18.25

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben also jetzt auch vom Herrn Bundesminister gehört, dass mit diesem Gesetz, der Erhöhung der Studienbeihilfe, eine wirksame, eine umfassende und auch eine zielgerichtete Erhöhung durchgeführt wird, eine Erhöhung um mindestens 8,5 und bis zu 12 Prozent.

Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch auf die absoluten Zahlen zu schauen: Im Jahr 2021 betrug die Summe dieser Studienbeihilfe ungefähr 281 Mil­lionen Euro, wenn ich nicht irre. Wir werden jetzt, ab September 2022, 22 Millionen Euro dazulegen, und im nächsten Jahr werden 68 Millionen Euro dazugelegt. Das sind doch Summen, finde ich, die sich sehen lassen können.

Natürlich höre ich von der Opposition: Das ist zu wenig! Ich verstehe, auch angesichts der bestehenden Teuerung, diese Argumente sehr gut. Es ist tatsächlich so, dass wir weiter darüber sprechen werden und weiterverhandeln werden, und es ist auch in einem demokratischen Prozess sinnvoll, darüber zu sprechen. Vielleicht ist ein demokratischer Prozess auch etwas Sinnvolleres als eine automatisierte Valorisierung. Manchmal ist die Demokratie doch auch heranzuziehen. Ich glaube, das ist sehr günstig.

Außerdem gilt ja auch noch der Grundsatz, dass wir das jetzt sehr schnell machen. Bis dat, qui cito dat; wer schnell gibt, der gibt doppelt. Stellen Sie sich vor: doppelt. Das ist doch mehr, als wir uns erwarten können. Dazu war es auch notwendig, dass wir schnell vorgegangen sind.

Jetzt kommt gleich die Kritik: Ja das hat ja nicht den parlamentarischen Usancen ent­sprochen, da ist doch ein Widerspruch gegeben! Diese Kritik wird gerade in einer Art und Weise geäußert, als ob wir damit einen schweren Lapsus, eine Todsünde begangen hätten – das ist aber, glaube ich, tatsächlich nicht der Fall –, dass der Wissenschafts­ausschuss während der Begutachtungsphase getagt hat. Es hat sich ja nach der Begutachtungsphase doch ergeben, dass einige der Vorschläge, die gekommen sind, in einen Abänderungsantrag eingegangen sind, und dieser Abänderungsantrag wird hier im Parlament, hier im Plenum verhandelt.

Sie hätten, Frau Kollegin Künsberg Sarre, durchaus auch auf die Vorschläge, die dort gemacht worden sind, eingehen können, anstatt dass Sie hier gleichsam – wie soll ich sagen? – in Totalopposition gehen und den Standpunkt vertreten: So etwas wäre gera­dezu unmöglich! Das empfand ich in gewisser Hinsicht doch eher als eine Beckmesserei. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Frau Kollegin Kuntzl, Sie würden vielleicht einen anderen Ausdruck dafür verwenden, wie man sich da unserem Bemühen, dass es möglichst schnell geht, entgegenstellt. Solche Äußerungen, mit denen man sagt: Das ist alles so fürchterlich!, hat einmal einer der sozialistischen Bundeskanzler mit einem anderen Wort belegt.

Ich möchte wirklich auch sagen: Es kommt auch darauf an, dass wir den Studenten – männlich, weiblich, wie auch immer – damit eine Möglichkeit geben, das Studium zu betreiben, das wir ihnen ja auch anbieten. Das ist ja etwas, das der Staat ihnen anbietet, damit sie Karriere machen können. Die Universität erscheint einerseits gleichsam als Durchgangsort, aber andererseits auch als Verweilort. Also lange zu studieren ist ja gar nicht so schlecht. Die Universität kann ja auch ein Paradies sein, wenn man plötzlich sieht: Da lernt man etwas kennen. Dazu, dafür eine Grundlage zu schaffen und ihnen auch dabei zu helfen, soll dieses Gesetz dienen. Ich glaube, es wird gut dazu dienen. Wir werden weiter daran arbeiten, wir werden natürlich weiter über Erhöhungen nach­denken. Ich glaube, wir sind auf einem sehr guten Weg. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.28

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte.