahlungen im Epidemiegesetz ausgehebelt – dort wäre nämlich ein Verlust­ersatz für alle Betriebe vorgesehen gewesen. Damals wurde diese Vorgangsweise mit dem Argument: „Ein vollständiger Verlustersatz würde dem Staat zu viel Geld kosten“ begründet.

Schaut man sich die Ergebnisse an, so hat die Regierung es tatsächlich geschafft, dass vielen Unternehmen nicht einmal der Verlust abgegolten wurde – einige mussten bereits schließen.

Auf der anderen Seite hat man durch einen absoluten Wildwuchs an Förderungen – Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz I und II, Kurzarbeit etc. – billigend in Kauf genommen, dass einzelne Betriebe massiv überfördert werden. Dies insbesondere deshalb, weil es keine Gegenrechnung mit anderen Förderungen bzw. mit entstandenen Gewinnen gibt.

Hätte man einen einfachen Verlustausgleich gewählt, dann hätten die Unternehmen mit der Jahresveranlagungen 2020 bzw. 2021 die Übergewinne einfach an den Staat zurückbezahlen müssen – das wäre logisch und fair. Es kann schließlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, ausgerechnet im Corona-Jahr Rekordgewinne von Bauhäusern, Autohäusern oder großen Elektronikketten zu finanzieren.

Aktuelle Bilanzauswertungen zeichnen ein ziemlich desaströses Bild. Die Überförde­rungen finden besonders dort statt, wo hoher Wareneinsatz kombiniert mit hohen Per­sonalkosten auftritt. Der undifferenzierte Umsatzersatz im November und Dezember 2020, wo einfach 80% des Vorjahresumsatzes ersetzt wurden, wurde auch von nam­haften Ökonomen kritisiert. Eine Elektronikkette bekommt einen Umsatzersatz für einen Fernseher, der im November 2020 nicht verkauft wird, eine Woche vor Weihnachten geht das Geschäft dann aber auf - der Fernseher wird verkauft – man hat einen Fern­seher quasi zweimal verkauft – einmal dem Konsumenten, einmal dem Steuerzahler, der dafür aber nichts bekommen hat. Gleichzeitig konnten die Betriebsausgaben massiv gesenkt werden, weil der Steuerzahler auch einen Großteil der Personalkosten in Form der Kurzarbeit übernommen hat. Das Ergebnis: Rekordgewinne in Mitten der Corona-Krise für große Konzerne.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es soweit nie gekommen wäre, hätte die Regierung nicht das Epidemiegesetz ausgehebelt. Man hätte ein einfaches, klares Modell schaffen können, in dem alle Unternehmen eine großzügige Akontozahlung erhalten, aber am Ende des Jahres bei der Steuererklärung abgerechnet wird, sodass Überförderungen (Übergewinne) an den Fiskus zurückbezahlt werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 151

1.          Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen

Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unter­nehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.

2.          Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021

Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unter­stützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teil­weise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafs­hilfen gedeckelt – sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

13.22.414. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bun­des­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1309 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Re­gie­rungsvorlage (1298 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ge­mäß Art. 50b Z 3 B-VG (1305 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Andreas Kollross. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.23.35

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum Finanzausgleich drei kurze Anmerkungen: Ja, okay, verlängern wir den Finanz­ausgleich, aber führen wir dann bitte vor allen Dingen auch eine ehrliche Debatte über die künftige Aufteilung der Steuermittel auf die drei Gebietskörperschaften! Wir erleben ja schon lange – das hat jetzt nicht nur etwas mit dieser Regierung zu tun –, dass die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 152

Aufgaben immer wieder auch nach unten, in die Städte und Gemeinden, gedrückt wer­den; wenn es dann aber um die Finanzmittel geht, ist das oftmals leider nicht der Fall, dann vergisst man sehr schnell auf die Städte und Gemeinden.

Wenn wir über den Finanzausgleich diskutieren, dann sollten wir vielleicht auch darüber diskutieren: Was passiert eigentlich wirklich mit den Ertragsanteilen, was passiert wirklich mit den Geldern, die den Gemeinden und Städten zustehen? – Diskutieren wir doch darüber, ob wir den Umweg über die Länder überhaupt brauchen! Dort gibt es dann Einbehalte, für die man sich als Bürgermeister bei der Landesregierung anstellen darf, dass man dann in Form von Bedarfszuweisungen wieder Gelder bekommt, die einem eigentlich eh automatisch zustehen würden. Oder diskutieren wir endlich auch einmal darüber, dass die Gelder, die den Gemeinden zustehen würden, den Gemeinden auch gleich direkt ausbezahlt werden! – Erste Anmerkung.

Zweite Anmerkung – weil in weiterer Folge auch ein Antrag zu den Finanzhilfen für die Gemeinden und Städte kommt –: Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja darüber lachen, aber immer wieder kommt in Form der Salamitaktik eine Regierungsvorlage von ÖVP und Grünen, wie man die Finanzhilfen der Gemeinden jetzt anders und besser gestalten kann, und immer wieder ist es letztendlich nur Stückwerk.

Ich möchte nur daran erinnern, dass wir in Wirklichkeit seit April des vorigen Jahres auf diese Situation hinweisen, und immer wieder kommen Sie dann im Gänsemarsch heraus und sagen: Nein, das ist alles nicht so!, und wir sollen das lassen. Dann, nach dem April hat es im Juni 2020 auf einmal geheißen: Ja, das Kommunalinvestitionsgesetz kommt. – Dann haben wir von Anfang an darauf hingewiesen, dass das nicht funktionieren wird, weil ihr etwas nicht berücksichtigt, nämlich dass die Liquidität in den Gemeinden fehlt. Wieder gab es den Gänsemarsch, und alle haben uns erklärt: Das stimmt nicht!

Weil es sich dann doch bewahrheitet hat, ist im Dezember 2020 von euch gekommen: Ui, da gibt es noch ein zweites Gemeindehilfspaket! – Jetzt gibt es noch 1 Milliarde Euro, um eben einmal die Liquidität zu schaffen, damit man das erste Gemeindepaket über­haupt abholen kann. Auch da haben wir von Anfang an gesagt, dass das nicht funk­tionieren wird, und nun kommt das dritte, weil nämlich eines bei diesem zweiten Ge­meindehilfspaket passiert ist: Es ist ja nur ein Kredit, nur ein Vorgriff auf Einnahmen der Gemeinden, die sie dann ab 2023 wieder zurückzahlen müssen. Auch da haben wir euch gesagt, dass es nicht funktionieren wird.

Jetzt kommt ihr mit einen ganz schnellen Antrag, den ihr gestern eingebracht und aus­geschickt habt, daher: Ja, jetzt gibt es zusätzliche Hilfen! – Warum geht ihr nicht einfach her, hört auf uns und macht einmal ein gescheites Gesetz, anstatt dass wir jedes Mal ein Gesetz brauchen, um das alte Gesetz, das ihr beschlossen habt, wieder zu repa­rieren? (Beifall bei der SPÖ.)

Letzte Anmerkung zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Auch das könnte man im Finanzausgleich regeln. Ich möchte nur eines anmerken: Wir diskutieren jetzt so viel über 2G und 3G. Es gäbe für die Kinderbetreuung – und ich glaube, dass das wichtig wäre – 3G, nämlich ganzjährig, ganztägig, gratis, und das ab dem ersten Lebensjahr. Das ist eine Aufgabe, die diese Regierung hier zu lösen hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass es da einen Bundeskanzler gegeben hat, der zugunsten seiner eigenen Karriere geschaut hat, dass es keine Nachmittagsbetreuung gibt (Abg. Hörl: Das ist ja ein Blödsinn!), dass 1,2 Milliarden Euro eben nicht ausbezahlt werden.

Deshalb folgt noch einmal der Elchtest, und ich bringe folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 153

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechts­an­spruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundes­ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag sicherzustellen und für die nachhaltige Finanzierung des qualita­tiven und quantitativen Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen und elementar­päda­gogischer Bildung jährlich zusätzlich mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent vom BIP) bereitzustellen.“

*****

Reden wir nicht darüber, machen wir es endlich! Die Kinder, die Familien, die Frauen haben es sich verdient, dass es endlich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

13.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Re­gierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungs­gesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wer­den (1309 d.B.)

In der nun schon mehr als zwei Jahre andauernden Corona-Krise haben Österreichs Familien ungeheure Lasten gestemmt – und sie tun dies immer noch. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat viele Familien ans Limit gebracht. Vor allem Frauen stehen unter besonders hohem Druck. Die unbezahlte Haus- und Sorge­arbeit – insbesondere für Kinderbetreuung – nimmt stetig zu, während das Einkommen sinkt. Demzufolge sind erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen und werden durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie endlich zu verbessern und die Elementar­bildung sowie die Zukunftschancen unserer Kinder zu stärken, fordern die fortschritt­lichen Kräfte in Österreich schon lange einen Rechtsanspruch auf einen Kinder­bildungs­platz ab dem 1. Geburtstag des Kindes. Der Platz soll qualitativ hochwertig, ganztägig und ganzjährig verfügbar sein. Hohe Qualitätsstandards, etwa im Bereich der Öffnungs­zeiten müssen bundesweit gelten – denn jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf eine hochqualitative Betreuung und Förderung. Selbstverständlich braucht es beste Arbeits­bedingungen für Beschäftigten in der Elementarpädagogik sowie eine faire und gute Bezahlung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 154

Zur Umsetzung dieser wichtigen Ziele muss der Bund nachhaltig Mittel zur Verfügung stellen und mit ausreichender Finanzierung dafür Sorge tragen, dass auch die Städte und Gemeinden diese Betreuungsplätze zügig einrichten und ausbauen können. Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung sowohl für den dringend benötigten Ausbau, als auch für die erforderlichen Qualitätsverbesserungen zur Schaffung echter Bildungseinrichtungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bun­des­ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird auf­gefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag sicherzustellen und für die nachhaltige Finanzierung des qualitativen und quantitativen Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen und elementarpädago­gi­scher Bildung jährlich zusätzlich mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent vom BIP) bereit­zustellen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.28.46

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Man kann es nicht oft genug betonen und hervorheben: Die öko­soziale Steuerreform sorgt für positive gesamtwirtschaftliche Effekte und steigert sowohl die Wertschöpfung als auch die Beschäftigung in Österreich – 18 Milliarden Euro bis 2025. Diese Steuerreform ist für alle Österreicherinnen und Österreicher, für Arbeit­nehmer, für Pensionisten, für die Landwirtschaft, für Unternehmer: Jede und jeder Ein­zelne wird mehr Geld zur Verfügung haben.

Als Bürgermeisterin ist mir ein Aspekt dieser Steuerreform besonders wichtig, und das ist der Finanzausgleich. Dieser wird im Zuge der Steuerreform bis 2023 verlängert. Warum ist diese Verlängerung so wichtig? – Der Finanzausgleich ist für unsere Ge­meinden die wichtigste Grundlage, um die regionalwirtschaftliche Dynamik zu erhalten und um die Infrastruktur in unseren Gemeinden aufrechtzuerhalten, sei es im Gesund­heits-, Verkehrs- und Bildungssektor, in der Wasserwirtschaft oder bei den Sozialleis­tungen.

Trotz Wirtschaftseinbruchs, Kurzarbeit und Lockdowns haben die Gemeinden gute Arbeit geleistet. Die Infrastruktur der Daseinsvorsorge wurde gesichert, es wurde gleich­zeitig auch in die Zukunft investiert. Die Gemeinden haben bewiesen, wie wichtig sie im gesamtwirtschaftlichen Gefüge sind. Sie sind regionale Konjunkturmotoren.

Durch die Verlängerung des Finanzausgleichs Planungssicherheit zu haben ist ganz wichtig für unsere Gemeinden. Diese Verlängerung und die damit verbundenen finan­ziellen Auswirkungen wurden bereits in der Budgetplanung berücksichtigt. Heuer werden Ertragsanteile für Länder und Gemeinden in der Höhe von 29,7 Milliarden Euro erwartet. Das ist eine Steigerung von 4,4 Milliarden Euro. Auf die Gemeinden entfallen davon


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12,1 Milliarden Euro. Zusätzlich erhalten die Gemeinden 0,6 Milliarden Euro an Transfer­zahlungen – um hier nur einige Zahlen zu nennen. Natürlich dürfen wir auch nicht das Kommunalinvestitionsgesetz vergessen. Auch da wurden Transferzahlungen an die Gemeinden geleistet.

Herr Kollege Kollross von der SPÖ, weil Sie immer die Gemeindefinanzen kritisieren: Es ist kein „Stückwerk“ (Zwischenruf des Abg. Kollross), es wird immer im Bedarfsfall reagiert. Wir haben immer wieder, in jedem Finanzausschuss und in jedem Budgetaus­schuss, gesagt, der Gemeindebund ist immer mit unserem Finanzminister im Austausch. Wenn Bedarf gegeben ist, dann wird nachgeschossen, wenn Sie es so haben wollen. (Abg. Kollross: Ja, ja!) Jetzt haben wir wieder die Situation, es ist wieder ein Bedarfsfall da, der Herr Finanzminister reagiert, und es werden neue Mittel aufgestellt werden. (Bei­fall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

Auch Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr hat erst diese Woche bestätigt, dass die Finan­zen der österreichischen Gemeinden im Durchschnitt sehr solide sind und die Corona­krise gut bewältigt wurde. Er zeigt sich sehr positiv überrascht, dass sich die Sorgen, die Investitionen betreffen, nicht bewahrheitet haben. Laut Wifo-Prognose wird ein Wachs­tum der Ertragsanteile von 6,8 Prozent für 2022 erwartet, was auf die günstige Konjunk­tur und Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen ist. Dies geht wiederum Hand in Hand mit der ökosozialen Steuerreform. Sie steht für Aufschwung, für unseren Neustart nach der Krise. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.32.54

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir behan­deln bei diesem Tagesordnungspunkt nicht nur die Verlängerung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend den Finanzausgleich, sondern aufgrund der Ent­scheidung, mit diesem etwas fantasielosen und kurzfristigen Beschluss den Finanz­rahmen so fortzusetzen wie in den vergangenen Jahren, sind auch wesentliche Bereiche des österreichischen Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung mitbetrof­fen. Es handelt sich hier um das Pflegefondsgesetz, es handelt sich hier um das Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz, und es handelt sich hier um das Gesetz zur Finanzierung von Kranken- und Kuranstalten.

Wenn sich im Gesundheitswesen in den vergangenen zwei Jahren die Experten in einer Sache einig waren, dann ist es das, dass die Coronakrise wie ein Brennglas auf die Probleme in unserem Gesundheitssystem hingewiesen hat – nicht nur was die Finan­zierung, sondern auch was die Leistungsfähigkeit anbelangt –, und viele Probleme wie zum Beispiel die schlechten Arbeitsbedingungen für Pflegerinnen und Pfleger haben sich in der Krise so manifestiert, dass die daraus entstandenen Probleme massiv spürbar geworden sind.

Was macht diese Bundesregierung nun? – Sie tut so, als ob es die Coronakrise gar nicht gäbe, als ob es in der gesamten zersplitterten Finanzierung unseres Gesund­heits­systems überhaupt keinen Handlungsbedarf gäbe. Sie schreibt die Finanzie­rungsbud­gets einfach weiter, obwohl jetzt, nach zwei Jahren Coronakrise, schon ganz offen­sichtlich ist und wir deutlich sehen, dass das nicht funktioniert, sondern dass die Prob­leme in allen Bereichen immer größer werden. Sie schreiben mit diesem Gesetz, das Sie jetzt beschließen wollen, zumindest auf der finanziellen Ebene diese Probleme wei­ter fort.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 156

Es gibt im Pflegebereich, von dem das Pflegefondsgesetz ein maßgeblicher Finan­zier­ungsanteil ist, die einmalige Situation in Österreich, dass mehr als 10 – in manchen Bundesländern sogar 15 – Prozent der Langzeitpflegeplätze in den Heimen leer stehen, weil man nicht ausreichend Pflegepersonal findet. Herr Bundesminister, glauben Sie, dass dieses Problem mit einer Fortschreibung des bestehenden Budgets gelöst werden kann?

Wir haben für die gesamtgesundheitlichen Ausgaben im Rahmen des Gesundheits-Ziel­steuerungsgesetzes einen linearen Steigerungspfad von 3,2 Prozent der Gesundheits­ausgaben. Herr Bundesminister, glauben Sie tatsächlich, dass Sie mit einer linearen Fortschreibung der Gesamtausgaben im Gesundheitsbereich die Rückstände und zu­sätzliche Schäden, die durch die Coronapandemie entstanden sind, aufarbeiten und beheben können und die Gesundheitsversorgung wieder auf das Niveau heben können, auf dem sie war?

Betreffend Krankenanstaltenfinanzierung liegt jetzt gerade von der Bundesregierung ja auch der Vorschlag auf dem Tisch, dass es zu 750 Millionen Euro Kostenersatz für die Länder kommen soll, weil die Krankenanstalten in den letzten zwei Jahren entsprechend unterfinanziert waren. Ja glauben Sie, dass mit einer linearen Fortschreibung der bisherigen Finanzierung diese Defizite 2022 und 2023 nicht wieder auftreten werden und dass Sie die personelle Situation, die in vielen Bereichen tatsächlich kritisch ist, ohne zusätzliche Mittel lösen können?

Aus meiner Sicht zeigt dieses Gesetz, das hier auf dem Tisch liegt, nur, dass die Bun­desregierung heillos überfordert und vollkommen planlos ist, wie sie den Herausforde­rungen dieser Zeit begegnen soll, wie sie die Folgeschäden, die die Coronapandemie – vor allem im Gesundheitswesen – angerichtet hat, aufarbeiten soll. Herr Bundesminister, ich kann Ihnen nur auftragen: Gehen Sie tief in sich, überlegen Sie sich das gut! Das, was Sie hier heute beschließen wollen, wird die Probleme in unserem Land, im Ge­sundheitswesen nur noch weiter verschärfen, aber nichts von den bestehenden Problemen lösen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag. Nina Tomaselli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.36.41

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wenn man sich das Regierungsprogramm der türkis-grünen Bundesregierung so durchliest, dann kann man ehrlich zugeben – das sieht man an einigen Stellen –: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Tatsächlich konnte damals bei der Erstellung nie­mand mit einer Coronapandemie und vor allem ihren tiefgreifenden Folgen rechnen. Trotzdem – darauf bin ich schon sehr stolz – ist es uns gelungen, wirklich viele Punkte dieses ambitionierten Regierungsprogrammes umzusetzen. Es seien nur erwähnt: Klimaticket, Ausbau erneuerbarer Energien, Plastikpfand oder – wie es heute ja be­schlossen worden ist – eine erstmalige Bepreisung von CO2. (Beifall bei den Grünen.)

Ein wichtiger Punkt, der mir besonders wichtig ist, aber auch, glaube ich, im gesamt­staatlichen Gefüge wichtig ist, weil er mindestens ebenso viel nachhaltige Veränderung mit sich gebracht hätte, wäre der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Ge­meinden gewesen. Leider ist es dort durch die Pandemie zu Verzögerungen bei der Neuaufstellung gekommen.

Die Bundesregierung hat sich – das können Sie ja durchaus im Regierungsprogramm nachlesen – ehrgeizige Ziele gesetzt. Ganz vorne stehen natürlich – das ist nichts Neues,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 157

das erzählen wir seit 15 Jahren – die Entwirrung und Reduktion der Transferströme, aber auch, dass man klare Zuständigkeiten schafft. Natürlich ist es auch ein Evergreen, dass Verantwortung und Finanzierung besser aneinandergekoppelt werden und auch – das wäre eben das Neue gewesen – dass der Klimaschutz ein ganz wesentlicher Anknüp­fungspunkt innerhalb des Finanzausgleiches ist, denn Klimaschutz ist eine ganz­staatliche Aufgabe, und da müssen selbstverständlich auch alle Gebietskörperschaften mitarbeiten. Ein moderner Finanzausgleich muss das abbilden.

Ein zentraler Punkt wären dazu zum Beispiel die Ökologisierung, aber auch die Zweck­widmung der Wohnbauförderung oder die Neuaufstellung der ÖPNV-Mittel.

Sie sehen: Das Regierungsprogramm hätte so einiges vorgesehen – meines Erachtens wesentliche und gute Verbesserungen, die trotzdem ehestmöglich umgesetzt werden sollen. Da die Krise aber wirklich – so ehrlich muss man auch sein – erhebliche Verän­derungen mit sich gebracht hat, hätte es einfach mehr Zeit und Ressourcen gebraucht. Die FAG-Verhandlungen sind schon unter normalen Umständen eine wirklich intensive Angelegenheit – und so natürlich umso mehr.

Jetzt sind wir halt quasi gezwungen, den Finanzausgleich nochmals zwei Jahre zu verlängern. Die Verlängerung heißt auch, dass die Förderungen, zum Beispiel für die Siedlungswasserwirtschaft um je 80 Millionen Euro für 2022 und 2023, verlängert werden, die Dotierung des Pflegefonds fast 900 Millionen Euro sowie die Unterstützung für die Länder bei der Finanzierung der Krankenanstalten 750 Millionen Euro aus­machen.

Eine Sache aber wird im Finanzausgleich nicht verlängert – und das ist mir auch als Replik auf Kollegen Kollross schon wichtig –, und zwar ist das, wie bereits bei der Budgetdebatte angekündigt, die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik, denn die Dringlichkeit einer ganzjährigen, ganztägigen und vor allem qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in ganz Österreich ist unbestritten. Die kann sicher nicht warten. Es braucht da einen Ausbau, es braucht Verbesserung, einheitliche Standards und selbst­verständlich auch mehr Mittel, und die werden wir schnellstmöglich umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Steinacker.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.40.50

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Finanzminister! Wir haben es ja jetzt schon gehört: Es geht wieder einmal um die Verlängerung des Finanzausgleiches. Man hat bei dieser Bun­desregierung wirklich manchmal ein bisschen den Eindruck, dass es bei vielen Dingen, die schlicht und einfach abgearbeitet gehören, weil sie auf der Liste stehen, oftmals heißt: Nur nicht hudeln! Ich habe auch schon zu Ihrem Vorgänger immer gesagt, dass ich verstanden habe, dass man am Beginn der Pandemie nicht in die Verhandlungen zum Finanzausgleich gehen kann. Das war schon klar, aber jetzt sind wir doch schon zwei Jahre in diesem Prozess. Er ist jetzt auf Ende 2023 verschoben, und das ist für mich persönlich nicht mehr nachvollziehbar.

Es gibt einen großen Verlierer in diesem ganzen Bereich, und das ist, wie auch schon bei der Steuerreform, der Steuerzahler, der da wieder einmal zum Handkuss kommt. Jetzt geht dieser Finanzausgleich also erneut unhinterfragt und unreformiert weiter, ein Finanzausgleich, der eben weder aufgabenorientiert noch zielorientiert ist und bei dem derjenige, der bestimmt, was bezahlt wird, selten der ist, der es auch zahlt, und vor allem schon gar nicht der ist, der die Steuermittel dafür einheben muss.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 158

Neben dieser Verlängerung des Finanzausgleichs gibt es eben auch noch diese Erhö­hungen. Davon sind sicher auch viele sinnvolle Maßnahmen umfasst – das würden wir keinesfalls abstreiten –, aber es wird dadurch eben wieder Geld ausgegeben, für das keine Ziele eingemeldet werden müssen. Das heißt, es wird Geld ausgegeben, aber man muss keine Ziele einmelden, und man muss auch nicht Rechenschaft darüber ablegen, wie und vor allem wie effizient das Geld verwendet worden ist. Wir sind hier immerhin auch für den Haushalt dieser Republik verantwortlich.

Damit komme ich zu meinem nächsten Punkt: Es ist auch nicht geklärt, woher diese Gelder kommen – 750 Millionen Euro hier, 250 Millionen Euro da. Ich nehme an, Sie wollen eben wieder mehr Schulden machen. Als ich in dieses Hohe Haus eingezogen bin, habe ich ja eigentlich immer geglaubt, es ist die SPÖ, die sagt: Das Geld wird im Keller gedruckt, wir geben einfach einmal aus. – Bei den Grünen hat es mich auch nicht sehr verwundert, aber dass jetzt auch die ÖVP ins gleiche Horn bläst, ist schon erstaunlich. Ich nehme es jedoch zur Kenntnis. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenbe­merkung von Bundesminister Brunner.) Herr Finanzminister, wir können es gerne noch einmal nachbesprechen. Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch.

Kollegin Tomaselli hat es schon gesagt: Es ist ein Evergreen. Das sehe ich auch so. Es braucht einen aufgabenorientierten Finanzausgleich, ein Zusammenführen von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenkompetenz sowie eine Abgabenautonomie, vor allem bei­spielsweise durch Aufschläge von Ländern oder indem eben auch die Einkom­mensteuer den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, um da etwas zu tun.

Generell braucht es mehr Entflechtung und mehr Transparenz in diesem Bereich. Damit wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung von diesem Mammutverfahren – leider erst in zwei Jahren. (Beifall bei den NEOS.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Bundesminister.


13.43.49

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzesvorschlag geht es zunächst um die Verlängerung des Finanz­ausgleichs. Vielleicht nur kurz zur Erklärung, weil das noch nicht festgehalten worden ist: Was ist ein Finanzausgleich? – Ein Finanzausgleich regelt, wie die Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden. Diese Vereinbarung gilt für mehrere Jahre.

Mit Ende des Jahres wäre der Finanzausgleich ja nun ausgelaufen; auch deswegen gibt es die Notwendigkeit zumindest einer Verlängerung, konkret wird er also um zwei Jahre bis 2023 erstreckt. In – salopp gesagt – normalen Zeiten wird der Finanzausgleich zwi­schen Bund, Ländern und Gemeinden intensiv und lange verhandelt. Das wurde schon erwähnt. Jetzt leben wir, bedingt durch die Coronapandemie, jedoch in nicht ganz nor­malen Zeiten, und daher sind die Länder bereits im Jahr 2020 mit dem Vorschlag an den Bund herangetreten, den bestehenden Finanzausgleich um diese zwei Jahre zu verlän­gern. – Das nur zur Erklärung des Hintergrundes dieses Beschlusses heute.

Jetzt war Corona und ist Corona und bleibt Corona natürlich auch eine enorme Heraus­forderung für unser Gesundheitssystem, vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Das gilt ganz besonders für die Bundesländer, die ja auch die höheren Abgänge der Kranken­anstalten zu tragen haben. Wir haben uns mit den Bundesländern daher darauf ver­ständigt, dass der Bund für entgangene Einnahmen aus den Krankenanstalten und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 159

höhere Ausgaben der Länder für die Jahre 2020 und 2021 pauschal eben diese vorhin schon genannten 750 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Die geringeren gesamtstaatlichen Steuereinnahmen treffen aber nicht nur die Länder, sondern natürlich auch die Gemeinden. Wir haben daher eigentlich bereits zu Beginn der Krise sehr rasch reagiert und ein erstes Gemeindepaket geschnürt, damit mit Inves­titionen auch im kommunalen Bereich entsprechend gefördert werden kann. Natürlich muss man darauf reagieren, wie die Situation in der Krise gerade ist. An die sozial­demokratischen Abgeordneten gerichtet, um dem entgegenzustehen: Nein, man muss natürlich flexibel sein, selbstverständlich. Darum sind wir auch mit dem Gemeindebund in ständigem Austausch darüber, was die Bedürfnisse der Gemeinden sind. Deswegen auch diese Pakete, zuerst die Gemeindemilliarde, die übrigens von den Kommunen hervorragend angenommen wird: 800 Millionen Euro wurden bereits abgerufen und damit Investitionen in der Höhe von 3,1 Milliarden Euro unterstützt.

Wir haben dann zu Beginn des Jahres 2021 das zweite Gemeindepaket aufgestellt. Zum einen wurden die Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Millionen Euro erhöht. Zum anderen haben wir speziell für finanziell schwächer aufgestellte Gemeinden auch noch den Strukturfonds um zusätzlich 100 Millionen Euro aufgestockt. Als dritte Maßnahme in diesem zweiten Gemeindepaket wurde den Gemeinden auch eine Steigerung ihrer Ertragsanteile im Jahr 2021 um 12,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr garantiert.

Jetzt gibt es eine gute wirtschaftliche Entwicklung und auch eine Wirtschaftserholung. Diese Einnahmenentwicklung hat dazu geführt, dass es eine Steigerung um 13,8 Pro­zent gibt. Sie liegt somit sehr wohl über dem garantierten Mindestwert. Wenn man es im Nachhinein betrachtet, wäre ein garantierter Sondervorschuss also eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Weil die Situation aber ist, wie sie ist, und die Gemeinden natürlich gefordert sind und wir den Gemeinden auch weiterhin unter die Arme greifen wollen, um auch ein nachhaltiges Wachstum und eine nachhaltig gute Entwicklung sicherzustellen, greifen wir ihnen zusätzlich unter die Arme. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Weratschnig.) Daher verzichtet der Bund auf die weitere Aufrollung, auf die Rückzahlung dieses Sondervorschusses, und stellt den Gemeinden somit noch einmal 275 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir haben in der ökosozialen Steuerreform auch Entlastungsmaßnahmen für Länder und Gemeinden vorgesehen – das haben wir schon vorhin in der Debatte erwähnt und diskutiert –, weil insbesondere bei einigen Maßnahmen auch kleinere Einkommen und kleinere Pensionen mit den erhöhten Absetzbeträgen profitieren. Damit diese zusätz­liche Entlastung im Bereich der Einkommensteuer eben nicht zulasten der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden geht, wird der Bund auch diese Mindereinnahmen, die daraus resultieren, zur Gänze ersetzen. Da geht es im ersten Jahr noch einmal um 180 Millionen Euro pro Jahr und dann um jeweils 220 Millionen Euro in den kommenden Jahren.

Es gibt also noch einmal ein Gemeindepaket, weil wir wissen, wie die Gemeinden ge­fordert sind und was sie leisten. Deswegen gibt es auch diese zusätzliche Unterstützung (Beifall bei ÖVP und Grünen), weil wir diese Maßnahmen ja auch nicht aus Selbstzweck machen, sondern dadurch mithelfen, auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coro­nakrise auf die Länder und Gemeinden zu lindern.

Selbstverständlich werden wir als Bund die Lage auch weiterhin flexibel beobachten und mit den Gemeinden in ständigem Austausch stehen, damit wir, wenn Handlungsbedarf entsteht, auch weiterhin flexibel reagieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.50



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 160

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Manfred Hofinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.50.30

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang ganz kurz auf Kollegin Karin Doppelbauer replizieren, die ich ja sehr schätze. Sie haben gesagt, dass die Steuermittel, die die Gemeinden zur Verwendung haben, nicht transparent einge­setzt werden. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Das möchte ich wirklich zurück­weisen. Gerade die Gemeindebudgets sind sehr genau kontrolliert, haben einen eigenen Finanzprüfungsausschuss, werden von den Behörden kontrolliert (Zwischenruf des Abg. Loacker), daher lasse ich das so nicht stehen. Ich glaube, alle Gemeinden, die Ge­meinderäte gemeinsam mit den Bürgermeistern, setzen das Geld sehr wohl sehr vernünftig ein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grebien.)

Eine Frage, liebe Österreicherinnen und Österreicher: Wer organisiert, glauben Sie, den Winterdienst bei Ihnen zu Hause oder sorgt dafür, dass Ihre Kinder von zu Hause für den Kindergarten oder die Volksschule abgeholt werden? Wer baut und betreibt Kin­dergärten und Volksschulen? Wer organisiert den Straßenbau, Abwasserentsorgung und so weiter und so fort? Oder in dieser Zeit: Wer organisiert Impfkampagnen oder Teststraßen? – Es sind unsere Gemeinden mit ganz, ganz vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit vielen freiwilligen Funktionären, mit den Bürgermeistern. Sie leisten hervorragende Arbeit, herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben ein sehr gutes föderales System in Österreich, auf das wir wirklich sehr, sehr stolz sein können. Da braucht es aber auch Geld dazu. Welches Geld wird dafür verwendet? – Steuereinnahmen des Staates. Wie viel bekommt jede Gemeinde? – Das ist im Finanzausgleichsgesetz 2017 genau festgelegt. Es ist ein sehr komplexes Werk, durch welches jede Gemeinde genau weiß, wie viel sie an Steuermitteln pro Einwohner in der Gemeinde bekommt. Dieses Werk schreiben wir jetzt für zwei Jahre bis 2023 fort.

Es ist ganz, ganz wichtig für die Gemeinden – vor allem in der momentanen Situation, in der Coronazeit –, dass sie wirklich Planungssicherheit haben, vor allem in finanziellen Bereichen. Ich glaube, dass wir das wirklich gut machen.

Dazu möchte ich auch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (1309 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefonds­ge­setz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert: In Artikel 1 [...] wird die bisherige Novellierungsanordnung mit „1.“ bezeichnet; folgende neue Novellierungs­anordnung 2 wird angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 161

„2. Nach § 10 Abs. 4a wird folgender Abs. 4b eingefügt: ‚(4b) Vor der länderweisen Verteilung ist den Ertragsanteilen der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 275 Millionen Euro hinzuzurechnen.‘“

*****

Dieser Abänderungsantrag ermöglicht, was der Ministerrat beschlossen hat, nämlich dass wir ein drittes Gemeindepaket auf Schiene bringen. Ich möchte schon betonen, dass der Regierung und den Regierungsfraktionen die Gemeinden wirklich ein ganz we­sentliches Anliegen sind.

Wir haben in der Vergangenheit, Kollege Kollross, mit Augenmaß und situations­ab­hängig von der Coronapandemie – von der ja niemand weiß, wie sie weitergeht – bereits das erste Paket, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit 1 Milliarde Euro, durch das wir gemeinsam mit den Gemeinden die regionale Wirtschaft angekurbelt haben, und das zweite Paket im vergangenen Jahr, mit dem wir vor allem die strukturschwachen Ge­meinden gefördert haben, umgesetzt.

Es freut mich als Kommunalsprecher sehr, dass gestern im Ministerrat das dritte kommunale Investitionspaket vorgestellt worden ist, das eine Erhöhung der Ertrags­anteile von 275 Millionen Euro beinhaltet und – die Gemeinden sind auch für die Spitals­finanzierung zuständig – auch den Ausgleich von 750 Millionen Euro enthält. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Für den Beitrag der Gemeinden, vor allem für die Gering­verdiener bei der ökologischen Steuerreform, schaffen wir hier auch einen Ausgleich bis 2025.

Das dritte Gemeindepaket umfasst 1,9 Milliarden Euro – herzlichen Dank dafür. Es freut mich als Kommunalsprecher und als Vertreter vieler Bürgermeister besonders, dass unseren Bedürfnissen und unseren Forderungen so schnell nachgekommen worden ist. Ich bedanke mich besonders bei unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, bei unserem Finanzminister Magnus Brunner, bei unserem Klubobmann und bei unserem Koalitions­partner mit der Kommunalsprecherin Elisabeth Götze. Wir lassen unsere Gemeinden nicht im Stich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

13.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (1309 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefonds­gesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.) (Top 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017) wird die bisherige Novel­lierungsanordnung mit „1.“ bezeichnet; folgende neue Novellierungsanordnung 2 wird angefügt:

„2. Nach § 10 Abs. 4a wird folgender Abs. 4b eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 162

„(4b) Vor der länderweisen Verteilung ist den Ertragsanteilen der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 275 Millionen Euro hinzuzurechnen.““

Begründung

Mit dem so genannten zweiten Gemeindepaket in der FAG-Novelle BGBl. I Nr. 29/2021

•             wurde erstens mit 100 Mio. € der Strukturfonds aufgestockt und wurden damit die strukturschwachen Gemeinden zusätzlich unterstützt,

•             wurden zweitens mit 400 Mio. € die Ertragsanteile der Gemeinden bei der Zwischenabrechnung im März 2021 erhöht, sodass letztlich statt einer deutlich negativen Zwischenabrechnung sogar ein Plus von 140 Mio. € ausbezahlt wurde,

•             wurde drittens eine Steigerung der Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % und in den weiteren Jahren um 1,0 % bis 2,0 % durch Sonder-Vorschüsse garantiert:

Für die garantierte Steigerung der Ertragsanteile um 12,5 % wurde ursprünglich auf­grund der damaligen Wirtschaftsprognosen ein Sonder-Vorschuss von 1,0 Mrd. € budgetiert. Aufgrund der Wirtschaftserholung und der damit verbundenen guten Einnah­menentwicklung lag die Steigerung im Jahr 2021 letztlich auch ohne Sonder-Vorschuss über dem garantierten Mindestwert von 12,5 % (und zwar bei +13,8 %) und war daher im Jahr 2021 somit kein Sonder-Vorschuss erforderlich.

Die im März und Juni 2021 auf Basis der damaligen Wirtschafts- und Ertragsanteile-Prognosen ausbezahlten ersten beiden Tranchen des Sonder-Vorschusses von zusammen 500 Mio. € waren im Nachhinein gesehen daher nicht erforderlich und waren daher aufzurollen. Um den Gemeinden bei dieser Aufrollung liquiditätsmäßig entgegen­zukommen, wurde diese Aufrollung auf mehrere Monate gestreckt und wurden im Jahr 2021 nur die ersten 225 Mio. Euro aufgerollt, sodass im Jahr 2022 noch 275 Mio. Euro aufzurollen sind.

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden für das Jahr 2021 um 275 Mio. Euro soll diese restliche Aufrollung nunmehr entfallen.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Maximilian Köllner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.56.17

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist gut, dass jetzt endlich Klarheit über die Verteilung der Steuermittel herrscht und der Finanzausgleich um zwei Jahre verlängert wird, wenngleich man schon sagen muss: Ganz überraschend ist das Ende der Finanz­ausgleichsperiode nicht gekommen. Wir sind aber in einer Pandemie – Sie haben es auch gesagt –, es sind besondere Zeiten.

Meine Damen und Herren, wenn wir schon bei den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden sind, möchte ich ganz kurz ausholen: Wir alle können uns noch gut daran erinnern, als die ÖVP großspurig das „Licht am Ende des Tunnels“ und das Ende der Pandemie zu einer Zeit, als noch lange keine Rede davon sein konnte, verkündet hat. Anstatt Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung zu übernehmen, war Ihnen das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 163

Marketing wichtiger, obwohl Experten davor gewarnt haben, dass wir mit Leichtfertigkeit in rasender Geschwindigkeit auf die nächste Welle zusteuern.

Wäre Österreich allein auf die Coronapolitik dieser Bundesregierung angewiesen, wäre unser Land verloren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das eigenverantwortliche Handeln der Gemeinden hat letztlich gesichert, dass nicht alles zusammenbricht. Das ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass die Gemeinden das Herzstück unseres politischen Systems sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gemeinden, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Gemeinderäte sind es aber auch gewesen, die Ihr Chaos, das Chaos der Bundesregierung, aufräumen muss­ten. Sie haben die Teststationen in den Orten organisiert, Impfangebote auf die Beine gestellt oder den Bürgerinnen und Bürgern Ihre komplizierten Verordnungen erklärt. Die Gemeinden sind es auch, die das nach wie vor tun, egal was noch kommt.

Als Dank – sozusagen – haben die Gemeinden im Vorjahr ein Hilfspaket erhalten, das sie sich letztendlich selbst bezahlen müssen, denn was Sie als Gemeindemilliarde verkaufen möchten, war nichts anderes als ein Vorschuss auf die Gemeindeertrags­anteile in Höhe von 1 Milliarde Euro.

Wenn aber die Kommunen finanziell ausbluten, bedeutet das kein Geld für Straßen und Gehsteige, kein Geld für Wohnbau, für Kindergärten oder Schulrenovierungen. Was Sie jetzt aktuell im Ministerrat präsentiert haben, ist zwar ein Versuch, das Ganze zu reparieren, aber er kommt sehr spät und ist immer noch nicht das Gelbe vom Ei.

Wir bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldig ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Stärkung der Gemeindefinanzen zuzuleiten. Darin sollten insbesondere folgende Punkte enthalten sein:

1. Ein ersatzloser Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss und

2. die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024.“

*****

Ich bin selbst in der Gemeindepolitik aktiv. Ich weiß, was die Gemeindevertreter leisten, um das Leben in den Orten attraktiv zu gestalten. Unterstützen Sie unseren Antrag, dann unterstützen Sie damit die Gemeinden mit Hilfspaketen, die keine Schmähparade sind, sondern wirklich weiterhelfen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Maximilian Köllner, MA, Genossinnen und Ge­nossen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 164

betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 4) Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Ziel­steu­erungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1309 d.B.)

Begründung

Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bedingt durch die Maßnahmen der ÖVP/Grüne-Bundesregierung, insbesondere die Lockdowns des letzten Jahres und neuerlichen Lockdowns heuer lassen die Einnahmen ganzer Branchen wegbrechen. Diese Entwicklungen haben auch massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.

Bereits im letzten Jahr hat die SPÖ auf die prekäre Situation der Gemeindefinanzen hingewiesen und zahlreiche Anträge eingebracht, die eine Problemlösung aufzeigen. Die Corona-Krise hat nicht nur große Löcher in den Budgets des Bundes hinterlassen, auch und besonders die Gemeinden wurden hart getroffen. Anders als der Bund, haben die Gemeinden keine einfachen Möglichkeiten sich die notwendige Liquidität über die ÖBFA zu holen. Gleichzeitig zählen die Gemeinden zu den größten Investoren in Öster­reich. Bleiben Gemeindeinvestitionen aus, hat das verheerende Auswirkungen auf die öster­reichische Wirtschaft und damit auf Beschäftigung und Wohlstand in ganz Österreich.  Das von der schwarzgrünen Regierung beschlossene Kommunalinvestitions­­paket hilft nur jenen Gemeinden, die über eine entsprechende Finanzkraft verfügen um den 50%igen-Eigenanteil der Investitionen finanzieren zu können. Die Einnahmen­ausfälle bei den Ertragsanteilen durch das einbrechende Steueraufkommen, der Kom­munalsteuer und den lokalen Tourismusabgaben haben vielerorts ein Niveau erreicht, dass die Finan­zie­rung selbst der laufenden Gemeindeausgaben nicht mehr zur Gänze sicherstellt – an regionale Konjunkturmaßnahmen zur Bekämpfung der Krise ist gar nicht zu denken.

Das Gemeindefinanzierungspaket der ÖVP/Grünen Bundesregierung gewährt den Ge­meinden ein Darlehen von 1 Mrd. €, das diese aber ab 2023 wieder zurückzahlen müssen. Dieses Geld fehlt den Gemeinden somit jedenfalls mittelfristig. Der Monitoring-Bericht des Finanzministeriums vom Oktober 2021 zeigt, dass der Schuldenstand der österreichischen Gemeinden in der Krise deutlich gewachsen ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldig ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Stärkung der Gemeindefinanzen zuzuleiten. Darin sollten insbesondere folgende Punkte enthalten sein:

1.    Ein ersatzloser Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss und


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2.  die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Mag. Ernst Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.59.58

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): „Die Grundfeste des freien Staats ist die freie Gemeinde.“ – Herr Präsident! Meine geschätzten Herren Bundesminister! Mit diesem Postulat wurden 1849 im provisorischen Gemeindegesetz die Gemeinden im österreichi­schen Teil der Monarchie gegründet und eingerichtet.

Von Anfang an waren die Gemeinden eine Art Doppelnatur, einerseits als staatliche Be­hörde, die Gesetze vollzieht, die zum Beispiel der Bund erlässt – Beispiel Meldewesen – oder die Länder erlassen – Beispiel Baurecht –, auf der anderen Seite aber neben dieser Aufgabe als staatliche Behörde auch als lokale Lebenswelt. Und diese lokale Lebenswelt ist derart gestaltet, dass sie auf dem Prinzip, auf dem Recht der Selbstverwaltung beruht. Eine Selbstverwaltung kann es aber nur geben, wenn sie mit einem finanziellen Spielraum ausgestattet ist, und im österreichischen Rechtssystem reden wir dann von dem sogenannten Finanzausgleich.

Der Finanzausgleich ist ein sogenanntes paktiertes Gesetz, Herr Abgeordneter Kollross. Der Finanzausgleich, der hier im Parlament beschlossen wird – und das ist jahrzehn­te­langer Usus –, beruht immer auf einer Vereinbarung der sogenannten Finanzausgleichs­partner, und das Parlament als Gesetzgebungsorgan nimmt diese Vereinbarung, diesen Pakt dann zur Kenntnis. So nehmen wir jetzt mit der Verlängerung des Finanzaus­gleiches zur Kenntnis, dass sich auch die Finanzausgleichspartner darauf geeinigt ha­ben, den 2016 beschlossenen Pakt, der 2017 bis 2021 gelten sollte, nun um zwei Jahre zu verlängern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig verlängern wir auch die Gültigkeit anderer wichtiger Gesetze, um nämlich diesen Spielraum der Gemeinden im Sinne des Rechts auf Selbstverwaltung zu erhalten. Wir verlängern zum Beispiel auch das Umweltförderungsgesetz um diese zwei Jahre, um den Gemeinden auch Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft – sprich: der Trinkwasserversorgung, der Abwasserreinigung – geben zu können, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Wir verlängern zum Beispiel auch das Pflegefondsgesetz. Wir unterstützen die Länder und damit auch direkt und indirekt die Gemeinden in vielen Fragen der Finanzierung der Pflegeaufgaben vor Ort. Es ist Aufgabe der Länder und Gemeinden, die Sachleistungen der Pflege zu erbringen, etwa Pflegebetreuungsplätze bereitzuhalten. Damit diese leich­ter finanziert werden können, schaffen wir mit diesem heutigen Beschluss, mit dem Beschluss, das Pflegefondsgesetz zu verlängern – 436 Millionen Euro für das heurige Jahr, 455 Millionen Euro im kommenden Jahr –, die Grundlage, um diesen Spielraum im Sinne des Rechts auf Selbstverwaltung auch zu erhalten.

Meine Damen und Herren, so werden auch die Gemeinden mit dieser Unterstützung, die vom Parlament ausgeht, dieses Prinzip auf Selbstverwaltung aufrechterhalten können. Man bedenke, es gibt in Österreich derzeit – ich sage bewusst derzeit, denn auch das ist in ständiger Veränderung – 2 093 Gemeinden, und wir haben eine große Diversität bei den Gemeinden. Die größte Gemeinde, in der wir uns hier im Parlament gerade befinden, ist die Stadt Wien mit 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, und die


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kleinste Gemeinde Österreichs ist im Bezirk Reutte mit aktuell – und man höre richtig – 41 Einwohnern. Sie ist übrigens noch kleiner, Herr Kollege aus dem Burgenland, als Tschanigraben mit derzeit 67 Einwohnern.

Wir haben also Gemeindegrößen von 41 Einwohnern bis 1,9 Millionen Einwohnern, und in unserem Rechtssystem hat jede Gemeinde prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten. Sie hat aber auf jeden Fall das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Selbstverwaltung, aber dieses Grundrecht kann nur gelebt werden, wenn es einen finanziellen Spielraum zur Gestaltung des Lebensraums, der Lebensrealität der Men­schen vor Ort gibt.

Dieser Beschluss, den wir jetzt hier fassen, den Finanzausgleich und die Gültigkeit der Begleitgesetze zu verlängern, den Gemeinden weitere Investitionspakete anzubieten und zum Beispiel auch die Aufrollung der Vorschüsse jetzt anders zu gestalten, sichert genau diesen finanziellen Spielraum der Gemeinden ab. Für uns gilt – und das ist ganz klar –: Die Gemeinden sind die Grundfeste eines freien Staates, und diese Grundfeste werden wir aktiv unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5.

14.05.00Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vor­nehme.

Bevor wir abstimmen, frage ich die Klubs, ob eine Unterbrechung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Öko­soziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I in 1306 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Fuchs und Dipl.-Ing. Doppelbauer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag sowie von den Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzent­wurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 2 bis 8 in der Fassung des Aus­schussberichtes.


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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 9 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 11, Z 12 lit. a bis d sowie f und g sowie Z 13 und 14 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 15 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 16 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 17 und 18 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 19 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 20 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 21 bis 28 sowie Art. 2 Z 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 3 bis 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 6, Art. 3 und Art. 4 Z 1 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.


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Die Abgeordneten Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Z 1a und 1b in Art. 4 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Z 2a in Art. 4 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 3 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 6 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 8 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kalte Progres­sion endlich abschaffen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „CO2 Steuer: konsu­men­tenfreundlich und sozial treffsicher machen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Klima­bonusgesetz samt Titel und Eingang in 1292 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Öko­soziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III in 1294 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Dipl.-Ing. Voglauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1294 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abände­rungsantrages der Abgeordneten Haubner, Dipl.-Ing. Voglauer, Kolleginnen und Kolle­gen aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenom­men.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungs­ge­setz, das Pflegefondsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1295 der Beila­gen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kopf, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten And­reas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten, die dem Ausschussbericht 1305 der Bei­lagen angeschlossene Ermächtigung gemäß § 74d Abs. 1 Z 2 der Geschäftsordnung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.14.346. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.)

7. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird (1314 d.B.)


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8. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemie­ge­setz 1950 geändert werden (1313 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Klubobmann Herbert Kickl. – Bitte, Herr Klubobmann.


14.15.28

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Abgeordnetenkollegen! Vor allem aber liebe Österreiche­rinnen und Österreicher, die Sie heute diese, ich möchte sagen, historische Debatte  und das wird es wahrscheinlich sein  zu Hause mitverfolgen! Ich sage es Ihnen so, wie es ist, ich sage es Ihnen ganz ohne Umschweife: Ich bin entsetzt, ich bin fassungslos, ich bin erschüttert und ich bin schockiert angesichts dessen, was die Bundesregierung, bestehend aus ÖVP und Grünen, gemeinsam mit ihren Steigbügelhaltern einer Schein­opposition hier und heute im Rahmen des Impfpflichtgesetzes auf den Weg bringen will.

Ich gehe davon aus, dass es in diesem Land gegenwärtig Millionen von Menschen gibt, die genauso empfinden, wie ich das tue. Ich werde Ihnen sagen, warum: einfach deshalb, weil diese Einführung einer Impfpflicht  das ist ja in Wahrheit nichts anderes als ein Impfzwang  nichts anderes ist als ein gigantischer Anschlag auf die Freiheit der Österreicherinnen und Österreicher (Beifall bei der FPÖ) und weil es ein regelrechtes Attentat, möchte ich sagen, auf die Menschenwürde der österreichischen Bevölkerung ist.

Geplant und vorbereitet worden ist das alles ganz akribisch von einer verantwor­tungs­losen Bundesregierung unter dem Kommando eines verantwortungslosen Bundes­kanz­lers, Hand in Hand mit einem verantwortungslosen Gesundheitsminister. Das ist jene Regierung, von der die Menschen außerhalb der Mauern dieses Parlaments und außer­halb Ihrer Ministerien längst sagen, dass es die schlechteste und kaltherzigste Regie­rung ist, die Österreich je gehabt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Umgesetzt, man könnte auch sagen abgenickt, wird dieses Gesetz von Abgeordneten der ÖVP und der Grünen, ebenso verantwortungslos, von Abgeordneten, die vergessen haben, dass dieses Parlament hier keine verlängerte Werkbank für Ministerien ist, die vergessen haben, dass sie ein Gelöbnis auf die österreichische Bundesverfassung ab­gegeben haben und offenbar dieses Hohe Haus mit einer Vollversammlung von Phar­malobbyisten verwechseln, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es kommt noch erschwerend dazu: Willfährig unterstützt werden diese verant­wortungs­losen Akteure von ebenso verantwortungslosen Abgeordneten von sogenannten Oppo­sitionsparteien namens SPÖ und NEOS. Meine Damen und Herren, ich habe das Gefühl, Sie befinden sich in Geiselhaft Ihrer beiden Parteivorsitzenden, zwei Damen, die für eine ganz, ganz billige Nebenrolle alles opfern, was ihren Parteien heilig ist! (Zwi­schenruf des Abg. Scherak.) Für eine Nebenrolle in einem jämmerlichen Regierungs­schauspiel werden die eigenen Grundsätze über Bord geworfen, werden die eigenen Wähler, die eigenen Mitglieder, die eigenen Funktionäre und der eigene Klub verraten. Da können Sie sich wirklich gratulieren! (Beifall bei der FPÖ.)


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Meine Damen und Herren, diese Impfpflicht, das ist ein Akt der Entrechtung. Da werden mit einem Schlag Millionen Österreicherinnen und Österreicher downgegradet, würde man auf Neudeutsch sagen. Sie sind keine eigenständigen, keine souveränen Men­schen mehr, sondern sie kommen auf die Stufe von Befehlsempfängern, von Unter­worfenen, von Knechten, von Leibeigenen, hätte wahrscheinlich Herr Schallenberg, Ihr Vorgänger unseligen Angedenkens, gesagt.

Mit dieser Impfpflicht, meine Damen und Herren, wird in Österreich dem Totalitarismus der Weg bereitet. Es ist nichts anderes, es ist die Einführung des Gesundheits­kommu­nismus. (Abg. Steinacker: Das Parlament ist der Ort der Demokratie! Das ist nicht totalitär!) Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass wir zur Bekämpfung eines chine­sischen Virus das chinesische Gesellschaftsmodell, das sich durch vieles auszeichnet, aber nicht durch Freiheit und Demokratie, in Österreich einführen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Steinacker.)

Totalitarismus: Das, was der Einzelne will, das zählt nicht mehr. (Abg. Steinacker: Sie verstehen das nicht richtig!) Es zählt nur mehr das, was für die Masse gut ist; und was für die Masse gut ist, das werden uns in Zukunft Kapazunder vom Format eines Herrn Gesundheitsministers Mückstein vorgeben. Die werden uns sagen, was für die Masse gut ist, und derjenige, der sich nicht daran hält, wird verfolgt werden wie ein Krimineller. Meine Damen und Herren, das ist ein Türöffner für Dilettantismus und Willkür gleicher­maßen und kann niemals die freiheitliche Zustimmung finden! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich schäme mich heute an dieser Stelle und an diesem Rednerpult für die Abgeordneten der ÖVP und der Grünen, und ich schäme mich für die Abgeordneten der NEOS und der Sozialdemokratie (Abg. Wöginger: Du brauchst dich nicht schämen! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), die das alles hier durchziehen wollen (Beifall bei der FPÖ), die das in ihrer Verblendung, ohne Rücksicht auf Verluste, durchziehen wollen.

Ich schäme mich im Übrigen auch für diejenigen (Abg. Wöginger: Du schämst dich für dich selber!), die nicht den Mut gefunden haben, eine abweichende Meinung bei der Abstimmung hier im Parlament zu vertreten, sondern lieber unter irgendwelchen faden­scheinigen Ausreden zu Hause bleiben. (Abg. Steinacker: Unterstellung! Das ist eine massive Unterstellung!)

Meine Damen und Herren, zugleich bin ich stolz – sehr, sehr stolz! – darauf, Klub­obmann und Parteiobmann der freiheitlichen Fraktion hier in diesem Haus zu sein, weil wir die Einzigen sind, die bei diesem Irrsinn nicht mitmachen; weil wir Ihren totalitären Anwandlungen die Stirn bieten; weil wir dagegen stimmen, und weil wir damit ohne Wenn und Aber die Freiheit der österreichischen Bevölkerung verteidigen, und mit ihr die Verfassung und die Wahrheit in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, mich überrascht das gar nicht, dass Sie die negative Entwicklung so weit getrieben haben, dass es so weit gekommen ist, dass wir heute an diesem Punkt stehen, und ich werde Ihnen sagen, warum. Denken Sie zurück an den Dezember 2020: Damals hat die Freiheitliche Partei eine Petition gegen den Impfzwang in diesem Land ins Leben gerufen. Das war zwei Wochen, bevor Sie mit Ihrer Impfinszenierung begonnen haben.

Wir haben das deshalb gemacht, weil wir ob der Verbissenheit und des Fanatismus, die Sie an den Tag gelegt haben, alarmiert und schockiert waren, als es darum ging, diese Impfung als ausschließlichen Gamechanger in die Öffentlichkeit zu bringen und alles andere für unzulässig zu erklären. (Abg. Gabriela Schwarz: Das Pferdewurmmittel ist auch unzulässig!) Das hat uns alarmiert und wachsam gemacht.

Wir haben der Bevölkerung gesagt: Ihr werdet schon sehen, Achtung, passt auf, es läuft auf einen Impfzwang hinaus! Alles andere sind nur Vorstufen, und am Ende steht die


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totale Macht einer Bundesregierung und auf der anderen Seite das totale Ausgelie­fert­sein und die totale Ohnmacht der österreichischen Bevölkerung. Das haben wir gesagt, und dafür sind wir verunglimpft und verächtlich gemacht worden. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Diese Bundesregierung und mit ihr natürlich die Mainstreammedien, wie sollte es denn anders sein, haben uns als Lügner bezeichnet. Es ist noch viel mehr passiert: Die Ver­treter dieser Bundesregierung haben Stein und Bein geschworen, dass es niemals so weit kommen wird, dass es keinen Impfzwang geben wird.

Ich habe Ihnen ein paar Zitate zur Auffrischung – zum Boostern – Ihrer Erinnerung mitge­bracht: Kollegin Köstinger im April 2021: Wir wollen auf jeden Fall keine Impfpflicht in Österreich. (Vizekanzler Kogler: Wollen wir eh nicht! – Abg. Gabriela Schwarz: Eh nicht! Hättet ihr mitgemacht ...!) Der grüne Gesundheitsminister Mückstein: Also ich bin gegen eine Impfpflicht, weil ich glaube, dass wir damit nichts erreichen werden.

ÖVP-Klubobmann Wöginger, hier im Parlament: „Ich betone eines: Es gibt keine Impfpflicht in diesem Land, und die wird es auch nicht geben“. Ihr ehemaliger Bundes­kanzler Sebastian Kurz, falls Sie sich noch erinnern können: Wir haben in Österreich keine Impfpflicht, und das ist gut so. Verfassungsministerin Edtstadler: Eine Impfpflicht schließe ich kategorisch aus. „Die wird‘s nicht geben. Das sollten die Menschen selbst entscheiden.“ Zu unguter Letzt darf Werner Kogler natürlich nicht fehlen: Ich schließe eine Impfpflicht aus, eine generelle Impfpflicht schließe ich tatsächlich aus. (Abg. Martin Graf: Das ist ja unglaublich!)

Ja, meine Damen und Herren, und jetzt steht diese Impfpflicht vor der Tür, in wenigen Stunden wollen Sie sie hier beschließen. Jetzt frage ich Sie (Zwischenrufe bei der ÖVP): Wer hat da die Unwahrheit gesagt und die Bevölkerung belogen? Wer hat der Be­völkerung reinen Wein eingeschenkt und ihr die Wahrheit gesagt? (Beifall bei der FPÖ.) Jede einzelne dieser Aussagen, die ich zitiert habe, und das waren bei Weitem nicht alle, ist ein einziger Stich in das Herz Ihrer Glaubwürdigkeit. Sie sind in der Zwischenzeit verblutet, was Ihre Glaubwürdigkeit betrifft. Meine Damen und Herren, das ist das Problem dieser Bundesregierung: Von dieser Glaubwürdigkeit ist nach zwei Jahren sogenannter Pandemiebekämpfung nichts übrig geblieben.

Ich verstehe schon, dass Sie vonseiten der ÖVP und der Grünen das ausblenden. Dass das aber den NEOS und der SPÖ nicht auffällt, verwundert dann doch einigermaßen. Sie vertrauen jetzt denen, die in wenigen Stunden gemeinsam mit Ihnen das be­schließen, was sie ein Jahr lang ausgeschlossen haben. Sie vertrauen damit denjenigen, die Sie belogen haben und Ihnen jetzt erklären, dass das alles notwendig sei (Abg. Steinacker: Ja, warum stehen wir denn dort, wo wir stehen?), der einzige Weg aus der Krise, und so weiter und so weiter.

Meine Damen und Herren, als selbstbewusste Vertreter einer Oppositionspartei kann das doch nicht Ihr Ernst sein! Das gibt es doch nicht, möchte ich meinen. Glauben Sie wirklich, dass die Leute draußen vor den Mauern des Parlaments nicht wissen, was außerhalb der Grenzen Österreichs gegenwärtig passiert, dass sie nicht wissen, dass in Großbritannien die Maßnahmen auslaufen (Zwischenruf des Abg. Obernosterer), dass Schweden ohne diese Quälerei und Sekkiererei der eigenen Bevölkerung besser, lieber Kollege Wöginger (Abg. Wöginger: Ja, genau! Genau! Mit dem Wurmmittel, nicht?), durch die Krise gekommen ist als Österreich? (Beifall bei der FPÖ.)

Glauben Sie wirklich, dass die Leute nicht wissen, dass die Tschechen gerade ihre Pläne zur Impfpflicht einstampfen? Das ist epidemiologischer Sondermüll, das landet auf der Altlastendeponie, meine sehr geehrten Damen und Herren, und die Menschen be­kommen das mit! Wenn Sie mir nicht glauben, dann darf ich den Nachrichtensender NTV – ich hoffe, er ist gut genug, ich hoffe, er ist in Ihren Faktenchecks nicht auch schon


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ein Schwurbelsender – zitieren: „Die Omikron-Welle ist gewaltig, doch verblüffend unge­fährlich. Spanien, Großbritannien, Dänemark und die Schweiz wollen das Virus bereits wie eine Grippe behandeln.“

Und es wird noch interessanter für Sie: Die virologischen Gallionsfiguren Ihrerseits, die Herren Fauci und Drosten, fallen Ihnen auch schon in den Rücken. Sie gehen in eine ähnliche Richtung wie diejenigen, die Sie jahrelang beschimpft haben. Sie sagen Ihnen: Die Pandemie geht zu Ende, und am Ende wird es so sein wie eine Grippe.

Was heißt das evidenzmäßig? – Das Virus wird immer ungefährlicher, die Impfung wird immer unwirksamer, und Sie kommen genau zu diesem Zeitpunkt mit dem Vorschlag daher, in Österreich einen Impfzwang einzuführen. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, darauf muss man erst einmal kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Darauf muss man erst einmal kommen: Während alle anderen die Maßnahmen abschaffen, wollen Sie beginnend bei 18-Jährigen bis zur Urgroßoma alle in die Nadel treiben. Das ist wirklich ein Stück Wahnsinn, das Sie hier heute auf den Weg bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle an die Abge­ordneten der einzelnen Klubs wenden: Geschätzte Abgeordnete der Grünen, Frau Kolle­gin Maurer, verlieren Sie nie mehr ein Wort  was heißt ein Wort?, eine Silbe!  im Zu­sammenhang mit dem Datenschutz; Game over für die Grünen in diesem Zusam­menhang! (Beifall bei der FPÖ.)

Unterlassen Sie in Zukunft jede Kritik gegenüber einer individuellen Zielfahndung auf richterliche Anordnung im Kampf gegen einzelne Kriminelle oder gegen die organisierte Kriminalität, wenn Sie heute einer Rasterfahndung Ihre Zustimmung geben, bei der Mil­lionen gesunde Menschen ins Visier der Polizei und der Gesundheitsbehörden geraten, ohne dass man ihnen irgendetwas vorwerfen kann! Von Ihrer Position zur Gentechnik rede ich gar nicht mehr, auch da hat sich Ihre Glaubwürdigkeit in Luft aufgelöst. Es werden bei den Grünen einige noch ein Elementarerlebnis haben, wenn sie nämlich sehen werden, dass sie in Wahrheit Feinde der Freiheit und Freunde des Totalitarismus sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Abgeordnete der SPÖ, ich würde an Ihrer Stelle noch einmal darüber nachdenken, ob es wirklich ein gutes Argument ist, zu sagen: Die Regierung hat im Coronamanagement alles verbockt, sie hat versagt, wo man nur versagen kann, und deswegen unterstützen wir jetzt die Versager bei ihrem größten Versagen, nämlich bei der Einführung der Impfpflicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist denn das für ein Argument? Ich hätte da kein gutes Gefühl, aber es passt in die Linie Ihres roten Vordenkers in Wien, der ja jetzt den Ungeimpften auch noch den Arbeitsplatz wegnehmen will. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die neue Linie der Sozialdemokratie: Arbeitsplatzvernichtung und Wohlstandsvernichtung statt Schutz der Arbeitnehmer in diesem Land. Das sollen die Menschen wissen!

An die Adresse der NEOS: Frau Kollegin Meinl-Reisinger, in Ihrem Programm heißt es so schön: „Im Zweifel für die Freiheit“ – wunderbar formuliert! Ja, haben Sie denn überhaupt keine Zweifel? Haben Sie denn überhaupt keine Zweifel bei all dem, was da auf den Weg gebracht wird? Das kann ich doch gar nicht glauben. Was ich glauben kann, ist, dass Sie bereit sind, die Freiheit zu opfern, damit Sie den Mächtigen gefallen. Das kann ich glauben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger hält die Hände vor ihr Gesicht und schüttelt den Kopf.)

Das kann man auch machen, Frau Meinl-Reisinger, das kann man auch machen. Gleichzeitig aber den Anspruch zu stellen, Parteiobfrau einer liberalen Partei zu sein, das geht sich dann nicht mehr aus. Das geht sich dann nicht mehr aus! (Beifall bei der


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FPÖ.) Lesen Sie Sir Karl Popper über „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“! Ich glaube, es wäre eine erhellende Lektüre für Sie. (Abg. Meinl-Reisinger: Genau ...!)

Und was die Abgeordneten der ÖVP betrifft: Vielleicht denken Sie auch noch einmal darüber nach, ob es wirklich die adäquate Interpretation von christlicher Nächstenliebe ist (Abg. Wöginger: Das kannst du nicht beurteilen, weil die hast du nicht!), wenn man Millionen Menschen in die Verzweiflung treibt, wenn man sie in Sorge und in Angst versetzt, wenn man sie kriminalisiert oder zu Bürgern zweiter Klasse machen will, nur weil ein paar aus Ihrer Führungsebene weiter den Tanz um das Goldene Kalb aus Kon­trolle, Geld und Macht tanzen wollen. Denken Sie in der verbliebenen Zeit darüber nach! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich fürchte, dass das alles nichts nützt, ich fürchte, dass Sie heute bei dieser Ab­stim­mung die Mehrheit haben werden. (Abg. Steinacker: Demokratie muss man nicht fürchten!) Dieser „Abstimmungserfolg“ – unter Anführungszeichen – wird Sie aber nicht glücklich machen, das sage ich Ihnen, einfach deshalb, weil echte Zufriedenheit und Glück niemals auf dem Leid und auf der Unfreiheit von Millionen Menschen aufgebaut sein können! Das zeigt Ihnen ein Blick in die Geschichtsbücher, und das werden Sie selbst am eigenen Leib zu spüren bekommen, das prophezeie ich Ihnen schon heute. (Ruf bei der ÖVP: Was soll das heißen?)

Wir Freiheitliche bleiben heute in der Minderheit, aber nur hier herinnen, denn draußen mit den Menschen, die inzwischen mit Ihren Maßnahmen unzufrieden sind (Abg. Wöginger: So ähnlich hat der Hitler auch geredet, früher!), haben wir längst die Mehrheit, und diese Mehrheit wird täglich größer. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Und das sage ich Ihnen auch: Mit diesen Menschen – das ist ein Versprechen von mir von dieser Stelle aus – werden wir die Impfpflicht auf jeden Fall zum Kippen bringen (Zwischenruf des Abg. Wöginger), unter Ausnützung Ihrer eigenen Bürokratie – Sie werden sich noch wundern! Wir werden sie zu Fall bringen, unter Berufung auf die Gerichte in allen Instanzen, und nicht nur in Österreich (Abg. Steinacker: Das ist eine Demokratie! Das ist Rechtsstaat!), und wir werden sie vor allem durch demokratische Wahlen zu Fall bringen. (Abg. Wöginger: „Zu Fall bringen“?!) – Ja, Sie werden als Ja-Sager von heute Ihrer gerechten Strafe morgen nicht entkommen, das wird Ihnen weder moralisch noch rechtlich noch politisch gelingen, und eines können Sie mir glauben: Im Unterschied zu Ihnen pflege ich meine Versprechen einzuhalten – im Übrigen auch dasjenige, dass ich selbstverständlich weiterhin ungeimpft bleiben werde (Heiterkeit bei ÖVP, Grünen und NEOS), auch wenn Sie mich, so wie Millionen Österreicher, dazu zwingen wollen. (Lang anhaltender Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Klubobfrau Sigrid Maurer. – Bitte, Frau Klubobfrau.


14.33.00

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Vor allem aber liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir treten hier heute tatsächlich, glaube ich, zu einem recht außergewöhnlichen Tagesordnungspunkt zusammen. Die Coronapandemie hat uns seit März 2020 laufend vor neue Herausforderungen gestellt, auch jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns hier im Hohen Haus, insbesondere aber natürlich jeden Einzelnen, jede Einzelne, der/die hier in Österreich lebt. Sie hat uns mit den vielen Einschränkungen, die mit ihr verbunden sind, auf eine harte Probe gestellt.

Zentral für die Bewältigung dieser Pandemie waren und sind umsichtiges und vor­sich­tiges Handeln, vor allem aber eines: gesellschaftlicher Zusammenhalt.


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Seit Dezember 2020 gibt es Impfstoffe gegen das Coronavirus. Sie sind mittlerweile milliardenfach verimpft, es gibt sehr, sehr viele Studien dazu, wir wissen, dass sie sicher sind, und wir wissen, dass sie wirken. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Diese Impfstoffe schützen unsere Gesundheit und sie schützen unsere Mitmenschen, sie sorgen dafür, dass wir mildere Verläufe haben, dass wir weni­ger ansteckend sind, dass weniger Menschen ins Krankenhaus kommen, weniger Men­schen auf den Intensivstationen landen, weniger Menschen an diesem Virus sterben. Wer hier in diesem Hohen Haus die Wirkung der Impfung leugnet, kann das nicht ohne schlechten Hintergedanken tun. Ich möchte an dieser Stelle schon sagen, Herr Klub­obmann Kickl – Sie haben ja gefragt, wer hier die Wahrheit gesagt hat –: Sie waren es ganz sicher nicht! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dass Sie auch noch stolz sind und darauf verweisen, dass Sie 2020 die Menschen aufgerufen haben, sich nicht impfen zu lassen (Ruf bei der FPÖ: Nicht aufgepasst!), und stolz darauf sind, Menschen davon abgehalten zu haben, sich selbst und ihre Mitmen­schen zu schützen, das ist (Abg. Wöginger: Letztklassig!) – letztklassig! Es ist unsäg­lich! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Bei Ihnen sollte man ... das Haus­verbot wieder aktivieren!)

Diese Ihre Politik ist auch ein Grund für die niedrige Impfquote, die wir nach wie vor haben (Abg. Wöginger: Ja, jetzt sind wir dort, nicht?), und Ihr Verhalten ist absolut zynisch gegenüber allen Menschen, die an diesem Virus gestorben sind, und gegenüber all den Angehörigen dieser Menschen. Schämen Sie sich! (Anhaltender Beifall bei Grü­nen und ÖVP.)

Wir sind hier heute im Hohen Haus versammelt, um den Ausweg aus dieser Pandemie zu beschreiten, um wieder zu unserem gewohnten Leben zurückzukommen, einem Leben ohne die Einschränkungen, die uns seit fast zwei Jahren begleiten, ohne Lock­downs, ohne die psychischen Folgen, die es für die Jugendlichen und die Kinder hat, wenn sie nicht in die Schule, in den Kindergarten gehen können. Wir wollen zurück zu unserem normalen Leben ohne die Einschränkung unserer Freiheit. (Abg. Hafenecker: Na, dann treten Sie bitte zurück, dann haben wir wieder ein normales Leben!) Die Impfpflicht, die wir heute hier mit einer ganz, ganz großen parlamentarischen Mehrheit beschließen werden, ist der Weg aus dieser Pandemie. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Vor zwei Jahren hätte niemand von uns gedacht, dass wir es jemals mit dieser Krankheit zu tun haben werden, die uns jetzt schon eindreiviertel Jahre auf Trab hält. Ich erinnere an die Alphawelle. Wir dachten, das ist schlimm  dann kam Delta. Man vergleiche diese Wellen miteinander, was die Zahl der Toten betrifft, was die Zahl der Hospitalisierungen betrifft, die Menschen auf den Intensivstationen und damit verbunden natürlich auch das Personal auf diesen Intensivstationen. Wir haben das nicht gewusst! Jetzt kam die Omikronvariante, auch von dieser haben wir vor zwei Jahren nichts gewusst. (Abg. Martin Graf: Was wissen Sie denn jetzt?)

Heute stellen wir uns dieser Herausforderung einmal mehr und wagen diesen ent­schlos­senen Schritt zur Einführung einer Impfpflicht, damit wir zu unserem gewohnten Leben zurückkommen können. Wir haben diesen Beschluss gefasst, weil wir die Impfquote erhöhen müssen, damit wir wieder normal leben können. Mit der Impfung schützen wir uns selbst, wir schützen unsere Mitmenschen, und wir sorgen dafür, dass wir keine wei­teren Lockdowns brauchen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Steger: ... Propa­ganda ...! – Abg. Hafenecker: Sehr schwache Rede! Sehr schwach!)

