12.30
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Ausdrückliches Ziel dieser Bewertungsgesetznovelle ist, wenn man den parlamentarischen Materialien Glauben schenken darf, eine Verwaltungsvereinfachung und eine Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten – was auch tatsächlich der Fall ist, aber nicht nur –, weshalb wir diesem Gesetz auch zustimmen werden.
Nach der geltenden Rechtslage wäre zum 1.1.2023 eine Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens notwendig gewesen. Man hätte 550 000 Erklärungen verschicken müssen, diese hätten ausgefüllt, verarbeitet und bearbeitet werden müssen; all das ist mit dieser Novelle hinfällig – also im Grunde eine gute Sache. Erinnern wir uns aber an die heutige Diskussion zum Energiekostenausgleichsgesetz: Da verschickt man vier Millionen Gutscheine mit Fragebögen an die Haushalte. Das hätte man sich auch ersparen können. Das heißt, konsequent ist das nicht: Hier schafft man die Erklärungspflicht ab, woanders belastet man die Haushalte aber mit vier Millionen Fragebögen. (Beifall bei der FPÖ.)
Für eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten muss man aber verstärkt im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung weiterarbeiten. Wir haben diesbezüglich schon öfter als Entbürokratisierungsmaßnahme eine Erhöhung des Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer von 132 Euro auf 300 Euro gefordert; allein durch diese Maßnahme würden sich 60 000 Arbeitnehmer ihre Arbeitnehmerveranlagung ersparen. Bedauerlicherweise sind Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen durch die schwarz-grünen Regierungsfraktionen eher die Ausnahme. Wir haben heute schon über die CO2-Strafsteuer und den Klimabonus gesprochen – Negativbeispiele einer Verwaltungsvereinfachung; auch das Energiekostenausgleichsgesetz ist hinsichtlich einer Verwaltungsvereinfachung eine Katastrophe.
Um aber zur Novelle des Bewertungsgesetzes zurückzukehren: Ziel dieser Novelle ist natürlich auch eine Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge der Land- und Forstwirte – doch dieses Ziel verschweigt man in den parlamentarischen Materialien. Die Gesetzesmaterialien gehen gar so weit, die finanziellen Auswirkungen für Gebietskörperschaften und die Sozialversicherungsträger mit null zu beziffern. Da aber im Rahmen der künftigen Hauptfeststellung die Einheitswerte unter Berücksichtigung eines Temperatur- beziehungsweise Niederschlagsindex, aber auch der Betriebsgröße adaptiert werden, wird es selbstverständlich zu einer Reduktion der Einheitswerte und damit auch der Sozialversicherungsbeiträge und der Grundsteuer kommen. Warum traut man sich das nicht zu sagen, warum diese Heimlichtuerei? Für eine Entlastung der Bauern braucht man sich nicht zu schämen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die Einkommensteuerbelastung wird für die Vollpauschalierer unter den Landwirten natürlich sinken. All das wird in den Gesetzesmaterialien nicht angeführt. Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, ist aber auch für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar, der sagt, dass das ganz klar den Vorgaben durch das Bundeshaushaltsgesetz widerspricht.
Ich erwarte mir hier in Zukunft mehr Transparenz, haushaltsrechtlich korrekte Regierungsvorlagen und auch rechtskonforme Begutachtungsfristen, die es in diesem Fall nicht gegeben hat. Auch sollte man überlegen, ob man mittelfristig nicht das System der fiktiven Ertragswerte durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ersetzen sollte; der Land- und Forstwirt hätte dadurch einen besseren betriebswirtschaftlichen Überblick über seine Aufwands- und Ertragssituation und dadurch natürlich auch mehr Kostenwahrheit. Hinsichtlich der Steuerbelastung der Land- und Forstwirte sollte sich dadurch nichts ändern müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte.