17.06

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Krieg in der Ukraine hat die Lebenswelt von Mil­lionen Ukrainerinnen und Ukrainern dramatisch verändert. Laut UNHCR sind bereits rund 6,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht, mussten das Land ver­lassen. Ein Großteil davon sind, wie wir wissen, Frauen und Kinder.

Davon haben über 70 000 Menschen bei uns in Österreich Zuflucht gefunden, wurden sozusagen – wie es heißt – bei uns registriert, was irgendwie Ausdruck davon ist, dass man in unserem Land bleiben möchte, hier Zuflucht findet und natürlich auch in den Alltag finden möchte. Die Bleibeperspektive ist natürlich nicht geklärt, und viele Ukrai­nerinnen und Ukrainer, die bei uns sind, haben den Wunsch, wieder zurückzugehen. Wir wissen jedoch nicht, wie sich der Krieg entwickeln wird.

Europa steht geschlossen in Solidarität mit der Ukraine. Das betrifft auch den rechtlichen Rahmen, den wir für jene Ukrainerinnen und Ukrainer geschaffen haben, die bei uns Zuflucht finden. Wir haben eine gemeinsame Richtlinie verabschiedet, die kurz nach Ausbruch des Krieges in Kraft getreten ist, die sozusagen den Rahmen für alle Integra­tionsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union bildet.

Auf der Basis dieser Maßnahmen setzen wir natürlich Integrationsstrukturen auf: Da set­zen wir an, was den Arbeitsmarkt betrifft, was die Deutschkurse betrifft und natürlich auch, was die Bildungseinrichtungen und Kindergärten betrifft.

Wir haben in den letzten Wochen bereits viel zustande gebracht. Wir haben aufbauend auf dem Bestehenden neue Strukturen, wie beispielsweise die sogenannten Service­points geschaffen, um es den Frauen und Kindern unbürokratisch zu ermöglichen, sich Informationen zu organisieren, wie sie die Kinder in der Schule unterbringen, wie sie die Kinder im Kindergarten anmelden, wie sie Zugang zum Arbeitsmarkt finden, wo sie sich für einen Deutschkurs anmelden, wie sie den Anschluss an unser Gesundheitssystem finden können.

Wir haben ein umfassendes Deutschkursangebot in allen Regionen zur Verfügung ge­stellt, das wir natürlich auch an die ukrainischen Bedürfnisse angepasst haben, denn viele Menschen, die jetzt kommen, starten mit einem bereits hohen Bildungsniveau, bringen oft auch schon Deutschkenntnisse oder zumindest Englischkenntnisse mit. Wir haben die Ehrenamtsförderung ausgebaut, weil es wichtig ist, dass Ehrenamtliche in all ihrem Engagement in Österreich Unterstützung bekommen, ihnen unter die Arme gegrif­fen wird und sie auch staatlich gefördert werden.

Wir haben ein Buddysystem auf die Beine gestellt, das in ganz Österreich sicherstellt, dass junge Menschen, die in unserem Land aufgewachsen sind, ukrainischen Jugendli­chen helfen, die Freizeit gemeinsam wertvoll zu gestalten, weil eben auch in der Begeg­nung Integration stattfindet.

All das haben wir geschafft, und jetzt möchten wir diese Strukturen sozusagen auch in einen gesetzlichen Rahmen fassen. Ich möchte betonen, dass das jetzt wirklich nicht der Startschuss für die Dinge ist, die wir bereits in den letzten Wochen und Monaten um­gesetzt haben, sondern einfach auch durch entsprechende Gesetze Rechtssicherheit für ukrainische Vertriebene, die einen eigenen rechtlichen Status haben, schaffen soll.

Ich bedanke mich dafür, dass wir im Ausschuss die beiden gesetzlichen Änderungen gemeinsam besprechen konnten. Es handelt sich auf der einen Seite um das Integra­tionsgesetz, in das wir nun die neue Zielgruppe der ukrainischen Vertriebenen aufneh­men, damit alle einen Anspruch, eine Möglichkeit haben, einen Deutschkurs zu besu­chen, damit die Orientierungsmaßnahmen des Österreichischen Integrationsfonds allen zugutekommen.

Zum Zweiten handelt es sich auch um die Änderung des Anerkennungs- und Bewer­tungsgesetzes, etwas, das mir persönlich wahnsinnig wichtig ist. Es gibt große Poten­ziale, die mit den Menschen kommen, eine große Bereitschaft, in den Arbeitsmarkt ein­zutreten. Die Ukrainerinnen und Ukrainer möchten schnellstmöglich auf dem Arbeits­markt Fuß fassen. Es gibt auch einen großen Arbeitskräftebedarf. Daher ist die Aner­kennung von mitgebrachten Qualifikationen ein Schlüssel dafür, dass die Menschen ei­nerseits in unserem Land Fuß fassen können und andererseits auf dem Arbeitsmarkt ihren Beitrag leisten können.

Wir werden daher mit dem Gesetz sicherstellen, dass beispielsweise auch Qualifika­tionen, die aufgrund fehlender Dokumente, die durch die Kriegsflucht nicht beigebracht und damit belegt werden können, informell bewertet werden können. Wir werden sicher­stellen, dass die Bürokratie für die ukrainischen Vertriebenen auf ein Minimum zurückge­schraubt wird, dass man sozusagen rasch mit kürzeren Fristen zu seiner Anerkennung kommt. All das ist die Basis des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes.

Selbstverständlich glaube ich, dass man sich immer und überall verbessern kann. Gera­de die Anerkennung von Qualifikationen ist etwas, an dem wir innerhalb der Bundesre­gierung noch weiterarbeiten. Ich bin froh, dass wir mit der bestehenden Novellierung einmal eine gute Basis schaffen. Ich möchte mich auch sehr herzlich für die breite Zu­stimmung im Vorfeld bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.11

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz zu Wort. – Bitte.