Wir alle, die wir heute dieser Impfpflicht zustimmen werden, haben es uns ganz sicher nicht leicht gemacht. Ja, es ist durchaus richtig, niemand von uns wollte eine Impfpflicht (Abg. Steger: Sie haben sie ausgeschlossen! – Abg. Martin Graf: Dann macht sie einfach nicht! – Ruf bei der FPÖ: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen!), wir


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waren überzeugt davon, dass wir es auch so schaffen können, die Menschen zu überzeugen, dass sie sich impfen lassen müssen. Leider gibt es eine mobilisierende Kraft, die das Interesse und die Gesundheit der Menschen in Österreich nicht im Blick hat, sondern nur politisches Kleingeld. (Abg. Kickl: Machen Sie weiter so! Die Leute laufen Ihnen in Scharen davon!)

Wir haben im November beschlossen, diese Impfpflicht einzuführen, wir haben uns viel Zeit dafür genommen, sehr intensive Gespräche geführt, mit Medizinerinnen und Medi­zinern, mit Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen; wir haben gemeinsam mit der Sozialdemokratie und den NEOS einen Begutachtungsentwurf entwickelt, und, glaube ich, einen sehr guten zustande gebracht. Es wurden sehr viele Stellungnahmen ein­geholt und eingebracht – auch für diese Teilnahme möchte ich mich herzlich bedanken. Wir haben jetzt, nach Ende der Begutachtung, viele Änderungen eingearbeitet und uns ganz genau angeschaut, was rückgemeldet wurde, und das Gesetz noch einmal ange­passt.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei Parteichefin Pamela Rendi-Wagner und bei Parteichefin Beate Meinl-Reisinger bedanken, selbstverständlich auch beim Koalitionspartner ÖVP, dafür, dass diese wirklich extrem konstruktive Zusam­men­arbeit möglich war und so gut funktioniert hat. An dieser Stelle möchte ich diesen Dank auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hintergrund erweitern – das waren beispielsweise aufseiten der NEOS Alex Harrer, Armin Hübner, aufseiten der SPÖ Joachim Preiss und Gabi Kotzegger, und es waren selbstverständlich auf ministerialer Seite Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst, vor allem aber natürlich im Gesund­heits­ministerium Michael Fürmann, das Team und die Sektion, die die große Herausfor­de­­rung, einen sauberen, runden Gesetzestext zu produzieren, wirklich mit Bravour zu­stande gebracht haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich bin die erste Rednerin zu diesem Gesetzentwurf und daher möchte ein paar Eck­punkte trotzdem noch erläutern. Was haben wir gemacht oder was werden wir tun? Mit Anfang Februar wird das Impfpflichtgesetz in Kraft treten. Es wird dann ein Schreiben an alle Haushalte verschickt, in dem wir noch einmal darüber informieren, was das kon­kret bedeutet.

Umfasst von der Impfpflicht sind alle Personen ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Schwangere, ausgenommen sind genesene Personen für ein halbes Jahr nach einem positiven PCR-Test, und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Mit 15. März wird es dann so sein, dass bei normalen Kontrollen, beispielsweise Ver­kehrskontrollen (Zwischenruf des Abg. Wurm) oder Kontrollen zur Einhaltung der Coronamaßnahmen, von der Polizei auch der Impfstatus abgefragt werden kann. Wenn der vor Ort nicht erbracht werden kann, erfolgt eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes. (Abg. Kickl: Schöne neue Welt!) Dann hat man zwei Wochen Zeit, entweder den Impfstatus nachzuliefern oder einen Ausnahmegrund vorzubringen. (Abg. Kickl: Aber nur bei einem selektiven Arzt!) Erfolgt das nicht, wird bestraft.

Das Ziel dieser Impfpflicht ist, die Impfquote massiv zu erhöhen (Abg. Wurm: Weil?), und ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen kann. Die Impfung ist der Weg aus dieser Pandemie, der Weg zurück in die Freiheit und in ein Leben ohne Beschrän­kun­gen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Das Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern möglichst viele, möglichst alle Menschen davon zu überzeugen, sich impfen zu lassen; denn wir wissen, damit können wir die Pandemie bewältigen. Die Impfung ist auch ein Siegeszug der Wissenschaft gegen die Leugnung von Fakten und Empirie. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)


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Impfen ist auch ein solidarischer Akt. Seien Sie solidarisch, liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir das hier nach so einem großen gemeinsamen Kraftakt heute beschließen können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und NEOS. – Ruf bei der FPÖ: Schwache Rede! – Abg. Hafenecker: Sehr schwache Rede!)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Mag. Jörg Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.42.25

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kickl hat – ich würde fast sagen, skurrilerweise – behauptet, die FPÖ wäre die einzige Partei, die in dieser Pandemie die Wahrheit behauptet und am meisten Wahr­heit verkündet.

Ich darf Frau Belakowitsch zitieren, die sagt, in den Spitälern seien mehr Menschen mit Impfschäden als Menschen, die an Covid erkrankt sind. Da muss ich Ihnen schon sagen: So viele Unwahrheiten, so viel Geschwurbel, vom Pferdeentwurmungsmittel bis zu Vitaminpräparaten, die zu nehmen sind (Zwischenrufe bei der FPÖ – Abg. Kickl: Machen Sie nur weiter!), sind von keiner anderen Partei gekommen. Deshalb ist diese Aussage vollkommen unrichtig! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf die Klubobleute in den Parlamentsklubs er­suchen, gemeinsam mit den Mandataren wieder die Frage der tatsächlichen Berich­ti­gung durchzugehen, damit auch wieder der Geschäftsordnung zum Durchbruch ver­holfen wird.

Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.43.34

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer! Ja, das gesamte Krisenmanagement der jetzigen Bun­desregierung ist eine Aneinanderreihung von Versäumnissen, Fehleinschätzungen, falschen Versprechungen und auch Verfassungsbrüchen.

Man braucht sich nur die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes der letzten eineinhalb Jahre anzusehen, um unzählige Verordnungen und Gesetze dieser Bundes­regierung unter dem Deckmantel des Krisenmanagements zu finden, die nicht verfas­sungskonform waren. Heute hier soll das Impfpflichtgesetz beschlossen werden, ein weiteres Gesetz, das aus unserer Sicht ganz klar verfassungswidrig ist.

Das Impfpflichtgesetz stellt in gewisser Hinsicht den Höhepunkt eines Eskalationskurses dar, den die Bundesregierung im Krisenmanagement gefahren ist. Das hat dafür gesorgt, dass wir hier mit den bisher schwersten Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger konfrontiert sind; es hat dafür gesorgt, dass einmalig in der Zweiten Republik über 400 000 negative Stellungnahmen und Zustimmungen zu Stellung­nah­men im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingegangen sind; und es hat dafür ge­sorgt, dass Zehntausende Menschen in Österreich Woche für Woche auf die Straße gehen, um gegen diesen Wahnsinn der Bundesregierung zu demonstrieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Doch wie reagiert die Bundesregierung auf diese Sorgen und Ängste der Bürger, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Indem eine Bannmeile um das Parlament errichtet


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wird, damit man bloß nicht in Kontakt mit kritischen Bürgern kommt (Zwischenrufe bei der FPÖ) – ja, genau so ist es –, indem von diesem Gesetzesvorhaben natürlich in keinster Weise abgegangen wird, sondern nein, es wird in einzelnen Bereichen auch noch verschärft: Man erschwert es den Menschen, Ausnahmegründe geltend zu machen, man erschwert es den Menschen, Einspruch im Verwaltungsverfahren zu erheben, man schafft ein Verschlechterungsverbot im Rahmen des Einspruches ab und man sorgt für noch ein paar zusätzliche Verordnungsermächtigungen für den Herrn Bundesminister. Ich bin wirklich entsetzt!

Die Bundesregierung nennt dieses Gesetz ja so harmlos Impfrahmengesetz. In Wirk­lichkeit ist es ein Impfpflichtermächtigungsgesetz für den Gesundheitsminister, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Er kann alleine entscheiden, wer sich wie oft womit impfen lassen muss, wer wie oft mit wem was tun darf. Im End­effekt habe ich fast den Eindruck, dass im Rahmen dieser Verordnungsermächtigung das gesamte Recht nicht mehr vom Volk ausgeht und die Gesetzgebung nicht mehr vom Parlament ausgehen soll, sondern ausschließlich von diversen Ministerien. So kann es ja wohl wirklich nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wie ist es denn aber überhaupt zu diesem Impfpflichtgesetz gekommen? – Nun, da gab es dieses ominöse Treffen am 29. beziehungsweise 30. November vergangenen Jahres (Zwischenrufe bei der ÖVP), bei dem die Regierung wieder einmal mit dem nicht rechtzeitigen Agieren in Anbetracht der bevorstehenden Deltawelle im Herbst konfron­tiert war. Man hat sich dann typisch österreichisch, ganz pragmatisch, einfach darauf ge­einigt, zwei Versprechen zu brechen, nämlich das Versprechen, dass es keinen all­gemeinen Lockdown mehr geben wird, und das Versprechen, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben wird.  Das ist das Krisenmanagement der Bundesregierung im vergangenen Herbst gewesen, und die Folgen dürfen wir alle jetzt ausbaden. (Beifall bei der FPÖ.)

Was soll denn das Ziel dieser ominösen Impfpflicht sein, die die Bundesregierung hier einführt? Im Gesetz steht drinnen: zur Verhinderung der Ausbreitung von Sars-Cov-2 und zum Schutz vor Überlastung des Gesundheitswesens. Nun, mittlerweile sind sich tatsächlich alle Experten einig, dass die vorhandenen Impfstoffe keine sterile Immunität bieten, dass es mit ihnen nicht möglich ist – so wie das bei anderen Impfungen durchaus der Fall war, bei Masern, Mumps, Röteln und Co –, dieses Virus auszulöschen oder auch nur die epidemische Ausbreitung signifikant zu beeinflussen. Das heißt, dieses Ziel der Einbremsung der Epidemie ist mit den vorhandenen Impfstoffen von Haus aus nicht erreichbar und damit auch nicht mit einer Impfpflicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es bleibt das Argument des Schutzes des Gesundheitswesens vor Überlastung.  Ja, es konnte von den Herstellern in den Studien gezeigt werden, dass zwar gegen die ursprünglichen Varianten und auch noch eingeschränkt gegen die Deltavariante ein gewisser Schutz vor schweren Krankheitsverläufen besteht. Allerdings hat die Studien­lage gezeigt, dass dieser Schutz recht rasch abnimmt, dass er vor allem bei der Omikronvariante viel schwächer ausgeprägt ist und noch viel schneller abnimmt, und dass die Mehrfachboosterung nicht mehr den Effekt hat wie erhofft. Deshalb haben die Israelis den vierten Stich abgebrochen und forcieren das gar nicht weiter. Bei uns allerdings will man die vierte, fünfte, sechste, siebte Impfung gesetzlich festschreiben.  Herr Bundesminister, das ist ja vollkommen widersinnig! (Beifall bei der FPÖ.)

Überhaupt, Omikron ist tatsächlich ein großer Gamechanger, denn diese neue Virus­variante ist zwar deutlich ansteckender, wir wissen aber jetzt sowohl aus eigenen Zahlen als auch aus Ländern, wo die Omikronwelle bereits durchgerauscht ist, dass erstens diese Welle vollkommen unabhängig von der Durchimpfungsrate der jeweiligen Bevöl­kerung innerhalb von sechs Wochen rauf und wieder runtergeht, und zweitens, dass die Hospitalisierungsraten bei maximal einem Viertel jener zu Deltazeiten liegen. Wir wissen,


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dass der intensivmedizinische Belag bei maximal einem Fünftel jenes zu Deltazeiten liegt. Ja, wo ist denn da die Notwendigkeit, dass Sie genau jetzt zusätzliche Ein­schrän­kungen von Grund- und Freiheitsrechten und einen unmittelbaren Impfzwang veran­kern? Das ist ja überhaupt nicht argumentierbar, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte aber jetzt gar nicht weiter auf die rechtlichen Unzulänglichkeiten dieses geplanten COVID-19-Impfpflichtgesetzes eingehen. Ich möchte nur ganz pragmatisch eine Frage in den Raum stellen: Wie wollen Sie dieses Gesetz denn tatsächlich vollzie­hen? Sie wollen es demnächst in Kraft treten lassen, und Sie haben die Ausnahme­bestimmungen so stark eingeschränkt, dass jeder Ungeimpfte in Österreich, der in Sorge um seine Gesundheit ein Ausnahmeattest haben möchte, zum Amtsarzt oder Epi­demiearzt gehen muss, abgesehen von ein paar Krebskranken, die sich in Spitals­behandlung befinden. Herr Bundesminister, wie soll das denn überhaupt praktisch durchführbar sein, für über 1,3 Millionen Österreicher – oder lassen Sie es die Hälfte sein, wenn nur die Hälfte davon entsprechende gesundheitliche Gründe geltend macht –, innerhalb der nächsten zwei Monate einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen? (Zwi­schenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Wie sollen diese überhaupt als Nichtgeimpfte und vielleicht auch Nichtgenesene bei der Bezirkshauptmannschaft eingelassen werden? Dort gilt nämlich in den meisten Fällen auch ein 2G-Regime! Wie sollen diese Menschen denn überhaupt zu ihrem Befreiungs­attest kommen? Sie legen eine Ausnahmemöglichkeit fest, die für den Großteil der Bevölkerung gar nicht erreichbar ist, weil die Menschen ja nicht einmal zum Amtsarzt und zu einem Termin hinkommen, um ihre gesundheitlichen Beschwerden vorbringen zu können. Das ist ja gar nicht praktikabel! (Abg. Steinacker: Wenn man ein Gesetz nicht verstehen will!)

Das ist also eine Pseudoausnahme, die Sie da schaffen, gleichzeitig gibt es ab 15. März aber mit der sogenannten Phase zwei die Strafandrohung. Sie nennen das Ganze, die Phase zwei, die Kontrollphase. Die Polizei und die Polizeigewerkschaft haben sich da schon klar geäußert: Sie wollen diese Kontrollen in Ihrem Auftrag nicht durchführen, weil sie für die Schikane der Bevölkerung nicht zuständig sind, sondern das ist eine Aufgabe der Gesundheitsbehörde.

Ich nenne es eine Willkürphase, denn Sie werden in dieser Phase willkürlich genau die­jenigen strafen, die Ihnen unangenehm sind; die werden Sie im Rahmen von Kontrollen dann zusätzlich noch nach dem COVID-19-Impfpflichtgesetz bestrafen. Eine gerechte, gleichwertige und nicht diskriminierende Bestrafung wird es in dieser Phase gar nicht geben.

Und dann steht ja noch die ominöse Phase drei im Raum: die Phase drei, in der Sie dann die Rasterfahndung einsetzen wollen, in der Sie die automatisierte Bestrafung der Be­völkerung einführen wollen und in der dann – und das wissen Sie aus dem Begut­ach­tungsverfahren und den Stellungnahmen der Verwaltungsrichter – eine absolute Über­lastung der Behörden und der Verwaltungsgerichte drohen wird, sodass Sie diese Phase de facto gar nie werden umsetzen können. (Abg. Deimek: Dann ist DDR 2.0! ... Kom­munisten in der Regierung!)

Herr Bundesminister, ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Gehen Sie in sich! Es gibt so viele gute Gründe, warum wir dieses Gesetz jetzt nicht brauchen. Es gibt so viele Maßnahmen, die Sie in der Vergangenheit noch nicht umgesetzt haben: den Ausbau der Kapazitäten, das Schaffen frühzeitiger Behandlungsoptionen auch im niedergelassenen Bereich, die Sicherstellung, dass jeder, der krank zu Hause ist, auch tatsächlich unmit­telbar hausärztlich betreut wird, damit Sie die Hospitalisierungsraten so in den Griff bekommen und es zu keiner Überlastung kommt.


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Das alles haben Sie vernachlässigt und noch immer nicht getan – jetzt haben Sie die Chance dazu: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Verstärken Sie die alternativen Maßnahmen, dann brauchen wir gar keine Impfung mehr! Sorgen Sie auch dafür, dass überhaupt einmal die Gesamtimmunität in der Bevölkerung tatsächlich erhoben wird, denn wenn Sie als Ziel eine 90-prozentige Durchimpfungsquote angeben, müssen Sie zuerst feststellen, wie hoch die Grundimmunität in der Bevölkerung überhaupt schon ist, bevor Sie mit gesetzlichem Zwang daherkommen und die Leute zwangsimmunisieren wollen! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Alois Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.


14.53.44

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Ich muss eine tatsächliche Berichtigung machen. Herr Abgeordneter Kickl hat in seiner Rede be­hauptet: „Das Virus wird immer ungefährlicher, die Impfung wird immer unwirksamer“. – Das ist unrichtig!

Der richtige Sachverhalt lautet: Die Impfung wirkt auch gegen Omikron hervorragend. (Lebhafte Heiterkeit bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Mein Gott, das ist doch ...! – Wei­tere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Daten aus dem Vereinigten Königreich sagen: 94 Pro­zent Schutz vor Hospitalisierung nach Booster. (Abg. Kassegger – die Hand hebend –: Herr Präsident! Norbert!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kickl, verunsichern Sie nicht die österreichische Bevöl­kerung! Es wäre notwendig, sachlich und korrekt darauf hinzuweisen, dass die Impfung für die Österreicherinnen und Österreicher gut ist (Ruf bei der FPÖ: Machen Sie sich doch nicht so lächerlich! – Abg. Martin Graf: Das ist Erschwindeln von Redezeit! – Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen) und ganz entscheidend für die Gesundheit der Menschen in Österreich ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: ... wird Ihnen noch leidtun! – Zwischenruf bei der SPÖ.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Kassegger. – Bitte schön.

*****


14.55.10

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Jetzt haben wir in Wahrheit den zweiten Fall eines Missbrauchs der tatsächlichen Berichtigung durch einen Kollegen von der sozialdemokratischen Frak­tion – jetzt beim Kollegen Stöger noch evidenter als beim Kollegen Leichtfried! Ich weiß nicht, was das Motiv ist, möglicherweise geht es darum, zu filibustern, damit Ihre Parteiobfrau Pamela Rendi-Wagner erst nach 15 Uhr zu Wort kommt. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Alles andere ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich ersuche Sie, Herr Präsident, gegen diesen Missbrauch des Instruments der tat­sächlichen Berichtigung etwas zu unternehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

14.55



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 182

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr stellvertretender Klub­obmann Leichtfried. – Bitte schön.


14.55.57

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Zu den Ausführungen des Kollegen Kassegger darf ich anmerken, dass an­scheinend in den Reihen der Freiheitlichen große Nervosität herrscht (Abg. Martin Graf: Jetzt redet noch ein Betroffener, geht’s noch tiefer?), es wäre nicht notwendig, hier so ein Theater zu veranstalten, wie Sie es jetzt getan haben. (Abg. Martin Graf: ... in eige­ner Sache!)

Ich kann nur sagen: Die Sozialdemokratie ist einwandfrei in der Lage, tatsächliche Be­richtigungen durchzuführen, und der Herr Präsident ist auch in der Lage, diese Sitzung ohne Ihr Zutun zu führen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl. – Abg. Martin Graf: ... in eigener Sache!)

14.56

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun hat sich Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung, ich ersuche ganz besonders, auf diese zu achten. Besten Dank! (Ruf bei der FPÖ: Fi-li-bus-ter! – Abg. Martin Graf: Das kann nur die Plage vorm schlechten Gewissen sein!)


14.56.41

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Kaniak hat in seiner Rede behauptet, rund um das Parlament sei von der Bundesregierung eine Bannmeile eingerichtet worden. – Das ist unrichtig.

Ich berichtige tatsächlich: Die Bannmeile ist im Gesetz vorgesehen, nämlich in § 7 Versammlungsgesetz 1953 (Zwischenruf bei der FPÖ):

„Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300 m von ihrem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden.“ – Zufrieden? (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kaniak: ... ein bisschen langsamer!)

14.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet wäre jetzt Frau Klubvorsitzende Dr.in Pamela Rendi-Wagner. Sie haben eine Redezeit von 10 Minuten vorgesehen, ich müsste aber Ihre Rede nach etwa 1 bis 2 Minuten unterbrechen – ich darf Sie daher fragen, ob Sie nach der kurzen Debatte sprechen wollen. (Abg. Rendi-Wagner nickt.) – Das ist der Fall.

Ich unterbreche daher die Sitzung bis 15 Uhr.

14.58.18*****

(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


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15.00.47Kurze Debatte: „Verzicht auf Aspiration bei intramuskulärer Injektion hinsichtlich den Empfehlungen des RKI“


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebe­antwortung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­ten­schutz mit der Ordnungszahl 8500/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Ver­lesung durch die Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regie­rung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dau­ern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Peter Wurm als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Wurm, Sie gelangen zu Wort.


15.01.47

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder, Kanzler und Vizekanzler! Frau Kollegin Rendi-Wagner, ich hoffe, Sie verzeihen mir diese Unterbrechung. Ich glaube aber, es passt ganz gut zum Thema. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Wenn der Bundeskanzler dann wieder auftaucht: Ich wollte ihm jetzt zu seiner Genesung gratulieren. Er hat ja als dreifach Geimpfter letzte Woche Corona gehabt. Der Bun­deskanzler hat dann vom Homeoffice aus verkündet – und das war das Entscheidende: er ist dreifach geimpft, in seinem Umfeld sind nur Geimpfte –, hat sich vor den Computer hingestellt und hat gesagt: Die Impfung wirkt, ich bin das beste Beispiel. – Das war ein Originalzitat des Bundeskanzlers. Ich würde es vielleicht mit jemandem vergleichen, der aus dem zweiten Stockwerk springt, sich beide Beine bricht und im Krankenhaus behauptet: Ich kann fliegen! – Damit würde ich es in etwa vergleichen.

Erschütternd ist für mich jetzt ja nicht, dass der Bundeskanzler eine solche Aussage macht, sondern für mich ist eher erschütternd, dass Millionen offensichtlich wirklich glauben, der Bundeskanzler kann fliegen. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich mir jetzt die Diskussionen anhöre und Sie alle die Tatsachen, die mittlerweile evident sind, völlig negieren.

Vielleicht hat jemand gestern Servus-TV geschaut und den hoch informativen Bericht zu den Impfschäden gesehen. Da möchte ich vielleicht hier noch einmal für Österreich ein paar Dinge klarstellen: Diese Verunglimpfung von Menschen in Österreich, die einen Impfschaden erlitten haben, finde ich schon sehr bedenklich, weil das ja Menschen sind, die Sie quasi zu dieser Impfung gedrängt, die Sie davon überzeugt haben. Die haben ja guten Gewissens diese Impfung machen lassen, haben dann massive Schwierigkeiten gehabt, und deshalb sollten gerade Sie mit diesen Menschen sehr ehrfürchtig umgehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was klar ist: Es gibt mittlerweile bei dieser Impfung 100-mal mehr Meldungen von Nebenwirkungen als bei allen anderen Impfungen bisher.

Was auch klar ist – und ich spreche immer von Österreich –: Es gibt mehr als 200 To­desfälle, die in zeitlichem Zusammenhang mit dieser Impfung stehen. Das sind alles


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keine Erfindungen – das kann man sich alles selber anschauen –, sondern das sind die offiziellen Ages-Zahlen.

Mittlerweile gibt es international auch Hinweise darauf – und das ist ganz dramatisch, kann man aber noch nicht verifizieren –, dass in zeitlichem Zusammenhang mit der Imp­fung, vor allem mit der dritten Impfung, mit der Boosterung, auch die Todesrate mit­wächst. Das wird noch untersucht, ist aber in vielen Ländern mittlerweile evident.

Ich habe im Gesundheitsausschuss zwei Dinge angemerkt: Erstens sollten wir in Österreich in der Lage sein, gerade diese Impfschäden aktiv zu verfolgen, zu bear­beiten – und nicht passiv, wie es derzeit passiert. Passiv heißt, es muss jemand eine Aktion setzen. Aktiv würde heißen, man schaut wirklich bei den Ärzten: Was passiert dort? Das heißt, die Dunkelziffer ist dementsprechend groß.

Das, was wir als Freiheitliche von Anfang an kritisiert haben – und dazu habe ich heute noch kein Wort gehört –, ist, dass die Pharmafirmen keinerlei Haftung für Impfschäden übernehmen. Wenn Sie alle sich hierherstellen und sagen: Die Impfung wirkt, die Impfung ist sicher!, dann frage ich Sie: Warum übernehmen die Pharmafirmen dann keine Haftung? Das ist ein Widerspruch in sich. (Beifall bei der FPÖ.)

Um die Position der Freiheitlichen noch einmal klarzustellen: Wir haben immer gesagt, es muss die Freiheit bestehen, individuell zu entscheiden, mit seinem Arzt zu be­sprechen: Macht die Impfung Sinn oder nicht? Wir haben nie gesagt, jemand soll sich nicht impfen lassen. Das zu behaupten ist schlichtweg eine Lüge, ich sage es noch einmal. Wir haben immer nur gesagt, die Freiwilligkeit muss bleiben. Wir haben auch nie bestritten, dass es Corona gibt, aber wir haben immer darauf hingewiesen, dass Corona nicht die Pest und nicht die Cholera ist. Wenn heute Ihre sogenannten Topvirologen das jetzt plötzlich als Grippe darstellen, dann darf ich Sie daran erinnern, was im Frühjahr 2020 hier in diesem Haus an Echo von Ihnen erfolgt ist, als wir es ebenfalls mit einer schweren Grippewelle verglichen haben.

Was war bisher? – Noch einmal: Bis Delta war klar, die Impfung schützt nicht vor einer Ansteckung, die Impfung schützt ebenso nicht vor einer Weitergabe des Virus, und die Impfung schützt auch nicht vor dem Krankenhaus. Das war bisher.

Bei Omikron ist vollkommen klar: Jetzt werden die Karten komplett neu gemischt, die Impfung wirkt nicht. Das haben ja im Übrigen – ich sage das zur Erklärung für die anderen Abgeordneten – Ihre eigenen Experten, die Parteiexperten, im Gesundheits­ausschuss genauso ausgeführt. Das sollten Sie also bei einer tatsächlichen Berichtigung vielleicht nicht anführen, sonst führen Sie sich selber ad absurdum.

Bei Omikron ist nach dem, was auch die ersten Zahlen des RKI zeigen, klar, dass doppelt und dreifach Geimpfte sogar überproportional stark an Omikron erkranken. Wenn Sie im Bekannten- und Verwandtenkreis, in der Firma herumfragen, werden Sie es ja selber erleben – und die Österreicher bekommen das ja mit –, dass plötzlich jene, die zwei- und dreifach geimpft sind, Omikron haben. Das ist ja nichts Neues. Der Bundeskanzler ist ja das beste Beispiel dafür.

Was überhaupt vergessen wird, ist die Frage der Genesenen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen. Dazu gibt es ganz wenige Studien, auch in Österreich leider Gottes viel zu wenige. Die Schweiz hat einen Status von zwölf Monaten bei Genesenen, wir haben noch sechs Monate, Deutschland hat offensichtlich bald einmal drei Monate. Den wissenschaftlichen Zusammenhang in diesen drei deutschsprachigen Ländern muss mir also auch einmal jemand erklären. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gesundheitssystem ist überlastet: Ich kann mich erinnern, da gab es eine heiße Diskussion zu Ihrem berühmten Stufenplan, Herr Minister, von eins bis fünf. Aktuell entsprechen die Belegungen im Krankenhaus der Stufe eins und die Maßnahmen der


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Stufe fünf – so viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit, zu Ihrer evidenzbasierten Politik und zu allem, was Sie auch den Menschen draußen immer erzählen. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird vielleicht einige geben, die die Entwicklung der letzten beiden Jahre in Österreich gut finden, es gibt ja Coronajunkies, denen das offensichtlich gefällt. Ich glaube aber schon, dass die Mehrheit der Bevölkerung mittlerweile – egal, wie man selber zu Corona steht, ob man pro oder contra Impfung ist – einen dramatischen Verfall unseres Staates erlebt hat, auch einen Verlust an Glaubwürdigkeit aller Instanzen. Das ist eine ganz dramatische Entwicklung, und ich kann nur noch einmal darauf hinweisen: Das müssen wir schnellstmöglich beenden. Ich sehe da schon Kollateralschäden. Ich rede ja gar nicht von den ominösen 100 Milliarden Euro, die wir alle werden zahlen müssen, die vor allem der normale Bürger draußen wird zahlen müssen. Das reicht bis zu den diversen Lockdowns und anderen Dingen.

Zum Impfstatus: Wenn man heute irgendwo hingeht, sich ein Hemd kauft, und dann kontrolliert die Polizei, muss man quasi ein ganzes Dokumentenmäppchen mitführen. Ist das das, wo Sie hinwollen? Früher hat man China ausgelacht. Wir haben mittlerweile soziale Verhältnisse wie in China: Wenn man sich gut verhält, bekommt man Punkte; so ähnlich läuft es mittlerweile. Das kann doch, bitte schön – ganz egal, ob man geimpft oder ungeimpft ist –, nicht das sein, wo wir in Österreich hinwollen!

Diese Spaltung der Gesellschaft haben Sie in den letzten zwei Jahren befeuert – ich möchte noch einmal an all die Aussagen, die da gefallen sind, erinnern –, nicht die Ungeimpften haben diese befeuert. Ich glaube, ein Satz sollte für uns alle wichtig sein, und das ist schwierig genug: Wir sollten vergeben können. Man sollte aber nicht ver­gessen, was passiert ist. Ich sage das ganz bewusst. Sie haben mehrere rote Linien überschritten, Sie haben sehr viel Schaden bei der breiten Bevölkerung angerichtet. (Abg. Hörl: Wir oder ihr? Ihr habt den Schaden angerichtet, ihr!) Vergeben ist gut, aber vergessen sollten wir alle nicht, wie weit diese Regierung mit ihren Beihilfetätern von SPÖ und NEOS die letzten zwei Jahre gegangen ist. Wie weit ihr gegangen seid und wie dünn diese Schicht ist, das sollten wir nicht vergessen. Verzeihen aber wird gut sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines haben wir auch gesehen, und das sage ich jetzt ein bisschen provokant: Ich glaube ja an Zufälle. Es ist sicher ein Zufall, dass die Milliardäre dieser Erde ihr Vermögen in den letzten zwei Jahren verdoppelt haben. Das ist sicher ein Zufall. Würde ich nicht an Zufälle glauben, müsste ich anders denken, aber ich glaube ganz fest an Zufälle, ich sage es Ihnen nur.

Die zweite Geschichte, die wir auch gelernt haben: Es wird ja immer wieder behauptet, dass eine hohe Frauenquote in einer Regierung – wir haben die höchste Frauenquote, die wir jemals hatten – erstens sicherstellt, dass eine gute Politik gemacht wird, und zweitens sicherstellt, dass eine menschliche Politik gemacht wird. Beide Thesen, glaube ich, wurden mit dieser Frauenquote in dieser Regierung jetzt eindeutig widerlegt. Ich sehe durch eine hohe Frauenquote weder eine menschlichere Politik noch eine bessere Politik, diesen Zusammenhang muss mir erst einmal jemand erklären.

Ich bin überzeugt, dass wir das alles am Ende des Tages überwinden werden. Ich bin überzeugt davon, dass die Wahrheit und das Gute siegen werden. Diese Spaltung in der Gesellschaft, die Sie heute mit diesem Impfpflichtgesetz umsetzen werden - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Ja. Diese Spaltung, die Sie mit diesem Impf­pflichtgesetz hier in Österreich umgesetzt haben, wird hoffentlich – ich bin überzeugt


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davon – bald ein Ende finden, dass wir wieder in eine echte Normalität kommen, ohne diesen Zwang Ihrerseits. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mückstein. – Bitte.


15.12.27

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Abg. Kickl: Ah, jetzt ohne Maske!) Zur Kurzdebatte beziehungsweise zur Beantwortung der Frage des Abgeordneten Wurm bezüglich „Verzicht auf Aspiration bei intramuskulärer Injektion“ möchte ich Folgendes sagen: Evidenzbasierte Empfehlungen zu publizieren ist mir als Gesundheitsminister, aber auch als Arzt ein besonderes Anliegen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass alle Evidenz dafür spricht, dass die Covid-19-Schutzimpfung – und zwar alle in Österreich erhältlichen Präparate – sicher ist.

Die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage möchte ich so kommentieren: Was ist Aspiration bei einer intramuskulären Injektion? – Man setzt die Nadel und kontrolliert mit der Aspiration die Lage. Das ist aber nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und auch nach Empfehlungen des österreichischen Nationalen Impfgremiums bei den üb­lichen Stellen, also in der Regel im Schultermuskel, nicht notwendig, weil im Bereich dieser Körperstellen, zum Beispiel im Schultermuskel, keine Gefäße, keine Nerven­stränge verlaufen, die groß genug sind. Es ist daher nicht möglich, dass eine Injektion in das Gefäß passiert. Es gibt weder Berichte noch Verletzungen noch einen Zusam­menhang zu etwaigen Gerinnungsstörungen bei dieser Verabreichungsmethode.

Ich verlasse mich da sehr auf das Personal in den Impfstraßen, aber auch in den Ordi­nationen, die die Impfungen nach Empfehlungen meines Ressorts korrekt verabreichen. Gerade dieses Gesundheitspersonal hat in der Pandemie wirklich Übermenschliches geleistet und verdient es nicht, durch solche Verunsicherungen belangt zu werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Covid-19-Schutzimpfung ist sicher. Wir brauchen eine hohe Durchimpfungsrate, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Die Behauptung von Verletzungen durch Impfungen und bei Impfungen dient eher dazu, die Bevölkerung gezielt zu verunsichern und in weiterer Folge die Gesellschaft zu spalten. Wir brauchen aber gerade in dieser Ausnahmesituation der Pandemie Zusammenhalt und eine Rückbesinnung auf wissen­schaftliche Empfehlungen. Die Verbreitung von Fakenews ist absolut gefährlich, und ich appelliere an jede Bürgerin und an jeden Bürger, zuverlässige Quellen zu konsultieren und Impfmythen zu hinterfragen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Hauser: Herr Minister, Sie verbreiten Fakenews! Sie! Sie!)

15.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ab nun ist die Redezeit 5 Minuten. Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte sehr.


15.15.51

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Die Jugend Österreichs hat das Jugendwort 2021 gewählt, und da ist das Wort cringe herausgekommen – C, R, I, N, G, E –, das heißt übersetzt so etwas wie peinlich und fremdschämen. Wissen Sie, was mir da gleich in den Sinn kommt, wenn ich dieses Wort


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cringe lese? – Dieses Wort kommt mir sofort in den Sinn, wenn ich an die Beiträge der FPÖ zur Pandemiebekämpfung denke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich bin auch etwas verwundert über diese Kurzdebatte. Abgeordneter Wurm und die FPÖ beantragen eine Kurzdebatte zu folgendem Thema – ich lese es vor –: „Verzicht auf Aspiration bei intramuskulärer Injektion hinsichtlich den Empfehlungen des RKI“. Ich frage mich: Was hat eine fachmedizinische Diskussion mit einer Kurzdebatte zu tun? – Gar nichts, aber mich wundert es auch nicht. Ich diskutiere gern mit Kollegen Wurm, ich würde ihm aber vorschlagen, er soll zu mir kommen, ich impfe ihn und erkläre ihm dann, was Aspiration bedeutet – dann hätten wir zwei Fliegen auf einen Schlag. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Stöger.)

Ich beschäftige mich in diesen paar Minuten lieber mit Dingen, die mich wirklich inter­essieren und beschäftigen, und nicht mit Dingen, die in einer Kurzdebatte nichts verloren haben, zum Beispiel mit den Menschenrechten. Es gibt Menschenrechte auf vieles – wir hören das immer wieder –, es gibt ein Menschenrecht darauf, hochgradigen Unsinn zu glauben und diesen Unsinn auch öffentlich herauszubrüllen, aber es gibt kein Menschen­recht darauf, anderen Menschen lebensgefährliche Therapien zu empfehlen (Zwischen­rufe der Abgeordneten Hafenecker und Stefan) oder ungeimpft anderen Menschen dringend benötigte Krankenhausbetten wegzunehmen, weil man nicht in der Lage ist, das Konzept Impfung zu verstehen. Impfung ist Training für das Immunsystem.

Manchen harten Impfgegnern ist jedes Mittel recht: Halbwahrheiten, Erfindungen, Über­treibungen. Es gibt einen Spruch, der mir auch immer wieder in den Sinn kommt: Ver­leumde und verdrehe nur dreist, es bleibt immer etwas hängen!

Die Pandemie zwingt uns, liebgewonnene Gewissheiten über Bord zu werfen. Das Virus ändert sich schnell, viel zu schnell für uns, und selbst Epidemiologen und Virologen – die wirklichen Experten – lernen ständig dazu, die Dinge sind ständig im Fluss. Das verlangt uns viel ab und sorgt auch für Ängste, und ich habe wirklich viel, viel Verständnis für die Ängste der Menschen.

Ich wiederhole aber immer: Was bewirkt denn eine Impfung und warum sind wir so dafür? – Es geht darum, die Krankheitslast in der Bevölkerung langfristig zu vermeiden, damit wir nicht ständig von Lockdown zu Lockdown stolpern, und es sollen damit schwere Verläufe von Covid und auch Todesfälle vermieden werden. Wir haben mitt­lerweile 14 000 Covid-Tote, und das ist sehr traurig. Die besten Mittel gegen diese Pan­demie sind die Wissenschaft, die Eigenverantwortung und auch der Hausverstand. Alle drei dürfen und müssen eingesetzt werden (Beifall des Abg. Brandweiner), aber in der öffentlichen Debatte werden der Hausverstand und die Wissenschaft wie Konkurrenten dargestellt, dabei sind sie einfach nicht vergleichbar.

Was ist der Hausverstand? – Erlauben Sie mir kurz, das zu erläutern: Das ist tradiertes Wissen, von Generation zu Generation weitergegeben, und ist in vielen Bereichen von Bedeutung, und wenn ich schnell entscheiden muss, kann ich nichts anderes machen, als mich darauf zu verlassen. In einer über Jahre andauernden Pandemie kann ich aber mit Hausverstand nicht viel lösen.

Und was ist die wissenschaftliche Logik? – Diese geht von Thesen und Überprüfungen aus – hören Sie gut zu! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) –, es ist ein stetiger Pro­zess, der sich verändert und damit Widerspruch erzeugt. Die Wissenschaft impliziert immer neue Erkenntnisse. Wenn sich das Virus ändert, ändern sich auch die Rahmen­bedingungen. Man muss klar sagen, die Wissenschaft beschäftigt sich mit der Frage der Naturgesetze und mit dem Verständnis der Zusammenhänge. Es ergeben sich dann oft Widersprüche, aber die Wissenschaft lügt nicht. Das ist oft nicht einfach, sehr kompliziert und mühsam. Dieses Bemühen erwarte ich mir aber von vielen und vor allem von


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Abgeordneten in diesem Haus. Eine Studie von April 2020 herauszupicken und einen Satz daraus zu zitieren hilft uns heute, im Jänner 2022, nicht weiter. (Beifall des Abg. Jakob Schwarz.)

Die Frage, die sich heute und auch nach der Pandemie stellt, ist: Wie erreicht man denn Leute, die den Glauben an die Wissenschaft verloren haben? – Das Zauberwort für mich und für so viele andere heißt Bildung. Man muss in der Schule damit anfangen.

Nochmals: Die Impfung gegen Covid ist und bleibt die einzige breit anwendbare Mög­lichkeit, die Krankheitslast und auch die Krankenhauslast zu vermindern und zu redu­zieren. Es gibt ganz klare Evidenzen, dass ganz besonders Personen, die bereits die dritte Impfung erhalten haben, davon profitieren. Und es gilt auch weiterhin: Eine durch­gemachte Erkrankung birgt weit höhere Risken als die Impfung. Also bitte: Impfen statt schimpfen und verunglimpfen! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Doppelbauer.)

15.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte.


15.20.50

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen positiver. Kollege Wurm, danke, dass du dich dem Thema Impfen zunehmend positiv näherst. Man merkt, dass die Debatten eine gewisse Wirkung entfalten und du zunehmend auch von der Wirksamkeit der Impfungen überzeugt bist. (Abg. Hauser: Hat er das gesagt? ...!)

Scheinbar hast du dich diesem Thema jetzt auch zunehmend kritisch genähert, und der einzige Zweifel, der nach deinen Recherchen noch bleibt, ist jetzt, ob die Ärztinnen und Ärzte das wohl richtig machen, ob die das Impfen können. Da bist du irgendwie unsicher, weil du im Internet recherchiert hast und draufgekommen bist, dass in einem Forum darüber diskutiert worden ist.

Dazu zwei, drei Anregungen: Man könnte das auf kurzem Wege auch mit dem Hausarzt klären, das wäre eine Variante. Die zweite Frage ist natürlich, ob wir alles das, was uns interessiert, gleich im Wege einer parlamentarischen Anfrage hier im Parlament dis­kutieren müssen und der Gesundheitsminister Auskunft geben muss. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Schallmeiner.) Ich bin nicht immer sozusagen uneingeschränkt seiner Meinung, aber er sollte sich ja eigentlich um andere Dinge kümmern. So geht es natürlich nicht, dass wir jede Frage, die irgendwo im Internet auftaucht, dann gleich als Anfrage einbringen. Als Nächstes schaue ich am Abend im Fernsehen irgendeinen Kriegsfilm an und frage dann Frau Bundesministerin Tanner: Warum haben denn wir in Österreich eigentlich keine U-Boote? (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ, Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.) So geht es halt auch nicht. Es gibt schon Dinge, die man durchaus auch selber recherchieren könnte.

Ich möchte es positiv formulieren: Wenn es wirklich nur Interesse war, ist es gut, dann kann man darüber reden, wenn es der Versuch einer Panikmache ist, dann ist das natürlich nicht fair, denn das tut man nicht; zu erzählen, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht wissen, wie man impft, das muss ja nicht sein. Ich möchte gar nicht weiter darauf eingehen. Wenn man sich einfach die Mühe gemacht und kurz gegoogelt hätte: Da gibt es zum Beispiel die Erklärung der Stiko in Deutschland, basierend auf den Empfeh­lungen des Robert-Koch-Instituts, da heißt es: „Warum hat die Stiko empfohlen, auf eine Aspiration bei der Injektion von Impfstoffen zu verzichten?“ – Genau das ist es, was dich interessiert. Das findet man, wenn man es eingibt, im Internet. Das hast du – ich


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schwöre dir, es ist klass, du brauchst das nur auf Google einzugeben (Zwischenruf des Abg. Stefan) – innerhalb von 30 Sekunden die Antwort, da ist alles beantwortet, da muss man nicht Anfragen einbringen, da muss man nicht ewig diskutieren. Es geht also relativ rasch.

Kurz zusammengefasst: Was sagt das Internet, die Stiko in Deutschland dazu? – Es geht darum, dass das Ganze schmerzfrei funktioniert. Man hat gesagt, es dürfte inter­national durchaus auch Menschen geben, die sich damit beschäftigt und sich gefragt haben: Kann man nicht die Impfungen noch besser machen, schmerzfreier zum Bei­spiel? Wie kann man das Ganze evidenzbasiert weiterentwickeln? Man ist draufge­kom­men: „Die Blutgefäße an den Körperstellen, die für die Injektion von Impfstoffen empfoh­len sind [...] und in Reichweite der Nadel liegen, sind zu klein, um eine versehentliche intravenöse Gabe zu ermöglichen. Berichte über Verletzungen von Patienten aufgrund unterlassener Aspiration gibt es nicht.“ – Also danke noch einmal für den Versuch.

Wenn wir es positiv formulieren: Mich freut deine Entwicklungskurve vom Impfkritiker zum Impfbefürworter. Jetzt hast du nur noch Angst vor den Spritzen, das kriegen wir miteinander auch noch hin. Danke für die spannende Debatte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

15.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.


15.24.03

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Kucher, ich hoffe, dass die Rede und dein Ansinnen, dass wir jetzt parlamen­tarische Anfragen durch Suchen auf Google ersetzen, nicht irgendein Impfschaden ist, der da bei dir entstanden ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich hoffe, dass du das nicht ernst gemeint hast, was du jetzt gesagt hast.

Kollegin Maurer hat vorhin auch interessante Dinge von sich gegeben und davon ge­sprochen, dass die Impfung der Siegeszug der Wissenschaft gegen das Virus gewesen ist – Kollegin Maurer ist ja leider schon wieder nicht mehr im Raum, zumindest sehe ich sie nicht –; ich glaube aber eher, dass es ein Raubzug der Pharmakonzerne gegen den Geldbeutel der Steuerzahler und gegen deren Grundfreiheiten und Grundrechte ist, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist das, was wir heute hier diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, ich möchte noch ganz kurz auf die Anfragen an den Herrn Bundesminister eingehen, die immer ungenügend beantwortet sind – so viele Anfragebeantwortungsdebatten kann man in diesem Haus gar nicht führen, dass man da irgendwie auf einen Nenner kommt –, und ich möchte auch noch auf das zurückkommen, was der Herr Bundesminister heute in der Früh im Hauptausschuss gesagt hat.

Ich würde sagen, der Herr Bundesminister ist mittlerweile eigentlich schon Opfer der eigenen Propaganda geworden. Obwohl klar ist, dass die Impfung bei Omikron einfach so gut wie nicht mehr greift, wollen Sie uns jetzt eine Impfpflicht verordnen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bundesregierung. In anderen Ländern hat man schon ver­standen, dass das nicht die Lösung ist. Ich weiß nicht, warum das bei uns noch immer so hochgehalten wird. Sie sprechen von der Wichtigkeit der Immunisierung gegen Omikron und führen die Impfung ins Treffen. Wie gesagt, es gibt Studien, die mittlerweile das Gegenteil behaupten. Die Immunisierung gegen Omikron wird Ihnen mit der Impfung nicht gelingen, und wenn Sie mir das nicht glauben und wenn Sie sagen, ich bin ein Schwurbler, dann reden Sie mit dem Herrn Bundeskanzler, der nicht zuletzt vor wenigen Tagen selbst an Omikron erkrankt ist, obwohl er schon dreimal geimpft ist und vielleicht


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sogar in der Nacht leuchtet, sehr geehrte Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.)

Das ist der Grund, warum wir diese Debatte führen, und das ist der Grund, warum wir Freiheitliche auch sagen, man kann den Menschen in diesem Land diese nicht funk­tionierende Waffe nicht unter Zertrümmerung aller Grund- und Freiheitsrechte verord­nen. Das geht so nicht, und dafür stehen wir Freiheitliche auch ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines haben Sie heute noch nicht beantwortet: Es kommen jetzt noch 900 000 Personen dazu, die entweder genesen sind oder zweimal geimpft sind, die mit 1. Februar von Ihnen dann auch zu Bürgern zweiter Klasse erklärt werden. Also ich bin gespannt, wie Sie das erklären wollen und wie Sie das rechtfertigen wollen, dass auch diese Men­schen, die gesund sind, in Zukunft auf wesentliche Bürgerrechte werden verzichten müs­sen. Herr Bundesminister, das geht sich alles hinten und vorne nicht aus.

Die Unsinnigkeit Ihrer Maßnahmen möchte ich Ihnen einfach nur anhand eines Beispiels erklären, und zwar des Beispiels der Sperrstunde in der Gastronomie. Sie haben ja heute davon gesprochen, dass Sie die Sperrstunde beibehalten wollen, und Sie haben auch von der Nacht- und Schneegastronomie gesprochen. Ich weiß ja nicht, was das genau sein soll; ich hoffe, das sind nicht die Lokale von Herrn Ho, wenn es um Nacht- und Schneelokale geht (Zwischenrufe der Abgeordneten Schallmeiner und Hörl), sondern ich meine, Sie nehmen die Lokale in den Blick, die am Abend offen haben.

Warum schließen Sie diese Lokale? – Das ist nicht nachvollziehbar. Sie haben – ich habe es vorhin gerade erklärt – ohnehin bereits einen großen Teil der österreichischen Bevölkerung zu Bürgern zweiter Klasse gemacht, Sie haben diese Bürger eingesperrt, die dürfen ja gar nicht mehr in die Wirtshäuser und in die Gaststätten gehen. Warum also halten Sie trotzdem an dieser 22-Uhr-Sperrstunde fest? Herr Bundesminister, ich glaube, Ihre Argumentation geht sich hinten und vorne nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch ein Punkt – und ich glaube, da sollte man auch den internationalen Vergleich nicht scheuen –: Wenn ich mir anschaue, welche Länder bis jetzt die Impfpflicht eingeführt haben, dann fällt mir da der Vatikan auf, dann fällt mir Ecuador auf und dann fällt mir Tadschikistan auf. Und wenn ich mir anschaue, über welche demokratischen Systeme diese Länder verfügen, dann möchte ich ehrlich gesagt nicht, dass Österreich in dieser Reihe steht. Auch das ist etwas, wo man einmal die Außenwirkung betrachten muss, wo man wissen muss, ob man da überhaupt dazugehören möchte und ob man wirklich adäquat handelt. Ich sage: Nein. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Einzige, womit sich diese Bundesregierung auszeichnet – übrigens Respekt vor den Demonstranten, die am Josefsplatz draußen stehen und ihr Gesicht zeigen, die ihre Komfortzone verlassen haben (Zwischenruf des Abg. Reimon), um Ihnen damit zu sagen, dass Sie auf dem Holzweg unterwegs sind –, das Einzige, womit sich diese Bundesregierung auszeichnet, ist ihre Herzlosigkeit.

Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel bringen, das mich gestern sehr berührt hat, und zwar ist das das Beispiel eines Mannes, weit über 80, der gestern in vollkommener Ver­zweiflung vor dem Krankenhaus in Baden angetroffen worden ist. Dieser Herr ist, eigent­lich gegen seine Überzeugung, dreimal impfen gegangen, um seine kranke Frau im Krankenhaus besuchen zu können, weil sie regelmäßig dort ist. Er hat sich gestern für den Besuch im Krankenhaus Baden auch noch einen PCR-Test machen lassen und ist dann dort abgewiesen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser alte Mann ist dort abgewiesen worden, er konnte seine schwer kranke Frau nicht besuchen. Warum? – Weil die Landeskliniken-Holding in Niederösterreich festgelegt hat, dass es ab sofort nur mehr einmal in der Woche für eine halbe Stunde eine Besuchsmöglichkeit gibt.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist die Art und Weise, wie Sie mit der Aufbaugeneration umgehen, das ist die Art und Weise, wie Sie mit alten Menschen umgehen, das ist die Art und Weise, wie Sie auf der Psyche dieser Menschen herumtrampeln. Ich sage Ihnen von diesem Rednerpult aus eines: Dafür können Sie alle, und alle die da heute mitmachen, sich in Grund und Boden schämen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist - -

Zur Geschäftsbehandlung? – Bitte.

*****


15.29.34

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir haben uns in der Präsidialsitzung darauf verständigt, dass wir Abwesenheiten von Abgeordneten heute nicht kommentieren. Sie haben eingangs der Sitzung selber darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Omikronvariante und des erhöhten Infektions­ge­schehens und -risikos hier heute aufgelockert sitzen.

Herr Abgeordneter Hafenecker hat jetzt in seiner Rede darauf hingewiesen, dass unsere Klubobfrau Sigi Maurer nicht am Platz sei. Ich erwarte mir auch von der FPÖ, dass sie sich an Abmachungen, die wir im Rahmen der Präsidialsitzung treffen, hält. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

15.30

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Schallmeiner ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.


15.30.17

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Minister (sich an die auf der rechten Seite der Regierungsbank Anwesenden wendend) auf der anderen Seite sozusagen! Ich habe mich heute schon den ganzen Tag, die ganze Zeit, seit dieses Verlangen auf meinem Tisch liegt, gefragt: Wie ist es denn dazu gekommen? – In der Zwischenzeit ist mir, glaube ich, ein großes Licht aufgegangen.

Dieser Tage ist die FPÖ zusammengesessen, hat herumüberlegt und hat sich gedacht: Was tun wir nur, damit wir heute ja möglichst auch noch Kollegen Wurm und Kollegen Hafenecker reden lassen können? Was sollen wir nur machen? Was sollen wir da nur tun? – Ah, wir haben ja vor Kurzem eine Beantwortung aus dem Ministerium herein­bekommen. Tun wir doch einfach so, als ob diese Anfrage nicht sauber beantwortet wäre (Abg. Hafenecker: Im Gegensatz zu ...!), und stellen wir eben ein Verlangen, dass wir eine Anfragebesprechung machen!

Wie komme ich auf diese Idee? – Kollege Wurm stellt sich hier heraus und redet über alles Mögliche, aber er redet nicht über die von ihm gestellte Anfrage. Er redet nicht über dieses Verlangen (Abg. Wurm: ... habe ich gesprochen! – Zwischenruf des Abg. Brückl), sondern er redet über die Sicherheit oder eben über die mögliche Unsicherheit der aktuellen Covid-Impfung. Aber okay, schauen wir es uns halt einmal an, was Kollege Wurm eben gemacht hat! Er behauptet ja oder er stellt so ein bisschen in den Raum: Die Covid-Impfung wirkt nicht, sie ist unsicher, da gibt es Nebenwirkungen. – Ja, stimmt. Bei


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jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben, das hat auch nie jemand bestritten. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Aber: Was sind die Fakten? Über die sollten wir ja reden! – Wir haben im vergangenen Jahr circa 16,4 Millionen Impfdosen in Österreich verimpft. Wir haben aktuell mit Jahres­wechsel 367 Anträge nach dem Impfschadengesetz in Österreich vorliegen – Anträge, bitte schön! Das heißt nicht, dass diesen stattgegeben wurde und dass da sozusagen beschieden wurde, dass da wirklich Impfschäden vorliegen, sondern es sind 367 An­träge nach dem Impfschadengesetz bei 16,4 Millionen Impfdosen, oder wie Prof. Dr. Kollaritsch gesagt hat, ein Antrag pro 50 000 Impfungen. Das ist Fakt! (Zwischenruf der Abg. Steger.) Das hat nichts damit zu tun, dass wir eine schlechte Impfung oder eine gefährliche Impfung hätten. Einer von 50 000 – setzen wir das bitte in Relation! Das sind Anträge, das sind nicht beschiedene Impfschäden. Aus meiner Sicht sollten wir das schon auch trennen.

Also das, was Kollege Wurm hier heraußen gemacht hat, ist – so wie es halt bei der FPÖ eigentlich üblich ist –, sich hinauszustellen, ein bisschen so zu tun: Na, da haben wir etwas gehört, dort gibt es etwas!, vielleicht einen Einzelfall zu erwähnen, vielleicht aus irgendeiner Studie sehr, sehr selektiv zu zitieren (Zwischenruf des Abg. Stefan), durch­aus auch Falschinfos zu verbreiten. Was meine ich damit? – Na ja, Kollegin Belakowitsch hat sich im März 2021 hier herausgestellt und von über 2 000 Impftoten in ganz Europa fabuliert, die ja in der Zwischenzeit in den Statistiken aufscheinen: Das hat sich bis heute nicht bestätigt, dass es diese damals gegeben hätte! Genau so ist aber die Politik der FPÖ in diesem Zusammenhang, wenn es um Covid geht: Immer ein bisschen dort, ein bisschen da, oder auch sich hier herauszustellen und zu sagen: Bis Delta war klar, dass die Impfung das Risiko senkt! – Na ja, Moment einmal, lieber Kollege! Bis Delta war wirklich klar, dass die Impfung das Risiko senkt, nämlich mit einer Effektivität von 95 Prozent (Zwischenruf des Abg. Brückl), festgestellt durch die Ages.

Wir haben in der Zwischenzeit ja auch Labordaten – ich weiß schon, das wird von den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ immer angezweifelt –, dass die Impfung nach der Boosterung auch mit einer Effektivität von 70 bis 75 Prozent gegen schwere Verläufe bei Omikron hilft, genauso wie eben auch gegen intensivpflichtige Verläufe. Das wird von den Kolleginnen und Kollegen immer so ein bisschen auf die Seite geschoben, und weil Sie das eben hier heute wieder machen wollten, haben Sie halt dieses Verlangen gestellt, wo Sie über Gott und die Welt reden, aber nicht über das, um das es in Ihrem Verlangen geht. Es ist sehr durchschaubar, was Sie hier machen. Es ist im Endeffekt immer das übliche Schlagen von politischem Kleingeld, das die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ da betreiben wollen. Sie sehen sich halt im Aufwind. Aber ganz ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist kein konstruktiver Beitrag dazu, eine Pandemie zu meistern. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker und Hauser.)

Das ist kein konstruktiver Beitrag, Menschenleben zu sichern, dafür zu sorgen, dass in diesem Land wieder Normalität einkehrt. Das wäre eigentlich der Auftrag, den auch ihr als konstruktive Opposition, die ihr sein könntet, habt (Beifall bei Grünen und ÖVP) – im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ und von den NEOS, die ihren Auftrag durchaus konstruktiv angehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Schwache Rede!)

15.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr, ich freue mich.


15.34.40

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich möchte für die Fernsehzuschauer noch einmal in Erinnerung


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rufen, dass diese Kurzdebatte die vorherige Debatte unterbricht und es, obwohl manche das vermischt haben, jetzt nicht um die Impfpflicht geht, sondern eigentlich um eine Anfrage der FPÖ zur Frage, wie geimpft wird.

Ich bin auch nicht ganz sicher, ob die Antwort fachlich überall richtig verstanden wurde, denn was die Freiheitlichen heute aufführen, ist ein inszenierter Tanz. Das nützt niemandem, außer vielleicht den Umfragedaten der Freiheitlichen Partei. Jetzt kann man über die Möglichkeiten, wie wir aus der Pandemie herauskommen, geteilter Meinung sein, aber das, was hier gespielt wird, ist nicht schön, denn wenn sich Klubobmann Kickl hier herausstellt und wie das Rumpelstilzchen sagt: Ich nehme meine Impfung nicht, nein, meine Impfung nehme ich nicht!, ja, dann ist das halt ein bisschen – einmal vorsichtig gesagt – wenig erwachsen. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Brandstätter.)

Mit dieser Anfrage wird versucht, Unsicherheit zu schüren (Abg. Hauser: Die Un­sicherheit ist ja da, die brauche ich gar nicht zu schüren!), es wird immer mit den Ängsten der Menschen gespielt, die sich hinsichtlich der Impfung Sorgen machen. Es sind in Österreich mehr als 17 Millionen Covid-Impfungen verabreicht worden. Jetzt wirklich einmal die Zahlen in ein Verhältnis setzend: 17 Millionen Covid-Impfungen, und Sie ziehen Fälle heraus, wie heute in der Früh im Hauptausschuss, als Kollegin Fürst die Herzmuskelentzündungen herausgezogen hat. Es gibt 186 Fälle, bei denen die Vermutung besteht, es könnte einen Zusammenhang mit der Impfung geben. Das heißt aber nicht, dass tatsächlich ein Zusammenhang besteht, sondern es gibt die Vermutung. (Abg. Steger: Es gibt eine Bestätigung von zwei Ärzten!) Das heißt aber: Bei einer von 100 000 Impfungen gibt es danach eine solche Vermutung. Wissen Sie, und damit spielen Sie, mit diesen Ängsten und mit den Ressentiments spielen Sie! (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Steger.)

Ein wesentlicher Beitrag dazu, dass Sie überhaupt mit Ressentiments spielen können, ist natürlich die grottenschlechte Datenlage in unserer Republik. Sie ist unter Minister Mückstein so schlecht, wie sie unter Anschober und in den 70 Jahren davor war, weil das Gesundheitsministerium leider 70 Jahre wurscht war und sich keiner darum ge­kümmert hat. Wenn wieder eine Pandemie kommt, dann sind wir gleich schlecht vor­bereitet wie auf diese. Das ist natürlich die Verantwortung, die Sie (in Richtung Bun­desminister Mückstein) haben. Wir wissen immer noch keine exakten Zahlen zu den Spitalsbetten, das EMS bricht immer wieder zusammen, das Contacttracing funktioniert nicht, wir wissen immer noch nicht, welche Vorerkrankungen die Menschen haben, die mit Covid ins Spital kommen. Dass die Datenlage so schlecht ist, verantworten Sie, und Sie ermöglichen diesen Leuten, dass sie mit den schlechten Daten und den Ängsten der Menschen spielen. (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Hafenecker hat noch darauf hingewiesen, wie viel Geld anscheinend fürs Impfen ausgegeben werde. Ja, also wer immer vorne mit dabei war, laut zu schreien, dass die Tests gratis sein müssen, war die Freiheitliche Partei. Wir geben viermal so viel Geld für das Testen aus wie für das Impfen. Das hat uns aber in der Pandemie gar nichts gebracht. Wir testen zehnmal so viel wie die Deutschen und haben genau den gleichen Pandemieverlauf. Diese Massentesterei von Symptomlosen hat uns nicht voran­gebracht. Da haben sich viele Leute goldene Nasen verdient; auch genug Apotheker, die zu Ihrer Wählerschaft gehören, haben sich gut goldene Nasen verdient. Für das Impfen haben wir ein Viertel davon ausgegeben. Was kostet ein Tag auf der Intensiv­station? – Jetzt kann man über die Wirkung der Impfung streiten – es wäre uns allen lieber, die Wirkung wäre noch besser, als sie ist –, aber Intensivaufenthalte verhindert sie nachweislich. Ein Tag auf der Intensivstation kostet mindestens 3 000 Euro (Zwischenruf des Abg. Stefan), ein Tag! Und wenn Leute aufgrund von Covid auf der


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Intensivstation liegen, dann liegen sie ja zwei, drei Wochen dort. Da wird ein Vermögen für die Behandlung dieser Menschen, die die Impfung verweigert haben, weil Sie mit deren Ängsten gespielt haben, ausgegeben. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

Was für ein Spiel das ist, sieht man ja auch, wenn man sich die Freiheitliche Partei ein bisschen genauer anschaut: Leute wie Herr Mölzer senior, wie Frau Riess-Passer und wie die frühere Gesundheitsministerin Hartinger-Klein oder der frühere Gesundheits­staatssekretär Waneck, die genieren sich ja für Ihre Partei. Die entschuldigen sich ja öffentlich für die Linie des Herbert Kickl. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Steger.)

Wenn Sie in den Wiener Landtagsklub der Freiheitlichen schauen, dann ist die einzige ungeimpfte Person dort der Überläufer aus der ÖVP! Alle anderen sind geimpft. (Beifall bei den NEOS und Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich kann also nur sagen: Besinnen Sie sich, tragen Sie etwas bei! Ich habe auch nicht immer die gleiche Meinung wie der Minister, ganz oft eine andere, aber man sollte nicht mit den Ängsten der Menschen spielen. (Beifall bei den NEOS.)

15.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist beendet.

15.39.55Fortsetzung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Verhandlungen zu den Tagesord­nungspunkten 6 bis 8 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort, Frau Klubobfrau.


15.40.07

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesregierung! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht heute hier um eine sensible, aber wichtige Entscheidung. Es geht um die Frage, ob die Coro­naschutzimpfung in Österreich für alle ab 18 Jahren verpflichtend sein soll oder nicht. Wir müssen uns heute dieser Frage stellen, weil – und da kann ich die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen – vieles in den letzten zwei Jahren falsch gelaufen ist, weil vieles verabsäumt wurde.

Die Impfrate ist leider noch immer viel zu niedrig und es ist nicht gelungen, genug Menschen zum Impfen zu bewegen, um bei künftigen Coronawellen eine Überlastung der Spitäler und damit weitere Lockdowns nachhaltig und dauerhaft zu verhindern. Das ist ein Problem. Da sind wir schon bei einem entscheidenden Punkt: Die verpflichtende Schutzimpfung gegen Corona, die wir uns alle nicht gewünscht haben, ist leider notwendig geworden, um die Impflücke, die es in Österreich noch immer gibt, zu schließen. Nur dann, und davon bin ich überzeugt, haben wir eine realistische Chance auf ein Leben, wie wir es vor Corona gekannt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Was meine ich damit? Wie definieren wir das: ein Leben, wie wir es vor Corona gekannt haben? – Ich definiere das so, dass jeder Mensch in Österreich die Sicherheit hat, dass er oder sie, wenn er oder sie medizinische Versorgung braucht, diese Versorgung auch bekommt, eine Garantie dafür hat, medizinisch bestens versorgt zu sein. Wenn die Spitäler aber überlastet sind, so wie es in den letzten zwei Jahren leider immer wieder der Fall war, dann ist genau diese Sicherheit in Österreich gefährdet. Je mehr Menschen wegen Corona ins Spital müssen, je mehr Menschen auf Intensivstationen behandelt


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werden müssen, desto mehr Ressourcen fehlen natürlich in der Behandlung anderer Patientinnen und Patienten, jener mit Herzinfarkt oder Schlaganfall, von Unfallopfern oder onkologischen Patientinnen und Patienten. Es ist unbestritten, sehr geehrte Damen und Herren – obwohl heute gerade von Ihnen, vonseiten der FPÖ, immer wieder das Gegenteil behauptet wird und wurde –, die Impfung rettet Leben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Die Impfung rettet Leben – das eigene und das Leben anderer. Es sterben noch immer viel zu viele Menschen an Corona. Sie sterben zum einen an den direkten Folgen von Covid, sie sterben aber auch an den indirekten Folgen der Pandemie, weil ihre Opera­tionstermine einfach verschoben werden, monatelang verschoben werden, oder Erkran­kungen mangels Vorsorgeuntersuchungen zu spät, oder sagen wir einmal, sehr spät erkannt und diagnostiziert werden. Das wird in den kommenden Jahren noch sehr viele – zu frühe – Todesopfer fordern. Es sterben auch zu viele Menschen an den indirekten Folgen, weil akute Herzinfarkte – ich habe es schon gesagt –, Schlaganfälle und der­gleichen nicht rechtzeitig intensivmedizinisch versorgt werden können. Das darf niemals hingenommen werden, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Der Schutz der Gesundheit, der Schutz von Leben muss immer an oberster Stelle stehen. Bei der Impfung geht es darum, nicht nur sich, sondern auch andere zu schüt­zen. Vor allem geht es darum, diejenigen zu schützen, die sich selbst nicht durch diese Impfung schützen können, und das sind bis zu 10 Prozent der Bevölkerung. Die Chance auf ein annähernd normales Leben, wie wir es vorher kannten, heißt aber auch: keine Freiheitsbeschränkungen mehr – Freiheitsbeschränkungen, an die wir uns in den letzten zwei Jahren leider gewöhnen mussten: Ausgangsbeschränkungen, Kontaktreduktionen, quasi ein Runterfahren des sozialen, des wirtschaftlichen Lebens in Österreich, massive Eingriffe in unsere persönlichen Freiheiten, die dadurch gegeben waren, mit verheeren­den psychischen Folgen, mit verheerenden sozialen, aber auch wirtschaftlichen Folgen für die Menschen, für die Gesellschaft, für unser Land.

Aus diesem Teufelskreis des permanenten Auf und Zu, diesem Teufelskreis der Un­sicherheiten gibt es aus meiner Sicht und aus Sicht der meisten Expertinnen und Exper­ten einen effektiven Weg, und das ist eine hohe Durchimpfungsrate in Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Die Schutzimpfung gegen Corona verpflichtend zu machen ist nun ein Notausgang. Es ist ein Notausgang, um aus den ständigen Einschränkungen und Beschränkungen un­serer persönlichen Grund- und Freiheitsrechte, die wir in den letzten zwei Jahren erdul­den mussten, rauszukommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen wurden leider auch viele Unwahrheiten verbreitet, diskutiert und behauptet. Fakt ist, dass diese Impfung schützt, sie schützt auch gegen Omikron. Diese Impfung schützt vor schweren Verläufen. Jede Impfung zählt, und deswegen haben wir auch keine Zeit zu verlieren. Es geht um das Tempo, es geht um die Zeit. Es geht aber nicht nur um Omikron, das greift viel zu kurz, denn wir wissen nicht, welche Mutation, welche Virusvariante nach Omikron kommen wird, und das ist entscheidend. Ist sie so infektiös wie Delta und so ansteckend wie Omi­kron? – Kann sein, wir wissen es nicht. Ist Omikron der Anfang vom Ende der Pandemie und der Anfang der Endemie? – Kann sein, wir wissen es nicht. Solange wir es nicht wissen, sehr geehrte Damen und Herren, ist es unsere Verantwortung, den Weg der Sicherheit zu gehen. Es ist unsere Verantwortung, zum Schutz der Gesundheit der Menschen in Österreich auf Nummer sicher zu gehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand, niemand hat sich die Entscheidung im Hinblick auf die heutige Abstimmung leicht gemacht. Wir Sozialdemokratinnen und


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Sozialdemokraten übernehmen Verantwortung: Verantwortung für den Schutz des Lebens, Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung – in Zeiten der Regierungstätigkeit genauso wie in Zeiten der Oppositionsarbeit. Eines ist dabei für uns ganz zentral: Impfen ist ein solidarischer Akt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP, Grünen und NEOS. – Abg. Brückl: So ein Schwachsinn!)

Impfen ist ein solidarischer Akt, mit dem man nicht nur sich selbst schützt, sondern vor allem auch andere – die Schwächeren, die sich selbst nicht schützen können, die Kinder, die noch nicht geimpft werden können, das Gesundheitspersonal, das nach zwei Jahren Pandemie am Rande, am Limit seiner Kräfte ist. Einen Punkt möchte ich da auch noch herausstreichen, einen, der für uns auch wichtig ist: Dieses Gesetz darf keinen Tag län­ger als notwendig gelten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Genau das ist jetzt in diesem Gesetzentwurf verankert: Das Gesetz wird von Expertinnen und Experten laufend auf Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft (Abg. Brückl: Da müssen Sie aber selber lachen! – Zwischenruf der Abg. Steger), und in Folge ist dem Hohen Haus darüber, ob die Verfassungsmäßigkeit überhaupt noch gege­ben ist, Bericht zu erstatten. Das ist notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen, das Virus, die Pandemie ständig verändern. Das wissen wir, das haben wir gelernt, und des­wegen ist das ein ganz entscheidender Punkt in diesem vorliegenden Gesetzentwurf.

Eines war mir, war uns in dieser Impfdebatte von Anfang an immer sehr wichtig: dass es ergänzend zu einer Verpflichtung auch positive Anreize gibt, die die Menschen zusätzlich positiv motivieren, sich impfen zu lassen. Zusätzlich zur Impfpflicht positive Signale auszuschicken ist ein ganz wichtiges Zeichen, gerade in Zeiten einer gesellschaftlichen Spaltung in Österreich.

Es ist gleichzeitig eine Win-win-Situation: Durch die mit Impfgutscheinen, mit Impfprä­mien bewirkte Kaufkraftstärkung wird die heimische Wirtschaft unterstützt, und es wer­den in dieser Zeit Arbeitsplätze gesichert und geschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Verantwortung heißt aber auch, nicht mit den Ängsten und Sorgen der Menschen in Österreich zu spielen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.) Wenn wissenschaftliche Fakten systematisch geleugnet werden, wenn Verschwörungstheorien verbreitet werden, wenn das medizinische Personal in Österreich bedroht und angefeindet wird, wenn Kinder, wie wir heute lesen mussten, weil sie Masken tragen, von Coronaleugnern bedroht, beschimpft und angeschrien werden, dann muss es Widerspruch geben, und zwar von allen demokratischen Kräften dieses Landes! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Eines kann ich Ihnen an dieser Stelle versichern: Die Sozialdemokratie wird diese Ver­antwortung zu jedem Zeitpunkt übernehmen. Wir haben das in der Vergangenheit getan und wir werden das auch in Zukunft tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

15.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Bundesminister Mückstein. – Bitte.


15.51.29

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Heute ist ein wichtiger Tag, heute wollen wir gemeinsam einen essenziellen Schritt in der österreichischen Coronapolitik gehen. Wir haben hier eine vorausschauende Maßnahme, die bei Ihnen


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am Tisch liegt, eine vorausschauende Maßnahme, wie wir sie in den letzten zwei Jahren der Pandemiebekämpfung noch nicht hatten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Impfpflicht haben wir einen großen und erst­mals auch einen besonders nachhaltigen Hebel im Kampf gegen die Pandemie in unseren Händen. Diese Maßnahme wird uns helfen – zwar nicht gleich morgen und gegen Omikron, aber das war auch gar nicht das Ziel dieses Gesetzes. Vielmehr wird uns diese Impfpflicht bei den nächsten Wellen nützen, im Kampf gegen bevorstehende Virusvarianten.

So können wir es schaffen, dem Kreislauf aus Auf- und Zusperren, aus Wellen und Lockdowns zu entkommen (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP), und daher braucht es dieses Gesetz jetzt so dringend. Wir reagieren damit nicht einfach, sondern wir setzen vorausschauend und aktiv einen wichtigen Schritt für zukünftige Entwicklungen. (Die Abgeordneten der FPÖ halten Tafeln mit der Aufschrift „Nein zum Impfabo“, „Gegen Impfzwang“, „Für die Freiheit“ in die Höhe.)

Nicht nur deswegen bin ich stolz auf diesen Gesetzentwurf, sondern vor allem auch wegen seiner Entstehung. Vier Parlamentsparteien haben gemeinsam mit Vertreterin­nen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und vielen Expertinnen und Experten daran gearbeitet. Dieses Gesetz steht trotz dieser heiklen Materie auf einem breiten Fun­dament, auf einem so breiten Fundament wie kaum eine andere Regelung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen, die Taferln wieder runter­zunehmen? – Danke schön.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein (fortsetzend): Nachdem wir uns am Ende des vergangenen Jahres darauf geeinigt haben, diesen gemeinsamen Schritt zu gehen, hat es zahlreiche Runden gegeben. Wir haben mit Medizinerinnen und Medizinern gesprochen, wir haben mit Epidemiologen gesprochen, mit Ethikerinnen und Ethikern. Wir haben mit Ver­treterinnen und Vertretern der Glaubensgemeinschaften gesprochen, mit Pensionisten­vertreterInnen, mit JugendvertreterInnen. Wir haben viel diskutiert, durchaus auch kon­troversiell. Nicht nur in diesen Runden wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert, sondern in ganz Österreich, und das war wichtig, das war gut, denn genau das war auch unser Ziel.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung! (In Richtung Medienvertre­terIn­nen auf der Galerie:) Ich bitte, von der Galerie nicht in die Unterlagen der Mandatare zu fotografieren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein (fortsetzend): Zahlreiche konstruktive Stellungnahmen sind in diesem Begutachtungsprozess eingegangen. Viele davon haben auch Eingang in den Gesetzentwurf, der heute vor Ihnen liegt, gefunden. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei denjenigen bedanken, die sich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht haben, das war viel Aufwand und viel Arbeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Weiters möchte ich mich auch ganz explizit bei allen Beteiligten der SPÖ und bei den NEOS für die konstruktive Zusammenarbeit an diesem Gesetz bedanken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Eines stand im Zentrum, im Vordergrund dieses Prozesses: Die Impfung schützt uns und die Impfung schützt unsere Mitmenschen, und eine hohe Durchimpfungsrate schützt unser Gesundheitssystem. Die Impfpflicht ist eine Entscheidung für uns als Gesellschaft,


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für eine Rückkehr zu einem Zusammenleben, wie wir es vor der Pandemie kannten und wie wir es, glaube ich, alle recht schmerzlich vermissen – und genau darum geht es bei der Impfpflicht: Es geht um ein gutes Zusammenleben, es geht um das, was hinter der Impfpflicht steht, um einen Solidaritätsgedanken und um ein Zusammenhaltsprinzip.

Die Impfung rettet nachweislich Leben, das müssen wir uns vor Augen halten. Je mehr Menschen eine Coronaschutzimpfung haben, desto weniger sterben an den Folgen der Coronapandemie. Es ist einfach so, dass wir wissen: Die Impfung schützt. Lassen wir uns impfen! Schützen wir unsere Mitmenschen, und schützen wir unser Gesund­heits­system durch eine hohe Durchimpfungsrate! (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Genau deswegen müssen wir – als gewählte Volksvertreter (Abg. Hafenecker: Sie sind kein gewählter Volksvertreter ...! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), aber auch als Gesellschaft – alles dafür tun, dass sich so viele Menschen wie möglich in Österreich impfen lassen. Die Impfung, insbesondere der Booster, schützt auch bei der Omikronvariante vor schweren Erkrankungen, das wissen wir bereits, und deshalb ist eine allgemeine Impfpflicht nach wie vor der richtige Weg. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Wenn wir aus dem Kreislauf des Auf- und Zusperrens und des Lockdowns herauswollen, dann braucht es dieses Gesetz – und ein Ende der harten Maßnahmen zum Schutz vor Corona, das wünschen wir uns, glaube ich, alle. Dazu brauchen wir eine gute gesamt­gesellschaftliche Immunität im Herbst, davon gehen alle Expertinnen und Experten aus. Das vorliegende Gesetz wird uns dabei unterstützen.

Nun zu den Details des Gesetzentwurfs: Die Covid-19-Impfpflicht wird für alle Personen ab dem 18. Geburtstag gelten, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Ausgenommen sind unter anderem Schwangere sowie jene Menschen, die sich aus eng definierten medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Weiters ausgenommen sind Genesene für einen Zeitraum von 180 Tagen.

Die Covid-19-Impfpflicht wird in drei Phasen anlaufen. In der ersten Phase, ab Anfang Februar, tritt die Impfpflicht in Kraft. Darüber werden wir auch jeden Haushalt schriftlich informieren. Diese Phase dauert bis Mitte März.

In der zweiten Phase, ab Mitte März, wird die Einhaltung der Impfpflicht kontrolliert. Das wird bei Kontrollen der Polizei, beispielsweise bei Straßenverkehrskontrollen, erfolgen, oder auch bei Kontrollen der Einhaltung von Coronaschutzmaßnahmen. Wer dabei keinen gültigen Impfstatus aufweist, wird schriftlich aufgefordert, diesen Nachweis nach­zubringen. Passiert das nicht, wird eine Strafe von bis zu 600 Euro verhängt.

In der dritten Phase werden wir zunächst noch einmal alle ungeimpften Personen persönlich per Schreiben an ihre Impfpflicht erinnern, und einen Monat später wird dann erneut überprüft, wer seiner Impfpflicht noch nicht nachgekommen ist. Hat man seine Impfpflicht dann noch nicht erfüllt, droht auch da eine Strafe von bis zu 600 Euro.

Mir ist auch wichtig zu betonen, dass alle Menschen in Österreich die Möglichkeit haben, diese wichtige Coronaschutzimpfung gratis, kostenlos zu erhalten. Ich bitte Sie als Gesundheitsminister und Arzt auch heute und an dieser Stelle: Bitte nützen Sie die nächste Gelegenheit und lassen Sie sich jetzt schon impfen! Bitte warten Sie nicht auf die Impfpflicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Covid-19-Pandemie ist noch immer eine besondere Ausnahmesituation für uns alle, ich bin aber überzeugt davon, dass es uns mit der Impfpflicht gelingen wird, diese so notwendigen zusätzlichen Prozente in der Durch­impfungsrate zu erreichen.


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Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dieses Gesetz umzusetzen, und das haben wir auch getan, denn gemeinsam können wir so eine neue und klare Perspektive im Umgang mit der Pandemie schaffen, einen Weg zurück zu der Normalität, die wir uns alle schon so sehnsüchtig wünschen, und genau deshalb brauchen wir dieses Gesetz.

Daher ersuche ich Sie, werte Abgeordnete, auch heute um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr.


16.00.48

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Regierung ist immer so gut wie die Berater, die sie sich aussucht, und seit dem Expertenhearing im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag weiß ich, warum diese Regierung so schlecht und warum ihre Coronapolitik so irrational ist. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Es war hier eine Frau Univ.-Prof. Wendehorst von der Juridischen Fakultät der Uni­ver­sität Wien, geladen von der ÖVP. Sie stellt im Ausschuss Folgendes fest: Es geht nicht darum, ob die Impfpflicht im Hinblick auf Omikron verhältnismäßig ist, sondern es ist eine langfristig angelegte Maßnahme und so gedacht – das heißt, sie wird schon einmal verhältnismäßig werden. Es sei nur ein Rahmengesetz mit den wesentlichen Punkten, und wir sollen uns doch nicht aufregen, es kommen dann ja eh die Verordnungen des Gesundheitsministers, der das flexibel und konkret ausgestaltet, der dann die Impfstoffe für uns aussucht und die zeitlichen Intervalle festlegt. – Sehr beruhigend.

Sie stellt dann weiter selbst die Frage in den Raum: Was hat diese Regierung in den Jahren 2020 und 2021 falsch gemacht? Hat sie alles richtig gemacht? – Das ist egal, damit hat sie sich gar nicht beschäftigt. Es geht nur darum, dass es jetzt die Impfpflicht gibt, das ist das Einzige, dessen sie sich sicher ist. Das verhindert künftige Überlas­tun­gen des Gesundheitssystems. – So viel zur juristischen Untermauerung für die Impf­pflicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann kommt als Nächste die medizinische Expertin, von den Grünen gestellt, nämlich Frau Dr. Rabady, niedergelassene Ärztin, und sie argumentiert ähnlich faktenbasiert, knallhart, fachlich seriös im medizinischen Bereich: Ja, der Schutz der Impfung bei Omikron sei abgeschwächt. Man dürfe aber Omikron auch nicht verharmlosen, es gebe da sehr unlustige Verläufe. Es gebe einen Kollaps im Gesundheitssystem, es seien ganze Abteilungen geschlossen. Auf die Frage, warum, kam die Antwort: Nicht wegen Coronaerkrankungen des Personals etwa, sondern aufgrund der Quarantäneregelun­gen – das heißt, wir haben hier eine Überlastung aufgrund der Coronapolitik und der Maßnahmen. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen.) – Das war die Antwort, lachen Sie nur!

Auf die Frage: Was ist eigentlich mit frühen medikamentösen Therapien als Alternative zu den Impfungen?, gab es die Antwort: Da gebe es keine ausreichenden Studien zur Wirksamkeit.

Auf die Frage, wie es damit wäre, ein bisschen die Kapazitäten aufzubauen, mit einer Personaloffensive zum Abfangen der Spitzen im Krankenhaus, kam die Antwort: Na, man könne nicht an allen Stellen schrauben, und überdies sei sie für diese Frage nicht kompetent. (Abg. Meinl-Reisinger: ... Stellen schrauben!)


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Was sie jedoch sagen könne, sei – was sie auch irgendwie relativ belustigt festgestellt hat –, die Pandemie sei voller Überraschungen. Es könne immer alles ganz anders kommen. Man wisse nichts – aber sie weiß: Die Impfpflicht ist die Lösung für die Pan­demie. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Höhepunkt muss ich noch erwähnen. Die Virologin von Laer – ich glaube, sie ist uns allen bekannt; sie ist zwar nicht im Ausschuss, aber sie ist ja, glaube ich, jeden Tag in den Wohnzimmern von uns allen – hat gestern festgestellt: Je schlechter eine Impfung wirkt, desto mehr Menschen müssen geimpft sein.

Bitte lassen Sie diese Aussage auf sich wirken: Je schlechter eine Impfung wirkt, desto mehr Menschen müssen geimpft sein. – Deswegen haben wir die Impfpflicht. Und das ist die Wissenschaft, von der Sie immer reden (Beifall bei der FPÖ) und auf der Sie Ihre Coronapolitik und die Impfpflicht aufbauen.

Auf die Beantwortung der alles entscheidenden Frage, warum zur Vermeidung der regelmäßig drohenden Überlastung des Gesundheitssystems die amtierende Regierung seit zwei Jahren kein einziges Bett zusätzlich anschafft, sondern im Gegenteil – auf Normalstationen, auf Intensivstationen – Betten reduziert, warum keine Personalauf­stockung vorgenommen wird, sondern im Gegenteil Personal reduziert und vertrieben wird, unter anderem durch den Impfdruck, warum es nicht einmal Prämien für das Per­sonal gibt, eine Personaloffensive, Konzepte, um das Gesundheitssystem ökonomischer zu gestalten, sondern vollkommen einseitig nur auf die Entrechtung der Bevölkerung gesetzt wird, habe ich gewartet. Die wurde von den Experten im Ausschuss und wie bisher schon von den Politikern und von den Medien gemieden wie die Pest. Warum? – Weil man dann sagen müsste: Es gibt ein totales Versagen des Gesundheitsministers (Beifall bei der FPÖ) in organisatorischer und politischer Hinsicht – es wurde in zwei Jahren in den Krankenhäusern nichts gemacht, man kann es nicht glauben! –, es gibt aber natürlich nicht nur ein Versagen des Gesundheitsministers, sondern auch eines der Bundesregierung, die dies vom Gesundheitsminister nicht einfordert.

Gesundheitsminister Mückstein im Ausschuss, souverän wie immer, hat vor allen Dingen nach dem Herunterlesen der üblichen Floskeln festgestellt – das hat er heute nicht wie­derholt –, er sei sehr stolz auf dieses Gesetz. – Er ist stolz auf ein Gesetz, das Hundert­tausende Menschen hier in Österreich in die Ecke drängt, in Bedrängnis bringt, das gesellschaftlich eine Katastrophe ist, medizinisch, ethisch und rechtlich nicht zu verant­worten ist – da wird über schlimmste Schicksale drübergefahren –, auf ein Gesetz des Unrechts ist er stolz.

Er ist stolz, dass so viele von der SPÖ und von den NEOS mitgehen. Zur SPÖ kann ich nur sagen, die Argumentation im Ausschuss sowie heute ist interessant: Die Regierung hat versagt, daher Impfpflicht für die Bevölkerung. – Na klar! Ich meine, da gehe ich nicht auf die Regierung los, sondern da lasse ich das die Bevölkerung ausbaden. (Beifall bei der FPÖ.)

Und, Frau Rendi-Wagner, Parteivorsitzende: Es muss Widerspruch geben, wenn Kinder im Unterricht stundenlang Masken tragen müssen, und nicht, wenn das kritisiert wird (Abg. Meinl-Reisinger: Aber nicht die Kinder ...!), nur so viel dazu.

Und, Frau Parteichefin Meinl-Reisinger, Sie haben einst unsere Coronapolitik und unse­ren Standpunkt der Freiwilligkeit der Impfung als „fetzendeppert“ bezeichnet. Ich stelle dazu nur eine Frage: Wissen Sie, was ein Bumerang ist? (Beifall bei der FPÖ sowie Heiterkeit des Abg. Kickl.)

Der Regierung rate ich Folgendes: Tauschen Sie Ihre Berater, Ihre Experten aus! Wei­sen Sie den Regierungsexperten die Türe, ebenso dem Covid-Prognosekonsortium, dem Nationalen Impfgremium, Gecko im Tarnanzug, und hören Sie lieber auf Ihre Vernunft,


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auf Ihre Menschlichkeit, die Sie sicher haben! Seien Sie verantwortungsbewusst, stim­men Sie nicht für das Gesetz! Sie werden es tun, aber es wird Ihnen kein Glück bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.


16.07.50

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frauen Ministerinnen! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Eigentlich ist es ja ganz einfach: Es einigt uns ja ein gemeinsames Ziel – hoffe ich zumindest –, nämlich dass diese zermürbende, aufreibende Pandemie endlich vorbei ist und dass wir wieder ein einigermaßen normales Leben führen können, wie wir es gewohnt waren. Die Bundesregierung und vier von fünf Parteien tun alles dafür, und dafür heißt es: Danke für diese breite Basis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Frage, die sich da natürlich stellt, lautet: Wie schaffen wir es denn, diese ersehnte Normalität wieder zu erreichen? Schaffen wir das mit skurrilen, lebensgefährlichen Ideen – ich will sie nicht immer wieder erwähnen –, oder schaffen wir das mit andauern­den Lockdowns? – Nein, es ist leider so – ob wir es wollen oder nicht –: Die einzige mittel- und langfristige Strategie ist die Impfung, weil die Impfung wirkt, schützt und nützt, und da sind wir alle gefordert.

Man muss leider sagen, diese Ich-AG oder der individuelle Egoismus müssen jetzt ein bisschen kürzertreten. Nach zwei Jahren sind die Zeiten vorbei, in denen jeder einmal tun kann, was er will (Abg. Kickl: Aha!) – nach dem Bauchgefühl handeln oder nach dem Mondstand, oder den Freiheitsbegriff falsch verstehen und interpretieren. (Abg. Hauser: Unfassbar!) Ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, mit einem Bauch­gefühl besiegt man keine Pandemie. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Ein Wahrheitsministerium, das wäre es! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Man besiegt die Pandemie auch nicht, wenn man alles leugnet und sinnvolle Maß­nahmen weiterhin boykottiert – ich blicke in jene Reihen, in denen leider einige wenige Abgeordnete noch immer keine Maske, die derzeit bei der Omikronvariante sehr gut helfen würde, tragen. (Abg. Brückl: Na unglaublich! – Abg. Hafenecker: Schämen Sie sich! – Abg. Rauch: Setzen Sie sich!)

Es gibt eine Wortkreation aus Pandemie und Müdigkeit, die Pandemüdigkeit, und diese Pandemüdigkeit spiegelt derzeit (Abg. Hafenecker: Nicht genügend, setzen! – Ruf bei der FPÖ: Unfassbar!) so ziemlich die Stimmung wider. Die Stimmung schwankt zwi­schen: Es ist eh schon alles egal, ich werde mich eh infizieren!, bis zu einer freiwilligen Selbstisolation von Menschen, denen die Maßnahmen nicht weit genug gehen.

Auf diese Pandemüdigkeit trifft jetzt die Impfpflicht, und ich sage es Ihnen ganz klar, immer wieder: Kein Mensch hat diese Impfpflicht gewollt (Zwischenruf des Abg. Stefan), aber wir haben es leider, leider als Gesellschaft nicht geschafft, ausreichend viele Men­schen von der Impfung zu überzeugen, und das ist schade und macht mich auch traurig. (Zwischenruf des Abg. Brückl.) Ich bin kein Freund und war nie ein Freund der Impf­pflicht, aber sie ist aus meiner Sicht alternativlos, weil eben die Durchimpfungsrate nicht so hoch ist, wie sie sein sollte.

Um aber Positives zu erwähnen: 70 Prozent aller Österreicher im impffähigen Alter ha­ben sich aus Gründen der Vernunft, der medizinischen Einsicht und auch der Solidarität den Mitmenschen gegenüber impfen lassen (Abg. Brückl: ... Freiheitseinschränkungen ...!), und dafür sage ich 70 Prozent Danke. (Beifall bei der ÖVP.)


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Es gibt auch Fakten dazu: Bei dreifach geimpften Personen liegt die Schutzwirkung vor symptomatischen Verläufen auch bei Omikron bei 70 Prozent. (Abg. Kickl: Relativ oder absolut? Relativ oder absolut?) Es besteht ein Schutz gegen Krankenhausaufenthalte von fast 90 Prozent und Schutz vor Aufenthalten auf Intensivstationen von über 90 Pro­zent. Das sind Fakten, die für sich sprechen. Ich wiederhole: Schutz gegen Kranken­hausaufenthalte bei der Omikronvariante: 90 Prozent, Schutz vor Aufenthalten auf Inten­sivstationen: über 90 Prozent (Abg. Kickl: Relativ oder absolut? ... Ist ja nicht so schwer zu beantworten!), und das bestätigen auch meine tagtäglichen Erfahrungen als Arzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Omikron, die neue Variante, ist so ansteckend, dass wir nicht daran vorbeikommen, es sei denn, wir sind gut geschützt – und das sind wir eben mit der Impfung. (Abg. Hafenecker: Herr Präsident!) Um Fakes bezüglich Entschädigungen bei eventuellen Impfschäden gleich entgegenzutreten: Natürlich werden Covid-Impfungen nach dem Impfpflichtgesetz im Impfschadengesetz gesetzlich verankert. Für eventuelle Impf­schä­den nach Covid-Impfungen ergibt sich natürlich ein Entschädigungsanspruch – das wer­den wir heute auch, wahrscheinlich sogar einstimmig, beschließen.

Einige sagen jetzt: Omikron ist eh so harmlos, was brauche ich denn da die Impfpflicht? – Omikron ist nicht harmlos, auch wenn es vermutlich einen Tick weniger gefährlich ist als Delta. Die Pandemie ist auch leider nach Omikron nicht vorbei, auch wenn wir uns das wünschen. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Die Impfung ist eine langfristige Strategie. Ich bezeichne dieses Impfpflichtgesetz als Impfpflichtrahmengesetz, da es einen Rah­men für Flexibilität gibt – sozusagen eine Impfpflicht mit angezogener Handbremse, wie es manche bezeichnen.

Es gibt mehrere Phasen: Die erste Phase ist die Informationsphase. Ab Mitte März gibt es Kontrollen, Erinnerungsschreiben mit Impfaufforderungen, und schlussendlich kann es zu Strafen kommen, wenn es epidemiologisch nötig ist.

Dieser Entwurf ist ein ausbalancierter Entwurf, der hier im Plenum von 80 Prozent der Abgeordneten breit mitgetragen wird. Unser Ziel ist es, mit einer möglichst hohen Durch­impfung die Coronapandemie zu bekämpfen und die Freiheit für uns alle wiederzu­erlan­gen.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder sich impfen zu lassen oder sich anzustecken. Der Unterschied: Beim Impfen ist das Risiko für Nebenwirkungen sehr gering, die Infek­tion ohne Impfung führt aber häufig zu schweren Verläufen und zu Long Covid. (Zwi­schen­rufe der Abgeordneten Brückl und Stefan.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fakten sprechen für eine Impfung. Fürchten Sie sich nicht, der Pieks ist harmlos, Sie schützen sich selbst und helfen allen anderen! Wir schaffen es gemeinsam. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hafenecker hat sich zur Geschäfts­behandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****


16.13.34

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kollege Saxinger hat gerade gesagt: Es sind die Zeiten vorbei, in denen jeder tun und lassen kann, was er will. – Das möchten wir jetzt einmal demokratiepolitisch stehen lassen, wie man möchte.


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Worauf ich mich in meinen Ausführungen zur Geschäftsbehandlung aber beziehen möchte, ist die Kritik, die Kollege Saxinger nicht zuletzt auch an Ihnen, Herr Präsident, geübt hat, und zwar hat Kollege Saxinger ja schwerstens verurteilt, dass es noch immer Abgeordnete im Parlament gibt, die keine Maske tragen – so auch Sie, Herr Präsident, und so auch einige Kollegen hier von der ÖVP.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es eine Präsidiale gegeben hat, in der vereinbart worden ist, dass wir nicht mehr über das Tragen und Nichttragen von Masken sprechen werden. Kollege Saxinger hat das offensichtlich nicht mehr im Kopf gehabt, dass man sich darauf geeinigt hat, das in Zukunft zu unterlassen. Ich möchte Sie daher bitten, Herr Präsident, noch einmal Ihrem Kollegen, der auch Sie kritisiert hat – und das massiv: Sie sitzen den ganzen Tag ohne Maske da oben –, auch diesen Beschluss der Präsidiale in Erinnerung zu rufen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Eßl.)

16.14

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schnedlitz. – Bitte.


16.14.47

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fällt euch etwas auf? Wenn ein Abgeordneter hier heraußen angeblich die – unter Anführungszeichen – „Würde“ des Hohen Hauses verletzt oder dagegen verstößt, dann gibt es einen Ordnungsruf; aber wenn ein ÖVP-Abgeordneter hier herausgeht und die Würde der österreichischen StaatsbürgerInnen mit Füßen tritt, dann ist das völlig wurscht. Und da wundert ihr euch noch, dass sich die Menschen von dieser Politik abwenden? (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die freiheitlichen Abgeordneten – sowohl die geimpf­ten als auch die ungeimpften – werden heute geschlossen gegen diese Impfpflicht stim­men, weil wir der tiefsten Überzeugung sind, dass kein Abgeordneter das Recht dazu hat, so einfach über den Körper eines Bürgers zu bestimmen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich kann nur an Ihr Gewissen, an das Gewissen und an die Menschlichkeit aller Abgeordneten hier herinnen appellieren: Passen Sie nur auf, dass Sie morgen noch in den Spiegel blicken können! (Beifall bei der FPÖ.)

Passen Sie auf, dass Sie heute hier nicht so abheben, dass Sie glauben, Sie könnten Ihre Stimme, die Ihnen vom Volk anvertraut wurde, missbrauchen und gegen das eigene Volk richten! Es ist nämlich ganz einfach: Kein Politiker, keine Regierung, kein Abgeord­neter hier in diesem Haus hat das Recht, zu bestimmen, was mit dem Körper eines jeden einzelnen österreichischen Staatsbürgers passiert. Die körperliche Integrität und der Körper an sich gehören jedem Menschen selbst und keinem Politiker. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass dieser Satz für Gelächter aus den Reihen der Grünen sorgt, macht einem ganz Angst und Bang. Sehr geehrte Abgeordnete von den Grünen: Früher haben euch Min­derheiten, Menschenrechte und Grundrechte noch irgendetwas bedeutet. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Aber auch bei der SPÖ: Früher hat die Würde des einzelnen Menschen für die Sozialdemokratie noch etwas gegolten. Selbst wenn es bei der ÖVP nicht so ist, stelle ich mir die Frage und stellen sich viele Bürger die Frage: Wie kann man ein Land und sich selbst nur so blind gegen die Wand manövrieren und gegen die Wand fahren und an einer Impfpflicht festhalten, während unser Nachbarland Tschechien die Impfpflicht bereits wieder als Fehler zurücknimmt, während in Großbritannien fast alle Maßnahmen aufgehoben werden und während zum Beispiel in Bayern 2G im


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Einzelhandel gekippt wurde? – Absolut mit Volldampf gegen die Wand – leider nicht nur die Österreichische Volkspartei, sondern unser gesamtes Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, heute geht es mir aber eher um jeden einzelnen Abgeordneten, der hier herinnen sitzt. Ich frage mich: Was geht menschlich in Ihnen vor? Was geht menschlich in Ihnen vor, und wie können Sie nur mit Ihrer Stimme Millionen von Menschen so unter Druck setzen? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wie können Sie dann morgen noch in den Spiegel schauen? Das frage ich mich.

Wissen Sie eigentlich, was Sie nicht nur mit Demokratie und Rechtsstaat, sondern auch mit der Gesundheit der Menschen anrichten? Wissen Sie, was Sie psychologisch bei Millionen Österreichern anrichten, wenn Sie sie mit dem Rücken so gegen die Wand drücken? Dass Sie sich nicht schämen und trotzdem daran festhalten, obwohl Sie so einen Schaden anrichten! Ich muss Ihnen sagen: Gute Nacht, Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend darf ich mich an die Österreicherinnen und Österreicher wenden: Bitte verliert nicht euren Mut und eure Hoffnung! Bitte vergesst nicht: In einer Demokratie ist immer das Volk der Chef, und deshalb wird das Ganze auch gut ausgehen. Kein Abge­ordneter wird dafür Sorge tragen, dass dieses Gesetz, das jetzt daherkommt, so halten wird. Vergesst auch nicht, dass jeder einzelne Abgeordnete, der heute gegen eure Würde stimmt, Passagier ist, wenn ihr beim nächsten Wahltag zur Abstimmung schreitet! Sehr geehrte Damen und Herren, die Stunde null – und das verspreche ich Ihnen – wird für ÖVP, für Grüne, für SPÖ und für NEOS kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, passen Sie auf! Wer heute glaubt, mit seiner Stimme neun Millionen Österreichern – weil dieser Beschluss alle, Geimpfte und Ungeimpfte, betrifft – ihr Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper nehmen zu müssen, läuft Gefahr, dass ihm der Wähler bei der nächsten Wahl sein Mandat nimmt – und das, sehr geehrte Damen und Herren, völlig zu Recht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Denn dann haben Sie nicht verstanden und nicht durchschaut, welche große Verant­wortung Sie als Abgeordneter gegenüber jedem einzelnen Staatsbürger zu tragen ha­ben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Meinl-Reisinger. – Bitte sehr.


16.20.18

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werter Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich würde so begin­nen: Was eint uns heute? – Uns eint, glaube ich, alle, dass wir es satthaben, dass wir unser normales Leben wiederhaben wollen und dass wir die Freiheiten, und zwar unein­geschränkte Freiheiten, wieder haben wollen, wie wir sie vor 2020 hatten.

Was eint uns noch? – Es ist schon angesprochen worden: diese unfassbare Müdigkeit. Nicht nur die letzten Tage und Wochen waren anstrengend, sondern die letzten Jahre waren anstrengend für Mütter, für Kinder, für Jugendliche, für Lehrerinnen und Lehrer, für viele, viele Wirtschaftstreibende, ja, und auch sicherlich für Sie hier im Haus.

Was eint uns noch? – Wir wollen nicht wieder eine Situation haben, in der wir sehen, dass Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger derart an ihrer Überlastungsgrenze sind, dass andere Krankheiten als Covid dazu führen, dass Menschen sterben müssen, unnötig sterben müssen, verfrüht sterben müssen.


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Ich habe diese Woche gehört, dass in Österreich der Verbrauch oder zumindest der Bezug von Schlafmitteln massiv gestiegen ist. Das ist dramatisch. (Abg. Hafenecker: ... Mückstein!) Die Zahlen, was Depressionen angeht, besonders leider unter Kindern und Jugendlichen, und leider auch Suizidgedanken, diese Zahlen sind dramatisch. Es zeigt, wie schlecht es den Menschen geht und wie dringend notwendig wir alle es haben, dass diese Zeiten endlich hinter uns sind: Kinder und Jugendliche, die wieder normal in die Schule gehen können, uneingeschränkt, auch Sport machen können, ohne Maske, an allen Freizeit- und schulischen Aktivitäten teilnehmen können; Wirtschaftstreibende, die wieder das tun können, was sie tun, nämlich wirtschaften; Handelsangestellte, die nicht mehr Polizistinnen oder Polizisten spielen müssen.

Eines ist auch ganz klar: nie wieder solche Freiheitsbeschränkungen, wie wir sie hatten! Es ist kein Geheimnis, dass wir NEOS den massiven Eingriffen in die Grund- und Frei­heitsrechte der Vergangenheit sehr oft sehr kritisch gegenübergestanden sind und sie nicht mitgetragen haben. Auch den Lockdown für Ungeimpfte tragen wir beispielsweise nicht mit, weil er für uns zu weit geht, oder den Lockdown im Herbst, weil er unserer Meinung nach überschießend war und zu weit ging. Was aber auch klar war – und diesbezüglich war unser Standpunkt immer klar , ist, dass der einzige Weg, der uns hilft, ist, dass alle, möglichst alle impfen gehen.

Es gilt das, was ganz zu Beginn der Pandemie gesagt wurde, und es ist ganz einfach: Jeder und jede wird dieses Virus bekommen. Ja, und das wird irgendwann einmal auch einen anderen Verlauf nehmen, aber wir müssen aufpassen, dass es nicht zu viele gleichzeitig bekommen und nicht zu viele gleichzeitig bekommen, die noch nie in Kontakt mit irgendeinem immunologischen Ereignis, sei es die Infektion oder die Impfung, waren. Das gilt nach wie vor. Das ist eigentlich sehr einfach. Auf nichts anderes sollte die Politik schauen: dass es nicht alle gleichzeitig bekommen, sodass, auch wenn es nicht alle trifft, aber einen Teil davon schwer trifft, das Gesundheitssystem nicht an die Überlastungs­grenze kommt – ganz simpel! Ich glaube, das verstehen wirklich alle in Österreich, vielleicht bis auf die FPÖ.

Die Impfquote ist einfach zu gering, sie ist zu gering. Die Gefahr ist zu groß, dass wir erneut in eine gefährliche Situation kommen. Und ja, das sind massive Versäumnisse der Bundesregierung, das können wir Ihnen heute nicht ersparen. Lassen Sie mich dazu eines sagen: Ich habe Monate damit verbracht, meine Fraktion hat Monate damit ver­bracht, Vorschläge zu bringen, wie wir positive Anreize setzen können, von Lotterien bis hin auch zu Anreizen über die Gemeinden, gerade BürgermeisterInnen und Bürger ins Boot zu holen – monatelange Versäumnisse! Man könnte sagen, besser spät als nie, ich finde es gut, dass es jetzt Anreize gibt, aber ganz ehrlich: Am Tag der Einführung einer Impfpflicht 1 Milliarde Euro über eine Lotterie auszugeben, das halte ich schon für eini­germaßen skurril und ein wenig eine Verhöhnung. (Beifall bei den NEOS.  Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Also diese massiven Versäumnisse der Regierung sind da. Das wird ein Teil der Be­gründung dafür sein, warum die Impfquote zu gering ist. Der andere Teil der Begründung sitzt vielleicht auch hier im Hohen Haus: Das ist die Agitation, unter anderem der FPÖ, gegen die Impfung. War das gescheit? – Nein, sicherlich nicht, und es hat uns einfach nicht geholfen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Zu oft wurde zu Recht der Bundes­regie­rung der Vorwurf gemacht, dass man nicht frühzeitig handelt, um für etwaige weitere Wellen gerüstet zu sein. Jetzt ist völlig klar, dass diese Impfpflicht, die niemand wollte, nicht für jetzt, für die Omikronwelle, dafür Sorge tragen kann, dass sie einen großen dämpfenden Effekt hat, aber jedenfalls für den Herbst.

Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, ob Omikron etwas an der Situation ändert; muss man ja. Man muss das offen diskutieren, und das habe ich auch gefordert. Nein, das tut es nicht, denn die Impfung wirkt. Zum anderen ist – das ist schon erwähnt


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worden – nicht gesagt, dass es mit dieser Welle vorbei ist, dass nicht beispielsweise wieder Delta oder eine andere Variante kommt. Sehr oft wurde, und da schaue ich jetzt in Richtung der Bevölkerung, zu Recht der Politik der Vorwurf gemacht, dass man nicht vorausschauend handelt. Jetzt gibt es erstmals die Chance, dass die Politik schneller ist als das Virus.

Ich möchte noch einmal auf das Thema des Gesundheitssystems zu sprechen kommen, denn die Wahrheit ist eine sehr beinharte. In Wahrheit haben wir seit Monaten eine Triage, wenn es um Krebspatienten und -patientinnen geht. Wir haben seit Monaten eine Triage, wenn es um notwendige, aber vielleicht nicht unmittelbar lebenswichtige Opera­tionen geht. – Das wird einfach so hingenommen, auch von Ihnen, von der FPÖ?! (Abg. Stefan: Überhaupt nicht ...!) Das ist für mich inakzeptabel. Das muss beendet werden. Der Grund liegt einfach darin, dass viel zu wenige Menschen geimpft sind. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ich weiß, dass es gute Positionen für und wider die Impfpflicht gibt; es gibt keine guten Positionen wider die Impfung. Ich verstehe auch nicht ganz, warum Sie sich selber so einbunkern und hier nur die Impfgegner ansprechen, denn es gibt gute Gründe, warum man gegen eine Impfpflicht ist, aber keine guten Gründe, warum man gegen eine Imp­fung ist. (Abg. Kickl: Was Sie alles wissen!) Ich finde, das hat in einer liberalen Gesell­schaft auch Platz und übrigens auch in einer liberalen Partei Platz, wie Sie heute sehen werden. (Heiterkeit des Abg. Kickl. – Zwischenruf des Abg. Brückl.) Gerade aus dem Gedanken der Freiheit heraus ist es aber begründbar, dass wir sagen: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. (Abg. Kickl: Es brennt eh lichterloh bei Ihnen!)

Daher sehe ich es als meine Verantwortung und die Verantwortung meiner Fraktion, hier heute für eine große Mehrheit zu sorgen, für einen breiten Konsens zu sorgen und damit einen klaren Willen auch des Gesetzgebers zum Ausdruck zu bringen. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Ich bin auch davon überzeugt, dass die Menschen draußen wollen, dass wir zusammenarbeiten und gemeinsam versuchen, diese Krise hinter uns zu brin­gen. Wir haben diesen Gesetzentwurf deutlich gegenüber dem verbessert, was ur­sprüng­lich am Tisch gelegen ist. Ich danke auch für die konstruktiven Gespräche, aber es war auch sehr notwendig.

Ich möchte drei Punkte herausgreifen: zum einen das fixe Ablaufdatum – das ist be­sprochen worden –, zum anderen die meines Erachtens dringend nötige Flexibilität samt der Evaluierung, die hineingekommen ist. Ja, das ist ein Fahren auf Sicht, aber es ist gut und richtig so, dass wir für den Herbst gerüstet sind.

Der zweite Punkt, der uns sehr wichtig war: Informieren statt strafen. Das ist der Zugang, den wir immer hatten; auch das ist jetzt verwirklicht. Und es ist kein Geheimnis, dass wir gesagt haben: Lasst die 14- bis 18-Jährigen raus, machen wir das erst ab 18!

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, weil das oft erwähnt wurde: Das ist das Thema der Exekutierbarkeit. Es gibt einen Grundkonsens in unserem Land, und dieser Grundkonsens bedeutet, dass man sich an Gesetze hält. Ich appelliere an alle, dass dieser Grundkonsens weiter gilt. Herr Klubobmann (in Richtung Abg. Kickl), er gilt meines Erachtens auch ganz besonders für Abgeordnete, die auf diese Verfassung eingeschworen sind. Verlassen Sie diesen Grundkonsens nicht! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Ich finde es mehr als fair, dass etwaige Strafen dem Gesundheitssystem zugutekom­men, das ist nämlich noch gar nicht so oft angesprochen worden. Das halte ich für richtig und wichtig, denn dort sind die Menschen (Zwischenruf des Abg. Brückl), die tagtäglich mit den Folgen dieser Krise zu kämpfen haben. Ich sage Ihnen das auch in Bezug auf die Exekutierbarkeit: Bei aller Liebe zu Verwaltungsjuristen, mir ist es lieber, es sind


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Verwaltungsjuristen überlastet als Pflegerinnen und Pfleger und Ärztinnen und Ärzte. Das ist mir weitaus lieber.

Der klare Wille des Gesetzgebers wird zum Ausdruck gebracht. Klar ist auch, und das zu sagen ist mir heute ganz besonders wichtig: Damit muss aber sehr klar auch die Entscheidung in Richtung Freiheit fallen. Das bedeutet, dass es meines Erachtens nicht tragbar ist, dass wir weiterhin einen Lockdown für Ungeimpfte haben, dass es nicht tragbar ist, dass bei 2G im Handel Handelsangestellte weiter Polizisten spielen sollen und dass es einen Fahrplan braucht, wie wir generell mit allen Freiheitsbeschränkungen, etwa Sperrstunde oder 2G, abfahren. Das hat dann meiner Meinung nach keinen Platz mehr, denn dann muss wirklich wieder der Schritt in ein normales Leben gemacht werden.

Impfen ist der richtige Weg. Bitte lassen Sie sich impfen! Aber dann muss auch klar sein: Die Freiheit muss wieder vollständig gewährleistet sein. Danke. (Beifall bei NEOS, ÖVP, SPÖ und Grünen.)

16.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte sehr.


16.30.02

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin­nen und Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ganz ehrlich, für einen Grünen ist das hier heute keine leichte Übung. (Heiterkeit des Abg. Loacker.) Das ist nicht das Gesetz, das ich mir immer vorgestellt habe, das ich hier unbedingt verteidigen und beschließen möchte. Auch für uns ist das eine durchaus schwierige Übung, aber es ist auch eine Notwen­digkeit, frei nach Faith No More: „It’s a dirty job, but someone’s gotta do it.“ (Abg. Stefan: Ist es jetzt eine leichte Übung oder eine schwierige Übung?)

Frau Kollegin Fürst, ich möchte noch ganz kurz auf das replizieren, was Sie vorhin gesagt haben. Sie haben das Hearing auch ein bisschen als larifari Kaffeeklatsch dar­gestellt. Liebe Kollegin Fürst, es waren fünf Expertinnen und Experten anwesend, die wirklich einen sehr wertvollen Beitrag geliefert und sich sehr gut eingebracht haben. Denjenigen, die sich das mit eigenen Augen ansehen möchten, kann ich es nur emp­fehlen. Es ist auf der Homepage des Parlaments nachsehbar und dauert etwas mehr als 3 Stunden. Da sieht man, dass die ganze Geschichte etwas anders war, als Kollegin Fürst es eben dargestellt hat.

Kommen wir aber zum eigentlichen Thema. Kommen wir dazu – ich habe es gesagt –, dass es notwendig ist, weil es eben die Ultima Ratio in dieser Pandemie ist und wir endlich ein Werkzeug brauchen, um auch im kommenden Herbst dieses Jahres wieder Normalität zu haben, damit wir nicht wieder in einen Pandemieherbst und in weiterer Folge in einen Pandemiewinter kippen.

Es geht aber auch deshalb darum, weil wir in der abgelaufenen vierten Infektionswelle, also in dieser vierten Pandemiewelle, im internationalen Vergleich sehr gut gesehen haben, was herauskommt, wenn es eine gute, eine hohe Durchimpfungsrate gibt: Länder mit deutlich besseren Impfraten sind besser durchgekommen. Die haben zwar auch hohe Inzidenzen und sehr viele Infektionen gehabt, aber es mussten dort deutlich weniger Menschen hospitalisiert werden und es sind deutlich weniger Menschen auf der Intensivstation gelandet – im Gegensatz zu uns in Österreich.

Wir sehen also: Die Impfstoffe gegen Covid wirken gegen schwere Verläufe und gegen intensivpflichtige Verläufe.


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Das sehen wir aber auch an einer ganz anderen Sache: Wenn wir diese Schutzmaß­nahmenverordnungen im Hauptausschuss beschließen, dann eruiert die Ages für uns immer die generelle Situation. Einer der Faktoren, die wir uns dabei auch immer an­schauen, betrifft die Frage: Wie schaut es auf den Intensivstationen aus?

Seit Monaten, zumindest seit Mitte Oktober, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, ist es immer dasselbe Bild: Drei Viertel der wegen Covid auf der Intensivstation betreuten Patientinnen und Patienten sind ungeimpft, ein Viertel ist geimpft.

Bei den heute in der Früh vorliegenden Zahlen ist es noch ein bisschen extremer ge­worden: 18 Prozent sind geimpft, 82 Prozent ungeimpft. Das ist die Situation, das sind Zahlen, das sind Daten, das sind Fakten.

Das heißt, die Impfung senkt das Risiko, schwer zu erkranken. Sie senkt das Risiko, intensivpflichtig zu erkranken. Sie dämpft das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung und sie zwingt das Virus – je mehr Menschen geimpft sind – zu einem anderen Infek­tions­verhalten. All das ist evident, all das spricht für eine hohe Impfrate.

Demgegenüber gilt es, folgende Frage zu klären: Wie weit darf der Staat in die indivi­duelle persönliche Freiheit eingreifen? Darauf wird dann mit Sicherheit auch noch meine Kollegin Agnes Prammer genauer eingehen. Beim ExpertInnenhearing am Montag war das auch ein zentraler Punkt. Dabei ist es auch um folgende Frage gegangen: Ist ein funktionierendes Gesundheitswesen ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis, für das der Staat dementsprechend eingreifen darf? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bevor ich auf diese Frage eingehe, möchte ich noch kurz auf das Begutachtungs­ver­fahren eingehen. Wir haben das sehr ernst genommen. Wie es gute grüne Tradition ist, haben wir uns die Stellungnahmen dann auch gemeinsam mit der SPÖ, den NEOS und unserem Koalitionspartner sowie mit den Sozialpartnern und den Expertinnen und Ex­perten ganz genau angeschaut und auch sehr, sehr vieles verändert.

Kollegin Meinl-Reisinger hat vorhin schon dargelegt, was für ihre Fraktion sehr wichtig war – dem kann ich mich anschließen –: eine Altersgrenze von 18 Jahren statt von 14. Drei Phasen statt eines starren Bestrafungsmodells habe ich mir aufgeschrieben, ver­mehrte Aufklärung, mehr Anreize flankierend zur Pflicht, dazu ein Konsultations­mecha­nis­mus mit Expertinnen und Experten, um zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit weiter­hin gegeben ist. Insbesondere Letzteres und auch all die anderen Verordnungen im Zusammenspiel mit dem Nationalrat mittels des Hauptausschusses erfolgen, um eben auch die parlamentarische Kontrolle über dieses Gesetz zu sichern und zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich hier auch noch zwei Abänderungsanträge zu diesem Tagesordnungspunkt einbringen:

Zunächst betrifft dies einen Abänderungsantrag zum COVID-19 Impfpflichtgesetz. Darin geht es einerseits um die Anpassung des Titels. Es geht in diesem Zusam­men­hang um die Definition des Genesenenstatus, und es geht eben nochmals um diese ganz genaue Ausdifferenzierung dieses begleitenden Monitorings. Diesbezüglich hat ja auch Kollege Loacker am Montag erneut die Frage gestellt, wie es da mit den drei Monaten ausschaut und wann das greift. Das alles haben wir in diesem Antrag nun genauer definiert und genauer auf den Punkt gebracht. Er wird auch jetzt gerade im Saal verteilt.

Da wir hier ja auch das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz mit­verhandeln, möchte ich zum anderen auch diesbezüglich noch einen Abänderungs­antrag einbringen. Es geht darin um die Frage, was bei wiederholter Missachtung von Covid-Auflagen geschieht: das, was wir in diesem Abänderungsantrag dann eben noch genauer definieren.


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In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon noch festhalten – das ist mir auch wichtig, weil draußen in der breiten Welt und auch seitens der FPÖ immer so getan wird, als würde es immer nur um diesen einen umstrittenen MRNA-Impfstoff gehen –: Es geht um alle Impfstoffe. Alle Impfstoffe, die in Österreich zugelassen sind und die von der EMA ein entsprechendes Zertifikat haben, werden in der Impfpflicht natürlich berück­sich­tigt, also auch diese neuen Impfstoffe, auf die der eine oder andere eben noch wartet. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Wichtig ist aber: Der Impfstoff muss sicher und zugelassen sein. (Abg. Stefan: ... eine Verordnungsermächtigung!) Das bedingt auch die entsprechende Qualität und eben die Sicherheit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Stefan: Steht aber nirgends! – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Umso wichtiger wird es in den nächsten Wochen und Monaten auch werden, weiterhin aufeinander zuzugehen und diesen Diskurs zu führen. Dazu gehört aber eben auch, Zahlen, Daten und Fakten anzuerkennen. Dazu gehört es auch, Evidenzen anzuerken­nen, und dazu gehört es auch, das Thema Covid in der Breite seiner Auswirkungen auf unser Gesundheitswesen zu sehen, statt immer nur da eine Statistik herauszuzupfen und dort einen Einzelfall ein bisschen hochzustilisieren und von diesem Einzelfall auf das Gesamte zu schließen, wie es die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ so gerne tun, um daraus das heute schon zitierte politische Kleingeld zu schlagen.

Uns ist klar, in dieser Pandemie ändert sich jeden Tag etwas, und für die aktuelle Omikronvariante kommt auch dieses Impfpflichtgesetz zu spät. (Heiterkeit des Abg. Kickl.) Dieses Impfpflichtgesetz setzt dort an, wo wir im kommenden Herbst eben sind. Es geht darum, uns vorzubereiten, denn wir wissen aus heutiger Sicht nicht, was uns im kommenden Herbst und Winter erwartet und welche Variante uns dann fordern wird. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Es geht aber – ich habe das vorhin schon gesagt – um dieses dringende gesell­schaft­liche Bedürfnis nach einem funktionierenden Gesundheitssystem. Das habe nicht ich in diesem ExpertInnenhearing gesagt, das hat der FPÖ-Experte Dr. Geistlinger ins Spiel gebracht. Ich glaube, wenn ein derartig robustes Gesundheitswesen wie das österreichi­sche mehrfach kurz vor dem Kollabieren war, dann ist die Frage nach dem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis nach einem funktionierenden Gesundheitssystem aus meiner Sicht geklärt, wenn ich noch dazu weiß, dass die Impfung unser bestes Mittel, unser bestes Werkzeug in diesem Zusammenhang ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend möchte ich mich – so wie es auch meine Klubobfrau heute schon getan hat – auch noch ausdrücklich bei der SPÖ und bei den NEOS bedanken. Ich möchte mich natürlich beim Koalitionspartner bedanken, bei den vielen Expertinnen und Exper­ten, bei den MitarbeiterInnen im Ministerium von Minister Mückstein, aber natürlich auch beim Verfassungsdienst, bei den ExpertInnen, die ich vorhin erwähnt habe, die uns hier ehrenamtlich beratend zur Seite gestanden sind und sich wirklich wertvoll eingebracht haben.

Das war ein starkes Stück Arbeit, ein schweres Stück Arbeit, aber – ich habe es am Montag schon einmal gesagt – ich bin aus dem Gesundheitsausschuss am Montag mit erhobenem Haupt hinausgegangen, weil ich finde, wir haben hier gemeinsam wirklich ein gutes Gesetz hingebracht. Daran sieht man auch: Wenn man will, dann können wir alle gemeinsam etwas erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ihr seid eingeladen: Ihr könnt auch zustim­men. Es tut nicht weh, und es würde unserem Land viel mehr bringen als diese klein­kindhafte Art und Weise des Ich-mag-nicht, Ich-mag-nicht, die ihr seit zwei Jahren an den Tag legt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 210

In diesem Sinn: Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.38

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen,

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.) (TOP 6)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a) Der Titel lautet:

„Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflicht­gesetz – COVID-19-IG)“

b) In § 2 Z 5 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „in den letzten 180 Tagen“.

c) In § 4 Abs. 3 wird nach dem Wort „Anzahl“ die Wortfolge „der Impfungen“ eingefügt.

d) § 4 Abs. 4 Z 1 lautet:

              „1.         wie viele Impfungen für eine Impfserie erforderlich sind und in welchen Impfintervallen die Impfungen einer Impfserie durchzuführen sind,“

e) § 6 Abs. 1 Z 1 lautet:

              „1.         der Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) der Meldebehörden als gemeinsame Verantwortliche (Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 der Verordnung [EU] 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Ver­arbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 074 vom 04.03.2021 S. 35, [im Folgenden: DSGVO]) für die Zwecke der Führung des Zentralen Melderegisters (ZMR) im Wege automationsunterstützter Datenübermittlung zu angemeldeten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

              a)          den Familiennamen und den (die) Vornamen sowie allfällige vor- und nachgestellte akademische Grade,

              b)          das Geschlecht,

              c)          das Geburtsdatum,

              d)          den Adresscode und die Gemeindekennziffer sowie

              e)          die Adresse des Hauptwohnsitzes oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, des zuletzt begründeten weiteren Wohnsitzes, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der Kontaktstelle (§ 19a Abs. 2 MeldeG),

              aus dem ZMR gemäß § 16 MeldeG zu erheben und diese erhobenen Daten als Auftragsverarbeiter für die Stammzahlenregisterbehörde (§ 7 des E-Government-Gesetzes [E-GovG], BGBl. I Nr. 10/2004) mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Gesundheit (vbPK-GH) auszustatten, und“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 211

f) § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) Zum Impfstichtag hat der Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) für die Stammzahlenregisterbehörde (§ 7 E-GovG) die Daten gemäß Abs. 1 Z 1 mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Zentrale Durch­führung von Verwaltungsstrafverfahren (vbPK-VS), dem verschlüsselten bereichs­spezifischen Personenkennzeichen Zustellung (vbPK-ZU) und dem verschlüsselten be­reichsspezifischen Personenkennzeichen für die Verwendung in der Transparenzdaten­bank (vbPK-ZP-TD) auszustatten und haben der Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) für die Meldebehörden die mit den verschlüs­selten bereichsspezifischen Personenkennzeichen ausgestatteten Daten gemäß Abs. 1 Z 1 und die ELGA GmbH die Daten gemäß Abs. 1 Z 2 dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister unentgeltlich zu übermitteln. Dieser hat den Abgleich ge­mäß Abs. 2 zum Impfstichtag zu wiederholen und die folgenden nach dem Abgleich verbliebenen Daten, nämlich

              1.          das bereichsspezifische Personenkennzeichen Gesundheit (bPK-GH),

              2.          das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Zentrale Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren (vbPK-VS),

              3.          das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Zustellung (vbPK-ZU),

              4.          das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für die Verwendung in der Transparenzdatenbank (vbPK-ZP-TD),

              5.          den Familiennamen und den (die) Vornamen sowie allfällige vor- und nachgestellte akademische Grade,

              6.          das Geschlecht,

              7.          das Geburtsdatum,

              8.          den Adresscode und die Gemeindekennziffer,

              9.          die Adresse gemäß Abs. 1 Z 1 lit. e,

              10.        das Datum der Impfung und die Bezeichnung des Impfstoffs (gemäß Zulassung oder Handelsname) für jede Impfung,

              11.        das Datum der Probenahme (§ 3 Abs. 1 Z 3),

              12.        den Deliktscode sowie

              13.        das Datum des Wegfalls des Ausnahmegrundes (§ 3 Abs. 3 Z 4)

als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) der jeweils örtlich zu­ständigen Bezirksverwaltungsbehörde zum Zweck der Einleitung eines Verwaltungs­strafverfahrens gemäß § 11 unverzüglich dem Stand der Technik entsprechend ge­sichert zur Verfügung zu stellen. Die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ist anhand der Gemeindekennziffer zu ermitteln.“

g) § 7 Abs. 2 lautet:

„(2) Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 6 Abs. 7 Z 1 zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Aufgabe ist auf einen lesenden Zugriff beschränkt.“

h) § 8 Abs. 1 Z 3 lautet:

              „3.         die Adresse gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. e.“

i) In § 10 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „Geldstrafe bis“ das Wort „zu“ eingefügt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 212

j) In § 16 Abs. 2 entfällt die Z 4 und erhalten die Z 5 bis 7 die Ziffernbezeichnungen „4.“ bis „6.“.

k) In § 19 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „drei Monaten“ die Wortfolge „ab Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes“ eingefügt.

l) In § 20 Abs. 2 wird die Wortfolge „durch die Meldebehörden der Bundesminister für Inneres“ durch die Wortfolge „durch den Bundesminister für Inneres der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres“.

Begründung

Zu a):

Grammatikalische Anpassung des Titels.

Zu b):

Um die für die Sachlichkeit der Impfpflicht erforderliche Flexibilität sicherzustellen, soll die Dauer, für die eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 etwa bei der Festlegung der Impfintervalle berücksichtigt wird, nicht in der gesetzlichen Legaldefinition, sondern an systematisch richtiger Stelle (vgl. § 3 Abs. 1 Z 3) verankert werden.

Zu c) und d):

Mit den Änderungen in § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 Z 1 soll ausdrücklich klargestellt werden, dass der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister mit Verordnung auch regeln kann, wie viele Impfungen für eine Impfserie erforderlich sind.

Zu e), f), h) und l):

Da das MeldeG im Gegensatz zum GTelG 2012 nicht den Gemeindecode, sondern nur die Gemeindekennziffer kennt, soll im Zusammenhang mit der Datenübermittlung durch den Bundesminister für Inneres auch nur die Gemeindekennziffer genannt werden. Außerdem soll klargestellt werden, dass der Bundesminister für Inneres die Adresse des zuletzt begründeten weiteren Wohnsitzes zu übermitteln hat. Es wird darauf hinge­wiesen, dass die Meldebehörden im Wege des Bundesministers für Inneres nur die Daten von gemeldeten Personen zu übermitteln haben, also nur aktuelle und keine historischen Daten. Da das vbPK-GH nicht im ZMR gespeichert ist, erfolgt die Aus­stattung des vbPK-GH durch den Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter für die Stammzahlenregisterbehörde (§ 7 E-GovG).

Trotz der Verwendung der (verschlüsselten) bereichsspezifischen Personenkenn­zeichen ist eine Übermittlung von Name, Geschlecht und Geburtsdatum insbesondere aufgrund bestehender Dateninkonsistenzen notwendig: Würden diese Daten nicht übermittelt, würde aufgrund der bestehenden Dateninkonsistenzen ein erheblicher Clearingaufwand entstehen, was dem Grundsatz der Richtigkeit der Daten (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO) zuwiderläuft. Damit nicht gegen viele ungeimpfte Personen irrtümlich ein Verwaltungs­strafverfahren eingeleitet wird, müssen die für das Clearing benötigten Daten zum ehestmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Name, Geschlecht und Geburtsdatum werden überdies für die Versendung der Erinnerungsschreiben (§ 8) benötigt, außerdem werden die Daten von den Bezirksverwaltungsbehörden für die Verknüpfung mit der Anwendung zur automationsunterstützten Führung von Verwaltungsstrafverfahren (VStV) benötigt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Vorwegnahme einer Daten­schutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 10 DSGVO besteht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 213

Gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vom Verantwortlichen durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Gemäß Art. 35 Abs. 3 DSGVO ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

-             systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen;

-             umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder von personenbezogenen Daten über straf­rechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO oder

-             systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Sämtliche aufgrund dieses Bundesgesetzes vorzunehmenden Datenverarbeitungen erfüllen die in Art. 35 DSGVO genannten Voraussetzungen für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, überdies ergibt sich die Pflicht zu deren Durchführung aus § 2 der Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V), BGBl. II Nr. 278/2018.

Insbesondere haben folgende Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen:

-             der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister für die erforderlichen Datenabgleiche gemäß § 6 Abs. 2 und 3, für die Auswertungen gemäß § 6 Abs. 6, für das Datenqualitätsmanagement gemäß § 7 sowie für die Versendung der Erin­nerungs­schreiben gemäß § 8 Abs. 1;

-             die Meldebehörden für die Übermittlung der Daten gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und § 6 Abs. 3;

-             die ELGA GmbH für die Übermittlung der Daten gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 und § 6 Abs. 3;

-             die Bezirksverwaltungsbehörden für die Datenverarbeitungen im Zusammen­hang mit der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens, der Nachtragung von Imp­fungen gemäß § 4 Abs. 5 sowie den Zugriff auf das zentrale Impfregister für die Zwecke gemäß § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 1;

-             die Krankenanstalten, Amts- oder Epidemieärzte für die Speicherung von Aus­nahmegründen im zentralen Impfregister gemäß § 3 Abs. 3 und 9.

Da es keine Verpflichtung gibt, eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 10 DSGVO vorwegzunehmen, ist von den jeweiligen Verantwortlichen selbst zu beurteilen, ob die Verarbeitungsvorgänge von einer bereits durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung umfasst sind bzw. ob eine solche bereits durchgeführte Daten­schutz-Folgenabschätzung erweitert werden könnte oder ob die Verarbeitungsvorgänge von einer bereits gemäß Art. 35 Abs. 10 DSGVO vorweggenommenen Datenschutz-Folgenabschätzung umfasst ist.

Auf die in ErläutRV 232 BlgNR 27. GP 22 ff gemäß Art. 35 Abs. 10 DSGVO vorweg­genommene Datenschutz-Folgenabschätzung betreffend die eHealth-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ wird hingewiesen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 214

Zu g):

Zu Erreichung des Zwecks ist ein Zugriff auf die Protokolldaten durch die für das Daten­qualitätsmanagement benannte Stelle nicht notwendig.

Zu i):

In § 10 Abs. 4 wird eine sprachliche Korrektur vorgenommen.

Festzuhalten verbleibt, dass gemäß § 10 Abs. 1 letzter Satz bei Verhängung einer Geld­strafe eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit nicht festzusetzen ist. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der EGMR bei der Beurteilung der Verhält­nismäßigkeit einer Impfpflicht dem Gewicht der Sanktion wesentliche Bedeutung zu­misst. Vor diesem Hintergrund soll der Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in einer Gesamtbetrachtung die Verhältnismäßigkeit des Sanktionsmechanismus entsprechend der EGMR-Rechtsprechung im Fall Vavřicka sicherstellen. Darüber hinaus ist es aus pragmatischen Gründen sinnvoll, von Ersatzfreiheitsstrafen abzusehen. Ersatzfreiheits­strafen würden zu einem Zusammentreffen vieler ungeimpfter Personen auf engem Raum führen, was als epidemiologisch ungünstige Situation betrachtet werden muss, die insbesondere in Phasen mit hohen Inzidenzzahlen jedenfalls vermieden werden sollte.

Im Zusammenhang mit sonstigen Abweichungen zu den Bestimmungen des VStG ist zum Ausschluss des Verbots der reformatio in peius in § 11 Abs. 5 letzter Satz aus­zuführen, dass dies vor dem Hintergrund der zu erwartenden Massenverfahren (siehe auch die Erläuterungen zu § 13) dazu dient, Anreize dahingehend zu vermeiden, Ver­waltungsstrafverfahren ohne weitere Konsequenzen zu verzögern. Es wird darauf hin­gewiesen, dass der bloße Umstand der Erhebung eines Einspruchs bei der Strafzu­mes­sung nicht als solcher als erschwerend gewichtet werden darf. Die Strafbemessung erfolgt vielmehr ausschließlich anhand der im VStG vorgesehenen Strafbemessungs­kriterien.

„Solche Verfahren“, die gemäß § 11 Abs. 1 letzter Satz höchstens viermal pro Kalen­derjahr zu einer Bestrafung führen dürfen, sind Verfahren, die nicht auf Grund einer auto­mationsunterstützten Ermittlung von Personen gemäß Abs. 2 geführt werden.

Der Umstand, dass der Einspruch gegen die Impfstrafverfügung begründet sein muss, dient ebenfalls der Entlastung der Bezirksverwaltungsbehörden. Indem im Einspruch darzulegen ist, warum eine allfällige Ausnahme von der Impfpflicht besteht, kann die Behörde unter Umständen davon absehen, die impfpflichtige Person zur Rechtfertigung aufzufordern, zB wenn eine Schwangerschaft vorliegt. Auf diesem Weg besteht damit auch für die Bürger:innen eine Möglichkeit, allenfalls zwischenzeitlich eingetretene Ausnahmegründe geltend zu machen.

Zu j):

Aus systematischen Gründen soll die Kostentragung für Bestätigungen durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe über das Vorliegen des Ausnahmegrundes der Schwan­gerschaft einer Novellierung der Sozialversicherungsgesetze vorbehalten wer­den.

Zu k):

Es wird klargestellt, dass die Dreimonatsfrist der in § 19 Abs. 1 festgelegte Berichtspflicht ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes zu berechnen ist.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 215

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden (1313 d.B.) (TOP 8)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a) In Artikel 1 Z 1 erhalten in § 8 Abs. 8 die Z 1 bis 5 die Ziffernbezeichnungen „1.“ bis „6.“.

b) In Artikel 1 Z 1 erhält § 8 Abs. 9 die Absatzbezeichnung „(10)“ und wird nach Abs. 8 folgender Abs. 9 eingefügt:

„(9) Soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid Betriebsstätten oder Orte der Zusam­men­kunft für die Dauer von bis zu einer Woche schließen, wenn der Inhaber oder Organisator

              1.          zumindest drei Mal wegen ein und derselben in Abs. 5 und 6 oder Abs. 8 Z 2, 3, 5 und 6 genannten Übertretung bestraft wurde,

              2.          zumindest zwei Mal wegen ein und derselben in Abs. 4 oder Abs. 8 Z 1 und 4 genannten Übertretung bestraft wurde oder

              3.          die Übertretung gemäß Abs. 4 bis 6 oder Abs. 8

              a)          in der Absicht, seine Pflichten zu missachten oder

              b)          unter Anstiftung der gemäß Abs. 1 bis 3 oder Abs. 8 Z 1 bis 3 verpflichteten Personen zur Missachtung ihrer Pflichten

begangen hat und die Betriebsschließung unbedingt erforderlich ist, um eine Gesund­heits­gefährdung von Kunden, Teilnehmern oder Arbeitnehmern zu vermeiden. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass von der Übertretung mehrere Kunden betroffen sind, liegt dennoch nur eine einzige Verwaltungsübertretung vor.“

c) Artikel 1 Z 2 lautet:

„2. § 9 Abs. 1 lautet:

‚(1) Die zur Vollziehung von gesundheitsrechtlichen und gewerberechtlichen Vor­schrif­ten zuständigen Organe der Bezirksverwaltungsbehörde, die Aufsichtsorgane gemäß §§ 24ff des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 151/2005, und die Organe der Arbeitsinspektion und über Ersuchen der für die Vollzie­hung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe der Bezirksverwal­tungsbehörde auch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht gemäß § 10 können die Einhaltung von Betretungsverboten, Voraussetzungen und Auflagen sowie Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 4 – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren. Zu dieser Kontrolle sind die Organe der Arbeits­inspektion nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihres Aufgabenbereichs gemäß Ar­beitsinspektionsgesetz 1993, BGBl. Nr. 27/1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 61/2021, bei Bestehen eines Verdachts einer Übertretung berechtigt. Dazu sind die von diesen Organen herangezogenen Sachverständigen sowie die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, Betriebsstätten, Arbeitsorte, Verkehrsmittel, Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, be­stimmte Orte und Orte der Zusammenkunft zu betreten und zu besichtigen, sowie in alle Unterlagen, die mit der Einhaltung von Betretungsverboten, Voraussetzungen und Aufla­gen nach diesem Bundesgesetz sowie von Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 4 im Zusammenhang stehen, Einsicht zu nehmen und Beweismittel zu sichern. Der jeweilige


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 216

Inhaber bzw. Verpflichtete hat den in dieser Bestimmung genannten Organen, den von diesen herangezogenen Sachverständigen und den Organen des öffentlichen Sicher­heitsdienstes das Betreten und die Besichtigung zu ermöglichen, diesen die notwen­digen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlagen vorzulegen.‘“

d) Artikel 1 Z 4 lautet:„4. Dem § 13 wird folgender Abs. 16 angefügt:

‚(16) § 8, § 9 Abs. 1 und § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 9 Abs. 3 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.‘“

e) Dem Artikel 1 wird folgende Z 5 angefügt:

„5. In § 14 erhält die bisherige Z 2 die Ziffernbezeichung ‚3.‘ und folgende Z 2 wird eingefügt:

              ‚2.         hinsichtlich des Vollzugs durch die Organe der Arbeitsinspektion nach § 9 Abs. 1 der Bundesminister für Arbeit‘“

Begründung

Zu a) (Artikel 1 Z 1 [§ 8 Abs. 8]):

Bereinigung eines Redaktionsversehens.

Zu b) (Artikel 1Z 1 [§ 8 Abs. 9 und10]):

Mit dem nunmehr eingefügten Abs. 9 soll der Bezirksverwaltungsbehörde – nach dem Vorbild des § 360 Abs. 3 GewO – die Möglichkeit eingeräumt werden, zusätzlich zu den in den § 8 Abs. 4 bis 6 und 8 vorgesehenen Geldstrafen bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Sorgetragungspflichten durch Bescheid eine Betriebsschließung für die Dauer von bis zu einer Woche zu verhängen. In den gesetzlichen Voraus­set­zungen, dass der Inhaber der Betriebsstätte oder Organsiator einer Zusammenkunft bereits mehrmals wegen identer Verwaltungsübertretungen bestraft wurde oder aber seine Pflichten mit Absicht außer Acht gelassen hat bzw. Kunden zur Missachtung ihrer Pflichten angestiftet hat, kommt zum Ausdruck, dass das Gefährdungelement, dem mit Hilfe dieser Sicherungsmaßnahme begnet werden soll, im erwarteten wiederholten Rechtsbruch liegt. Demgemäß umschreiben die Z 1 bis 3 jene Fälle, in denen von einer Tatwiederholung ausgegangen werden kann.

Dies soll zunächst dann zulässig sein, wenn der Betreiber oder Organsiator bereits zumindest drei Mal wegen Übertretungen gemäß Abs. 5 und 6 oder Abs. 8 Z 2, 3, 5 und 6 bestraft wurde (zB Überschreiten einer etwaigen Personenbeschränkung, fehlende Kontrollen von Nachweisen einer geringen epidemiologischen Gefahr). Mit dem Ab­stel­len auf eine bereits erfolgte Bestrafung wird klargestellt, dass es sich um getrennt von­einander abgeschlossene Strafverfahren handeln muss. Verstöße gegen Betretungs­verbote bzw. Untersagungen nach Abs. 4 und Abs. 8 Z 1 und 4 sind vom zugrun­deliegenden Unwertgehalt höher einzuordnen, so dass hier die Schließung schon ab einer zumindest zweimailigen Bestrafung verhängt werden kann. Ein im Unrechtsgehalt gleichwertiges Beharren in der Rechtswidrigkeit kann aber im Einzelfall auch bei einem einmaligen, besonders schwerwiegenden Verstoß vorliegen. Ein solcher Verstoß ist an­zunehmen, wenn die Sorgetragungspflicht in der Absicht, seine Sorgetragungspflicht zu missachten oder unter Aufforderung zum Rechtsbruch missachtet wurde. Bei der Ab­sichtlichkeit kommt es dem Täter gerade auf die Verwirklichung des entsprechenden Merkmals an (Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2 § 5 Rz 14). Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Betreiber oder Organisator entgegen eines Betreungsverbots oder der Auflage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr zum Besuch


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der Betriebsstätte oder zum Ort der Zusammenkunft ohne Einhaltung von Maßnahmen aufruft. Festgehalten werden darf, dass vor Inkrafttreten dieser Bestimmung gelegene Übertretungen nicht in die Mindestanzahlen nach Abs. 9 Z 2 und 3 miteinzuberechnen sind.

Hiebei handelt es sich um zukunftgerichtete Sicherungsmaßnahmen, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen, zumal davon auszugehen ist, dass an solchen Orten mangels Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen besonders ungünstige epide­mio­logische Verhältnisse herrschen. Demgemäß ist auch Voraussetzung für die Be­triebsschließung, dass eine solche zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich sein muss. Damit geht zum einen das Erfordernis einer Prognosbeurteilung einher: Die Betriebsschließung muss demnach erforderlich sein, um eine sonst durch Deliktwiederholung drohende Gesundheitsgefahr zu vermeiden. Zum anderen erfordert dies auch eine strenge Verhältnismäßigkeitprüfung im Einzelfall. Das Ermessen der Bezirksverwaltungsbehörde ist demgemäß nach Maßgabe der Art, Schwere und Gefährlichkeit der begangenen Übertretung auszuüben, so dass eine – vorübergehende – Betriebsschließung durch Bescheid zu erfolgen hat, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist.

Zu c) (Artikel 1  1 [§ 9 Abs. 1]):

Mit der Ergänzung in § 9 Abs. 1 soll klargestellt werden, dass die Organe der Arbeits­inspektion nur dort kontrollieren dürfen, wo sie auch zur Überwachung der Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienenden Bestimmungen berufen sind. Werden dem Organ der Arbeitsinspektion bei seiner Tätigkeit vermutliche Übertretungen von COVID-19-Vorschriften bekannt, so ist es zu entsprechenden Kon­trollen berechtigt.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die beiden Abänderungsanträge sind ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Der Beitrag aus Kärnten. Bitte.


16.39.13

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Ich muss gestehen, seit ich hier im Parlament bin, ist das definitiv eine der schwie­rigsten Entscheidungen, die ich heute treffen muss. Sie fällt mir deswegen so schwer, weil es so nicht hätte kommen müssen, da wir alle miteinander monatelang vor diesen Entwicklungen gewarnt haben.

Umso schlimmer finde ich es jetzt, dass auf dem Platz, auf dem normalerweise der Bundeskanzler der Republik Österreich sitzt, jetzt nur eine braune Herrenhandtasche steht. Statt dass es eine Entschuldigung des Bundeskanzlers gibt, der immerhin auch ÖVP-Chef ist, steht hier nur diese braune Herrenhandtasche (Vizekanzler Kogler: Das ist eine Aktentasche!) – eine Aktentasche, ich bitte um Verzeihung. Offensichtlich gehört sie Vizekanzler Kogler, es ist eine Aktentasche.

Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass der Bundeskanzler nicht anwesend ist. Er hätte heute hier die Chance gehabt, offen und ehrlich zu sagen, dass es ihm leid tue, dass es überhaupt so weit gekommen ist.

Das, was wir in Österreich erlebt haben, war kein Naturgesetz und das war nicht Un­fähigkeit der Regierung allein, sondern es war auch darin begründet, dass der ÖVP Parteipolitik wichtiger war als gutes Krisenmanagement. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 218

Es waren die Wögingers und Maurers, die bei jeder Kritik immer wieder gesagt haben: Das ist alles nicht so schlimm. – Wir können das ja alle miteinander auch nachvollziehen: Es war die Landtagswahl in Oberösterreich. Expertinnen und Experten haben davor schon gewarnt, dass Maßnahmen zu treffen seien, aber die Wahl in Oberösterreich war wichtiger. Da hat man nichts getan, weil man versprochen hat, dass alles vorbei ist und der coole Sommer schon da ist, wie Sebastian Kurz es damals formuliert hat.

Es gab eine Situation in Salzburg, als Menschen auf der Intensivstation ums Überleben gekämpft haben und Haslauer rausgegangen ist und Virologinnen und Virologen ver­spottet hat. (Abg. Eßl: Immer vorsichtig sein mit ...!) Das war die Ausgangssituation, vor der wir alle gestanden sind. Es hätte nicht so weit kommen müssen. (Abg. Eßl: Immer vorsichtig!) Es hätte nicht so weit kommen müssen, aber wir befinden uns in einer Situation, in der man Verantwortung übernehmen muss. Wir alle müssen auch das wahr­nehmen, was uns Ärztinnen und Ärzte jetzt sagen: dass die Impfung einen Schutz bietet und wir alle gefordert sind, aus dieser Krise rauszukommen. (Abg. Kickl: Du kannst ja!)

Herbert Kickl, ich sage das ganz offen in deine Richtung (Abg. Kickl: Du kannst ja!), ich sage das ganz offen: Wenn es Warnungen von Ärztinnen und Ärzten gibt und wir alle miteinander ihnen hoffentlich vertrauen, dass sie das Beste für ihre Patientinnen und Patienten tun, dann muss man, wenn das Haus brennt, auch beim Löschen mithelfen und den Mut haben, die Verantwortung auch für schwierige Entscheidungen zu über­nehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Lieber Philip, ...!)

Mit den Händen im Hosensack dastehen und nichts tun, das ist eigentlich auch eines Herbert Kickl – ehemaligen Innenministers Herbert Kickl – nicht würdig. Du warst einmal Innenminister, du wirst ja jetzt keine Angst haben, man kann doch in dieser Situation auch Mut haben und Verantwortung übernehmen. (Abg. Kickl: Das hätte es bei dir nicht gegeben!) Nur weil es jetzt irgendeine Splittergruppe aus Oberösterreich, die MFG, gibt, das kann doch nicht sein. Was ist denn aus einer ehemals mutigen Partei wie der FPÖ geworden, dass man diesen Gegenwind fürchtet? Nur weil die MFG jetzt Druck macht (Zwischenruf der Abg. Steger), seid ihr nicht mehr in der Lage, zu eurer Haltung zu stehen und dafür zu kämpfen, dass die Gesundheit der Menschen immer wichtiger sein muss als Parteitaktik. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Kickl.)

