20.22

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Rechnungshofpräsidentin! Fast auf den Tag genau vor drei Jahren wurde das Ibizavideo veröffentlicht, das uns bis heute mit der Aufklärung einzelner Sach­verhalte beschäftigt. Zur Aufklärung dieser Affäre gibt es – neben der nächtlichen Speku­lation auf dem Video, wie man ganze Teile der Republik verscherbeln könnte oder kann – noch viele weitere Causen.

Wir erinnern uns an die Inseratenaffäre rund um das Beinschab-„Österreich“-Tool oder die aktuellen, auch sehr spannenden Vorgänge rund um den Vorarlberger Wirtschafts­bund, aber es waren auch Zahlungen an Vereine – vorbei am Rechnungshof – immer wieder Thema in den letzten Jahren, auch bei uns im Untersuchungsausschuss.

Jetzt fragen Sie sich sicher, was das eigentlich mit dem heutigen Thema zu tun hat. – Das ist eigentlich relativ leicht zu erklären, denn bei beiden Dingen geht es um eine wirksame Bekämpfung von Korruption. Der Bericht des Rechnungshofes beschäftigt sich mit der Frage eines Sponsorings von Ministerien. Die Frage nach einem Sponsoring von Ministerien wird immer wieder öffentlich diskutiert, auch im Rahmen der Frage, was mit öffentlichem Geld passiert. Im Zuge dieser Diskussion sprechen wir darüber, unter welchen Bedingungen ein Ministerium Geld an Projekte, Vereine oder öffentliche Aufträge vergeben darf und unter welchen gesetzlichen Vorschriften das zu passieren hat. Die Prozesse sind zum Beispiel durch Vergaberichtlinien, die Bundesbeschaf­fungs­agentur und dem Führen von elektronischen Akten und internen Revisionen geregelt.

Die andere Seite dieser Medaille ist das Verwaltungssponsoring. Diese Seite ist in der öffentlichen Wahrnehmung und auch in den Diskussionen kaum vorhanden, aber auch diese müssen wir für eine effektive Korruptionsbekämpfung genauestens durchleuchten. Verwaltungssponsoring bedeutet, dass Geld, Sachleistungen oder andere lebende Subventionen einem Ministerium zugewandt werden. Es gibt eine sehr große Band­breite, was da alles an Zuwendungen hineinfällt. Dass es keinen einheitlichen Begriff des Sponsorings gibt, kritisiert auch der Rechnungshof. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich zum Beispiel um Sponsoring für Veranstaltungen, Leihobjekte für Aus­stellungen, Kostenübernahme von Teilnehmergebühren bei Fortbildung, Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen von Autos oder Preisnachlässe für Inserate. Wir kennen das ja auch aus dem Untersuchungsausschuss. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte grundsätzlich einmal festhalten, dass Sponsoring nicht verteufelt werden sollte, aber gerade wenn es sich um Sponsoring von Unternehmen an die Ministerien handelt, ist es wichtig, genau zu definieren, was als Leistung oder Gegenleistung zählt, um einem Anschein der Befangenheit oder Korruption nicht einmal irgendwie Platz zu lassen.

Ein Beispiel: Dem BMI wurden mehrere Fahrzeuge aus zwei Kooperationsverträgen für beidseitige Marketingzwecke zur Verfügung überlassen. Eines dieser Fahrzeuge wurde dann für die Verkehrsüberwachung eingesetzt. Das stellt uns schon vor die Frage, ob es diese Art von Sponsoring im Bereich der Hoheitsverwaltung überhaupt geben sollte. Ein weiteres Beispiel ist das Kuratorium Sicheres Österreich, das die Sommerfeste der LPD Tirol jährlich mit über 3 000 Euro sponsert und gleichzeitig eine Förderung des Innen­ministeriums in Höhe von 3 Millionen Euro für die Jahre 2015 bis 2018 erhalten hat.

Genau solche Sachverhalte können zu Interessenkonflikten führen und vermitteln eine sehr schiefe Optik, deshalb ist es wichtig wie der Rechnungshof in seinem Bericht festhält , dass es eine klare Trennung zwischen dem Einsatz von Verwaltungsspon­soring im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und der Kernaufgabe der Hoheits­verwaltung gibt. Neben einer guten Dokumentation innerhalb der Ministerien – das Fehlen der Dokumentationen wurde vom Rechnungshof kritisiert; zum Beispiel gab es von den 14 Fällen, in denen das BMDW gesponsert wurde, nur einen Fall, in dem eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde – braucht es auch eine Vorabüber­prüfung, damit es zu keinem Interessenkonflikt kommt. Es braucht klare Compliance­prozesse und Regelungen, bestehende Geschäfts- und auch Förderbeziehungen müs­sen bereits in der Phase der Entscheidungsfindung für das Sponsoring transparent ge­macht und berücksichtigt werden.

Es gibt bereits eine Arbeitsgruppe im Ministerium, im Vizekanzleramt, eine dienstrecht­liche Klarstellung ist schon in der neuen Dienstrechtsnovelle, die wir hoffentlich bald im Parlament beschließen werden, enthalten. Sobald diese beschlossen ist, das hoffe ich, geht die Arbeitsgruppe als nächsten Schritt, in dem dann Musterverträge und so weiter entwickelt werden können, die Zuwendung an die Ministerien in einer Zuwendungs­richtlinie an.

Das, was noch fehlt, von dem ich hoffe, dass das auch noch kommen wird, ist die trans­parente Veröffentlichung aller Zuwendungen auf der Seite der Ministerien, sodass jeder Einzelne nachvollziehen kann, was einem Ministerium überlassen wird. Deshalb kann ich nur wiederholen, dass wir klare Regelungen und vor allem volle Transparenz brauchen und auch umsetzen müssen, das ist wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper.)

20.27

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.