13.06

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Vorrednerin hat schon angesprochen, dass wir an Fabian konstruktive Kritik geübt haben. Ich möchte dazu einleitend ein paar Dinge sagen.

Das eine ist: Wir NEOS unterstützen natürlich immer die Vereinfachung von bürokrati­scher Struktur, wir befürworten es immer, wenn etwas in Zukunft elektronisch gemacht werden kann, wenn es für die Antragstellerinnen und -steller schneller geht, und das ist bei Fabian sicherlich der Fall. Das heißt, wir gehen davon aus, dass ganz grundsätzlich die Familienbeihilfe in Zukunft unkomplizierter, auch einfacher und transparenter bean­tragt werden kann.

Aber – und das ist jetzt schon ein großes Aber, und es ist kein Aber nur deshalb, weil wir in der Opposition sind –: Es gab eine Begutachtungsphase von Fabian, und da gab es sehr überraschende Stellungnahmen. Es geht nämlich einerseits darum, dass man zur Kennzeichnung des Antrags die Sozialversicherungsnummer der Personen, die den An­trag einbringen, verwendet. Und wer hat kritisiert, dass das in der vorliegenden Form wahrscheinlich keine so gute Idee ist? – Das war einerseits das Sozial- und Gesund­heitsministerium; es hat in seiner Stellungnahme geschrieben, dass das, was das Fa­milienministerium plant, keine sehr gute Idee ist. Wer hat das noch kritisiert? – Der Rechnungshof, eine Institution, die man durchaus auch ernst nehmen darf, hat ebenfalls kritisiert, dass die Verwendung der Sozialversicherungsnummer aus datenschutzrecht­lichen Gründen nicht optimal ist. Und wer hat es noch kritisiert? – Die Datenschutzbe­hörde.

Wir haben das im Familienausschuss angesprochen, sehr konstruktiv, und haben auch darauf hingewiesen, dass es ja nicht um einen langen Zeitraum geht. Es gibt ja eine Alternative, das ist die Verwendung der Personenkennzeichnung – ich will da jetzt gar nicht zu technisch werden –, die ab Herbst zur Verfügung stehen soll.

Genau aus diesem Grund bringe ich einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Ge­setzesantrag ein, nämlich inhaltlich sinngemäß dahin gehend, dass wir die Verwendung der Sozialversicherungsnummer streichen und schlicht alle anderen Dinge so vorberei­ten, dass die Automatisierung der Datenübertragung dann ab Herbst mit einem gut funk­tionierenden Tool vonstattengehen kann.

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Inhaltlich zeigt das Folgendes: Wir sehen einfach eine Familienministerin, die in der Fa­milienpolitik alleine in irgendeine Richtung rudert. Viele fragen sich aber, wohin. Selbst die anderen Ressorts sind über die Art, wie da gearbeitet wird, relativ überrascht.

Da möchte ich ein zweites Beispiel bringen: Es ist im quasi grundsätzlichen Entwurf auch vorgesehen, dass das Ministerium für Wirtschaft und Digitalisierung Teile der Finanzie­rung übernehmen soll. Dieses Ministerium hat im Begutachtungsprozess eine Stellung­nahme abgegeben, wonach man dort von der Finanzierung nichts wusste, das deswe­gen auch nicht budgetiert habe und das Geld dafür eigentlich nicht vorgesehen sei.

Man darf also festhalten: Die Familienministerin hat eine an sich gute Idee so schlecht umgesetzt, wie man sie nur umsetzen kann, nämlich datenschutzrechtlich und hinsicht­lich der Finanzierung.

Ungeachtet dessen, dass ich weiß, dass dieser Änderungsantrag heute leider keine Mehrheit von den Regierungsfraktionen bekommen wird, werden wir dem Entwurf trotz­dem zustimmen, und das aus zwei Gründen: Der erste Grund ist sehr rasch erklärt. Für Bürgerinnen und Bürger wird es mit diesem Beschluss eine Verbesserung geben. Die Probleme, die das Ministerium haben wird, sind sehr stark nach innen, in Richtung Ver­waltung gerichtet. Es wird zu Verzögerungen kommen, man wird nachbessern müssen, man wird es anders machen, als man es vorgehabt hat. Es wird in der Verwaltung auch nicht so schnell billiger, wie man gedacht hat, es wird aber für die Menschen besser. Wir werden als NEOS nicht gegen etwas stimmen, wodurch es unmittelbar für Bürgerinnen und Bürger besser wird.

Der zweite Grund ist, dass man uns versichert hat, dass man zwar den Antrag heute ablehnen werde, sich aber die Verwaltung dahinter darum bemühen werde, die Kritik­punkte auszuräumen, damit man nicht in jene Gefahr gerät, die wir hier benennen.

In diesem Sinne: eine gute Idee, leider – wie viel zu oft – von dieser Regierung sehr, sehr schlecht umgesetzt. Wir erwarten in Zukunft bessere Arbeit. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1388 d.B.) (TOP 5)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1 lautet §46a Abs. 2 Z5 wie folgt:

„5. eine automatisierte Datenübermittlung aus den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (BilDokG 2020), BGBl. I Nr. 20/2021, betreffend die in § 2 Z 1 BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen an das Finanzamt Ös­terreich im Wege der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebenen Schnittstelle zum Register- und Systemverbund nach § 1 Abs. 3 Z 2 des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG), BGBl. I Nr. 52/2009, einzurichten. In die­sem Rahmen sind vom Finanzamt Österreich die verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen des Tätigkeitsbereichs „Bildung und Forschung“ (vbPKBF ge­mäß § 9 des EGovernment-Gesetzes (EGovG), BGBl. I Nr. 10/2004) oder übergangs­weise (§ 55 Abs. 53) bis zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen jedoch die Sozialversicherungsnummern der Kinder, für die die Familienbeihilfe bean­tragt wurde oder gewährt wurde bzw. wird, an die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebene Schnittstelle zum Register- und Systemver­bund zu übermitteln. Zu den vbPKBF oder übermittelten Sozialversicherungsnummern sind im Wege der Schnittstelle aus den lokalen Evidenzen folgende Daten an das Fi­nanzamt Österreich automatisiert zu übermitteln:

       a) vbPKBF der Kinder, für die die Familienbeihilfe beantragt wurde oder gewährt wurde bzw. wird,

       b) Beginndatum der Ausbildung im laufenden Schuljahr am jeweiligen Schulstandort,

       c) Schulkennzahl, Schulformkennzahl dieser Ausbildung, Bezeichnung und An­schrift der Schule,

       d) die im laufenden Schuljahr besuchte Schulstufe am jeweiligen Schulstandort,

       e) Status als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder au­ßerordentlicher Schüler,

       f) Datum der erfolgreich abgelegten abschließenden Prüfung,

       g) Datum der Beendigung des Schulbesuchs an der meldenden Schule während des Schuljahres;"

Begründung

Das österreichische System ist oftmals für lange Amtswege und überflüssige Bürokratie bekannt. Änderungen werden vielfach diskutiert und vorgeschlagen, selten passiert aber etwas. Anders in diesem Fall, in dem mit der Vorlage das Familienbeihilfenverfahren FABIAN vereinfacht und beschleunigt werden soll. Derartige Änderungen sind immer zu begrüßen, allerdings müssen auch alle beteiligten Stakeholder im Gesetzgebungspro­zess berücksichtigt werden und Einwände aus den Stellungnahmen im Idealfall zur Ver­besserung von Gesetzesvorlagen eingearbeitet werden. Im Falle der Vorlage 1361 d.B. wurden einige Punkte aus Stellungnahmen allerdings nichts wirklich berücksichtigt. So wurde beispielsweise seitens des BMDW angemerkt, dass die Aufgaben im Wirkungsbe­reich des BDMW nicht im Vorhinein abgesprochen waren. Aufgrund der Zusammenar­beit in der Regierung ist allerdings zumindest zu hoffen, dass eine Zustimmung bedeutet, dass eine Umsetzung ermöglicht wird.

Ähnliche Probleme gibt es bei der Verwendung der Sozialversicherungsnummer, die bis zur Verwendung der Personenkennzeichen (vbPK-BF) als Übergangslösung vorgese­hen ist. Gegen diese Vorgehensweise hat aber nicht nur das Sozialministerium Ein­spruch erhoben, sondern auch der Rechnungshof und die Datenschutzbehörde haben Bedenken zu dieser Lösung vorgebracht. Nachdem die Änderung ohnedies erst tech­nisch umgesetzt werden muss, bietet es sich an, mit der Implementierung bis zur erfolg­ten Umsetzung der vbPK-BF zu warten.

Da es keinen allzu hohen Zeitdruck zur Implementierung gibt, scheint eine verzögerte Umsetzung bis zur Nutzung der Personenkennzeichen im Sinne der Datensicherheit möglich. Indem der Abs 2 Z5 b) aus der Regierungsvorlage gestrichen wird, fällt die übergangsweise Nutzung der Sozialversicherungsnummern weg und die Datensicher­heit kann durchgehend gewährleistet werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen er­läutert, gelangt gerade zur Verteilung und steht auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.