All die Debatten in den letzten Monaten – und da ist auch die FPÖ um nichts besser als die ÖVP – haben es nicht leichter gemacht. All diese komischen Debatten über das Entwurmungsmittel, über Bitterstoffe, über Sonnenlicht, dass das alles hilft, waren doch unwürdig und haben den Menschen in den Krankenhäusern, den Patientinnen und Patienten, aber vor allem den Leuten, die um das Leben von Menschen kämpfen, nicht weitergeholfen.

Dieser Eiertanz, dass man da zurückrudern musste und dass du im „Kurier“ dann gesagt hast: Na ja, dieses Wurmmittel ersetzt die Impfung eh nicht – also in Wahrheit glaubt ihr jetzt doch an die Impfung –, das ist doch auch unwürdig, dass man mit irgendwelchen Geschichten rausgeht, weil man glaubt, man muss etwas erfinden, anstatt in dieser schwierigen Situation Verantwortung zu übernehmen. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Verantwortung übernehmen, das machen wir alle miteinander, indem wir sagen, dass wir dieses Gesetz miteinander – auch gemeinsam mit unzähligen Expertinnen und Ex­perten – verhandelt haben und vor allem dafür garantieren, dass es keinen Tag, keine Stunde, keine Minute und keine Sekunde länger in Kraft ist, als unbedingt notwendig. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stefan.) Dafür sorgen wir gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und mit Verfassungsexpertinnen und -experten mit einem Moni­toring. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist etwas, was man dafür ganz konkret tun kann.


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Krisenmanagement heißt aber auch, Verantwortung in schwierigen Zeiten zu überneh­men, auch wenn es Gegenwind gibt. Da ist keine Zeit für populistisches Herumgetue, sondern ich würde wirklich bitten, dass wir versuchen, Menschenleben zu retten, dass wir alles tun, um miteinander aus dieser Krise rauszukommen. Nur herumzuschimpfen und zu sagen: Bitterstoffe!, Ivermectin!, und was auch immer, wird uns alle nicht weiter­bringen, aber das weiß ja in Wahrheit auch die FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

16.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ragger. – Bitte.


16.44.07

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Ministerinnen, geschätzte Minister, insbesondere Herr Gesundheitsminister! Wir laden euch Abgeordnete hier in diesem Haus allesamt heute ein, uns bei diesem Gesetz zu begleiten, mitzudenken und am Ende des Tages die Entscheidung zu treffen, ob es sich wirklich auszahlt, ein Impfpflichtgesetz zu beschließen oder nicht.

Sie selbst – und ich appelliere da an den Gesundheitsminister – haben in dieses Gesetz die Impfpflicht nicht eingezogen, die haben Sie ausgeschlossen. Sie haben in § 1 Abs. 3 hineingeschrieben, dass unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausgeschlossen ist. Das heißt, kein Österreicher und keine Österreicherin ist verpflichtet, sich impfen zu lassen – keiner. (Abg. Meinl-Reisinger: Doch! Doch!)

Sie sind aber hergegangen und haben es sich einfach gemacht: Sie haben sich ja eh gratuliert, dass die Krankenanstalten jetzt mit Kohle gefüllt werden, nämlich dadurch, dass Sie allen Österreicherinnen und Österreichern, die sich nicht impfen lassen, zwangsweise eine Strafe auferlegen werden. Das ist Ihr Gesetz!

Das ist Ihr Gesetz, in dem Sie sich sogar erdreisten, es auf die 14- bis 18-Jährigen herunterzubrechen, obwohl Sie – wie Sie wissen, wenn Sie ihre Stellungnahmen ge­lesen haben – sowohl die Organisation der Pädiater als auch die Hebammen zwingend darauf hingewiesen haben, dass Sie das nicht machen sollen: Nehmen Sie 14- bis 18-Jährige nicht hinein! (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Das haben Sie ins Gesetz hineingeschrieben.

Dann gehen Sie einen Schritt weiter. Sie nehmen das heraus und gehen bei diesen Jugendlichen, die vielleicht nicht die Dispositions- und Diskretionsfähigkeit haben, sogar so weit, dass Sie ihrem gesetzlichen Vertreter – und das ist das Schlimme dabei, zum Beispiel bei einem behinderten Kind oder einem Kind, das die Einsichtsfähigkeit nicht hat – auferlegen, dass er eine Entscheidung darüber treffen muss, dass es sich impfen lassen muss. Und wenn er das tut und sich dagegen entscheidet, dann muss der gesetzliche Vertreter die Folgen tragen.

Das heißt, Sie strafen doppelt, und das ist in Ihrer Begriffsbestimmung in § 1 drin.

Sie gehen aber noch weiter – weil Sie den ehemaligen Innenminister angegriffen haben – und erdreisten sich, eine wunderbare Darstellung vom Montag zu machen. Kein Mensch aber hat sich irgendwann einmal die Stellungnahme der Arge Daten durchgelesen. Haben Sie denn irgendeine Vorstellung, was in dieser Stellungnahme der Arge Daten drinnen gestanden ist?

Sie setzen ein Gesetz mit 1. Februar in Kraft und haben die technischen Voraus­setzun­gen dafür nicht. Elga ist nicht in der Lage, die Daten zu liefern. Sie gehen aber auf der an­deren Seite her und schauen sich eine Datenschutz-Grundverordnung an. Ich gebe Ihnen einen Tipp mit: Sollte sie auch öffentlich-rechtlich durchsetzbar sein, dann ist jeder Ein­zel­fall mit 20 Millionen Euro zu bestrafen oder mit 4 Prozent des Unternehmensumsatzes.


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Österreich hat 100 Milliarden Euro Umsatz. Lassen Sie 4 Milliarden Euro herrichten, denn das wird am Ende des Tages Ihr Strafrahmen sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt sind wir nur auf der einfachgesetzlichen Ebene, auf der schon solch ein Mist in diesem Gesetz drinnen ist, und sind noch nicht auf die Verhältnismäßigkeit im Verfas­sungsrang eingegangen. Sie wissen seit der Entscheidung vom März 2012, Entschei­dung U 466/11 ua, dass auch die Europäische Grundrechtecharta eine ganz klare Vorgabe beim Eingriff in die Gesundheit beziehungsweise in die körperliche Unversehrt­heit des Menschen gemacht hat. Sie zitieren immer den tschechischen Fall, der über­haupt keine Datengrundlage gehabt hat, um dieses Verhältnismäßigkeitsurteil beim Europäischen Gerichtshof aufzuheben.

Das wird Ihre Nagelprobe werden. Sie haben so viele Eingriffe in die Verhältnismäßigkeit von einzelnen Grundrechten begangen, dass sich letztendlich jeder Verfassungsrichter bereits jetzt im Klaren darüber sein muss, dass dieses Gesetz aufgehoben werden muss.

Sie waren bis jetzt mit Ihren eigenen Fachbeamten nicht in der Lage, das alles um­zusetzen. Übrig bleibt das Strafen, übrig bleibt im Grunde genommen, dass Sie jeden Österreicher, der, wenn er dem Robert-Koch-Institut folgt, alle drei Monate eine Strafe erhält, am Ende des Tages mit 2 400 Euro belasten. Sie treiben die Österreicher dadurch in die Verschuldung, dass Sie mit einem Impfgesetz deren freie Meinungsäußerung zwangsweise unterbinden wollen. Das ist einfach nur abzulehnen und von unserer Seite auch nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie an die Verfassung, denken Sie an Hans Kelsen, der uns das vorgegeben und ganz klar dargelegt hat, dass die Grundrechte das höchste Gut der Österreicher sind. Wir sind dieser Verfassung verpflichtet. Entscheiden Sie nach Ihrem Gewissen und nicht nach Parteijargon. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Gute Rede! Sehr gute Rede! – Abg. Hafenecker: Da können sich die anderen ein Scheiberl abschneiden!)

16.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt wird es wieder schlechter!)


16.49.03

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf vier Punkte eingehen. Das Erste ist: Wie ist denn zurzeit die aktuelle Coronasituation? Das Zweite: Wie ist die stufenweise Imple­mentierung, die in diesem Impfpflichtgesetz vorgesehen ist, zu verstehen? Das Dritte ist: Warum ist hier viel Flexibilität eingebaut worden? Und das Vierte: Was ist das Ziel, das wir damit anstreben?

Ich fange mit dem Ersten an: Wie schaut es mit Omikron oder überhaupt mit der Corona­pandemie derzeit aus? – Wir haben heute eine Siebentageinzidenz von etwa 1 500, prognostiziert für die nächste Zeit wird eine Zahl zwischen 2 000 und 3 000.

Wenn man in Länder schaut, die in der Dynamik vor uns sind, sieht man, dass diese wegen der infektiösen Omikronvariante einen ganz steilen Anstieg haben, was sich mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung dann auch auf die Spitalsbelegung auswirkt – weniger als es bei den bisherigen Varianten war, aber angesichts der enormen Infek­tionsdynamik doch sehr deutlich.

Warum es jetzt milder verläuft? – Zum einen besteht die Hoffnung, dass die Variante an sich etwas milder sein könnte, zum anderen gibt es aber doch den Schutz, den die Impfung bereits bietet, sodass es sehr viele milde und asymptomatische Verläufe gibt.


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Die Auswirkung auf die Hospitalisierung zeigt aber: Es ist weiter Handlungsbedarf gegeben.

Nun haben wir ein Gesetz, das eine stufenweise Implementierung vorsieht. Zuerst kommt die Beratung, die Information, erst ab Mitte März kann es dann punktuell zu Strafen kommen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass das Gesetz in finanzieller Hinsicht lediglich Obergrenzen der Strafen festlegt und explizit drinsteht, dass auf die finanzielle Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden muss.

Die dritte Stufe, bei der dann wirklich an die breite Bevölkerung herangetreten wird, ist kein Automatismus, sondern bedarf einer Verordnung und wiederum einer Zustimmung vonseiten des Hauptausschusses. Das sind wesentliche Aspekte der Flexibilisierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und diese Flexibilität brauchen wir, denn bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind viele Variablen zu berücksichtigen: die Infektiosität des Virus, die Schwere der Erkrankung, die Schutzwirkung der Impfung, die Möglichkeit weiterer Therapien, die Durchimpfungsrate, möglicherweise neue Optionen, auch in Richtung Impfung – und all das kann man nicht vom heutigen Standpunkt für zwei Jahre voraus prognostizieren. Das muss wirklich aktuell entschieden werden können. Deshalb gibt es diese Verord­nungsermächtigungen, aber auch das dreimonatige Monitoring, die laufende Evaluie­rung mit der Verpflichtung, das auch dem Parlament zur Kenntnis zu bringen. Diese Verordnungen sind wiederum hauptausschusspflichtig, sodass auch da die Kontrolle gegeben ist.

Warum brauchen wir diese Flexibilität? – Schauen wir in die Zukunft: Was wollen wir erreichen? Ich warne davor, jetzt nur stur auf Omikron zu schauen. Das ist eine Moment­aufnahme in einem sehr dynamischen Pandemieverlauf. Wir wissen nicht, wie es kommt. Wir haben aber sehr gute Gründe, anzunehmen, dass wir eine breite Immunität in der Bevölkerung brauchen, damit, welche Varianten auch immer in Zukunft kommen kön­nen, welche Wellen auch auf uns zukommen können, diese nie mehr diesen Effekt entfalten können, den wir in der Vergangenheit erlebt haben, und wir wieder zu einem normalen Leben zurückfinden können. Das ist unser gemeinsames Ziel. Gehen wir es gemeinsam an! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte sehr.


16.53.25

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank, insbesondere Herr Gesund­heits­minister! Eine Impfpflicht, wie wir sie heute diskutieren, ist selbstverständlich ein schwerwiegender Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte. Weil Kollege Ragger vorhin schon Hans Kelsen strapaziert hat: Solche Eingriffe können nur dann gerechtfertigt sein, wenn es einerseits ein öffentliches Interesse an diesem Eingriff gibt, wenn der Eingriff geeignet ist, das geplante Ziel zu erreichen, und wenn er einer Interessenabwägung standhält.

Dass es ein öffentliches Interesse daran gibt, dass die Intensivstationen nicht überfüllt werden, ist, glaube ich, unbestritten. Dass eine Impfpflicht auch hilft, diesem Ziel näher­zukommen – denn je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger landen auf der Inten­sivstation –, ist, glaube ich, auch sehr klar.

Die schwierige Frage – das ist die, die wir heute beantworten müssen – ist, ob eine Impf­pflicht einer Interessenabwägung standhält. Wenn ich mir anschaue, welche anderen Optionen es gibt und welche anderen Optionen die Bundesregierung in den letzten


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Jahren ausprobiert hat, finden wir in Wirklichkeit die regelmäßigen Lockdowns. Lock­downs sind ebenso drastische Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte von allen Men­schen in Österreich.

Lockdowns haben Kinder davon abgehalten, dass sie in die Schule gehen können, dass sie dort Bildung genießen können. Lockdowns haben Kinder davon abgehalten, dass sie ihre Freunde treffen können, dass sie ihre Großeltern treffen können. Diese Lockdowns haben jungen Menschen Monate ihres Lebens gestohlen, die wir ihnen nie wieder zurückgeben können, und sie haben dazu geführt, dass diese Triage, die wir über Monate diskutiert haben, auf der Kinderpsychiatrie schon längst Realität war, als wir erst darüber zu diskutieren begonnen haben.

Lockdowns haben Unternehmerinnen und Unternehmern verboten, dass sie ihr Ge­schäft aufsperren. Sie haben dazu geführt, dass unfassbar fleißige Menschen, die nichts falsch gemacht haben, ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können und von heute auf morgen nicht wussten, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Sie haben leider auch die wirtschaftliche Existenz von vielen Menschen in Österreich vernichtet.

Lockdowns haben die psychische Gesundheit von unfassbar vielen Menschen in Öster­reich nachhaltig belastet. Wir werden auch über die nächsten Jahre und Jahrzehnte da­mit kämpfen müssen, dass wir diesen Menschen helfen können.

Allen Menschen in Österreich wurden durch Lockdowns die grundlegenden Grund- und Freiheitsrechte genommen. Sie durften kein soziales Leben haben, sie durften keine Freunde treffen, ihre Familien nicht treffen, und viele durften ihrem Beruf nicht nach­gehen. Solche Lockdowns sind auf Dauer nicht zu rechtfertigen. Wir haben mitbekom­men, welche unfassbaren wirtschaftlichen und psychosozialen Auswirkungen es durch diese Lockdowns gegeben hat, wir haben miterlebt, welches absurde Ausmaß es ange­nommen hat, und deswegen sind solche Lockdowns auf Dauer schlichtweg nicht mehr tragbar. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese unfassbaren Grundrechtseinschränkungen waren für alle Menschen in Österreich, insbesondere aber auch für die mehr als 75 Prozent der Menschen in Österreich, die sich mehrfach haben impfen lassen, um sich und andere zu schützen, die sich regel­mäßig testen, um sich und andere zu schützen. Diese unfassbaren Grundrechts­ein­schränkungen können dann ein Ende nehmen, wenn wir diese Impfpflicht beschließen. Dafür brauchen wir diese Impfpflicht. Gerade ich als überzeugter Liberaler komme bei dieser Interessenabwägung am Schluss zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht deswegen zu rechtfertigen ist, weil wir es damit schaffen und weil sie das gelindere Mittel ist, um all diesen anderen unfassbaren Grundrechtseinschränkungen endlich ein Ende zu bereiten. (Beifall bei den NEOS.)

Damit das Ganze verfassungskonform ist, was uns ein wichtiges Anliegen war, haben wir auch mehrere Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht. Es ist das Prinzip be­raten statt Strafe im Vordergrund, es gibt mehrere Phasen, und es wird keinesfalls Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die nicht bereit sind, sich impfen zu lassen, geben. Der Hauptausschuss ist in den wesentlichen Fragen eingebunden. Wenn sich heraus­stellt, dass die Impfung nicht wirkt, weil eine andere Variante kommt, muss die Impfpflicht schnellstmöglich aufgehoben werden. Es wird keine Impfpflicht für Kinder und Jugend­liche geben, und das ganze Gesetz hat ein fixes Ablaufdatum.

Ich würde Ihnen abschließend ganz gerne noch einen Appell mitgeben, der uns vielleicht in Zukunft erspart, dass wir uns so schwerwiegenden Fragen überhaupt stellen und sie entscheiden müssen. Ich bin nämlich davon überzeugt, dass ein wesentlicher Grund für diese absurde Impfskepsis in Österreich historisch bedingt ist. Es ist so, weil über Jahrzehnte leider viele Meinungsmacherinnen und Meinungsmacher in Österreich eine unerträgliche Wissenschaftsfeindlichkeit an den Tag gelegt haben und diese gefördert


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haben. Es wurde eine aus meiner Sicht nicht nachvollziehbare Skepsis gegenüber der Pharmabranche an den Tag gelegt (Abg. Meinl-Reisinger: Und zwar von linker wie rechter Seite!), es wurden gegen eine Branche, die nachweislich durch das Finden von Impfstoffen Abermillionen Menschenleben gerettet hat, Verschwörungstheorien in die Diskussion eingebracht. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

Es wurden auch und werden immer noch absurde Falschinformationen im Zusam­men­hang mit Gentechnik verbreitet, ohne dass wir uns jemals überhaupt der Diskussion stel­len, was es denn für Vorteile durch rote und auch grüne Gentechnik geben kann. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dann gibt es auch noch all diese Verschwörungstheorien rund um irgendwelche philan­thropischen Milliardäre, die teilweise unwidersprochen stehen gelassen und weiter­ver­breitet werden. (Abg. Meinl-Reisinger: Die antisemitisch sind!)

Wenn ich dann gleichzeitig oder vielleicht sogar gerade deswegen auch noch mitkriege, dass esoterischen Lehren mehr geglaubt wird als der Wissenschaft, wenn ich in Apo­theken homöopathische Mittel als quasi gleichwertig neben echter Medizin vorfinde, dann brauche ich mich nicht zu wundern, dass Menschen in Österreich wirklich glauben (Abg. Kickl: Das ist aber eine seltsame ...!), dass sie mit einem Pferdeentwur­mungs­mittel gegen ein Virus vorgehen können. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

Wenn diese Pandemie eine klitzekleine Chance mit sich bringt, dann ist es hoffentlich die, dass wir dieser unerträglichen Wissenschaftsfeindlichkeit und dieser Skepsis gegen­über der Schulmedizin ein Ende bereiten. Vertrauen Sie der Wissenschaft und lassen Sie sich impfen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.


17.00.13

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir beschließen heute eine verpflichtende Schutzimpfung. Wenn man mit Menschen redet, die Vorbehalte gegen eine solche Verpflichtung haben, dann werden oft unterschiedliche Alternativen vorgeschlagen, was man denn sonst machen könnte. Eine davon ist, dass man Menschen, die sich nicht haben impfen lassen, einen Selbst­behalt für die Behandlungskosten vorschreibt. Oder man könnte auch ihre Kranken­versicherungsbeiträge erhöhen. Manche gehen sogar so weit zu meinen, man könnte sie nicht behandeln, wenn andere gleichzeitig eine Behandlung brauchen. Ja, das sind tatsächlich ernst gemeinte Vorschläge, die kommen, aber so ticken wir nicht, und so funktioniert auch unser System nicht. Unser System basiert auf Solidarität. Wir haben als Staat den Anspruch und die Pflicht, ein Gesundheitssystem zu schaffen und zu erhalten, das für alle, die es benötigen, die optimale Behandlung gewährleistet. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir alle zahlen nach dem gleichen Schema in dieses System ein, und wir alle haben das gleiche Recht darauf, es in Anspruch zu nehmen. Wir alle haben das Recht, dass uns geholfen wird, wenn wir krank werden, und zwar bedingungslos. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Niemand darf vorher gefragt werden, ob er alles getan hat, um nicht krank zu werden. Niemandem darf gesagt werden: Du musst dich hinten anstellen, du hast ein zu hohes


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Risiko auf dich genommen! – So funktioniert unser Gesundheitssystem: gleiches Recht für alle, gleiche Behandlung für alle. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir stehen jetzt vor der Situation, dass dieses System an seine Grenzen gelangt, dass Menschen, die eine Behandlung brauchen, diese nicht bekommen, weil zu viele Menschen gleichzeitig krank sind. Und wir wissen, was der Grund dafür ist: Der Grund ist die Covid-19-Pandemie. Wir haben ein Mittel, um das zu verhindern. Wir haben ein Mittel, mit dem wir sehr viele Menschen davor bewahren können, schwer zu erkranken. Das ist die Schutzimpfung. Covid-19 ist da, es wird nicht einfach weggehen, und es wird auch nicht einfach aufhören, aber wir können uns dagegen wehren, dass es auf Dauer unser Leben bestimmt. Durch die Schutzimpfung können wir uns davor schützen, schwer zu erkranken. Dadurch, dass so viele von uns durch diese Impfung geschützt werden, werden kaum noch Menschen schwer erkranken, und dadurch schützen wir unser Gesundheitssystem. Dadurch verhindern wir, dass Menschen nicht die Behandlung be­kommen, die sie brauchen und die sie auch haben könnten, wenn nicht zu viele gleich­zeitig krank wären.

Wir, das sind wir alle, wir alle, die wir in diesem Land leben, wir alle, die wir dieses Sys­tem mit unseren Beiträgen erhalten, wir alle, die wir uns die bestmögliche Behandlung erwarten dürfen. Wir alle müssen auch dazu beitragen, dass dieses System am Laufen gehalten werden kann. Die Verpflichtung zur Schutzimpfung ist nicht eine Erfindung des Gesundheitsministers, auch nicht eine der Regierungsparteien. Die Verpflichtung zur Schutzimpfung entspringt unserem solidarischen System. Wir alle dürfen uns darauf verlassen, dass es für uns da ist, wenn wir es brauchen. Das geeignete Mittel, um es zu schützen, ist die Schutzimpfung, also müssen wir uns impfen lassen – wir alle! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich finde es auch schade, dass wir in einer aufgeklärten Gesellschaft diesen selbst­ver­ständlichen Beitrag in einem Gesetz festschreiben müssen, aber aus Verantwortung für das Gesundheitssystem und für uns alle, die wir uns zu Recht darauf verlassen, dass es da ist, wenn wir es brauchen, müssen wir das jetzt machen. Die Rückseite eines jeden Rechts ist eine Pflicht. Dem Recht auf optimale Behandlung steht die Pflicht gegenüber, dieses System zu schützen. Wir können das auch schaffen, indem wir immer und immer wieder Lockdowns machen und alles herunterfahren und zusperren. Wir können das auch machen, indem wir weiterhin Menschen, die nicht geschützt sind, von Menschen­ansammlungen fernhalten, um sie vor Ansteckung zu bewahren. Oder wir können uns impfen lassen. Die Schutzimpfung wirkt, sie ist sicher, sie ist das geeignetste Mittel, um uns zu schützen und damit das System zu schützen, also haben wir die Pflicht, sie in Anspruch zu nehmen. So funktioniert unser solidarisches System, und nichts anderes ist es, was wir in diesem Gesetz festschreiben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.05


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


17.05.08

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UNO-Generalversammlung beschlossen worden ist, war die Lebenserwartung für Männer 62 Jahre. Man hat die Allgemeine Erklärung der Men­schenrechte vor dem Hintergrund gemacht, dass man ein Regime überwunden hat, für das Menschenrechte und Wissenschaftlichkeit keine Rolle gespielt haben und dem die Leute eigentlich ganz wurscht waren.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte über Lebenserwartung reden. 1948 haben die Männer eine Lebenserwartung von 62 Jahren gehabt, und heute haben wir bei Geburt eine Lebenserwartung von nahezu 80 Jahren. Diese 18 Jahre mehr an Lebenserwartung, die da dazugekommen sind, sind dadurch dazugekommen – das sagen alle Expertinnen und Experten –, dass wir durch wissenschaftliche Erkenntnisse in der Lage waren, Impfungen anzubieten. Sicher die Hälfte der gewonnenen Lebens­jahre ist darauf zurückzuführen, dass wir Impfungen haben, und zum Zweiten, dass wir für breite Massen der Bevölkerung den Zugang zu diesen Impfungen haben durchsetzen können. Ich sage das jetzt ganz bewusst als Sozialdemokrat. Wir waren das nicht alleine, aber wir haben immer darum gekämpft, dass alle Menschen Zugang zu medizinischen Leistungen und auch Zugang zu diesen Impfungen haben.

Machen Sie sich die Mühe und suchen Sie sich Länder in der Welt heraus – das kann man gut in Wikipedia machen – und schauen Sie sich an, wo die Menschen Zugang zu Impfungen haben und wo nicht, und dann schaut euch bitte die Lebenserwartung an! Da wird man erkennen, dass Impfen ganz wichtig ist, um die Lebenserwartung zu steigern.

Ich sage jetzt auch etwas zu Zahlen aus Österreich. Da braucht man nicht Statistik stu­diert zu haben. Schaut euch nur die Todeszahlen in Österreich von der Statistik Austria an! Wir haben 2020 um 8 000 Tote mehr gehabt als im Durchschnitt in den Jahren davor. Wir haben sogar noch im Jahr 2021 um 6 000 Tote mehr gehabt als in den Jahren davor. Das kann es nicht sein.

Ich sage das auch SPÖ-internen Kritikern, die uns fragen – da habe ich viel diskutieren müssen –: Warum geht ihr denn da jetzt mit der Regierung mit? – Ich sage schon: Die Regierung hat es nicht verdient, dass wir mitgehen, aber wisst ihr, wer es sich verdient hat? – Die Menschen in Österreich haben es sich verdient, dass wir da endlich raus­kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben einige Dinge erreicht. Ich sage es noch einmal: Impfen ist auch eine Pflicht. In der Demokratie gibt es auch Pflichten, die die Menschen auf sich nehmen müssen oder deren Erfüllung man auch von ihnen einfordern kann. Wir haben einiges verbessert. Wir haben darauf geschaut, dass es am Arbeitsplatz passt. Wir haben einige Dinge dazu eingebracht. Der Minister hat versprochen, dass 3G am Arbeitsplatz bleibt. Das ist uns wichtig. Wir haben sehr klar gesagt: Die Impfung rettet Leben. Wir stehen dazu. Wir haben sehr klar gesagt: Wir stehen zur Verantwortung.

Ich bringe daher auch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfpflicht und Arbeitswelt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialver­sicherungs­rechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-lmpfpflichtgesetz unberührt bleiben.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird da­her ersucht, dass die aktuell (am 20. Jänner 2022) in der 6. Covid-19-Schutzmaßnah­men-Verordnung geltende 3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G-Regelung für Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an denen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 226

Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die allenfalls da­für erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.“

*****

Das ist das, was die österreichische Bevölkerung braucht. Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Impfpflicht und Arbeitswelt

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.)

Die Corona-Pandemie stellt vor allem auch die Arbeitswelt vor große Herausfor­derun­gen. Es gilt alle Anstrengungen anzustellen um jeden weiteren Lockdown und damit hohe Arbeitslosigkeit und viele ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit zu verhindern.

Der Arbeitsort muss aber auch ein vor Ansteckung sicherer Ort sein und daher gilt seit längerer Zeit die sogenannte „3-G-Regelung“, also geimpft, genesen oder getestet, für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich.

Durch die Einführung der generellen Covid-19-Impfpflicht ergeben sich jedoch Frage­stellungen im Bereich der Arbeitswelt, die keinesfalls auf dem Rücken der Arbeit­neh­merInnen ausgetragen werden dürfen. Auch das Begutachtungsverfahren zum Ministe­rialentwurf hat gezeigt, dass es Klarstellungen zum Schutz der Beschäftigten braucht.

Beispielsweise ist festzuhalten, dass Einkommsersatzansprüche nach dem Epidemie­gesetz auch ungeimpften ArbeitnehmerInnen auch nach Inkrafttreten der Impfpflicht weiterhin ungeschmälert zustehen.

Auch nach Einführung der Covid-19-Impfpflicht wird es weiterhin ArbeitnehmerInnen geben, die von der Impfpflicht ausgenommen sind – Schwangere, Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder auch jugendliche Arbeit­neh­merInnen. Auch für diese braucht es klare Regelungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialver­sicherungs­rechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-Impfpflichtgesetz unberührt bleiben.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird da­her ersucht, dass die aktuell (am 20. Jänner 2022) in der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmen-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 227

Verordnung geltende 3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G-Regelung für Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an denen Ge­sundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die allenfalls dafür erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde von Abgeordnetem Stöger ordnungsgemäß eingebracht, er steht daher auch mit in Verhandlung.

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte.


17.10.53

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregie­rung! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zwei Gedanken aufgreifen, die heute schon mehrmals ange­sprochen wurden. Das eine ist der Begriff der Solidarität. Ja, wir pochen auf ein solida­risches Gesundheitssystem, aber ja, wir sollten für dieses solidarische Gesundheits­sys­tem auch etwas leisten.

Es geht bei der Impfung nicht nur um den Individualschutz, sondern es geht auch um den Schutz der Gemeinschaft. Wenn ich mir vorstelle, dass Menschen keinen Termin für eine OP, die dringend notwendig ist, bekommen, dass Menschen warten müssen, weil wir zu viele Menschen haben, die an Covid erkrankt sind, die ungeimpft an Covid erkrankt sind, dann mache ich mir meine Gedanken. Ich sehe es auch so, dass es in der Demokratie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt. Wir haben auch die Pflicht, einander zu schützen. Das verstehe ich unter einer moralischen Verpflichtung. Ich schütze mich, und ich schütze mein Gegenüber.

Dreht man das Rad der Zeit um ein Jahr zurück, als die Impfung das erste Mal wirklich großes Thema wurde, dann ist zu sagen, dass da gleich die Debatte um die Sicherheit aufgekommen ist. Es war immer völlig klar: Es ist keine Notzulassung – um das noch einmal klarzustellen –, sondern es ist eine bedingte Zulassung. Das heißt nichts an­deres, als dass sich die ganze Welt darauf konzentriert hat, permanent bei der Arznei­mittelbehörde eingemeldet hat und dass eben schon im Laufe dieses Prozesses immer wieder überprüft wurde. Die Impfstoffe, die von der EMA genehmigt, vom Nationalen Impfgremium freigegeben und in Österreich verimpft wurden, sind sicher, darauf können Sie vertrauen. – Das zum Thema Impfstoffe.

Auf der anderen Seite zur Impfskepsis: Mir hat sehr gut gefallen, was Kollege Scherak zur Impfskepsis gesagt hat. Ich bin alt genug, dass es in meiner Kindheit noch keine Masernimpfung gab, und ich bin an Masern fast gestorben. 1984 ist dann die Impfung gegen Masern und Mumps ins Impfprogramm aufgenommen worden, Gott sei Dank. (Abg. Schrangl: Ja, aber diese Impfungen haben eine höhere Schutzwirkung!) Bei FSME war es so: In der 5. Klasse im Gymnasium wurden wir einfach geimpft, und ja, es gab Nebenwirkungen. Was aber war das Ziel? – Uns zu schützen. Nichts anderes tun wir jetzt auch.

Ich weiß nicht, bei welchem Gesundheitsausschuss Kollegin Fürst war, ich war offen­sichtlich bei einem anderen ExpertInnenhearing, denn sowohl Primarius Sebesta als auch Dr.in Rabady haben ganz deutlich gemacht, dass diese Impfung schützt, auch gegen Omikron. (Heiterkeit des Abg. Wurm.) Menschen, die zweimal geimpft und auf­gefrischt sind, haben einen wesentlich besseren, bis zu 90 Prozent höheren Schutz (Abg. Wurm: Von Pfizer!) als jene, die nicht geimpft sind. Unser Ziel sollte sein, es wurde


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 228

heute schon mehrmals gesagt: Omikron ist jetzt präsent, aber das, was wir jetzt tun, ist, Vorsorge zu treffen für das, was noch kommt.

Im Zuge der Pandemie hat auch die Wissenschaft immer wieder Dinge revidiert und dazugelernt. Ich vertraue der Wissenschaft und den Erkenntnissen der Expertinnen und Experten, den ÄrztInnen, JuristInnen, die jetzt bei dem gemeinsamen Prozess bei der Entstehung dieses Gesetzes mit dabei waren. Ich möchte mich da ausdrücklich noch­mals für die große Zusammenarbeit, für das Konstruktive bedanken. Ich kann mich an die ersten Gespräche mit Pamela Rendi-Wagner und Beate Meinl-Reisinger erinnern, es wurde auch immer kontroversiell diskutiert, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir ein gemeinsames Ziel haben: unsere Freiheit wieder zurückzubekommen.

Das schaffen wir, wenn wir die Durchimpfungsrate, die Impfquote, wirklich anheben, das muss unser gemeinsames Ziel sein. Ich möchte Sie alle wirklich von Herzen bitten: Machen Sie mit, vertrauen Sie der Wissenschaft, vertrauen Sie Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin und vertrauen Sie nicht dem, was Sie in irgendwelchen dubiosen Social-Media-Netzwerken lesen, sondern wenden Sie sich direkt an die Menschen, die das Wissen tatsächlich haben!

Das ist mein Appell an Sie, das ist meine Bitte an Sie, denn ich bin zutiefst davon über­zeugt, dass wir es mit der notwendigen Durchimpfungsrate gemeinsam wesentlich bes­ser durch die Pandemie schaffen, wir wesentlich besser gerüstet sind und unsere Frei­heit dann wiederbekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

17.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.


17.15.10

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Regierungsmitglieder! Geschätzte Damen und Herren! Kollegin Schwarz hat ja, wie so viele, wiederum das aus meiner Sicht völlig falsche Solidaritätsargument bemüht. Zum einen, Frau Kollegin Schwarz: Solidarität ist dann nicht Solidarität, wenn es unter Zwang geschieht. – Das ist das Erste. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Das Zweite ist: Über Solidarität könnten wir unter Umständen reden, wenn die Impfung eine sterile Immunität verleihen würde, wie das zum Beispiel bei der Masernimpfung, die Sie angesprochen haben, der Fall ist. Wir können froh sein, dass es solche Impfungen gibt, aber bei dieser Impfung ist das bekanntlich nicht der Fall.

Ich wollte eigentlich meine Rede mit etwas anderem beginnen, nämlich mit einer Frage an jene Abgeordneten und jene Kollegen, die heute dieses Ermächtigungsgesetz hier durchpeitschen werden. Geschätzte Kollegen, was glauben Sie eigentlich, wer Sie sind? Was glauben Sie, wer Sie sind? (Abg. Meinl-Reisinger: Nationalrat!) Was maßen Sie sich an? – Ja, wir sind der Nationalrat, aber das ist nicht wie bei üblichen Gesetzen eine demokratische Mehrheitsentscheidung, bei der es dann einen Beschluss gibt, der anerkannt und gültig ist. Das ist eine Anmaßung! Sie reden sich ein, das Recht zu haben (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger), über die Körper anderer Menschen zu ent­scheiden. Die körperliche Integrität ist ja keine Mehrheitsentscheidung (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), meine Damen und Herren. (Abg. Meinl-Reisinger: Demokra­tisch!)

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Ein medizinischer Eingriff, und das ist ja wohl auch die Impfung, ist ausschließlich auf Grundlage der per­sönlichen und freien Entscheidung des Individuums zulässig, des einzelnen Menschen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 229

Was Sie hier machen, ist anmaßend, ist überheblich und auch unehrenhaft. – Das sei Ihnen einmal ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt kommen in Ihrer Diktion ja auch immer neue Begrifflichkeiten dazu. Sie alle, vom Bundeskanzler Nehammer abwärts, bemühen jetzt die Freiheit. Wir erlangen alle unsere Freiheit durch die Impfpflicht zurück. Übrigens, meine Damen und Herren, Bundes­kanzler Nehammer interessiert die Parlamentsdebatte zu diesem historischen und weit­reichen­den Beschluss überhaupt nicht, genauso wie ihn 200 000 Stellungnahmen, Hun­dert­tau­sende friedliche Demonstranten und – wie anscheinend Sie alle auch – die unzähligen Mails besorgter Bürger nicht interessieren. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich bin jetzt vier Jahre in diesem Haus, ich habe noch nie so viele Mails bekommen (Abg. Gödl: Vom Rauchverbot!) wie in den letzten zwei Tagen (Abg. Pfurtscheller: Beim Rauchverbot!); da sind auch überraschend viele von Ärzten dabei. Würden Sie die Mails lesen und sich die Mühe machen, sie auch zu beantworten, wüssten Sie, was die Men­schen bewegt. Sie aber ignorieren die Menschen, es ist Ihnen völlig egal, Sie ziehen Ihre Agenda durch. Sagen Sie einmal, welche Agenda das ist! – Eine Gesundheitsagenda kann es nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie alle sagen ja, die Impfung bringt uns die Freiheit zurück, Impfen bringt Freiheit. „Krieg ist Frieden! Freiheit ist Sklaverei! Unwissenheit ist Stärke!“  Da sind wir bei George Orwell, meine Damen und Herren. Wie bei Orwell werden Begriffe völlig in ihrer Bedeu­tung umgekehrt, wie bei Orwell wollen uns ausgerechnet die Freiheitsräuber und Unter­drücker erklären, dass uns nur ihre Repressalien die Freiheit bringen, meine Damen und Herren. Grundrechte sind nicht verhandelbar. (Heiterkeit des Vizekanzlers Kogler. Zwi­schenruf der Abg. Gabriela Schwarz.) Grundrechte erimpft man sich nicht, sie sind unteilbar, unveräußerlich und nicht konditionierbar.

Sie teilen unsere Grundrechte, Sie machen sie zu zeitlich befristeten Privilegien. Das gilt für alle, die gesamte Bevölkerung ist davon betroffen. Die Privilegien bekommen zeitlich befristet jene, die ein vom Staat gewünschtes Verhalten setzen. (Zwischenruf bei den Grünen.) Meine Damen und Herren, da reden wir nicht mehr von einer Drohkulisse eines Sozialkreditsystems nach kommunistisch-chinesischem Vorbild. Wir haben das Sozial­kreditsystem in Österreich, das ist dank Ihrer Politik real, meine Damen und Herren.

Gleichzeit haben wir nach wie vor 2G in Kraft, wodurch unzählige unbescholtene Bürger aus dem öffentlichen Leben komplett ausgegrenzt werden. Wir haben nach wie vor die Ausgangsbeschränkungen in Kraft, von denen über eine Million Menschen betroffen sind. Sie wissen genau, Herr Gesundheitsminister, das widerspricht auch dem Grund­satz in Bezug auf die Situation in den Spitälern, das widerspricht dem eigenen Stufen­plan. Das ist verfassungswidrig, somit sind diese Ausgangsbeschränkungen auch illegal. Und jetzt kommt noch der Impfzwang. All das passiert auf Grundlage einer nur behaup­teten Gesundheitsgefährdung für die Allgemeinheit, meine Damen und Herren.

Sie sagen auch immer, die Durchimpfungsrate führt zur Entlastung des Gesundheits­systems. Ich mache Ihnen einen Vorschlag, ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Asylstopp – Jetzt!“

Wir wissen ja, dass alleine im Vorjahr 40 000 Asylanträge gestellt wurden. Die kommen her, zahlen keinen Cent ein, belasten auch das Gesundheitswesen und nehmen es in Anspruch.

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 230

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz des österreichischen Gesundheits­systems und der österreichischen Bürger sofort einen ,Asylstopp‘ umzusetzen, indem die Grenzen wirklich gesichert werden und keine Migranten mehr nach Österreich kom­men oder geschleppt werden können.“

*****

Meine Damen und Herren, das ist auch eine sinnvolle Aufgabe für die Polizei. Miss­brauchen Sie nicht die Polizei, hören Sie auf, diesen Keil zwischen Polizei und Bevöl­kerung zu treiben! Die Polizisten sind Bürger in Uniform, das sind Mütter, das sind Väter. Sie missbrauchen die Polizei für eine völlig tätigkeitsfremde Aufgabe: dass jeder Bürger von der Polizei perlustriert und nach dem Gesundheitsstatus abgeklopft werden muss. Das ist Unrecht, und das ist für die Gesellschaft völlig wertlos, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Das hat auch die Polizeigewerkschaft so gesehen.

Abschließend, meine Damen und Herren: Diejenigen Abgeordneten, die dieses Ermäch­tigungsgesetz für Herrn Mückstein unterstützen – der dann mit Ermächtigungen ständig die Impfintervalle und den Genesenenstatus ändern und herumfuhrwerken kann, wie wir gehört haben –, machen heute einen schweren Fehler. Sie unterstützen den Wortbruch der Regierung, die kategorisch ausgeschlossen hat, dass es eine Impfpflicht geben wird, und sie unterstützen die Ermächtigungen für Mückstein. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Sie könnten sich eigentlich auch ein Beispiel an unserem Nachbarn Tschechien nehmen, der die Impfpflicht mit der Begründung abgeschafft hat, dass die Gräben in der Bevöl­ke­rung nicht weiter vertieft werden. Sie machen genau das Gegenteil. Sie orientieren sich lieber an Tadschikistan und an Turkmenistan, an zwei islamistisch geprägten, autoritären Systemen. Sie machen einen schweren Fehler, meine Damen und Herren, den wir als Gesellschaft alle noch bitter bereuen werden. (Zwischenruf bei den Grünen. – Beifall bei der FPÖ.)

17.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Asylstopp - Jetzt!

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Ge­sund­heitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impf­pflicht gegen COVID-19 (COVID-19-lmpfpflichtgesetz - COVID-19-IG) (1312 d.B.) in der 139. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 20. Jänner 2022

Der Homepage des Sozialministeriums ist – in unzulässiger Vorwegnahme eines dafür nötigen Beschlusses des Parlaments – folgendes zu entnehmen:

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/lmpfpflicht/Allgemeine-Informationen.htm1

„Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesund­heits­system zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher wird in Öster­reich ab Anfang Februar eine allgemeine COVID-19-lmpfpflicht gelten.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 231

Die Bundesregierung beabsichtigt gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf, gegen die eigenen Staatsbürger und gegen sämtliche rechtmäßig in Österreich aufhältige Per­sonen mittels polizeilicher Kontrollen und Strafen vorzugehen.

Gleichzeitig unternimmt die Bundesregierung nichts gegen zigtausende illegale Migran­ten, welche nach Österreich kommen und sich hier illegal aufhalten. Es kommen täglich Migranten über unsere Grenze, trotz Assistenzeinsatz des Bundesheeres. Diese Per­sonen sind vielfach weder getestet noch geimpft. Aber dieses Problem wird nicht weiter thematisiert.

Im Jahr 2021 wurden fast 40.000 Asylanträge in Österreich gestellt. Kein einziger dieser Migranten hat bisher in das Gesundheitssystem eingezahlt. Die meisten davon werden wahrscheinlich auch nichts einzahlen. Abgeschoben wird nur ein kleiner Bruchteil, der Großteil ist gekommen, um zu bleiben – und dies wird von der Bundesregierung toleriert.

Zum Schutz des österreichischen Gesundheitssystems und der österreichischen Bürger ist es daher unbedingt erforderlich, endlich einen Asylstopp zu verhängen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz des österreichischen Gesundheits­systems und der österreichischen Bürger sofort einen ,Asylstopp‘ umzusetzen, indem die Grenzen wirklich gesichert werden und keine Migranten mehr nach Österreich kom­men oder geschleppt werden können.“

17.21.47*****


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Amesbauer, für die offensichtlich an einzelne Abgeordnete gerichtete Bezeichnung und Benennung „Freiheitsräuber“ und „Unterdrücker“ erteile ich Ihnen natürlich einen Ordnungsruf. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

*****

Ihr Entschließungsantrag ist aber ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Ver­hand­lung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


17.22.13

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich bin ein klarer Befürworter des Impfens, ich bin selbst dreimal geimpft, und ich glaube, damit gehöre ich zur großen Mehrheit in diesem Haus. Ich gehöre zur Minderheit derer, die heute nicht für die Impfpflicht stimmen wer­den, und ich möchte Ihnen darlegen, warum auch in unserem Klub bei allen Argumenten für die Impfpflicht auch Argumente gegen die Impfpflicht abgewogen worden sind.

Vor einem Jahr haben noch alle Parteien, und auch das Gesundheitsministerium, uni­sono versprochen, dass es keine Impfpflicht geben wird. Man muss sehr gut aufpassen, wenn man solche Versprechen bricht. Man darf sich nämlich nachher nicht wundern, wenn die Menschen das Vertrauen in die Politiker verlieren. Wir wissen eines sicher: Für


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 232

die Omikronwelle kommt die Impfpflicht zu spät, und für die Zeit danach wissen wir ganz vieles nicht. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Damit für die Zeit danach eine Impfpflicht verhältnismäßig ist, damit sich das überhaupt rechtlich ausgeht, müssen mehrere Annahmen zusammentreffen. Erste Annahme: Es muss eine weitere Coronavariante kommen, die aggressiver ist als die Omikronvariante, denn die Omikronvariante alleine bringt das Gesundheitssystem nicht zum Erliegen. Varianten werden bei Viren aber tendenziell eher milder als aggressiver.

Zweite Annahme: Sektionschefin Reich hat gesagt, das Virus führt zu einer Durch­seuchung. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das muss aber dann heißen, dass diese Durch­seuchung keinerlei Immunisierungswirkung bei der Bevölkerung hinterlässt und, wenn dann eine weitere Variante kommt, diese wie auf eine medizinisch naive Bevölkerung trifft, die keinen Grundschutz hat. Das anzunehmen ist wenig realistisch.

Eine weitere, dritte Annahme muss auch zutreffen: dass die Impfstoffe, die wir heute haben und verwenden und im Februar, März, April verimpfen, dann auch für zukünftige Varianten überhaupt greifen. Das ist ungewiss. Weil das alles ungewiss ist – dass man mit diesem Gesetz eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern kann –, han­delt es sich um einen Grundrechtseingriff auf Vorrat. Es ist für mich überschießend, jetzt schon in Grundrechte einzugreifen, für einen Fall, von dem man noch gar nicht weiß, ob er eintritt.

Vor allem aber, und da sind wir jetzt wieder bei einem Punkt, der außer Streit steht, kann die österreichische Bürokratie das gar nicht umsetzen. Es ist nicht nur so, dass die Polizei sagt: Wir wollen das nicht machen!, und die Polizeigewerkschaft sagt: Wir können das nicht! – Die Polizeikontrollen führen über die Hintertür auch zu einer Ausweispflicht im Alltag, die wir bisher in Österreich nicht gekannt haben.

Die Strafverfügungen, die die Bezirkshauptmannschaften versenden werden, werden mit Zehntausenden Einsprüchen wieder zurückkommen und reguläre Strafverfahren zur Folge haben. Die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate sagen: Wir können das nicht bewältigen. – Auch die Richter der Landesverwaltungsgerichte sagen: Wir können das alles nicht bewältigen, wir brauchen 50 Prozent mehr Verwaltungsrichter, um diese Flut an erwartbaren Beschwerden zu schaffen. – Wie wollen Sie eine Impfpflicht auf den Boden bekommen, wenn die Behörden es nicht schaffen?

Dann sind in diesem Gesetz in 20 Paragrafen sieben Verordnungsermächtigungen vor­ge­sehen, fünf davon für den Gesundheitsminister. Ich glaube, zur Qualität von Verord­nungen aus dem Gesundheitsministerium muss ich nichts sagen. Wir haben in den letzten zwei Jahren davon reichlich erlebt, das kann ich nicht weiter unterstützen.

Man fragt sich auch, wozu Sie all die Experten haben, Sie hören denen nämlich nicht zu. (Abg. Deimek: Was sagt da Rendi-Wagner dazu?) Prof. Kollaritsch, einer der Ober­einsperrer und Lockdowner in dieser Republik, hat gesagt: Verschieben Sie die Impf­pflicht unter den Auspizien, die wir jetzt haben! – Prof. Nowotny, auch nicht gerade einer, der für Lockerungen eintritt, hat gestern in der „ZIB 2“ auf die Frage, ob nach Omikron Corona dann eigentlich wie eine Grippe ist, gesagt: Absolut. – Sie führen also eine Impfpflicht für eine Erkrankung ein, von der Prof. Nowotny sagt, dass sie nachher wie eine Grippe ist.

Prof. Gartlehner, auch immer sehr regierungsseitig unterwegs, hat gesagt, man sollte angesichts der Omikronvariante die Impfpflicht noch einmal überdenken. Und jetzt kommt eine ganz spannende Person, der die FPÖ vorwirft, sie habe ein großes Ge­schäftsinteresse: der Chef von Pfizer, Albert Bourla. Was hat er im französischen Fern­sehen gesagt? (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Die Omikronwelle ist die letzte Welle, die solche Einschränkungen notwendig macht, das wird nachher nicht mehr notwendig


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sein. – Aha, der Pfizer-Chef wird ja nicht gegen das eigene Geschäft reden – wenn es gefährlich wäre, dann würde er das schon sagen –, aber selbst der sagt: So, wie es bisher war, wird es nicht mehr sein. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Was machen Sie? – Sie führen jetzt nicht nur eine Impfpflicht ein, sondern am selben Tag eine Impflotterie. Sie schütten also jetzt 1 Milliarde Euro an Leute aus, die sich an ein Gesetz halten! Jetzt bekommt man in Österreich schon Geld, wenn man sich an ein Gesetz hält. Also wie verrückt ist es geworden? (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Sie können auch Geld an die ausschütten, die bei einer Ampel bei Rot stehen bleiben. Die halten sich auch an das Gesetz.

Ich bin sehr für das Impfen, ich bin dreimal geimpft. Die Impfungen helfen uns, sie schützen die Spitalskapazitäten, die Intensivbettenkapazitäten vor einer Überlastung, aber eine Impfpflicht hilft nicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.) Sie spaltet die Gesellschaft, sie greift unnötig in Grundrechte ein. Alle Politiker haben versprochen: Diese Impfpflicht kommt nicht. – Jetzt kommt sie doch, und Sie verspielen das Vertrauen der Menschen in die Politik. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Brandstätter. – Zwi­schenruf des Abg. Leichtfried.)

17.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Michel Reimon. – Bitte. (Abg. Deimek – in Richtung SPÖ –: Loacker ist wesentlich besser als Rendi-Wagner!)


17.27.59

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Regierungs­mit­glieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die beiden Reden der Kritiker Amesbauer und Loacker so hintereinander hört, dann muss man sagen: Einer der beiden ist schon gescheiter als Herr Amesbauer, das ist ganz klar. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von Grünen, SPÖ und NEOS. – Abg. Schrangl: Schauen wir uns an, wie gescheit du bist!)

Ein Thema ist bisher wenig zur Sprache gekommen, und das ist Long Covid, ein Problem und eine Krankheit, die mit Corona einhergeht und die uns noch sehr lange beschäftigen wird. Wir haben in Österreich derzeit über 100 000 Fälle. Es ist schwer, eine genaue Zahl zu nennen, weil die Symptome dieser Krankheit – es ist keine eigenständige Krank­heit, da es eine Folge von Corona ist – so unterschiedlich sind. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Es gibt Leute, die so schwere Muskelkrämpfe haben, dass sie nicht gehen können und an den Rollstuhl gefesselt sind. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Es gibt Menschen, deren Lunge so kaputt ist, dass sie überhaupt keine Luft mehr bekommen und sich des­wegen nicht bewegen können. Es gibt Menschen mit neurologischen Problemen, Kon­zentrationsproblemen, Anfällen aller Art. Es gibt Menschen mit schweren Erschöpfungs­erscheinungen – zu denen gehöre auch ich. Ich habe seit vermutlich 13 Monaten dieses Problem. Ich kann an einem Tag wie heute hier halbwegs vernünftig arbeiten und Ihnen folgen. Es gibt Tage, an denen ich kaum aus dem Bett komme, und Tage, an denen ich nach einer halben Stunde Arbeit schlicht und einfach abbrechen muss und nicht mehr kann.

Das haben, und ich bin einer der milderen Fälle, derzeit 100 000 Menschen. 10 bis 15 Prozent der Coronafälle entwickeln Long Covid. Wenn in Österreich zwei Millionen Menschen ungeimpft sind und jemand fordert, dass man diese Menschen einfach so in diese Krankheit laufen lässt, dann fordert man 200 000 bis 300 000 Long-Covid-Fälle, 200 000 bis 300 000 Menschen, die vielleicht bis zu einem Jahr arbeitsunfähig sind, krank sind, ins Krankenhaus müssen. Mich interessieren in Wahrheit all die Kosten, die


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da ständig aufgerechnet werden, am wenigsten; aber das kann sich das System nicht leisten. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Die Forschung ist noch im Gang. Man weiß noch nicht einmal, wie lange es dauern wird und wie viel davon chronisch wird. In den Studien ist aber sehr deutlich, dass man mit einem schweren Verlauf von Corona ein wesentlich größeres Risiko hat, Long Covid oder schweres Long Covid zu entwickeln. 75 Prozent der Fälle von schwerem Long Covid hatten auch schwere Coronasymptome. Deswegen ist die Impfung so wichtig, schon alleine um das abzumildern, für das nächste, das übernächste Jahr oder wie lange das auch immer dauert. Deswegen brauchen wir (Abg. Stefan: Den Herbert Kickl oder was?) es, dass die Hunderttausenden Fälle von Corona, die trotz allem kommen werden, mild verlaufen.

Weil ich immer wieder höre, vorhin wieder: Die zweite Impfung bringt auch keine sterile Immunität, man kann die Krankheit trotzdem entwickeln. – Ja, das stimmt schon, man kann sie trotzdem entwickeln – aber wissen Sie, wenn Sie einen Motorradunfall haben, können Sie sich den Kopf aufschlagen und daran sterben. Deswegen gibt es eine Helmpflicht. Sie können mit einem Helm einen Unfall haben und sich trotzdem das Knie verletzen (Abg. Deimek: Nicht jeder dumme Vergleich passt!), das stimmt, aber zu sagen, dass der Helm nichts nutzt, wenn man sich das Knie verletzen kann, ist nicht unbedingt das allergescheiteste Argument, oder? (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS. – Abg. Stefan: Beeinträchtigt der Helm die körperliche Integrität?)

Deswegen würde ich alle Leute, die jetzt zuschauen und sich das vielleicht überlegen, ersuchen, sich impfen zu lassen. Es wird helfen.

Wissen Sie, was jetzt an all den Argumenten, die ich dagegen gehört habe – Frei­heits­beraubung und sonst etwas –, so bizarr ist? Wissen Sie, wer 1985, 1986 die Helmpflicht in Österreich eingeführt hat? – Die rot-blaue Regierung; mit der FPÖ. Bei der Helmpflicht geht es nicht um Schutz vor Ansteckung. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Sie haben den Menschen, die Motorrad fahren und dabei die Haare wehen lassen wollten, die gesagt haben: Das ist doch meine Freiheit!, die Freiheit genommen. Um sie zu schützen und ihre Gesundheit zu schützen, haben Sie eine Pflicht eingeführt und die Rechte dieser Menschen beschnitten. (Abg. Stefan: Toller Vergleich! Super Vergleich!) Das haben Sie gemacht. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Es ist auch vollkommen normal, dass der Staat Menschen schützt, eine Pflicht einführt, um Menschen zu schützen. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Das ist überhaupt keine Freiheitsberaubung und überhaupt kein diktatorischer Akt. Sie machen das sogar mit Menschen, die andere nicht gefährden, und wir machen das mit Menschen, die ein Virus verbreiten können. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS. – Ruf: Sehr gute Rede!)

17.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Verena Nussbaum zu Wort. – Bitte.


17.33.01

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Die Zahl der Neuinfektionen steigt derzeit auf­grund der Omikronwelle wieder rasant an. Wir kennen dieses Szenario ja inzwischen schon, wenn auch nicht in diesem Ausmaß. Wir sind in den vergangenen zwei Jahren von einer Welle in die nächste und von einem Lockdown in den nächsten gestolpert. Die Bundesregierung hat immer sehr kurzfristig Maßnahmen gesetzt, um ein Zusammen­brechen unserer Gesundheitsversorgung zu verhindern. Der Lockdown war fast immer der einzige Ausweg, um den Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen.


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Ich habe von diesem Rednerpult aus immer wieder kritisiert, dass die Bundesregierung im Pandemiemanagement ohne Ziel handelt und nur kurzfristig Maßnahmen setzt, die oft täglich overrult wurden. Fazit: Diese Bundesregierung hat im Pandemiemanagement eindeutig versagt. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Versagen sehen wir derzeit sogar schon bei den Testungen, bei den PCR-Tests in den Bundesländern – ich sage immer: mit Ausnahme von Wien, hier funktioniert es – und auch bei den Schultestungen seit fast zwei Wochen (Abg. Michael Hammer: Funk­tioniert im Burgenland auch nicht!): Da gibt es nichts mehr. Diese Teststrukturen brechen fast zusammen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Also da sieht man wieder: Es geht um ein dauerndes Versagen, und das steigert sich immer mehr. Auch dass die Bundesregierung die Pandemie bereits zwei Mal für beendet erklärt hat, hat dazu geführt, dass die österreichische Bevölkerung kein Vertrauen mehr hat.

Was war die Konsequenz daraus? – Es haben sich zu wenige Menschen impfen lassen. Die Durchimpfungsrate ist weiterhin viel zu niedrig, auch die Rate derer, die sich haben boostern lassen. Wir wissen in der Zwischenzeit: Das reicht einfach nicht mehr, um diese Pandemie zu beenden und wieder unser normales Leben führen zu können.

Wir haben heute die Möglichkeit, als letztes Mittel eine Impfpflicht zu beschließen, um wieder zu einem normalen Leben zurückkehren zu können. Wir übernehmen dabei Ver­ant­wortung, denn wir sagen, wir brauchen eine breite Immunisierung der Bevölkerung, um die vulnerablen Gruppen in unserer Gesellschaft zu schützen und um weitere Tote, sei es aufgrund einer Covid-Erkrankung, sei es aufgrund von nicht rechtzeitiger medi­zinischer Versorgung, zu verhindern. Wir als SPÖ treten so wie immer für ein solida­risches und gerechtes Gesundheitssystem ein, in dem für alle Menschen der Zugang zu guter Versorgung gewährleistet wird. (Beifall bei der SPÖ.) Aus derzeitiger Sicht wird es uns nur durch die Impfung gelingen, diese notwendige Infrastruktur in Österreich weiter aufrechtzuerhalten und erneute Lockdowns zu verhindern.

Wir beschließen heute aber auch den Vollzug dieses Gesetzes. Wir beschließen heute auch Strafen, die bei Verweigerung der Impfpflicht ausgesprochen werden. Um diese Strafverfahren ordnungsgemäß durchführen zu können, ist es notwendig, dass per­sonelle und finanzielle Ressourcen vor allem bei Ländern, Gemeinden und den Ver­waltungsgerichten vorhanden sind, damit ein reibungsloser Ablauf der Strafverfügungs­verfahren gewährleistet wird. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Mag.a Michaela Steinacker, Ralph Schallmeiner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Vollzug des Impfpflichtgesetzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ländern und Gemeinden sowie den Ver­wal­tungsgerichten in jeder Phase der Umsetzung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes, insbesondere aber für die Phase der automationsunterstützten Ermittlung der Daten und ebensolcher Ausfolgung der Impfstrafverfügungen, ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um den zu erwartenden Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes bewältigen und insbesondere die notwendigen Per­sonalressourcen sicherstellen zu können.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Grebien.)

17.37


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 236

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Mag.a Michaela Steinacker, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vollzug des Impfpflichtgesetzes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.)

Die Vollziehung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes wird bei den betroffenen Behörden jedenfalls in der Phase der automatisierten Zustellung der Impfstrafverfügungen zu einem Mehraufwand führen, der mit dem derzeitigen Personalstand und der derzeitigen Organisationsstruktur vermutlich nicht zu bewältigen sein wird.

Es muss daher sichergestellt werden, dass den Ländern, Gemeinden und Verwal­tungs­gerichten in jeder Phase der Umsetzung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen und dass diese bei be­sonderer Mehrbelastung vom Bund abgegolten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ländern und Gemeinden sowie den Ver­waltungsgerichten in jeder Phase der Umsetzung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes, insbesondere aber für die Phase der automationsunterstützten Ermittlung der Daten und ebensolcher Ausfolgung der Impfstrafverfügungen, ausreichend Ressourcen zur Ver­fügung zu stellen, um den zu erwartenden Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes bewältigen und insbesondere die notwendigen Personal­ressourcen sicherstellen zu können.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Helmut Brandstätter. – Bitte.


17.37.31

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Von Wissenschaftsfeindlichkeit war heute schon die Rede. (Der Redner hält das Buch „Projekt Lightspeed“ von Joe Miller mit Özlem Türeci und Uğur Şahin in die Höhe.) Deswegen möchte ich mit diesem Buch beginnen, das Sie wirklich dringend lesen sollten. Özlem Türeci und Uğur Şahin, die beiden sind das Forscher­ehepaar, das für Biontech mit tätig war, diesen MRNA-Impfstoff zu erfinden. Sie waren nicht die Einzigen, andere haben auch dafür geforscht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 237

Wenn Sie das lesen, bekommen Sie viel mehr Sicherheit als durch das, was man von der FPÖ gehört hat. Die arbeiten seit 30 Jahren daran. Sie wissen ganz genau, was sie tun. Noch wichtiger ist: Sie arbeiten gleichzeitig an der Heilung von Krebs, möglicher­weise auch einer Impfung dagegen. Was diese beiden Menschen und viele andere getan haben und weiter tun, ist, unser Leben zu verbessern, das Leben unserer Kinder zu verbessern; weil es Wissenschaft gibt, weil die so gescheit sind, weil die so gut sind (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen) und weil dieser Bursche, der aus der Türkei zu seinem Vater zum Ford-Werk nach Köln gekommen ist, heute so brillant ist und eine Frau gefunden hat, die genauso brillant ist.

Viele andere Wissenschafterinnen und Wissenschafter auf der Welt tun das auch. Ich bin ihnen so dankbar, genauso wie ich den Männern und Frauen in den Spitälern dank­bar bin, die wirklich Unmenschliches geleistet haben (Abg. Matznetter: Übermensch­liches!) – Übermenschliches geleistet haben! Da sind wir uns einig.

Nächster Punkt: Wenn Sie das lesen, wissen Sie: Das ist keine Gentherapie. Bitte hören Sie auf damit! Da werden keine Gene verändert. Ich weiß, das ist ein lustiger Witz, dass man dann sagt: Seien Sie froh, wenn Ihre Gene verändert werden! – Nein, es ist keine Gentherapie. Es ist etwas anderes, und es funktioniert.

Jetzt bin ich beim nächsten Punkt: Ja, viele von uns tun sich schwer damit, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich habe sehr viel darüber gelesen, zuletzt auch ein Inter­view mit dem schon angesprochenen Dr. Fauci, Herr Kollege Kickl! Der hat im „Spiegel“-Interview diese Woche über immungeschwächte Menschen gesagt: „Wir müssen [...] unbedingt dafür sorgen, dass immungeschwächte Menschen geimpft wer­den; und wir müssen ihnen Antikörper geben, um sie vor einer Ansteckung zu schützen.“

Das ist der nächste Punkt, und der bewegt mich so sehr: Wir werden aus dieser Pan­demie nur herauskommen, wenn wir das gemeinsam, solidarisch als Gesellschaft tun. Das heißt, dass sich die Menschen impfen lassen müssen, oder es werden sehr viele krank.

Lieber Michel Reimon, ich habe dir zugehört, und es bewegt mich natürlich auch, und ich höre diese Geschichte, dass sie unter Long Covid leiden, auch von anderen – mit allem Respekt: auch von jüngeren Menschen. Ich möchte das niemandem wünschen, ganz im Gegenteil. Ich will nicht, dass das noch mehr Menschen bekommen.

Ich habe, wie Sie alle, viele Mails bekommen, von vielen Menschen. Da sind welche dabei, mit denen ich mich schwer identifizieren kann, aber da waren auch ängstliche Menschen dabei. Und der nächste Punkt ist: Machen wir den Menschen nicht noch mehr Angst, bitte schön, sondern geben wir ihnen die Sicherheit, dass wir mit der Wissen­schaft und mit der Betreuung in den Spitälern versuchen werden, aus dieser Pandemie herauszukommen – und ganz sicher nicht, indem wir den Leuten noch mehr Angst machen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Allerdings schreiben viele Menschen, dass sie auf diesen Totimpfstoff warten. Ich bin kein Wissenschaftler, ich kann es nicht beurteilen, aber ich bitte Sie, Herr Bundes­minister: Wenn es so ist, dass auch dieser Totimpfstoff von diesen beiden Unternehmen wirkt, dann bitte soll das schon auch berücksichtigt werden. Sie haben in der Verordnung die Möglichkeit dazu, und dafür möchte ich auch noch massiv eintreten (Zwischenruf des Abg. Matznetter), denn es warten sehr viele Leute darauf.

In meiner Fraktion sind wir mehrheitlich für die Impfpflicht. Dabei muss ich dazusagen, dass ich mir auch schwergetan habe, weil so viel versäumt wurde. Als die Impfung endlich da war, habe ich Gespräche geführt und gefragt: Können wir das nicht gemein­sam populär machen? – Da hat die Regierung kein Interesse daran gehabt. Damals


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wurden offenbar noch sehr bewusst die einen gegen die anderen ausgespielt. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich da etwas geändert hat, und bin sehr froh darüber.

Jetzt bin ich bei Kollegen Loacker: Wir haben das intern heftig diskutiert, und ich bin sehr dankbar für all diese Diskussionen, auch unserer Klubobfrau. Da hast du gesagt, viele Menschen verlieren jetzt vielleicht das Vertrauen in die Politik. Die Art und Weise, wie wir das intern diskutiert haben, dass wir dazu stehen, dass es da und dort auch unter­schiedliche Meinungen gibt, und dass ich doch hoffe, dass wir das solidarisch bewäl­tigen, das kann das Vertrauen in die Politik wieder bestärken.

Wenn wir auch unsere Zweifel offen zugeben, wenn wir offen zugeben – auch Sie, liebe Regierung –, dass Fehler gemacht wurden, dann kann aus dieser schrecklichen Krise vielleicht sogar noch etwas Gutes entstehen. Das würde ich mir wünschen.

Ein letzter Appell an die sogenannten Impfgegner: Bitte hören Sie auf, vor Kranken­anstalten oder auch vor Kindergärten zu demonstrieren! Es ist ungeheuerlich! (Beifall bei NEOS, ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Lassen wir doch die Menschen in Ruhe und versuchen wir, gemeinsam aus dieser schwierigen Situation herauszukommen, für ein gemeinsames, solidarisches Österreich! – Danke schön.

17.42


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Pia Philippa Strache zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


17.42.57

Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Welcher Weg aus dieser Krise ist eigentlich der richtige? Diese Frage beschäftigt uns alle hier in diesem Raum schon sehr lange Zeit. Die heutige Sitzung ist eigentlich nur noch eine formale Sache, die Entscheidung ist im Grunde längst getroffen.

Viele Menschen sind von der Coronasituation zermürbt, sind nervlich am Ende, haben wirtschaftlich viel, wenn nicht sogar alles verloren. Die überwiegende Mehrheit der Men­schen in diesem Land hat bereitwillig jede Maßnahme mitgetragen, um endlich aus dieser Krise zu kommen. So viele Menschen sind in dieser Krise an ihre Grenze gegan­gen und viele auch darüber hinaus, um diese Krise zu meistern, um diese Krise ge­meinsam wieder in den Griff zu kriegen. Viele von ihnen haben vielleicht das Vertrauen in die Politik und vor allem in die politischen Akteure gänzlich verloren, aber dennoch alle Maßnahmen mitgetragen, um angesichts der Krise gegensteuern zu können.

Was ist jetzt aus über zwei Jahren Pandemie geblieben? – Im Grunde relativ wenig. Das Vertrauen ist weg, die Ängste überwiegen auf beiden Seiten, und Corona stellt beinahe im Monatstakt die Weichen im Grunde neu. Daher ist auch die Frage zu stellen: Ist diese Impfpflicht zum derzeitigen Zeitpunkt eine überschießende Maßnahme oder ist sie gerechtfertigt? Ist es zielführend, eine Million Menschen tatsächlich auf diese Art und Weise zu einer Impfung zu drängen?

Der Begriff Menschenwürde ist heute schon oft gefallen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist eigentlich ein Satz mit ganz viel Tragweite. Der Schutz der Grundrechte ist unantastbar. Jetzt hat man dennoch diese rote Linie überschritten, hat sich da drübergewagt. Das muss eigentlich wirklich jedem Demokraten, nicht nur hier in diesem Haus, sondern grundsätzlich, schon ein ungutes Gefühl in die Magengegend zaubern.

Hätten wir nicht die letzten Wochen und vor allem den Sommer dazu nützen können, die Bevölkerung von ihren Ängsten zu befreien? Hätten wir den Menschen nicht erklären können, dass die Impfung der effektivste Weg aus dieser Krise ist, dass die Impfung, die Immunisierung ein ganz wichtiger Schlüssel aus dieser Krise ist, dass die Impfung eben


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wie angekündigt der versprochene Gamechanger sein wird? Hat man dafür wirklich alles gegeben? – Nein, hat man nicht!

Die Popularisierung der FSME-Impfung ist ein Erfolgsmodell aus Österreich. Damals hat man es genauso gemacht. Da sind die Expertinnen und Experten in die Gemeinden gezogen und haben Aufklärungsarbeit geleistet. Ich bin mir ganz sicher, dass wir viele Ärztinnen und Ärzte gefunden hätten, die bereit gewesen wären, diese Aufklärungsarbeit zu leisten, um diesen Ängsten und populistischen Ideen gar nicht erst den Spielraum zu geben.

Just zum jetzigen Zeitpunkt eine Impfpflicht einzuführen halte ich für fatal, weil den Menschen wieder suggeriert wird, dass damit ein Ende der Pandemie geschaffen wird, obwohl wir alle nicht sagen können, wie die Situation rund um Corona im Herbst sein wird.

Der Schritt der Regierungsparteien, durch eine Pflicht die Kontrolle über die Lage zu bekommen, offenbart vor allem eines: einen Kontrollverlust, den es gegeben hat; Ver­säumnisse in der Kommunikation, Versäumnisse, wenn es um den Kontakt mit der Bevölkerung geht, wenn es darum geht, die Aufklärungsarbeit wirklich zu leben und nicht schleifen zu lassen.

Spaltung ist noch einmal ein ganz anderes Thema, über das man ganz dringend sprechen müsste.

Man lässt zum momentanen Zeitpunkt auch einen weiteren Gamechanger außer Acht, nämlich Omikron. Zahlreiche Experten sagen jetzt schon, dass Omikron die Weichen neu stellt. Auch das hat man nicht reinevaluiert.

Ist eine Pflicht nicht im Grunde der letzte Schritt, den eine Demokratie gehen kann? Was bleibt uns denn dann noch als Druckmittel übrig? – Im Grunde bleibt uns dann wirklich nur noch der Zwang übrig.

Ich hätte mir einen Weg gewünscht, bei dem es möglich gewesen wäre, jedem Men­schen in diesem Land die Angst vor der Impfung zu nehmen, den Menschen auch die Möglichkeit zu geben, auf einen Totimpfstoff zurückzugreifen. Immerhin wären 40 Pro­zent der nicht geimpften Bevölkerung bereit gewesen, sich mit einem Totimpfstoff impfen zu lassen. Aber nein, man evaluiert nicht weiter, man schickt wieder einmal ein Gesetz los, das rechtlich auf sehr wackeligen Beinen steht und das, denke ich, sobald es beim Verfassungsgerichtshof landet, gekippt wird, weil es eben Fragezeichen gibt.

Ich bin absolut für die Impfung, weil ich der festen Überzeugung bin, dass dadurch nicht nur ein Schutz gegen Viren entsteht, sondern dass man dadurch die Symptome bei Erkrankten deutlich mildern und eben auch den nicht geimpften Teil der Bevölkerung bestmöglich schützen kann. Ich bin aber auch der festen Überzeugung, dass das, was in dieser Krise bereits an Schaden angerichtet wurde, nicht mit einem fehlerhaften Gesetz zur Impfpflicht repariert werden sollte, sondern dass wir alles tun sollten, um uns möglichst wieder einander anzunähern.

Ein guter Weg wäre eine erneute Evaluierung gewesen. Ein guter Weg wäre gewesen, eventuell ähnlich wie beim Klimarat einen Impfrat einzuführen, in dem es gelingen würde, Skeptiker und Befürworter an einen Tisch zu bekommen. Auch ein späterer Start im April wäre im Hinblick auf den Herbst noch machbar gewesen, und das wäre auch ein guter Schritt gewesen, den Frieden in diesem Land zu erhalten.

Ich möchte mich dennoch solidarisch erklären mit allen Menschen, die diese Maß­nah­men mittragen und auch in der Hoffnung auf Besserung diese Maßnahmen mittragen. Ich möchte mich auch bei der Exekutive, bei allen Menschen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und jetzt mit einer erheblichen Mehrarbeit konfrontiert sind, bedanken.


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Ich verlasse mich aber auch auf den VfGH beziehungsweise darauf, dass diese Impf­pflicht so nicht halten wird und damit weg ist. Weg ist jetzt aber, glaube ich, leider auch das Vertrauen in der Bevölkerung, und das zerstört leider auch Ihre Parabel.

Ich weiß nicht, ob ich der einzige Demokrat in diesem Raum bin, der den Bezug zur Bevölkerung nicht verlieren möchte, der Menschen mit ihren Ängsten nicht derart allein lassen und ausgrenzen möchte. Ich möchte nicht, dass sich die Spaltung in der Gesell­schaft weiter fortsetzt, sondern ich möchte, dass es uns gelingt, auf politischer Ebene und vor allem aus diesem Hohen Haus heraus politisch wieder Brücken zu bauen und keinen Spielraum für Populisten zu lassen.

Politik lebt von dem Herzen, mit dem man Politik macht, wobei am Ende immer die Bevölkerung der Gewinner sein muss. Das muss auch in einer Pandemie der Fall sein. Da darf es niemandem gelingen, mit den Ängsten der Menschen zu spielen.

17.49


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dietmar Keck zu Wort. – Bitte.


17.49.42

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich ende, womit der Erstredner begonnen hat. Herbert Kickl hat sich hergestellt, und sein erster Satz war, er ist „entsetzt“, er ist „fassungslos“, er ist „erschüttert“ und er ist erzürnt.

Auch ich, meine Damen und Herren, bin entsetzt: Ich bin entsetzt, wenn Coronaleugner vor Kindergärten und Horten auftreten und vor vier-, fünfjährigen Kindern in ihre Mega­fone schreien: Masken hinunter! Eure Eltern töten euch mit dieser Spritze! – Meine Damen und Herren, da bin ich entsetzt, wenn wir so eine Situation hier bei uns in Öster­reich haben! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich bin fassungslos, wenn hier in Österreich Kampagnen betrieben werden, wenn die Mitglieder des Gesundheitsausschusses Tausende E-Mails bekommen – denn das waren Kampagnen, die bewusst gestartet wurden – und wir in diesen Mails mit dem Tode bedroht werden, wenn in diesen E-Mails gesagt wird: Nürnberger Tribunal 2.0, vor das werdet ihr gestellt!

Meine Damen und Herren, das ist eine Situation, die nur entstanden ist, weil ein Herr Kickl bei seinen Demonstrationen von einer „Falottenregierung“ spricht und sagt, wir in diesem Parlament seien Falotten; dann trauen sich die alle aufzustehen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Herr Kickl, nehmen Sie sich zurück mit Ihren Aussagen! Ich sage es Ihnen nur, denn das, was Sie angerichtet haben, wird sehr, sehr schwer wieder zu reparieren sein!

Wenn diese Menschen dann schreiben, wir hätten uns nicht erkundigt, wir hätten keine Ahnung von der ganzen Situation, dann muss ich sagen: Es werden mir in diesen E-Mails immer nur dieselben fünf Experten genannt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich habe mich mit vielen Experten unterhalten, wir haben diskutiert, wir haben uns die Situation angeschaut, und ich werde heute nach bestem Wissen und Gewissen abstim­men. Ich werde mit Ja zur Impfpflicht stimmen, weil ich zutiefst überzeugt bin, dass das der richtige Weg für uns in Österreich ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischen­ruf des Abg. Kickl.)

Erschüttert, meine Damen und Herren – ich bin auch massivst erschüttert! Ich komme mit vielen Leuten zusammen, die die Härtesten der Harten sind, die sagen: Nur 10 Prozent der Harten kommen durch, und wenn du im Winter kein kurzärmliges Leiberl


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anhast, bist du eh schwach. (Abg. Deimek: Du solltest vielleicht woanders hingehen!) – Mit genau so einem Menschen habe ich mich intensiv unterhalten, er hat die Impfung verweigert. Er hat dann Covid bekommen, er ist drei Wochen lang auf der Intensivstation gelegen, dann ist er gestorben. Ich habe den Nachruf bei seinem Begräbnis halten müssen, meine Damen und Herren, da war links von mir der Sarg, und vor mir sind seine Frau und seine drei Kinder gesessen. Sie haben geweint und immer nur gesagt: Warum? Warum? – Am liebsten hätte ich gesagt: Weil er sich nicht hat spritzen lassen, denn hätte er die Impfung gekriegt, würde er noch leben! (Abg. Kassegger: ... Blödsinn!)

Weil aber diese Fakenews in den sozialen Medien herumgeistern, weil es heißt, Ent­wurmungsmittel für Pferde helfe und viel Vitamin C helfe auch, gehe ich davon aus, dass er das geglaubt hat. Ich gehe davon aus, dass er auf diese Scharlatanerien herein­gefallen ist, und das ist der Grund dafür, dass er gestorben ist.

Es gibt noch einen zweiten Fall, meine Damen und Herren, jemanden, der erst vor Kur­zem bei mir gewesen ist. Er hat geweint, als er da war, und er hat gesagt, er weiß nicht, ob er sich in seinem Job halten kann. Long Covid ist heute schon angesprochen worden: Er kann keine zwei, drei Schritte mehr gehen und hat Angst um seinen Job. Wir haben ihm zugesichert, dass er seinen Job behalten wird, denn wir werden schauen, dass er ihn nicht verliert.

Das sind aber genau die Auswüchse, die durch diese Hasstiraden entstehen, die in den unsozialen Medien entstehen – denn soziale Medien kann man dazu nicht mehr sagen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich bin erzürnt, meine Damen und Herren, sehr erzürnt, wenn noch weiter Öl ins Feuer gegossen wird, wenn weiterhin versucht wird, eine Spaltung in der Bevölkerung herbei­zuführen. Ich kann nur sagen: Wehren wir den Anfängen! Wehren wir den Anfängen! So etwas hat es in den Dreißigerjahren des vorigen Jahrhunderts schon gegeben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Jetzt haben wir wieder ...! – Ruf bei der FPÖ: ... des Nationalsozialismus!)

Ich möchte zu diesem Thema jetzt folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impf­an­reize“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen als positive Impfanreize auszuarbeiten und spätestens bis Ende Februar dem Nationalrat zur weiteren Behandlung vorzulegen:

1. Impfgutscheinlotterie

Die Bundesregierung soll an den ORF herantreten und ersuchen, eine Impfgut­schein­lotterie mit wiederholten Lostagen – möglichst in Kooperation mit anderen Medien­part­nern – zu organisieren. Jede in Österreich im elektronischen Impfregister eingetragene Person kann pro Teilimpfung an einer Impflotterie teilnehmen (opt-in). Jede 10. Teil­impfung gewinnt (Gewinnquote 10%). Der Gewinn soll einheitlich ein Gutschein im Wert von 500 Euro – einlösbar im Handel, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Kultur- und Dienstleistungsbereich – sein. Innerhalb der europa- und verfassungs­recht­lichen Grenzen soll darauf hingewirkt werden, dass die Gutscheine tunlichst nur bei der heimischen Wirtschaft einlösbar sind, also bei solchen Unternehmen, die ihren Sitz in


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Österreich haben und in Österreich Gewinnsteuern entrichten. Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, dass die Gutscheine auch bei regionalen Klein- und Mittel-Unternehmen einlösbar sind.

Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Gewinne erfolgt mit Beginn 15. März fortlaufend.

2. Kommunale Impfkampagne

75 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes den Gemeinden entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit einer kommunalen Impfkampagne ersetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist tunlichst auf einen Maßnahmenmix hinzuwirken.

3. Kommunale Impfprämie

Die Gemeinden erhalten im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes eine kommunale Impfprämie entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Investitionen in der Ge­meinde bei Erreichen einer Durchimpfungsrate (Anteil der Bevölkerung über 5 Jahren mit aktivem Impfzertifikat). Der Basisbetrag in der Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro soll beim erstmaligen Erreichen von 80%, beim erstmaligen Erreichen von 85% im Rah­men einer Zweitausschüttung in Höhe des doppelten Basisbetrags, beim erst­maligen Erreichen von 90% im Rahmen einer Drittausschüttung in Höhe des vierfachen Basis­betrags ausgeschüttet werden.

Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist mit Ende Dezember 2022 begrenzt.

Die Auszahlung der oben genannten Maßnahmen erfolgt aus den Untergliederungen 44 Finanzausgleich und 45 Bundesvermögen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

17.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.)

Begleitend zum Impfpflichtgesetz sollen positive Anreize in Form einer Impfgutschein­lotterie geschaffen werden, um die Bevölkerung zur Impfung zu motivieren. Auch bereits Geimpfte sollen selbstverständlich teilnehmen und gewinnen können.

Darüber hinaus soll den Gemeinden in der Impfkampagne eine stärkere Rolle als in der Vergangenheit zukommen. Der Bund unterstützt die Gemeinden dabei finanziell.

Um einen besonderen Anreiz für hohe regionale Impfquoten zu schaffen, soll eine Bonuszahlung für Investitionen in den Gemeinden abhängig von der Erreichung hoher Impfquoten erfolgen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 243

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen als positive Impfanreize auszuarbeiten und spätestens bis Ende Februar dem Nationalrat zur weiteren Behand­lung vorzulegen:

1.          Impfgutscheinlotterie

Die Bundesregierung soll an den ORF herantreten und ersuchen, eine Impfgutschein­lotterie mit wiederholten Lostagen – möglichst in Kooperation mit anderen Medien­part­nern – zu organisieren. Jede in Österreich im elektronischen Impfregister eingetragene Person kann pro Teilimpfung an einer Impflotterie teilnehmen (opt-in). Jede 10. Teil­impfung gewinnt (Gewinnquote 10%). Der Gewinn soll einheitlich ein Gutschein im Wert von 500 Euro – einlösbar im Handel, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Kultur- und Dienstleistungsbereich – sein. Innerhalb der europa- und verfassungs­recht­lichen Grenzen soll darauf hingewirkt werden, dass die Gutscheine tunlichst nur bei der heimischen Wirtschaft einlösbar sind, also bei solchen Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und in Österreich Gewinnsteuern entrichten. Besonderes Augen­merk soll darauf gelegt werden, dass die Gutscheine auch bei regionalen Klein- und Mittel-Unternehmen einlösbar sind.

Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Gewinne erfolgt mit Beginn 15. März fortlaufend.

2.          Kommunale Impfkampagne

75 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes den Gemeinden entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit einer kommunalen Impfkampagne ersetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist tun­lichst auf einen Maßnahmenmix hinzuwirken.

3.          Kommunale Impfprämie

Die Gemeinden erhalten im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes eine kommunale Impfprämie entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Investitionen in der Ge­meinde bei Erreichen einer Durch-impfungsrate (Anteil der Bevölkerung über 5 Jahren mit aktivem Impfzertifikat). Der Basisbetrag in der Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro soll beim erstmaligen Erreichen von 80%, beim erstmaligen Erreichen von 85% im Rah­men einer Zweitausschüttung in Höhe des doppelten Basisbetrags, beim erstmaligen Erreichen von 90% im Rahmen einer Drittausschüttung in Höhe des vierfachen Basis­betrags ausgeschüttet werden.

Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist mit Ende Dezember 2022 begrenzt.

Die Auszahlung der oben genannten Maßnahmen erfolgt aus den Untergliederungen 44 Finanzausgleich und 45 Bundesvermögen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wurde verlesen, er steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte. (Abg. Hörl: Jetzt reiß dich mal ein bisschen zusammen!)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 244

17.55.25

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Regierungs­mit­glieder! Hohes Haus! Ich habe bewusst abgewartet, welche Argumente heute seitens der vier Systemparteien (Oje-Rufe bei der SPÖ) kommen, die eine Impfpflicht einführen, obwohl sie der österreichischen Bevölkerung versprochen haben, keine Impfpflicht ein­zuführen. Ich habe gewartet, welche zusätzlichen Argumente noch kommen: Es ist nichts gekommen – nichts, das mich auch nur ansatzweise überzeugt hat! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Sie bringen das Argument: Schluss mit den Freiheitsbeschränkungen, keine Lockdowns mehr! – Na bitte, schauen Sie doch nach Schweden, dort hat es nie einen Lockdown gegeben! Nicht das Virus ist also das Problem, sondern das Problem ist die fakten­widrige Politik dieser Regierung, die die Bevölkerung in vier Lockdowns geschickt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, es ist eine Schande: Niemand, kein Redner der Systemparteien hat heute ein Wort zum Dauerlockdown für die Ungeimpften gesagt, die von dieser Regierung seit 15. November vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist eine Schande, dieser Personenkreis ist Ihnen vollkommen egal!

Herr Minister Mückstein, Sie sagen, alle Schutzimpfungen seien sicher – jetzt haben wir hier im Hohen Haus Ihnen im letzten halben Jahr aufgezeigt, dass die Schutzimpfungen nicht sicher sind! Im Zuge der Beratungen am Montag hat ein Experte gesagt, die Impf­nebenwirkungen seien selten, harmlos und folgenlos – demgegenüber steht ein Schrei­ben von etwa 200, 250 couragierten Ärzten, die in einem offenen Brief an die Ärzte­kammer Folgendes zu den Nebenwirkungen mitgeteilt haben: „Die Anzahl der berich­teten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als erschreckend be­zeich­nen“. – Im Schreiben der Ärzte liest man also von erschreckenden Nebenwirkun­gen, und die Aussage des Ministers: Es gibt keine!

Zum x-ten Mal – und wir legen bitte Wert auf diese Feststellung, dass wir Ihnen zum x-ten Mal diese Statistik vorführen (eine Tafel mit einer Tabelle unter der Überschrift „Todesfälle und Nebenwirkungen in zeitlicher Nähe zur COVID-Impfung – gemeldet an die EMA“ auf das Rednerpult stellend) – zeigen wir das, das ist auch für die Geschichte, für das Nachhinein ganz wichtig und richtig. (Abg. Loacker: ... immer noch falsch!) – Hören Sie auf, dazwischenzuschreien!

Schauen Sie sich diese Fakten bitte einmal an: An die EMA werden nur 6 Prozent der Nebenwirkungen und der Todesfälle gemeldet, und diese sind schockierend! Mit Stand 11. Jänner wurden 20 957 Todesfälle gemeldet, bei einer Melderate von 6 Prozent. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis!

In Summe wurden 1 354 000 Nebenwirkungen gemeldet, davon 586 000 ernste Neben­wirkungen und 119 000 längere Krankenhausaufenthalte! Denken Sie auch an diese Personen, die der Politik vertraut haben, sich haben impfen lassen und jetzt an diesen Nebenwirkungen leiden! Wenn man diesen Prozentsatz hochrechnet, dann liegen wir bei weit über 20 Millionen!

Herr Minister, hören Sie bitte zu! Wir werden heute noch über Fakenews sprechen (Abg. Loacker: Da bist du Experte!), und Herr Minister, ich darf Ihnen jetzt selber eine Art von Fakenews zeigen. Ich habe eine parlamentarische Anfrage an Sie gerichtet – ich finde es sehr unhöflich, dass der Herr Minister nicht aufpasst! (Bundesminister Mückstein spricht mit der an der Regierungsbank stehenden Abg. Voglauer.) Herr Minister, die Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage habe ich am 10. Dezember erhalten –


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passen Sie bitte auf! –: Sie sprechen über Fake, aber wissen Sie was? – Diese Anfrage­beantwortung ist der Fake! Man kann sich als Parlamentarier nicht einmal auf eine Anfragebeantwortung verlassen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Prammer.)

Ich habe Folgendes gefragt, Herr Minister: „Ist die Corona-Pandemie in den Ländern mit hoher Durchimpfungsrate beendet?“ – Das wäre ja hier und heute die Voraussetzung. Sie sagen ja, wir müssten die Impfquote auf 90 Prozent erhöhen, damit die Pandemie vorbei ist. Was haben Sie mir am 10. Dezember geantwortet? – Ich zitiere, Herr Minister, Sie sagen: „Zahlen aus Portugal zeigen, dass eine hohe Durchimpfungsrate zu einer geringen Inzidenzzahl führt und wesentlich zur Bekämpfung der Pandemie beiträgt.“

Geht’s noch, bitte?! – Sie führen Portugal an und sagen, das sei der Beweis, 90 Prozent Impfquote und kaum Infektionen? (Ruf bei den Grünen: Natürlich! Ja!) Wissen Sie, wie hoch die Zahl der Infektionen in Portugal am 10. Jänner war? – Es waren 239 000 In­fek­tionen. (Beifall bei der FPÖ.) Die Siebentageinzidenz liegt bei 2 643, und das bei einer Impfquote von 90 Prozent. Jetzt treiben Sie die österreichische Bevölkerung mit dieser Argumentation zur Spritze. Also bitte hören Sie zumindest auf, mir Fakenachrichten zu über­mitteln, wenn Sie schon die österreichische Bevölkerung anlügen! (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zu den armen Afrikanern (eine Tafel mit einem Balkendiagramm unter dem Titel „Anteil der geimpften Personen: Europa – Afrika“ auf das Rednerpult stellend): Die tun mir ja wahnsinnig – unter Anführungszeichen – „leid“. In Afrika ist es so – schauen Sie sich das bitte an, alle da draußen, geschätzte Zuhörer! –: In Afrika gibt es 9,9 Prozent voll immunisierte Menschen. Wenn man Ihr Narrativ glauben würde, Herr Minister, dann müsste man meinen, es gebe in Afrika jetzt die höchsten Todeszahlen und ein er­schreckendes Szenario, über das auch die WHO vor eineinhalb Jahren geschrieben hat. Wissen Sie, wie es ausschaut? – Sie weigern sich beharrlich, sich die Fakten aus Afrika anzusehen. Das ist erschreckend. Das blenden Sie aus.

Wissen Sie, wie es bei einer Vollimmunisierung von 9,9 Prozent in Relation zu Europa mit 62 Prozent ausschaut? (Zwischenruf bei den Grünen.) Ich sage es Ihnen, Herr Minister. Auf diesem Chart (eine Tafel mit einem Kurvendiagramm unter dem Titel „Covid-19 Todesfälle: Europa – Afrika“ auf das Rednerpult stellend) sind die Todesfälle zusammengefasst. Ich sage es Ihnen: In Europa hat es bis zum Stichtag 9. Jänner 1 555 000 Covid-19-Todesfälle bei einer Einwohnerzahl von 748 Millionen gegeben. Afrika hat 1 341 000 000 Einwohner und hatte bis zu diesem Stichtag 230 000 Todes­fälle. (Zwischenruf bei den Grünen.) Das sind 0,011 Prozent, bezogen auf die Bevöl­kerung. In Europa ist der Prozentsatz 20-mal höher, er beträgt 0,22 Prozent. Also was bleibt, bitte? – Die Erhöhung der Impfquote bringt gar nichts. Sie bringt genau das, was in ganz Europa zu sehen ist: Je höher die Impfquote ist, desto höher ist die Anzahl der Infektionen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Zum Schluss sage ich Ihnen noch eines – obwohl Ihnen das nicht passt (eine Tafel mit einer Tabelle unter dem Titel „Covid-19 Todesfälle UK nach Impfstatus“ auf das Redner­pult stellend) –, weil Sie auch sagen, dass die Impfungen vor schweren Verläufen und Todesfällen schützen: Wann schauen Sie sich endlich die Zahlen der britischen Gesund­heitsbehörde an? Wann schauen Sie sich das endlich an? – Seit einem halben Jahr steht Gerald Hauser immer wieder hier heraußen und sagt: Schaut euch einmal die Zahlen an! Die britische Gesundheitsbehörde veröffentlicht diese Zahlen immer mit der­selben Konsequenz, zum Beispiel: Innerhalb der letzten drei Wochen vor Weihnachten waren von den 100 Prozent in England an Corona Verstorbenen 70 Prozent voll immu­nisiert, 30 Prozent waren Nichtgeimpfte. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie sagen. Also: Strich drunter!

Geschätzte Regierung, Mainstreamparteien, hört endlich auf, der Bevölkerung falsche Infor­mationen vorzulegen! Widerlegt endlich unsere Fakten und macht das, was notwendig


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ist, nämlich den Plan B der Freiheitlichen Partei umzusetzen! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Mir ist jetzt kein Debattenbeitrag mehr gemeldet, daher frage ich die Berichterstattung, ob ein Schlusswort gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung.

18.03.359. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2147/A(E) der Abgeord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutz­imp­fung (1315 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2149/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B! (1316 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.04.29

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich zitiere aus dem heutigen ORF Oberösterreich: „Demo vor Kinderhort in Linz“, „Bei der Demonstration gegen die Impfpflicht am Mittwoch in Linz haben die Teilnehmer einen Kinderhort belagert – offenbar weil sie Schüler mit Masken hinter den Fensterscheiben entdeckt hatten. Die Folge: zahlreiche weinende und ver­ängstigte Kinder. [...] Der Hort wurde mit Durchsagen durch ein Megafon und mit einem Pfeifkonzert beschallt. Eltern, die sich an den ORF Oberösterreich wandten, berichteten, dass zum Beispiel ‚Eure Eltern töten euch mit der Impfung‘ gerufen wurde. [...] Im Hort war das Personal inzwischen damit beschäftigt, verängstigte und weinende Kinder – die meisten im Alter zwischen sechs und zehn Jahren – zu beruhigen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wurde endgültig eine rote Linie über­schrit­ten. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Das geht nicht. Wenn Kinder sich fürchten müs­sen, Eltern attackiert werden, ArbeitnehmerInnen im Gesundheitssystem angegriffen werden, Sanis ihre Uniformen nicht mehr anziehen, weil sie Angst haben, dann hat das mit einem demokratischen Diskurs nichts mehr zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Attacken sind von uns allen auf das Schärfste zu verurteilen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regierung hat aber zur Verunsicherung der Menschen in Österreich schon auch beigetragen. Ich erinnere daran: Wir hatten eine Impfkampagne, als wir keinen Impfstoff hatten; Bundeskanzler Kurz erklärte die Pande­mie für beendet; dann ist irgendwann dieser oberösterreichische Wahlkampf dazwi­schen­gekommen; Landeshauptmann Haslauer verunglimpft ÄrztInnen und Wissen­schaftlerInnen; vom Testchaos – mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien – gar nicht


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 247

zu reden. Oder – weil der Herr Bildungsminister jetzt da ist –: Wie konnten wir auch wissen, dass am 10. Jänner die Schulen wieder aufsperren? Oder: Die Regierung will unsere SchülerInnen zwingen, die mündliche Matura notfalls auch im Krankenhaus zu machen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Totalversagen in der Pandemiebekämpfung. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird Zeit für eine bundesweite professionelle Informations- und Aufklärungs­kam­pag­ne, eine Kampagne gegen Fakenews, mehrsprachig, für die unterschiedlichen Alters­grup­pen und für diverse Zielgruppen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie: Stimmen Sie unserem Antrag daher zu!

Andreas Babler, der Bürgermeister von Traiskirchen, hat es mit niederschwelligen Maß­nahmen vorgemacht: 87 Prozent Impfquote bei den über Zwölfjährigen. Lieber Andi Babler, herzliche Gratulation!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Österreicherinnen und liebe Österreicher, lassen Sie sich impfen! Schützen Sie sich und Ihre Liebsten – und weil ich es das letzte Mal nicht gesagt habe, Frau Präsidentin, sage ich es heute –, damit wir diese Scheiß­pandemie endlich hinter uns lassen können! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

18.07

18.07.40*****


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Lindner, bei allem Verständnis für eine emotionale Debatte – und deshalb haben Sie mich offensichtlich vorhin noch kurz angeschaut –: Das ist eine Wortwahl, die nicht der sachlichen Debatte dient. Daher erteile ich Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

Ich will es nicht wiederholen. Ich nehme an, Sie wissen, was ich meine.

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.


18.08.13

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt haben wir ja jetzt eigentlich zwei durchaus gegensätzliche Anträge in Verhandlung. Die einen sagen, wir tun zu wenig; sie gehen davon aus, dass man noch mehr machen muss. Die anderen hätten halt gerne, dass wir gar nichts mehr machen.

Mario Lindner hat gerade sehr wortgewaltig ausgeführt, warum es notwendig ist, dass wir impfen gehen. Er hat sehr wortgewaltig gesagt, was es alles braucht. Ich kann das eine oder andere auch durchaus nachvollziehen.

Ich habe ja selber im Sommer dieses Jahres gemeinsam mit anderen Politikerinnen und Politikern in diesem Haus darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Ländern und Kommunen mehr gebraucht hätte, dass es Impfbusse gebraucht hätte, die hinaus­fahren, dass es aber genauso auch weniger Testangebote dort und da und dafür mehr Impfangebote hätte geben müssen, ein niederschwelliges Aufklärungsangebot et cetera.

Gut, die Situation ist, wie sie ist, und da müssen wir uns alle miteinander, finde ich, an der Nase nehmen. Das ist keine Sache, die die Regierung alleine gemacht hat, sondern da sind, wie schon gesagt, die Länder und die Kommunen mit an Bord gewesen. Es hat


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 248

eine sehr klare Aufgabenteilung gegeben. Das eine ist die Strategie und die Frage der Beschaffung; das hat der Bund erledigt. Das andere ist die Frage der Verimpfung, es sozusagen an den Mann, an die Frau zu bringen; das war Sache der Länder und der Kommunen. Da geht sicherlich einiges besser.

Ich denke, die letzten Wochen beweisen uns auch, dass es besser geht, weil jetzt wirklich die Räder gut ineinandergreifen, weil Gecko genau diese Unwägbarkeiten, diese Unsauberkeiten in der Abstimmung untereinander sehr gut beseitigt. Wir sind also in der Zwischenzeit deutlich besser unterwegs, was Aufklärung, was Impfen et cetera betrifft, und haben auch einen entsprechenden Impffortschritt, den wir brauchen.

Aber – das ist jetzt sozusagen die andere Seite – wir haben hier auch einen Antrag zu einem sogenannten Plan B vorliegen, und ich kann mich wieder nur wiederholen: Dieser Plan B, der uns eine angebliche Alternative vorgaukelt, ist keine Alternative. Dieser Plan B geht davon aus, dass wir im Endeffekt gar keine Maßnahmen brauchen, dass Covid eigentlich gar kein Problem ist. Das ist kein Plan. Doch, es ist ein Plan, an dessen Ende purer Darwinismus steht, denn da geht es einfach nur mehr darum, dass die­jenigen, die am fittesten sind, es überleben, und die anderen haben halt Pech gehabt. Das ist in Wirklichkeit ein Förderprogramm zur Verbreitung von Long Covid. Wir haben es heute schon gehört, mein Vorvorredner Michel Reimon hat das eigentlich eh schon sehr gut auf den Punkt gebracht. Es ist vor allem ein Destabilisierungsprogramm für das Gesundheitswesen, und es ist halt der Versuch, alternative Fakten hier herinnen wieder einmal als Wissenschaft zu verkaufen, obwohl alternative Fakten keine Wissenschaft sein können, schon aus der Definition heraus nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ein letzter Satz vielleicht noch zum Tagesordnungspunkt davor, zu dem Kollege Hauser jetzt als letzter Redner heraußen gestanden ist und wieder Dinge behauptet hat: Das erinnert schon ein bisschen an Pippi Langstrumpf. Ich bin ein großer Fan von Pippi Langstrumpf, aber wie es in diesem Lied heißt: „ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“, genauso hat es Kollege Hauser hier heraußen getan – sehr eindrucksvoll, sehr wortgewaltig, aber deswegen nicht richtiger, sondern, ganz im Gegenteil, einfach schlecht und falsch. (Abg. Hauser: Widerlege die Fakten!)

Ganz zum Schluss möchte ich mich noch Kollegen Lindner anschließen. Ich werde es nicht sagen, ich möchte jetzt hier keinen Ordnungsruf kassieren, aber, Kollege Lindner, du hast natürlich mit deiner Einschätzung zu dieser Pandemie recht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.


18.12.04

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Am vergangenen Montag haben wir über diese beiden Anträge diskutiert, und der Antrag zu einer Informationskampagne der SPÖ wurde abgelehnt. Wir begrüßen das Umdenken der Regierung, nachdem sie sich heute mit der SPÖ auf eine Informa­tionskampagne geeinigt hat.

Zur Ausgestaltung: Diese Kampagne müsste jetzt zielgerichtet und effizient aufgezogen werden. Statt die Menschen selbst zu erreichen, wird aber Geld im großen Stil verbrannt, und die Gemeinden erhalten einen Bonus für Impfquoten. Wir sehen ja, dass nach wie vor Unmengen absurder Thesen zur Impfung im Raum stehen und viele Menschen verunsichert sind. Ja, viele Menschen haben Vorerkrankungen, sind chronisch krank und haben Entzündungsstörungen und deshalb Angst vor der Impfung. Die brauchen keine


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 249

Ärztekammer, die Druck auf Ärzte ausübt, sondern ordentliche, faktenbasierte Auf­klärung.

Wer nicht impfbar ist, dem muss auch das leicht nachweisbar vermerkt werden können. Noch vergangenen Freitag hat das Gesundheitsministerium in einer Anfragebe­antwor­tung gesagt, dass man nicht vorhat, das irgendwie im grünen Pass vermerkbar zu machen. Das wird für viele Menschen aber zu extrem mühsamen Diskussionen führen, wenn irgendein Geschäftsinhaber oder Restaurantbesitzer nicht weiß, wie eine solche Bestätigung aussieht.

Es wird bei den Verordnungen zur Impfpflicht und zu Ausnahmen Vorgaben brauchen, und wir freuen uns, dass wir diese im Hauptausschuss ordentlich diskutieren werden. Denken wir aber bitte auch gleich daran, dass wir all diese Regeln immer rechtzeitig und transparent kommunizieren müssen und dass wir Patienten und Ärzten dazu auch ein Werkzeug in die Hand geben müssen, sodass keiner aus Versehen diskriminiert wird!

Machen Sie es den Menschen mit klaren Informationsangeboten und einheitlicher Um­setzung einfacher, und sorgen Sie für die passenden Impfstellen!

Kollege Saxinger hat am Montag beantragt, unseren Antrag zu vertagen, und gesagt, dass wir nicht mehr Impfstellen brauchen, sondern dass die mangelnde Impfbereitschaft das Problem ist. Das eine hängt aber mit dem anderen zusammen. Bringen Sie die Impfungen nicht nur in Supermärkte und Impfstraßen, sondern bringen Sie die Impfun­gen auch dorthin, wo die Menschen sich medizinische Ratschläge holen: in die Apo­theken! Bringen Sie dort das Informationsangebot unter, und geben Sie den mittlerweile 1 500 Apothekern, die dazu bereit und ausgebildet sind, am besten auch gleich die Möglichkeit, diese Menschen direkt dort vor Ort zu impfen!

Wenn wir in den Apotheken impfen, können wir die Impfstraßen auch wieder entlasten, zurückfahren und das Geld, das wir uns dort sparen, in die Informationskampagnen stecken.

In diesem Sinn möchte ich mittlerweile fast schon obligatorisch folgenden Ent­schließungs­antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfen in der Apotheke“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Impfen in Apotheken durch ein entsprechend geschultes Apothekenpersonal ermög­licht.“

*****

(Sich auch in Gebärdensprache bedankend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 250

betreffend Impfen in der Apotheke

eingebracht im Zuge der Debatte in der 139. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung (1315 d.B.)

Keine Klientelpolitik beim Impfen

Bereits in 15 europäischen Ländern darf in Apotheken geimpft werden. Mit der liberalen Regierungsbeteiligung in Deutschland wurde zuletzt auch das Impfen in deutschen Apotheken ermöglicht. In Österreich ist das Impfen aber weiterhin vorwiegend den Ärzt_innen vorbehalten. Gleichzeitig will die Bundesregierung nun die COVID-Impfpflicht umsetzten, ohne den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich wohnortnah in Apothe­ken impfen zu lassen. Beim Impfen darf es aber nicht zu Klientelpolitik kommen, deshalb muss das Impfen in Impfapotheken endlich möglich werden. Auch die Apothekerkammer hat in ihrer Impfpflichtgesetz-Stellungnahme erneut darauf hingewiesen, dass "Impfen in der Apotheke" endlich auch in Österreich verwirklicht werden muss (1).

Impfschulungen für Apothekerpersonal laufen bereits

Dass mehrere Stationen im Impfprozess dem Ziel von höheren Durchimpfungsraten im Allgemeinen entgegenstehen, haben nun auch die Gesundheitslandesräte erkannt und ein Impfen in der Apotheke vorgeschlagen (2). Entsprechend dem Vorschlag der Ge­sund­heitslandesräte müssen nun schleunigst die gesetzlichen Grundlagen für ein Impfen in der Apotheke geschaffen werden. Allein die Zeitersparnis, die gerade berufs­tätige Eltern für sich und ihre Kinder dadurch haben werden, spricht für ein rasches Vorgehen. Die entsprechenden gesetzlichen Schritte für das Impfen in der Apotheke wären auch eine Anerkennung der Leistungen der Apothekerschaft, die bereits mit den Impfschulungen begonnen hat (3). Aktuell haben bereits 1500 Apotheker_innen eine Impfausbildung absolviert (4). Ein Impfangebot, das man endlich nutzen sollte.

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_28970/index.shtml

(2) https://www.profil.at/oesterreich/rechtlicher-druck-aerztevertreter-stoppten-impf-schulung-fuer-apotheker/401361644

(3) https://www.wu.ac.at/other/zukunftsperspektiven-nach-der-coronakrise-1/corona-qa-details/detail/was-hat-corona-bis-jetzt-den-oesterreichischen-staat-gekostet

(4) https://www.apothekerkammer.at/presse/apothekerkammer-ja-zur-impfpflicht-fuer-gesundheitsberufe

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­ge­fordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Impfen in Apotheken durch ein entsprechend geschultes Apothekenpersonal ermög­licht."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 251

Ich habe jetzt eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Bitte, Herr Abgeordneter Kaniak.


18.15.27

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordneter Schallmeiner hat hier heraußen behauptet, der von der FPÖ geforderte Plan B sei in Wirklichkeit gar kein Plan, beinhalte das Aufheben aller Maßnahmen und würde das österreichische Gesundheitssystem gefährden.

Ich berichtige tatsächlich: Der Plan B fordert eine flächendeckende Erhebung des Immunitätsstatus in der österreichischen Bevölkerung. Der Plan B fordert ein Ausweiten und eine Flexibilisierung der Behandlungskapazitäten im österreichischen Gesund­heits­wesen, um eine Überlastung zu verhindern. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Der Plan B fordert einen frühzeitigen und flächendeckenden Einsatz von neuen Covid-Thera­peutika auch im niedergelassenen Bereich. Und der Plan B fordert zusätzlich eine Stärkung und einen Ausbau der Gesundheitsbehörden. Er fordert aber definitiv kein Ende von allen Maßnahmen und stellt selbstverständlich keine Gefährdung des öster­reichischen Gesundheitssystems dar. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.16


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, das war natürlich an der Grenze einer politischen Bewertung und auch eines Redebeitrags.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais zu Wort. – Bitte.


18.16.35

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier im Nationalrat! Liebe Zuseher! Am 27. Dezember 2020 wurden die ersten Personen in Österreich geimpft. Ein Jahr später verzeichnen wir mehr als 16 Millionen Impfungen. Dadurch konnten viele Todesfälle und auch viele Krankenhaus­aufenthalte verhindert werden. Im vergangenen Jahr haben sich 30 Menschen pro Minute impfen lassen, und dafür sage ich danke.

Es ist deshalb so gut gelaufen, weil alle zusammengeholfen und auch zusammen­gehalten haben. Wir in Niederösterreich haben ein wirklich umfassendes und nieder­schwel­liges Impfangebot; das reicht vom Arzt des Vertrauens, von der Impfstraße bis hin zu den Betrieben und den Impfbussen, die im ganzen Land, in allen Gemeinden herumtouren. Herzlichen Dank an alle, die da mitwirken! Danke den Ärzten, den Sani­tätern, den Leuten vom Roten Kreuz, den Gemeinden, den BHs dafür, dass sie alle einen Beitrag leisten!

Im Hinblick auf den uns vorliegenden Antrag des Abgeordneten Kucher betreffend Auf­klärungs- und Informationsoffensive möchte ich sagen, dass die Gecko beauftragt ist, eine Aufklärungskampagne zu entwerfen und zu starten; gesonderte Informations­maß­nahmen zu Impfungen von Kindern, Jugendlichen und Richtigstellungen von Fakenews wurden ja bereits beschlossen.

Leider glauben viele Menschen das, was da in sozialen Medien verbreitet wird, es ist das aber teilweise ein gefährlicher Unsinn. Manch falsche Inhalte erkennt man aufgrund ihrer Plumpheit leicht, bei anderen muss man genauer hinsehen, damit man erkennt, dass es sich um eine Falschmeldung handelt. Unter dem Deckmantel der Meinungs­freiheit werden Verschwörungstheorien verbreitet und Feindbilder betreffend Wissen­schaftler und Wissenschaftlerinnen aufgebaut. So haarsträubend diese auch klingen mögen, viele Leute glauben sie wirklich. Es wird in den sozialen Medien auch oft Gewalt­bereitschaft geschürt, das sehen wir jetzt bei Ausschreitungen vor Kindergärten und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 252

auch vor Gesundheitseinrichtungen. Es tut mir sehr leid, dass wir da jetzt Schutzzonen errichten müssen. Das ist, glaube ich, ein trauriges Kapitel.

Fakt ist aber, dass wir diese Falschmeldungen entkräften müssen und zielgruppen­orien­tierte Informationen an die Menschen bringen müssen.

Es freut mich natürlich auch, dass es jetzt eine breite Impfkampagne gibt, in die viele Ideen von den verschiedenen Parteien mit eingeflossen sind. Es gibt jetzt ein Anreiz­system für die Gemeinden und eine Impflotterie. Es existiert also schon ein breites Maß­nahmenbündel, das diesen Antrag eigentlich schon abdeckt.

Jetzt möchte ich noch kurz auf den Antrag der FPÖ zu sprechen kommen, auf den Plan B, der ja lediglich darin besteht, dass man die Beendigung aller Maßnahmen fordert und damit die Pandemie eindämmen will. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Deimek: Vielleicht wäre es besser, Sie würden es noch einmal lesen und dann was sagen! – Zwischenruf des Abg. Hauser.) Ich sage, das würde nur eine Überlastung des Gesund­heitssystems bringen. In der heutigen Zeit, in der die Infektionszahlen wieder im Steigen sind, ist dieser Vorschlag unverantwortlich, und daher können wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: In der Schweiz geht’s?! – Abg. Hauser: Sie haben nicht aufgepasst! – Abg. Stefan: Beim Après-Ski ...! – Abg. Deimek: Vielleicht sollte der Herr Nehammer nicht so viel in der Skihütte sein!)

18.19


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Bedrana Ribo zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.20.10

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben heute bereits viel über die Pan­demie gehört. Wir haben ganz viel über die Impfung, über die Impfpflicht, über Covid et cetera gehört; eigentlich beschäftigen wir uns seit fast zwei Jahren immer wieder mit dem Thema. Ich glaube, seit März 2020 gab es in diesem Hause keine einzige Sitzung, in der das Thema Pandemie oder Corona nicht auf der Tagesordnung war; und ich möchte auch im Jahr 2020 bleiben.

April 2020: Ich weiß nicht, wie viele von euch sich noch daran erinnern, es kommt manchen – mir auch manchmal – wahrscheinlich so vor, als ob es ewig her wäre, aber ja, das war der erste Lockdown. Der erste Lockdown: Wir alle waren sehr verunsichert. Wir wussten nicht, was auf uns zukommt. Wir hatten Angst. Wie geht es weiter? Auf was wir hofften, war eine Impfung, ein Impfstoff, etwas, was eben gegen die Pandemie ver­wendet werden kann. Und dann – das werde ich auch nie vergessen –, im Dezem­ber 2020, kam dieses Bild raus. Ich zeige es jetzt noch einmal (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der ein Foto von Christoph Wenisch während seiner ersten Covid-19-Imp­fung zu sehen ist); ich glaube, dieses Bild sagt mehr als alles andere: Dieses Bild zeigt Dr. Christoph Wenisch, der als eine der ersten Personen in Österreich die Impfung bekommen hat. – Dieses Bild, diese geballte Faust, dieses: Wir haben es endlich ge­schafft! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt, ein bisschen mehr als ein Jahr später, stehen wir hier und diskutieren über die Impfpflicht beziehungsweise führen die Impfpflicht ein. Das ist deshalb notwendig, weil sich einfach sehr viele Menschen nicht impfen lassen. Das ist deshalb notwendig, weil die Impfquote leider – leider! – noch immer sehr niedrig ist. Damit können wir der Pan­demie nicht entgegentreten.

Viele – ja, viele – haben Angst vor der Impfung, und ich sage es hier noch einmal: Ich verstehe diese Menschen, ich hatte auch Angst vor der Impfung; ich bin wirklich nicht tanzend und singend in die Impfstraße gerannt. Ich habe vorher mit meinem Arzt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 253

gesprochen, dann mit dem Internisten, aber ich habe es gemacht. Ich habe mich impfen lassen, nicht nur für mich – für meine Mama, die Risikopatientin ist, für meine Kinder und für meine Mitmenschen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Stefan: Gestehen Sie das doch den anderen auch zu!)

Oft, sehr oft haben wir heute hier gehört, dass die Pandemie nur gemeinsam bekämpft wer­den kann – ja, gemeinsam, aber nicht mit Anträgen wie jenem von Kollegin Belakowitsch, der heute auf der Tagesordnung steht, in dem eben gefordert wird, dass alle Maß­nahmen beendet werden; und das, bitte, zu einem Zeitpunkt, an dem wir fast 30 000 Neu­infizierte pro Tag verzeichnen. Das muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen, das ist verrückt! Diese Forderung ist zu diesem Zeitpunkt einfach verrückt.

Kollege Kaniak war hier am Rednerpult, um uns noch einmal den Plan B zu erklären. Der Plan B beinhaltet anscheinend alles, aber nicht die Impfung; eigentlich alles andere. Das Wichtigste, das uns gegen diese Pandemie hilft, ist die Impfung, und in diesem Plan B ist die Impfung nicht vorhanden. (Beifall bei den Grünen.) Es wäre fahrlässig, so einem Antrag zuzustimmen.

Ich beende meine Rede noch einmal mit einem Appell an alle, an alle Menschen in Österreich: Denken Sie bitte an Ihre Mitmenschen, lassen Sie sich impfen! Die Impfung schützt und die Impfung wirkt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.24


Präsidentin Doris Bures: Es gibt jetzt eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung. Herr Abgeordneter Kaniak, ich mache Sie aber noch einmal auf die Ge­schäftsordnung aufmerksam. Es geht nicht um politische Bewertungen, sondern es geht um einen Sachverhalt, den Sie klarstellen. – Bitte.


18.24.25

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin, für den Hinweis.

Abgeordnete Diesner-Wais und jetzt auch Frau Abgeordnete Ribo haben erneut be­hauptet, dass der Plan B, der gefordert wird, die Aufhebung aller Maßnahmen fordere. Frau Abgeordnete Ribo hat zusätzlich noch behauptet, dass die Impfung darin nicht gefordert, sondern abgelehnt wird.

Ich berichtige tatsächlich: Der Plan B fordert ein Ende des Covid-19-Maßnah­men­regi­mes der Bundesregierung (Abg. Ribo: Alle Maßnahmen! Alle Maßnahmen!), nicht das Ende aller Maßnahmen, ganz im Gegenteil.

Der eine Punkt, den ich bei meiner vorigen tatsächlichen Berichtigung noch vergessen habe, der auch zum Plan B gehört, ist der gezielte Schutz der Risikogruppen, und in diesem Punkt, Frau Abgeordnete Ribo, steht auch drinnen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Ribo), dass auch die Schutzimpfung auf freiwilliger Basis als Maßnahme von unse­rer Seite gefordert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.25


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Philip Kucher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Martin Graf: Hast du es dir jetzt gemerkt?)


18.25.21

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ich erkenne da eine gewisse Parallele zwischen Kollegen Kaniak und Kollegin Diesner-Wais. (Abg. Zanger: Niedersetzen!) Beides würde bedeuten: Hättet ihr ein bisschen früher auf die SPÖ gehört, wäre uns manches erspart geblieben. (Abg. Kaniak: Muss ich dich schon wieder berichtigen? – Zwischenruf des


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 254

Abg. Hauser.) Jetzt davon zu reden, dass die FPÖ auf einmal für eine Stärkung des Gesundheitswesens ist, ist fast ein bissl ein Treppenwitz.

Ich möchte nur erinnern, bitte: Ihr wart diejenigen, die das Gesundheitssystem gerupft haben wie eine Weihnachtsgans. Hartinger-Klein – ich möchte da gar nicht anfangen –: die Kassen zerschlagen (Abg. Stefan: ... doch heute erst zitiert!), die AUVA ausgeräumt, die Generaldirektion für die öffentliche Gesundheit zerschlagen – auf die Idee muss man einmal kommen! Ich bin nicht jemand, der jetzt im Nachhinein Kollegen Anschober noch verteidigen möchte, aber er ist in einer Pandemie im Ministerium dagestanden und die zentrale Sektion war abgeschafft. Das war eine Maßnahme von Hartinger-Klein. (Abg. Kaniak: ... ist in Pension gegangen und wurde nicht nachbesetzt! Erzähl doch keinen Blödsinn, bitte!)

Ihr habt im Pflegebereich auch nichts getan. Ich freue mich ja, wenn ihr jetzt munter werdet (Abg. Deimek: Das ruft schon wieder nach einer tatsächlichen Berichtigung!), wenn die FPÖ jetzt auch ihr Herz für die Pflege entdeckt und ein bisschen sozusagen versucht, im Gesundheitsbereich Forderungen der SPÖ aufzunehmen. Es war aber die FPÖ, die im Sozial- und Gesundheitsbereich einiges kaputt gemacht hat, die Kassen zerschlagen hat; bis heute suchen wir die Patientenmilliarde (Abg. Kaniak: Red nicht so viel Blödsinn, bitte!) – Hartinger-Klein lässt grüßen, mit ihr wart ihr ja ganz eng. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Frau Kollegin Diesner-Wais: Es ist begrüßenswert, dass die ÖVP sich doch noch davon hat überzeugen lassen, dass es natürlich auch einen positiven Anreiz braucht, um die Durchimpfungsrate zu steigern – das ist zu begrüßen –; aber sich, nachdem ihr vor ein paar Minuten das Scheitern der Coronapolitik der Bundesregierung habt eingestehen müssen, und die ÖVP war da wirklich, wirklich desaströs unterwegs, schon ein paar Minuten später wieder hinzustellen und zu behaupten, wie toll die Impfkampagnen in Österreich funktionieren und dass der Antrag der SPÖ deswegen überflüssig ist, das ist bei aller Wertschätzung schon auch ein bisschen ein Treppenwitz. Ihr habt gerade vor einigen Minuten noch kleinlaut euer Scheitern eingestehen müssen, habt Österreich in eine ganz, ganz schwierige Situation gebracht und stellt euch dann wieder hin und urteilt über die Opposition.

Ich danke deswegen zum Beispiel für den Antrag von Kollegin Fiedler, die sich immer wieder für die Apothekerinnen und Apotheker einsetzt, in diesem Fall gemeinsam mit Herrn Kollegen Kaniak. Es gibt da also durchaus einige Vorschläge, die wichtig wären; und die ÖVP wäre gut beraten, bereits vorher die richtigen Maßnahmen zu setzen, damit man nicht hintennach wieder Probleme hat. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27


Präsidentin Doris Bures: Tatsächliche Berichtigung: Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte.


18.27.53

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordneter Kucher hat soeben behauptet, die FPÖ hätte 2017 bis 2019 die Gesundheitskassen zerschlagen.

Ich berichtige tatsächlich: Wir haben sie fusioniert. (Rufe bei der SPÖ: Ja, ja! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Des Weiteren hat Abgeordneter Kucher behauptet, wir hätten die Direktion für die öffent­liche Gesundheit im Gesundheitsministerium ebenfalls zerschlagen.

Ich berichtige tatsächlich: Die Zuständige ist in Pension gegangen. Bundesminister Anschober hat einfach nur die Nachbesetzung verabsäumt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.28



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 255

Präsidentin Doris Bures: So, ich möchte jetzt die Geschäftsordnung nicht weiter stra­pazieren. (Abg. Kaniak: Das liegt ja nicht an uns! – Abg. Deimek: Wenn die so viel Blödsinn erzählen, bleibt uns fast nichts über!) Es ist kein Redner mehr nominiert, was ja bei jeder politischen Bewertung auch möglich wäre und ein korrektes parlamen­tari­sches Instrument ist.

Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich auch diese Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.

18.29.0311. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geän­dert werden (1317 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


18.29.27

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Ich wollte es eigentlich ganz kurz machen, ich muss nur Kollegen Kaniak sagen: Das habt ihr selber gemacht. Ihr habt die Generaldirektion für die öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium mit Hartinger-Klein zerschlagen. (Abg. Kickl: Den Pandemieplan ist Frau Abgeordnete Rendi-Wagner schuldig geblie­ben!) Das habt ihr gemacht und diese Verantwortung müsst ihr einfach übernehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Tagesordnungspunkt, ganz deutlich: Es geht um Gentechnik, das Arznei­mittelgesetz, europäische Regelungen. Leider wird das bisher geltende Schutzniveau nicht eingehalten. Wir wollen, dass dieses Niveau eingehalten wird. Ihr habt die Stel­lungnahmen des Verfassungsdienstes, der Apothekerkammer und der Arbeiterkammer in eurem Text leider nicht aufgenommen. Es gibt keinen Rechtsstatus für die Ethikkom­mis­sionen, ihr habt das Löschungsrecht der TeilnehmerInnen an klinischen Prüfungen nicht übernommen, und ihr habt vor allem eines gemacht: Ihr habt eine Geneh­mi­gungsfiktion in diesem Gesetzentwurf, was bedeutet: Wenn die Behörde nicht ent­schei­det, dann geht es automatisch in Rechtskraft. – Das kann bei einem Gentech­nikthema nicht der Fall sein, und daher werden wir dieser Novelle die Zustimmung verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.


18.31.05

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! In den letzten Tagen und Wochen haben wir ja, glaube ich, alle mit­einander das eine oder andere E-Mail bekommen. In diesen E-Mails wurde unter ande­rem auch mehrfach behauptet, dass es sich bei der Impfung um eine sogenannte Gentherapie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 256

handeln würde und dass wir mit GVOs, also mit gentechnisch veränderten Organismen, agieren würden.

Ich möchte gleich eingangs in meiner Rede klarstellen, dass dem natürlich nicht so ist. Die MRNA-Impfung oder die Impfung mit einem MRNA-Impfstoff ist keine Gentherapie, und es handelt sich dabei auch nicht um einen GVO; das geht alleine aus der Definition einer Gentherapie heraus eigentlich schon einmal gar nicht. Die Gelegenheit, das zu erwähnen, sollte man hier aber gleich nutzen, weil nämlich viele dieser E-Mails im Zusammenhang mit der Novelle des Gentechnikgesetzes und des Arzneimittelgesetzes hereingekommen sind. (Beifall bei den Grünen.)

Worum geht es? – Kollege Stöger hat es schon ganz kurz angeschnitten: Es geht darum, dass wir bis vor Kurzem eine Art Dreigleisigkeit im Arzneimittelgesetz im Zusam­men­hang mit Gentherapien oder eben mit klinischen Studien zu Gentechnik hatten, und zwar in dieser Kombination: Einerseits haben wir eine EU-Richtlinie, die dieses Thema regelt, auf der anderen Seite haben wir das Arzneimittelgesetz, und die dritte Säule, wenn Sie so wollen, ist das Gentechnikgesetz. Jetzt ist man eben hergegangen und hat die ganze Sache so vereinheitlicht, dass die Gesetze nicht mehr widersprüchlich zueinander sind, ohne dabei das hohe österreichische Schutzniveau zu ändern. Es gibt natürlich auch weiterhin ein Vorsorgegebot, das eben in § 1 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes verankert ist und dafür sorgt, dass das in diesem Zusammenhang gilt. Es ist natürlich auch weiterhin das Sicherheitsniveau für die PrüfungsteilnehmerInnen erhalten. Es ist auch weiterhin geklärt, dass beispielsweise gemäß § 64 GTG kein Eingriff in die menschliche Keimbahn vorgenommen werden darf. All diese Dinge sind natürlich weiterhin ge­währleistet und werden auch noch weiterhin gewährleistet sein. Es geht wirklich rein darum, dass wir drei Rechtsmaterien zueinander so abstimmen, dass sie eben schlüssig sind und dass sie Sicherheit bieten – einerseits für die Betroffenen, andererseits für die forschenden Unternehmen.

Ein abschließender Satz noch – weil ich sehe, dass sich Kollege Kaniak, natürlich auch als Vertreter für die Apotheker, schon auf den Weg zum Rednerpult macht –: Auch die Frage, die am Montag bezüglich der zusätzlichen Prüfkompetenz durch die Ages noch aufgekommen ist, ist in der Zwischenzeit, wie ich finde, gut geklärt. Die Ages kann in Zukunft eben auch Apotheken noch zusätzlich prüfen, wenn es den Verdacht hinsichtlich einer nicht lizenzierten Arzneimittelherstellung gibt. Das ist ganz weit von dem entfernt, weswegen Kollege Kaniak am Montag im Gesundheitsausschuss seine Bedenken ge­äußert hat: dass jetzt sozusagen die armen Apothekerinnen und Apotheker in Österreich zusätzliche Prüfungen über sich ergehen lassen müssen. – Das geschieht wirklich nur dann, wenn es schwarze Schafe gibt, wenn es begründete Verdachtsfälle gibt.

In diesem Sinn: Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

18.34


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort ge­meldet. – Bitte.


18.34.34

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben hier leider Gottes wieder ein sehr großes Sammel­surium an verschiedenen Gesetzesänderungen, die von der Bundesregierung sehr kurz­fristig, offenbar im Windschatten des Impfpflichtgesetzes, eingebracht worden sind und die im Begutachtungsverfahren auch über 40 000 Stellungnahmen bekommen haben, sehr kritische Stellungnahmen – meine Vorredner haben das auch schon angemerkt –,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 257

auch vom Verfassungsdienst, von der Apothekerkammer und von anderen Institutionen wie der Arbeiterkammer.

Leider Gottes haben der Herr Bundesminister und die Bundesregierung bislang noch keinen Abänderungsvorschlag gebracht, in dem auf die Bedenken eingegangen worden wäre.

Unter anderem ist im Arzneimittelgesetz ja nicht nur die Neuinstallation der Ethik­kom­missionen – bei denen wir wirklich ernsthaft daran zweifeln, ob diese tatsächlich so unabhängig sind und ob das, was dort dann beschlossen wird, auch in irgendeiner Form noch rechtskräftig bekämpft werden kann – vorgesehen. Es sind auch Paragrafen drinnen wie zum Beispiel der Direkteinkauf von Arzneimitteln durch angestellte Tier­ärzte – ein Paradigmenbruch im Arzneimittelvertrieb, der aus unserer Sicht auch nicht nachvollziehbar ist – und noch viele andere Dinge.

Ich möchte aber jetzt speziell noch auf das Gentechnikgesetz eingehen. Da muss ich Kollegen Schallmeiner in seinen Aussagen ganz vehement widersprechen, auch betref­fend die MRNA-Therapeutika. Ich möchte die alte Definition gemäß § 4 des alten Gen­technikgesetzes kurz vorlesen: § 4 – Begriffsdefinition, Ziffer 24: „Somatische Genthe­rapie am Menschen: Anwendung der gezielten Einbringung isolierter exprimierbarer Nukleinsäuren in somatische Zellen im Menschen, die zur Expression der eingebrachten Nukleinsäuren führt, oder die Anwendung derart außerhalb des menschlichen Organis­mus gentechnisch veränderter somatischer Zellen oder Zellverbände am Menschen. Ein mit einer somatischen Gentherapie behandelter Mensch gilt nicht als GVO“ – gen­veränderter Organismus. (Abg. Deimek: Das versteht der Abgeordnete Schallmeiner nicht!)

Das, was da oben mit der Einbringung von Nukleinsäuren, die exprimiert werden, steht, ist an sich genau das, was bei einer MRNA-Therapie passiert. In der neuen Version, in der vom Bundesminister vorgeschlagenen, steht in demselben Punkt der Definition nur mehr Folgendes drinnen: „Anwendung von GVO“ – genveränderten Organismen – „zu therapeutischen Zwecken: Das Einbringen eines GVO“ – genveränderten Organismus – „in einen Menschen, soweit der GVO“ – genveränderte Organismus – „dadurch in die Umwelt ausgebracht wird und hierbei keine spezifischen Einschließungsmaßnahmen angewandt werden, um den Kontakt des GVO“ – genveränderten Organismus – „mit der Bevölkerung und der Umwelt zu begrenzen.“ – Da steht nicht einmal verhindern, sondern „begrenzen“, das ist also eine ganz wesentliche Änderung in der Basisdefinition, über die dieses Gesetz gelten soll. Wer mir jetzt erzählen möchte, dass das nicht explizit eine Ausnahmeregelung für die MRNA-Therapien ist, der muss das einmal wirklich sehr gut begründen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch ganz kurz auf einen weiteren Paragrafen eingehen – den mögen sich der Herr Minister und alle Interessierten auch noch einmal durchlesen –, und zwar ist es der ehemalige oder auch zukünftige § 74 im Gentechnikgesetz, in dem festgeschrieben ist, unter welchen Bedingungen eine somatische Gentherapie am Menschen durch­geführt werden darf. Da ist explizit gefordert, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausgeschlossen werden muss, dass dadurch eine Veränderung des Erb­materials der Keimbahn erfolgt. Falls das nicht der Fall ist, muss zusätzlich nachge­wiesen werden, dass der Behandelte sich nicht fortpflanzen kann. – Dieser ganze Schutzpassus ist im neuen Gesetz nicht mehr zu finden, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Wollen Sie was dazu sagen, Herr Minister?)

18.37


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Josef Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 258

18.38.06

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundes­minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es bei diesen Änderungen tatsächlich um eine Anpassung an EU-Recht und um eine Konsolidierung. Das Ganze geht auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 zurück, und eine Verordnung der EU ist ja etwas, das in den Mitgliedsländern Rechtskraft erfährt. Zugleich hat man einfach das Problem gehabt, dass Etliches, was die Anwendung von therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen bei Menschen betrifft, in zwei getrennten Gesetzen zum Teil parallel geregelt war.

Nun hat man das in die Richtung umgeordnet, dass man all das, was für die Gesamtheit, für die Umwelt, für das Land hinsichtlich Gentechnik Bedeutung hat, im Gen­technik­gesetz abbildet, dass aber das, was die spezifische Anwendung beim Menschen betrifft, wie auch bei anderen Arzneimitteln sehr konzise im Arzneimittelgesetz geregelt ist, dort, wo auch früher schon die klinischen Prüfungen, die klinischen Studien angesiedelt waren. Diese EU-Verordnung hat mit sich gebracht, dass nun sowohl die Nomenklatur als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen EU-weit einheitlich gemacht werden. Das bringt einen ganz großen Standortvorteil. Wir müssen uns vor Augen halten, dass klinische Studien, klinische Prüfungen die Chance sind, den Men­schen in einem Land möglichst frühzeitig Zugang zu therapeutischen Innovationen zu eröffnen. Das hat zum Beispiel gerade in der Krebstherapie in den letzten eineinhalb Jahrzehnten enorme Fortschritte gebracht.

Nun ist Europa ein Raum, der sehr differenziert ist, der sehr hohe Schutzniveaus hat und der zum Teil sehr kleinteilig organisiert ist. Da laufen wir natürlich Gefahr, als Standort für klinische Prüfungen gegenüber anderen Weltregionen etwas ins Hintertreffen zu geraten. Mit dieser europaweit einheitlichen Rahmensetzung wird unser Kontinent, kann man sagen, und damit auch unser Land weiterhin attraktiv für klinische Studien sein. Das ist für die Patientinnen und Patienten in unseren Ländern ganz, ganz wichtig. Das be­deutet aber auch, dass es für den gesamten Wissenschafts-, Wirtschafts- und Gesund­heitsstandort Europa einen echten Boost bringen kann.

Gleichzeitig bleibt, was die klinischen Prüfungen betrifft, natürlich unser hohes Schutz­niveau erhalten, weil wir da den nationalen Gestaltungsspielraum in den Gesetzen, den die EU-Verordnung einräumt, auch entsprechend genutzt haben – ich denke da nur an die breite fachliche Zusammensetzung der Ethikkommissionen, die weit über die unmit­telbare ärztliche oder naturwissenschaftliche Kompetenz hinausgeht.

Es ist zum Beispiel auch vorgegeben, wie strukturiert Ethikkommissionen vorgehen müs­sen, dass sie eine entsprechende IT-Ausstattung, entsprechendes Unterstützungs­per­sonal brauchen, damit wirklich alles rechtskonform, solide und auch zügig abgearbeitet werden kann. Das geschieht in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, was wiederum den Vorteil bringt, dass Institutionen, die eine klinische Prüfung anstreben, ein übersichtliches rechtliches Konstrukt und klare An­sprech­partnerinnen und Ansprechpartner vor sich haben und die Entscheidungen auch relativ zeitgerecht erfolgen können. Auch das ist eine wesentliche Voraussetzung, dass wir auch in Zukunft Innovation in Europa und vor allem auch in Österreich haben können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Diese Gesetzesmaterie war im Herbst des Vorjahres einige Wochen in Begutachtung, und man hat auch die Ergebnisse dieser berücksichtigt. Es gibt jetzt ein konsolidiertes Gesetzeswerk, das zukunftsweisend und zugleich mit hohen Sicherheitsstandards ausgestattet ist, deshalb bitten wir um Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.42



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 259

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Andrea Holzner zu Wort. – Bitte.


18.43.15

Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Noch einmal kurz zusammengefasst: Worum geht es bei dieser Gesetzes­novelle? – Es geht um eine europarechtskonforme Lösung für Genehmigungsverfahren von Humanarzneimitteln.

Im Zuge dieser Anpassung an eine EU-Verordnung führen wir Doppelgleisigkeiten aus Gentechnik- und Arzneimittelgesetz zusammen und richten eine Plattform für die Arzneimittelbehörde und die Ethikkommission ein. Genehmigungsverfahren sollen damit effektiver werden, die Studienteilnehmer rascher Zugang zu innovativen Arzneimitteln be­kommen und der Forschungsstandort Österreich gesichert werden. Die Studien wer­den laut dem Experten für Arzneimittelrecht Rechtsanwalt Matthias Cerha transparenter, weil zwischen akademischen und nichtakademischen Studien unterschieden wird.

Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich weiß nicht, ob Sie in den sozialen Medien das Video gesehen haben, in dem behauptet wird, dass es zahlreiche Streichungen im Arzneimittelgesetz gibt und damit Kontrollmechanismen außer Kraft gesetzt werden. Bitte machen Sie sich die Mühe, schauen Sie auf die Par­lamentshomepage – die im Übrigen sehr interessant ist –, bevor Sie solchen Behauptun­gen glauben! Verschwiegen wird nämlich, dass anstelle der gestrichenen Passagen auf Bestimmungen einer EU-Verordnung verwiesen wird. Suggeriert wird, dass Gentechnik in der Medizin etwas völlig Neues sei, dabei werden gentechnische Methoden in der Medizin schon seit über einem Vierteljahrhundert angewandt.

Ein Paradebeispiel dafür ist das Hormon Insulin, das Zigtausenden zuckerkranken Men­schen in Österreich hilft. Statt Tonnen von Schweinebauchspeicheldrüsen braucht man heute eine Küvette mit gentechnisch veränderten Escherichia-coli-Bakterien in ein wenig Flüssigkeit, um die gleiche Menge Insulin zu produzieren. (Abg. Hafenecker: Ausge­zeichnete Rede!) Auf Hoffnung betreffend Gentherapien wird vor allem auch im Kampf gegen Krebs gesetzt; trotz großer Fortschritte ist der Durchbruch noch nicht gelungen. In Zeiten wie diesen steht wohl der emotionale Blick auf Gesetze im Vordergrund. Blei­ben wir bitte bei einem nüchternen Blick, bleiben wir bei den Fakten!

„Land der Hämmer, zukunftsreich!“ – So heißt es in unserer Bundeshymne. Die Werk­zeug­kiste hat sich seither erweitert, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir Men­schen in Österreich fähig sind, weitere und zusätzliche Werkzeuge zu entwickeln, zu prüfen und richtig in die Hand zu nehmen. Hier geht es um ein Gesetz, das für die Ge­sund­heit, für Innovationen im medizinischen Bereich und für den medizinischen For­schungsstandort wichtig ist. Für ein zukunftsreiches Österreich brauchen wir beides: Erfahrung und Innovation. Wir brauchen mutige Menschen mit Herz und Verstand. – Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.46


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Gerald Loacker zu Wort ge­meldet. – Bitte.


18.46.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Beim Arzneimittelgesetz ist, glaube ich, in der Vorbereitung ein kleiner Schnitzer passiert. Da kommt eine Kontrolllawine auf die Apotheken, die sowieso schon – zu Recht – einen besonders streng kontrollierten Geschäftsbereich haben, zu.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 260

Sie sollten nicht mit zusätzlichen Kontrollen durch die Ages belastet werden – über alles, was wir bisher gehabt haben, hinaus. Sie müssen diese Kontrollen nämlich auch noch selbst bezahlen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. §67 Abs 5a lautet wie folgt:

„(5a) Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen kann bei Vorliegen von Verdachtsgründen eines Verstoßes gemäß §84 Abs. 1 Z25, wonach ein Betrieb im Sinne des §62 Abs. 1 oder §63a Abs. 1 ohne Bewilligung im Sinne des §63 Abs. 1, §63a Abs. 2 oder §65 Abs. 1 geführt wird, in den in Räumlichkeiten dieses Betriebes Betriebs­über­prüfungen durchführen. Betriebe gemäß §62 Abs. 2 sind von dieser Bestimmung ausge­nommen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kaniak.)

18.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1289. d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden (1317 d.B.) - TOP 11

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. §67 Abs 5a lautet wie folgt:

„(5a) Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen kann bei Vorliegen von Ver­dachtsgründen eines Verstoßes gemäß §84 Abs. 1 Z25, wonach ein Betrieb im Sinne des §62 Abs. 1 oder §63a Abs. 1 ohne Bewilligung im Sinne des §63 Abs. 1, §63a Abs. 2 oder §65 Abs. 1 geführt wird, in den in Räumlichkeiten dieses Betriebes Betriebs­überprüfungen durchführen. Betriebe gemäß §62 Abs. 2 sind von dieser Bestimmung ausgenommen.“

Begründung

Die Vorlage des AMG sieht unter den angeführten Umständen Betriebsüberprüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen vor. Nicht berücksichtigt wird


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 261

dabei, dass Betriebe gemäß §62 Abs 2 AMG aber ohnehin schon eine aufsichtshabende Instanz für Betriebsüberprüfungen haben, wodurch Mehrgleisigkeiten und schlimmsten­falls Unklarheiten bei der Kompetenzverteilung zwischen den Aufsichtsbehörden ent­stehen würden. Durch die Ergänzung des §57 Abs 5a wird diese Redundanz ausgeräumt und für rechtliche Sicherheit bezüglich der Aufsichtspflichten gesorgt.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung beziehungsweise mit in Abstimmung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

18.48.04Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 6 bis 11


Präsidentin Doris Bures: Ich lasse jetzt kurz das Croquis ergänzen. Wir würden nun zu den verlegten Abstimmungen kommen. Wir haben vereinbart, die Fraktionen zu fragen, ob wir gleich fortfahren können. – Mir wird signalisiert, dass dies der Fall ist.

Sobald ich das Croquis habe, beginne ich mit den Abstimmungen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend COVID-19-Impfpflichtgesetz in 1312 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Titel sowie die Paragrafen 2, 4, 6 bis 8, 10, 16, 19 und 20 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Hiezu wurde eine namentliche Abstimmung verlangt. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich, wie Sie wissen, in den Laden der Abgeordneten, tragen den Namen der Abgeordneten und die Bezeichnung „Ja“ beziehungsweise „Nein“.

Ich bitte Sie, bei der Abstimmung darauf zu achten, dass wirklich nur ein Stimmzettel in die Urne geworfen wird.

Ich ersuche nun, erstens einmal die Vorbereitungen für die namentliche Abstimmung vorzu­nehmen – vielen Dank an die Parlamentsdirektion –, zweitens den Schriftführer,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 262

Herrn Abgeordneten Schallmeiner, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und dann Kolle­gin Cornelia Ecker, damit fortzusetzen. – Bitte, Herr Abgeordneter Schallmeiner.

*****

(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Schallmeiner und Cornelia Ecker werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Ich bedanke mich bei den beiden Schriftführern für den Na­mensaufruf und erkläre die Stimmabgabe für beendet.

Gleichzeitig ersuche ich darum, die Auszählung vorzunehmen, beziehungsweise die Schriftführung darum, diese zu begleiten.

Zu diesem Zweck unterbreche ich nun für wenige Minuten die Sitzung. Die Sitzung ist unterbrochen.

18.55.14*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.55 Uhr unterbrochen und um 19.01 Uhr wieder aufgenommen.)

19.01.21*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 170; davon „Ja“-Stimmen: 137, „Nein“-Stimmen: 33.

Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Baumgartner, Bayr, Becher, Berlakovich Nikolaus, Bernhard, Blimlinger, Brandstätter Helmut, Brandstötter Henrike, Brandweiner, Bures, Bürstmayr;

Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski, Doppelbauer, Drobits;

Ecker Cornelia, Egger Kurt, Einwallner, El-Nagashi, Engelberg, Erasim, Eßl;

Feichtinger, Fürlinger;

Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Tanja, Grebien, Greiner Karin, Großbauer;

Hamann Sibylle, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechenberger, Heinisch-Hosek, Herr, Himmelbauer, Hintner, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzleitner, Holzner, Hörl, Hoyos-Trauttmansdorff;

Jachs, Jeitler-Cincelli;

Kaufmann, Keck, Kirchbaumer, Köchl, Köllner, Kollross, Kopf, Koza, Krainer Kai Jan, Kucharowits, Kucher Philip, Kühberger, Künsberg Sarre, Kuntzl;

Leichtfried, Lindner, Lindinger, Lopatka;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 263

Marchetti, Matznetter, Maurer, Meinl-Reisinger, Melchior, Minnich;

Neßler, Neumann-Hartberger, Niss Maria Theresia, Nussbaum;

Obernosterer, Oberrauner Petra, Ofenauer Friedrich, Ottenschläger;

Pfurtscheller, Pöttinger, Prammer, Prinz;

Rausch Bettina, Reimon, Rendi-Wagner, Ribo, Rössler;

Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Schatz, Scherak, Scheucher-Pichler, Schmuckenschlager, Schnabel, Schroll, Schwarz Gabriela, Schwarz Jakob, Seemayer, Seidl, Shetty, Sieber Norbert, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stammler, Stark, Steinacker, Stocker, Stöger Alois, Stögmüller, Strache, Strasser;

Tanda, Taschner, Tomaselli, Totter, Troch;

Voglauer;

Weber, Weidinger, Weratschnig, Werner, Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wöginger;

Yildirim, Yılmaz;

Zarits Christoph, Zopf, Zorba.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Angerer;

Bösch, Brückl;

Deimek;

Ecker Rosa;

Fiedler, Fuchs, Fürst;

Graf Martin;

Hafenecker, Hauser, Hofer;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Kickl, Krisper;

Lausch, Loacker;

Margreiter, Muchitsch, Mühlberghuber;

Ragger, Rauch Walter, Ries Christian;

Schmiedlechner, Schnedlitz, Schrangl, Stefan, Steger Petra;

Wurm;

Zanger Wolfgang.

*****


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungs­antrag der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfpflicht und Arbeitswelt“.

Wer sich diesem Entschließungsantrag anschließt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (233/E)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Asylstopp – Jetzt!“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 264

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Micha­ela Steinacker, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vollzug des Impfpflichtgesetzes“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Auch dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen. (234/E)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Pamela Rendi-Wagner, August Wöginger, Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize“.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (235/E)

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1314 der Beilagen.

Wer ist für diesen Gesetzentwurf? – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz geändert werden, in 1313 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag betreffend Artikel 1 ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nom­men.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1315 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nom­men.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Impfen in der Apotheke“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1316 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 265

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden, in 1289 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht.

Ich werde daher wie immer zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen Teile abstimmen lassen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend Artikel 1.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

19.06.3412. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den An­trag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­ge­setz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden (1304 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.


