Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 31.01.2022

Neu im Budgetausschuss

Anpassungen bei Bund-Länder-Vereinbarungen

Wien (PK) – Aufgrund der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 sollen auch die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG angepasst werden. Konkret geht es um die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, über die Zielsteuerung-Gesundheit und über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 (1327 d.B.). Nicht enthalten ist hingegen eine neue Vereinbarung über die Elementarpädagogik sowie über eine Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes, wozu die Gespräche laut der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes im Frühjahr 2022 abgeschlossen werden sollen.

Mehr Mittel für ELGA, überregionale Vorhaben und Projekte

Einige Änderungen sind im Gesundheitswesen vorgesehen, so etwa bei der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung und den weiteren Betrieb von ELGA in den Jahren 2021 bis 2023 sicherzustellen, soll eine aliquote Erhöhung des Gesamtbetrages für die Jahre 2021 bis 2023 vereinbart werden. Insgesamt werden für die Periode 2017 bis 2023 daher 71,75 Mio. € für ELGA zur Verfügung stehen (in den Jahren 2017 bis 2020 waren 41 Mio. € vorgesehen).

Außerdem wird für überregionale Vorhaben vorgesehen, bei Bedarf in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund eines Beschlusses der Bundes-Zielsteuerungskommission die Mittel von 10 Mio. € auf bis zu 20 Mio. € jährlich erhöhen zu können. Damit sollen allfällige höhere Kosten für nicht vorhersehbares hohes Patientenaufkommen für teure Medikamente abgedeckt werden können.

Eine Aufstockung soll es bei den Projekt- und Planungsmittel geben. Vorgesehen ist die Aufstockung dieser Mittel ab 2022 von derzeit 5 Mio. € auf 7,5 Mio. € jährlich, um den gestiegenen Mittelbedarf in den kommenden Jahren abdecken zu können. Dabei wird auch auf bereits avisierte Projektanträge der Länder wie insbesondere die Finanzierung der Kosten für ein gemeinsames Bewertungsboard für Arzneimittel und die Finanzierung der Länderanteile für Projekte im eHealth-Bereich (z.B. zur raschen Umsetzung des eImpfpasses) Bedacht genommen. Darüber hinaus soll ab 2022 die Möglichkeit geschaffen werden, auf Basis eines Beschlusses der Zielsteuerungskommission bei Bedarf diese Mittel auf bis zu 8,5 Mio. € jährlich zu erhöhen, um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Judikatur des VfGH zum übertragenen Wirkungsbereich der Ärztekammer finanzieren zu können.

Bei der Finanzzielsteuerung im Gesundheitsbereich wurde die Fortschreibung in den Jahren 2022 und 2023 dahingehend vorgesehen, dass die Ausgabenobergrenzen um 3,2 % erhöht werden. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.