13.39

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Es wird wenig verwunderlich sein, dass auch wir diesem Abkommen zustimmen. Wenn ich solche internationalen Abkommen Österreichs mit anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU und auch die überparteiliche breite Zustimmung sehe, schaue ich aber auch immer auf ihre Praxistauglichkeit. Es gibt ja sehr viele Abkommen, die natürlich gut sind, für die auch wir Freiheitlichen stets waren.

Solche gibt es auch im Strafvollzug. Zur Strafverbüßung im Heimatland gibt es mit sehr vielen Ländern innerhalb und außerhalb der EU Abkommen. Schaut man sich aber die Praxistauglichkeit an, dann sieht man eigentlich klar, dass sehr viele dieser interna­tionalen Abkommen schwerlich bis gar nicht funktionieren und dass es verwun­derlicher­weise mit gewissen nordafrikanischen Staaten in der Prämisse Strafvollzug auch gar keine Abkommen gibt oder erst sehr spät Abkommen gab.

Frau Bundesministerin, ich habe 2020 – im Dezember 2020, also fast schon 2021 – eine Anfrage an Sie gestellt, und da waren Ihre Antworten in Bezug auf Marokko erstaunlich. Das Land Tirol kann, wie man weiß, ein Lied davon singen, die Tiroler haben eine sehr große straffällige Marokkanercommunity in ihrem Land. Und siehe da, was Ihre Antwor­ten waren: Ich fragte danach, wie viele marokkanische Staatsbürger sich in den Jahren 2010 bis 2020 im österreichischen Strafvollzug befanden. Sie antworteten: 825. – Das ist ja nicht wenig. Ausgehend davon, dass 10 000 Inhaftierte in Österreichs Gefäng­nissen sitzen und davon fast 1 000 Marokkaner sind, war die weitere Frage: Wie viele marokkanische Staatsbürger wurden in den Jahren 2010 bis 2020 in ihr Heimatland zurückgeführt? Ihre Antwort: Seit dem 1. Jänner 2010 bis 30. Juni 2020 erfolgte keine Rückführung von Insassen aus dem Staat Marokko.

Da würde ich Sie also schon bitten: Wenn Sie solche bilateralen, überstaatlichen Abkom­men wie auch das jetzt diskutierte – obwohl das etwas anderes ist – abschließen, was wir gut finden und wozu wir unsere Zustimmung geben, bitte überprüfen Sie auch, ob es so etwas mit den Ländern gibt, von denen wir wie in meinem Beispiel sehr viele straf­fällige Staatsbürger im Lande haben, sodass diese ihre Strafe vielleicht im Heimatland verbüßen können! So könnten wir sehr viel Steuergeld und Geld der Bürgerinnen und Bürger sparen. Es wäre dringend notwendig, die Praxistauglichkeit zu prüfen und zu schauen, ob es solche Abkommen gibt.

Ich weiß ganz genau, dass Sie nicht alleine dafür verantwortlich sind, Sie brauchen dazu das Außenministerium und das Innenministerium. Es ist nicht einfach, denn man braucht bis zu einem gewissen Grade auch die Zustimmung des Abzuschiebenden. Ich denke aber, dass da in nächster Zeit mehr getan gehört, weil man ja weiß, dass über 50 Prozent der in Österreich in Haft sitzenden Menschen nicht die österreichische Staatsbürger­schaft haben. Wenn das Geld, auch für den Strafvollzug, immer weniger und immer knapper wird, kann und muss man als verantwortungsvolle Ministerin, wie Sie ja eine sind, da natürlich den Hebel in den nächsten Jahren verstärkt ansetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang bringe ich wieder folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundes­minister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Ab­schluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.

*****

Frau Bundesminister, ich weiß, Sie sind nicht untätig, Sie machen viele Dinge. Ich muss sagen, Sie sind keine schlechte – obwohl Sie nicht eng mit uns verbunden sind –, keine schlechtere Ministerin, als es Ihre schwarzen Amtsvorgänger waren. Diese haben auch nicht viel mehr zusammengebracht, ich würde Sie aber wirklich bitten, im Sinne des Straf­vollzuges tätig zu werden. Schauen Sie sich das bitte an! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1296 d.B.): Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar (1401 d.B.), am 23. März 2022, in der 147. Sitzung des Nationalrates.

Durch die vom ehemaligen Bundesminister Jabloner beantwortete (180/AB) Anfrage (108/J), ist anschaulich dargestellt, dass mit Stand 1. Dezember 2019 weit mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Haftanstalten keine österreichischen Staats­bürger sind. Mit Stand 1. September 2020 (siehe Homepage BMJ) hat sich an diesem Verhältnis nichts geändert.

Laut der letzten Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz (9328/AB), haben knapp 50% der Insassen nicht die österreichischer Staatsbürgerschaft.

In einzelnen Haftanstalten etwa in Wien, ist der Anteil an ausländischen Häftlingen weiterhin höher als von inländischen Häftlingen.

Der durchschnittliche Vollkostensatz pro Hafttag betrug im Jahr 2017 127,39 Euro, Im Jahr 2018 129,73 Euro. Im Jahr 2014 waren es noch 100 Euro.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd.130 Euro an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über mehreren Hunderttausenden Euro pro Jahr bewirken.

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Familien­angehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berücksichtigen. Soziale Aspekte, wie die Verbindung zu Familienangehörigen oder die Verständigung mit der Muttersprache, sind die besten Voraussetzungen für eine Resozialisierung.

Dies würde der Justiz auch noch Ersparnisse im Bereich Dolmetscherkosten bringen und die übermäßige Auslastung der Dolmetscher reduzieren.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.400 in Öster­reich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin f. Justiz und der Bundes­minister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Ab­schluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.