19.07.10

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es geht hier bei diesem Tagesordnungspunkt um einen neuerlichen Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, das Sie ja im Juli des vorigen Jahres schon beschlossen haben – gegen die Stimmen der Freiheitlichen. Wir sind auch diesmal dagegen, haben also auch da ein Alleinstellungsmerkmal – nicht nur beim Auftreten gegen die Impfpflicht, sondern auch hier –, und ich werde Ihnen auch erläutern, warum: weil wir dieses Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als einen Baustein einer völlig verfehlten Wirtschafts- und Energiepolitik sehen, die gerade in Europa stattfindet und die Arbeitsplätze und die europäische Wirtschaft gefährdet. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)


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Kurz noch zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Es war im Sommer schon bekannt, und wir haben auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gesetzesinhalte im Erneuer­baren-Ausbau-Gesetz gegeben hat, die mit Sicherheit nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden würden. Das war alles bekannt. Das haben Sie ignoriert; jetzt mussten Sie das nachkorrigieren. Die Frau Ministerin hat das im Ausschuss als Erfolg verkauft, ich habe diesbezüglich eher festgestellt, dass das gegenüber der Euro­päischen Kommission schon peinlich ist – sei’s drum!

Ein paar kurze Worte noch, warum wir gegen das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als Baustein einer insgesamt völlig verfehlten Energiepolitik sind. – Weil hier Maß und Ziel verloren gegangen sind, es zum einseitigen Festlegen auf das ausschließliche Ziel kam: Wir müssen jetzt die CO2-Emissionen verhindern und den Umstieg auf Erneuerbare bewerkstelligen! Es kam zum Verteufeln sämtlicher fossilen Brennstoffe, die wir als Industrienation nach wie vor so dringend brauchen. Also wir müssen schon ein Be­kenntnis ablegen, ob wir eine Industrienation sein wollen. Dann müssen wir aber auch wissen, dass eine solche energieintensiv ist. Dieses Bekenntnis gibt es offensichtlich nicht von allen Parteien, die da zustimmen, auch nicht von der Sozialdemokratie. Das gibt es von den Freiheitlichen sehr wohl: Wir sind der Meinung, dass eine Industrienation auch entsprechende Energiemengen braucht.

Was zum Beispiel jetzt in Deutschland stattfindet – das Zusperren von Gaskraftwerken, das Zusperren von Kohlekraftwerken, von Atomkraftwerken –, das ist alles kurzsichtig, das ist nicht verantwortungsvoll, das ist planwirtschaftlich, das ist ideologisiert, das ist dogmatisch. Wir haben ja auch da wieder die typischen Begriffe wie Klimaleugner. Man ist dann der Coronaleugner, der Klimaleugner und so weiter und so fort. Das zeigt uns ja, dass es da dogmatisch wird. Der Bereich ist viel zu wichtig: Da gehört mit Haus­verstand, mit Maß und Ziel eine vernünftige Energiepolitik gemacht! (Beifall bei der FPÖ.)

Die sehen wir nicht! Die sehen wir weder in Deutschland noch in Österreich. Wir sehen ja jetzt die Kostenlawine, die mit Strompreisexplosionen, Gaspreisexplosionen et cetera auf uns zukommt, die vor allem die Haushalte trifft. (Abg. Lukas Hammer: ... ist nicht teurer geworden?! Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Wir wissen, der Energie­preis, der Strompreis auf der Rechnung eines jeden Haushaltes setzt sich ungefähr zu einem Drittel aus dem reinen Energiepreis, aus den Netzkosten und aus den Steuern und Abgaben zusammen.

Damit bin ich schon beim Punkt: Wie können wir unsere Haushalte, unsere Konsu­menten jetzt gegen diese Kostenlawine unterstützen, wirklich unterstützen, kraftvoll unterstützen? – Relativ einfach, und das ist auch der Inhalt unseres Antrages, des Ent­schließungsantrages der Abgeordneten Kassegger, Angerer, Kolleginnen und Kollegen, nämlich indem wir diese Energielieferungen von Strom und Gas temporär von der Umsatzsteuer befreien. Das ist eine Einsparung von 20 Prozent. Die Umsatzsteuer ist eine Abzocksteuer der Republik. Wir entlasten die Haushalte mit diesem Entschließungs­antrag wirksam, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der sichergestellt wird, dass auf Umsätze mit Strom und Gas bis zumindest“ 


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befristet  „31.03.2023“  also über den nächsten Winter, der jetzige wird eh noch span­nend werden  „keine Umsatzsteuer eingehoben wird.“

*****

Jeder, der es mit einer Entlastung der Haushalte ernst meint, muss in Wahrheit einem solchen Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Erwin Angerer, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden (1304 d.B.) in der 139. Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2022

Die weiter enorm steigenden Energiekosten, die im November 2021 um 26,3 % höher lagen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, belasten in zunehmendem Ausmaß die heimische Bevölkerung.

Gas war im November um 4,1 Prozent teurer als im Oktober und kostete um 20,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Strompreise wurden innerhalb eines Monats um 0,4 Pro­zent erhöht, Strom kostet jetzt um 10,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. (APA0012 5 WI 0493 Mo, 27.Dez 2021)

Wie drastisch sich die Situation für die heimische Bevölkerung entwickeln wird, veran­schaulicht Reinhold Baudisch von der Vergleichsplattform durchblicker.at, der „von rund 500 Euro ausgeht, die ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh) Strom und 15.000 kWh Gas mehr zahlen muss, 400 Euro allein für Gas.“  (Standard, 05.10.2021)

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die AK, die in diesem Zusammenhang warnt: „Für einen Privathaushalt im Osten Österreichs, der mit Gas heizt und auch Strom verwendet, sind im kommenden Jahr höhere Energiekosten von mehreren hundert Euro möglich. Laut AK-Berechnungen können die Mehrkosten von rund 280 Euro (bei einem Verbrauch von 10.000 kWh Gas und 2.200 kWh Strom) über 423 Euro (15.000 kWh Gas; 3.500 kWh Strom) bis zu 600 Euro (23.000 kWh Gas; 4.500 kWh Strom) reichen.“

In diese Zahlen dürften wohl die jüngst angekündigten Gaspreiserhöhungen der Landes­energieversorger Wien, Niederösterreich und Burgenland bereits ab 1. Februar 2022 noch nicht eingerechnet sein, die bereits mit Jahresbeginn die Strompreise mit um monatlich 12 bis 13 Euro für Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh erhöht haben. (APA0261 5 WI 0408 CI Di, 23.Nov 2021)

Für einen Wiener Durchschnittshaushalt wird durch die nun erfolgende Verteuerung des Gaspreises mit Mehrkosten von rund elf Euro pro Monat gerechnet. Ein durch­schnitt­licher Haushalt als Kunde bei der EVN mit einem Jahresverbrauch von 8.000 bis 15.000


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kWh zahlt künftig zwischen elf und 21 Euro pro Monat mehr. Bei der Energie Burgenland wird die Erhöhung des Gaspreises rund 20 Prozent bzw. 20 Euro im Monat ausmachen. (wien.ORF.at / 12.01.2022)

Preiserhöhungen auch durch andere Energieversorger haben bereits begonnen:

So erhöhte der Kärntner Energieversorger Kelag zum Jahreswechsel den Gaspreis. Je nach Tarif beträgt die Erhöhung zwischen 13 und 18 Prozent. Die dadurch entstehende monatliche Kostensteigerung wird von der Kelag mit zwölf bis 16 Euro beziffert.

Auch beim Strompreis gab es seitens der Kelag bereits Verteuerungen. Je nach Tarif bedeutet dies höhere Kosten von drei bis fünf Euro im Monat bei einem Durch­schnitts­jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden, so die Kelag.

Mit Ende November 2021 haben Energie Steiermark und Energie Graz eine Strom­preiserhöhung um je 7,9 Prozent angekündigt. Die Energie Steiermark hatte im Oktober erklärt, das bedeute für einen durchschnittlichen Haushalt monatliche Mehrkosten von 5,33 Euro. Davon betroffen sind rund 80 Prozent der Privatkunden. Die Energie Graz sprach von Mehrkosten von 4,50 Euro monatlich für einen durchschnittlichen Grazer Haushalt.

Die Presse" vom 08.01.2022 berichtet, dass die E-Control mit weiteren Steigerungen der österreichischen Strompreise um ein Fünftel auf rund 240 Euro je Megawattstunde im heurigen Jahr rechnet. In den vergangenen zwölf Monaten hat sich der Gaspreis ver­vielfacht - und es gibt wenig Anzeichen, dass sich daran in den nächsten Wochen etwas ändern wird.

Anstatt Maßnahmen zu setzen, um diese enorme Belastung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch stark gestiegene Energiekosten einzudämmen, versucht diese Bun­desregierung mit kosmetischen Korrekturen, den Anschein zu erwecken, Maßnahmen gegen Energiearmut zu setzen bzw. macht geradezu das Gegenteil.

So ist der Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale von 35,97 Euro sowie des Er­neuerbaren Förderbeitrages von im Schnitt 67 Euro im Jahr 2022 angesichts der enorm gestiegenen und wohl weiter steigenden Energiekosten, die die Endverbraucher mit mehreren hundert Euro jährlich zusätzlich belasten, als glatter Hohn zu bezeichnen.

Dazu kommt, dass zeitgleich die Erhöhung der Netzentgelte Mehrkosten von bis zu 21 Euro pro Jahr für Strom und zwölf Euro für Gas zusätzlich zu den gestiegenen Ener­giepreisen Mehrbelastungen von bis zu 33 Euro verursacht, womit der einmalige Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale wieder kompensiert wird.

Dazu kommt weiters, dass Wenigverdiener ohnehin keine Beiträge zahlen und damit von dieser Regelung überhaupt nichts haben, aber dennoch durch die enormen Energie­preissteigerungen massiv belastet sind.

Als ob damit die heimische Bevölkerung nicht schon genug belastet wäre, hat die türkis-grüne Bundesregierung mit der sogenannten „ökosozialen“ Steuerreform bewiesen, dass sie vor weiteren enormen Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher nicht zurückschreckt:

So werden sich die Kosten für das Heizen massiv weiter erhöhen.

Denn allein die CO2-Steuer, die ab Mitte des Jahres 2022 Treibstoffe, Öl und Gas verteuern wird, wird in weiterer Folge das Heizen für viele Menschen unleistbar machen.

So rechnet Herbert Lechner von der Energieagentur damit, dass Bewohner von Ein­familienhäusern, die beispielsweise mit Gas heizen, dann mit Mehrkosten von 220 Euro rechnen müssen. Jene, die mit Öl heizen, müssen sogar 290 Euro zusätzlich bezahlen.


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Der in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte Klimabonus in der Höhe von 100 bis 200 Euro jährlich kann vor dem Hintergrund dieser auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommenden Teuerungen wohl nur als blanker Hohn bezeichnet werden und deckt die von der türkis-grünen Bundesregierung zusätzlich verursachten Mehr­kosten für Energie, Heizen und vor allem Treibstoffe bei weitem nicht ab.

Gerade die Haushalte mit geringen Einkommen werden in der bevorstehenden kalten Jahreszeit durch die steigenden Energiekosten und die die Teuerung anfeuernden Maßnahmen durch die Bundesregierung am stärksten belastet.

Dazu kommt, dass mit jeder Preiserhöhung von Strom und Gas die Einnahmen aus der Umsatzsteuer entsprechend ansteigen.

Daher ist es dringend an der Zeit, dass diese Bundesregierung nicht nur endlich von weiteren Belastungsmaßnahmen, die das Leben der Österreicherinnen und Öster­reichern weiter verteuern, Abstand nimmt, sondern umgehend effektive Maßnahmen setzt, um Energiearmut in Österreich wirksam zu verhindern.

Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass Haushalte, Familien, Alleinerzieher, Pensionisten, Arbeitslose etc. mit geringen Einkommen Gefahr laufen, aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können und in der Folge in ungeheizten Wohnungen sitzen.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist daher als eine Maßnahme sicherzustellen, dass Umsätze mit Strom und Gas befristet gänzlich von der Umsatzsteuer befreit werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der sichergestellt wird, dass auf Umsätze mit Strom und Gas bis zumindest 31.03.2023 keine Umsatzsteuer eingehoben wird.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht. Er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Tanja Graf. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.11.36

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben letzten Sommer hier im Plenum das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, beschlossen, und parallel dazu fand in der EU auch das Notifizierungsverfahren statt. Dieses Notifizierungsverfahren hat eben ergeben, dass wir einige Punkte im EAG anpassen müssen. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass es schneller vorangeht, daher haben wir auch im Dezember noch kurzfristig einen Initiativantrag eingebracht, in dem wir die wesentlichen Punkte, um die Notifizierung nicht in Gefahr zu bringen, festgehalten haben.

Worum geht es jetzt im Wesentlichen, da wir nun nach dieser Notifizierung stehen? Es geht im Wesentlichen darum, dass ursprünglich geplant war, Windenergie nicht aus­schreiben zu lassen oder zumindest, wenn notwendig, erst 2023. Da hat Brüssel eindeutig


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gesagt, das ist zu unflexibel, sie wollen da vorher eine Ausschreibung. – Dem werden wir gerecht. Es wird zu dieser Flexibilisierung, weil wir pro Technologie einen Topf hatten, jetzt zusätzlich einen gemeinsamen Topf geben, in dem Windenergie und Was­serkraft eben gemeinsam ausgeschrieben werden, um da auch eine Flexibilität hinein­zubringen. Dieser Topf wird mit 20 MW ausgestattet; das ist kein zusätzliches Volumen, sondern das wird aus den bestehenden Töpfen sozusagen herausgenommen.

Betreffend Elektrolyse hat es leider Gottes, was mir sehr wehtut, auch eine Anmerkung dahin gehend gegeben, dass Brüssel das als zusätzliche Förderung gesehen hat und diesen Punkt ursprünglich komplett aus dem EAG streichen wollte. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass wir die Elektrolyse doch in einem Förderbereich mit der Eingren­zung haben, dass sie auf der De-minimis-Regelung abgehandelt wird.

Auch die Laufzeit 2030 war ein Thema. Da haben wir es geschafft, dass wir diese Laufzeit, um Planungssicherheit zu haben, die wir für dieses Gesetz auch brauchen, bis 2030 doch erhalten werden.

Ein Thema, das jetzt nicht unmittelbar von der EU kommt, aber auch mir persönlich ein Anliegen war, ist: Wir haben im ÖSG, also im Ökostromgesetz, ein Restvolumen von 15,5 Millionen gehabt, das für die mittlere Wasserkraft zur Verfügung stand. Diese 15,5 Millionen werden wir jetzt in das EAG überführen, wo wir sozusagen auch das wieder der mittleren Wasserkraft zur Verfügung stellen werden.

Zusätzlich zu den erforderlichen Anpassungen haben wir uns im Wirtschaftsausschuss mit Mehrheit dazu entschlossen, dass wir das Aussetzen der Ökostrompauschale für das Jahr 2022 beschließen werden. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglich vorliegenden Verordnung werden wir da 2022 weitere 350 Millionen Euro als Ersparnis für die Konsumenten, für die Betriebe schaffen. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um den leider hohen Energiepreisen entgegenzuwirken.

Nachdem die EU jetzt unser EAG notifiziert hat, sollten wir uns hier nicht ausruhen, sondern die nächsten Schritte tätigen, denn für die 27 Terawattstunden brauchen wir auch sichere Netze, einen sicheren Ausbau. Deswegen sollten wir dafür sorgen, dass die Stromversorgung auch gewährleistet wird. Daher ist es auch wichtig, den nächsten Schritt einzuleiten, nämlich dass wir die UVP-Verfahren effizienter gestalten, um eben auch diese 27 Terawattstunden sicher in die Netze zu bringen.

Das ist mir persönlich ein großes Anliegen. Warum? – Wenn wir es nicht schaffen, die Netze auszubauen, werden wir leider auch unser Ziel, 2030 27 Terawattstunden in die Netze zu bringen, in Gefahr bringen. Daher ist es auch notwendig, dass wir hier diesbezüglich agieren.

Ein Punkt, der auch noch dieses heutige Thema betrifft: Wir werden Rechtssicherheit bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im ElWOG schaffen, in § 80. Ziel dieser Anpassung ist eben, Rechtssicherheit zwischen Versorgern und Konsumenten zu schaffen. Hier werden wir gesetzliche Vorgaben für Preisanpassungen machen. Hier werden wir auch Preissenkungen berücksichtigen. Anspruch auf Ratenzahlungen wird es für Nachzahlungen geben, wobei der Konsument einen Rechtsanspruch auf bis zu 18 Monate erhält.

Die Grundversorgung und die weitere Ersatzversorgung sind auch klar geregelt. Darüber hinaus wird auch die Energiewirtschaft einen Beitrag leisten. Sie hat bereits einen Sozialfonds für Energiearmut eingerichtet. Der wird auch gut gefüllt. Da hat sich die Energiewirtschaft sozusagen bereit erklärt, auch ihren Beitrag zu leisten. Sie wird ihn um 20 Prozent erhöhen. Das Abschaltverbot, das die Energieversorger mit Ende Jänner datiert haben, wird jetzt um weitere zwei Monate verlängert. Das heißt, es gilt weiterhin ein Abschaltverbot bis Ende März.


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All das sind Maßnahmen, die uns helfen, einerseits einem hohen Energiepreis entge­genzuwirken und andererseits auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Alois SchrollBitte schön, Herr Abgeordneter.


19.17.11

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die SPÖ steht zu 100 Prozent zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen und damit zur größten Transformation im Klima- und Ener­giebereich. Deswegen haben wir auch dem EAG, dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, bereits am 7. Juli hier im Hohen Haus unsere Zustimmung gegeben und 27 Tera­watt­stunden an Erneuerbaren-Ausbau mit genehmigt.

Ja, sehr, sehr viele wirklich großartige soziale und nachhaltige Aspekte wurden damals in vielen Stunden in das EAG hineinverhandelt und dann auch beschlossen. Wichtig war mir dabei immer eine faire und gerechte Ausgestaltung der Energiewende, denn die Energiewende ist für mich und für meine Fraktion natürlich auch eine ganz große soziale Frage. Mein Sager war damals auch: „Die Energiewende darf keine Zweiklassen­ener­giewende werden.“

Deswegen, geschätzte Damen und Herren und geschätzte Kolleginnen und Kollegen, war, ihr wisst es alle sehr genau, der Erstentwurf von Frau Minister Gewessler im März im Ministerrat ein wesentlich anderer als jener, der dann am 7. Juli hier im Hohen Haus beschlossen wurde – aber wie gesagt, wir haben sehr viele Stunden damit verbracht.

Ich möchte ganz kurz auf einige Errungenschaften eingehen, das, was wir damals geschafft haben. Die Begrenzung der jährlichen Ökostrombeiträge durch den Deckel von 1 Milliarde Euro war für uns ein ganz wichtiger Punkt. Die einkommensschwachen Haus­halte, die auch von der GIS befreit sind, sind auch von der Ökostrompauschale befreit. Dies konnte ich am Verhandlungstisch dann auch noch auf jene armuts­gefähr­deten Haushalte ausweiten  das sind rund 1,2 Millionen Personen –, die mit 75 Euro Öko­strompauschale im Jahr gedeckelt werden.

Wichtig – ganz wichtig! – war mir damals auch, dass die Fördermittel für den Ausbau von erneuerbaren Energien ausschließlich über ökosoziale Kriterien festgesetzt werden. Da waren zum Beispiel Chancengleichheit, Gleichstellung, Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz ganz wesentliche Aspekte. Das war damals wirklich, kann man sagen, ein Paradigmenwechsel, der wahrscheinlich ohne die Sozialdemokratie am Tisch nicht ge­lungen wäre. Die Fernwärmeförderung wäre gänzlich gestoppt worden, die haben wir dann hineinverhandelt. 300 Millionen Euro bis 2030 wurden für die Städte herausver­handelt, die die Umstellung auf erneuerbare Energieträger ermöglichen.

Meine Kollegin Tanja Graf hat es schon angesprochen: Die Notifizierung durch die EU hat uns jetzt auch die Möglichkeit gegeben, in das Gesetz noch wichtige Aspekte hinein­zuverhandeln.

Ein wesentlicher Punkt war mir am 16. Dezember hier im Hohen Haus, als wir auch den Initiativantrag eingebracht haben, dass die Erneuerbaren-Förderpauschalen für 2022 nicht eingehoben werden und sich somit die Stromkundinnen und Stromkunden 350 Mil­lionen Euro ersparen. Verbesserungen der Grundversorgung für KundInnen wurden geschaffen, und ein ganz wesentlicher Teil waren, glaube ich – jetzt auch in der Krise der Teuerungen und der hohen Energiepreise –, dann auch die Ratenzahlungen für 18 Mo­nate für alle KonsumentInnen.


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Es hat mir wirklich auch sehr gefallen – die Redezeit ist leider schon bald vorbei –, als ich gestern um 12.38 Uhr eine APA-Aussendung geschrieben habe und auch die Wirt­schaft aufgefordert habe, ihren Teil dazu beizutragen – zum Beispiel die Abschaltverbote zu verlängern und auch den Stromhilfefonds der Energiebranche zu erhöhen –, dass genau zweieinhalb Stunden später die Aussendung von der Oesterreichs Energie kam, dass sich die Energiewirtschaft auch daran beteiligt. Das ist, muss man sagen, in Zeiten wie diesen auch ein schönes Zeichen.

Die geschätzte Frau Bundesministerin, die leider heute im Ausland ist, hat damals, am 7. Juli, gesagt, dass es für sie ein Freudentag ist, und ich muss sagen, es war damals ein Freudentag. Mittlerweile aber ist unsere Bundesregierung – diese Bundes­regie­rung – 740 Tage im Amt, und jetzt ist es, glaube ich, dringend notwendig und an der Zeit, dieses Gesetz auch auf den Boden zu bringen, auf die Straße zu bringen.

Die noch immer ausständigen Verordnungen für Investitionszuschüsse lassen nach wie vor auf sich warten, und ich glaube, seit 1. Jänner sind auch die Förderungen von Strom aus Wasser, Wind, PV, Biomassekraftwerken und Biogasanlagen auf null gesetzt. Ich glaube, es ist jetzt höchste Zeit, dass die Verordnungen schnell auf den Tisch kommen, dass das Gesetz auch in Kraft treten kann, denn – ich habe es am 7. Juli schon gesagt und ich sage es jetzt hier noch einmal –: Auch die Energiebranche, die wirklich gewillt ist, uns zu unterstützen, die Regierung zu unterstützen, bis 2030 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu liefern, hat sich Sicherheit verdient. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.22.42

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben letzten Sommer mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das uns den Weg in Richtung 100 Prozent Ökostrom bis zum Jahr 2030 ebnen soll, einen historischen Beschluss gefasst, damit wir unserem Land ein neues, sauberes und leistbares Betriebssystem bieten können: raus aus Öl, Gas und Kohle, die – wie jetzt gerade wieder – immer teurer werden, rein in erneuerbare Energien, in Fotovoltaik, Wasserkraft, Biomasse oder Windenergie, die wir hier im Land haben.

Wir haben ein Gesetz mit maßgeschneiderten Förderungen für jede Technologie be­schlossen, und wir haben auch beschlossen, dass wir stabile Rahmenbedingungen haben werden, die uns garantieren, dass es bis zu 1 Milliarde Euro jährlich für den Aus­bau von Ökostrom geben wird – und das auf zehn Jahre garantiert. (Beifall bei den Grü­nen.)

Leider muss man sagen, die Kolleginnen und Kollegen in Brüssel, bei der EU-Kom­mis­sion waren von diesem Paket nicht ganz so begeistert wie ich, und im beihilfen­recht­lichen Notifizierungsverfahren – die Kollegin Graf hat es angesprochen – wurden viele dieser Punkte infrage gestellt, viele dieser Punkte, die uns hier im Parlament sehr wichtig waren, wie zum Beispiel eine spezifisch maßgeschneiderte Förderung, die durch eine unbrauchbare Einheitsförderung hätte ersetzt werden sollen.

Was besonders wehgetan hätte, war, dass die Kommission wollte, dass wir alle drei Jahre oder alle fünf Jahre neu notifizieren müssten, was dazu geführt hätte, dass wir alle drei Jahre wieder hier gestanden wären, noch einmal neu hätten verhandeln müssen, was für die Branche natürlich zu einer unglaublichen Unsicherheit geführt hätte. Es ist Ministerin Gewessler, die persönlich in Brüssel war, mit der Vizepräsidentin der Kommission direkt verhandelt hat, und ihrem gesamten Team zu verdanken, dass wir


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jetzt für zehn Jahre eine Notifizierung haben, und das ist wirklich ein gutes Signal. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Insgesamt sind die Änderungen, die die Kommission uns jetzt aufgetragen hat, ziemlich minimal, die Kollegin Graf ist schon darauf eingegangen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten haben wir einen massiven Preisanstieg auf den Energiemärkten, ausgehend von sehr stark gestiegenen Gas­preisen, beobachten müssen. – Kollege Kassegger von der FPÖ: Es sind die fossilen Gaspreise, die unser Energiesystem teuer machen. (Abg. Kassegger: Die CO2-Beprei­sung hat damit nichts zu tun, oder? – Vizekanzler Kogler: Die gibt’s ja noch gar nicht!) Es sind die fossilen Gaspreise, die uns von sehr instabilen – wie wir gerade jetzt wieder sehen: extrem instabilen – Weltregionen abhängig machen. Diese krisenhaften Preis­anstiege gab es immer wieder und wird es so lange geben, solange wir nicht von fossilen Energieimporten unabhängig sind. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Doppelbauer.)

Umso wichtiger ist dieser Beschluss, den wir heute fassen werden. Natürlich ist es – neben diesem langfristigen Ziel, dass wir auf erneuerbare Energien umsteigen müssen – auch wichtig, jetzt kurzfristige Maßnahmen zu setzen, um das auch abzufedern. Kollege Schroll hat es erwähnt: Dieses Jahr müssen KonsumentInnen und Betriebe weder Ökostrom-Förderbeiträge noch die Ökostrom-Pauschale zahlen. Sie ersparen sich somit mehr als 900 Millionen Euro für dieses Jahr, und ich glaube, das kann sich auch als Entlastungsmaßnahme sehen lassen.

Einen Teil davon haben wir in diesem Abänderungsantrag drinnen, den ich jetzt ein­bringen und in den Grundzügen erläutern werde. In diesem Abänderungsantrag gibt es einerseits kleine Verbesserungen im Hinblick auf die Fördereffizienz, aber auch im Hinblick auf die Investitionssicherheit bei Windenergie und bei Biomasse. Wir verhin­dern, dass Ökostrommittel der Wasserkraft aus dem alten Gesetz verfallen und retten das sozusagen ins Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz hinüber. Wir haben einen Rechts­anspruch auf Ratenzahlung vorgesehen, wodurch es KonsumentInnen, wenn sie Nach­zahlungen zu leisten haben, ermöglicht wird, dass sie das innerhalb von 18 Monaten leisten können und nicht gleich leisten müssen. Sie haben zum ersten Mal einen Rechts­anspruch.

Was uns Grünen in den Verhandlungen um die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr wichtig war: dass es jetzt erstmals ein Symmetriegebot gibt. Was heißt das? Es heißt, dass nicht nur Preissteigerungen am Energiemarkt an KonsumentInnen weitergegeben werden, sondern dass auch, wenn die Preise wieder runtergehen, die Energiever­sorgungsunternehmen eine Pflicht haben, diese Preissenkungen weiterzugeben. (Beifall bei den Grünen.)

Mit dem heutigen Beschluss kann es also losgehen. Ich weiß, dass sehr viele Inves­to­rinnen und Investoren, die zum Beispiel neue Windräder aufstellen wollen, schon in den Startlöchern scharren. Für diese Umsetzung braucht es uns alle. Zum Beispiel braucht es für die Windenergie – und da möchte ich kurz darauf eingehen, was du, Kollegin Graf, gesagt hast – in erster Linie, bevor wir überhaupt irgendetwas machen können, aus­reichend Flächen, wo überhaupt Windräder aufgestellt werden können. Wenn keine Flächen ausgewiesen sind – und dafür sind die Bundesländer, die Landeshauptleute zuständig –, dann braucht man auch nicht über Verfahren zu diskutieren. Ich glaube, da sind auch die Länder in der Verantwortung, und ich glaube, wenn wir da gemeinsam alle an einem Strang ziehen, dann wird dieses Erneuerbaren-Ausbau-Paket ein voller Erfolg. Dieses Paket, das wir heute beschließen, ist ein verdammt gutes Paket und eine sehr gute Nachricht für die Energiewende, und ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte bleiben Sie noch da, Herr Abgeordneter! Sie wollten einen Antrag einbringen, der zwar verteilt worden ist, den Sie auch erläutert haben, aber Sie müssen noch irgendwie erwähnen, dass Sie diesen Antrag einbringen.


Abgeordneter Lukas Hammer (fortsetzend): Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das ElWOG 2010 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, 1304 der Beilagen, den ich in den Grundzügen erläutert habe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden (1304 d.B.) (Top 12)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (2184/A) wird wie folgt geändert:

1. Nach Artikel 1 Z 5 werden folgende Z 5a und 5b eingefügt:

„5a. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 48:

              „§ 48.   Marktprämie für Windkraftanlagen für das Kalenderjahr 2022“

5b. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 103 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 103a.            Inkrafttretensbestimmung der EAG-Novelle BGBl. I Nr. 181/2021““

2. Nach Artikel 1 Z 6 werden folgende Z 6a bis 6c eingefügt:

„6a. In § 5 Abs. 1 Z 15 entfällt die Wortfolge „ , Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas, sofern die Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist, ausschließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und nicht in das Gasnetz einspeist,“.

6b. In § 5 Abs. 1 Z 16 entfällt die Wortfolge „und Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas, sofern die Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist, ausschließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und nicht in das Gasnetz einspeist,“.

6c. In § 5 Abs. 1 wird nach Z 30 folgende Z 30a eingefügt:

              „30a.    „Mindest-Reinvestitionsgrad“ die Reinvestition im Verhältnis zur Neuin­vestition einer der repowerten Anlage qualitativ gleichwertigen neuen Gesamtanlage (in Prozent);““

3. Nach Artikel 1 Z 19 werden folgende Z 19a und 19b eingefügt:


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„19a. In § 22 Abs. 4 entfällt das Wort „treuhändig“.

19b. In § 24 Abs. 1 Z 8 wird nach der Wortfolge „oder eine Förderung nach“ die Wortfolge „dem 3. Abschnitt oder“ eingefügt.“

4. Nach Artikel 1 Z 21 werden folgende Z 21a und 21b eingefügt:

„21a. In § 33 Abs. 3 Z 2 wird die Wortfolge „drei Jahre“ durch die Wortfolge „18 Monate“ ersetzt.

21b. Dem § 35 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse kann die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mit Verordnung einen Mindest-Reinvestitionsgrad und ein Minimum an Betriebsjahren als zusätzliche Fördervoraussetzungen festlegen.““

5. Nach Artikel 1 Z 26 wird folgende Z 26a eingefügt:

„26a. In § 43 zweiter Satz entfällt das Wort „gleichmäßiger“.“

6. Artikel 1 Z 27 lautet:

„27. Nach § 43 wird folgender § 43a samt Überschrift eingefügt:

„Besondere Bestimmungen für kleine Windkraftanlagen und Energiegemeinschaften

§ 43a. (1) Abweichend von § 23 Abs. 3 entspricht der Zuschlagswert für alle bezuschlagten Gebote für

              1.          Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung von insgesamt höchstens 20 MW sowie

              2.          Windkraftanlagen von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürger­energiegemeinschaften gemäß § 16b ElWOG 2010

dem Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots desselben Gebotstermins.

(2) Um eine Umgehung der Engpassleistung gemäß Abs. 1 Z 1 durch die Aufsplitterung von Anlagen zu vermeiden, wird die Engpassleistung von Windkraftanlagen zusam­men­gezählt, sofern es sich um mehrere gleichartige und in einem räumlichen Zusammen­hang stehende Anlagen handelt, die in der Betriebs- und Verfügungsgewalt eines oder mehrerer Unternehmen stehen, welche direkt oder indirekt einer wechselseitigen Kon­trolle unterliegen, soweit für diese Anlagen bei demselben Gebotstermin oder einem Gebotstermin innerhalb der letzten 24 Monate bereits ein Gebot eingebracht wurde oder ein Vertrag gemäß § 17 oder gemäß §§ 12 und 13 ÖSG 2012 besteht. Nähere Bestim­mungen dazu können in der Verordnung gemäß § 41 Abs. 2 festgelegt werden.““

7. Nach Artikel 1 Z 30 werden folgende Z 30a und 30b eingefügt:

„30a. In § 46 Abs. 5 wird nach der Wortfolge „Hat die zu fördernde Maßnahme“ die Wortfolge „einen Zuschlag nach § 23 oder“ eingefügt.

30b. § 47 Abs. 2 Z 4 lautet:

              „4.         für Windkraftanlagen hat eine Differenzierung nach den standort­be­ding­ten unterschiedlichen Stromerträgen zu erfolgen;““

8. Artikel 1 Z 35 lautet:

„35. § 49 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Vergabevolumen für Wasserkraftanlagen beträgt jährlich mindestens 90 000 kW, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 46 Abs. 3. Die Bundesministerin


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 276

für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Ein­vernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mit Verordnung das in einem Kalenderjahr zur Verfügung stehende Vergabevolumen festzulegen.““

9. Nach Artikel 1 Z 35 wird folgende Z 35a eingefügt:

„35a. Dem § 50 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse kann die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mit Verordnung einen Mindest-Reinvestitionsgrad und ein Minimum an Betriebsjahren als zusätzliche Förder­voraussetzungen festlegen.““

10. Nach Artikel 1 Z 37 werden folgende Z 37a bis 37d eingefügt:

„37a. In § 56a wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpass­leistung von über 2 MW (nach Revitalisierung) bis einschließlich 25 MW (nach Revita­lisierung), mit Ausnahme von Neubauten und Revitalisierungen gemäß Abs. 1 Z 1 und 2, kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, sofern nicht ausgeschöpfte Mittel nach § 27 ÖSG 2012 vorhanden sind. Die Fördermittel werden in den in Abs. 2 ge­nannten Kategorien vergeben, sind jedoch, abweichend von Abs. 2, mit den nicht aus­geschöpften Mitteln nach § 27 ÖSG 2012 begrenzt. Abs. 4 ist mit der Maßgabe anzu­wenden, dass im Kalenderjahr 2022 und, soweit ausreichende Fördermittel vorhanden sind, auch im Kalenderjahr 2023 ein Fördercall stattzufinden hat. Anträge, die mit den Fördermitteln nach dieser Bestimmung nicht mehr zur Gänze bedeckt werden können, gelten als zurückgezogen. Allfällige Restbeträge sind den Fördermitteln gemäß Abs. 2 zuzuschlagen. Abs. 3, 5 und 7 sind sinngemäß anwendbar.“

37b. In § 56a Abs. 3 erster Satz wird nach der Wortfolge „je Kategorie festzulegen, wobei“ die Wortfolge „eine Differenzierung nach der Engpassleistung zulässig ist und“ eingefügt.

37c. In § 56a Abs. 4 erster Satz wird nach der Wortfolge „Fördercalls haben“ das Wort „mindestens“ eingefügt.

37d. § 57 Abs. 3 lautet:

„(3) Mit Verordnung gemäß § 58 sind höchstzulässige Fördersätze pro kW festzulegen, wobei eine Differenzierung nach der Engpassleistung zulässig ist.““

11. Nach Artikel 1 Z 39 wird folgende Z 39a eingefügt:

„39a. Dem § 71 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Den Netzbetreibern sind bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Teil entstehende Kosten nach Maßgabe der Grundsätze des § 59 ElWOG 2010 im Rahmen der Kostenermittlung anzuerkennen.““

12. Nach Artikel 1 Z 44 wird folgende Z 44a eingefügt:

„44a. § 72a Abs. 2 lautet:

„(2) Für das Verfahren, die Befristung der Kostendeckelung, die Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht und das Ende der Kostendeckelung gelten § 6 Abs. 1 RGG, § 49 Z 1 bis 4 erster Satz, § 50 Abs. 2 bis 6, § 51 Abs. 1, Abs. 2 erster Satz, Abs. 3 und 4 sowie § 53 der Fernmeldegebührenordnung sinngemäß, wobei die GIS Gebühren Info Service GmbH der Regulierungsbehörde sowie dem jeweiligen Netzbetreiber auf Verlangen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 277

jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung sowie den An­tragstellern zu geben hat.““

13. Artikel 1 Z 46 lautet:

„46. § 72a Abs. 4 lautet:

„(4) Kosten gemäß Abs. 1, die den Betrag von 75 Euro übersteigen, sind bis zu einem Betrag von 100 Euro auf die übrigen Endverbraucher, die an die Netzebene gemäß § 63 Z 7 ElWOG 2010 angeschlossen und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, sind, zu verteilen. Auf diese Bestimmung sind Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG in geeigneter Weise hinzuweisen, etwa auf den Rechnungen für die Netznutzung und auf der Internetseite der Netzbetreiber. Kosten gemäß Abs. 1, die den Betrag von 100 Euro übersteigen, sind auf alle an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu verteilen. Zum Nachweis der Unternehmenseigenschaft sind betroffene Endverbraucher aufzufordern, entsprechende Belege vorzulegen. Nach Vorlage der Nachweise sind Unternehmen die erhöhten Kosten von den Netzbetreibern nicht mehr in Rechnung zu stellen.““

14. Nach Artikel 1 Z 47 werden folgende Z 47a und 47b eingefügt:

„47a. In § 73 Abs. 1 letzter Satz entfällt die Wortfolge „und Betreiber von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas, sofern die Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist, ausschließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und nicht in das Gasnetz einspeist“.

47b. In § 73 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ausnahmen oder Ermäßigungen für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Was­serstoff oder synthetisches Gas, sofern die Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist, ausschließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und nicht in das Gasnetz einspeist, können nach Maßgabe der beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union, soweit anwendbar, in der Verordnung gemäß Abs. 7 festgelegt werden. Solange dies nicht erfolgt, können solche Ausnahmen unter den Voraussetzungen der Verord­nung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972, ABl. Nr. L 215 vom 7.7.2020 S. 3, als De minimis Förderungen gewährt werden. Die Ökostrom­abwick­lungsstelle hat auf Ansuchen des Endverbrauchers die Erfüllung der Voraussetzungen einer Ausnahme als De-minimis-Förderung zu prüfen und das Ansuchen bei Vorliegen der Voraussetzungen zu bestätigen. Der Endverbraucher und die EAG-Förderab­wicklungsstelle haben der Ökostromabwicklungsstelle die für die Beurteilung erfor­derlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Vorliegens der Voraus­setzungen hat die Ökostromabwicklungsstelle dem betroffenen Netzbetreiber sowie dem Endverbraucher die Gewährung einer De-minimis-Förderung mitzuteilen.““

15. Nach Artikel 1 Z 49 werden folgende Z 49a und 49b eingefügt:

„49a. In § 75 Abs. 1 letzter Satz entfällt die Wortfolge „und Betreiber von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas, sofern die Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist, ausschließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und nicht in das Gasnetz einspeist“.

49b. In § 75 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ausnahmen oder Ermäßigungen für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas, sofern die Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist, ausschließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und nicht in das Gasnetz einspeist, können nach Maßgabe der beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen


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Union, soweit anwendbar, in der Verordnung gemäß Abs. 2 festgelegt werden. Solange dies nicht erfolgt, können solche Ausnahmen unter den Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972, ABl. Nr. L 215 vom 7.7.2020 S. 3, als De minimis Förderungen gewährt werden. Die Ökostromabwicklungsstelle hat auf Ansuchen des Endverbrauchers die Erfüllung der Voraussetzungen einer Ausnahme als De-minimis-Förderung zu prüfen und das Ansuchen bei Vorliegen der Voraussetzungen zu bestätigen. Der Endverbraucher und die EAG-Förderabwicklungsstelle haben der Ökostromabwicklungsstelle die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen hat die Ökostromabwicklungsstelle dem betroffenen Netzbetreiber sowie dem Endverbraucher die Gewährung einer De-minimis-Förderung mitzuteilen.““

16. Nach Artikel 1 Z 55 werden folgende Z 55a und 55b eingefügt:

„55a. Dem § 100 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Die gemäß § 27 ÖSG 2012 nicht ausgeschöpften Mittel sind den Fördermitteln für Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen gemäß § 56a Abs. 1a zuzuschlagen.“

55b. (Verfassungsbestimmung) § 102 samt Überschrift lautet:

„Vollziehung

§ 102. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

              1.          (Verfassungsbestimmung) Hinsichtlich § 1 und § 103 die Bundes­regierung;

              2.          hinsichtlich § 6 Abs. 3, § 33 Abs. 2 und 4, § 35 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 43, § 46 Abs. 4, § 50 Abs. 1 und 2, § 51 Abs. 2, § 54 Abs. 4, § 58 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus;

              3.          hinsichtlich § 6a Abs. 1, § 7 Abs. 3a, 4 und 6, § 31 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 43a Abs. 2, § 44a Abs. 2, § 44b Abs. 2, § 73 Abs. 1a und 7, § 75 Abs. 1a und 2, § 76 Abs. 2, § 78 Abs. 2 und § 81 Abs. 5 die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundes­minis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort;

              4.          hinsichtlich § 18 Abs. 1, § 38, § 44d und § 47 Abs. 1 die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einver­nehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz;

              4a.        hinsichtlich § 49 Abs. 2 die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bun­des­minis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus;

              5.          im Übrigen die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie.““

17. Artikel 1 Z 56 lautet:

„56. (Verfassungsbestimmung) Dem § 103 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:


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„(3) (Verfassungsbestimmung) § 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Einträge im Inhaltverzeichnis zu § 37, zu § 38, zur Überschrift des 4. Unterabschnitts, zu § 43a, zum 5. Unterabschnitt und zu § 48 sowie § 5 Abs. 1 Z 30a, § 7 Abs. 1 und 3a, § 11 Abs. 3 und 3a, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2, 3 und 3a, § 18 Abs. 1, § 20 Z 1 und 7, § 22 Abs. 4, § 24 Abs. 1 Z 8, § 31 Abs. 3, die Paragraphenbezeichnung des § 33, § 33 Abs. 3 Z 2, § 35 Abs. 2, § 36 Abs. 3, die Überschrift des 4. Unterabschnitts, § 40 Abs. 1, § 41 Abs. 1 und 3, § 43, § 43a samt Überschrift, §§ 44a bis 44f samt Überschriften und Überschrift des 5. Unterabschnitts, § 45 Z 1 und 5, § 46 Abs. 5, § 47 Abs. 2 Z 4, § 48 samt Überschrift, § 49 Abs. 2, § 50 Abs. 1 und 2, § 51 Abs. 2 sowie § 100 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 103a sowie § 5 Abs. 1 Z 15 und 16, § 6 Abs. 2, § 56a Abs. 1a, 3 und 4, § 57 Abs. 3, § 62 Abs. 3, § 63 Abs. 1 Z 4, § 71 Abs. 3, § 72 Abs. 2, Abs. 3 Z 6, Abs. 5 und 6, § 72a Abs. 2, 3 und 4, § 73 Abs. 1, 1a und 2, § 74 Abs. 4, § 75 Abs. 1 und 1a, § 79 Abs. 4, § 89 Abs. 1, § 91 Abs. 1, Abs. 3 Z 3 und Abs. 5, § 100 Abs. 8 und § 102 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

18. Nach Artikel 2 Z 2 werden folgende Z 3 bis 10 angefügt:

„3. § 80 Abs. 2 lautet:

„(2) Änderungen der Geschäftsbedingungen und der vertraglich vereinbarten Entgelte sind dem Kunden schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. In diesem Schreiben sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu erklären.“

4. Nach § 80 Abs. 2 werden folgende Abs. 2a und 2b eingefügt:

„(2a) Änderungen der vertraglich vereinbarten Entgelte von Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern mit unbefristeten Verträgen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen. Bei Änderung oder Wegfall des Umstands für eine Entgelterhöhung hat eine ent­sprechende Entgeltsenkung zu erfolgen. Verbraucher und Kleinunternehmer müssen über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltände­run­gen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Infor­mationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch informiert werden. Gleichzeitig sind Verbraucher und Kleinunternehmer darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu erklären. Versorger haben dabei von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zu verwen­den.

(2b) Im Falle einer Kündigung gemäß Abs. 2 oder 2a endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen bzw. Entgelten mit dem nach einer Frist von drei Monaten folgenden Monatsletzten ab Wirksamkeit der Änderungen, sofern der Kunde bzw. Verbraucher oder Kleinunternehmer nicht zu einem früheren Zeitpunkt einen neuen Lieferanten (Versorger) namhaft macht und von diesem beliefert wird. Der Versorger hat Verbraucher in einem gesonderten Schreiben über das Recht der Inanspruchnahme der Grundversorgung gemäß § 77 transparent und verständlich aufzuklären, wobei in diesem auch die Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstellen gemäß § 82 Abs. 7 sowie der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde anzuführen sind. Für das Schreiben


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 280

sind von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zu verwenden.“

5. In § 80 Abs. 3 wird der Punkt am Ende der Z 8 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 9 angefügt:

              „9.         Modalitäten, zu welchen Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung gemäß § 82 Abs. 2a einzuräumen ist.“

6. § 80 Abs. 5 lautet:

„(5) Durch die Regelungen der Abs. 1 bis 4 bleiben die Bestimmungen des ABGB unberührt. Vorbehaltlich des Abs. 2a bleiben auch die Bestimmungen des KSchG unberührt.“

7. § 82 Abs. 1 Z 7 und § 82 Abs. 2 Z 5 wird jeweils folgende Wortfolge angefügt:

„wobei hierfür eine von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierung zu verwenden ist,“.

8. Nach § 82 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Netzbetreiber und Lieferanten haben Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Dauer von bis zu 18 Monaten einzuräumen. Die Regulierungsbehörde kann nähere Modalitäten der Ratenzahlung binnen drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Bestimmung durch Verordnung festlegen. Die Regulierungsbehörde hat diese Bestimmung zwei Jahre nach Inkrafttreten auf deren soziale Treffsicherheit zu evaluieren.“

9. In § 82 Abs. 3 lautet der vierte Satz:

„Netzbetreiber haben bei jeder Mahnung im Sinne des ersten Satzes auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Beratungsstellen gemäß Abs. 7 sowie auf das Recht auf Versorgung gemäß § 77 hinzuweisen, wobei hierfür eine von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierung zu verwenden ist.“

10. Dem § 109 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 16b Abs. 6, § 80 Abs. 2 bis 2b, Abs. 3 Z 9 und Abs. 5, § 82 Abs. 1 Z 7, Abs. 2 Z 5, Abs. 2a und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““

Begründung

Mit dem Abänderungsantrag werden neben redaktionellen Anpassungen geringfügige inhaltliche Änderungen vorgenommen, welche vorwiegend aus dem behilferechtlichen Notifikationsverfahren bei der Europäischen Kommission resultieren.

Zu Z 2 (§ 5 Abs. 1 Z 15 und 16):

Aufgrund der Änderungen in den §§ 73 und 75 waren die Begriffsbestimmungen anzupassen.

Zu Z 3 und 7 (§§ 24 Abs. 1 Z 8 und 46 Abs. 5):

Durch diese Ergänzung soll klargestellt werden, dass eine Doppelförderung einer Maßnahme durch administrative Marktprämie gemäß dem 3. Abschnitt und Marktprämie durch Ausschreibung ausgeschlossen ist.

Zu Z 4 und 9 (§§ 35 Abs. 2 und 50 Abs. 1):


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Ergänzend zu den Anforderungen gemäß § 10 soll für das Repowering von Bio­masse­anlagen die Möglichkeit vorgesehen werden, per Verordnung ergänzende Mindestanfor­derungen festzulegen. Damit soll im Sinne der Gesamtkosteneffizienz sichergestellt werden, dass nur solche Biomasse-Bestandsanlagen für Repowering antragsberechtigt sind, die (etwa aufgrund der Betriebsdauer der Anlage) tatsächlich Erneuerungs-Investitionen tätigen müssen und dafür eine Betriebsbeihilfe benötigen.

Zu Z 5 (§ 43):

Der vom Bundesministerium für Klimaschutz bestellte EAG-Gutachter hat im Rahmen seiner umfassenden Analyse (Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, Stand: 15. November 2021, welches auf Basis der gegenständlichen EAG-Novelle noch aktualisiert wird) ein gleichermaßen einfaches wie effektives und effizientes Modell für die standortdifferenzierte Förderung von Windkraftanlagen konzipiert. Im Kern sieht es – ausgehend von einem durch­schnitt­lichen Standort – Zuschläge für ertragsschwächere und Abschläge für ertragsreichere Standorte vor. Die vorgeschlagene Änderung ermöglicht, dass diese Ober- und Unter­grenze in der Verordnung nominell nicht gleich hoch sein müssen, sondern entsprechend dem Ergebnis der energiewirtschaftlichen Analyse festgelegt werden können.

Zu Z 6 (§ 43a):

Mit der Ergänzung des Abs. 2 soll klargestellt werden, dass es nicht möglich ist, durch die künstliche Aufsplitterung von Windparks in den Genuss der pay-as-cleared-Preis­regel zu kommen. Ob ein räumlicher Zusammenhang von Anlagen vorliegt, ist im Lichte der ständigen Judikatur zum UVP-G zu beurteilen. Jedenfalls als in einem räumlichen Zusammenhang stehende Windkraftanlagen sind Anlagen zu sehen, die gemeinsam Gegenstand eines für die Errichtung notwendigen Genehmigungsbescheids sind. Durch das Abstellen auf denselben Gebotstermin bzw. einen Gebotstermin innerhalb der letzten 24 Monate soll sichergestellt werden, dass eine Umgehung durch die Einreichung in unterschiedlichen Gebotsterminen verhindert wird.

Zu Z 7 (§ 47 Abs. 2 Z 4):

Die im EAG verankerten technologiespezifischen Förderschienen wurden im Noti­fika­tionsverfahren gegenüber der Europäischen Kommission u.a. mit der bereits hohen Potentialerschließung bei den Erneuerbaren sowie der notwendigen Versorgungs­sicher­heit erläutert. Für Windkraft bedeutet die erforderliche Verdreifachung der Erzeugung die Erschließung völlig neuer Standorte und Regionen, was u.a. entsprechend differen­zierte ökonomische Anreize voraussetzt. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird dieser Notwendigkeit Rechnung getragen und zugleich ein klares Signal in Richtung Investi­tionssicherheit gesetzt.

Zu Z 10 (§ 56a Abs. 1a und 3 sowie § 57 Abs. 3):

Zu § 56a Abs. 1a: Der neu eingefügte § 56a Abs. 1a schafft die notwendige Regelung für die weitere Verwendung der nicht ausgeschöpften Fördermittel gemäß § 27 ÖSG 2012 – diese sollen, wie bereits bisher, weiterhin der Wasserkraft zukommen. Die Fördermittel sind mit den nicht ausgeschöpften Mitteln nach § 27 ÖSG 2012 begrenzt. Ein Fördercall hat jedenfalls im Kalenderjahr 2022 stattzufinden; im Jahr 2023 hat ein Fördercall nur dann stattzufinden, sofern noch ausreichende Fördermittel nach dieser Bestimmung vorhanden sind. Die Kategorien nach § 56a Abs. 2 (Neuerrichtung und Revitalisierung) sind anwendbar, es findet aber keine betragliche Aufteilung der Fördermittel statt. Die Fördersätze sind gemäß § 56a Abs. 3 mit Verordnung pro kW je Kategorie festzulegen.

Zu § 56a Abs. 3 und § 57 Abs. 3: Während das ÖSG 2012 bei der Investitionsförderung von neuen und revitalisierten Wasserkraftanlagen eine Differenzierung der Förderhöhe


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 282

nach Engpassleistung vorsieht, ist das im EAG bislang nicht vorgesehen. Mit der vor­geschlagenen Änderung soll diese - auch vom EAG-Gutachter aus energie­wirtschaft­licher Sicht ausdrücklich befürwortete - Differenzierungsmöglichkeit geschaffen werden. Ähnlich gelagert ist der Sachverhalt bei der neuen Investitionsförderung für kleine Wind­kraftanlagen, wo mit der neuen Bestimmung ebenfalls die Möglichkeit einer Differen­zierung der Förderhöhe nach Anlagengröße ermöglicht werden soll.

Zu Z 12 (§ 72a Abs. 2):

Dadurch soll klargestellt werden, dass – wie auch bei Anträgen auf Befreiung gemäß § 72 – im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Deckelung ein Bescheid zu erlassen ist, der vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden kann.

Zu Z 13 (§ 72a Abs. 4):

Die Änderungen dienen einer effizienteren und flexibleren Abwicklung dieser Bestim­mung.

Zu Z 14 und Z 15 (§§ 73 und 75):

Diese Änderungen sind auf Anforderungen zurückzuführen, die aus dem beihilfe­recht­lichen Notifikationsverfahren bei der Europäischen Kommission resultieren.

Zu Z 16 (§ 102):

Da sich durch die Gesetzesänderungen auch Änderungen in den Zuständigkeiten er­geben, ist die Vollziehungsklausel entsprechend anzupassen.

Zu 17 (§ 103):

Zu Abs. 4: Da die Bestimmungen des 1. Hauptstückes des 2. Teils des EAG, BGBl. I Nr. 150/2021, soweit sie von der Europäischen Kommission am 20. Dezember 2021 beihilfe­rechtlich genehmigt wurden, gemäß § 103 Abs. 2 bereits mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten sind, sollen jene Bestimmungen zu den Betriebsförderungen, welche aufgrund des Notifikationsverfahrens anzupassen waren, ebenfalls mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten, um mögliche unterschiedliche Rechtswirkungen zu vermeiden.

Zu Z 18 (§§ 80 und 82 ElWOG 2010):

In § 80 Abs. 2 ElWOG 2010 wird klargestellt, dass im Fall von einseitigen Vertrags- und Entgeltänderungen durch den Versorger dem Kunden ein Kündigungsrecht zukommt. Die Kündigung darf für den Kunden mit keinen Kosten verbunden sein und darf ungeachtet allfällig anderslautender vertraglicher Vereinbarungen vom Kunden erklärt werden.

In § 80 Abs. 2a wird für unbefristete Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG und Kleinunternehmern iSd § 7 Abs. 1 Z 33 ElWOG 2010 ein gesetzliches Preisänderungsrecht normiert. Entgelterhöhungen müssen demnach in einem angemes­senen Verhältnis zum maßgebenden Umstand für die Entgelterhöhung erfolgen und bei Wegfall oder Änderungen sind der maßgebenden Umstände entsprechende Entgelt­senkungen vorzunehmen (Symmetriegebot). Weiters wird im Einklang mit Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2019/944 geregelt, dass Verbraucher und Kleinunternehmer über Anlass, Voraussetzung und Umfang zu informieren sind. Detaillierungsgrad und Form dieser Informationen sind von der Regulierungsbehörde vorzugeben. Einzelne Elemente des gesetzlichen Preisänderungsrechts können in den Allgemeinen Geschäfts­bedin­gun­gen konkretisiert werden. Im Umfang dieser besonderen Entgeltänderungsregelung fin­det das KSchG keine Anwendung (s. Abs. 5 zweiter Satz). In § 82 Abs. 2a wird eine Ratenzahlungsregelung für den Fall einer Nachzahlung eingeführt. Diese ist nach zwei Jahren durch die Regulierungsbehörde zu evaluieren. Die Evaluierung soll insbesondere


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darüber Aufschluss geben, ob die Möglichkeit der Ratenzahlung von Personen, die in finanzieller Notlage sind, in Anspruch genommen wird.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Abgeordneter. Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.29.32

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wir haben schon darüber gesprochen: Es geht jetzt darum, dass wir heute eine Novelle beschließen, die eben das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, verbessert und da Bedenken berücksichtigt, die vor allem von der EU zum Fördersystem gekommen sind. Es macht das System marktnäher, es stärkt die Technologie und die Neutralität und es schafft – und das ist wirklich ein ganz wichtiger Punkt, vor allem auch für die Branche – mehr Planungssicherheit. Diese zehn Jahre, die hier Gott sei Dank mit hineinverhandelt worden sind, sind also sehr wichtig, vor allem eben auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die wir auf dem Weg unterstützen und die diese Planungssicherheit auch wirklich ganz stark einfordern, um auch die Arbeitskräfte ausbilden und wirtschaftlich die richtigen Schritte setzen zu können.

Wie Sie schon heraushören können, unterstützen wir NEOS diese Novelle. Wir finden es auch extrem wichtig, dass die Energiewende in Österreich jetzt endlich ankommt – und zwar aus mehreren Gründen: Einerseits passiert dies aus dem einen Blickwinkel heraus, dass wir unseren nachfolgenden Generationen einen intakten Planeten über­geben wollen – logischerweise ein ganz, ganz essenzieller Punkt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch diesen Aspekt, dass wir mehr Unabhängigkeit von steigenden Welt­marktpreisen für fossile Energieträger brauchen. Diesbezüglich besteht auch eine ganz, ganz große Chance, sich zum Beispiel von russischen Lieferketten unabhängiger zu machen. Wo das hinführen kann, sieht man ja im Augenblick.

Dabei reichen sich Klima- und Wirtschaftspolitik die Hand. Das ist aus unserer Sicht sehr gelungen, es war aber auch hoch an der Zeit. Zwar kann die Frau Bundesministerin jetzt nichts dafür, doch die Richtlinie, die am Tisch liegt, gibt es seit 2014. Andere Staaten haben sie schon vor langer Zeit umgesetzt, wir haben bis 2022 gebraucht. – Nun gut.

Was es aber jetzt als Nächstes braucht – und das ganz, ganz rasch –, sind zusätzliche Maßnahmen, deren Lieferung auch bereits versprochen wurde, wie zum Beispiel das Wasserstoffpaket, die Wärmestrategie und auch das Bundes-Energieeffizienzgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist ein anderes wichtiges, ganz großes Gesetz, das hoffentlich bald kommen wird und in diesem Haus verhandelt werden soll. Wie gesagt, wir sind hier säumig, es braucht die nächsten Schritte wirklich sehr rasch.

Außerdem fehlt noch etwas sehr Wichtiges –, das hat auch Kollegin Graf schon ange­sprochen, sie hat über den Ausbau der Infrastruktur gesprochen –, denn auf der einen Seite haben wir zwar das EAG, aber natürlich müssen wir auch die Infrastruktur dement­sprechend aufbauen, um letztendlich dann die Stromversorgung und die Netzstabilität mittel- und langfristig sicherstellen zu können. Das ist ein wichtiger Punkt, das ist sozusagen das B, wenn man A gesagt hat. Es geht dabei wieder um eine Frage, die mir persönlich sehr wichtig ist – viele in diesem Hause werden es schon wissen –: Es geht dabei darum, wie wir das machen: Bauen wir Freileitungen, also Kabel, die wir auf Stahlmasten hängen, die auf sehr massiven Betonpfosten stehen, oder verlegen wir


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 284

Erdkabel? Ich habe es schon einige Male angeführt: Bei einer Spannung bis 110 kV hat das Erdkabel jedenfalls nur Vorteile: Netzstabilität, Haltbarkeit, Resilienz bei Extrem­wet­ter, Bodenversiegelung, Biodiversität, Waldschutz, Bodenpreise der Umgebung, Land­schaftsschutz, Tourismus und so weiter. Ja, es kann sein, dass bei einer Erdkabel­verle­gung – je nachdem, wie die Topographie gestaltet ist – die Kosten ein wenig höher sind, aber auch das ist nicht immer der Fall. Deswegen wollen wir eben eine genaue Prüfung.

Ich freue mich besonders, dass wir heute in diesem Kampf mehr und mehr Verbündete gefunden haben. Von der SPÖ haben sich Kollege Schroll und Kollegin Ecker bereit erklärt, einen Entschließungsantrag von uns zu unterstützen, um Österreich endlich an den internationalen Standard heranzuführen. Dieser Entschließungsantrag lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitun­gen als Erdkabel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem im EAG vorgesehenen Netzinfra­struk­tur­plan eine verpflichtende, vertiefende Prüfung von sämtlichen zu errichtenden Lei­tungs­projekten mit einer Spannung von 110 kV festzuschreiben, einen Mehrkostenfaktor als bundesweit einheitliches Kriterium festzulegen, Kriterien bzgl. Umweltauswirkungen oder wirtschaftlicher Folgen eines Leitungsprojekts (inklusive etwa Bodenversiegelung, Biodiversitätsverlust und Grundstückspreisentwicklung) bundesweit klar zu definieren sowie verbindliche Vorgaben zu schaffen, um die Information und Einbindung von Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Zusätzlich sind auch für jene im §40 beschriebenen Forschungs- und Pilotprojekte Leitungen mit einer Spannung von 110kV zu berücksichtigen.“

*****

Wie gesagt, der Schritt A ist mit dem EAG gemacht, der Schritt B besteht darin, wirklich eine stabile Infrastruktur zu schaffen. Die Erdkabel können hier einen ganz wichtigen Bereich abdecken. Deswegen würde ich mich über Ihre Unterstützung zu diesem Antrag wirklich freuen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel

eingebracht im Zuge der Debatte in der 139. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 285

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden (1304 d.B.) - TOP 12

Um in Zukunft die Stromversorgung Österreichs ausschließlich mit erneuerbaren Ener­gieträgern bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität und bestmöglicher infrastruk­tureller Strommarktbedingungen zu gewährleisten, werden mittelfristig erhebliche An­pas­sungen an die heimische Stromnetzinfrastruktur notwendig sein. Allerdings stoßen als Freileitungen geführte Hochspannungsleitungen immer wieder auf Widerstand durch die betroffene Bevölkerung, da diese das Landschaftsbild stark beeinträchtigen, mehr Fläche (und damit wertvollen Boden oder Naturraum) beanspruchen und auch mög­licherweise indirekte negative volkswirtschaftliche Auswirkungen haben; wie etwa niedrigere Grundstückspreise oder verloren gegangene Tourismuseinnahmen. Als Alter­native können Leitungen als Erdkabel gelegt werden, welche allerdings je nach Netz­ebene sowie technischer und geographischer Grundvoraussetzungen entsprechende Mehrkosten verursachen. Zusätzlich sind Freileitungen wesentlich anfälliger für extreme Wetterereignisse, welche sich auch in Mitteleuropa aufgrund des Klimawandels häufen werden. So wurde etwa am 24.6.2021 eine Hochspannungsleitung in der Tschechischen Republik unweit der österreichischen Grenze von einem Tornado niedergerissen.

Während auf niedrigeren Netzebenen das Legen von Erdkabeln als Alternative zur Freileitung mittlerweile auch in Österreich Usus ist, werden 110kV Leitungen hierzulande noch regelmäßig - aus besagten Kostengründen - oberirdisch geplant und errichtet. Diese Praxis verursacht jedoch vermehrt Unverständnis bei betroffenen Anrainer_innen, da mittlerweile zahlreiche, im Ausland bereits standardmäßig angewandte innovative Methoden die Kosten für Erdkabel erheblich reduziert haben und die bereits erwähnten Beeinträchtigungen von Landschaftsbild, Umwelt und Volkswirtschaft nicht einberechnet werden. Um diese Konflikte zu vermeiden, gibt es in Deutschland und der Schweiz klare gesetzliche Regelungen, welche unter entsprechenden Voraussetzungen (u.a. techni­sche und wirtschaftliche Möglichkeiten) zu Erdkabeln verpflichten (EnWG §43h bzw. Elektrizitätsgesetz Art.15c). Auch in Österreich gibt es in Salzburg auf Landesebene eine entsprechende rechtliche Regelung (Salzburger Landeselektrizitätsgesetz § 54a).

Um Österreich hier an den internationalen Standard anzupassen, um den Schutz des Landschaftsbildes sowie betroffener Naturräume zu gewährleisten und um Konflikte zwischen für die Energiewende notwendigen Infrastrukturprojekten und betroffenen Anrainer_innen zu minimieren, ist es notwendig, einen klaren, bundesweit einheitlich rechtlichen Rahmen zu schaffen, sodass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 kV unter entsprechenden Voraussetzungen als Erdkabel auszuführen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem im EAG vorgesehenen Netzinfra­struk­tur­plan eine verpflichtende, vertiefende Prüfung von sämtlichen zu errichtenden Lei­tungs­projekten mit einer Spannung von 110 kV festzuschreiben, einen Mehrkostenfaktor als bundesweit einheitliches Kriterium festzulegen, Kriterien bzgl. Umweltauswirkungen oder wirtschaftlicher Folgen eines Leitungsprojekts (inklusive etwa Bodenversiegelung, Biodiviersitätsverlust und Grundstückspreisentwicklung) bundesweit klar zu definieren


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sowie verbindliche Vorgaben zu schaffen, um die Information und Einbindung von Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Zusätzlich sind auch für jene im §40 beschriebenen Forschungs- und Pilotprojekte Leitungen mit einer Spannung von 110kV zu berücksichtigen."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Christoph Stark. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.35.01

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Liebe Kolle­ginnen, liebe Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Die Menschen erwarten von der Politik Lösungen. Das ist unsere Kernaufgabe, dass wir den Menschen Lösungen für die Herausforderungen des Alltags und des Lebens anbieten. Wir haben einige dieser Herausforderungen zu lösen. Ich nenne nur als Beispiele die Steuerreform, den Arbeits­markt, Soziales und Pflege – wobei die Pflege auch schon ein bisschen mehr ist – und auch die Bildung. Als Steigerung dazu haben wir auch Krisen.

Eine Krise ist die Coronakrise, die heute schon ein breites Thema in diesem Hohen Haus war, die zweite Krise ist die Klimakrise, der wir uns jetzt mit diesem Gesetz widmen. Als Randnotiz merke ich an: Auch die Pflege, der wir uns noch zu widmen haben, bewegt sich langsam in Richtung Krise.

Bleiben wir bei der Klimakrise und beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das ja heute praktisch in der Version 2.0 vorliegt, zumal einige redaktionelle Änderungen vorzuneh­men waren, auf die Kollegin Graf schon eingegangen ist. Es hat sich aber auch inhaltlich noch einiges getan, wie zum Beispiel, dass Erneuerbaren-Ausbau-Gemeinschaften nicht der Gewerbeordnung unterliegen, was eine enorme Erleichterung für dieses Segment ist, und dass auch Evaluierungspflichten in das Gesetz hineingekommen sind.

Geschätzte Damen und Herren, vor allem auch jene zu Hause! Wie schaut denn aber die Energiebilanz in Österreich in Summe aus? Wie setzt sich das Energieaufkommen zusammen? Wenn man hier die Jahre 2010 bis 2020 vergleicht, so zeigt sich, dass sich Gas, Kohle und andere fossile Energieträger um rund 5 Gigawatt reduziert haben. Die Möglichkeiten der Aufbringung von erneuerbaren Energien hat das kompensiert. Das bedeutet: Wenn wir von einem Mehrbedarf der Gesellschaft, von einem Mehrbedarf der Wirtschaft von ganz Österreich reden, dann brauchen wir in Summe mehr Energie – vor allem dann, wenn wir auch noch fossile Energieträger substituieren wollen. Das bedeutet, dass wir im Rahmen des EAG natürlich extreme Anstrengungen unternehmen müssen, damit diese Energiewende gelingt und wir den Energiehunger, den die Menschen, die Wirtschaft und die Wissenschaft haben, auch stillen können.

Dazu müssen einige Anforderungen erfüllt sein. Zum einen braucht es Rechtssicherheit. Das ist für uns ganz normal. Wir brauchen diese Rechtssicherheit in den Verfahren, wir brauchen den Konsumentenschutz, wir brauchen im ganzen rechtlichen Konstrukt klare Regeln, die hier auch geschaffen wurden. Wir brauchen aber unter anderem auch mehr Fotovoltaik. Dabei ist natürlich die Sensibilität aller Beteiligten gefordert. Wir wissen, dass wir in Österreich sensible Flächen haben, die nicht unbedingt der PV zufallen sollten. Wir brauchen aber auch Flächen, wo PV stattfinden kann. Genauso brauchen wir den Ausbau von Wind- und Wasserkraft. Dazu braucht es nicht nur gute und schnelle Verfahren, sondern auch – und dafür müssen wir auch werben – das Verständnis der


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Menschen, dass wir beim Umstieg auf erneuerbare Energien natürlich auf diese Tech­nologien setzen müssen.

Wer A sagt, muss auch B sagen, hat Kollegin Doppelbauer schon gesagt. Für mich ist das A, nämlich die sicheren Netze, fast noch vorangestellt. Wir brauchen einen extrem guten Netzausbau im Elektrizitätsbereich. Diesbezüglich sind die Netzbetreiber wirklich gefordert. Sie brauchen auch Unterstützung, sonst kann diese Wende nicht gelingen, und ich werbe sehr dafür, dass auch die Netzbetreiber bei diesen sehr großen Investitionsvorhaben unterstützt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren, ich habe am Anfang von den Lösungen gesprochen, die die Politik anzubieten hat. Das EAG ist so eine Lösung. Jetzt braucht es dazu noch die entsprechenden Verordnungen, die die Ministerin auf den Weg zu bringen hat. Und ich werbe dafür, diesem Gesetz auch zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Vizekanzler Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.


19.39.29

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Nur wenige Anmerkungen und Danke für das Werben von Abge­ordnetem Stark gerade eben. Es ist heute wirklich ein weiteres Mal hier im Haus, dass sich mehrere Fraktionen auf etwas verständigt haben. Ich danke für die Verhandlungen, danke aber vor allem den Kabinettsmitarbeiterinnen und Kabinettsmitarbeitern sowie den guten Geistern im Ministerium und auch in den anderen Ministerien, die da mitge­wirkt haben. Das wollte ich nicht unerwähnt lassen.

Viele Aspekte sind gefallen, aber ich glaube, einer sollte vielleicht noch herausgegriffen werden, weil er den ganzen Tag sozusagen abschließt oder einrahmt, und zwar alles, was die Ökologisierung des Steuersystems bis hierher zu diesem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz betrifft: Das ist zum einen der Punkt der Planungssicherheit, die wir jetzt im Übrigen, was die Union betrifft, für zehn Jahre hergestellt hätten. Das haben nicht so viele erreicht, offen gestanden, und das wurde vorher vom Erstredner Kassegger ein bisschen anders interpretiert. Das ist jetzt schon eine gute Sache, das ist stabil und Planungssicherheit ist wichtig.

Die zweite Sicherheit bei dieser Transformation in eine ökologischere Zeit mit erneuer­baren Energien ist die soziale Mitnahme, dass man die Menschen mitnimmt und nicht so sehr belastet. Da haben wir, glaube ich, heute Vormittag ein kleines Missverständnis gehabt, ich und die sozialdemokratische Fraktion. Natürlich ist es ein Riesenproblem, wenn die Energiepreise innerhalb weniger Monate derart stark steigen. Mit dem EAG wird da auch noch einmal gegengesteuert, weil ja in diesem Jahr, in dem eben diese Preise so stark steigen, die Förderpauschale auf die Erneuerbaren nicht gegeben ist und auch der Förderbeitrag mit null festgesetzt wird.

Das ist aber nicht die einzige Maßnahme, deshalb rede ich von einer Zusammenschau. Der erwähnte Klimabonus zum Beispiel wird für das ganze Jahr ausbezahlt, gleichwohl die CO2-Abgabe erst ab 1. Juli eintritt. Sie tritt aber auch deshalb erst ab 1. Juli ein, weil wir gesehen haben, wie es sich diesen Winter entwickelt.

Es sind also schon einmal drei Elemente, und das vierte wird in der Zukunft greifen: Immer wenn die Preise auf dem Energiemarkt stark steigen, wird der CO2-Aufschlag geringer ausfallen, und vice versa natürlich.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 288

Das, glaube ich, erzeugt einerseits soziale Sicherheit, was die Energiepreise betrifft, und auf der anderen Seite auch Planungssicherheit. Es gibt einen verlässlichen Preis und in diesem Fall auch einen Ausbaupfad. Alles in allem ist das eine runde Sache, deshalb glaube ich, dass man den Entwicklungen im Energiesektor in Österreich guten Mutes entgegenschauen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Jetzt, Frau Mag.a Dr. Petra Oberrauner, gelangen Sie zu Wort. Bitte schön.


19.42.20

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer zu Hause! Herr Vizekanzler, ich kann Ihnen bei allem zustimmen, was die Zukunftsmusik betrifft, aber es gibt auch eine Zeitachse und es gibt auch eine Liquiditätsknappheit bei wenig ver­dienenden Menschen, die ein geringes Haushaltsbudget haben. Darüber möchte ich jetzt sprechen.

Es ist zwar gut, dass diese Erleichterung betreffend die Ökostrompauschale, die erlas­sen wird, zumindest 50 Euro beträgt und die Ministerin ein bisschen aufgebessert hat, sodass wir auf 100 Euro pro Jahr kommen, dennoch sind eine Strompreiserhöhung von 143,6 Prozent, also fast 144 Prozent, und eine Gaspreiserhöhung, die das Siebenfache des normalen Preises ausmacht, damit überhaupt nicht aufzufangen und nicht aufzuholen. Wir reden über Nachzahlungen zwischen 400 und 600 Euro, die im Raum stehen. Wir reden über Corona. Wir reden über schwierige Arbeitsverhältnisse, Kurz­arbeit mit weniger Einkommen, Inflation, Teuerungen auf allen Ebenen, bei Nahrungs­mitteln, Mietpreisen und so weiter.

Aus diesem Grund hat die Europäische Union überlegt, die Förderrichtlinien für dieses Jahr, in dem es eben mehrere Dinge gibt, die zusammen wirklich eine schwierige Situ­ation bewirken, ein bisschen zu verändern, und hat erlaubt, dass man bei den Steuern und Direktförderungen etwas macht.

