17.13

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! In zwölf Budgetgruppen nimmt die Bundesregierung in ihrer Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmen­gesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden, Anpassun­gen vor, nicht aber in den Bereichen 01, Recht und Sicherheit, und vor allem nicht im darin befindlichen Bereich der Untergliederung 14, Militärische Angelegenheiten. Viele Abgeordnete der Regierungsparteien haben hier von Krise geredet, die Europa als eine große Herausforderung nunmehr vor sich hat, aber die Regierung weigert sich, dagegen die richtigen Maßnahmen zu setzen und in Bezug auf die militärische Landesvertei­digung auch die budgetäre Entwicklung in die Wege zu leiten.

Deshalb darf ich mir erlauben, zu diesem Gesetz in 1485 der Beilagen einen Abände­rungsantrag der Abgeordneten Robert Laimer und Dr. Reinhard Eugen Bösch einzu­bringen.

Ich erläutere diesen Abänderungsantrag in den Grundzügen:

Er soll vor allem den Bereich Recht und Sicherheit betreffen und in der Unterglie­de­rung 14, Militärische Angelegenheiten, im Jahr 2022 die vorgesehenen Mittel auf 3 Milliarden Euro erhöhen, 2023 auf 3,7 Milliarden, 2024 auf 4 Milliarden und 2025 auf 5 Milliarden Euro.

Wir sind der festen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien diesem Abänderungsantrag zustimmen werden. Ich darf Sie daran erinnern, dass in dem Bericht „Unser Heer 2030“– das ist also ein Bericht, der aus dem Landesverteidigungsressort kommt und nicht von der Opposition erfunden worden ist – klar Folgendes festgestellt worden ist – ich zitiere –:

„Ohne dringend notwendige Investitionen kann das BH die österreichische Bevölkerung nicht mehr schützen. Dies erfordert eine deutliche Erhöhung des Verteidigungsbudgets mit einer Balance zwischen Personal, Betrieb und Invest.

Unser ÖBH benötigt, zur Erfüllung der Schutzoperation mindestens 1% des BIPs, Für die Abwehr konventioneller Gegner würden 2% des BIPs erforderlich sein, dort liegt auch der internationale Standard.“

Ich darf die Abgeordneten der ÖVP an die Aussagen Ihres Herrn Bundeskanzlers erin­nern, der klar gesagt hat, dass die militärischen Angelegenheiten auch in der Budgetent­wicklung berücksichtigt werden. Ich erinnere Sie daran, was Ihre Fachministerin, Frau Tanner, gesagt hat, die ins Detail gegangen ist und klar angekündigt hat, dass in den nächsten Jahren eine Budgeterhöhung werde stattfinden müssen, um den Bedürfnissen des österreichischen Bundesheeres gerecht zu werden. Und in dieser Krisenlage, in der wir sind, in diesem Krieg in Europa, ist es absolut notwendig, das österreichische Bun­desheer zu stärken.

Ich erinnere auch die Abgeordneten der Grünen an die Äußerungen ihres Bundes­präsidenten Van der Bellen, der schon 2018 gesagt hat:

„In Anbetracht der derzeitigen Budgetentwicklung wird in den nächsten Jahren eine rote Linie überschritten werden, nämlich die der Einsatzbereitschaft. Fehlende Ressourcen gefährden nicht nur die Aufgabenerfüllung, sondern auch das Leben der Soldatinnen und Soldaten bei ihren Einsätzen.“

Meine Damen und Herren der Regierungsparteien, mit diesem Antrag wollen wir Ihre Ankündigungen, Ihre Politik unterstützen, und deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Antrag hier die Mehrheit finden wird. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

17.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch, Laimer

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1444 und Zu 1444 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (1485 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 1 lauten die Obergrenzen für Auszahlungen der Rubrik 0,1 (Recht und Sicherheit) sowie die Gesamtsumme für die Finanzjahre 2022 bis 2025 auf Ebene der Rubriken wie folgt:

„Rubrik

Bezeichnung

Art der Auszahlungs-beträge

Jahr (Beträge in Millionen Euro)

2022

2023

2024

2025

0,1

Recht und Sicherheit

fix

12.611,311

12.585,363

12.295,500

13.352,037

Gesamtsumme

114.216,889

98.402,492

98.924,567

102.553,281“

 

2. In Artikel 1 Ziffer 2 lauten die Obergrenzen für Auszahlungen der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten wie folgt:

„Unter-gliederung

Bezeichnung

Jahr (Beträge in Millionen Euro)

2022

2023

2024

2025

14

Militärische Angelegenheiten

3.000,000

3.700,000

4.000,000

5.000,000

 

Begründung

In zwölf Budgetgruppen nimmt die Bundesregierung in ihrer Regierungsvorlage das Bun­desgesetz mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundes­finanzgesetz 2022 geändert werden Anpassungen vor, nicht aber, trotz vollmundiger Ankündigungen durch Bundeskanzler und Verteidigungsministerin in der Untergruppe 14 – militärische Angelegenheiten.

Der Ukraine-Krieg hat Europa komplett überrascht. Alle EU-Staaten hätten eine der­artige Entwicklung im 21. Jahrhundert in Europa nicht mehr für möglich gehalten. In der Ukraine führen Streitkräfte mit starken Panzer-Verbänden und anderen schweren Waf­fensystemen mit massiver Luftunterstützung einen konventionellen Krieg.

Österreich ist ein Neutraler Staat. Zur Neutralität zu stehen, heißt aber auch, zum Bun­desheer zu stehen. Dieses muss so ausgestattet sein, dass es seine verfassungs­mäßigen Aufgaben auch erfüllen kann. Denn wer Demokratie und Freiheit schützen will, darf nicht wehrlos sein.

Dringender Investitionsbedarf beim Österreichischen Bundesheer

Bundespräsident Van der Bellen machte bereits 2018 in seiner Ansprache zum Natio­nalfeiertag auf die völlig unzulängliche Ausstattung des Bundesheers aufmerksam:

„In Anbetracht der derzeitigen Budgetentwicklung wird in den nächsten Jahren eine rote Linie überschritten werden, nämlich die der Einsatzbereitschaft. Fehlende Ressourcen gefährden nicht nur die Aufgabenerfüllung, sondern auch das Leben der Soldatinnen und Soldaten bei ihren Einsätzen.“

Der Bericht „Unser Heer 2030“ stellt dazu fest:

„Ohne dringend notwendige Investitionen kann das BH die österreichische Bevölkerung nicht mehr schützen. Dies erfordert eine deutliche Erhöhung des Verteidigungsbudgets mit einer Balance zwischen Personal, Betrieb und Invest.

Unser ÖBH benötigt, zur Erfüllung der Schutzoperation mindestens 1% des BIPs, Für die Abwehr konventioneller Gegner würden 2% des BIPs erforderlich sein, dort liegt auch der internationale Standard.“

Der Generalstabchef General Mag. Robert Brieger formulierte zum Budget des Bun­desheeres in der ZIB 2 am 28.3.2022 folgendes:

„Die Frau Bundesminister hat von einem Prozent mehr oder minder ab 2022/23 ge­sprochen, das wird von den Budgetverhandlungen abhängen, und von einer Erhöhung auf 1,5 Prozent bis 2025,also es ist ein stufenweises Anwachsen und wir könnten auch so viel Geld auf einmal nicht verkraften, weil ja die entsprechenden Systeme auch ausgeplant und beschafft werden müssen und die Wehrindustrie ist nicht in der Lage, derartig große Bedarfe schlagartig zu decken, sondern das ist ein stufenweiser Auf­wuchs, den das Bundesheer dringend braucht, aber der nur auf einer längeren Zeitleiste realisiert werden kann.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, wird soeben auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.