Wir als SPÖ haben vorgeschlagen, dass man die Mehrwertsteuer auf Gas- und Strom­preise bei Haushalten mit geringem Einkommen halbiert und dass man einen einmaligen Direktzuschuss von 300 Euro in diesem Jahr gewährt, weil eigentlich 1,2 Millionen Menschen davon betroffen sind. Die verdienen nicht so viel, dass sie sich das leisten können, was da neben allen anderen Problemen auf sie zukommt.

Den Betrieben geht es nicht sehr viel besser. Wir erinnern uns: 70 Prozent des Umsatzes in Österreich wird von KMUs gemacht, und die sind natürlich auch mit diesen Erhö­hungen konfrontiert. Sie haben das im Budget als Liquidität natürlich nicht zurückgelegt, weil es nicht planbar war, und können die Kosten nicht an die Kunden weitergeben. Auch die müssen, damit die Liquidität aufrechterhalten werden kann, eine Direktförderung im Rahmen eines Förderkonzepts, das von der Regierung auszuarbeiten wäre, bekommen. Ich wäre auch für eine Halbierung der Umsatzsteuer und für Hilfen, die direkt jetzt wirken, damit die Betriebe weiterlaufen und es nicht in Arbeitslosigkeit endet, denn das würde den Staat auch etwas kosten.

Ich möchte auf die Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Doris Hummer, verweisen, sie hat das schon sehr gut erkannt und heute in der Presse entsprechend dokumentiert. Ich appelliere an Sie, nachdem Sie durch die höheren Preise mehr einnehmen werden, wirklich auch diese Gruppen zu berücksichtigen. Sie machen einen wesentlichen Teil der Gesellschaft aus und zahlen auch ihre Steuern, so gut sie kön­nen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45

19.45.22



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 289

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Nein, das ist offenbar nicht der Fall.

Wünschen die Klubs vor der Abstimmung eine Unterbrechung? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 1304 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf und der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen. Ich stelle auch hier ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrit­telmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen. Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ange­nom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energie­armut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundes­weite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 290

19.48.0013. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 943/A(E) der Abge­ordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konversions­the­ra­pien stoppen“ – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen (1311 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Kollegin Eva Maria Holzleitner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.48.21

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir diesen kurzen thematischen Exkurs: Heute ist ein guter Tag. Der Europäische Gerichtshof hat nun mit einem Gutachten endlich festgestellt, wovon wir alle überzeugt waren: Die von Türkis-Blau eingeführte indexierte Familienbeihilfe ist EU-rechtswidrig. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)

Das ist gut so. Wir appellieren an die jetzige Bundesregierung, diese unsoziale und EU-rechtswidrige Regelung sofort aufzuheben, und der Familienleistungsentgang muss auf jeden Fall rückwirkend nachgezahlt werden, denn jedes Kind ist gleich viel wert. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Gleichbehandlungsausschuss: Es ist ja ein Zufall, dass wir das heute hier aufgrund einer kleinen Abstimmungspanne diskutieren können. Diesem Antrag des Kollegen Shetty würden wir eigentlich gerne vollinhaltlich zustimmen. Warum? – Es geht dabei um Konversionstherapien, brutale Umerziehungstherapien, bei denen Menschen­rechte nicht akzeptiert werden, brutale Umerziehungstherapien, wenn man Menschen verbieten möchte, wie sie leben oder wen sie lieben möchten. Für uns ist klar: Diese Konversionstherapien haben in unserem Land keinen Platz! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Shetty.)

Sie müssen im schulischen Bereich verboten werden, wobei eine Initiative unseres Kollegen Mario Lindner ja schon vor einigen Jahren in diesem Hohen Haus ein wirklich breites Bündnis hervorgerufen hat und dieses Verbot durch das Bildungsministerium auch umgesetzt wurde. Dieses Verbot muss aber auch im privaten Bereich wirklich vollinhaltlich umgesetzt werden.

Deshalb würden wir diesem Antrag hier und heute auch wirklich gerne zustimmen und lehnen diesen negativen Ausschussbericht ab. Wir wollen dieses Bekenntnis hier und jetzt und lehnen daher die Rückverweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ab, weil dieses Bekenntnis und dieses Verbot endlich umgesetzt werden müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und wir bringen einen Fristsetzungsantrag ein, weil wir dieses Verbot in gesetzlicher Fassung schon im Justizausschuss eingebracht haben. Diese Fristsetzung ist wichtig, damit endlich einmal etwas weitergeht.

Diese Abstimmungspanne erlaubt uns aber auch, über andere wichtige Dinge zu dis­kutieren, die im Gleichbehandlungsausschuss leider vertagt wurden: die ordentliche Basis­finanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die so wichtige Arbeit leisten, die viele Frauen in den verschiedensten Belangen, von Gewaltschutz über Ar­beitswelt und vielem, vielem mehr unterstützen. Genau diese wurden beim vollmundig angekündigten Gewaltschutzpaket im letzten Jahr nicht berücksichtigt. Sie haben kein Geld bekommen, sehen sich aber mit einer extrem prekären Finanzierungssituation kon­frontiert. Es sind unstete Finanzierungssituationen, mit denen Frauenberatungsstellen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 291

tagtäglich arbeiten müssen, obwohl sie eigentlich nur für die Frauen da sein möchten, die sie unterstützen und denen sie zur Seite stehen.

Wir lassen sie nicht zu Bittstellerinnen werden, und das darf auch in Zukunft nicht der Fall sein. Deshalb sprechen wir uns vehement gegen einen undurchsichtigen Frauen­fonds aus, der aktuell eingerichtet werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Er ist eine Blackbox, in die Steuergeld hineinfließt und für die jegliche parlamentarische Kontrolle einfach abgeschafft wird. Diese parlamentarische Kontrolle ist wichtig, denn die Frauenorganisationen haben es sich verdient, zu wissen, wo ihr Steuergeld hinfließt. Jede einzelne Frau in diesem Land hat es sich verdient, dass diese parlamentarische Kontrolle auch Recht wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Frauenorganisationen haben zu Recht Alarm geschlagen. Sie schlagen Alarm, weil sie Angst haben, mundtot gespart zu werden. Sie schlagen Alarm, weil dabei vielleicht erneut türkiser Postenschacher betrieben wird, und sie schlagen Alarm, weil die Trans­parenz bei der Vergabe von Fördermitteln vollkommen abgeschafft wird. Wir stehen an der Seite dieser Frauenorganisationen! (Beifall bei der SPÖ.)

19.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich begrüße Frau Bundesministerin Susanne Raab bei uns im Parlament. – Herzlich willkommen!

Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.52.40

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute Gelegenheit, über das Thema Konversionstherapien zu sprechen. Als Erstes möchte ich dazu sagen, dass es irreführend ist, wenn wir hier von Therapien sprechen. Es sind tatsächlich nicht The­rapien in einem Verständnis von einem therapeutischen, einem gesundheitlichen An­satz, sondern es sind Interventionen, die höchst bedenklich sind, die sehr problematisch sind und die im richtigen therapeutischen Bereich weder zugelassen sind noch praktiziert werden, jedenfalls nicht praktiziert werden sollen.

Wir sprechen über eine Materie, bei der wir hier über alle Fraktionen hinweg Zustimmung haben. Das ist sehr wichtig. Es ist ein sehr wichtiger Ausgangspunkt, zu wissen, dass wir hier inhaltlich und politisch dasselbe wollen. Es gibt dabei aber noch Lücken, und diese Lücken befinden sich weniger im tatsächlich therapeutischen Bereich als in einem sehr ideologisch getragenen Bereich, in einem Bereich, in dem aus ideologischen und oft aus religiösen Gründen diese sogenannten Konversionsbehandlungen oder -inter­ventionen stattfinden und sich gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle richten.

Das ist ein Bereich, in dem es Lücken gibt, wo wir noch den Zugang finden müssen, wie wir diese Lücken auch rechtlich schließen können. Diese Materie liegt im zuständigen Minis­terium und wird dort bearbeitet. Es ist in Aussicht gestellt, im nächsten Halbjahr einen Vor­schlag zu machen, wie ein Lückenschließen stattfinden kann. Wir werden aus diesem Grund auch diese Materie an den Ausschuss rückverweisen und dort weiter thematisieren.

Wie gesagt, es ist wichtig, dass wir hier politisch für dasselbe stehen, dass wir gerade bei Jugendlichen, die sich in einer sehr vulnerablen Situation befinden, die aus ihren Familien sehr viel Druck erleben, auch von der Politik, von der Gesellschaft, aus ihren Peergroups, über Social Media, und möglicherweise damit konfrontiert sind, dass es diese Versuche gibt, bei lesbischen, schwulen, bisexuellen Jugendlichen diese Inter­ventionen durchzuführen, gesetzlich dafür sorgen, dass so etwas verboten ist und nicht stattfindet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

19.55



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 292

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.55.07

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Betreffend Gleichbehandlungsausschuss kann ich mich nur Kollegin Holzleitner anschließen. Wir würden heute nicht hier stehen, denn die Regierungsparteien von Schwarz und Grün haben ja keinen einzigen Antrag auf die Tagesordnung gebracht. Es waren nur oppositionelle Anträge. So wichtig ist den Regierungsparteien die Gleich­behandlung.

Und dann ist eine Abstimmungspanne passiert – das kann man genau so nennen, genau so war es –: Es ist passiert, dass beide Regierungsparteien vergessen haben, diesen Antrag zu vertagen. Sie haben dann dagegengestimmt, obwohl sie diesem Antrag 2019 noch zugestimmt haben. Darum haben wir heute hier einen negativen Ausschussbericht vorliegen. Und jetzt kommt plötzlich ein Rückverweisungsantrag. Jetzt sollen wir eine Abstimmungspanne der Regierungsparteien hier reparieren. Wir sind nicht bereit, da mitzugehen, das sehen wir nicht ein.

Seit dem 2. Juli 2019 ist sehr viel Zeit vergangen. Ein Entschließungsantrag, Frau Bun­desminister, ist eine Willensbekundung des Parlaments – ja (in Richtung der mit Abg. Gabriela Schwarz sprechenden Bundesministerin Raab), die Frau Bundesminister hat etwas Besseres zu tun –, und das sollte man auch umsetzen. Der Antrag von Shetty ist nicht der einzige Antrag, dem es so ergeht, dass er vom 2. Juli 2019 bis heute nicht umgesetzt ist. Da gibt es viele Entschließungsanträge, und es ist eine Unart der Bun­desregierung, dass sie jahrelang braucht, wenn die Mehrheit des Nationalrates eine Willensbekundung macht und sagt, sie ist umzusetzen, und er auf die Umsetzung wartet.

Im Rückverweisungsantrag – letzter Satz – steht, der Antrag ist rückzuverweisen, an der Umsetzung wird gearbeitet. Daran wird schon seit 2. Juli 2019 gearbeitet, und jetzt ist es mit dem Arbeiten aus, heute gehört abgestimmt und nicht mehr rückverwiesen. Wir fordern ebenfalls heute die Abstimmung und werden diesem Rückverweisungsantrag unsere Zustimmung verweigern. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Shetty.)

19.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Herr Abgeord­neter Mario Lindner zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.57.33

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Frau Abgeordnete El-Nagashi hat behauptet, wir müssten noch irgendwelche gesetzlichen Lücken in diesem Gesetz schließen. Das ist unrichtig.

Ich berichtige tatsächlich: Es gibt mittlerweile ein fixfertiges Gesetz. Es liegt im Justiz­ausschuss, und wir könnten es heute beschließen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Shetty.)

19.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ebenfalls zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Meri Disoski zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Abgeord­nete.


19.58.00

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Kollegin Holzleitner hat in ihrer Rede gerade behauptet, dass die türkis-grüne Bundesregierung die Budgets der Frauen- und Mädchen­beratungsstellen seit 2020 nicht erhöht hätte. Das ist falsch.


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Ich berichtige tatsächlich, dass seit 2020 die Budgets der Frauen- und Mädchen­be­ratungsstellen um 15 Prozent erhöht worden sind. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.58.33

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich stimme meinen Kollegen zu, irgendwie ist im Gleichbehandlungs­aus­schuss ein bisschen Verharrung, und es hat sich dort ein Ritual entwickelt, das folgen­dermaßen ausschaut: Es kommt ein Thema auf den Tisch, SPÖ und NEOS sagen, wir sind zu langsam oder tun nichts. (Ruf bei der SPÖ: Ja, das stimmt ...!) Die Grünen sagen, alles scheitert an der ÖVP, sie würden ja eh gerne. Und wir haben halt das Bummerl (Zwischenrufe bei der SPÖ – Abg. Lausch: Das ist ja eine Bankrotterklärung!), und alle haben irgendwie ein Gleichgewicht gefunden, sodass man sich damit irgendwie abfinden kann. Ich möchte dieses Ritual aber einmal durchbrechen, möchte einmal sagen, wie – natürlich aus meiner Sicht – die Situation tatsächlich ausschaut.

Es wird immer gesagt, für die Frauen werde nichts getan und das liege an der ÖVP. Dazu Folgendes: Die ÖVP-Frauenministerin Raab hat das Frauenbudget seit sie im Amt ist um 81 Prozent erhöht. (Beifall bei der ÖVP.)

Der ÖVP-Innenminister Karl Nehammer hat die gesamte Thematik mit dem dritten Ge­schlecht alles andere als trivial geregelt und unter Dach und Fach gebracht, das ist abgeschlossen.

Der ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka hat initiiert, dass wir erstmals am Internationalen Tag gegen Homophobie am Parlament die Regenbogenflagge gehisst haben. (Ruf bei der FPÖ: Na bumm!)

Die ÖVP-Ministerin Edtstadler hat sich ganz klar – auch mit Entschließung in diesem Parlament – zur Situation in Ungarn und Polen geäußert und sich in den entsprechenden Gremien starkgemacht. (Abg. Heinisch-Hosek: ... Wer war das?)

Wir haben uns in der Vergangenheit, das habe ich schon öfters betont, im Bereich Gleichbehandlung sicher nicht mit Ruhm bekleckert, aber wir haben in den letzten Jahren unsere Hausaufgaben gemacht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Zwei Themen, die im Gleichbehandlungsausschuss gerade ganz hoch oben auf der Agenda stehen, sind einerseits das Blutspendeverbot (Abg. Lindner: Immer noch!) und auf der anderen Seite die Konversionstherapie. (Abg. Heinisch-Hosek: Das dauert auch schon sehr lang!) Das sind beides Themen, die bei einem grünen Minister und einer grünen Ministerin liegen. Und um wieder auf das Ritual zurückzukommen: Das scheitert nicht an der ÖVP. Wir haben bei diesen Entschließungen auch mitgetan und mitge­stimmt, und wir erwarten uns natürlich, dass genauso wie wir unsere Hausaufgaben machen, auch dort die Hausaufgaben gemacht werden. Ich würde mich freuen, wenn, anstatt von grüner Seite immer über die ÖVP zu jammern, die jeweiligen Abgeordneten auch bei ihren Ministern ein bisschen Gas geben und schauen würden, dass wir dort die Dinge auf den Boden bringen. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal gerade­rücken. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch mich selbst nicht aus der Verantwortung nehmen. Eine Sache, die beim letzten Mal besprochen wurde, ist, dass das Akkreditierungsverfahren für Vereine in der Sexualpädagogik noch offen ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Das dauert auch schon so lang!) Ich habe diesbezüglich schon ein Gespräch mit dem neuen Bildungsminister


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Polaschek geführt. Ich werde meine Zeit nicht investieren, um zu jammern, sondern um dort gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, im Kabinett und mit dem Minister schnell zu einer Lösung zu kommen. Es würde mich freuen, wenn die grünen Kolleginnen und Kollegen genauso engagiert in ihren Ministerien und bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützend wirken würden, sodass wir da bald zu einer Lösung kommen.

Ich glaube, das ist das, wozu wir alle da sind. Darin sind wir ja auch bei Entschließungs­anträgen oft geeint. Wir alle wollen, dass etwas weitergeht. Jeder hat seine Rolle, Opposition und Regierung. Regierung ist nicht immer lustig. Ja, es ist nicht lustig, mit dem Roten Kreuz über das Blutspendeverbot zu verhandeln. Das alles ist nicht einfach, das weiß ich, aber Regieren ist eben nicht einfach. Ich hoffe, dass wir bei diesen The­men, und da hat die Opposition recht, auch zu einem Ende kommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich freue mich darauf, wenn wir auch diese Themen abarbeiten und vielleicht wirklich weg von diesem Ritual und hin zu sachlicher Arbeit kommen, sodass wir auch etwas weiterbringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.02.39

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist heute schon mehrfach ange­sprochen worden. Wir hatten am Montag eine Sitzung des Gleichbehandlungsaus­schusses, und in diesem Gleichbehandlungsausschuss standen 14 Entschließungs­an­träge auf der Tagesordnung, 14 Tagesordnungspunkte. Die stammten übrigens alle von der Opposition. Kein einziger Antrag, keine einzige Initiative kam von der Regierung! Und bis auf einen Antrag, nämlich den, den wir hier diskutieren, wurde alles vertagt.

Man muss den Zuseherinnen und Zusehern vielleicht erklären, was vertagen eigentlich bedeutet. Das ist so ein abstrakter Begriff hier im Parlament. Es bedeutet nicht, dass man inhaltlich zustimmt oder ablehnt – das wäre ja legitim, zu sagen, dass man dafür oder dagegen ist –, nein, man schubladisiert diesen Antrag und er erblickt nie wieder das Licht der Öffentlichkeit. Diese Praxis des Schubladisierens finden wir unmöglich, und ich sage Ihnen auch, warum: Wir alle hier sind gut bezahlte Abgeordnete, Politi­kerinnen und Politiker, und wir werden dafür bezahlt, dass wir arbeiten. Und ich verstehe unter Arbeit nicht, dass man sich als Abgeordneter einer Regierungspartei in einen Ausschuss setzt und alles vertagt. Das ist vielmehr Arbeitsverweigerung. (Beifall bei den NEOS.)

Ja, was diskutieren wir dann heute hier überhaupt? – Wir diskutieren einen Antrag, bei dem eine Abstimmungspanne passiert ist. Also eigentlich wollte man ihn ohnehin auch vertagen, aber irgendwie hat eine Abgeordnete der grünen Fraktion geschlafen und die Vertagung wurde deswegen abgelehnt. Deswegen diskutieren wir heute eben den Antrag, dass das Verbot von Konversionstherapien endlich umgesetzt werden sollte. Ich finde es gut, dass wir den hier diskutieren, weil das Gelegenheit gibt, vor der Bevölke­rung über die Unfähigkeit, die Untätigkeit der Regierung in Gleichstellungsfragen zu sprechen.

Es geht darum, dass wir gesetzlich verbieten wollen, dass Umpolungstherapien, also Konversionstherapien an Jugendlichen, die schwul oder lesbisch sind, durchgeführt werden. Das ist etwas, das eigentlich im Jahr 2022 selbstverständlich sein sollte, nämlich dass man nicht versucht, die sexuelle Orientierung zwanghaft umzupolen, zu


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verändern. Das wollen wir so wie in Deutschland gesetzlich verbieten. Dazu gibt es schon zwei Anträge – aus 2019 und 2021 –, die einstimmig beschlossen worden sind und die die Regierung dazu auffordern. Es ist aber nichts passiert.

Da müssen wir jetzt schon sagen, und da schließe ich mich ausnahmsweise einmal den Aussagen des Kollegen der ÖVP an, dass das nicht nur an die ÖVP zu adressieren ist, da können die Grünen schon auch ihre eigenen Hausaufgaben machen: Es ist ein grüner Gesundheitsminister, es ist eine grüne Justizministerin und es gibt zwei einstimmige Entschließungen. Sie könnten einfach tun und nicht nur reden. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lindner.)

Das gilt im Übrigen auch für die diskriminierungsfreie Blutspende. Dafür braucht man nicht den Koalitionspartner, der in vielen Fragen blockiert – keine Frage! –, aber in dieser Frage nicht. Das ist eine Verordnung des Gesundheitsministers, die er umsetzen könnte. Das ginge da übrigens auch.

Und hätte Ihre Kollegin (in Richtung Grüne) im Ausschuss nicht auf die Vertagung vergessen (Zwischenruf der Abg. Hamann), Ihre Kollegin, die heute entschuldigt ist, dann würden wir heute nicht einmal öffentlich darüber reden.

Kommen Sie endlich ins Tun! Legen Sie ein Gesetz vor, so wie Sie dem Nationalrat gegenüber verpflichtet wären, es zu tun. Es geht schließlich um Kinder, die hier zu schützen sind, um schwule, lesbische Jugendliche, die zu schützen sind, und ich glaube, da dürfen wir keine weitere Zeit verlieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.05.56

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zu­schauerinnen vor den Bildschirmen! Zuerst nur ganz kurz eine Replik auf die Äußerun­gen des Kollegen Shetty: Ja, wir haben Tagesordnungspunkte vertagt, aber wir haben über diese Tagesordnungspunkte drei Stunden lang diskutiert. Wir haben sehr genau – sehr genau! – Auskunft über den Verhandlungsstand gegeben und auch darüber, welche Vorstellungen wir zu diesen einzelnen Tagesordnungspunkten haben.

Herr Kollege Shetty! Es ist auch keine Kunst, aus dem Regierungsprogramm der ÖVP und der Grünen Punkte herauszunehmen und diese dann in Anträge hineinzuschreiben, um sich dann darüber zu beklagen, dass wir noch diskutieren und verhandeln. (Zwischen­ruf der Abg. Heinisch-Hosek.) – Dasselbe gilt auch für die SPÖ, weil Sie schon herein­schreien. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Was das Thema Stopp für Konversionstherapien betrifft, bin ich natürlich ganz der Meinung aller, die sich zu Wort gemeldet haben, nämlich dass das natürlich, sofern es noch vorkommt, unterbunden werden muss. Ich möchte mich da den Ausführungen des Kollegen Marchetti anschließen. Deswegen werde ich da jetzt auch nicht mehr dazu sagen.

Es ist ja so, dass im Gleichbehandlungsausschuss sehr viele LGBTIQ-Themen be­handelt werden, obwohl es eine Querschnittsmaterie ist. Kollege Lindner hat das schon ausgeführt, es liegt zum Beispiel auch ein Antrag im Justizausschuss. Genauso ist es auch mit den Frauenthemen. Im Gleichbehandlungsausschuss werden sehr viele Frau­engleichstellungsthemen behandelt, obwohl das auch Querschnittsmaterie ist. Aber unsere Frau Ministerin Raab hat hier den Lead. Erlauben Sie mir bitte daher, im Rahmen meiner Redezeit noch kurz auf einige Frauenthemen einzugehen.


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Als Erstes möchte ich ganz kurz auf die Steuerreform zurückkommen, die wir heute um die Mittagszeit diskutiert haben. Diese Steuerreform bringt auch den Frauen sehr viel. Gerade auch die Einkommensteuersenkung, die heuer umgesetzt wird, bevorzugt stark die niedrigen Löhne, diese profitieren sozusagen exponentiell davon. Auch die Erhöhung des Sozialversicherungsbonus kommt Frauen zugute, der Familienbonus sowieso. Der Kindermehrbetrag für Alleinerziehende wird erhöht, der Klimabonus kommt den Frauen zugute. Die Pensionserhöhung, die wir im Herbst schon beschlossen haben, und jetzt auch der Pensionistenabsetzbetrag kommen auch sehr stark den Frauen zugute. Selbst der Budgetdienst des Parlaments hat bestätigt, dass bei der Entlastung der niedrigen Einkommen und beim Klimabonus die Frauen sogar mehr profitieren als die Männer.

Es gibt eine Zahl, die sehr gut ausdrückt, wie sozial ein Staat ist, das ist der Gini-Koeffizient. Damit wird ausgedrückt, wie viel von den oberen Einkommen an die unteren umverteilt wird. Auch dieser Gini-Koeffizient wird niedriger, also besser. Und auch die Armutsgefährdungsquote sinkt, sodass man insgesamt sagen kann, dass diese Steuer­reform ganz stark jenen zugutekommt, die weniger verdienen, und das sind in Österreich doch – leider, muss man sagen – zum ganz großen Teil die Frauen.

Jetzt nur noch ein ganz kurzer Ausblick auf das, was wir für 2022 im Frauen- und Gleich­stellungsbereich planen. Ja, es muss eine neue 15a-Vereinbarung mit den Ländern hinsichtlich der Kinderbetreuung beziehungsweise der Elementarpädagogik geben. Und ja, ich glaube, da können wir uns auch finden, wir alle sind dafür, dass sie ausgebaut wird, dass es qualitative und quantitative Verbesserungen gibt.

Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte aber schon, bei Ihren Forderungen daran zu denken, dass wir da auch die Länder und die Gemeinden im Boot haben müssen. Die Länder haben eigentlich die Zuständigkeit, nicht der Bund, das wissen Sie ganz genau. Wenn Sie solche Dinge fordern wie einen Rechtsanspruch, dann könnte ja zum Beispiel auch ein sozialistisches Bundesland vorangehen und versuchen (Zwi­schen­ruf der Abg. Heinisch-Hosek), das dann dort dementsprechend umzusetzen. Sie kommen dann einfach heraus und melden sich zu Wort. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden auch das automatische Pensionssplitting umsetzen, da bin ich ganz zuversichtlich (Zwischenruf bei der SPÖ), da stehen wir in guten Verhandlungen mit den Grünen. Das ist total wichtig, um ein Stück weit mehr Gerechtigkeit für Frauen herbei­zuführen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Im Gewaltschutz haben wir das höchste Budget, das es je gab. Es gibt insgesamt 43 Prozent Budgeterhöhung seit 2020, und diese Mittel, die wir mehr haben, werden heuer so richtig ihre Wirkung entfalten. Ich glaube, da müssen wir uns überhaupt nicht verstecken und bedanken uns auch sehr bei der Frau Ministerin. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Was uns von der ÖVP extrem wichtig ist, ist, dass wir auch das Empowering, das Stärken von Frauen vorantreiben. Uns ist ganz wichtig, dass die Frauen in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Das kann nicht nur dadurch geschehen, dass sie Beilhilfen oder Förderungen oder Unterstützung vom Staat bekommen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) – Nein, sie müssen von uns so gestärkt werden, dass sie in der Lage sind, auch mehr Geld zu verdienen. Das machen wir über ganz viele Programme, die über das AMS laufen und speziell den Frauen zugutekommen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das machen wir zum Beispiel auch durch spezielle Pro­gramme für das Empowerment von Frauen mit Migrationshintergrund. (Neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir werden auch einen Schwerpunkt auf Ausbildung in den Mint-Fächern legen, denn es ist ja bekannt, dass Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, auch mehr verdienen. Es geht also nicht immer nur darum, beziehungsweise uns ist wichtig, dass wir Frauen nicht zu Bittstellerinnen machen (Abg. Leichtfried: Redezeit!), sondern wir wollen sie


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stärken, wir wollen, dass sie ihren Unterhalt selber verdienen können, unabhängig von ihren jeweiligen Lebenspartnern leben können und damit eine gute Zukunft haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.12.19

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Pfurtscheller, es wäre halt für die Abgeordneten aller anderen Parteien spannend gewesen, wenn Sie Vorlagen zu dem, was Sie jetzt als Vorhaben in der Frauen- und Gleichstellungspolitik präsentiert haben, in den Gleichbe­hand­lungsausschuss gebracht hätten und wir im demokratischen, parlamentarischen Verfahren darüber hätten diskutieren können. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt diskutieren wir erneut über Konversionstherapien. Worum geht es dabei? – Da geht es um bestimmte Vorgehensweisen, um mittelalterlich erscheinende, brutale Vorge­hens­weisen, um Pseudotherapien, mit denen versucht wird, die sexuelle Orientierung von Menschen zu verändern. Ja, wir sind uns über alle Parteigrenzen hinweg – nicht nur aus den Redebeiträgen, die wir jetzt gehört haben – einig, dass wir diese Therapien in Österreich in aller Form nicht akzeptieren und dass wir nicht wollen, dass sie zukünftig weiter praktiziert werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben das auch schon zweimal in Anträgen, konkret auch hier im Hohen Haus, über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen. Wir haben der Regierung einen Auftrag erteilt, uns eine Regierungsvorlage über ein Verbot dieser Therapien vorzulegen. Das war im Juli 2019 auf Initiative meines Kollegen Mario Lindner. – Lieber Mario, ich kann mich noch erinnern, wie du uns im Juli 2019 von hier aus ausgerichtet hast: „Wir stoppen heute Homo-Heiler in Österreich.“ – Danke für diese Initiative. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nur beschämend und ernüchternd zugleich, dass wir heute zweieinhalb Jahre und einen zusätzlichen Antrag, der das Gleiche gefordert hat, später noch immer hier stehen und keine Regierungsvorlage vorliegt. Das ist wirklich kein positives Zeichen für die Gleichstellungspolitik unter Türkis-Grün, die da offenbar in der Warteschleife hängt. (Beifall bei der SPÖ.)

Allein die Tatsache – Kollege Shetty hat es schon erwähnt –, dass in der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am Montag 14 Tagesordnungspunkte mit ausschließ­lich 14 Oppositionsanträgen behandelt wurden es gab keine Regierungsvorlage, keinen Antrag von Türkis und Grün , dass alle diese 14 Anträge  bis auf den einen, bei dem offensichtlich vergessen wurde, einen Vertagungsantrag zu stellen  vertagt wurden, das, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und Grünen, ist wahrlich kein optimistisches Zeichen für Frauen- und Gleichstellungspolitik in Österreich.

Wenn wir wissen, dass sich diese Krise besonders auf Frauen auswirkt und gleichzeitig Anträge zur Erhöhung der Basisfinanzierung von Frauen- und Mädchenberatungs­stellen, zur Einkommenstransparenz vertagt werden, dass so wichtige Anträge zum Gewaltschutz  wie die Gewaltschutzambulanzen oder eine Gewaltschutz-App  vertagt werden, dass auch Anträge zur Gleichstellungspolitik vertagt werden, obwohl wir fest­stellen, dass es vermehrt zu Übergriffen, zu Hassattacken und Gewaltangriffen auf Mit­glieder der LGBTIQ-Community kommt, dann, sehr geehrte Damen und Herren, ist das mit dem Wissen, dass der nächste Gleichbehandlungsausschuss im April tagen wird, leider wirklich kein gutes Zeichen. Frauen- und Gleichstellungspolitik hängen bei Schwarz


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und Grün offenbar in der Warteschleife und haben Sendepause. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag.a Dr.in Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.15.52

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kol­leginnen und Kollegen! Zuschauer von zu Hause! 14 Anträge, 13 vertagt, eine Stellung­nahme der Ministerin: So hat unsere Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses aus­geschaut. Wenn dann Kollege Lausch sagt, da waren ja nur Anträge von der Opposition auf der Tagesordnung, muss ich sagen: Ja, traurig! Dann höre ich vom Kollegen Marchetti: In der Regierung zu sein, ist nicht immer ein Spaß. – Ich will gar nicht, dass Sie Spaß haben, ganz ehrlich, ich will, dass Sie Ihre Arbeit erledigen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, da wäre es wichtig, einmal hinzuschauen, Empathie und auch Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen zu haben, die zwar in der Opposition sind, aber deshalb genauso mitdenken können. Manchmal ist es auch so, dass auch andere Menschen gute Ideen haben, weil sie vielleicht auch mit Menschen in Kontakt sind. Es fällt Ihnen überhaupt keine Perle aus der Krone, wenn Sie einmal mehrheitlich einem Antrag von uns zustimmen, weil er den Frauen zugutekommt. Ich verstehe überhaupt nicht, wo das Problem ist. Geht es um das Ego oder geht es um Frauenpolitik? Das müssen wir auch klären.

Das Zweite, das ich gerne sagen möchte: Wenn wir weiter so behandelt werden (Zwi­schenruf der Abg. Greiner), dann werden wir zu jedem Antrag, der vertagt wird – Frau Ministerin, Sie hören mir hoffentlich zu? –, eine Anfrage an die Ministerin stellen, damit sie wenigstens über die Anfrage mit uns reden muss, wenn sie es nicht freiwillig tut. (Beifall bei der SPÖ.)

Das werden wir konsequent durchziehen, bis wir in eine Kommunikation kommen. Wenn Sie lieber schreiben, lieber die Beamten beschäftigen und zwei Monate lang Ihre Sachen zu 14 Tagesordnungspunkten ausarbeiten, dann geht das für uns auch, das macht uns überhaupt nichts.

Ich möchte auch noch einmal zu einem Thema kommen, das mir wirklich am Herzen liegt. Wir haben zwei Themen nicht besprochen – besprochen schon, aber in einer Art und Weise, die nicht ausreichend war –, da wir sie vertagt haben: Es geht um die Frauenquoten in Vorständen und es geht auch um die alleinerziehenden Frauen mit Kin­dern, das betrifft in Österreich – das muss man sich auch einmal geben – 162 000 Frauen und 338 000 Kinder, ein Drittel davon armutsgefährdet. Bei den Indikatoren für Kinder in Armut ist alleinerziehender Haushalt einer unter den top drei. Das sind Themen, die Sie vertagen. Ich glaube, Sie sollten dringend darüber nachdenken, was Sie tun, für wen Sie es tun, ob Sie es tun und wofür Sie bezahlt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18

20.18.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wünschen die Klubs eine Unterbrechung vor der Abstimmung? – Das ist offenbar auch nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 299

Wir kommen nunmehr zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Ernst-Dziedzic, Marchetti, Kolleginnen und Kollegen, den Gegenstand an den Gleichbe­handlungsausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage selbst.

20.19.1614. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63 (1279 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.19.40

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen verkommt leider bei der schwarz-blauen Regierung zu einem Gremium, das sich nicht mehr ernsthaft mit Thematiken auseinandersetzt. (Rufe bei der ÖVP: Schwarz-Blau?!)

Man ist dort nicht bereit, ernsthaft über Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zu dis­kutieren. Man lässt die Petitionen und Bürgerinitiativen über sich ergehen, man holt, weil man muss, ein paar Stellungnahmen ein, und dann wird das letztendlich enderledigt. Man ist nicht bereit, in den zuständigen Fachausschüssen auch weiter zu diskutieren. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis für die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung.

Ich möchte ganz bewusst eine Initiative herausgreifen, nämlich die Frage des SchülerIn­nentransportes. Wir alle wissen – die ÖVP wahrscheinlich noch viel mehr, weil ja vieles diesbezüglich vor allen Dingen im ländlichen Raum stattfindet, für den man sich angeb­lich immer so starkmacht –, dass wir ein massives Problem beim Schülerinnen- und Schülertransport haben, unter anderem auch deshalb, weil es eine gesetzliche Lage gibt, die eine ganz andere Zählvariante bedeutet als beim normalen Transport von Kindern und Jugendlichen.

Beim Schülerinnen- und Schülertransport bedeutet das, dass zwei Sitzplätze für drei Kinder herhalten müssen, was zur Folge hat, dass unsere Kinder im tagtäglichen Schülerinnen- und Schülertransport in manchen Schulbussen natürlich wie Sardinen transportiert werden. Wenn man sich jetzt noch die Situation der Pandemie anschaut, dann ist das neben der verkehrs- und sicherheitspolitischen Frage auch eine gesund­heits­politische Frage. Auf der einen Seite diskutieren wir über alle möglichen Maßnah­men in den Schulklassen, aber beim Transport der Kinder und Jugendlichen zur Schule ist uns alles wurscht, da stopfen wir sie zusammen.

Deshalb haben wir gesagt, wir würden gerne darüber diskutieren und hätten dies­bezüglich gerne eine Änderung. Sowohl ÖVP als auch Grüne sind leider nicht bereit, da eine Änderung herbeizuführen. Ich kann es euch leider nicht ersparen, weil es um die Sicherheit unserer Kinder geht: So schaut das aus. (Der Redner hält eine Tafel, auf der ein mit Schülern überfüllter Bus zu sehen ist, in die Höhe.) Tagtäglich werden Tausende Kinder und Jugendliche in der Früh wie Sardinen im gesteckt vollen Bus in die Schule transportiert, und ihr seid nicht einmal bereit, darüber zu diskutieren.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 300

Das ist eigentlich ein Armutszeugnis, und das ist unserer Kinder und Jugendlichen unwürdig. (Beifall bei der SPÖ.) Es wird Zeit, dass es da eine Änderung gibt, und deshalb wäre es Zeit, dass sich ÖVP und Grüne endlich einmal bewegen. Wenn man dazu schon nicht bereit ist, wäre es an der Zeit, dass man das zumindest dem zuständigen Ausschuss zuweist und man dort weiter darüber diskutiert. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.23.03

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegin­nen! Werte Kollegen! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher und alle Menschen, die in unserem Land leben! Heute vor neun Jahren hat die direkte Demokratie in Öster­reich ein Hochamt gefeiert. Es gab eine Volksbefragung zum Thema: Soll es die allge­meine Wehrpflicht in Österreich weiter geben oder nicht? Diese ist mit dem be­kannten Ergebnis ausgegangen, dass sich eine überwältigende Mehrheit für deren Beibehaltung entschieden hat.

Neben den Instrumenten der Volksbefragung und der Volksabstimmung ist natürlich ge­rade bei uns im Parlament der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ein beson­ders wichtiger und wertvoller. Dort werden Bürgeranliegen an das Parlament herangetra­gen, um gemeinschaftlich Lösungen zu finden, um die Lebensqualität für die Österreicherin­nen und Österreicher zu verbessern.

Unser Selbstverständnis als Österreichische Volkspartei besteht dabei darin, dass wir nicht nur Politik für die Menschen machen, die heute in Österreich leben, sondern dass wir auch schon an die nächste Generation denken. Das manifestiert sich besonders bei Fragen der Infrastruktur. Ich möchte heute eine Petition im Besonderen hervorheben, bei der es gelungen ist, dass wir parteiübergreifend – Sozialdemokraten, Freiheitliche, Volkspartei – gemeinsam eine Petition eingebracht haben, bei der es darum geht, die Chancen der Koralmbahn für Kärnten besser zu nutzen.

Es geht dabei darum, dass in wenigen Jahren die Strecke von Graz nach Villach in 70 Minuten zu bewältigen sein wird. Das bedeutet einen Quantensprung für die Nachhaltigkeit, für die Erreichbarkeit und für die Aufschließung unserer Region, weil eine neue Metropolitan Area in Südösterreich – in Kärnten und in der Steiermark – entsteht.

Was wir dazu aber benötigen, geschätzte Damen und Herren, ist, dass wir jetzt schon die richtigen Entscheidungen treffen, damit es zu einer alternativen Trassenführung für den Güterverkehr kommt. Die Bestandstrecke zwischen Villach und Klagenfurt ist ein Kleinod, und das wollen wir auch in Zukunft im Interesse der Bürgerinnen und Bürger schützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Daher hat diese Petition zum Inhalt, sich stark mit dem Lärmschutz zu befassen. Ich danke den Abgeordneten der Regierungsparteien auch, dass sie mit einer überwältigen­den Mehrheit die ökosoziale Steuerreform beschlossen haben, denn dadurch gibt es Geldmittel für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, dadurch gibt es Geldmittel für den Lärmschutz. Wir buhlen auch darum – ich bitte da um Unterstützung quer durch alle politischen Lager –, dass wir die alternative Trassenführung der Zugstrecke zur Bestand­strecke von Villach und Klagenfurt in das Zielnetz aufnehmen, zum Wohle der Entwick­lung des wunderschönen Bundeslandes Kärnten und Südösterreichs.

Wenn wir kontroversielle Diskussionen führen, ob der Straßenausbau notwendig ist oder nicht, ist es vor allem auch notwendig, dass wir nicht auf die Schiene vergessen. Wir setzen uns stark dafür ein, dass Straßenprojekte, vor allem auch in Kärnten, umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Verbindung der Landeshauptstadt Klagenfurt mit der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 301

steirischen Landesgrenze, quer durch das Bundesland, wo jetzt leider ein Bauabschnitt herausgestrichen wurde, und nicht weiter ausgebaut werden kann.

Wir sind der Auffassung, dass ein Ausbau notwendig wäre. Wenn es nicht zu einem Ausbau kommt, dann ist es unserer Meinung nach selbstverständlich, dass auch in Alternativen gedacht wird. Deswegen fordern wir Frau Bundesministerin Gewessler auf – und ich bedanke mich auch für diesen offenen Gesprächskanal –, dass wir Geld­mittel aufstellen, um sie für die alternative Trassenführung und den Ausbau – Stichwort: letzte Meile, Verbesserungen zum Wohle der Bevölkerung im Bezirk St. Veit, in den Bezirken Klagenfurt Stadt und Land und natürlich für den Großraum Villach – zur Ver­fügung zu stellen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir führen einen wertschätzenden, konstruktiven Austausch im Petitionsausschuss, gerade in vielen Fragen, was die Infrastruktur betrifft, aber auch bei vielen anderen Anliegen, die für Österreichs Gemeinden und Regionen von besonderer Bedeutung sind. Deswegen freue ich mich auch im Jahre 2022 auf eine konstruktive und gute Zusammenarbeit, um den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich noch besser dienen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.27.47

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Zur Petition betreffend „umfangreiche Selbstversorgung mit heimischen Lebensmitteln sichern“: Gerade bei diesem Thema haben die ÖVP und ihre Landwirtschaftsminister versagt. Seit vielen Jahren stellt die ÖVP den zuständigen Minister. Was wurde erreicht? Was wurde getan, um gegenzusteuern? – Nichts. Das können die Bauernbündler am besten.

Das Bauernsterben geht weiter, immer mehr Bauernhöfe schließen, immer mehr Boden wird verbaut, wir sind Spitzenreiter bei der Bodenversiegelung. Automatisch sinkt der Selbstversorgungsgrad. Damit können wir nicht mehr umweltfreundlich und regional produzieren. Wurden in Österreich im Jahr 1985 noch 2,65 Millionen Rinder gehalten, waren es 2020 nur noch 1,86 Millionen, und die Tendenz ist weiter fallend.

Für die schwarzen und die grünen Genossen: Weniger Rinder heißt automatisch weniger Kälber. Sparen Sie sich also die Lügen von der Überproduktion! Die Selbstversorgung ist auch bei Geflügel sehr niedrig. Bei Enten zum Beispiel haben wir einen Selbst­versorgungsgrad von nur 19 Prozent, bei Gänsen liegt der Selbstversorgungsgrad bei mageren 28 Prozent, bei Puten haben wir nur 44 Prozent Eigenversorgung.

Und siehe da: Bei Butter liegt die Eigenversorgung bei nur 72 Prozent. Das heißt, 28 Prozent der Butter wird importiert. Wo sind die Butterberge? Sind die bei der lauwarmen Politik der ÖVP weggeschmolzen? (Ruf bei der ÖVP: Oi!) Besonders niedrig ist aber die Selbstversorgung bei Speisefisch, sie liegt nur bei 7 Prozent.

Mit dieser Politik zerstört ihr unsere Landwirtschaft. Bestes Beispiel ist aktuell die von euch geplante GAP, der Green Deal. Die österreichische Landwirtschaft verkommt zur Hobbylandwirtschaft.

Ich habe diese Petition zu diesem Thema eingeleitet, um auf dieses Problem aufmerk­sam zu machen, da es leider in vielen Bereichen keine ausreichende Ernährungssou­veränität gibt. Leider sehen ÖVP und Grüne das anders, und so wird diese Petition nicht dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen, sondern einfach zur Kenntnis genommen.


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Die ÖVP tut das, was sie am besten kann: nichts. Ist der Bauer ruiniert, wird fleißig importiert. Eine Schande! (Beifall bei der FPÖ.)

20.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Mag. Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.30.47

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eine Petition ansprechen, die ein besonderes Tierleid zum Thema hat. Es geht um das Thema Katzenkastration. Seit ungefähr 15 Jahren müssen Katzen und Kater mit Freigang kastriert werden. Das ist auch nachvollziehbar und logisch, weil sie sich sonst völlig unkontrolliert und ungebremst vermehren würden. Das ist eine Situation, die eigentlich niemand möchte.

Seit 2016 gibt es aber eine Novelle, die diesen Tierschutzgedanken aushebelt. Durch diese Novelle kann eine Katze oder auch ein Kater als Zuchttier angemeldet werden, Kostenpunkt dafür sind in etwa 50 Euro. Damit ist dieses Tier von dieser Regelung befreit. Zuchttiere dürfen sich unkastriert und unbeaufsichtigt im Freien bewegen, und das führt zu einer Situation – das sagen TierschützerInnen von Vorarlberg bis nach Wien –, die eine kritische Population an verwahrlosten, kranken und unversorgten Streu­ner­katzen herangezüchtet hat. Das ist ein Problem nicht nur im Hinblick auf das Zuchtge­schehen, sondern es gibt auch keine Information darüber und auch keinen Einfluss darauf, wie die Katzen leben, wie sie sich in den Populationen fortbewegen, ob sie an Menschen gewöhnt sind oder nicht, ob sie medizinisch versorgt werden können oder nicht.

Dass wir überhaupt darüber und über das Ausmaß des Phänomens Bescheid wissen, verdanken wir den 45 000 Menschen, die die Petition unterzeichnet haben, vor allem aber auch den Personen, die dahinterstehen. Das sind Personen, die sehr engagiert sind, die ehrenamtlich in dem Bereich arbeiten, die Tiere betreuen. Das sind Sabine Auer vom Verein Streunerkatzen OÖ gemeinsam mit vielen, vielen Freiwilligen, die über Jahre hinweg Aufklärungsarbeit zu dem Thema leisten, und Organisationen wie Wir fürs Tier, Katzen in Not, der Tierschutzverein Schärding, das Katzenheim Freudenau und viele mehr. Insgesamt sind es 30 Vereine quer durch Österreich, die sich zusammen­geschlos­sen haben und ein Ende dieser problematischen Regelung fordern.

Wir haben diesen Punkt auch im Tierschutzvolksbegehren aufgegriffen, und wir haben uns in unserem Entschließungsantrag darauf verständigt, einen Schwerpunkt dazu zu setzen. Konkret wird es darum gehen, erstmals eine evidenzbasierte Erhebung von Daten in Bezug auf die Streunerkatzenpopulation und die Katzenkastration durchzufüh­ren und einen runden Tisch zum Thema Katzenkastration, zu möglichen Förderprogram­men und zu Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen durchzuführen. Dazu braucht es auch ein Commitment zur Verstärkung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Beobachtung und zur Eindämmung von Streunerkatzenpopulationen.

Das heißt, es gibt hier das Bewusstsein dafür. Danke allen, die die Petition eingebracht und unterschrieben haben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit all jenen, denen der Tierschutz ein Anliegen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Maximilian Köllner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.34.05

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittlerweile lässt mich das Gefühl nicht los, dass die ÖVP etwas


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gegen die Kinder in Österreich hat. Es ist, als wolle sie ein Kinderbuch, allerdings mit mehreren dunklen Kapiteln, schreiben: Die unsägliche Geschichte der ÖVP, die für die Karriere des Sebastian Kurz die Kinderbetreuungsmilliarde verhindert hat, kennen wir bereits. Im Petitionsausschuss haben Sie als Regierung zuletzt ein neues Kapitel ergänzt und eine von uns initiierte und von besorgten Eltern unterstützte Petition abge­würgt, die eine Verbesserung für Schulkinder bewirkt hätte, indem sie nämlich für mehr Platz in Bussen, die Schulkinder transportieren, gesorgt hätte.

Das Problem hat mein Kollege Andi Kollross bereits angesprochen, und ich möchte das noch einmal unterstreichen. Im Schulbus muss jedes Kind einen eigenen Sitzplatz haben und sich anschnallen. Das gilt allerdings nicht für Linienbusse, weil dort eben die 2:3-Regel gilt: Drei Kinder dürfen sich zwei Plätze teilen. Im Linienbus dürfen Kinder sogar stehen. Als wäre das nicht schon unsicher genug, ist vor allem zu Stoßzeiten die Einhal­tung der derzeit eingeforderten Abstände mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht möglich. Das heißt in der Praxis: vollgestopfte Busse, Gedrängel (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der ein mit Schülern überfüllter Bus zu sehen ist), so wie wir es hier schon vorhin bei Andi Kollross gesehen haben: Gedrängel und vollgestopfte Busse. Das ist eine untragbare Gefährdung unserer Schulkinder. Eines möchte ich noch einmal unterstreichen: Unsere Kinder sind keine Sardinen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Wesentlichen gibt es zwei Punkte, wo angesetzt werden muss. Erstens muss das Kraftfahrgesetz aus dem Jahr 1967 dringend an die 1:1-Zählregel angepasst werden. Zum Zweiten: Es müssen mehr Busse, insbesondere zu stark frequentierten Zeiten, be­reitgestellt werden. Das ist die einzige Chance, einen sicheren Schulweg und eine Entspannung bei der Platzsituation zu gewährleisten. Das sehen nicht nur wir so, das sehen auch die Volksanwaltschaft und das Kuratorium für Verkehrssicherheit so.

Seitens der Regierungskoalition jetzt herzugehen und die Zuständigkeit auf die Länder abzuschieben ist ein bisschen zu einfach, denn immerhin wird die Schülerfreifahrt aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds finanziert, also wäre da auch einmal die Familienministerin, die leider nicht hier ist, gefragt.

Wenn Sie als Regierungskoalition aber weiterhin zuschauen, akzeptieren Sie, dass Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Gefahren ausgesetzt sind. Ich frage Sie, ob Sie das wollen. Wollen Sie das wirklich? Ich denke nicht. Also werden Sie hier bitte aktiv, der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen in Österreich zuliebe! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abge­ord­nete.


20.37.11

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe ge­hörlose Menschen! Im Petitionsausschuss kommt es immer wieder zu zahlreichen Kenntnisnahmen und Vertagungen, in erster Linie wegen fehlender Stellungnahmen oder weil sie zu spät eingelangt sind. Auch wenn es nichts Ungewöhnliches sein sollte, dass eine Petition einem Fachausschuss zugewiesen wird, passiert es in der Praxis sehr selten.

Aus diesem Grund freue ich mich umso mehr, heute zu der Petition „Inklusive Bildung jetzt“ sprechen zu dürfen, die einstimmig dem Unterrichtsausschuss zuge­wiesen wurde. Die Initiative wurde im Frühsommer vergangenen Jahres von zahlreichen namhaften Kämpferinnen und Kämpfern aus diesem Bereich ins Leben gerufen und in


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der Folge von meinen Kolleginnen der SPÖ Verena Nussbaum, Petra Vorderwinkler sowie auch meiner geschätzten Kollegin Martina Künsberg Sarre und mir eingebracht.

Für uns alle war die Zuweisung etwas sehr Besonderes, weil das Anliegen dieser Petition von großer Bedeutung ist. Seit mittlerweile zwei Jahren halte ich Reden hier im Par­lament, und gefühlt habe ich wohl bei jeder zweiten Rede über das Thema Inklusion für Menschen mit Behinderungen gesprochen. Oftmals habe ich auch erwähnt, dass die Basis für eine inklusive Gesellschaft ein inklusives Bildungssystem ist. Ich kann es nicht oft genug sagen: Kinder, denen wir es ermöglichen, in einem inklusiven Setting aufzu­wachsen, werden zu sensibleren und offeneren Menschen. Dieselben Kinder werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Inklusion leben, weil sie es nicht anders kennen. Genau dort müssen wir hin.

Österreich hat sich im Jahr 2008 durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechts­kon­vention genau zu diesem inklusiven Bildungssystem bekannt. Inklusion bedeutet, dass niemand vom gemeinsamen Leben, Lernen und Arbeiten ausgeschlossen werden darf. Um eine vollständige Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaft­lichen Bereichen sicherzustellen, braucht es aber eben Geld. Bei einem sind sich alle Experten einig: Schöne Worte helfen da nicht.

Was hilft, sind ausreichend Ressourcen. Ressourcen sind erforderlich, damit ausreichend LehrerInnenstunden in den Regelschulen zur Verfügung stehen, damit das notwendige und von allen Seiten geforderte Supportpersonal vorhanden ist, damit ausreichend Kindergartenplätze, Plätze im 11. und 12. Schuljahr, die notwendige medizinische Versorgung in der Schule, die Assistenz im pädagogischen Bereich und vieles mehr zur Verfügung stehen, damit Anreizsysteme für Regelschulen geschaffen werden können, sich der inklusiven Bildung zu stellen, und inklusive Schulentwicklungsprozesse der Regel­schulen forciert werden können und damit anstelle der momentanen Mangel­verwaltung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden können.

Ich bin davon überzeugt, dass wir alle von einem inklusiven Bildungssystem profitieren, daher unterstütze ich die Petition „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“ und die Forderung nach zusätzlich mindestens 100 Millionen Euro für ein inklusives Bildungssystem.

Ich werde nicht müde zu betonen, dass Inklusion – nicht nur von Menschen mit Behinderung – uns alle angeht, aber wir sitzen seit Jahren auf der Ersatzbank und sollten endlich ins Tun kommen. Mit der Umsetzung der Forderungen aus dieser Petition können wir in Österreich Geschichte schreiben. – Danke. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Christian Ries. – Bitte, Herr Abge­ord­neter.


20.40.42

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Petition betreffend „Platz frei! Mehr Platz bei SchülerInnen­trans­porten im Gelegenheitsverkehr“ behandelt ein wichtiges Thema. Eigentlich ist der Titel falsch gewählt, denn gerade im Gelegenheitsverkehr muss schon jetzt jeder Fahrgast einen zugewiesenen Platz haben, im Kraftfahrlinienverkehr jedoch nicht, und gerade der macht einen Großteil der Schülertransporte aus. Da zählen drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen, und unter Sechsjährige werden erst gar nicht gezählt – eigentlich ein unhaltbarer Zustand.

Das erscheint im Stadtverkehr bei niedrigen Geschwindigkeiten vielleicht gerade noch einigermaßen vertretbar, aber spätestens bei Überlandfahrten hört sich die Vertretbar­keit auf, denn schon lose im Fahrzeug herumstehende Gegenstände können zu Geschoßen


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werden. So erreicht etwa eine durchschnittlich schwere Schultasche mit 5 Kilogramm bei einem Crash mit 50 Stundenkilometern ein Aufprallgewicht von circa 250 Kilogramm. Bei höheren Geschwindigkeiten ist dieser Wert natürlich noch höher.

Was Passagiere betrifft, ist es so: Wer die Haltegriffe über Kopf nicht erreichen kann, und viele junge Schüler können das eben nicht, hat bei einem Aufprall keine Chance, sein eigenes Körpergewicht halten zu können. Er wird dann selbst zum Geschoß im Fahrzeuginneren.

Abhilfe kann nur schaffen, wenn jeder Fahrgast einen eigenen Sitzplatz zugewiesen bekommt. Dazu braucht es zweifelsfrei mehr Busse – und das heißt auch zweifelsfrei mehr Geld. Wir finden die höheren Kosten im Interesse der Sicherheit unserer Jugend vertretbar, die Regierungsfraktionen aber offenbar nicht, denn Kenntnisnahme bedeutet, das Anliegen totzuschweigen, Kenntnisnahme heißt, es zu schubladisieren. Da trifft das Motto „Koste es, was es wolle“ anscheinend nicht zu, wenn es um die Sicherheit unserer Jugend geht. Weil Sie es so wollen, werte Damen und Herren der Regierungsfraktionen, wird es weiterhin speziell bei Fahrten über Land gefährlich sein, ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen – das kann nicht das sein, was wir alle wollen! (Beifall bei der FPÖ.)

20.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.43.08

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zur letzten Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürger­initiativen: Die Petition „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“ ist ja dem Unterrichtsausschuss zugewiesen worden und wird dort entsprechend diskutiert werden. Kollegin Fiedler hat dazu schon Stellung bezogen, und ich gehe davon aus, dass sich Kollegin Hamann natürlich inhaltlich damit beschäftigen wird.

Ich meine, dass es einfach wichtig ist, darüber nachzudenken, wo Inklusion sinnvoll ist (Abg. Heinisch-Hosek: Na überall!), wo es aber vielleicht auch Grenzen gibt und was vor allem für die Kinder mit Beeinträchtigungen eigentlich der sinnvollste Weg ist. Wenn ich persönlich an die sonderpädagogische Einrichtung in Langenstein denke, dann meine ich, das ist ein sehr guter Weg (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), mit dem man die Kinder entsprechend fördert und unterstützt. Es ist sinnvoll, dass man diese Überlegungen im Unterrichtsausschuss vertieft, daher ist ja auch die Zuweisung erfolgt.

Folgende Feststellung ist mir schon wichtig: Eine Kenntnisnahme im Petitionsausschuss heißt nicht Schubladisierung, sondern bedeutet in vielen Bereichen eine Weiterent­wicklung – aber grundsätzlich nimmt man das Anliegen einmal zur Kenntnis und es wird inhaltlich weitergearbeitet.

Lieber Kollege Christian Ries, was du gerade zum Thema Schülertransporte ange­sprochen hast: In Wirklichkeit kommt das Thema jeden Herbst zu Schulbeginn auf, und es gibt auch laufend Verbesserungen, indem es zusätzliche Busse gibt, das ist das Entscheidende. Da geschieht auch etwas, da bewegt man sich weiter. Natürlich kostet das zusätzliche Mittel, beispielsweise aus dem Familienlastenausgleichsfonds.

Ich darf noch kurz ein paar Sätze zu den Petitionen betreffend „Rechtssicherheit von konkurrenzlosen Dorfläden im ruralen Raum“ beziehungsweise „umfangreiche Selbst­versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichern“ sagen. Es hat sich Folgendes klar herausgestellt: Dort, wo es um bäuerliche Dorfläden geht, gibt es tatsächlich auch Rechtssicherheit. Bei anderen Dingen braucht es möglicherweise noch eine gewisse


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Weiterentwicklung, wofür aber die Zeit vielleicht noch nicht ganz so reif ist, etwa wenn es um die Öffnungszeiten oder um die Gewerbeordnung geht.

Insgesamt ist eine regionale Versorgung jedenfalls sinnvoll. Eines muss man, wenn es um die heimischen Lebensmittel geht, bedenken: Es gibt logischerweise Bereiche – besonders bei Rindfleisch und teilweise auch bei den Milchprodukten –, in denen es eine massive Mehrproduktion gibt, also mehr, als wir in Österreich – unter Anführungs­zeichen – „brauchen“. Es gibt aber auch andere Bereiche, in denen es sozusagen noch Chancen gibt, in denen aber auch relativ viel getan wird, damit mehr heimische Produktion ermöglicht wird.

Man darf allerdings eines nicht vergessen: Die heimischen bäuerlichen Familien müssen letztlich auch mit anderen Ländern konkurrieren, und da müssen wir uns anschauen, unter welchen Rahmenbedingungen wir beispielsweise Putenfleisch, Entenfleisch oder Sonstiges produzieren können. Wenn wir regionale Lebensmittel wollen, muss der Konsument – beziehungsweise müssen wir insgesamt – auch bereit sein, etwas mehr dafür zu zahlen. Mit regionalen Lebensmitteln bleibt die Wertschöpfung in der Region. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Lebensmittelkennzeichnung. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Gesundheitsminister, und da ist viel Positives auf dem Weg.

Jeder Konsument, jede Konsumentin weiß beim Einkaufen: Wo das AMA-Gütesiegel drauf ist, ist Österreich drin, da habe ich die Gewissheit einer unabhängigen Kontrolle. Letztlich schaffen wir mit dem Einkauf heimischer Lebensmittel Wertschöpfung in der eigenen Region, sichern damit Arbeitsplätze und garantieren auch den Erhalt der Kultur­landschaft, was uns ja allen wichtig ist. In diesem Sinne ist es vernünftig, wenn wir da alle gemeinsam etwas leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.46.38

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf das Thema Bildung eingehen, denn seit Beginn der Coronakrise werden die Baustellen im Bildungsbereich Tag für Tag offensichtlicher. Gerade wenn man sich das aktuelle Testchaos in den Schulen und in den Kinderbetreu­ungseinrichtungen ansieht, wird deutlich, wie sehr die Kinder unter der aktuellen Situation zu leiden haben. Das betrifft alle Kinder und Jugendlichen, aber vor allem jene, die besondere Unterstützung brauchen, und die stehen viel zu wenig im Fokus.

Sehr geehrte Damen und Herren, Österreich bekennt sich seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 zu einem inklusiven Bildungssystem. Kollegin Fiedler hat es vorhin schon angesprochen: Die Umsetzung ist jedoch mangel­haft, es fehlen an allen Ecken und Enden die Ressourcen, um Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Regelunterricht adäquat zu betreuen. Ich unterstütze daher selbstver­ständlich die Petition „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“ und deren Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Die geforderten 100 Millionen Euro für ein inklusives Bildungssystem müssen so schnell wie möglich bereitgestellt werden. Grundsätzlich sollte in unser Bildungssystem inves­tiert werden, und mit Bildungseinrichtungen meine ich auch Kinderbetreuungs­einrich­tungen wie Kindergärten und Krippen. Es wird Zeit, dass diese Einrichtungen endlich als das angesehen werden, was sie sind: Sie sind Bildungseinrichtungen für unsere Kinder! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte daher auch auf die laufende Petition betreffend „1,2 Milliarden für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung JETZT!“ aufmerksam machen: Wir fordern damit,


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die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige, ganzjährige, beitragsfreie und flächendeckende Kinderbetreuung und Kinderbildung ab dem ersten Lebensjahr sowie auf Nachmittagsbetreuung zu schaffen und den Ausbau der Ganztagsschulen zu gewährleisten. Die Unterstützung dieser Petition ist auf der Homepage des Parlaments jederzeit ganz einfach möglich.

Zum Abschluss möchte ich mich bei allen Pädagoginnen und Pädagogen, Elementar­pädagogInnen und MitarbeiterInnen in den diversen Bildungseinrichtungen bedanken. Ich führe oft Gespräche mit euch und kann nur sagen: Ihr leistet in diesen Zeiten wirklich Großartiges! Ich kann euch versprechen, dass wir nicht aufhören werden zu kämpfen, damit ihr die Ressourcen und die Unterstützung bekommt, die ihr braucht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.49.27

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zum Thema SchülerInnenverkehr sprechen.

Herr Abgeordneter Kollross, worüber wir uns hier im Hohen Haus, glaube ich, einig sind, ist, dass es für Bus und Bahn mehr Ressourcen braucht, dass es in den Regionen mehr Busverkehr braucht, dass gerade die letzte Meile entscheidend ist, dass es vor allem auch zu den Stoßzeiten mehr Infrastruktur braucht. Für uns Grüne ist aber auch wichtig, dass die Bedingungen für Bus und Bahn passen. Gerade was das Thema Sicherheit betrifft, ist, glaube ich, auch sehr viel möglich, wenn Bus und Bahn, in diesem Fall auch der Busverkehr, verkehrsberuhigende Bedingungen haben, wozu natürlich auch das Thema Geschwindigkeit und das Thema Infrastruktur in den Gemeinden gehören.

An dieser Stelle formuliere ich ein Danke an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sich jetzt schon verstärkt für den Busverkehr in ihren Regionen einsetzen. Ich glaube, das ist wichtig und notwendig, damit der Bundesmobilitätsmasterplan funktionieren kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sollten diverse Probleme in Stoßzeiten auftreten, wie auch von Herrn Abgeordnetem Kollross und Herrn Abgeordnetem Ries beschrieben, sodass es zu Überfüllungen im Busverkehr kommt: Natürlich sind da der Verkehrsverbund, die Gemeinde und das Bundesland gefordert, dementsprechende Maßnahmen zu setzen, und ich kann gerade auch aus der Erfahrung in meiner Heimatgemeinde sagen, dass es genau in diesen Stoßzeiten nicht die Regel ist, die zum Problem wird, sondern der überfüllte Bus das Problem ist. Was braucht es? – Dafür braucht es Verstärkerfahrten, mehr Infrastruktur, mehr Ressourcen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dafür, werte Abgeordnete, stellen wir auch Initiativen des Bundes bereit. Ich verweise auf das Klimaticket, darauf, dass wir gerade für die regionalen Tickets an alle Bundes­länder jährlich 100 Millionen Euro ausschütten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es obliegt den Bundesländern, darüber zu entscheiden, wie viel von diesen Millionen Euro in die Tarifstützung und wie viel in die Ressourcen fließt: Wie viel investiert man in zusätzliche Busverkehre? Wie viel investiert man in die Abstützung von Tarifen?

Da gibt es in den Bundesländern gute Beispiele, wo das auch gemacht wird. Gerade in Tirol – ich sage das, weil ich selbst Tiroler bin – haben wir uns entschieden, dass wir die Hälfte dieser Mittel in die Tarifstützung – da legen wir ab März auch ein Ticket für U26 auf – und die andere Hälfte in die Ressourcen investieren, vor allem in Bus und Bahn.


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Das ist notwendig, und ich glaube, dass damit viel mehr getan ist, als wenn man an Zählregeln herumschraubt, noch dazu, wenn der Gelegenheitsverkehr – Herr Abgeord­neter Ries hat bereits darauf hingewiesen – ja ganz anders als der Linienverkehr ver­läuft. Da gibt es die Problematik, dass es im Linienverkehr natürlich Sitzplätze, aber auch Stehplätze gibt. Im Kraftfahrliniengesetz ist auch festgeschrieben, dass es einen Ver­stärkerbus braucht, wenn die Zulassungsgrenzen überschritten werden. Es ist also keine Frage: Da nützt auch die Zählregel nichts, sondern da braucht es zusätzliche Res­sourcen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.53.06

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden, wie schon im Ausschuss selbst, dem Sammelbericht nicht zustimmen. Ich begründe das wie folgt: Es ist schon vieles gesagt worden. Lediglich eine Petition, die Petition betreffend „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“, hat es geschafft, an den Fachausschuss zugewiesen zu werden. Dass sie es geschafft hat, ist natürlich erfreulich, wichtig und richtig, aber weitere aus unserer Sicht wichtige Petitionen haben es nicht geschafft. Das wurde eh schon erwähnt.

Die Petition betreffend „umfangreiche Selbstversorgung mit heimischen Lebensmitteln sichern“ hat es nicht geschafft, sondern wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Viel wurde schon zur Petition betreffend „Platz frei! Mehr Platz bei SchülerInnentransporten im Gelegenheitsverkehr“ gesagt. Auch die Petition „Stopp dem Krebs am Arbeitsplatz – menschliches Leid durch nicht anerkannte Berufskrankheiten verhindern!“ wurde ledig­lich zur Kenntnis genommen.

Es sollte halt die Kenntnisnahme, die Schubladisierung die Ausnahme sein, und die Zuweisung in den jeweiligen Fachausschuss sollte die Regel sein. Solange vorherr­schend ist, dass es genau umgekehrt gemacht wird, solange die Regel ist, dass zur Kenntnis genommen wird und nur in ganz seltenen Fällen den Fachausschüssen zuge­wiesen wird, werden wir es zukünftig so halten, dass wir uns die Sammelberichte ganz genau anschauen und großteils – das haben wir in der Fraktion besprochen – diesen Sammelberichten die Zustimmung verwehren, weil es so einfach nicht geht. So geht man mit wichtigen Themen einfach nicht um.

Wenn Kollege Prinz sagt, es wird eh weiterentwickelt: Im Petitionsausschuss wird gar nichts weiterentwickelt. Weiterentwickeln kann man im jeweiligen Fachausschuss, und daher tut es mir persönlich leid, dass man nur eine einzige Petition dem Fachausschuss zugewiesen hat und alles andere wieder einmal schubladisiert hat. Darum werden wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Hans Stefan Hintner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.55.22

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir haben der Petition zur Inklusion zugestimmt und sind ebenfalls dafür, dass wir über Verbesserungen in diesem Bereich sprechen, diskutieren, diese aber auch umsetzen.

Grundsätzlich einmal zwei Feststellungen: Für mich bedeutet Inklusion die gleichberech­tigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Da bin ich als Mödlinger Bürgermeister,


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als Bürgermeister der Schulstadt Mödling mit der größten berufsbildenden höheren Schule Europas – 3 600 Schüler, 400 Lehrer –, mit über 10 000 Schülerinnen und Schü­lern in der Stadt stolz darauf, dass wir auf der einen Seite ein mannigfaltiges Angebot, auf der anderen Seite Einrichtungen wie die Lebenshilfe, die Caritas haben. Weil ich zur Gabi Heinisch-Hosek schaue: Die kennt das, die weiß, inwieweit die Klienten der Lebenshilfe bei uns in Mödling inklusiv leben.

Als vor zwei Jahren die Lebenshilfe in ihrem Wohnhaus im Bereich Friedrich Schiller-Straße/Eisentorgasse Umbauarbeiten machen musste, haben sich die Verantwortlichen weiterhin bewusst für Mödling entschieden, obwohl sie zu tollen Grundstückspreisen irgendwo anders hätten bauen können. Nein, sie haben in der relativ teuren Stadt Mödling gebaut, mitten in der Stadt, ebenso wie die Caritas mitten in der Stadt mit ihren Klientinnen und Klienten da ist, weil sie ein Teil der Mitte der Gesellschaft, also inkludiert in unserem gemeinsamen Leben, sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Es freut mich auch, dass wir mit Fritzi Pospischil – das ist die Vorsitzende der Lebenshilfe Niederösterreich – in wirklich extrem gutem Kontakt sind, was die Bedürfnisse der Menschen mit besonderen Bedürfnissen betrifft. Da gibt es einen regen Austausch.

Die zweite Feststellung für mich ist: Auch wenn wir jetzt Schulen mit Millionen Euro, mit neuen Pädagoginnen und Pädagogen ausstatten, haben die Hauptlast, die finanzielle, die betreuerische, die organisatorische Last bei dieser Frage noch immer die Eltern. Deshalb sollten wir uns auch alle gemeinsam überlegen, wie wir einmal die Eltern entlas­ten können.

Die Inklusionszugänge bei der Bildung sind ja unterschiedlich. Es gibt unterschiedliche Begabungen, unterschiedliche Handicaps. Daher wird man abschätzen müssen, inwie­weit es Wege zur Inklusion gibt. Wir haben als Stadtgemeinde Mödling bereits auf der Gemeindeebene immer versucht, schon im Kindergartenwesen inklusive Wege zu ge­hen, und Sie können mir glauben: Es ist nicht sehr einfach, autistische Kinder in einen inklusiven Kindergarten hineinzubringen und dort zu betreuen.

An dieser Stelle darf ich auch eine Lanze für unsere Sonderschulen brechen. Wir haben in Niederösterreich vor ein paar Jahren die Diskussion gehabt, ob man nicht die Sonderschulen grundsätzlich abschaffen soll. Empörung ging durch die Elternschaft. Die Eltern waren bei mir, bei vielen anderen Bürgermeistern und Landtagsabgeordneten in den Sprechstunden und haben gesagt: Unsere Kinder fühlen sich dort dermaßen gut aufgehoben – es können dort Schulabschlüsse et cetera gemacht werden –, bitte macht das ja nicht! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb sehe ich in dieser Frage keinen Platz für praxis- und lebensferne Gleichmacher­ideologie, sondern es geht darum, dass wir alle das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Inklusion stellen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


20.59.28

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte noch ganz kurz auf eine Petition eingehen, die sich mit der Gesundheit am Arbeitsplatz auseinandersetzt. Schon ganz kurz angesprochen worden ist die Petition „Stopp dem Krebs am Arbeitsplatz – menschliches Leid durch nicht anerkannte Berufskrankheiten verhindern!“.

In vielen Betrieben in Österreich wird noch immer mit krebserregenden Stoffen gear­beitet, teilweise auch, weil es keine besseren Alternativen gibt. Diese krebserregenden


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Stoffe verursachen aber auch Berufskrankheiten, und diese Berufskrankheiten kosten jährlich rund 1 800 Menschen in Österreich das Leben. Es braucht wirksame Schutz­maßnahmen, wenn man mit solchen Stoffen arbeiten muss. Es braucht Präventions­maßnahmen und es braucht zeitgemäße Grenzwerte für diese gesundheitsschädlichen Stoffe. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Die Einbringer der Petition haben sich die Liste der Berufskrankheiten angeschaut und festgestellt, dass in Österreich im Vergleich zu Deutschland weit weniger Berufskrank­heiten enthalten sind, nämlich nur 53 Positionen, im Gegensatz zur deutschen Liste, in der über 80 Positionen enthalten sind. Wenn man sich die Liste anschaut, dann stellt man fest, dass sie seit Jahren nicht evaluiert und nicht aktualisiert wird. Es braucht eine wissenschaftlich fundierte Aktualisierung dieser Berufskrankheitenliste, damit auch Krankheiten aufgenommen werden, bei denen man vielleicht erst vor Kurzem draufge­kommen ist, dass die Ursache ein krebserregender Stoff ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Unterzeichner der Petition fordern daher, dass die österreichische Liste anerkannter Berufskrankheiten wissenschaftlich evaluiert wird und dass es eine umfassende Stra­tegie zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlichen Stoffen und gefährlichen Arbeitsbedingungen gibt. Weiters wird eine verbindliche Einführung aktu­eller und risikobasierter Grenzwerte gefordert.

Kollege Lausch hat es schon angesprochen: Es ist auch dies eine Petition, die lediglich zur Kenntnis genommen worden ist. Wir wären für die Zuweisung an den Fachausschuss gewesen, denn gerade solch wichtige Themen haben es verdient, dass im Ausschuss noch einmal genau draufgeschaut und ordentlich darüber diskutiert wird. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

21.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.


21.02.12

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Lieber Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Worte von mir zur bereits mehrfach erwähnten Petition „Inklusive Bildung Jetzt“. Ich möchte gleich mit einem Dank an die Initiatoren und Initiatorinnen dieser Petition beginnen, die nämlich wieder einmal auf ein extrem wichtiges Grundrecht hingewiesen haben, nämlich dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben, selbstver­ständlich auch Kinder mit Behinderungen, und zwar nicht auf irgendeine Bildung, son­dern auf eine gleichberechtigte Bildung in einem inklusiven und einem hochwertigen gemeinsamen Unterricht. (Beifall bei den Grünen.)

Da gab es – da hat die Petition durchaus recht – in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder lange Phasen des Stillstands. Bis heute sind nur etwa zwei Drittel der Kinder mit Behinderungen in einem inklusiven Unterricht. Das ist oft mit einem Hürden­lauf für die Eltern verbunden oder auch manchmal mit zusätzlichen Kosten, und die Bedingungen sind nicht immer ideal. Da muss etwas weitergehen! Das haben spe­ziell wir als Grüne uns auf die Fahnen geschrieben und wir verstehen das auch als un­sere Mission.

Ein paar Dinge haben wir uns im Nationalen Aktionsplan Behinderung, der gerade in Ausarbeitung ist, schon ganz konkret vorgenommen. Ich sage nur ein paar Stichworte: Kompetenzzentren für inklusive Bildung, die sogenannten KIBs, die da geschaffen und stufenweise in allen Bundesländern ausgebaut werden sollen; die Schaffung aus­reichender Plätze in inklusiven Kindergärten; eine Ausbildungsoffensive in der inklusiven Elementarpädagogik; der massive Ausbau von Supportpersonal, ich denke da speziell


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auch an ein neues Berufsbild, die Schoolnurses, die eine ganz wichtige Rolle spielen können, auch in der Begleitung von Kindern zum Beispiel mit chronischen Krankheiten.

Insgesamt kann man sagen: Es werden bei diesen Vorhaben viele zusammenwirken müssen: Bund, Länder, Gemeinden, auch NGOs, die Zivilgesellschaft, die Familien, und man wird von vielen Seiten anschieben müssen, damit da etwas weitergeht.

Ich freue mich deswegen, dass es uns gelungen ist, diese Petition an den Unterrichts­ausschuss zu verweisen, und dass die Debatte dort weitergehen wird. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir als Grüne alles dafür tun werden, was wir können, um da anzu­schieben, weil Inklusion am Ende nur gemeinsam möglich ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Smolle und Stark.)

21.04

21.04.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit beendet.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Können wir in den Abstimmungsvorgang eingehen? – Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1279 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen 37, 39, 43, 53, 57 und 63 zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen der Zustimmung quittieren. – Das ist die Mehrheit, angenommen. Ich danke.

21.05.3215. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22 (III-149/1197 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprü­fung – Reihe BUND 2021/26 (III-361/1199 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung – Reihe BUND 2019/12 (III-28/1201 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwach­senenbildung – Reihe BUND 2019/32 (III-47/1203 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend HTL Spengergasse – Reihe BUND 2020/35 (III-184/1207 d.B.)


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20. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Erasmus+ Bildung und Hochschulbildung – Reihe BUND 2020/36 (III-185/1208 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte.


21.06.17

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Frau Präsident des Rechnungshofes trifft gerade ein. Es geht um die Rechnungshofprüfung zur Zentralmatura. Jahrzehntelang wurde in Österreich über die Einführung einer einheitlichen und chancengleichen Matura diskutiert und auch dafür gekämpft. Ziel dabei war, dass man die Qualität der Reifeprüfung steigert und dass Klau­suren zentral erstellt werden.

Der Rechnungshof überprüfte von November 2018 bis Feber 2019 die Einführung der Zentralmatura durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung exemplarisch in den Ländern Kärnten und Oberösterreich. Prüfungsziel war es, die Erfüllung der Zielsetzungen, die rechtlichen Grundlagen, die organisatorischen Abläufe, den Personaleinsatz und natürlich auch die Kosten zu prüfen. Der von der Prüfung umfasste Zeitraum war 2014 bis 2018. Insgesamt hat der Rechnungshof 38 Empfehlun­gen ausgesprochen, die direkt an das Ministerium gingen.

Aktuell werden die Klausuren in vier Fächern zentral erstellt: in Deutsch, in lebenden Fremdsprachen, in klassischen Sprachen und im Bereich der Mathematik in der AHS und der Angewandten Mathematik in der BHS.

Einer der Hauptkritikpunkte des Rechnungshofes war, dass die Lehrpersonen der Ab­schlussklassen sämtliche schriftlichen – auch zentral erstellten – Klausurarbeiten korri­gierten. Laut Rechnungshof widerspricht das dem Ziel der Zentralmatura, wonach höchstmögliche Objektivität und Vergleichbarkeit gewährleistet sein sollten.

Besonders im Fach Mathematik hat es Herausforderungen und Probleme gegeben, das haben die Prüfer des Rechnungshofes belegt. Das Datenmaterial war, sage ich, sehr starken Schwankungen ausgesetzt. Insgesamt lagen die Durchfallquoten bei diesen Prüfungen zwischen 11 und 23 Prozent.

Der Bereich Mathematik – der Bundesminister außer Dienst hat das im Ausschuss ja auch klar dargestellt – war der erste Bereich, der evaluiert wurde und auf eine bessere Basis gestellt werden konnte. Die Tests waren zu textlastig, und insbesondere auch für die Maturakandidaten mit Migrationshintergrund waren die Aufgaben schwer zu verstehen.

Der Rechnungshof hat auch die Kosten durchleuchtet, da zeigen sich durchaus Unter­schiede. Insgesamt werden 7 Millionen Euro für die Zentralmatura aufgewendet. Im Fach Deutsch gab es in etwa 37 000 Kandidaten, das bedeutet pro Maturant, pro Kopf Kosten von 10 Euro. Im Fach Altgriechisch waren es nur 20 Prüflinge, das bedeutet Kosten von 1 600 Euro pro Kopf. Da hat der Rechnungshof – durchaus angebracht, wie ich glaube – schon infrage gestellt, ob da zentrale Prüfungen überhaupt sinnvoll sind.


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Insgesamt hat sich das Projekt weiterentwickelt, es funktioniert. Ich glaube, es wurden bereits 75 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt, und es wird weiterhin daran gearbeitet, die Qualität der Zentralmatura zu steigern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

21.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Frau Präsidentin des Rechnungshofes recht herzlich begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.


21.10.15

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Prä­si­dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde mich auf die Zentralmatura beziehen.

Was ist Positives aus dem Bericht betreffend Zentralmatura hervorgegangen? – Dass das Leistungsbeurteilungsspektrum ein weiteres ist, es ist nicht nur die Fokussierung auf eine einzelne Prüfung. Als problematisch bei der Zentralmatura hat sich das Punkte­schema in der Bewertung herausgestellt. Die Leistungsbeurteilungsverordnung ist der Grund dafür. Mittlerweile ist sie saniert; sie war eher für den gesamten Unterricht konzipiert, aber nicht genau für die Zentralmatura. Was war da das Problem? – Für Mathematik hat man zum Beispiel 57 Prozent der Gesamtpunkteanzahl gebraucht, um positiv abzuschneiden, bei einer lebenden Fremdsprache 60 Prozent; nach der Sanierung dieser Verordnung sind jetzt 51 Prozent der möglichen Punkte ausreichend, um mit Genügend beurteilt werden zu können.

Wir haben mit Herrn Bundesminister Faßmann, der zwei Tage später übrigens dann nicht mehr Bundesminister war, die digitale Reifeprüfung besprochen. Die Frage war, bis wann dieses Projekt vollends umgesetzt sein wird. Er hat uns das Jahr 2025 genannt, und zwar auch unter Berücksichtigung der zentralen Beurteilung. Diese erfolgt derzeit noch durch die KlassenlehrerInnen, im Sinne einer objektiven Beurteilung ist es aber natürlich sinnvoll, das zentral korrigieren zu lassen.

Ein Diskussionspunkt war die Durchfallquote, insbesondere in Mathematik; der Kollege hat es schon kurz angesprochen. Was kann man dagegen tun? – Das ist wirklich auch eine Forderung, die wir als SPÖ-Fraktion immer wieder einbringen und unterstreichen: Förderangebot so durchgängig und früh wie möglich, nämlich nicht nur unterjährig, während des Schuljahrs, sondern vor allem auch in Form von Sommerschulen.

Bei der Lehre mit Matura hat sich leider gezeigt, dass die Durchfallquote besonders hoch ist, was sehr bedauerlich ist. Das ist ja eigentlich ein wichtiges Projekt, nicht nur für die gesamte Volkswirtschaft, sondern vor allem auch mit dem Fokus, Fachkräftemängel abzubauen. Da haben wir besprochen, was man dagegen tun kann. Wir sind dann zu dem Schluss gekommen, Unternehmen, die wirklich für Qualifizierung sorgen, durch Förderungen – das war der Vorschlag auch des Ministers – zu belohnen; aber nur jene, die wirklich für Qualifizierung sorgen.

Der Rechnungshof hat eine Reihe von Impulsen zur Verbesserung im Bildungssystem gesetzt und aufgezeigt. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, eines muss uns allen wichtig sein: Gerade jetzt, da wir die Auswirkungen der Coronapandemie unter SchülerInnen sehr, sehr stark sehen – sie sind mitunter wirklich sehr massiv –, muss es vor allem das Ziel des neuen Bildungsministers, aber auch unser Anliegen als ge­setzgebendes Organ sein, dafür zu sorgen, dass zum Beispiel die Schulsozialarbeit entsprechend ausgestattet wird.


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Eine Bitte und ein dringlicher Appell an den Bundesminister: Bitte mehr Schwung in die Digitalisierungsoffensive! Einige Klassen warten seit Beginn der Offensive auf Laptops, die fix zugesagt waren. Das ist eindeutig zu langsam. Mehr Tempo! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

21.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte, ich habe Sie auf der Liste.


21.13.48

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ich dachte, Kollege Brückl wäre noch vor mir, aber gut. – Herr Präsident! Liebe Frau Präsidentin, ich möchte mit einem aus­drück­lichen Dank für Ihre Arbeit beginnen, die uns immer wieder Anstöße gibt und die am Ende die Politik, die wir hier machen, ganz sicher besser macht.

Ich möchte konkret ein paar Worte zum Bericht betreffend die Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern sagen; damit haben Sie nämlich tatsächlich den Finger in eine der ganz großen Wunden unseres Systems gelegt. Wenn wir uns die Tages­betreu­ung und die ganztägigen Schulformen in Österreich anschauen, dann sehen wir ein riesiges Durcheinander von Akteuren – Bund, Länder, Gemeinden, Vereine –, wir haben einen Fleckerlteppich aus Regelungen, wir haben einen Teppich, der auch große Lücken aufweist, und wahrscheinlich geht dabei auch viel Geld verloren; ich vermute, die Frau Präsidentin hat das ziemlich genau nachgerechnet.

Das heißt, in diesem Feld gibt es sehr viel zu tun, weil das Ziel klar sein muss: dass Kinder und Familien flächendeckend qualitativ hochwertige, verlässliche und auch leistbare Tagesbetreuung bekommen, bei der man nicht nur etwas lernt, sondern gleich­zeitig auch Spaß hat. Eines der großen Vorhaben ist es daher, einige dieser Emp­fehlungen aufzugreifen, speziell was die dauerhafte Finanzierung, aber auch ein flächen­deckendes Angebot betrifft. Das steht auch schon im Regierungsprogramm.

Einen konkreten Schritt möchte ich kurz vorstellen, mit dem schon unter Minister Faßmann begonnen wurde: Das ist die gezielte Aufwertung der Freizeitpädagogik in Richtung eines neuen Berufsbilds pädagogische Assistenz. Da soll es eine neue, einheitlichere Ausbildung geben, für Fachkräfte, die dann vormittags und nachmittags einsetzbar sind, sodass Freizeit und Unterricht gemeinsam gedacht werden können; diese Menschen sind auch ins pädagogische Team am Standort integriert und be­kommen von den Bildungsdirektionen ihre Posten zugewiesen. Das macht das System insgesamt übersichtlicher, ermöglicht Planung, zielgerichtete Steuerung und wahr­scheinlich auch bessere Arbeitsbedingungen.

Das ist, wie man schon an diesen Grundzügen erahnen kann, eine ziemlich große Bau­stelle, die wir da aufmachen, von der ich aber hoffe, dass wir sie weiterführen. Ich möchte mich dafür bedanken, dass Sie uns gute zusätzliche Argumente für dieses Vorhaben an die Hand gegeben haben und auch einen klaren Auftrag dazu. Wir werden da dranbleiben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

21.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte sehr.


21.16.47

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsi­dentin! Ich möchte mich meiner Vorrednerin anschließen: Vielen herzlichen Dank für die immer exzellenten Berichte, auch an Ihre Mitarbeiter; wir haben das damals im Aus­schuss sehr ausführlich diskutiert. Ich möchte mich kurz auf die Zentralmatura und auf


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einen der späteren Tagesordnungspunkte, auf die Betreuungsverhältnisse und Lehre an der Uni Graz und an der WU, beziehen.

Ja, Sie haben einige wichtige Punkte, die wir auch immer wieder ansprechen, thema­tisiert und aufgegriffen, nämlich dass die Zentralmatura eigentlich nicht so zentral ist, wie es dem Namen nach scheint, dass nicht alle Aufgaben zentral vergeben beziehungs­weise erstellt werden und schon gar nicht zentral korrigiert werden, was wir auch immer wieder kritisch hinterfragen. Sie haben betreffend die Kompensationsprüfungen nach negativen Prüfungen angeführt, dass diese auch nicht zentral erfolgen, und schlagen – und da könnten wir gut anknüpfen – eine schriftliche Prüfung vor, um Vergleichbarkeit und Standardisierung zu gewährleisten, was natürlich sinnvoll ist.

Aus unserer Sicht – und das habe ich im Ausschuss angesprochen; der damalige Minis­ter hat gesagt, das sehe er nicht so, es werde keine Änderungen geben – ist es so, dass die Zentralmatura in Fächern, in denen nur sehr wenige antreten, wie etwa Griechisch – Kollege Gahr hat es schon erwähnt –, immense Kosten pro Kopf hervorruft. Es stellt sich einfach die Frage, ob man sich nicht auf die wesentlichen Fächer konzentriert, in denen die meisten antreten, und die restlichen Fächer auch weiterhin dezentral macht. Die Abteilung im Bildungsministerium, die sich mit dem Thema Zentralmatura beschäftigt, ist mittlerweile riesig. Das ist, finde ich, auch zu hinterfragen.

Wichtig und spannend zu wissen wäre natürlich, wie der neue Minister das sieht – der damalige Minister hat gesagt, er sehe keinen Änderungsbedarf – und wie sich vor allem die nächsten Maturajahrgänge darauf vorbereiten können.

Jetzt noch ganz kurz zur Lehre und zu den Betreuungsverhältnissen an den beiden Unis: Da ist der Hauptpunkt eigentlich, dass Sie dem Wissenschaftsministerium die Anregung geben, die Betreuungsverhältnisse an öffentlichen Hochschulen an das OECD-Spitzen­feld heranzuführen und Maßnahmen zu ergreifen. Da sehe ich unter dieser Regierung sowohl auf ÖVP-Seite als auch aufseiten vor allem der Grünen überhaupt keine Bestrebungen, diese Betreuungsverhältnisse in eine richtige Richtung zu entwickeln. – Danke jedenfalls für Ihre Arbeit. (Beifall bei den NEOS.)

21.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandweiner. – Nein, das geht nicht, die Frau Rechnungshofpräsidentin spricht jetzt. Bitte zuerst die Frau Rechnungshofpräsidentin.

 


21.20.01

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung, es ist ja schon etwas später, ist nach wichtigen Gesetzesbeschlüssen auch ein großer Teil der Kontrollarbeit des Rechnungs­hofes gewidmet. Es stehen 23 Berichte auf der Tagesordnung, und acht von diesen Berichten haben wir in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses behandelt; am 1. Dezember noch mit Herrn Bundesminister Faßmann, das waren Berichte zum Bildungsbereich, auch Berichte zum universitären Bereich, und vor zwei Tagen mit Frau Bundesministerin Köstinger Berichte aus dem Landwirtschaftsbereich.

Auch die anderen Berichte, die hier auf der Tagesordnung stehen, dienen Ihrer Arbeit und dienen der Unterstützung der parlamentarischen Arbeit. Ich lade Sie ein, sich alle diese Berichte zu Gemüte zu führen und sie auch für Ihre Arbeit hier im Hohen Haus entsprechend zu nutzen.

Wie gesagt, der Bogen der Themen, die heute auf der Tagesordnung stehen, ist ein breiter Bogen. Er spannt sich vom Schul- und Bildungsbereich über die Universitäten


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und den Bereich der Forschungs- und Wissenschaftskommunikation bis hin zum Risi­komanagement in der Landwirtschaft, zur Waldforschung und zur Siedlungswas­ser­wirtschaft. Es steht auch eine Reihe von Follow-up-Überprüfungen auf der Tagesord­nung, und diese zeichnen ein Bild dessen, wie es mit der Umsetzung ausschaut.

Die Zentralmatura wurde ja schon angesprochen. Lassen Sie mich in diesem ersten Block ganz kurz auf die Zentralmatura eingehen, diese hat der Rechnungshof geprüft: Die Zentralmatura wurde im Jahr 2015 eingeführt, zunächst an den AHS und dann gestaffelt an weiteren Schularten. Die Prüfung bezieht sich auf die Zeit vor der Covid-Pandemie, deshalb waren Covid-bedingte Erleichterungen, die es im Vorjahr gab, nicht Gegenstand dieser Prüfung. Wir haben uns angeschaut, ob der Schritt in Richtung Standardisierung gelungen ist.

Die Reifeprüfung besteht aus drei Teilen: der vorwissenschaftlichen Arbeit, einer schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung. Wir haben festgehalten, dass es gelungen ist, das Ziel der Objektivität und der Vergleichbarkeit der Leistungen grund­sätzlich zu erreichen; wir halten das auch für zweckmäßig. Ein letzter Schritt wurde – konsequent gedacht – nicht gesetzt; da würde es, sage ich jetzt einmal, um eine zentrale Korrektur der Klausurarbeiten gehen. Das findet weiterhin dezentral statt. Dafür, diesen weiteren Schritt zu gehen, gab es oder gibt es, glaube ich, keinen politischen Konsens.

Für den Rechnungshof waren bei der Prüfung Kostenaspekte wesentlich. Wir haben festgestellt, dass der jährliche Aufwand für die Zentralmatura mehr als doppelt so hoch war wie bei der Einführung veranschlagt. Man ging da noch von 3,65 Millionen Euro aus, geworden sind es rund 7 Millionen Euro für die Aufgabenerstellung und für die Zustel­lung.

Der Aufgabenerstellungsprozess ist komplex, er ist umfangreich, er dauert zwei Jahre. Die Entwicklung der Mathematikaufgaben für den Maturatermin 2019 begann bereits im Schuljahr 2016/2017. Es gibt 16 Prozessschritte, die sehr aufwendig sind, und jede Aufgabe durchlief zahlreiche Qualitätsschleifen. In Summe setzte das Ministerium für die Erstellung der Aufgaben nahezu gleich viele personelle Ressourcen ein wie für die Qualitätssicherung selbst. Das haben wir kritisch angemerkt. Es waren zusätzlich auch noch externe Experten aus dem tertiären Bereich eingebunden. Das alles war sehr aufwendig und kostenintensiv.

Eine Differenz haben wir auch gesehen und festgehalten, und zwar zwischen be­auftragten und tatsächlich benötigten Maturabeispielen. Es fehlte auch ein Überblick über die Beispiele, die es gibt; es wurden auch ungenutzte Beispiele ausgeschieden.

Es wurde schon angesprochen: Die Kosten für Nebentermine und Fächer mit wenigen Kandidatinnen und Kandidaten sind relativ gesehen natürlich hoch. Da haben wir gesagt, es wäre eben sinnvoll, Kosten und Nutzen der Neben- und Kompensationstermine ent­sprechend zu analysieren. Hinsichtlich des Kostenfaktors – wir haben das Beispiel Altgriechisch im Vergleich zu Deutsch genannt – stellt sich die Frage, wie sinnvoll das mit der zentralen Erstellung ist, wenn nur ganz wenige Kandidaten antreten.

Die Ergebnisschwankungen in Mathematik sind bekannt. Wir haben es begrüßt, dass der Herr Bundesminister eine Reformgruppe für Mathematik seitens des Bildungs­minis­teriums eingesetzt hat. Unsere Empfehlung zielte darauf ab, die Ursachen für diese Ergebnisschwankungen zu analysieren. Es gibt ja auch eine Genderdifferenz zwischen Mädchen und Burschen. In Mathematik geht es immer um die Frage, was der Standard ist, und dieser Standard muss ein für alle Mal geklärt werden.

Kritisch haben wir auch den Anstieg des Personalaufwands gesehen; das war ein Anstieg um 24 Prozent. 2016 waren die Vorarbeiten zur Zentralmatura im Wesentlichen abgeschlossen und dennoch stieg der Personalaufwand bis 2018 weiter an. Wir glauben,


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dass es da Möglichkeiten gibt, ressourcensparender vorzugehen. Diesbezüglich wäre auch die digitale Reifeprüfung ein Thema.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es bei der Lehre mit Matura eine hohe Drop-out-Quote gibt. Da müsste es Maßnahmen geben, um die Erfolgsquote zu heben.

Zur Tagesbetreuung: Die rechtliche Grundlage ist das Bildungsinvestitionsgesetz. Da wurden die Zielwerte verändert. Das Ziel muss ein flächendeckendes Angebot sein. Betreffend die Betreuungssituation konnten wir einen Anstieg der Schülerinnen und Schüler in der schulischen Tagesbetreuung um 38 Prozent feststellen. In den Volks­schulen ist die schulische Tagesbetreuung von 20 auf 50 Prozent gestiegen; in den Mittel­schulen war die Steigerung eher gering. In den AHS-Unterstufen gab es eine Steigerung von knapp über 10 Prozent, da wurde auch der Zielwert von 40 Prozent, den es gibt, bei Weitem nicht erreicht. Ich bin davon überzeugt, dass es in der Sekun­darstufe I, gerade in der Altersstufe der Zehn- bis 14-Jährigen, um eine sinnvolle und pädagogisch anspruchsvolle schulische Betreuung der Kinder geht.

An der Kompetenzzersplitterung in diesem Bereich hat sich nichts verändert. Diese ist unverändert komplex und erschwert dadurch den zielgerichteten Ausbau. Eine Überlegung wäre es auch, und Sie haben ja heute den Finanzausgleich verlängert, die schulische Tagesbetreuung im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung in das System des Finanzausgleichs zu integrieren, um die Komplexität entsprechend zu verringern.

Die FreizeitpädagogInnen wurden schon angesprochen: Es gibt hier anscheinend Über­legungen, das zu verbessern, nämlich auch den Personaleinsatz dieser PädagogInnen.

Was die Betreuungsbeiträge während des ersten Lockdowns betrifft, gab es trotz der Empfehlung des Bundes eine uneinheitliche Vorgehensweise der Länder, und die Sommerschule war halbtägig.

In diesem Sinne bedanke ich mich fürs Zuhören. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

21.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Brandweiner ist nun zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.28.05

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Der Rechnungshof hat im Jahr 2016 das Bildungs­minis­terium, die Landesschulräte Salzburg und Wien sowie das Land Salzburg und die Stadt Wien hinsichtlich der Tagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler geprüft. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Frau Rechnungshofpräsidentin und ihrem ganzen Team bedanken. Die Frau Präsidentin hat dazu einiges erwähnt. Unter anderem waren die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die schulische und außerschulische Betreu­ung, die Entwicklung der Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die pädagogischen Aspekte und die Qualität der schulischen Tagesbetreuung Ziel dieser Gebarungsprüfung.

In der hier zu diskutierenden Follow-up-Überprüfung betrachtete der Rechnungshof den Umsetzungsgrad von insgesamt 16 Empfehlungen, welche gegenüber dem Ministerium ausgesprochen wurden. Insgesamt hat der Rechnungshof festgestellt, dass von den gegebenen Empfehlungen vier zur Gänze, fünf teilweise und sechs nicht umgesetzt wurden. Die Umsetzung einer Empfehlung wurde vom Ministerium bereits zugesichert.

Ein wesentlicher Kritikpunkt besteht hinsichtlich der Vielfalt an Einflussgrößen und des Fehlens einer Gesamtübersicht – die Frau Präsidentin hat es angesprochen – zum


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koordinierten Mitteleinsatz auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Dazu ist auch anzumerken, dass mit dem Bildungsreformgesetz 2017 Schritte gesetzt wurden, um eine umfassende Betrachtungsweise zu installieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir beim Thema Tagesbetreuung sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um allen Lehrerinnen, Lehrern, Kindergarten­pädagoginnen und -pädagogen, aber auch allen Direktorinnen und Direktoren zu danken. Gerade in der Zeit der Pandemie ist von ihnen Großartiges geleistet worden, und gerade in der Phase der Lockdowns ist der Betreuungsbedarf immer größer ge­worden. Da haben alle zusammengeholfen, und dafür wirklich ein großes Danke.

Ich möchte auch noch ein positives Beispiel bringen: In meinem Wahlkreis, im Waldviertel, sind gerade sehr viele Gemeinden bemüht, eine Tagesbetreuung zu instal­lieren. Es gibt aber auch schon Vorzeigeprojekte, zum Beispiel die niederösterreichische Kinderbetreuung, wo an 13 Standorten Kinder im Alter von sechs Monaten bis zwölf Jahren vormittags wie auch nachmittags betreut werden. (Ruf bei der SPÖ: Redezeit!) Da gibt es Bildungsangebote wie Englisch und Fit für die Schule, Kreativstunden und musikalische Schwerpunkte runden das Angebot ab. Die Kinder werden von päda­gogischem Personal betreut. Geleitet wird das von einem Bürgermeister in meinem Wahlkreis, von Roland Zimmer, der das als Obmann ehrenamtlich macht, und dafür möchte ich mich natürlich auch sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

In der Hoffnung, dass viele solche Initiativen folgen, werte Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf die nächste Zukunft. Es gibt einiges zu tun. Ich danke auch der Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Karl Nehammer, dass dafür einiges an Geld zur Verfügung gestellt wird. Ich bin mir sicher, dass wir damit in naher Zukunft noch viele positive Projekte werden umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Blimlinger. – Zwischenruf des Abg. Rauch.)

21.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt am Ende der Debatten über die Vorlagen des Rechnungs­hof­ausschusses.

21.31.4321. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Forschungs- und Wissenschaftskommunikation – Reihe BUND 2019/41 (III-56/1198 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschafts­universität Wien – Reihe BUND 2021/35 (III-437/1200 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Stiftungen bei der Österreichischen Akademie der Wis­senschaften; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/18 (III-33/1202 d.B.)


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24. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Smart Minerals GmbH – Reihe BUND 2019/38 (III-53/1204 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Geologische Bundesanstalt – Reihe BUND 2020/13 (III-106/1205 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten – Reihe BUND 2020/26 (III-163/1206 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin – Reihe BUND 2020/47 (III-212/1209 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Management von Forschungsinfrastruktur – Reihe BUND 2021/14 (III-290/1210 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Uni­versität Wien und Universität Linz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/34 (III-431/1211 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 21 bis 29 der Tages­ordnung, über welche die Debatten wieder unter einem durchgeführt werden.

Es sind dies Berichte des Rechnungshofausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Aus­schussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte sehr.


21.32.04

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof prüfte 2019 die Lehre und die Betreuungsverhältnisse an der Uni Graz und an der Wirtschafts­universität Wien. Die Betreuungsverhältnisse, wir wissen das alle, sind ein wesentlicher Faktor für gutes Studieren, und gerade die Erreichbarkeit von Professorinnen und Pro­fes­soren – bei Lehrveranstaltungen, für Informationen, Fragen zum Studiengang oder auch für Fragen zur Abschlussarbeit – ist essenziell. Die Ansicht, dass die Betreuungs­verhältnisse besser werden müssen, glaube ich, ist etwas, das uns in diesem Haus durchaus eint.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 320

Die Frage ist nur, wo man ansetzt. Eine Möglichkeit wäre, dass man mehr Personal, mehr Professuren finanziert, dass es mehr Geld für Österreichs Hochschulen gibt. Uns war das bereits 2017 ein sehr großes Anliegen, weshalb wir damals auch einen dies­bezüglichen Antrag eingebracht haben, der in diesem Haus eine Mehrheit fand, leider aber ohne die Stimmen der ÖVP. Dieser Antrag betreffend Erhöhung der Leistungs­vereinbarungen an Österreichs Hochschulen wird nun sukzessive umgesetzt, und das ist durchaus auch ein positiver Punkt.

Die Zugangsregelungen haben – und das hat auch der Rechnungshof festgestellt – die Betreuungsverhältnisse bei den Studierenden dort, wo Zugangsbeschränkungen eingeführt worden sind, auch verbessert. Die Frage ist nur, zu welchem Preis. Unserer Meinung nach darf soziale Selektion nie ein Kriterium dafür sein, ob ich ein Studium aufnehme oder nicht – soziale Selektion darf nie ein Kriterium sein, um Zutritt zu einer Hochschule zu erlangen. Zugangsbeschränkungen führen leider vermehrt dazu, dass gerade Kinder aus AkademikerInnenhaushalten einen Vorteil haben und Kinder aus NichtakademikerInnenfamilien einfach einen Stein vor die Füße geworfen bekommen.

Diesen Stein wollen wir am liebsten aus dem Weg räumen, und nicht nur das: Eine Hochschule sollte wirklich für alle da sein, auch für Berufstätige und für ältere Studierende. Das sorgt für Vielfalt an den Unis, die jetzt schon da ist und die wir noch weiter ausbauen wollen. Wir haben das letztes Jahr vehement gezeigt, als wir uns gegen das Universitätsgesetz ausgesprochen haben.

Die Hochschulen stehen auch vor anderen Herausforderungen: Studierende haben wenige soziale Kontakte, haben vielleicht gar keinen Kontakt zu anderen Studienkolle­ginnen und -kollegen knüpfen können, weil sie frische Studis sind und de facto fast nie auf der Hochschule waren. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ein riesengroßes Dan­keschön nicht an die Bundesregierung, sondern an die Österreichische Hochschü­ler_in­nenschaft aussprechen, denn sie war es, die letzte Woche wieder einen Coronahärte­fallfonds beschlossen und aufgesetzt hat. Sie hat eine Helpline eingerichtet, die anonym und kostenlos Hilfe anbietet, und vieles, vieles mehr. Ich glaube, die ÖH hat in den letzten zwei Jahren wahnsinnig viel abgefedert beziehungsweise versucht abzufedern, was seitens des Ministeriums in diesem Ausmaß leider nicht gestemmt wurde.

Wäre der Bildungsminister heute da, würde ich ihm auch noch ein zweites Thema mitgeben: SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern haben aktuell wahnsinnig große Angst, sie sind verunsichert. Ich glaube, wir müssen alle an einem Strang ziehen. Die Durch­seuchung darf an Österreichs Schulen nicht einfach so durchrauschen. Dagegen müs­sen wir vehement auftreten. Die PCR-Tests funktionieren leider außerhalb von Wien überhaupt nicht, und da ist vor allem auch das Ministerium schuld, das offenbar einer Bietergemeinschaft den Auftrag gegeben hat, die das einfach nicht auf die Reihe bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

21.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kainz. – Bitte.


21.35.52

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! Der Rechnungshof überprüfte die Wirksamkeit der Forschungs- und Wissenschaftskommunikation im Wirtschaftsministerium, im Wissenschaftsministerium und im Infrastrukturministerium als Information an die Bürger. Laut einer von der Europäischen Kommission im Jahr 2013 durchgeführten Umfrage fühlten sich rund 69 Prozent der Österreicher nicht über Wissenschaft informiert. Um das zu ändern, führten die drei Ministerien diverse Projekte durch, um ein breiteres Be­wusstsein für Wissenschaft und Forschung zu schaffen. Wie der Rechnungshof in


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 321

seinem Bericht festgehalten hat, mangelt es an gemeinsamen Strategien. Bei diversen Informationskampagnen gab es überhaupt keine koordinierte Abwicklung. Das ist schon etwas eigenartig.

Wenn nicht einmal die Kommunikation zwischen den einzelnen Ministerien funktioniert, ist es umso schwieriger, den Österreichern das Thema Forschung und Wissenschaft näherzubringen. Ich hoffe daher, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes bald umgesetzt werden. Die Bürger sollten nämlich in geeigneter Weise über Wissenschaft und Forschung informiert werden. Meine Damen und Herren, eines ist uns allen bewusst: Österreich braucht mehr Forschung und Wissenschaft, denn beides ist für den Fortschritt wichtig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.


21.37.37

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer, Zuschauerinnen vor den Bildschirmen! Ich möchte gleich an den Punkt meines Vorredners anschließen, was die Öffentlichkeitsarbeit der drei für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerien betrifft. Da hat es eine sehr fundierte, wie ich meine, und gute Kritik des Rechnungshofes gegeben.

Wie wir bereits im Ausschuss besprochen oder thematisiert haben, ist es aus meiner Sicht viel stärker eine Aufgabe der Universitäten, der Forschungseinrichtungen, das in den Blick zu nehmen. Es sind ja im Überprüfungszeitraum immerhin fast 62 Millionen Euro ausgegeben worden – das ist nicht so wenig Geld. Ich denke nicht, dass die Wissenschaftskommunikation Aufgabe der Ministerien ist; die Wissenschaft zu kommu­nizieren soll bei denen liegen, die wissenschaftliche Arbeit betreiben. Das kann natürlich auf sehr vielen Ebenen stattfinden.

Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Wissenschafts- und Bildungsminister, und wir sind übereingekommen, dass wir da, nicht zuletzt angesichts Corona, sehr stark investieren müssen, um die Menschen, die in Österreich leben, für die Wissenschaft zu begeistern. Es hat immer wieder Veranstaltungen wie die Lange Nacht der Forschung gegeben, aber auch das sind natürlich nur Momentaufnahmen. Traditionellerweise ist es leider so, dass es in Österreich – wie soll ich sagen? – sehr wenig Interesse für die Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung gibt, wiewohl wir ja alle davon profitieren.

Noch kurz ein zweiter Hinweis – Kollegin Holzleitner hat darauf Bezug genommen –: Bei den Betreuungsverhältnissen liegt meiner Ansicht nach ein Grundproblem in der Durch­rechnung beziehungsweise durchschnittlichen Rechnung, die letztlich wenig über die tatsächlichen Betreuungsverhältnisse in den einzelnen Studienrichtungen aussagt, wiewohl wir uns, glaube ich, alle einig sind, dass gerade in Fächern wie Jus das Betreu­ungsverhältnis nach wie vor zu verbessern ist.

Vielleicht ein Schlusssatz ad Rechnungshof: Ich möchte mich an dieser Stelle einmal sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes für ihre akribische und hervorragende Arbeit bedanken und bitte die Frau Präsidentin, das ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszurichten.

Im Übrigen bin ich noch immer dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravorufe bei der SPÖ.)

21.40



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 322

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Wir verlegen die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.

21.41.0030. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft – Reihe BUND 2020/43 (III-200/1318 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Reihe BUND 2020/16 (III-130/1319 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprü­fung – Reihe BUND 2019/34 (III-49/1323 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/32 (III-429/1325 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 30 bis 33 der Tagesordnung. Die Debatten werden unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. Bei ihm steht das Wort. – Herr Abgeordneter, bitte.


21.41.14

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Österreichs Landwirtschaft ist vermehrt Natur­ereignissen und Elementarereignissen ausgesetzt. Die Zahl der Schadensereignisse nimmt zu. Natürlich hat es Naturkatastrophen einerseits immer gegeben, andererseits gibt es, auch bedingt durch den Klimawandel, immer stärkere Ausprägungen, was die Schadensereignisse betrifft, durch Hagel, Starkregen, extreme Hitze, Dürre. Auch bei den Tierseuchen – wenn ich die Schweinepest erwähnen darf – gibt es immer wieder und immer öfter Schadensereignisse, die abgedeckt werden müssen. Unsere Bundes­regierung nimmt relativ viel Geld in die Hand, um die Risikovorsorge der Bäuerinnen und Bauern, der bäuerlichen Betriebe möglich zu machen.

Der Rechnungshof hat von Juni bis Oktober 2019 das öffentliche Risikomanagement in der Landwirtschaft überprüft, darunter natürlich die , die sich als kleiner Elemen­tar­versicherer in den letzten Jahren zu einem universellen Versicherungsdienstleister entwickelt hat und heute als Dienstleister für die Landwirtschaft bereitsteht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 323

Insgesamt wurden vier Punkte überprüft: die Grundlagen und Ziele sowie rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Risikomanagements in der Landwirtschaft, die Bezuschussung der Versicherungsprämien, die Hilfsmaßnahmen nach Schadens­ereig­nissen sowie die Förderung von Beratungs- und Ausbildungsangeboten für die Risiko­vorsorge und das Risikomanagement. Der überprüfte Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2018. Es gab insgesamt 29 Schlussempfehlungen des Rechnungshofes.

Es hat eigentlich zwei Hauptkritikpunkte gegeben, Frau Präsident. Es waren einerseits Transparenz und Kontrollrechte, zu denen sich der Rechnungshof kritisch geäußert hat – da gibt es ja, glaube ich, derzeit keine rechtliche Grundlage –, andererseits waren es die EU-Fördermittel, die nicht abgeholt wurden.

Es geht zukünftig darum, dass wir in Österreich Lebensmittel und Nahrungsmittel pro­duzieren sowie verarbeiten und dass der Konsument heimische Nahrungsmittel genießen kann. Dazu, glaube ich, brauchen wir eine umfassende Risikoversorgung. Aktuell wird das mit etwas über 60 Millionen Euro vom Staat bezuschusst, und die Förderungen werden zu 50 Prozent von den Ländern und zu 50 Prozent vom Bund getragen.

Ein Danke an alle Bäuerinnen und Bauern, ein Danke auch an die Hagelversicherung. Ich glaube, wir müssen das System weiterentwickeln. Wir sind in der Situation, dass wir einfach ein Risikomanagement brauchen, das funktioniert und im Schadensfall umfas­send und gezielt hilft. In diesem Sinne ist das, glaube ich, eine tolle Einrichtung, und die Empfehlungen des Rechnungshofes werden dazu beitragen, das weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.


21.44.23

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich beziehe mich kurz auf das öffentliche Risikomanagement in der Landwirtschaft. Was ist damit gemeint? – Damit ist der syste­matische Umgang mit Risken gemeint, die beispielsweise im Zusammenhang mit Extremwetter, mit Tierkrankheiten bestehen, mit dem Ziel, Schäden zu minimieren.

Wodurch kann man Schäden minimieren? – Beispielsweise durch Gewährung von För­derungen, etwa durch Zuschüsse zu Versicherungsprämien, Stichwort Hagelversiche­rung.

Da hat der Bericht einen sehr interessanten Punkt aufgeworfen: Es ist aufgefallen, dass zwischen 2014 und 2020 Zahlungen des Bundes und der Länder für Zuschüsse zu Versicherungsprämien um sage und schreibe 57 Prozent gestiegen sind. Das ist schon einzigartig, und mir ist eigentlich kein anderer Bereich bekannt, den man damit vergleichen könnte.

Warum war das so? – Bund und Länder bezahlen, es wird aber die Möglichkeit außer Acht gelassen beziehungsweise nicht wahrgenommen, EU-Gelder abzuholen. Warum ist das so? – Dafür hat es zwei Begründungen gegeben. Einerseits war das der hohe Verwaltungsaufwand, andererseits der hohe Kontrollaufwand. Den Verwaltungsaufwand lasse ich mit Abstrichen ja noch gelten, da gibt es aber sicherlich auch versierte Beamte, die das wirklich gut können. Was ich nicht gelten lasse, ist der Kontrollaufwand, der zu hoch sei. Warum nicht? – Weil aus dem Bericht interessanterweise auch hervorgeht – und das war ein sehr wichtiger Punkt, der beleuchtet wurde –, dass die Abrech­nungskontrollen sowohl im Finanzministerium, das vorher zuständig war, als auch jetzt im Landwirtschaftsministerium mehr als verbesserungswürdig sind.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 324

Warum? – In den Jahren 2014 und 2015 hat es überhaupt keine Prüfungsdaten gegeben, die seitens des Ministeriums eingeholt wurden. 2016 fehlte die Liste der geförderten Betriebe, 2017 wurde die Liste nicht kontrolliert – Kollege Gahr findet das lustig – und in den Jahren 2018 und 2019 waren die Kontrollen nicht abgeschlossen. Bis jetzt – und das ist schon bemerkenswert – liegt kein Kontrollkonzept vor.

Die Strategiegruppe sollte sich mittlerweile darum kümmern, und ich darf dazu die Einschätzung der Frau Rechnungshofpräsidentin hier wiederholen, die ich übrigens zu 100 Prozent teile. Sie hat gesagt: Ja, es ist ein guter Schritt, Kontrollkonzepte auf den Tisch zu legen, aber wichtig ist, dass die Kontrollen im Anschluss de facto auch erfol­gen. – Darum geht es und darauf hoffen wir natürlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend ein Punkt, der sich wirklich durch alle Themenbereiche immer wieder durchzieht: die schwache Datenlage. Auch hier in diesem Bericht gab es kaum verwend­bare Daten. Warum? – Verursacht wurden diese unklaren Daten durch Begriffsunklar­heiten. Ich glaube, das kann man wirklich beheben, dass man klar sagt, wofür Risiko­management und Risikovorsorge stehen. Das sollte man beheben. Warum? – Mit dem Ziel, wirklich gute Maßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen aus den zur Verfügung gestellten Daten ableiten zu können. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

21.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte sehr.


21.47.43

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unter anderem stand die Prüfung der AMA-Marketing auf der Tagesord­nung. Die AMA-Marketing als Werbeplattform der Bäuerinnen und Bauern ist zwei­felsohne eine wichtige Einrichtung, die auch im europäischen Vergleich ihresgleichen sucht – gerade in Österreich, wo wir eine hohe Konzentration des Lebensmittel­einzel­handels haben, extrem wichtig, um dem irgendetwas entgegenstellen zu können.

Dass die AMA-Marketing als Institution allerdings teilweise Bauernbund-Erntedankfeste mit Pauschalbeträgen finanziert, zeigt nur, wie wichtig eine Rechnungshofkontrolle überhaupt ist. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Man muss aber auch dazusagen, dass die AMA-Marketing die Empfehlungen des Rechnungshofes zum größten Teil umgesetzt hat. Was mich als Bauer allerdings viel mehr interessiert, ist: Wie agiert und wie funktioniert die AMA-Marketing?

So gibt es ja das AMA-Gütesiegel und das AMA-Gütesiegel-Fleisch, wo die Bäuerinnen und Bauern bei der Produktion durchaus Auflagen zu erfüllen haben, allerdings gibt es für die Vermarktung dieses Fleisches kaum Auflagen. Das heißt, dass es genauso AMA-Gütesiegel-Fleisch in den Regalen gibt, das in Form von Aktionen unter dem Einstands­preis über den Ladentisch geht. Es ist eigentlich nicht verständlich, wenn das über eine Werbeplattform, die von Bäuerinnen und Bauern finanziert wird, so funktioniert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Noch viel erschreckender ist ein Video, das mir heute zugespielt worden ist, ein Video von der Deponie eines Lebensmittelkonzerns, wo Hunderte Kilo von vakuumierten Fleischwaren weggeworfen worden sind, kurz abgelaufen – Hunderte Kilo Fleisch, da­runter auch AMA-Gütesiegel-Fleisch.

Da denke ich mir schon eines: Wenn wir jeden dritten Stier, den wir auf den Höfen produzieren, in die Tonne treten, dann brauchen wir uns über den CO2-Ausstoß nicht mehr zu unterhalten! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rauch.) So werden wir den Klimawandel nicht bekämpfen und so werden wir den bäuerlichen Strukturwandel nicht bekämpfen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 325

Da der Handel von selbst nicht handelt, wird es gesetzliche Regelungen dafür brauchen, und zwar für beide Probleme: für das Verkaufen von Fleisch unter dem Einstandspreis sowie für das Wegwerfen der Lebensmittel. Wir werden das in Angriff nehmen – ich stehe hier dafür. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

21.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. – Bitte sehr, Frau Präsident.


21.50.52

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Damen und Her­ren Abgeordnete! Herr Präsident! Ich möchte mich zunächst nachträglich für Ihre Stel­lungnahmen zu den Berichten zur Forschungs- und Wissenschaftskommunikation und zur Lehre und den Betreuungsverhältnissen an den Universitäten bedanken. Ich be­danke mich auch dafür, dass Sie die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes hier hervorgehoben haben.

Jetzt möchte in aller Kürze zu unserer Prüfung des öffentlichen Risikomanagements für die Landwirtschaft Stellung nehmen. Da geht es im Wesentlichen um zwei Maßnahmen: um Ex-ante-Maßnahmen, nämlich die öffentliche Bezuschussung von Versicherungs­prämien, und ex post geht es um Entschädigungszahlungen nach Schadensereignissen. Um die Dimensionen aufzuzeigen: Im Prüfzeitraum geht es um eine geförderte Ver­sicherungsprämiensumme von 239 Millionen Euro und Entschädigungszahlungen von 107 Millionen Euro.

Wir haben im Bericht auch die Empfehlungen der OECD hervorgehoben. Wir haben die Grundsätze für die Rolle des Staates im landwirtschaftlichen Risikomanagement darge­stellt. Es geht dabei um einen ganzheitlichen Zugang zum Risikomanagement. Es geht darum, die Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern und die öffentliche Risikovorsorge auf katastrophale Risken zu fokussieren. Dementsprechend ist es uns auch wichtig, dass bei allen legistischen Maßnahmen zur Hagelversicherung die Durchversicherungsgrade der Kulturgruppen vermehrt berücksichtigt und spezifische Risken berücksichtigt werden. Es sollten Mitnahmeeffekte vermieden und die Anreiz­effekte der Förderung erhöht werden.

Das Kontrollkonzept, also die Kontrollen durch die Ministerien, wurde schon ange­sprochen. Was die Prüfkompetenz des Rechnungshofes selbst betrifft, ist es so, dass wir keine für die Tätigkeit jener Stellen, die diese Prämienförderung abwickeln und die gleichzeitig Versicherungsanbieter sind, haben. Es geht dabei darum, dass wir keine Kompetenz für eine Abwicklungsprüfung haben – also nicht für die Prüfung der Unter­nehmen, sondern für die Abwicklung der Förderungen. Dafür gibt es ein Beispiel, näm­lich das Beispiel der KPC nach dem Umweltförderungsgesetz, und so etwas würden wir uns auch im Hagelversicherungs-Förderungsgesetz vorstellen.

In aller Kürze zum Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft: Auch dieses stand auf der Tagesordnung der letzten Ausschuss­sit­zung – und jetzt auch hier. Da halten wir es für wichtig, dass ein nachhaltiges und tragfähiges Finanzierungskonzept erarbeitet wird, dass es eine Aufgabenkritik gibt und dass weitere Einsparungsziele und -maßnahmen vereinbart werden, etwa was den Per­sonaleinsatz betrifft. Was in der Folge das Forstliche Bildungszentrum Traunkirchen betrifft, so werden wir daran eine Follow-up-Überprüfung anschließen.

Vorausschauend möchte ich noch kurz etwas zum Prüfbericht betreffend die Siedlungs­wasserwirtschaft sagen. Da geht es vor allem um einen Punkt, nämlich den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Da gibt es Eigenkapital in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, und diesbezüglich würden wir glauben, dass diese Mittel in den nächsten Jahren entsprechend


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 326

zum Einsatz kommen könnten, nämlich für die Siedlungswasserwirtschaft, bei der ja Investitionen notwendig sind. Das würde auch zur besseren Planbarkeit bei den Finanz­ausgleichspartnern beitragen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

21.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pöttinger. – Bitte.


21.55.00

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zum Tages­ordnungspunkt 31 betreffend den Rechnungshofbericht zum Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Kurzform: BFW – sprechen.

Der Prüfzeitraum waren die Jahre 2014 bis 2018, und es gab einige zentrale Empfeh­lungen, die seitens des BFW und des Ministeriums löblicherweise schon zu über 90 Pro­zent umgesetzt wurden – ein Danke geht da an Dipl.-Ing. Dr. Mayer, sein Team und die zuständigen MitarbeiterInnen des Ministeriums.

Mit der Zusammenlegung der forstlichen Ausbildungsstätte Ort und der Forstfachschule Waidhofen an der Ybbs an einem neuen Standort in Traunkirchen, Oberösterreich, im Herbst 2018 entstand das modernste forstliche Bildungszentrum in Europa. Dies ist ein Leuchtturmprojekt, das uns Dr. Mayer bei der Ausschusssitzung in Kurzform vorgestellt hat. Es ist dies ein Standort mit viel Potenzial für die Zukunft.

Die wichtige Funktion des Waldes in Zeiten des Klimawandels ist erwiesen, und auch diesbezüglich wird am Waldcampus Österreich mit seinem Schutzwaldzentrum ein wichtiger Beitrag geleistet. Neben Forschung und Ausbildung steht auch das Monitoring des österreichischen Waldes im Mittelpunkt der Tätigkeiten, etwa im Hinblick auf Roh­stoffe und Biodiversität.

Bei einer allfälligen Follow-up-Prüfung, wie soeben von unserer Frau Präsidentin er­wähnt, wird mit Sicherheit auch die neue Strategie überprüft. Die Flächennutzung, die Personalsituation und natürlich die Wirtschaftlichkeit werden dabei mit Sicherheit eine Rolle spielen.

Da die Gesamtmietkosten doch erheblich sind, regte der Rechnungshof an, die vereinbarte Kaufoption zu prüfen, und dies wird momentan auch genauer überprüft.

Ein Danke geht an den Rechnungshof für die umfangreiche Prüfung und ein weiteres Danke nochmals an das BFW und an das Ministerium für die sehr gute Bearbeitung und die Umsetzung der Empfehlungen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer.)

21.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.


21.57.54

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofprä­si­dentin! Ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Pöttinger anschließen und ganz kurz auf den Bericht zum Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Natur­gefahren und Landschaft eingehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 327

Es hat nämlich schon auch ein paar kritische Anmerkungen gegeben, die Kollege Pöttinger vielleicht gerne nicht erwähnt hat, und zwar ist bei der Prüfung auch auf den Per­so­nalstand eingegangen geworden.

Dieser stieg im Prüfungszeitraum um 7 Prozent auf 277 Vollzeitäquivalente, was grund­sätzlich ja noch kein Problem ist, aber dabei hat sich gezeigt, dass das Ministerium das Bundesforschungszentrum benutzt, um den Personalplan des Bundes zu umgehen. Das Bundesforschungszentrum wurde nämlich mit der Umsetzung von Projekten beauftragt, bei denen zusätzliches Personal eingesetzt wurde, das dann dauerhaft und permanent dem Ministerium zur Verfügung gestanden ist. Zusätzlich wurden dem Ministerium zwei MitarbeiterInnen auf dem Wege der Personalüberlassung zur Verfügung gestellt. – Das ist natürlich nicht Sinn und Zweck eines Personalplanes.

Die beiden Standorte Wien und Traunkirchen – sie sind schon angesprochen worden – sind ebenso betrachtet worden. Dabei ist ins Auge gesprungen, dass es gerade in Traunkirchen eine sehr hohe Leerstandskostenposition von über 20 000 Euro pro Monat gibt, die natürlich so auch nicht sein soll.

Geplante Einsparungen, zum Beispiel durch die Zusammenlegung der beiden Forstfach­schulen am Standort Traunkirchen, haben nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Das kommt einem irgendwie ein bisschen bekannt vor – es lag uns hier herinnen vor Kurzem ein Rechnungshofbericht zum selben Ministerium mit demselben Problem vor.

Das Landwirtschaftsministerium hat offensichtlich ein sehr glückliches Händchen, wenn es um unwirtschaftliche Ausgliederungen und Zusammenlegungen geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Ausschuss ist allerdings berichtet worden, dass viele Empfehlungen bereits umge­setzt sind und auch die offenen Empfehlungen noch umgesetzt werden sollen. Ob dem so ist, wird der Follow-up-Bericht zeigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Die Abstimmung wird verlegt.

22.00.3334. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Reihe BUND 2020/46 (III-211/1320 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/5 (III-93/1321 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode – Reihe BUND 2019/19 (III-34/1322 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 328

37. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) – Reihe BUND 2019/1 (III-18/1324 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 34 bis 37, über welche die Debatten wieder unter einem durchgeführt werden.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.


22.00.46

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinem Debattenbeitrag auf einen Bericht des Rechnungs­hofes zum Thema Siedlungswasserwirtschaft. Es geht in dem Bericht darum, dass sich der Rechnungshof angeschaut hat, wie Österreich im Bereich der Trinkwasser­versor­gung und im Bereich der Abwasserbeseitigung aufgestellt ist.

Der grundsätzliche Befund – und darauf möchte ich zu Beginn fokussieren – ist sehr klar: Österreich hat im Bereich der Trinkwasserversorgung eine hervorragende Infrastruktur. Das ist durch den Wasserreichtum, den wir in Österreich haben, begründet. Wir haben eine hervorragende Trinkwasserqualität, aber es ist natürlich notwendig, dieses Wasser dann auch zu den Haushalten zu bringen. Da ist es so, dass 92 Prozent der Bevölkerung mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sind. Wir haben in Summe 81 000 Kilo­meter Trinkwasserleitungen. Das ist schon eine Sache, auf die man, glaube ich, in Öster­reich sehr, sehr stolz sein kann.

Gleichzeitig haben wir auch eine hervorragende Infrastruktur im Bereich der Abwasser­beseitigung. 95 Prozent der Bevölkerung sind an ein Kanalnetz angebunden. Wir haben insgesamt 93 000 Kilometer Kanalnetz, das in insgesamt 1 836 Anlagen eingespeist wird. Grundlage dafür sind – und man muss da die Zuständigkeiten sehen – in erster Linie natürlich die Kommunen, die für die Siedlungswasserwirtschaft bei uns in Öster­reich zuständig sind: die Kommunen, Gemeindeverbände, auch öffentliche Genossen­schaften – an dieser Stelle wirklich ein großes Danke an die Arbeit vor Ort, weil der Bürgermeister, der Obmann eines Verbandes am besten weiß, wie Trinkwasserversor­gung und Abwasserbeseitigung zu organisieren sind.

Das Zusammenspiel in den Gebietskörperschaften, zum einen natürlich auf Länder­ebene – da kann man auch regionale Schwerpunkte setzen –, aber insbesondere auf Bun­desebene, beim Wasserwirtschaftsfonds, funktioniert wirklich sehr, sehr gut. Im Rechnungshofausschuss – ich kann mich erinnern – haben wir davon gesprochen, dass der Wasserwirtschaftsfonds so quasi die Mutter aller Förderungen ist. Das Zusam­men­spiel der Gebietskörperschaften ist wirklich ausgezeichnet, und ich glaube, dass wir in Österreich wirklich auf diese Infrastruktur stolz sein können.

Auf einen Punkt, auf den der Rechnungshof besonders hingewiesen hat, möchte ich noch aufmerksam machen: dass natürlich auch bei dieser Infrastruktur Sanierungs­be­darf besteht. Die Frau Präsidentin hat es gerade ausgeführt: Wir haben mit dem Was­serwirt­schaftsfonds ein Instrument, das man auch noch stärker für solche Zwecke einsetzen kann. Diesen Sanierungsbedarf also müssen wir auch in der Zukunft sehen, um die hohe Qualität aufrechterhalten zu können. Der Befund insgesamt zu diesem Thema ist aber ein sehr guter. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.03



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 329

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


22.03.41

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Rech­nungshofbericht zur Einführung intelligenter Messgeräte, der Smartmeter. Öster­reich hat die Netzbetreiber verpflichtet, 95 Prozent der Messgeräte bis 2019 umzustellen. Das ist ein sehr hohes Ziel, die Vorgabe der EU liegt nämlich darunter. Die Zuständigkeit fiel 2010 ins Wirtschaftsministerium unter Einbindung der E-Control.

Der Austausch der Zähler an sich hat besser funktioniert als die Erstellung des Rech­nungshofberichtes. Ich zitiere aus dem Bericht: „Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Informationen war zum Teil schwierig. Maßgebliche Personen waren zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht mehr im Wirtschaftsministerium bzw. in der Regu­lierungsbehörde E-Control tätig und standen dem RH für Auskünfte daher nicht zur Verfügung. Die E-Control beantwortete einige Fragen des RH nicht oder nicht schlüssig. Auskunftsersuchen des RH wurde zum Teil verzögert bzw. verspätet entsprochen.“

Dazu ist festzustellen, dass der Rechnungshof ja das Kontrollorgan des Nationalrates ist und die Behörden, einschließlich der Ministerien natürlich, gefälligst bestmöglich den Rechnungshof zu unterstützen und die Unterlagen auch zu bringen haben. Das gilt ganz besonders für diese technische Umstellung, die ja circa 1 Milliarde Euro gekostet hat. Auch wenn die Kosten auf den Stromrechnungen der Menschen wahrscheinlich nicht aufscheinen, können wir uns aber sicher sein, dass diese letztendlich bis zum letzten Cent in den österreichischen Haushalten ankommen werden. Das ist deswegen umso wichtiger zu wissen, weil die Österreicherinnen und Österreicher mit derzeit ganz enorm gestiegenen Kosten – Gas- und Stromkosten – belastet werden. Die AK schätzt, dass dieses Jahr 420 Euro an Mehrkosten bei den Haushalten in der Ostregion ankommen werden.

Dass die Nebenkosten wie Ablesegebühren möglichst gering ausfallen, ist die Position der SPÖ, und deshalb haben wir auch im Vorjahr gegen das Heizkosten­abrechnungs­gesetz gestimmt. (Beifall bei der SPÖ.) Es wird Zeit, dass dieses Hohe Haus bei der Verrechnung von Strom, Gas, Wasser und sonstigen Produkten im Sinne der Menschen auf die Kostenbremse steigt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kainz. – Bitte.


22.06.43

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ge­schätzte Kollegen! Wir haben in Österreich das Glück, dass wir – im Gegensatz zu ande­ren Ländern – unser Trinkwasser fast zur Gänze aus den geschützten Grundwas­ser­vor­kom­men beziehen können. Die Wasserwerke bereiten unser Trinkwasser auf und stellen sicher, dass keine gefährlichen Stoffe oder Fremdstoffe in unserem Trinkwasser vorkommen.

In diesem Zusammenhang kommt auch der Siedlungswassergenossenschaft eine be­deutende Rolle zu. Diese organisiert den Umgang mit Trinkwasser, Abwasser und Niederschlagswasser im Umfeld von Siedlungen. Der Rechnungshof hat von April bis September 2019 die Förderungen und Zweckzuschüsse im Bereich der Siedlungswas­serwirtschaft überprüft. Der Überprüfungszeitraum waren die Jahre 2014 bis 2018. Einerseits gab es Bundesförderungen und andererseits gab es auch Landesförderungen auf Basis des Umweltförderungsgesetzes. Die in den Förderrichtlinien festgesetzten Ziele waren, Wasser vor Verunreinigung zu schützen, die Versorgung der Bevölkerung mit


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 330

hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu gewährleisten und einen sparsamen Umgang mit Wasser sicherzustellen.

Unsere Trinkwasserleitungen wurden großteils vor den 1980er-Jahren errichtet, es ist also jedem von uns klar, dass da Sanierungs- oder Austauscharbeiten notwendig sind. In den Neunzigerjahren beliefen sich die Förderungen auf Basis des Umweltförderungs­gesetzes noch auf durchschnittlich rund 283 Millionen Euro. Im Jahr 2018 waren es dann nur noch rund 80 Millionen Euro. Das ist, drastisch gesagt, um rund 200 Millionen Euro pro Jahr weniger.

Durch die starke Reduzierung der Förderungen gingen auch die Investitionen in die Infrastruktur der Siedlungswasserwirtschaft stark zurück. Davon waren besonders, wie der Rechnungshof feststellte, die Jahre 2014 bis 2018 betroffen, während derer in der Abwasserbeseitigung nur 0,1 Prozent und in der Trinkwasserversorgung nur 0,3 Prozent des Gesamtnetzes saniert wurden. Für den Werterhalt wäre jedoch eine durch­schnitt­liche Sanierung von mindestens 2 Prozent notwendig.

Meine Damen und Herren, es ist also augenscheinlich, dass die Wasserwirtschaft im letzten Jahrzehnt heruntergewirtschaftet wurde. Der Rechnungshof empfiehlt dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium daher, dass bei der Vergabe der Förderungen auch gleich gezielte Anreize gesetzt werden müssen, damit die jeweiligen Betreiber die not­wendigen Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten bei den Anlagen tatsächlich zeitnahe umsetzen. Dem kann ich nur zustimmen, und ich hoffe, dass die türkis-grüne Bundes­regierung endlich erkennt, wie wichtig die Wasserversorgung für jeden einzelnen Öster­reicher ist und dass sie nicht vernachlässigt werden sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

22.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Rössler. – Bitte.


22.09.55

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Während wir, um die Klima­ziele zu erreichen, heute schon die Energiewende mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als Grundlage hier beschlossen haben, brauchen wir auch gleichwertig intakte Ökosysteme, intakte Natur und intakte Fließgewässer als wichtigen Beitrag, um unsere Klimaziele zu erreichen. Dazu steht heute auch ein Bericht des Rechnungshofes zur Ökologisierung der Fließgewässer auf der Tagesordnung. Es geht da um die Bezifferung des Sanierungsbedarfs und die Fortschritte im Bereich der Sanierung.

Grundlage dafür ist die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000. Es geht um die Fortschritte und auch um die Erhebung, wie viele unserer Fließ­gewässer denn überhaupt sanierungsbedürftig sind. Diese Zahl ist einigermaßen er­schreckend, denn von den 32 000 Kilometern Fließgewässer, die in diese Kategorie fallen, sind zu Beginn nur 40 Prozent in einem guten oder sehr guten Zustand gewesen – in Wahrheit haben also 60 Prozent unserer Fließgewässer großen Sanierungsbedarf.

Die Frage ist daher, wie sich diese Sanierungsschritte, zu denen wir als Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet sind, tatsächlich umsetzen ließen, und das ist einiger­maßen ernüchternd, denn trotz der gesetzlichen Verpflichtung und doch auch erheb­licher Anstrengungen und Millionenpaketen an Fördermitteln für die Verbesserung sind wir derzeit gerade einmal bei 50 Prozent. Wir arbeiten uns also nur ganz, ganz wenig voran, obwohl da so ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Es geht da eben nicht nur um die chemische Wasserqualität, die ist in Österreich relativ gut, sondern in Wahrheit sind es die gewässermorphologischen Zustände, also die ge­ringe Durchgängigkeit, viel zu viele Querbauwerke, Staustrecken, zu wenige beweg­liche Ufer, die Dynamik der Fließgewässer, die sich in den Fließgewässerstrecken abbildet.


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Ich komme zurück zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Was heißt das? – Unsere Fließ­gewässer haben großen Sanierungsbedarf und gleichzeitig wissen wir, dass wir unsere erneuerbaren Energien, unter anderem auch die Wasserkraft, brauchen werden. Wir steuern da auf einen ganz, ganz großen Zielkonflikt zu, denn wir haben zuerst den Zustand der Fließgewässer zu verbessern, damit wir überhaupt über neue Wasserkraft nachdenken können. Um das zu lösen, verweise ich auch auf die EU-Biodiversitäts­strategie, die nämlich besagt, wir müssen europaweit 25 000 Kilometer zusätzlich rena­tu­rieren, um überhaupt die Biodiversitätsanforderungen zu erfüllen.

Warum brauchen wir intakte Ökosysteme gerade im Bereich der Fließgewässer? – Klimaschutz geht nur mit intakter Natur, mit gesunden und widerstandsfähigen Ökosystemen; dafür brauchen wir sie zum einen. (Abg. Hörl: Energie braucht man auch, Frau Rössler!) Wir brauchen sie für den Klimaschutz, zur Erreichung der Klimaziele, wir brauchen sie für die Gesundheits- und Erholungsräume, die wir dringend vor allem in den Ballungsgebieten verbessern müssen, und wir brauchen sie nicht zuletzt zum Hoch­wasserschutz. (Zwischenruf des Abg. Hörl. – Abg. Rauch – in Richtung Abg. Hörl –: Franz, erklär es ihr jetzt einmal, wie es geht!) Hochwasserschutz wird eine zentrale Herausforderung in Zeiten sich wandelnder Wetterereignisse und des Klimawandels werden. (Abg. Hörl: Am besten ...!)

Daher brauchen wir Schwung und bessere Schritte in Richtung Ökologisierung der Fließ­gewässer und ein Überdenken unseres Energieverbrauchs. (Abg. Deimek: Endlich einmal einen Klimalockdown! Das wär’ was Neues!) Der Gesamtenergieverbrauch muss sich nämlich im Sinne der Klimaziele halbieren. Wir werden mit diesen Wachstums­sze­narien an Energieverbrauch auch die Klimaziele nicht erreichen. (Beifall bei den Grü­nen.)

22.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.


22.13.55

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf heute noch zur AMA-Marketing sprechen. Zur AMA-Marketing, Sie wissen es alle, gab es einen Rechnungshofbericht, der allerdings schon ein paar Jahre her ist, in dem dankenswerterweise sehr, sehr viele Missstände vom Rechnungshof aufgedeckt worden sind. Dazu gab es dann einen Follow-up-Bericht, der zwar jetzt auch nicht mehr ganz neu ist, aber eben erst jetzt behandelt worden ist.

Also insgesamt muss man sagen, von den 19 Empfehlungen, die vom Rechnungshof gekommen sind, wurden 14 umgesetzt, fünf wurden teilweise umgesetzt. Das hört sich jetzt auf den ersten Blick schon ganz gut an, aber es bleiben halt vor allem im Zusammenhang mit der AMA-Marketing doch immer wirklich viele Fragen offen. Die erste Frage, die mir immer noch niemand beantworten kann, ist: Warum ist die AMA-Marketing eine Kapitalgesellschaft? 80 bis 85 Prozent der Einkommen kommen aus Mitgliedsbeiträgen, Pflichtbeiträgen der Landwirte. Darüber hinaus unterliegt die AMA-Marketing als 100-Prozent-Tochter der AMA dem Weisungsrecht der AMA. Und auf meine Frage im Ausschuss, warum das so ist, hat man sich darauf bezogen, dass das halt immer schon so war. Meine Damen und Herren, das ist einfach keine adäquate Antwort.

Der konkrete Nutzen der AMA ist mir ehrlich gesagt auch nach wie vor ein Rätsel. Ich weiß bis heute nicht, wie die Gelder, die bei der AMA ausgegeben werden, wirklich wirken. Wenn man sich die Kampagnen anschaut, dann darf man doch bezweifeln, ob die wirklich Absatzmärkte erschließen beziehungsweise den Absatz fördern, wie es ja


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doch immer wieder gesagt wird. Hier auch meine Nachfrage: Es gibt ja gerade, wenn Sie das vielleicht verfolgt haben, eine AMA-Kampagne für Milch mit weißen Säulen, Milch ist weiß; man kann es mögen oder nicht, das will ich hier auch gar nicht beurteilen. Mir wäre nur wichtig, zu erfahren: Was kommt denn da für die Beitragszahler raus, also für die Bäuerinnen und Bauern, die wirklich jeden Cent, den sie für ihr Milchgeld ja nicht kriegen, trotzdem für Beiträge ausgeben müssen?

Die Antwort war: Na ja, die Agentur hat gute Rückmeldungen! (Heiterkeit der Rednerin.) Jetzt frage ich mich schon: No na, wenn ich die Agentur bin und so eine Werbung für meinen Kunden mache, dann stelle ich mich nicht nachher hin und sage, es hat nicht so tolle Rückmeldungen gegeben. Also ich finde das ehrlich gesagt ein bisschen absurd. Selber aus diesem Bereich kommend und durchaus sehr viele Kampagnen in meinem Leben beurteilt habend, gibt mir das die Sicherheit zu sagen, was da gemacht wird, ist ein ziemlich großer Blödsinn.

Weil wir gerade beim Blödsinn sind: Mit dem Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich hat sich der Rechnungshof Gott sei Dank auch sehr intensiv auseinandergesetzt. In den Jahren 2010 bis 2014 hat dieses insgesamt 1,5 Millionen Euro Förderungen bekommen, ohne korrekt abgeschlossene Förderverträge. Dann wurde dieser Verein ja geschlossen, zu Recht aus meiner Sicht, aber wenn man jetzt auf die Homepage dieses Vereins geht, kann man nach wie vor Mitglied werden. Herr Dr. Blass, der auch der Geschäftsführer der AMA-Marketing ist, ist offenbar nach wie vor im Vorstand. Man hat es also offenbar nicht der Mühe wert gefunden, diese Homepage vom Netz zu nehmen. Es gibt da wirk­lich eindeutig Nachbesserungsbedarf.

Ich möchte mich abschließend noch einmal ganz, ganz herzlich bei der Frau Präsidentin und ihrem Team für die ganz ausgezeichnete Arbeit, die der Rechnungshof immer leistet, bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das scheint nicht so zu sein.

22.17.34 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 15 bis 37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen. Können wir abstimmen?

Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Zentralmatura, III-149 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das ist einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 16: Rechnungshofbericht betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung, III-361 der Beilagen.

Wer den zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung, III-28 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist ebenfalls einstimmig.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll139. Sitzung, 20. Jänner 2022 / Seite 333

Tagesordnungspunkt 18: Rechnungshofbericht betreffend Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung, III-47 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen. – Eben­falls einstimmig.

Tagesordnungspunkt 19: Bericht betreffend HTL Sprengergasse, III-184, zur Kenntnis zu nehmen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 20: Bericht betreffend Erasmus+ Bildung und Hochschulbildung, III-185 der Beilagen.

Wer nimmt den zur Kenntnis? – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 21: Rechnungshofausschussbericht betreffend Forschungs- und Wissenschaftskommunikation, III-56 der Beilagen. – Auch der wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 22: Bericht betreffend Lehre und Betreuungsverhältnisse – Uni­versität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien, III-437 der Beilagen.

Wer nimmt den zur Kenntnis? – Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 23: Bericht betreffend Ausgewählte Stiftungen bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften; Follow-up-Überprüfung, III-33 der Beilagen.

Wer nimmt den zur Kenntnis? – Gleiches Stimmverhalten.

Tagesordnungspunkt 24: Bericht betreffend Smart Minerals GmbH, III-53 der Beilagen.

Wer nimmt den zur Kenntnis? – Gleiches Stimmverhalten.

Tagesordnungspunkt 25: Rechnungshofausschussbericht betreffend Geologische Bundesanstalt, III-106 der Beilagen. – Das ist ebenfalls angenommen.

Tagesordnungspunkt 26: Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuni­versitäten, III-163 der Beilagen. – Ebenfalls zustimmend.

Tagesordnungspunkt 27: Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin, III-212 der Beilagen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 28: Management von Forschungsinfrastruktur, III-290 der Beilagen. – Auch das ist einstimmig.

Tagesordnungspunkt 29: Bericht betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Überprü­fung, III-431 der Beilagen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 30: Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft, III-200 der Beilagen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 31: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, III-130 der Beilagen. – Ebenfalls zur Kenntnis genom­men.


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Tagesordnungspunkt 32: Rechnungshofausschussbericht betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, Follow-up-Überprüfung, III-49 der Beilagen. – Das ist auch zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 33: Eler: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken, Follow-up-Überprüfung, III-429 der Beilagen. – Das ist zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 34: Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft, III-211 der Beilagen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 35: Ausschussbericht betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Überprüfung, III-93 der Beilagen. – Einstimmig zur Kenntnis ge­nommen.

Tagesordnungspunkt 36: Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode, III-34 der Beilagen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 37: Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter), III-18 der Beilagen. – Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

22.22.1238. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/210000087452/2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl (1326 d.B.)

22.22.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir können abstimmen, es gibt keine Wortmeldung.

Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1326 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen einer Übertretung gemäß § 8 Abs. 5a Z 2 des COVID-19-Maßnahmengetzes wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkrimi­nierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat [...] besteht.“ (Ruf bei der FPÖ: Das ist alles ein Schwachsinn! Ein Schwachsinn! – Abg. Michael Hammer: Das Demonstrieren ist keine politische Tätigkeit! – Abg. Schnedlitz: Aber beim Stögmüller war es eine politische Tätigkeit!)

Ich darf die Damen und Herren, die dem Antrag Folge leisten, um Zustimmung bitten. – Das ist die Mehrheit, und damit ist der Antrag entsprechend angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.23.22Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur


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Berichterstattung über den Antrag 1523/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis zum 31. März 2022 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

22.23.48Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2189/A(E) bis 2237/A eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 22.24 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.24.14Schluss der Sitzung: 22.24 Uhr

 

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